Allgemeinpharmazie ist das Gebiet der Pharmazie, das der ... - LAKT
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4. Der Weiterzubildende<br />
Der Weiterzubildende im <strong>Gebiet</strong> <strong>Allgemeinpharmazie</strong> <strong>ist</strong> approbierter Apotheker und in<br />
einer öffentlichen Apotheke tätig. Im Rahmen seiner Weiterbildung erwirbt und festigt er die<br />
Fertigkeiten und Kenntnisse, die erfor<strong>der</strong>lich sind, um die Weiterbildungsziele zu erreichen.<br />
Dabei bestimmt er anhand seines eigenen Weiterbildungsplanes wesentliche Wege und Ziele<br />
eigenverantwortlich und setzt diese mit Unterstützung seines Weiterbildungsleiters aktiv<br />
um.<br />
Neben den verpflichtenden Weiterbildungsseminaren nimmt <strong>der</strong> Weiterzubildende aktiv an<br />
Weiterbildungsstammtischen teil und gestaltet <strong>der</strong>en Arbeit aktiv. Er bestimmt die<br />
Schwerpunkte seiner Weiterbildung durch die Auswahl <strong>der</strong> zertifizierten Fortbildungen und<br />
<strong>das</strong> Thema seiner Projektarbeit bzw. des Referatsthemas im Wesentlichen selbst.<br />
5. Der Ermächtigte<br />
Der Ermächtigte <strong>ist</strong> im Regelfall selbst Fachapotheker. Er verfügt also über Erfahrungen und<br />
Kenntnisse, die ihn befähigen, die Weiterbildung eines Kollegen zu leiten. Er schafft die<br />
Grundlagen dafür, <strong>das</strong>s <strong>der</strong> Weiterzubildende die Fertigkeiten und Kenntnisse erwerben<br />
kann, die zum Erreichen <strong>der</strong> allgemeinen und persönlichen Weiterbildungsziele erfor<strong>der</strong>lich<br />
sind. Er steckt den Rahmen ab, den <strong>der</strong> Weiterzubildende (er-)füllen muss. Er stellt seinen<br />
„Schützling“ vor Aufgaben und Probleme, gibt auch Tipps zu <strong>der</strong>en Lösung.<br />
Weiterbildungsplan und Fachgespräche sind dabei die Werkzeuge, die ihm helfen sollen, die<br />
Weiterbildung in einer ihrem Zweck gebotenen Form zu planen, sie zeitlich und sachlich zu<br />
glie<strong>der</strong>n und strukturiert durchzuführen.<br />
Idealerweise arbeiten Weiterzubilden<strong>der</strong> und Weiterbildungsleiter in ein und <strong>der</strong>selben<br />
Apotheke. Die Gefahr von Informationsverlusten kann so auf ein Minimum reduziert<br />
werden. Aber auch <strong>der</strong> Blick über den eigenen Apothekentellerrand kann für beide<br />
Seiten von Vorteil sein.<br />
6. Das Weiterbildungsverhältnis<br />
Unabhängig davon, ob zwischen Weiterzubildendem und Weiterbildungsleiter ein<br />
Arbeitsverhältnis besteht, empfiehlt es sich, die Rahmenbedingungen <strong>der</strong> Weiterbildung in<br />
einem Vertrag schriftlich festzuhalten. Rechte und Pflichten sollten dabei klar und<br />
verbindlich vereinbart werden. Dazu gehören insbeson<strong>der</strong>e Regelungen<br />
• für den Fall einer Unterbrechung <strong>der</strong> Weiterbildung.<br />
• über eine mögliche Fre<strong>ist</strong>ellung für den Besuch <strong>der</strong> obligatorischen Weiterbildungsseminare.<br />
• über eine mögliche Aufteilung <strong>der</strong> Kosten <strong>der</strong> Weiterbildung (Seminare, Arbeitsmittel,<br />
Arbeitszeit).<br />
• zur Bereitstellung von notwendigen Arbeitsmitteln.<br />
Daneben sollten beide Beteiligten vereinbaren, die Bestimmungen <strong>der</strong><br />
Weiterbildungsordnung zu beachten und diese Empfehlungen zur Durchführung <strong>der</strong><br />
Weiterbildung zu berücksichtigen.<br />
Ist mindestens einer <strong>der</strong> beiden Partner Angestellter in <strong>der</strong> Apotheke eines Dritten, so <strong>ist</strong><br />
diesem die Weiterbildung anzuzeigen. Auch hier <strong>ist</strong> es im Sinne aller Beteiligten<br />
empfehlenswert, alle Regelungen, die die Weiterbildung betreffen in einem Vertrag<br />
schriftlich zu regeln.<br />
Empfehlungen<br />
zur Durchführung <strong>der</strong><br />
Weiterbildung <strong>Allgemeinpharmazie</strong><br />
FB-128 (Stand März 2008/1) |<br />
| <strong>LAKT</strong><br />
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