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Vorwort Gemeindepräsident - Leissigen am Thunersee

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<strong>Vorwort</strong><br />

<strong>Vorwort</strong> <strong>Gemeindepräsident</strong><br />

Liebe Leissigerinnen<br />

Liebe Leissiger<br />

Nach acht Jahren als <strong>Gemeindepräsident</strong> und nach fast 20 Jahren in <strong>Leissigen</strong>s Gemeindepolitik<br />

schreibe ich mein letztes <strong>Vorwort</strong> mit einem lachenden Auge und nein, nicht mit<br />

einem weinenden anderen Auge, aber mit einem Auge, das sich nicht so recht auf etwas<br />

fokussieren will.<br />

Da ist auf der einen Seite viel Dankbarkeit für alles, was ich in meiner Zeit in Kommissionen,<br />

Gemeinderat und als <strong>Gemeindepräsident</strong> erleben, erfahren und auch lernen durfte.<br />

Dankbarkeit für alle jene, die mein Engagement für unsere Gemeinde mitgetragen haben<br />

und mir immer wieder in Abstimmungen und Wahlen ihr Vertrauen geschenkt haben.<br />

Dankbarkeit auch gegenüber allen unseren Mitarbeitenden, deren "Chef" ich während acht<br />

Jahren sein durfte und die mir mit ihrer Leistungsbereitschaft und Unterstützung das Amt<br />

als <strong>Gemeindepräsident</strong> erst ermöglicht haben. Dankbarkeit auch gegenüber meiner F<strong>am</strong>ilie,<br />

die mich seit dem ersten Tag als Mitglied in der Schulkommission auch in sehr belastenden<br />

Momenten immer unterstützt hat. Gemeindepolitik über eine so lange Zeit ist fürwahr<br />

eine Lebensschule.<br />

Da ist aber auch ein Blickfeld auf meinem nicht lachenden Auge, das in <strong>Leissigen</strong> eine in<br />

sich gespaltene Bevölkerung sieht, die nur schwer zum Dialog findet, keine gemeins<strong>am</strong>e<br />

Entwicklungsbasis und Vision für unser Dorf hat und es immer wieder versteht, Einzelinteressen<br />

über eine Ges<strong>am</strong>tsicht zu stellen. Da ist auf der einen Seite die "Einheimische Bevölkerung",<br />

die mit massiven Landverkäufen und Baurechten nach dem Bau des Umfahrungstunnels<br />

die heutige Entwicklung <strong>Leissigen</strong>s ausgelöst hat, und sich nun auf der anderen<br />

Seite mit einem <strong>Leissigen</strong> konfrontiert sieht, das Forderungen stellt und Lebensqualität<br />

möchte und fordert. Man hat hier vor über 20 Jahren die "Büchse der Pandora" geöffnet,<br />

ohne sich Gedanken zu machen, wie man diese wieder schliessen will. Die mehrheitlich<br />

im Baurecht abgegeben Parzellen haben dazu geführt, dass die Baulandpreise in 20<br />

Jahren nur unwesentlich gestiegen sind und somit für eine Seegemeinde immer noch unglaublich<br />

billig sind. Die Konsequenz ist, dass in den 20 Jahren des Baubooms das Steuersubstrat<br />

nur unwesentlich gestiegen ist, da <strong>Leissigen</strong> aufgrund dieser Baulandpolitik<br />

sehr attraktiv für mittlere Einkommen und F<strong>am</strong>ilien ist. Der gleiche Bauboom hat aber in<br />

den 20 Jahren wesentliche Kosten ausgelöst, die mit den erzielbaren Steuereinnahmen<br />

nur schwer zu decken sind.<br />

Mit dieser Tatsache, auch wenn man sie in <strong>Leissigen</strong> leider nicht sehen will, wird sich auch<br />

der neu zus<strong>am</strong>mengesetzte Gemeinderat auseinandersetzen müssen. Denn in <strong>Leissigen</strong><br />

ist das Wünschbare leider nur selten das Machbare. Dass aber Wünschbares und Machbares<br />

zus<strong>am</strong>menkommen, bedarf es eines aktiven Dialogs, welcher der Gemeinderat mit<br />

Veranstaltungen wie öffentlichen Infoanlässen, runden Tischen für Vereinspräsidenten,<br />

Legislaturzielen usw. aktiv anbietet. Was mir dabei Sorgen bereitet, ist die latente Absenz<br />

der "Einheimischen Bevölkerung" von jeglichen Dialogveranstaltungen. Dafür kommt dann<br />

aus diesen Kreisen jeweils an den Gemeindevers<strong>am</strong>mlungen der Vorwurf, der Gemeinderat<br />

fühle den Puls der Bevölkerung nicht und sei nicht präsent. Dies liebe Leissigerinnen<br />

und Leissiger meine ich mit gespaltener Bevölkerung. Wenn der künftige Gemeinderat<br />

Erfolg haben will, ist dieser Graben auch zwischen Burger- und Einwohnergemeinde unabdingbar<br />

zu überwinden und eine gemeins<strong>am</strong>e Politik für <strong>Leissigen</strong> zu<br />

1


<strong>Vorwort</strong><br />

finden. Etwas, was ich als, wie ich den Medien entnehmen konnte, "nicht Einheimischer"<br />

anscheinend nicht geschafft habe.<br />

Ich wünsche Ihnen allen alles Gute und freue mich, wieder als normaler Leissiger Einwohner<br />

<strong>am</strong> Dorfgeschehen teil zu nehmen.<br />

Herzlichst, Ihr <strong>Gemeindepräsident</strong><br />

Daniel Steffen<br />

2


Inhaltsverzeichnis<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Inhaltsverzeichnis ................................................................................................................ 3<br />

Traktandenliste Gemeindevers<strong>am</strong>mlung vom 29. November 2013 ..................................... 4<br />

Voranschlag 2014 – Festsetzung der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer –<br />

Beratung und Beschluss ...................................................................................................... 6<br />

Bauverwaltung <strong>Leissigen</strong> – Führung durch die Einwohnergemeinde Krattigen –<br />

Genehmigung wiederkehrende Kosten .............................................................................. 16<br />

Abfallreglement – Neufassung – Genehmigung ................................................................ 17<br />

