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Allgemeinpharmazie ist das Gebiet der Pharmazie, das der ... - LAKT

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8. Praktische Weiterbildung<br />

Weiterbildungsplan<br />

Der Weiterbildungsplan wird zu Beginn <strong>der</strong> Weiterbildungszeit von dem Ermächtigten und<br />

dem Weiterzubildenden gemeinsam erstellt. Der Plan <strong>ist</strong> stets individuell auf <strong>das</strong> konkrete<br />

Weiterbildungsverhältnis zugeschnitten, d.h. es werden nur solche Punkte aufgenommen, zu<br />

denen sich die Apotheke innerhalb ihrer konkreten Situation in <strong>der</strong> Lage sieht. Auch sollen<br />

sich sowohl die Schwerpunkte <strong>der</strong> Weiterbildung als auch ihre zeitliche Abfolge<br />

wi<strong>der</strong>spiegeln.<br />

Der Weiterbildungsplan ermöglicht sowohl dem Weiterzubildenden als auch dem<br />

Ermächtigten eine kontinuierliche Kontrolle <strong>der</strong> vermittelten Weiterbildungsinhalte.<br />

Es empfiehlt sich, den Weiterbildungsplan in regelmäßigen Abständen auf seine Aktualität<br />

hin zu überprüfen und gegebenenfalls <strong>der</strong> aktuellen Situation anzupassen. Eine Kopie des<br />

jeweils aktuellen Weiterbildungsplans wird <strong>der</strong> <strong>LAKT</strong> zur Kenntnis gegeben.<br />

Weiterbildung in zwei Apotheken<br />

Arbeiten Weiterzubilden<strong>der</strong> und Ermächtigter nicht in <strong>der</strong> gleichen Apotheke sollte <strong>der</strong><br />

Arbeitgeber des Weiterzubildenden sein Einverständnis erklären, <strong>das</strong>s dem Weiterzubildenden<br />

nach Maßgabe des Weiterbildungsplanes Gelegenheit gegeben wird, die Ziele<br />

<strong>der</strong> Weiterbildung zu erreichen. Dazu gehört in erster Linie die Bereitstellung von Arbeitsund<br />

Informationsmaterialien. Aber auch arbeitszeitliche Belange sollten geklärt werden.<br />

Darüber hinaus empfiehlt sich eine Regelung, inwieweit <strong>der</strong> Ermächtigte Einfluss auf die<br />

Tätigkeit des Weiterzubildenden an einer an<strong>der</strong>en Weiterbildungsstätte haben kann und<br />

darf.<br />

Fachgespräche<br />

Zwischen dem Ermächtigten und dem Weiterzubildenden müssen mindestens zweimal<br />

jährlich Besprechungen – die Fachgespräche - stattfinden. In diesen soll <strong>der</strong> zurückliegende<br />

Weiterbildungsabschnitt besprochen und von beiden ausgewertet, noch bestehende Defizite<br />

aufgezeigt und neue Lerninhalte festgelegt o<strong>der</strong> erarbeitet werden. Die Fachgespräche sind<br />

vom Ermächtigten zu dokumentieren.<br />

Weiterbildungsstammtische<br />

Weiterbildungsstammtische sind regionale Arbeitsgruppen von Apothekern in <strong>der</strong><br />

Weiterbildung. Sie treten 6 bis 10 Mal im Jahr zusammen. Die Arbeitsgruppen werden von<br />

den Apothekern selbst organisiert und geleitet. Die bearbeiteten Themen orientierten sich<br />

an den Inhalten <strong>der</strong> Weiterbildungsseminare, werden in den Schwerpunkten allerdings von<br />

<strong>der</strong> Arbeitsgruppe selbst festgelegt. Die Arbeitsgruppe sollte unter Leitung eines<br />

Ermächtigten stehen. Projekte, Aufgabenstellungen und Ergebnisse <strong>der</strong><br />

Weiterbildungsstammtische sind zu dokumentieren.<br />

Projektarbeit<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> praktischen Weiterbildung <strong>ist</strong> eine Projektarbeit an <strong>der</strong> Weiterbildungsstätte<br />

anzufertigen. Die Projektarbeit muss einen unmittelbaren Bezug zu den Weiterbildungsinhalten<br />

des <strong>Gebiet</strong>es <strong>Allgemeinpharmazie</strong> haben. Die inhaltlichen und formalen<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen an die Projektarbeit werden durch die Landesapothekerkammer geregelt.<br />

Empfehlungen<br />

zur Durchführung <strong>der</strong><br />

Weiterbildung <strong>Allgemeinpharmazie</strong><br />

FB-128 (Stand März 2008/1) |<br />

| <strong>LAKT</strong><br />

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