Allgemeinpharmazie ist das Gebiet der Pharmazie, das der ... - LAKT
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Landesapothekerkammer Thüringen | Thälmannstraße 6 | 99085 Erfurt<br />
EMPFEHLUNGEN ZUR DURCHFÜHRUNG DER WEITERBILDUNG<br />
ALLGEMEINPHARMAZIE<br />
Die Weiterbildung im <strong>Gebiet</strong> <strong>Allgemeinpharmazie</strong> <strong>ist</strong> an die praktische Berufsausübung in<br />
einer öffentlichen Apotheke gebunden. Sie erfolgt an einer zugelassenen<br />
Weiterbildungsstätte unter Anleitung eines zur Weiterbildung ermächtigten Apothekers. Bei<br />
einer Vollzeittätigkeit beträgt die Weiterbildungszeit 36 Monate; auch eine Teilzeittätigkeit<br />
<strong>ist</strong> möglich, hierbei verlängert sich die Weiterbildungszeit entsprechend.<br />
Die praktische Weiterbildung beinhaltet eine Projektarbeit bzw. die aktive<br />
Referententätigkeit im Rahmen einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung. Darüber<br />
hinaus <strong>ist</strong> <strong>der</strong> Weiterzubildende verpflichtet, aktiv in Fachgesprächsgruppen, sogenannten<br />
Weiterbildungsstammtischen, mitzuarbeiten.<br />
Neben <strong>der</strong> praktischen Weiterbildung <strong>ist</strong> <strong>der</strong> Besuch von Seminaren verpflichtend, <strong>der</strong>zeit<br />
sind mindestens 120 Seminarstunden zu absolvieren. Dabei sind 60 Stunden inhaltlich<br />
verpflichtend für den Weiterzubildenden vorgegeben. Die übrigen 60 Stunden kann <strong>der</strong><br />
Weiterzubildende entsprechend <strong>der</strong> eigenen Schwerpunktsetzung eigenverantwortlich aus<br />
zertifizierten Fortbildungen zusammenstellen.<br />
Die Weiterbildung zum Fachapotheker für <strong>Allgemeinpharmazie</strong> soll dem Apotheker die<br />
Möglichkeit geben, spezielle weitergehende Kenntnisse und Fertigkeiten in den<br />
Arbeitsgebieten <strong>der</strong> öffentlichen Apotheke zu erlangen. Rechtliche Grundlage bildet die<br />
Weiterbildungsordnung <strong>der</strong> <strong>LAKT</strong>, in <strong>der</strong> auch die Weiterbildungsziele, <strong>der</strong>en Erreichen durch<br />
eine abschließende Prüfung belegt werden muss, beschrieben sind.<br />
Diese Empfehlungen orientieren sich an den Vorgaben <strong>der</strong> Fachkommission<br />
<strong>Allgemeinpharmazie</strong> <strong>der</strong> Bundesapothekerkammer, die die Weiterbildungsinhalte sowie zu<br />
behandelnden Sachverhalte und Aufgaben zu den einzelnen Weiterbildungszielen<br />
konkretisieren und darüber hinaus praktische Hinweise zur Verzahnung mit den Seminaren<br />
enthalten.<br />
1. Begriffsbestimmungen<br />
<strong>Allgemeinpharmazie</strong> <strong>ist</strong> <strong>das</strong> <strong>Gebiet</strong> <strong>der</strong> <strong>Pharmazie</strong>, <strong>das</strong> <strong>der</strong> Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung mit<br />
Arzneimitteln, Medizinprodukten und an<strong>der</strong>en apothekenüblichen Produkten zur<br />
Vorbeugung und Behandlung von Krankheiten sowie <strong>der</strong> pharmazeutischen Information und<br />
Beratung gegenüber Patienten und Ärzten dient. Dies schließt die Herstellung, Prüfung und<br />
Lagerung von Arzneimitteln, die Pharmazeutische Betreuung <strong>der</strong> Patienten sowie die<br />
Erfassung von Arzneimittelrisiken ein.<br />
Zertifizierte Fortbildungen sind Veranstaltungsreihen, die sich ausführlich und umfassend<br />
mit Schwerpunktthemen auseinan<strong>der</strong>setzen. Die Inhalte <strong>der</strong> Veranstaltungsreihen sind<br />
durch ein verbindliches Curriculum <strong>der</strong> Bundesapothekerkammer o<strong>der</strong> aber <strong>der</strong> <strong>LAKT</strong><br />
vorgegeben. Im Rahmen <strong>der</strong> Fortbildungsreihen werden im Regelfall sowohl theoretische<br />
Kenntnisse als auch praktische Fähigkeiten vermittelt.<br />
Hausanschrift:<br />
Landesapothekerkammer Thüringen<br />
Thälmannstraße 6<br />
99085 Erfurt<br />
Kontakt:<br />
Telefon: 0361 24408 – 0<br />
Fax: 0361 24408 –69<br />
E-Mail: info@lakt.de<br />
Internet: www.lakt.de<br />
Der besseren Lesbarkeit und dem allgemeinen Sprachgefühl folgend, verwendet die Landesapothekerkammer<br />
Thüringen für Berufs- und Funktionsbegriffe, wie Apotheker, Praktikant usw., einheitlich die geschlechtsneutrale<br />
Variante.<br />
FB-128 (Stand März 2008/1) |<br />
| <strong>LAKT</strong><br />