Gebührenreglement – 3. Teilrevision – Genehmigung ...................................................... 18<br />

Feuerwehrreglement – Änderung – Genehmigung ............................................................ 19<br />

Friedhofreglement – 1. Teilrevision – Genehmigung ......................................................... 20<br />

Spielgruppe Leissig-Fischli – Erheblichkeitsantrag – Umsetzung – Kenntnisnahme ......... 21<br />

Übernahme der Anlage der öffentlichen Beleuchtung – Genehmigung Verpflichtungskredit<br />

.................................................................................................................................. 22<br />

Sanierung der Leuchtmittel Quecksilberd<strong>am</strong>pfl<strong>am</strong>pen bei Beleuchtungskörpern –<br />

Genehmigung Rahmenkredit 2014 - 2017 ......................................................................... 23<br />

Verpflichtungskreditabrechnung Sanierung „Alti Sagi“ – Kenntnisnahme .......................... 24<br />

Ersatzwahl für die Amtszeit vom 1. Januar 2014 – 31. Dezember 2016 ............................ 25<br />

Erneuerung Abfallreglement .............................................................................................. 30<br />

Wir danken ......................................................................................................................... 31<br />

Wir stellen vor .................................................................................................................... 31<br />

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung / Öffnungszeiten während den Feiertagen ............. 32<br />

Ressort: Soziales/Gesundheit ............................................................................................ 33<br />

Aktuelles von <strong>Leissigen</strong> Ferien .......................................................................................... 34<br />

Veranstaltungen Kulturkommission / <strong>Leissigen</strong> Ferien ...................................................... 34<br />

Sitzungsdaten Gemeinderat 2014 ..................................................................................... 35<br />

Nächste Gemeindevers<strong>am</strong>mlung ....................................................................................... 35<br />

3


Traktandenliste<br />

Traktandenliste<br />

Gemeindevers<strong>am</strong>mlung vom 29. November 2013<br />

20.00 Uhr im Gemeindesaal der Schulanlage Bettenried<br />

1. Voranschlag 2014 – Festsetzung der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer –<br />

Beratung und Beschluss<br />

2. Bauverwaltung <strong>Leissigen</strong> – Führung durch die Einwohnergemeinde Krattigen – Genehmigung<br />

wiederkehrende Kosten<br />

3. Abfallreglement – Neufassung – Genehmigung<br />

4. Gebührenreglement – 3. Teilrevision – Genehmigung<br />

5. Feuerwehrreglement – Änderung – Genehmigung<br />

6. Friedhofreglement – 1. Teilrevision – Genehmigung<br />

7. Spielgruppe Leissig-Fischli – Erheblichkeitsantrag – Umsetzung – Kenntnisnahme<br />

8. Übernahme der Anlage der öffentlichen Beleuchtung – Genehmigung Verpflichtungskredit<br />

9. Sanierung der Leuchtmittel Quecksilberd<strong>am</strong>pfl<strong>am</strong>pen bei Beleuchtungskörpern –<br />

Genehmigung Rahmenkredit 2014 - 2017<br />

10. Verpflichtungskreditabrechnung Sanierung „Alti Sagi“ – Kenntnisnahme<br />

11. Ersatzwahl für die Amtszeit vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2016<br />

a) Gemeinde- und Gemeinderatspräsidium (1 Mitglied)<br />

b) Gemeinderat (2 bis 3 Mitglieder)<br />

c) Sozial- und Gesundheitskommission (2 Mitglieder)<br />

d) Kulturkommission (1 Mitglied)<br />

12. Verschiedenes<br />

Wahlvorschläge<br />

Wahlvorschläge können bis und mit an der Gemeindevers<strong>am</strong>mlung bekannt gegeben<br />

werden. Nicht an der Gemeindevers<strong>am</strong>mlung anwesende Kandidatinnen / Kandidaten<br />

müssen mit einer allfälligen Wahl einverstanden sein, beziehungsweise ihr Einverständnis<br />

vorgängig schriftlich dem Gemeinderat mitgeteilt haben.<br />

Aktenauflage<br />

Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Gemeindevers<strong>am</strong>mlung in der<br />

Gemeindeverwaltung öffentlich auf.<br />

Das Protokoll der Gemeindevers<strong>am</strong>mlung vom 29. November 2013 liegt spätestens 7 Tage<br />

nach der Vers<strong>am</strong>mlung während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann<br />

beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden.<br />

4


Traktandenliste<br />

Stimmrecht<br />

Zur Vers<strong>am</strong>mlung sind alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die seit mindestens<br />

drei Monaten in der Gemeinde <strong>Leissigen</strong> Wohnsitz haben, freundlich eingeladen.<br />

Rechtsmittel<br />

Beschwerden gegen Vers<strong>am</strong>mlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert<br />

10 Tagen) nach der Vers<strong>am</strong>mlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter<strong>am</strong>t<br />

Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63ff Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege<br />

VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu<br />

beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig<br />

unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde<br />

führen.<br />

5


Traktandum 1<br />

Voranschlag 2014 – Festsetzung der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer<br />

– Beratung und Beschluss<br />

GRUNDLAGEN<br />

Der vorliegende Voranschlag basiert auf dem <strong>am</strong>tlichen Rechnungsschema "Harmonisiertes<br />

Rechnungsmodell" (HRM). Entsprechend den Bestimmungen der kantonalen Gemeindeverordnung<br />

umfasst der Voranschlag das Kalenderjahr vom 1. Januar bis zum<br />

31. Dezember und wird nach dem Bruttoprinzip zus<strong>am</strong>mengestellt.<br />

In der Laufenden Rechnung sind lediglich die Konsumausgaben und die entsprechenden<br />

Einnahmen enthalten. Mit der Annahme des Voranschlags durch die Gemeindevers<strong>am</strong>mlung<br />

werden die zuständigen Organe ermächtigt, über die entsprechenden Beträge zu verfügen.<br />

GESAMTERGEBNIS<br />

Der Voranschlag 2014 weist bei Aufwendungen<br />

(Vorjahr 3'840'540.-) von CHF 4'278'080.-<br />

und Erträgen (Vorjahr 3'761'587.-) von CHF 4'097'971.-<br />

einen Aufwandüberschuss (Vorjahr 78'953.-) aus von CHF 180'109.-<br />

Somit fällt der Voranschlag 2014 um CHF 101'156.- schlechter aus, als derjenige des Jahres<br />

