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Allgemeinpharmazie ist das Gebiet der Pharmazie, das der ... - LAKT

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4. Der Weiterzubildende<br />

Der Weiterzubildende im <strong>Gebiet</strong> <strong>Allgemeinpharmazie</strong> <strong>ist</strong> approbierter Apotheker und in<br />

einer öffentlichen Apotheke tätig. Im Rahmen seiner Weiterbildung erwirbt und festigt er die<br />

Fertigkeiten und Kenntnisse, die erfor<strong>der</strong>lich sind, um die Weiterbildungsziele zu erreichen.<br />

Dabei bestimmt er anhand seines eigenen Weiterbildungsplanes wesentliche Wege und Ziele<br />

eigenverantwortlich und setzt diese mit Unterstützung seines Weiterbildungsleiters aktiv<br />

um.<br />

Neben den verpflichtenden Weiterbildungsseminaren nimmt <strong>der</strong> Weiterzubildende aktiv an<br />

Weiterbildungsstammtischen teil und gestaltet <strong>der</strong>en Arbeit aktiv. Er bestimmt die<br />

Schwerpunkte seiner Weiterbildung durch die Auswahl <strong>der</strong> zertifizierten Fortbildungen und<br />

<strong>das</strong> Thema seiner Projektarbeit bzw. des Referatsthemas im Wesentlichen selbst.<br />

5. Der Ermächtigte<br />

Der Ermächtigte <strong>ist</strong> im Regelfall selbst Fachapotheker. Er verfügt also über Erfahrungen und<br />

Kenntnisse, die ihn befähigen, die Weiterbildung eines Kollegen zu leiten. Er schafft die<br />

Grundlagen dafür, <strong>das</strong>s <strong>der</strong> Weiterzubildende die Fertigkeiten und Kenntnisse erwerben<br />

kann, die zum Erreichen <strong>der</strong> allgemeinen und persönlichen Weiterbildungsziele erfor<strong>der</strong>lich<br />

sind. Er steckt den Rahmen ab, den <strong>der</strong> Weiterzubildende (er-)füllen muss. Er stellt seinen<br />

„Schützling“ vor Aufgaben und Probleme, gibt auch Tipps zu <strong>der</strong>en Lösung.<br />

Weiterbildungsplan und Fachgespräche sind dabei die Werkzeuge, die ihm helfen sollen, die<br />

Weiterbildung in einer ihrem Zweck gebotenen Form zu planen, sie zeitlich und sachlich zu<br />

glie<strong>der</strong>n und strukturiert durchzuführen.<br />

Idealerweise arbeiten Weiterzubilden<strong>der</strong> und Weiterbildungsleiter in ein und <strong>der</strong>selben<br />

Apotheke. Die Gefahr von Informationsverlusten kann so auf ein Minimum reduziert<br />

werden. Aber auch <strong>der</strong> Blick über den eigenen Apothekentellerrand kann für beide<br />

Seiten von Vorteil sein.<br />

6. Das Weiterbildungsverhältnis<br />

Unabhängig davon, ob zwischen Weiterzubildendem und Weiterbildungsleiter ein<br />

Arbeitsverhältnis besteht, empfiehlt es sich, die Rahmenbedingungen <strong>der</strong> Weiterbildung in<br />

einem Vertrag schriftlich festzuhalten. Rechte und Pflichten sollten dabei klar und<br />

verbindlich vereinbart werden. Dazu gehören insbeson<strong>der</strong>e Regelungen<br />

• für den Fall einer Unterbrechung <strong>der</strong> Weiterbildung.<br />

• über eine mögliche Fre<strong>ist</strong>ellung für den Besuch <strong>der</strong> obligatorischen Weiterbildungsseminare.<br />

• über eine mögliche Aufteilung <strong>der</strong> Kosten <strong>der</strong> Weiterbildung (Seminare, Arbeitsmittel,<br />

Arbeitszeit).<br />

• zur Bereitstellung von notwendigen Arbeitsmitteln.<br />

Daneben sollten beide Beteiligten vereinbaren, die Bestimmungen <strong>der</strong><br />

Weiterbildungsordnung zu beachten und diese Empfehlungen zur Durchführung <strong>der</strong><br />

Weiterbildung zu berücksichtigen.<br />

Ist mindestens einer <strong>der</strong> beiden Partner Angestellter in <strong>der</strong> Apotheke eines Dritten, so <strong>ist</strong><br />

diesem die Weiterbildung anzuzeigen. Auch hier <strong>ist</strong> es im Sinne aller Beteiligten<br />

empfehlenswert, alle Regelungen, die die Weiterbildung betreffen in einem Vertrag<br />

schriftlich zu regeln.<br />

Empfehlungen<br />

zur Durchführung <strong>der</strong><br />

Weiterbildung <strong>Allgemeinpharmazie</strong><br />

FB-128 (Stand März 2008/1) |<br />

| <strong>LAKT</strong><br />

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