Bankverbindung:<br />
Deutsche Apotheker- und<br />
Ärztebank Erfurt<br />
BLZ 100 906 03<br />
Konto-Nr.: 0 003 097 986
2. Ziele <strong>der</strong> Weiterbildung<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Weiterbildung soll <strong>der</strong> Weiterzubildende eingehende Kenntnisse,<br />
Erfahrungen und Fertigkeiten sammeln. Dies gilt insbeson<strong>der</strong>e für die:<br />
• zur Abgabe von Arzneimitteln einschließlich zu <strong>der</strong>en sachgerechten Anwendung<br />
notwendigen Informationen. Dies erfor<strong>der</strong>t<br />
die Beurteilung <strong>der</strong> Arzneimittel aufgrund ihrer Wirkungsweise sowie Neben- und<br />
Wechselwirkungen,<br />
den Umgang mit Informationsquellen,<br />
die Bewertung pharmazeutischer Informationen,<br />
die Auseinan<strong>der</strong>setzung mit Arzneimittelrisiken, <strong>der</strong>en Miss- und Fehlgebrauch,<br />
die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Compliance.<br />
• in <strong>der</strong> Krankheitslehre und Arzneimitteltherapie,<br />
• in <strong>der</strong> Pharmazeutischen Betreuung <strong>der</strong> Patienten,<br />
• in <strong>der</strong> Organisation und Leitung einer Apotheke. Dies erfor<strong>der</strong>t<br />
die Mitwirkung bei <strong>der</strong> Aus- und Fortbildung pharmazeutischen und nichtpharmazeutischen<br />
Personals,<br />
die Führung <strong>der</strong> Mitarbeiter,<br />
Kenntnisse betriebswirtschaftlicher Zusammenhänge,<br />
Grundkenntnisse im Arbeits- und Sozialrecht,<br />
Kenntnisse im Marketing.<br />
• in <strong>der</strong> Prüfung von Ausgangsstoffen und Fertigarzneimitteln,<br />
• in <strong>der</strong> Herstellung von Arzneimitteln, Medizinprodukten und Körperpflegemitteln,<br />
• in <strong>der</strong> Beurteilung, Auswahl und Anwendung von Medizinprodukten,<br />
• in <strong>der</strong> Beurteilung, Auswahl und Anwendung von Lebensmitteln,<br />
• in <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung und Durchführung von Gesundheitsvorsorgemaßnahmen,<br />
• in physiologisch-chemischen und an<strong>der</strong>en Untersuchungsverfahren,<br />
• in <strong>der</strong> Lieferung, Überwachung und Beratung zu Arzneimitteln und Medizinprodukten<br />
außerhalb <strong>der</strong> Apotheke.<br />
Empfehlungen<br />
zur Durchführung <strong>der</strong><br />
Weiterbildung <strong>Allgemeinpharmazie</strong><br />
FB-128 (Stand März 2008/1) |<br />
| <strong>LAKT</strong><br />
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3. Schwerpunkte <strong>der</strong> Weiterbildung<br />
Beratung<br />
Die Durchführung von Beratungsgesprächen steht im Mittelpunkt <strong>der</strong> Weiterbildung. Durch<br />
tägliches Training soll <strong>der</strong> Weiterzubildende die erfor<strong>der</strong>lichen, vertieften Kenntnisse und<br />
Fertigkeiten zur Durchführung patientenbezogener Beratung erlangen. Entsprechend häufig<br />
sind ausführliche Beratungsgespräche durchzuführen.<br />
Arzneimittelinformation<br />
Der Weiterzubildende soll seine Kenntnisse zu Wirkungsweisen von Arzneimitteln<br />
einschließlich <strong>der</strong> Erfassung von Arzneimittelrisiken, insbeson<strong>der</strong>e Neben- und<br />
Wechselwirkungen und Missbrauchsgefahren vertiefen und anwenden. Er soll zur Sammlung<br />
und Wertung pharmazeutischer Informationen befähigt werden. Darüber hinaus soll er sich<br />
soweit mit Krankheitsbil<strong>der</strong>n des Menschen vertraut machen, <strong>das</strong>s er in die Lage versetzt<br />
wird eine krankheitsbezogene Auswahl und Anwendung von Arzneimitteln zu treffen bzw. zu<br />
bewerten. Ziel dabei <strong>ist</strong> schließlich die adressatengerechte Vermittlung von Informationen<br />
zu Arzneimitteln und <strong>der</strong>en fachgerechter Anwendung.<br />
Pharmazeutische Betreuung <strong>der</strong> Patienten<br />
Der Weiterzubildende wird in die Lage versetzt, sicher und effektiv die Pharmazeutische<br />
Betreuung von Patienten in seiner beruflichen Praxis durchzuführen. Er eignet sich die<br />
notwendigen Kenntnisse zur Erhebung und Dokumentation von Patientendaten an und<br />
kennt die wesentlichen Bestimmungen des Datenschutzes. Die Erkennung, Klassifizierung<br />
und Lösung arzneimittelbezogener Probleme werden dabei beson<strong>der</strong>s geschult.<br />
Qualitätsmanagement<br />