2013. Grund dafür sind einerseits die höheren Ausgabekosten für den Lastenausgleich<br />

„Neue Aufgabenteilung“ (Erhöhung des Betrags pro Einwohner von CHF 180.- auf<br />

CHF 207.-) und andererseits personelle Entscheide für das Gemeinwesen.<br />

ÜBERSICHT ÜBER DEN VORANSCHLAG<br />

Voranschlag 2014 Voranschlag 2013 Rechnung 2012<br />

Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag<br />

Total Aufwand 4'278'080 3'840'540 4'180'340.05<br />

Total Ertrag 4'097'971 3'761'587 4'615'528.63<br />

Aufwandüberschuss<br />

180'109 78'953<br />

Ertragsüberschuss<br />

435'188.58<br />

Total 4'278'080 4'278'080 3'840'540 3'840'540 4'615'528.63 4'615'528.63<br />

Kurzüberblick<br />

Für die Steuereinnahmen geht der Gemeinderat von einem Einwohnerwachstumspotential<br />

von 1% aus. Der Teuerungsausgleich beträgt 0.8% gemäss den Prognosen der Kantonalen<br />

Planungsgruppe des Kantons Bern. Darin sind die Auswirkungen der Steuergesetzrevision<br />

bereits berücksichtigt.<br />

Der neue Finanz- und Lastenausgleich wirkt sich auch auf den Voranschlag 2014 aus.<br />

Dem Ertrag aus dem Finanzausgleich von CHF 211′480.- muss ein Aufwand von<br />

CHF 199′600.- gegenüber gestellt werden (Vorjahr CHF 185′600.- gegenüber<br />

CHF 163′300.-). Somit verbleiben total CHF 11′880.- aus dem Finanz- und Lastenausgleich<br />

(Vorjahr CHF 22′300.-). Im Jahr 2013 sind die ersten Abrechnungen nach Neuord-<br />

6


Traktandum 1<br />

nung des Finanz- und Lastenausgleichs erfolgt, wobei die definitiven Abrechnungen im<br />

Schulwesen noch ausstehen. Der Finanzausgleich setzt sich aus folgenden Leistungen<br />

zus<strong>am</strong>men:<br />

– Zuschuss Disparitätenabbau (gleicht den unterschiedlichen Steuerertrag unter den<br />

Gemeinden aus)<br />

– Zuschuss geografisch-topografische Lasten (Zuschuss für überdurchschnittliche Fläche<br />

und Strassenlänge pro Einwohner)<br />

– Zuschuss sozialdemografische Lasten (Berücksichtigt werden der Anteil Arbeitslose,<br />

der Anteil Ausländerinnen und Ausländer und der Anteil an EL-Bezügerinnen und EL-<br />

Bezüger an der Wohnbevölkerung)<br />

Mit der Ablösung der Festdarlehen von total 3,0 Mio. Franken (0,5 Mio. Franken Raiffeisenbank<br />

<strong>Thunersee</strong>-Süd und 2,5 Mio. Franken Postfinance) im Herbst 2013 können, bedingt<br />

durch die derzeit herrschende Marktsituation, bessere Konditionen erwirkt werden.<br />

Wegen den anstehenden Investitionen wird vorerst keine Entschuldung angestrebt.<br />

Der Erlös der Parzelle 2 „hinter der Post“ hat kurzfristig das Eigenkapital erhöht sowie den<br />

jährlichen Abschreibungsbedarf gesenkt. Trotzdem schliesst der Voranschlag 2014 mit<br />

einem Aufwandüberschuss von CHF 180'109.- ab. Der Finanzplan 2014-2018 sieht jährlich<br />

einen Aufwandüberschuss von rund CHF 100'000.- (entspricht einem Steueranlagezehntel)<br />

vor. Der Aufwandüberschuss 2014 kann durch das Eigenkapital der Einwohnergemeinde<br />

<strong>Leissigen</strong> gedeckt werden. Daher hat sich der Gemeinderat entschieden, den<br />

Stimmberechtigten diesen Voranschlag zur Genehmigung zu unterbreiten. Er ist sich aber<br />

anhand der Ergebnisse aus dem Finanzplan bewusst, dass weitere Massnahmen getroffen<br />

werden müssen und wird sich mit der finanziellen Situation intensiv an einer Klausur<br />

beschäftigen. Die erste Fassung des Voranschlags 2014 sah ein Defizit von weit über<br />

CHF 200'000.- vor. Der Gemeinderat musste Kürzungen vornehmen.<br />

STEUERANLAGEN, WIEDERKEHRENDE GEBÜHREN<br />

Im vorliegenden Voranschlag sind folgende Berechnungsgrundlagen (Steueranlagen und<br />

