DE - Landtag Mecklenburg Vorpommern
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5. FAKULTATIVE ANGABEN<br />
5.1. Vereinfachung<br />
Mit dem Vorschlag werden Verwaltungsvorschriften für juristische und natürliche Personen<br />
vereinfacht. Vor allem die Begünstigten, die Forschungsmittel aus dem neuen gemeinsamen<br />
Programm erhalten, werden von einem einheitlichen Vergabe- und Zahlungsverfahren nach<br />
den bekannten nationalen Vorschriften profitieren, zumal keine getrennte Berichterstattung<br />
für den Finanzbeitrag der Union erforderlich ist. Die EU wird direkt mit der AAL Association<br />
in Kontakt stehen, die für die Zuweisung des Gemeinschaftsbeitrags sowie für die<br />
Überwachung seiner Verwendung und für die Berichterstattung darüber zuständig ist.<br />
5.2. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel<br />
Der Vorschlag enthält eine Überprüfungsklausel für eine Zwischenbewertung nach drei<br />
Jahren. Die Gesamtlaufzeit wird auf sieben Jahre der Förderung und drei weitere Jahre für den<br />
Abschluss befristet.<br />
5.3. Europäischer Wirtschaftsraum<br />
Der vorgeschlagene Rechtsakt ist von Bedeutung für den Europäischen Wirtschaftsraum und<br />
sollte deshalb auf den EWR ausgeweitet werden.<br />
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