Anerkannte und sichere Qualität <strong>ist</strong> <strong>der</strong> Maßstab für alle pharmazeutischen Arbeitsgebiete<br />
und für viele unterstützende Bereiche <strong>der</strong> öffentlichen Apotheke. Weiterzubildende im<br />
<strong>Gebiet</strong> <strong>Allgemeinpharmazie</strong> schulen Ihre Kenntnisse in Bezug auf die qualitätsgesicherte<br />
Erstellung, Beurteilung und die kontinuierliche Kontrolle von Kernprozessen <strong>der</strong> eigenen<br />
Apotheke.<br />
Arzneimittelherstellung<br />
Weiterzubildende im <strong>Gebiet</strong> <strong>Allgemeinpharmazie</strong> sind in <strong>der</strong> Lage, Arzneimittel im Rahmen<br />
<strong>der</strong> Apothekenrezeptur herzustellen. Sie besitzen vertiefte Kenntnisse in <strong>der</strong><br />
Qualitätssicherung <strong>der</strong> Herstellung, zum Hygienemanagement und zur<br />
Gefährdungsbeurteilung in Rezeptur und Defektur.<br />
Ausbildung<br />
Weiterzubildende im <strong>Gebiet</strong> <strong>Allgemeinpharmazie</strong> werden im Rahmen Ihrer Weiterbildung in<br />
die Lage versetzt die Ausbildung in apothekenüblichen Berufen zu unterstützen bzw.<br />
anzuleiten. Dazu gehört sowohl die Planung <strong>der</strong> praktischen Ausbildung in <strong>der</strong> Apotheke als<br />
auch die Aneignung von theoretischen Grundlagen in <strong>der</strong> Wissensvermittlung.<br />
Teamführung<br />
Weiterzubildende im <strong>Gebiet</strong> <strong>Allgemeinpharmazie</strong> werden im Rahmen Ihrer Weiterbildung<br />
auf eine leitende Funktion in einem Arbeitsteam vorbereitet.<br />
Empfehlungen<br />
zur Durchführung <strong>der</strong><br />
Weiterbildung <strong>Allgemeinpharmazie</strong><br />
FB-128 (Stand März 2008/1) |<br />
| <strong>LAKT</strong><br />
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4. Der Weiterzubildende<br />
Der Weiterzubildende im <strong>Gebiet</strong> <strong>Allgemeinpharmazie</strong> <strong>ist</strong> approbierter Apotheker und in<br />
einer öffentlichen Apotheke tätig. Im Rahmen seiner Weiterbildung erwirbt und festigt er die<br />
Fertigkeiten und Kenntnisse, die erfor<strong>der</strong>lich sind, um die Weiterbildungsziele zu erreichen.<br />
Dabei bestimmt er anhand seines eigenen Weiterbildungsplanes wesentliche Wege und Ziele<br />
eigenverantwortlich und setzt diese mit Unterstützung seines Weiterbildungsleiters aktiv<br />
um.<br />
Neben den verpflichtenden Weiterbildungsseminaren nimmt <strong>der</strong> Weiterzubildende aktiv an<br />
Weiterbildungsstammtischen teil und gestaltet <strong>der</strong>en Arbeit aktiv. Er bestimmt die<br />
Schwerpunkte seiner Weiterbildung durch die Auswahl <strong>der</strong> zertifizierten Fortbildungen und<br />
<strong>das</strong> Thema seiner Projektarbeit bzw. des Referatsthemas im Wesentlichen selbst.<br />
5. Der Ermächtigte<br />
Der Ermächtigte <strong>ist</strong> im Regelfall selbst Fachapotheker. Er verfügt also über Erfahrungen und<br />
Kenntnisse, die ihn befähigen, die Weiterbildung eines Kollegen zu leiten. Er schafft die<br />
Grundlagen dafür, <strong>das</strong>s <strong>der</strong> Weiterzubildende die Fertigkeiten und Kenntnisse erwerben<br />
kann, die zum Erreichen <strong>der</strong> allgemeinen und persönlichen Weiterbildungsziele erfor<strong>der</strong>lich<br />
sind. Er steckt den Rahmen ab, den <strong>der</strong> Weiterzubildende (er-)füllen muss. Er stellt seinen<br />
„Schützling“ vor Aufgaben und Probleme, gibt auch Tipps zu <strong>der</strong>en Lösung.<br />
Weiterbildungsplan und Fachgespräche sind dabei die Werkzeuge, die ihm helfen sollen, die<br />
Weiterbildung in einer ihrem Zweck gebotenen Form zu planen, sie zeitlich und sachlich zu<br />
glie<strong>der</strong>n und strukturiert durchzuführen.<br />
Idealerweise arbeiten Weiterzubilden<strong>der</strong> und Weiterbildungsleiter in ein und <strong>der</strong>selben<br />
Apotheke. Die Gefahr von Informationsverlusten kann so auf ein Minimum reduziert<br />
werden. Aber auch <strong>der</strong> Blick über den eigenen Apothekentellerrand kann für beide<br />
Seiten von Vorteil sein.<br />
6. Das Weiterbildungsverhältnis<br />
Unabhängig davon, ob zwischen Weiterzubildendem und Weiterbildungsleiter ein<br />
Arbeitsverhältnis besteht, empfiehlt es sich, die Rahmenbedingungen <strong>der</strong> Weiterbildung in<br />
einem Vertrag schriftlich festzuhalten. Rechte und Pflichten sollten dabei klar und<br />
