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Coblenz, Königl. Gymnasium 1890/91 (pdf-Datei)

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45<br />

Technischer Unterricht.<br />

a) Turnen: Im Sommer in 4 Abteilungen mit je 2 St. wöchentlich, im Winter<br />

in T Abteilungen mit je 1 St. abwechselnd; dispensiert waren im Sommer 71, im Winter<br />

66 Schüler.<br />

b) Singen: In den beiden unteren Klassen je 2 St.. für den aus den Schülern der<br />

übrigen Klassen gebildeten Chor 3 St., zusammen 7 St. wöchentlich.<br />

c) Fakultatives Zeichnen: 1. Abteilung: I und II mit 14 Schülern, 2. Abteilung:<br />

III mit 32 Schülern, je 2 St., zusammen 4 St. wöchentlich.<br />

Bewegungsspiele<br />

landen während des Sommersemesters regelmässig auf dem Turnplätze statt.<br />

II.<br />

Verfügungen der vorgesetzten Behörde.<br />

1) Gemass Verfügungen des Herrn Ministers der geistlichen etc. Angelegenheiten<br />

und des <strong>Königl</strong>ichen Provinzial-Sehul-Kollegiums sind fortan die dritten oder vierten<br />

Söhne derselben Familie nur dann von der Entrichtung des Schulgeldes befreit, wenn<br />

die Dürftigkeit nachgewiesen ist. (Wiederholt aus den zwei letzten Programmen.)<br />

2) Durch Verfügung des <strong>Königl</strong>ichen Provinzial-Schul-Kollegiums vom 29. Januar<br />

18<strong>91</strong> sind Maasregeln zur Verhütung der Tuberkulose angeordnet.<br />

3) Durch Verfügung derselben Behörde vom 1. Februar 18<strong>91</strong> ist eine „Allgemeine<br />

Schulordnung für die höheren Lehranstalten der Rheinprovinz" eingeführt. Dieselbe soll<br />

mit dem nächsten Schuljahre in Kraft treten. Alle Beteiligten werden ein Exemplar derselben<br />

erhalten.

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