Gebühren) berücksichtigt:<br />

a) Steueransätze (Teil des Antrags des Gemeinderats)<br />

Gemeindesteueranlage<br />

(unverändert)<br />

Liegenschaftssteuer<br />

(unverändert)<br />

Feuerwehrersatzabgabe<br />

(verändert)<br />

Hundetaxe<br />

(unverändert)<br />

1.90-fache der kantonalen Einheitsansätze<br />

1.5 ‰ des <strong>am</strong>tlichen Werts<br />

18.4% der einfachen Steuer,<br />

mindestens CHF 20.-, maximal CHF 450.-<br />

(Anpassung der maximalen Abgabe durch den Regierungsrat)<br />

CHF 70.-<br />

7


Traktandum 1<br />

b) Gebühren<br />

Abwassergebühren<br />

(unverändert)<br />

Gebührenrahmen vom 1. Januar 2007 (Gemeindevers<strong>am</strong>mlung<br />

vom 19. Oktober 2006)<br />

Die Ansätze sind gültig seit 1. Juni 2009 (Gemeinderat vom<br />

30. März 2009)<br />

Grundgebühr pro BW CHF18.-<br />

Grundgebühr Industrie, Gewerbe CHF18.-<br />

Einleitung Regenwasser pro m 2 CHF 1.-<br />

Verbrauchsgebühr pro m 3 Wasserverbrauch CHF 1.-<br />

Wassergebühren<br />

(unverändert)<br />

Gebührenrahmen vom 1. Januar 2007 (Gemeindevers<strong>am</strong>mlung<br />

vom 19. Oktober 2006)<br />

Die Ansätze sind gültig seit 1. Juni 2009 (Gemeinderat vom<br />

30. März 2009)<br />

Grundgebühren:<br />

- für die ersten 50 BW CHF 5.- pro BW<br />

- für die weiteren 100 BW CHF 2.50 pro BW<br />

- für jeden weiteren BW CHF 1.25 pro BW<br />

Verbrauchsgebühren:<br />

- bis zu Jahresbezug von 2'000 m 3 CHF 1.- pro m 3<br />

- für jeden weiteren m 3 CHF -.50 pro m 3<br />

- Pauschalgebühr Art. 4 CHF 60.- pro Objekt<br />

- ungemessene Bezüge EFH CHF 150.- pro Objekt<br />

- ungemessene Bezüge MFH CHF 300.- pro Objekt<br />

Abfallgebühren<br />

(unverändert)<br />

gemäss Abfallreglement mit Gebührentarif<br />

LAUFENDE RECHNUNG: Bemerkungen zum Voranschlag<br />

0 Allgemeine Verwaltung<br />

Voranschlag 2014 Voranschlag 2013 Rechnung 2012<br />

Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag<br />

537′070 48′500 519′100 48′750 539′145.05 54′312.63<br />

488′570 Nettoaufwand<br />

470′350<br />

484′832.42<br />

Diese Abteilung beinhaltet alle Bereiche, welche nicht direkt zugeordnet sind, wie Gemeindevers<strong>am</strong>mlung,<br />

Gemeinderat, Kommissionen und Verwaltung. Der Nettoaufwand<br />

erhöht sich gegenüber dem Voranschlag 2013 um CHF 17′970.-. Die grösste Abweichung<br />

ist bei der Allgemeinen Verwaltung zu finden.<br />

8


Traktandum 1<br />

029 Allgemeine Verwaltung<br />

- Die Besoldung beim Verwaltungspersonal wurde um die Anstellungsprozente des Bauverwalters<br />

gesenkt. Diese Dienstleistung wird neu bei der Einwohnergemeinde Krattigen<br />

eingekauft. D<strong>am</strong>it erhöht sich der Aufwand unter der Rubrik 029.318.04 (Übriger<br />

Aufwand, Dienstleistungen Dritter) um den entsprechenden Betrag. Aufgrund der Neubewertung<br />

des Arbeitspensums für den Bauverwalter wurden die Stellenprozente von<br />

20 auf 50% erhöht.<br />

- Die Kosten für die Stellvertretung während des Mutterschaftsurlaubs der Finanzverwalterin<br />

sind berücksichtigt.<br />

- Im Bereich Ferien- und Überzeitguthaben ist ein Abbau vorgesehen. Die entsprechenden<br />

Rückstellungen können per Ende Jahr aufgelöst werden.<br />

1 Öffentliche Sicherheit<br />

Voranschlag 2014 Voranschlag 2013 Rechnung 2012<br />

Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag<br />

150′810 129′710<br />

21′100<br />

161′160<br />

Nettoaufwand<br />

151′160<br />

10’000<br />

150′236.90 135′262.00<br />

14′974.90<br />

Dieser Bereich setzt sich aus der Rechtsaufsicht, der Feuerwehr, dem Militär und dem<br />

Zivilschutz zus<strong>am</strong>men.<br />

140 Feuerwehr<br />

Die Feuerwehr sieht im Jahr 2014 einen „Tag der öffentlichen Sicherheit“ vor. Die einmaligen<br />

Kosten sind im Voranschlag berücksichtigt. Die Gemeinden beteiligen sich mittels Finanzausgleich<br />

„neue Aufgabenteilung“ <strong>am</strong> neuen Sicherheitsfunknetz Polycom. Die Kosten<br />

von CHF 1′900.- werden der Spezialfinanzierung zugunsten des Steuerhaushalts wieder<br />

belastet. Da die Feuerwehr <strong>Leissigen</strong> in einer zweiseitigen Spezialfinanzierung geführt<br />

wird, darf der Steuerhaushalt nicht belastet werden. Der Spezialfinanzierung müssen voraussichtlich<br />

CHF 15′010.- entnommen werden.<br />

160 Zivile Landesverteidigung<br />

Aufgrund der revidierten kantonalen Bestimmungen fallen diese Kosten neu den Einwohnergemeinden<br />

vollumfänglich zu. Dies bedeutet für die Einwohnergemeinde <strong>Leissigen</strong><br />

Mehrkosten von rund CHF 22′000.-.<br />

2 Bildung<br />

Voranschlag 2014 Voranschlag 2013 Rechnung 2012<br />

Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag<br />

797′890 130′560 738′870 110′200 781′345.50 140′536.15<br />

667′330 Nettoaufwand<br />

628’670<br />

640′809.35<br />

Die Funktion Bildung enthält sämtliche Bereiche des Schulwesens und der Schulliegenschaften.<br />

Es ist gegenüber dem Vorjahr ein Mehraufwand von rund CHF 60′000.- budgetiert.<br />

Die Neue Finanzierung Volkschule wirkt sich immer noch bei den Lehrergehältern<br />

aus. Im Jahr 2013 sind die ersten Abrechnungen nach dem neuen System erfolgt, die definitive<br />

Schlussabrechnung für das Schuljahr 2012/2013 steht immer noch aus. Erfahrungswerte<br />

in diesem Bereich konnten noch keine ges<strong>am</strong>melt werden.<br />

9


Traktandum 1<br />

200 Kindergarten<br />

Die Schule beabsichtigt, in den nächsten zehn Jahren rund CHF 150′000.- für Schulmobiliar<br />

zu investieren. Da dieser Betrag über die Investitionsrechnung abgewickelt wird, ist in<br />

der Laufenden Rechnung unter Anschaffungen kein Betrag vorhanden.<br />

210 Primarstufe<br />

Wie bereits unter der Rubrik „Kindergarten“ erwähnt, wirkt sich die vorgesehene Investition<br />

ebenfalls unter der Rubrik „Primarstufe“ aus. Mit der Einführung des obligatorischen<br />