verbindlich vereinbart werden. Dazu gehören insbeson<strong>der</strong>e Regelungen<br />
• für den Fall einer Unterbrechung <strong>der</strong> Weiterbildung.<br />
• über eine mögliche Fre<strong>ist</strong>ellung für den Besuch <strong>der</strong> obligatorischen Weiterbildungsseminare.<br />
• über eine mögliche Aufteilung <strong>der</strong> Kosten <strong>der</strong> Weiterbildung (Seminare, Arbeitsmittel,<br />
Arbeitszeit).<br />
• zur Bereitstellung von notwendigen Arbeitsmitteln.<br />
Daneben sollten beide Beteiligten vereinbaren, die Bestimmungen <strong>der</strong><br />
Weiterbildungsordnung zu beachten und diese Empfehlungen zur Durchführung <strong>der</strong><br />
Weiterbildung zu berücksichtigen.<br />
Ist mindestens einer <strong>der</strong> beiden Partner Angestellter in <strong>der</strong> Apotheke eines Dritten, so <strong>ist</strong><br />
diesem die Weiterbildung anzuzeigen. Auch hier <strong>ist</strong> es im Sinne aller Beteiligten<br />
empfehlenswert, alle Regelungen, die die Weiterbildung betreffen in einem Vertrag<br />
schriftlich zu regeln.<br />
Empfehlungen<br />
zur Durchführung <strong>der</strong><br />
Weiterbildung <strong>Allgemeinpharmazie</strong><br />
FB-128 (Stand März 2008/1) |<br />
| <strong>LAKT</strong><br />
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Für beide Verträge hat die <strong>LAKT</strong> Vorlagen entwickelt, die ihren Mitglie<strong>der</strong>n zur Verfügung<br />
stehen.<br />
7. Anfor<strong>der</strong>ungen an die Weiterbildungsstätte<br />
Voraussetzung für den Beginn <strong>der</strong> Weiterbildung <strong>ist</strong>, <strong>das</strong>s jeweils beide<br />
Weiterbildungspartner in einer Weiterbildungsstätte arbeiten, allerdings muss es sich dabei<br />
nicht um die gleiche Apotheke handeln. Dies ermöglicht es beispielsweise auch<br />
selbstständigen Apothekern, sich weiter zu bilden.<br />
Weiterbildungsstätten für die Weiterbildung zum Fachapotheker für <strong>Allgemeinpharmazie</strong><br />
sind zugelassene öffentliche Apotheken. Die Zulassung erfolgt auf Antrag des<br />
Apothekenleiters. Dabei muss <strong>der</strong> Apothekenleiter erklären, <strong>das</strong>s die folgenden<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen an die Weiterbildungsstätte erfüllt sind und er gegebenenfalls bereit <strong>ist</strong>,<br />
diese gegenüber <strong>der</strong> <strong>LAKT</strong> nachzuweisen.<br />
Zugelassene Weiterbildungsstätten befinden sich in einem einwandfrei geführten Zustand.<br />
Bei Betriebsbesichtigungen durch <strong>das</strong> Thüringer Landesamt werden keine Beanstandungen<br />
mit größerer Tragweite festgestellt. Im Idealfall besitzt die Apotheke ein zertifiziertes<br />
Qualitätsmanagementsystem bei dem gerade die pharmazeutischen Kernprozesse<br />
nachweislich geregelt sind.<br />
Die für den Weiterzubildenden verfügbare Literatur in den zugelassenen Apotheken geht<br />
über <strong>das</strong> gesetzlich gefor<strong>der</strong>te Mindestmaß hinaus und wird auf dem aktuellen<br />
wissenschaftlichen Stand gehalten. Die Literaturl<strong>ist</strong>e <strong>der</strong> <strong>der</strong> Fachkommission<br />
<strong>Allgemeinpharmazie</strong> <strong>der</strong> Bundesapothekerkammer dient den Apotheken dabei zur<br />
Orientierung.<br />
Wissenschaftliche Informationen sind in zugelassenen Apotheken auch mit Hilfe EDVgestützter<br />
Systeme, z.B. <strong>der</strong> ABDA-Datenbank, beschaffbar. Ein für den Weiterzubildenden<br />
zugänglicher Internetanschluss und ein EDV-Programm zur Pharmazeutischen Betreuung<br />
sind vorhanden.<br />
Darüber hinaus <strong>ist</strong> <strong>das</strong> Arbeitsfeld <strong>der</strong> Apotheke so umfassend, <strong>das</strong>s alle Weiterbildungsziele<br />
für den Weiterzubildenden erreichbar sind. Beispielsweise werden in den<br />
Weiterbildungsstätten regelmäßig Arzneimittel hergestellt.<br />
Die personelle Situation in <strong>der</strong> zur Weiterbildungsstätte zugelassenen Apotheke ermöglicht<br />
es, die Weiterbildung auch während <strong>der</strong> Öffnungszeiten durchzuführen. Dazu <strong>ist</strong> es<br />
notwendig, <strong>das</strong>s genügend pharmazeutisches Personal mit abgeschlossener Ausbildung<br />
während <strong>der</strong> allgemeinen Öffnungszeiten tätig <strong>ist</strong>. Dadurch <strong>ist</strong> es dem Ermächtigten möglich<br />
