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LandtagsNachrichten - Landtag Mecklenburg Vorpommern

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A u s d e m P l e n u m / A u s z ü g e a u s d e r D e b a t t e<br />

Veto gegen Gerichtsreform<br />

Koalition hält an Vorhaben fest und lehnt Antrag von Linken und Grünen ab<br />

Die Regierungsparteien SPD und CDU halten an der umstrittenen Gerichtsstrukturreform fest und lehnen die Prüfung<br />

des Vorhabens durch eine unabhängige Expertenkommission ab. Mit der Koalitionsmehrheit wiesen sie am 5. September<br />

im <strong>Landtag</strong> einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab. Die Oppositionsparteien<br />

hatten gefordert, die Reform zu stoppen und eine Expertenkommission die Notwendigkeit von Änderungen bei<br />

den Amtsgerichten untersuchen zu lassen. Laut Gesetzentwurf soll sich die Zahl der Amtsgerichte im Land von 21 auf<br />

zehn verringern, außerdem sollen sechs Standorte als Außenstellen erhalten bleiben. <strong><strong>Landtag</strong>sNachrichten</strong> veröffentlichen<br />

Auszüge aus der Debatte.<br />

Barbara Borchardt (DIE LINKE)<br />

brachte den gemeinsamen Antrag<br />

von Linken und Grünen in<br />

den <strong>Landtag</strong> ein. „Der vorliegende<br />

Gesetzentwurf ist wohl einer der<br />

schlechtesten, den eine Regierung<br />

diesem Haus jemals vorgelegt hat“,<br />

begründete sie die Forderung an<br />

die Landesregierung, den Gesetzentwurf<br />

zurückzuziehen.<br />

Als Ziel der Reform sei von Beginn<br />

an die drastische Reduzierung der Zahl der Amtsgerichte<br />

festgeschrieben gewesen. „Alles andere drum herum wurde<br />

passend gemacht“, warf Borchardt der Koalition vor.<br />

Die dreitägige Anhörung von über 60 Sachverständigen hätte<br />

gezeigt, dass die Mehrheit der Experten gegenüber einer<br />

Justizreform offen sei, aber die Reform in der geplanten Weise<br />

ablehne. Den Bürgermeistern sei es dabei nicht nur um<br />

ihre eigene Stadt gegangen, sondern um die Entwicklung<br />

der Regionen, um Bürgernähe, um den Rechtsgewährungsanspruch,<br />

um die vorhandenen ehrenamtlichen Strukturen<br />

und um die möglichen finanziellen Folgen für die kommunalen<br />

Haushalte und den Landeshaushalt.<br />

Insbesondere stellte Borchardt die Wirtschaftlichkeit der Reform<br />

in Frage. „Auch wenn es angeblich nicht um Einsparungen<br />

geht, hat die Wirtschaftlichkeitsberechnung zutreffend<br />

und belastbar zu erfolgen“, forderte sie. Niemand hätte<br />

die Effizienz größerer Einheiten bestätigen können, und bei<br />

der Frage nach den zehn Richterplanstellen als Mindestgröße<br />

„guckten alle Sachverständigen nur fragend Löcher in die<br />

Luft“.<br />

Skepsis äußerte Borchardt auch in Bezug auf die Verfahrenskosten.<br />

Während die Landesregierung hierfür 250.000 Euro<br />

pro Jahr eingestellt habe, hätten Berechnungen des Rechtsanwaltsvereins<br />

Mehrkosten von 800.000 Euro ergeben. „Warum<br />

hat man seitens des Justizministeriums keine derartigen<br />

überschlägigen Berechnungen vorgenommen?“, fragte sie.<br />

Den Fachausschüssen warf die Linke-Abgeordnete vor, sich<br />

nicht ernsthaft mit den Argumenten der Reformkritiker auseinandergesetzt<br />

zu haben. „Soweit ich informiert wurde,<br />

gab es vonseiten der Abgeordneten der Koalition so gut<br />

wie keine Nachfragen, keinen Handlungsbedarf, in welche<br />

Richtung auch immer nachzubessern, und sei es bei der<br />

konkreten Darstellung der Kosten für den Landeshaushalt“,<br />

kritisierte sie und kündigte an, dass die Redner von Linken<br />

und Grünen in der Debatte auf weitere Kritikpunkte zum<br />

Gesetzentwurf eingehen würden.<br />

Eckpunkte der Reformpläne<br />

AMTSGERICHTE<br />

Die Zahl der Amtsgerichte wird von 21 auf zehn mit sechs<br />

Zweigstellen verringert. Bestehen bleiben selbstständige<br />

Amtsgerichte in Greifswald, Güstrow, Ludwigslust, Neubrandenburg,<br />

Pasewalk, Rostock, Schwerin, Stralsund, Waren<br />

und Wismar. Die Standorte Anklam, Bergen, Demmin,<br />

Grevesmühlen, Neustrelitz und Parchim werden zu Zweigstellen.<br />

Die bisherigen Amtsgerichte Bad Doberan, Hagenow,<br />

Ribnitz-Damgarten, Ueckermünde und Wolgast werden<br />

zeitlich gestaffelt aufgehoben.<br />

ARBEITSGERICHTE<br />

Das Arbeitsgericht Neubrandenburg wird aufgehoben, die<br />

Zahl der erstinstanzlichen Arbeitsgerichte verringert sich<br />

somit auf drei (Rostock, Schwerin, Stralsund). Zugleich sollen<br />

in Neubrandenburg auswärtige Kammern des Arbeitsgerichts<br />

Stralsund eingerichtet werden. Das Landesarbeitsgericht<br />

bleibt in Rostock.<br />

SOZIALGERICHTE<br />

Die vier Standorte Rostock, Schwerin, Stralsund und Neubrandenburg<br />

bleiben erhalten. Das Landessozialgericht<br />

wird von Neubrandenburg nach Neustrelitz verlegt.<br />

VERWALTUNGSGERICHTE<br />

Die bisherigen Standorte Schwerin und Greifswald bleiben<br />

erhalten. Einzelne Zuständigkeiten werden vom Verwaltungsgericht<br />

Schwerin an das Verwaltungsgericht Greifswald<br />

verlagert. In Greifswald befindet sich weiterhin das<br />

Oberverwaltungsgericht.<br />

LANDGERICHTE und OBERLANDESGERICHT<br />

sind unverändert in Rostock, Schwerin, Stralsund und Neubrandenburg.<br />

Das Oberlandesgericht sitzt weiter in Rostock.<br />

FINANZGERICHT<br />

Das Finanzgericht arbeitet weiterhin in Greifswald.<br />

<strong><strong>Landtag</strong>sNachrichten</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> 7/2013 11

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