Schwimmunterrichts für die Schulkinder sind jährlich wiederkehrende Kosten von<br />

CHF 3′100.- zu erwarten. Im Bereich „Beiträge an Schulveranstaltungen“ mussten Kürzungen<br />

vorgenommen werden.<br />

212 Sekundarschule<br />

Die Kostenannahmen für die Oberstufenschule Interlaken beruhen auf der Rechnungsstellung<br />

2012. Darin berücksichtigt sind die Gehaltskostenbeiträge sowie die Betriebs- und<br />

Infrastrukturkosten. Aufgrund der fehlenden definitiven Abrechnungen sind Abweichungen<br />

zu befürchten.<br />

217 Schulliegenschaften<br />

Der Nettoaufwand liegt rund CHF 12′800.- über dem Voranschlag 2013. Dies ist vorwiegend<br />

auf die Erhöhung der Stellenprozente bei den Reinigungshilfen zurückzuführen.<br />

219 Nicht Aufteilbares, Volksschule, Taggesschule<br />

Mit REVOS 2012 werden die Gemeinden gesetzlich verpflichtet, den Schulleitungen<br />

Schulsekretariate zur administrativen Entlastung zur Verfügung zu stellen. Für die vorgesehene<br />

20%-Stelle wird mit Kosten von CHF 16‘400.- gerechnet.<br />

3 Kultur und Freizeit<br />

Voranschlag 2014 Voranschlag 2013 Rechnung 2012<br />

Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag<br />

73′900 45′100 61′300 31′000 57′607.80 34′033.40<br />

28′800 Nettoaufwand<br />

30′300<br />

23′574.40<br />

Hier sind die Ausgaben für Kultur, Denkmalpflege, Parkanlagen, Wanderwege und Sport<br />

enthalten. Die grösste Abweichung wird durch den Umbau des Bootshafens verursacht.<br />

341 Bootshafen<br />

Mit der Sanierung des Bootshafens (Start des Umbaus Winter 2013/2014) fallen im Jahr<br />

2014 erstmals die neuen Abschreibungsvorschriften an. Die Spezialfinanzierung wird ab<br />

2014 nicht mehr harmonisiert abgeschrieben (10% vom Restbuchwert) sondern erfährt<br />

eine Abschreibung auf die Nutzungsjahre der neuen Investition. Pro Jahr betragen diese<br />

Abschreibungen CHF 20′000.-. Wie im Finanzplan berücksichtigt, muss nächstes Jahr mit<br />

einer Entnahme aus der Spezialfinanzierung von CHF 10′700.- gerechnet werden.<br />

10


Traktandum 1<br />

4 Gesundheit<br />

Voranschlag 2014 Voranschlag 2013 Rechnung 2012<br />

Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag<br />

7′710 - 7′310<br />

- 5′347.10 -<br />

7′710 Nettoaufwand<br />

7′310<br />

5′347.10<br />

Diese Abteilung enthält die Beiträge Spitex, Krankheitsbekämpfung, Schulgesundheitsdienst<br />

und Lebensmittelkontrolle. Der Nettoaufwand bewegt sich seit Jahren im gleichen<br />

Rahmen.<br />

5 Soziale Wohlfahrt<br />

Voranschlag 2014 Voranschlag 2013 Rechnung 2012<br />

Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag<br />

714′200 2′000 715′150 13′600 765′986.75 13′823.40<br />

712′200 Nettoaufwand<br />

701′550<br />

752′163.35<br />

In der Funktion Soziale Wohlfahrt sind hauptsächlich die Beiträge an die Ergänzungsleistungen,<br />

der Lastenausgleich „Fürsorge“ und die F<strong>am</strong>ilienzulagen für Nichterwerbstätige<br />

enthalten. Die Gemeinden beteiligen sich über den Lastenausgleich an den Kosten zur<br />

Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs und zur Sicherstellung des Aufenthalts in den<br />

Heimen sowie an den Krankenkassenprämien.<br />

530 Gemeindeanteil an Ergänzungsleistungen AHV/IV<br />

Der Gemeindeanteil beträgt CHF 203′400.- (Voranschlag 2013 CHF 201′500.-).<br />

587 Lastenanteil Fürsorgewesen an Kanton<br />

Der Gemeindeanteil beträgt CHF 455′000.- (Voranschlag 2013 CHF 458′200.-) (CHF 472.-<br />

pro Einwohner gemäss Berechnung über die mittlere Wohnbevölkerung). Der Kanton Bern<br />

hat die Kostenzunahme aus dem Voranschlag 2012 zum Voranschlag 2013 mit der Gesetzesrevision<br />

begründet, jedoch schon d<strong>am</strong>als festgehalten, dass die Kostenverschiebung<br />

mit einer besonders hohen Unsicherheit behaftet sei. Die Annahme, dass mit einer<br />

Kostenabnahme gerechnet werden kann, hat sich bewahrheitet.<br />

589 Sozialbehörden<br />

Mit der Einführung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde hat sich der Kostenanteil<br />

für den Sozialdienst Region Jungfrau von CHF 42′350.- auf CHF 18′300.- reduziert.<br />

6 Verkehr<br />

Voranschlag 2014 Voranschlag 2013 Rechnung 2012<br />

Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag<br />

298′950 31′100 286′750 34′700 268′435.55 30′007.10<br />

267′850 Nettoaufwand<br />

252′050<br />

238′428.45<br />

11


Traktandum 1<br />

Diese Abteilung enthält den Aufwand für die Gemeindestrassen und Beiträge an den öffentlichen<br />

Verkehr.<br />

620 Gemeindestrassen<br />

Innerhalb der Funktion 620 sind gegenüber dem Voranschlag 2013 keine bemerkenswerten<br />