die Weiterbildung anzuleiten bzw. kann <strong>der</strong> Weiterzubildende Aufgaben, die sich mit seiner<br />
Weiterbildung verbinden, lösen (Herstellungen, ausführliche Beratungsgespräche,<br />
pharmazeutische Betreuung).<br />
Zu den Zielen <strong>der</strong> Weiterbildung gehört ausdrücklich die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Ausbildung. In <strong>der</strong><br />
zugelassenen Weiterbildungsstätte soll daher regelmäßig ausgebildet werden.<br />
Empfehlungen<br />
zur Durchführung <strong>der</strong><br />
Weiterbildung <strong>Allgemeinpharmazie</strong><br />
FB-128 (Stand März 2008/1) |<br />
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8. Praktische Weiterbildung<br />
Weiterbildungsplan<br />
Der Weiterbildungsplan wird zu Beginn <strong>der</strong> Weiterbildungszeit von dem Ermächtigten und<br />
dem Weiterzubildenden gemeinsam erstellt. Der Plan <strong>ist</strong> stets individuell auf <strong>das</strong> konkrete<br />
Weiterbildungsverhältnis zugeschnitten, d.h. es werden nur solche Punkte aufgenommen, zu<br />
denen sich die Apotheke innerhalb ihrer konkreten Situation in <strong>der</strong> Lage sieht. Auch sollen<br />
sich sowohl die Schwerpunkte <strong>der</strong> Weiterbildung als auch ihre zeitliche Abfolge<br />
wi<strong>der</strong>spiegeln.<br />
Der Weiterbildungsplan ermöglicht sowohl dem Weiterzubildenden als auch dem<br />
Ermächtigten eine kontinuierliche Kontrolle <strong>der</strong> vermittelten Weiterbildungsinhalte.<br />
Es empfiehlt sich, den Weiterbildungsplan in regelmäßigen Abständen auf seine Aktualität<br />
hin zu überprüfen und gegebenenfalls <strong>der</strong> aktuellen Situation anzupassen. Eine Kopie des<br />
jeweils aktuellen Weiterbildungsplans wird <strong>der</strong> <strong>LAKT</strong> zur Kenntnis gegeben.<br />
Weiterbildung in zwei Apotheken<br />
Arbeiten Weiterzubilden<strong>der</strong> und Ermächtigter nicht in <strong>der</strong> gleichen Apotheke sollte <strong>der</strong><br />
Arbeitgeber des Weiterzubildenden sein Einverständnis erklären, <strong>das</strong>s dem Weiterzubildenden<br />
nach Maßgabe des Weiterbildungsplanes Gelegenheit gegeben wird, die Ziele<br />
<strong>der</strong> Weiterbildung zu erreichen. Dazu gehört in erster Linie die Bereitstellung von Arbeitsund<br />
Informationsmaterialien. Aber auch arbeitszeitliche Belange sollten geklärt werden.<br />
Darüber hinaus empfiehlt sich eine Regelung, inwieweit <strong>der</strong> Ermächtigte Einfluss auf die<br />
Tätigkeit des Weiterzubildenden an einer an<strong>der</strong>en Weiterbildungsstätte haben kann und<br />
darf.<br />
Fachgespräche<br />
Zwischen dem Ermächtigten und dem Weiterzubildenden müssen mindestens zweimal<br />
jährlich Besprechungen – die Fachgespräche - stattfinden. In diesen soll <strong>der</strong> zurückliegende<br />
Weiterbildungsabschnitt besprochen und von beiden ausgewertet, noch bestehende Defizite<br />
aufgezeigt und neue Lerninhalte festgelegt o<strong>der</strong> erarbeitet werden. Die Fachgespräche sind<br />
vom Ermächtigten zu dokumentieren.<br />
Weiterbildungsstammtische<br />
Weiterbildungsstammtische sind regionale Arbeitsgruppen von Apothekern in <strong>der</strong><br />
Weiterbildung. Sie treten 6 bis 10 Mal im Jahr zusammen. Die Arbeitsgruppen werden von<br />
den Apothekern selbst organisiert und geleitet. Die bearbeiteten Themen orientierten sich<br />
an den Inhalten <strong>der</strong> Weiterbildungsseminare, werden in den Schwerpunkten allerdings von<br />
<strong>der</strong> Arbeitsgruppe selbst festgelegt. Die Arbeitsgruppe sollte unter Leitung eines<br />
Ermächtigten stehen. Projekte, Aufgabenstellungen und Ergebnisse <strong>der</strong><br />
Weiterbildungsstammtische sind zu dokumentieren.<br />
Projektarbeit<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> praktischen Weiterbildung <strong>ist</strong> eine Projektarbeit an <strong>der</strong> Weiterbildungsstätte<br />
anzufertigen. Die Projektarbeit muss einen unmittelbaren Bezug zu den Weiterbildungsinhalten<br />
des <strong>Gebiet</strong>es <strong>Allgemeinpharmazie</strong> haben. Die inhaltlichen und formalen<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen an die Projektarbeit werden durch die Landesapothekerkammer geregelt.<br />
Empfehlungen<br />
zur Durchführung <strong>der</strong><br />
