Allgemeinpharmazie ist das Gebiet der Pharmazie, das der ... - LAKT
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8. Praktische Weiterbildung<br />
Weiterbildungsplan<br />
Der Weiterbildungsplan wird zu Beginn <strong>der</strong> Weiterbildungszeit von dem Ermächtigten und<br />
dem Weiterzubildenden gemeinsam erstellt. Der Plan <strong>ist</strong> stets individuell auf <strong>das</strong> konkrete<br />
Weiterbildungsverhältnis zugeschnitten, d.h. es werden nur solche Punkte aufgenommen, zu<br />
denen sich die Apotheke innerhalb ihrer konkreten Situation in <strong>der</strong> Lage sieht. Auch sollen<br />
sich sowohl die Schwerpunkte <strong>der</strong> Weiterbildung als auch ihre zeitliche Abfolge<br />
wi<strong>der</strong>spiegeln.<br />
Der Weiterbildungsplan ermöglicht sowohl dem Weiterzubildenden als auch dem<br />
Ermächtigten eine kontinuierliche Kontrolle <strong>der</strong> vermittelten Weiterbildungsinhalte.<br />
Es empfiehlt sich, den Weiterbildungsplan in regelmäßigen Abständen auf seine Aktualität<br />
hin zu überprüfen und gegebenenfalls <strong>der</strong> aktuellen Situation anzupassen. Eine Kopie des<br />
jeweils aktuellen Weiterbildungsplans wird <strong>der</strong> <strong>LAKT</strong> zur Kenntnis gegeben.<br />
Weiterbildung in zwei Apotheken<br />
Arbeiten Weiterzubilden<strong>der</strong> und Ermächtigter nicht in <strong>der</strong> gleichen Apotheke sollte <strong>der</strong><br />
Arbeitgeber des Weiterzubildenden sein Einverständnis erklären, <strong>das</strong>s dem Weiterzubildenden<br />
nach Maßgabe des Weiterbildungsplanes Gelegenheit gegeben wird, die Ziele<br />
<strong>der</strong> Weiterbildung zu erreichen. Dazu gehört in erster Linie die Bereitstellung von Arbeitsund<br />
Informationsmaterialien. Aber auch arbeitszeitliche Belange sollten geklärt werden.<br />
Darüber hinaus empfiehlt sich eine Regelung, inwieweit <strong>der</strong> Ermächtigte Einfluss auf die<br />
Tätigkeit des Weiterzubildenden an einer an<strong>der</strong>en Weiterbildungsstätte haben kann und<br />
darf.<br />
Fachgespräche<br />
Zwischen dem Ermächtigten und dem Weiterzubildenden müssen mindestens zweimal<br />
jährlich Besprechungen – die Fachgespräche - stattfinden. In diesen soll <strong>der</strong> zurückliegende<br />
Weiterbildungsabschnitt besprochen und von beiden ausgewertet, noch bestehende Defizite<br />
aufgezeigt und neue Lerninhalte festgelegt o<strong>der</strong> erarbeitet werden. Die Fachgespräche sind<br />
vom Ermächtigten zu dokumentieren.<br />
Weiterbildungsstammtische<br />
Weiterbildungsstammtische sind regionale Arbeitsgruppen von Apothekern in <strong>der</strong><br />
Weiterbildung. Sie treten 6 bis 10 Mal im Jahr zusammen. Die Arbeitsgruppen werden von<br />
den Apothekern selbst organisiert und geleitet. Die bearbeiteten Themen orientierten sich<br />
an den Inhalten <strong>der</strong> Weiterbildungsseminare, werden in den Schwerpunkten allerdings von<br />
<strong>der</strong> Arbeitsgruppe selbst festgelegt. Die Arbeitsgruppe sollte unter Leitung eines<br />
Ermächtigten stehen. Projekte, Aufgabenstellungen und Ergebnisse <strong>der</strong><br />
Weiterbildungsstammtische sind zu dokumentieren.<br />
Projektarbeit<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> praktischen Weiterbildung <strong>ist</strong> eine Projektarbeit an <strong>der</strong> Weiterbildungsstätte<br />
anzufertigen. Die Projektarbeit muss einen unmittelbaren Bezug zu den Weiterbildungsinhalten<br />
des <strong>Gebiet</strong>es <strong>Allgemeinpharmazie</strong> haben. Die inhaltlichen und formalen<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen an die Projektarbeit werden durch die Landesapothekerkammer geregelt.<br />
Empfehlungen<br />
zur Durchführung <strong>der</strong><br />
Weiterbildung <strong>Allgemeinpharmazie</strong><br />
FB-128 (Stand März 2008/1) |<br />
| <strong>LAKT</strong><br />
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