Veränderungen vorhanden.<br />

7 Umwelt und Raumplanung<br />

Voranschlag 2014 Voranschlag 2013 Rechnung 2012<br />

Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag<br />

949′925 920′025 667′505 633′955 639′351.35 624′513.10<br />

29′900 Nettoaufwand<br />

33′550<br />

14′838.25<br />

Enthalten sind hier die Wasserversorgung, die Kanalisation, die Abfallbeseitigung sowie<br />

das Friedhof- und Planungswesen. Die Bereiche Wasserversorgung, Kanalisation und Abfallentsorgung<br />

müssen aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen selbsttragend sein, d.h.<br />

mit Gebühren finanziert werden. Daher werden diese Bereiche jeweils buchhalterisch<br />

neutralisiert. Der Ausgleich erfolgt über einen Bezug/Vorschuss oder über eine Einlage in<br />

die Spezialfinanzierung.<br />

700 Wasserversorgung<br />

Der Ges<strong>am</strong>taufwand/-ertrag liegt bei CHF 325′675.-. Das Verwaltungsvermögen ist derzeit<br />

auf einen Franken abgeschrieben. Gestützt auf die Neuerungen aus der Generellen Wasserplanung<br />

(GWP) hat der Gemeinderat beschlossen, die Einlage in die Spezialfinanzierung<br />

Werterhalt Wasseranlagen auf 80% des Wiederbeschaffungswertes (bisher 60%)<br />

festzulegen. Dies bewirkt, dass im nächsten Jahr eine Entnahme von CHF 31′975.- aus<br />

der Spezialfinanzierung Rechnungsausgleich Wasser budgetiert wird. Eine Gebührenanpassung<br />

ist nach wie vor nicht notwendig.<br />

710 Kanalisation<br />

Der Ges<strong>am</strong>taufwand/-ertrag liegt bei CHF 411′100.-. Das Verwaltungsvermögen ist derzeit<br />

auf einen Franken abgeschrieben. Gemäss dem Generellen Entwässerungsplan (GEP)<br />

stehen grössere Investitionen an. Auch das Projekt Anschluss an die ARA Interlaken wird<br />

die Spezialfinanzierung Kanalisation belasten. Der Gemeinderat hat aus diesem Grund die<br />

Einlage in die Spezialfinanzierung Werterhalt Abwasser auf 100% des Wiederbeschaffungswerts<br />

(bisher 80%) beschlossen. Für das Voranschlagsjahr 2014 ist eine Entnahme<br />

von CHF 2′800.- aus der Spezialfinanzierung Rechnungsausgleich Abwasser budgetiert.<br />

Eine Gebührenanpassung ist nicht notwendig.<br />

720 Abfallbeseitigung<br />

Der Ges<strong>am</strong>taufwand/-ertrag der Abfallbeseitigung beträgt CHF 165′650.- Zum Ausgleich<br />

der Abfallrechnung müssen der Spezialfinanzierung CHF 28′750.- entnommen werden. Es<br />

ist genügend Guthaben in der Spezialfinanzierung Rechnungsausgleich vorhanden, um<br />

den Aufwandüberschuss zu finanzieren. Die Stimmberechtigten können an der Gemeindevers<strong>am</strong>mlung<br />

vom 29. November 2013 das revidierte Abfallreglement genehmigen. Darin<br />

sind die Einführung der Grüngutabfuhr sowie eine Gebührensenkung vorgesehen.<br />

12


Traktandum 1<br />

740 Friedhof und Bestattung<br />

Die Zahlen sind nun verlässlicher, daher können mit diesen Voranschlagszahlen auch im<br />

Jahr 2014 gearbeitet werden.<br />

780 Öffentliche Toiletten, Hundetoiletten<br />

Eine Überprüfung des Arbeitsaufwands für den regelmässigen Unterhalt der Robidogs hat<br />

ergeben, dass die internen Verrechnungen zu tief angesetzt waren. Dies wird mit dem<br />

Budget 2014 korrigiert (CHF 5′000.- gegenüber CHF 2′000.- in den Vorjahren).<br />

789 Übrige Immissionen<br />

Die Feuerungskontrollen finden periodisch alle zwei Jahre statt.<br />

8 Volkswirtschaft<br />

Voranschlag 2014 Voranschlag 2013 Rechnung 2012<br />

Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag<br />

244′075<br />

39′971<br />

284′046 216′135<br />

22′565<br />

238′700<br />

Nettoertrag<br />

122′201.20<br />

18′057.55<br />

140′258.75<br />

In der Volkswirtschaft werden die Auslagen für Land- und Forstwirtschaft, Tourismus und<br />

Energie erfasst.<br />

810 Forstwirtschaft<br />

Dem Forstreservefonds werden CHF 15′000.- entnommen. Dieser Fonds weist per Ende<br />

2013 einen voraussichtlichen Bestand von CHF 50′281.25 auf.<br />

9 Finanzen und Steuern<br />

Voranschlag 2014 Voranschlag 2013 Rechnung 2012<br />

Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag<br />

503′550 2′506′930 467′260 2′499′522 850′682.85 3′442′782.10<br />

2′003′380<br />

2′032′262 Nettoertrag 2′592′099.25<br />

In dieser Rubrik sind neben Steuereinnahmen und dem Finanzausgleich auch die Schuldzinsen,<br />

Abschreibungen und Aufwendungen für die Liegenschaften des Finanzvermögens<br />

enthalten.<br />

900 Steuern<br />

Die Grundlage für die Steuerprognosen bilden die Jahre 2010, 2011 und 2012. Die Zuwachsraten<br />

basieren wiederum auf den Empfehlungen der kantonalen Planungsgruppe<br />

Bern (KPG). Die Grundstückgewinnsteuern und Sonderveranlagungen (Auszahlungen<br />

Pensionskasse etc.) sind aufgrund von Vorjahresergebnissen berücksichtigt. Die Berechnung<br />

des Steuerertrags hängt wie immer von vielen, teils unbekannten Faktoren wie Teuerung,<br />

Wirtschaftswachstum oder Einwohnerwachstum ab.<br />

920 Finanzausgleich<br />

Der neue Finanz- und Lastenausgleich wirkt sich auch auf den Voranschlag 2014 aus.<br />

Dem Ertrag aus dem Finanzausgleich von CHF 211′480.- muss ein Aufwand von<br />

CHF 199′600.- gegenüber gestellt werden (Vorjahr CHF 185′600.- gegenüber<br />

CHF 163′300.-). Somit verbleiben total CHF 11′880.- aus dem Finanz- und Lastenausgleich<br />

(Vorjahr CHF 22′300.-). Im Jahr 2013 sind die ersten Abrechnungen nach Neuord-<br />

13


Traktandum 1<br />

nung des Finanz- und Lastenausgleichs erfolgt, wobei die definitiven Abrechnungen im<br />