Weiterbildung <strong>Allgemeinpharmazie</strong><br />
FB-128 (Stand März 2008/1) |<br />
| <strong>LAKT</strong><br />
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Eine exemplarische Themenl<strong>ist</strong>e wird von <strong>der</strong> Bundesapothekerkammer herausgegeben und<br />
soll Anregungen zu möglichen Themen geben. Das gewählte Thema <strong>ist</strong> mit dem<br />
Weiterbildungsleiter abzustimmen und sollte <strong>der</strong> <strong>LAKT</strong> frühzeitig angezeigt werden.<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen an die Form <strong>der</strong> Projektarbeit<br />
Die Projektarbeit <strong>ist</strong> Teil <strong>der</strong> Weiterbildung und wesentlicher Prüfungsbestandteil. Aufbau<br />
und Form sollten diesem Anspruch gerecht werden.<br />
Die Projektarbeit hat einen maximalen Umfang von 20 Textseiten (A4), ohne Deckblatt,<br />
Erklärung, Zusammenfassung und Literatur- und weiteren Quellenangaben.<br />
Das Deckblatt sollte die folgenden Angaben zu enthalten:<br />
• Thema <strong>der</strong> Projektarbeit.<br />
• Verfasser mit Weiterbildungsstätte.<br />
• Weiterbildungsleiter mit Weiterbildungsstätte.<br />
Auf einem separaten A4-Blatt <strong>der</strong> Projektarbeit (Erklärung) versichert <strong>der</strong> Weiterzubildende,<br />
<strong>das</strong>s er die Projektarbeit selbst angefertigt und alle zur Anfertigung <strong>der</strong> Arbeit benutzten<br />
Quellen angegeben hat. Gleichzeitig benennt er die Personen, die ihm bei <strong>der</strong> Auswahl und<br />
Auswertung des Materials sowie bei <strong>der</strong> Abfassung des Manuskriptes behilflich waren.<br />
Auf einem weiteren separaten Blatt <strong>der</strong> Projektarbeit sind die Ergebnisse <strong>der</strong> Arbeit<br />
zusammenzufassen.<br />
Die Projektarbeit <strong>ist</strong> spätestens mit dem Antrag auf Prüfungszulassung einzureichen. Sie <strong>ist</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>LAKT</strong> dabei in elektronischer Form und mindestens einmal in gedruckter Form zur<br />
Verfügung zu stellen. Die Projektarbeit <strong>ist</strong> ein Gegenstand des Prüfungsgespräches.<br />
Eigenes Referat<br />
Anstelle <strong>der</strong> Projektarbeit kann <strong>der</strong> Weiterzubildende aktive Referententätigkeit vor<br />
Fachpublikum für die Zulassung zur Prüfung geltend machen. Die Inhalte des Referats<br />
müssen eigenständig durch den Weiterzubildenden erarbeitet worden sein.<br />
Die Referate sind entsprechend <strong>der</strong> Richtlinie <strong>der</strong> Landesapothekerkammer Thüringen zum<br />
Erwerb des Fortbildungszertifikats Teil von anerkannten Fortbildungsveranstaltungen und<br />
umfassen mindestens jeweils zwei Fortbildungseinheiten.<br />
Das vorgesehene Referat <strong>ist</strong> <strong>der</strong> <strong>LAKT</strong> anzuzeigen. Der Prüfungsausschuss hat zu<br />
entscheiden, ob es sich als Le<strong>ist</strong>ung für die Zulassung zur Prüfung eignet. Der Termin des<br />
Referates <strong>ist</strong> mit <strong>der</strong> <strong>LAKT</strong> abzustimmen. Dem Weiterbildungs- und Prüfungsausschuss <strong>ist</strong><br />
die Teilnahme an <strong>der</strong> Fortbildungsveranstaltung zu ermöglichen.<br />
Das ausführliche Skript (Handout) des Referats <strong>ist</strong> <strong>der</strong> <strong>LAKT</strong> spätestens eine Woche vor <strong>der</strong><br />
Veranstaltung elektronisch zur Verfügung zu stellen. Das Skript soll den Anfor<strong>der</strong>ungen an<br />
die Projektarbeit entsprechen, die Seitenzahl kann abweichen.<br />
An <strong>der</strong> Veranstaltung, in <strong>der</strong> <strong>das</strong> Referat gehalten wird, nimmt <strong>der</strong> Weiterbildungsleiter teil.<br />
Der Weiterzubildende erhält eine geson<strong>der</strong>te Referentenbestätigung. Diese <strong>ist</strong> dem Antrag<br />
auf Zulassung zur Prüfung beizufügen.<br />
Empfehlungen<br />
zur Durchführung <strong>der</strong><br />
Weiterbildung <strong>Allgemeinpharmazie</strong><br />
FB-128 (Stand März 2008/1) |<br />
| <strong>LAKT</strong><br />
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9. Theoretische Weiterbildung<br />
Neben <strong>der</strong> praktischen Tätigkeit sind im Rahmen <strong>der</strong> Weiterbildung Seminare zu besuchen.<br />
Insgesamt sind mindestens 120 Seminarstunden nach Maßgabe des nachfolgenden<br />