Schulwesen noch ausstehen und erst im Oktober 2013 erwartet werden.<br />

940 Zinsen<br />

Die Schuldzinsen der Gemeinde können wegen der neu abgeschlossenen Darlehen auf<br />

rund CHF 30′000.- gesenkt werden. Es handelt sich dabei um ein Festdarlehen bei der<br />

SUVA Luzern (Laufzeit fünf Jahre) von 2,5 Mio. Franken und ein variables Darlehen bei<br />

der Raiffeisenbank <strong>Thunersee</strong>-Süd in der Höhe von 0,5 Mio. Franken.<br />

990 Abschreibungen<br />

Wie die Gemeindeverordnung des Kantons Bern zwingend vorschreibt, muss auf dem<br />

Restbuchwert des mutmasslichen Verwaltungsvermögens per 31. Dezember 2014 eine<br />

Abschreibung von 10% getätigt werden. Gemäss aktualisiertem Investitionsprogr<strong>am</strong>m wird<br />

ein Restbuchwert von 2,51 Mio. Franken ermittelt. Die harmonisierten Abschreibungen<br />

betragen CHF 241′000.-, was einer Zunahme von rund CHF 74′000.- entspricht. Mit Bewilligung<br />

des Amts für Gemeinden und Raumordnung können die Investitionen für den<br />

Bootshafen nach Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Dies entlastet den Abschreibungsbedarf.<br />

INVESTITIONSRECHNUNG: Bemerkungen zum Voranschlag<br />

Ergebnis<br />

Investitionsrechnung<br />

Voranschlag<br />

2014<br />

Voranschlag<br />

2013<br />

Rechnung<br />

2012<br />

Total aktivierte Ausgaben 1′251′000 318′000 277′902.35<br />

Total passivierte Einnahmen 40′000 40′000 393′914.00<br />

Nettoinvestitionen 1′211′000 278′000 -116′011.65<br />

Die steuerfinanzierten Investitionen betragen CHF 311′000.-. Diese können mit den budgetierten<br />

harmonisierten Abschreibungen von CHF 241′000.- mit rund 77.5% eigenfinanziert<br />

werden. Die anzustrebende Eigenfinanzierung von mindestens 80% wird knapp erreicht.<br />

Folgende Projekte sind vorgesehen:<br />

– Arbeitsplatz Bauverwalter CHF 15′000.-<br />

– Ersatzbeschaffung Hard- und Software der Primarschule CHF 20′000.-<br />

– Erweiterung Schulbauten CHF 18′000.-<br />

– Ersatz Schulmobiliar (Rahmenkredit 2014 – 2024) CHF 15′000.-<br />

– Ersatz Zaun alter Turnplatz CHF 12′000.-<br />

– Sanierung Bootshafen CHF 527′000.- (Spezialfinanzierung)<br />

– Strassensanierungen gemäss Konzept, Rahmenkredit 2011–2014 CHF 50′000.-<br />

– Sanierung der Leuchtmittel Quecksilberd<strong>am</strong>pfl<strong>am</strong>pen (HME) bei Strassenbeleuchtungen<br />

CHF 40′000.-<br />

– Übernahme Anlagevermögen von BKW Energie AG CHF 141′000.-<br />

– Erweiterung Wasserversorgungsnetz, neue Hydrantenleitung im Gebiet Zil-Oberfeld<br />

CHF 156′000.- (Spezialfinanzierung)<br />

– UVC-Desinfektionsanlage Meielisalp CHF 17′000.- (Spezialfinanzierung)<br />

– Leitungssanierungen gemäss genereller Entwässerungsplanung (GEP) CHF 70′000.-<br />

(Spezialfinanzierung)<br />

– Anschluss ARA Interlaken, Abwasser-Seeleitung Därligen-Interlaken CHF 100′000.-<br />

(Spezialfinanzierung)<br />

14


Traktandum 1<br />

– Rückbau bestehender Grüngutplatz CHF 20′000.- (Spezialfinanzierung)<br />

– Neubau Grüngutcontainer für gemeindeeigenes Grüngut CHF 50′000.- (Spezialfinanzierung)<br />

FINANZPLANUNG 2014 – 2018: Orientierung<br />

Prognose / Überblick<br />

Ergebnis<br />

Die Ergebnisse von Aufwand und Ertrag zeigen folgende Aufwand-/Ertragsüberschüsse<br />

und Nettoinvestitionen:<br />

(Beträge in 1’000)<br />

Planungsjahre 2013 2014 2015 2016 2017 2018<br />

(-) Aufwand-/ (+) Ertragsüberschuss<br />

mit zusätzlicher Abschreibung<br />

- 173 - 178 - 32 - 16 - 56 - 10<br />

Vorgesehene Nettoinvestitionen<br />

520 1‘405 556 700 278 105<br />

Finanzplan<br />

davon steuerfinanziert 165 505 231 140 268 95<br />

Beurteilung des Gemeinderats<br />

Die Einwohnergemeinde <strong>Leissigen</strong> wird in den Planungsjahren Investitionen tätigen müssen,<br />

wenn sie ihre gute Infrastruktur auch in Zukunft erhalten will. Das Volumen hat sich<br />

bedingt durch äussere Einflüsse vervielfacht. Grundsätzlich sind die Investitionen finanzierbar,<br />

mit den heutigen Abschreibungsvorschriften jedoch eine Mehrbelastung der Laufenden<br />

Rechnung. Es wird sich weisen, wie die neuen Abschreibungsvorschriften nach<br />

HRM2 die Verwaltungsrechnung beeinflussen werden. Zudem trägt das Gesetz über den<br />

Finanz- und Lastenausgleich bei, dass die Laufende Rechnung mehr belastet wird, als vor<br />

zwei Jahren angenommen. Des Weiteren fallen neue jährlich wiederkehrende Kosten mit<br />

der Aufstockung des Stellenpensums für den Bauverwalter, die Neuschaffung der Stelle<br />

für das Schulsekretariat und die Aufstockung des Stellenvolumens für die Schulhausabwarte<br />

an. Das Ergebnis der Finanzplanung zeigt, dass die eingeleiteten Massnahmen ihre<br />