Seminarspiegels nachzuweisen. Zu diesen Seminaren gehören 60 Pflichtseminarstunden. Die<br />
Weiterbildungsseminare werden von <strong>der</strong> Weiterbildungsakademie <strong>der</strong> Bundesapothekerkammer<br />
anerkannt und vollständig von <strong>der</strong> <strong>LAKT</strong> in Thüringen angeboten.<br />
Die übrigen 60 Seminarstunden - den Wahlteil - stellt <strong>der</strong> Weiterzubildende eigenverantwortlich<br />
nach <strong>der</strong> eigenen Interessenslage aus den zertifizierten Fortbildungen <strong>der</strong><br />
BAK bzw. <strong>der</strong> <strong>LAKT</strong> zusammen. Dabei werden von je<strong>der</strong> zertifizierten Fortbildung jeweils<br />
maximal 20 Stunden für die Weiterbildung anerkannt.<br />
Die Themen <strong>der</strong> Pflichtseminare werden von <strong>der</strong> Bundesapothekerkammer in bestimmte<br />
Themengebiete sogenannte BAK Seminare unterteilt. Die Anerkennung durch die<br />
Bundesapothekerkammer gewährle<strong>ist</strong>et, <strong>das</strong>s Weiterzubildende, die den Kammerbereich<br />
Thüringen verlassen, keine Probleme haben, ihre Weiterbildung in an<strong>der</strong>en<br />
Kammerbereichen einfach fortzusetzen.<br />
Pflichtseminare (60 Stunden)<br />
BAK Seminar 2<br />
Sammlung, Wertung und Weitergabe pharmazeutischer Informationen unter<br />
Berücksichtigung pharmazeutischer Aspekte neuer Versorgungsformen<br />
Wesentliche Inhalte dieses Seminars sind in Thüringen die Arzneimittelinformation sowie die<br />
betriebsinterne Kommunikation.<br />
Das Seminar zur Arzneimittelinformation soll die Weiterzubildenden befähigen<br />
Informationen zu Arzneimitteln sicher und schnell zu erhalten, zusammenzufassen, zu<br />
bewerten und schließlich adressatengerecht aufzubereiten.<br />
Der Schwerpunkt <strong>der</strong> Informationsweitergabe wird auf die apothekeninterne<br />
Kommunikation gelegt werden. Dabei stehen Teamführung und Ausbildung in <strong>der</strong> Apotheke<br />
(Planung, Gestaltung und Durchführung) im Vor<strong>der</strong>grund.<br />
Der Weiterzubildende hat für dieses Seminar mindestens 20 Stunden nachzuweisen.<br />
BAK Seminar 3<br />
Prüfung, Lagerung und Herstellung von (Fertig-) Arzneimitteln, Herstellung beson<strong>der</strong>er<br />
Darreichungsformen<br />
Inhalt dieses Seminars <strong>ist</strong> die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems in <strong>der</strong><br />
Apotheke. Grundlage sind die von <strong>der</strong> BAK vorgegebenen Themen Prüfung, Lagerung,<br />
Herstellung von (Fertig-)-arzneimitteln.<br />
Der Weiterzubildende hat für dieses Seminar mindestens 24 Stunden nachzuweisen.<br />
Empfehlungen<br />
zur Durchführung <strong>der</strong><br />
Weiterbildung <strong>Allgemeinpharmazie</strong><br />
FB-128 (Stand März 2008/1) |<br />
| <strong>LAKT</strong><br />
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BAK Seminar 4<br />
Screening-Methoden / Interpretation von Laborwerten<br />
Die Interpretation von Laborwerten wird wesentlicher Teil dieses Seminars sein. Die Rolle<br />
des Apothekers soll gestärkt werden, in dem vertiefend auf die patientengerechte<br />
Erläuterung <strong>der</strong> Messwerte eingegangen wird, die <strong>das</strong> Krankheitsbewusstsein und damit die<br />
Compliance des Patienten erheblich verstärken kann.<br />
Der Weiterzubildende hat für dieses Seminar mindestens 8 Stunden nachzuweisen.<br />
BAK Seminar 5<br />
Pharmazeutische Betreuung<br />
Die Grundlagen <strong>der</strong> Pharmazeutischen Betreuung werden den Weiterzubildenden im<br />
Rahmen <strong>der</strong> zertifizierten Fortbildung entsprechend des BAK Curriculums nahegebracht.<br />
Inhalte des verpflichtenden Seminars sind daher fortgeschrittene Systeme <strong>der</strong> Betreuung.<br />
Dabei sollen aktuelle Versorgungsformen und berufgruppenübergreifende Netzwerksysteme<br />
vorgestellt und diskutiert werden.<br />
Der Weiterzubildende hat für dieses Seminar mindestens 8 Stunden nachzuweisen.<br />
Wahlseminare (60 Stunden)<br />
Der mit dem Jahr 2008 eingeführte Wahlseminarteil gibt den Weiterzubildenden die<br />
Möglichkeit eigene Schwerpunkte zu setzen. Damit steigert sich automatisch die<br />
Attraktivität, da auf diese Weise beson<strong>der</strong>e Interessen und Erfor<strong>der</strong>nisse des Apothekers<br />
selbst Inhalt und Tempo <strong>der</strong> Weiterbildung in hohem Maße mitbestimmen. An<br />
Wahlmöglichkeiten stehen ihm dabei die zertifizierten Fortbildungen <strong>der</strong> BAK und <strong>der</strong> <strong>LAKT</strong><br />
zur Verfügung. Alle abgeschlossenen Fortbildungen dieser Art können auf die Wahlseminare<br />
mit einer maximalen Stundenzahl von jeweils 20 Stunden angerechnet werden. Damit <strong>ist</strong> <strong>der</strong><br />
Besuch von mindestens drei zertifizierten Fortbildungen innerhalb <strong>der</strong> dreijährigen<br />
Weiterbildungszeit erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Die <strong>LAKT</strong> bietet keine geson<strong>der</strong>ten Seminare zu den BAK Seminaren 1 sowie 6 bis 8 an, die<br />
bundesweit überwiegend zum Wahlteil gehören, erkennt aber die Teilnahme an diesen BAK<br />
Seminaren natürlich an.<br />
10. Die Prüfung<br />
Der Abschluss <strong>der</strong> Weiterbildung <strong>Allgemeinpharmazie</strong> erfolgt durch eine Prüfung. Sie wird<br />
vom Prüfungsausschuss bzw. vor einer aus dem Ausschuss gebildeten Prüfungskommission<br />
<strong>der</strong> <strong>LAKT</strong> abgelegt.<br />
Die Zulassung zur Prüfung muss beantragt werden. Um zur Prüfung zugelassen zu werden,<br />
sind die folgenden Unterlagen zur Prüfung einzureichen:<br />
• Der Weiterbildungsplan.<br />
• Die Protokolle <strong>der</strong> Fachgespräche.<br />
• Die Teilnahmebescheinigungen <strong>der</strong> regionalen Arbeitsgruppen.<br />
• Die Teilnahmebescheinigungen <strong>der</strong> Pflichtseminare.<br />
• Die Abschlusszertifikate <strong>der</strong> zertifizierten Fortbildungen, die als Weiterbildungsseminare<br />
des Wahlteils anerkannt werden sollen.<br />
• Das Weiterbildungszeugnis des Ermächtigten.<br />
Empfehlungen<br />
zur Durchführung <strong>der</strong><br />
Weiterbildung <strong>Allgemeinpharmazie</strong><br />
FB-128 (Stand März 2008/1) |<br />
| <strong>LAKT</strong><br />
Seite - 9 -
• Die Projektarbeit bzw. eine ausführliche Skriptvorlage zum für die Weiterbildung<br />
anerkannten Referat sowie die von <strong>der</strong> <strong>LAKT</strong> ausgestellte Referentenbestätigung.<br />
Die Prüfung <strong>ist</strong> in <strong>der</strong> Regel mündlich und dauert 60 Minuten. Die Einladung zur Prüfung<br />
erfolgt mit einer Fr<strong>ist</strong> von mindestens 14 Tagen. Die Durchführung <strong>der</strong> Prüfung wird<br />
protokolliert. Über <strong>das</strong> Ergebnis <strong>der</strong> Prüfung entscheidet <strong>der</strong> Prüfungsausschuss<br />
mehrheitlich.<br />
11. Anerkennung zum Führen des Fachapothekertitels<br />
Die Bezeichnung Fachapotheker bzw. Fachapothekerin für <strong>Allgemeinpharmazie</strong> darf führen,<br />
wer die Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen und die Anerkennung durch die Kammer<br />
erhalten hat. Die Anerkennung <strong>ist</strong> zu beantragen, <strong>der</strong> Antrag kann mit dem Antrag auf<br />
Zulassung zur Prüfung verbunden werden.<br />
Die Anerkennung zum Führen des Fachapothekertitels erfolgt unter <strong>der</strong> Vorraussetzung,<br />
<strong>das</strong>s <strong>der</strong> Pflicht zur nachweisbaren kontinuierlichen Fortbildung nach § 20 <strong>der</strong><br />
Weiterbildungsordnung genügt wird. Erfolgt <strong>der</strong> Nachweis nicht, wird die Anerkennung<br />
wi<strong>der</strong>rufen.<br />
12. Schlussbestimmungen<br />
Diese Durchführungsempfehlungen sind durch den Weiterbildungsausschuss verabschiedet.<br />
Sie dienen <strong>der</strong> Ergänzung und <strong>der</strong> Konkretisierung <strong>der</strong> Weiterbildungsordnung. Sie sind für<br />
die Durchführung <strong>der</strong> Weiterbildung <strong>Allgemeinpharmazie</strong> in Thüringen verbindlich.<br />
Über Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Empfehlungen und Anerkennungen von Le<strong>ist</strong>ungen für die<br />
Weiterbildung entscheidet <strong>der</strong> Weiterbildungsausschuss <strong>der</strong> Landesapothekerkammer<br />
Thüringen, soweit durch die Weiterbildungsordnung nicht abweichende Regelungen<br />
getroffen sind.<br />
Empfehlungen<br />
zur Durchführung <strong>der</strong><br />
Weiterbildung <strong>Allgemeinpharmazie</strong><br />
FB-128 (Stand März 2008/1) |<br />
| <strong>LAKT</strong><br />
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