Wirkung nicht verfehlten, jedoch nur kurzfristige Entspannung bringen. Das Eigenkapital<br />

kann in der Planperiode nicht gehalten werden. Der Gemeinderat muss sich im nächsten<br />

Jahr intensiv mit der Finanzplanung auseinandersetzen, d<strong>am</strong>it mit der nächsten Überarbeitung<br />

des Finanzplans eine finanzielle Verbesserung in Sicht ist. Eine Steuersenkung ist<br />

aufgrund dieser Tatsachen nicht machbar.<br />

Antrag Gemeinderat:<br />

- Kenntnisnahme des Investitionsbudgets 2014 mit den Nettoinvestitionen von<br />

CHF 1‘211‘000.-.<br />

- Festsetzung der Steueranlagen und Abgaben für das Jahr 2014:<br />

a) Einkommens-, Vermögens- und Vermögensgewinnsteuern auf den Faktoren<br />

der Staatssteuern zum 1.90-fachen des gesetzlichen Einheitsansatzes.<br />

b) Liegenschaftssteuern 1,5‰ des <strong>am</strong>tlichen Werts<br />

- Genehmigung des Voranschlags der Einwohnergemeinde <strong>Leissigen</strong> mit einem Aufwandüberschuss<br />

von CHF 180‘109.-<br />

15


Traktandum 2<br />

Bauverwaltung <strong>Leissigen</strong> – Führung durch die Einwohnergemeinde<br />

Krattigen – Genehmigung wiederkehrende Kosten<br />

Der Gemeinderat <strong>Leissigen</strong> liess im Jahr 2012 für die Bauverwaltung eine Arbeitsplatzbewertung<br />

erstellen. Diese zeigt auf, dass die Arbeiten der Bauverwaltung ein Pensum von<br />

77 Stellenprozenten umfassen. Da auch die Gemeinde Krattigen 77 Stellenprozente für<br />

die Bauverwaltung benötigt, hat eine Arbeitsgruppe nach Möglichkeiten einer Zus<strong>am</strong>menarbeit<br />

gesucht. Gestützt auf die Vorarbeiten der Arbeitsgruppe haben die Gemeinderäte<br />

<strong>Leissigen</strong> und Krattigen beschlossen, die Bauverwaltungen gemeins<strong>am</strong> zu organisieren.<br />

Als Zus<strong>am</strong>menarbeitsform wurde das Sitzgemeindemodell gewählt (Krattigen Sitzgemeinde,<br />

<strong>Leissigen</strong> Anschlussgemeinde). Die Sitzgemeinde stellt einen Bauverwalter zu 100%<br />

an, welcher 50% für die Gemeinde <strong>Leissigen</strong> tätig ist. Die restlichen ausgewiesenen Stellenprozente<br />

werden durch das bestehende Verwaltungspersonal abgedeckt (für <strong>Leissigen</strong><br />

27%). Die sachpolitische Verantwortung inklusive Haftung für sämtliche Bereiche der Bauverwaltung<br />

verbleibt bei den jeweiligen Gemeinden.<br />

Finanzielles<br />

Die Gemeinde <strong>Leissigen</strong> kauft die Dienstleistung „Bauverwalter“ bei der Gemeinde Krattigen<br />

ein. Anstellungsbehörde für den Bauverwalter ist die Gemeinde Krattigen. Somit belasten<br />

die 50 Stellenprozente den Stellenetat der Gemeinde <strong>Leissigen</strong> nicht. Für diese<br />

Dienstleistung wird mit jährlichen Kosten von CHF 55‘000.- gerechnet. Darin enthalten<br />

sind die Besoldungs- sowie Aus- und Weiterbildungskosten.<br />

Rechtliches<br />

Gemäss Artikel 5 Gemeindeordnung (GO) der Einwohnergemeinde <strong>Leissigen</strong>, ist die Ausgabenbefugnis<br />

für wiederkehrende Ausgaben zehnmal kleiner als für einmalige. Die Gemeindevers<strong>am</strong>mlung<br />

ist zuständig für neue Ausgaben soweit CHF 100‘000.- übersteigend,<br />

d.h. für wiederkehrende Ausgaben von jährlich mehr als CHF 10‘000.-. Die Zuständigkeit<br />

der Gemeindevers<strong>am</strong>mlung ist hiermit gegeben.<br />

Antrag Gemeinderat:<br />

- Genehmigung der wiederkehrenden Kosten in der Höhe von CHF 55‘000 pro Jahr für<br />

die Führung der Bauverwaltung <strong>Leissigen</strong> durch die Einwohnergemeinde Krattigen.<br />

- Dem Gemeinderat wird die Kompetenz erteilt, den Dienstleistungsvertrag mit der<br />

Einwohnergemeinde Krattigen auszuhandeln und zu unterzeichnen.<br />

16


Traktandum 3<br />

Abfallreglement – Neufassung – Genehmigung<br />

Das Abfallreglement vom 1. Mai 1992 wurde überarbeitet. Die wichtigste Änderung im<br />

neuen Reglement ist die Neuorganisation der Grünabfuhr mittels Hauss<strong>am</strong>mlung und Abrechnung<br />

über das abgegebene Gewicht (siehe Seite 30).<br />

Bei der Überarbeitung des Reglements wurden auch die Gebühren angepasst. Die<br />

Grundgebühren konnten um rund 25% gesenkt werden.<br />

Die Sackgebühren werden nicht durch die Gemeinde festgelegt und können nicht angepasst<br />

werden.<br />

Die Sperrguts<strong>am</strong>mlung bleibt weiterhin gratis.<br />

Antrag Gemeinderat:<br />

- Genehmigung des vorliegenden Abfallreglements der Einwohnergemeinde <strong>Leissigen</strong>.<br />

17


Traktandum 4<br />

Gebührenreglement – 3. Teilrevision – Genehmigung<br />

Gestützt auf die Verordnung über das Einbürgerungsverfahren des Kantons Bern (EbüV)<br />

müssen diverse Anpassungen im Gebührenreglement vorgenommen werden. Zudem trat<br />

per 1. April 2013 das Gesetz über das Prostitutionsgewerbe des Kantons Bern (PGG) in<br />

Kraft, welches ebenfalls Änderungen des Gebührenreglements mit sich bringt. Bei dieser<br />

Gelegenheit wurden weitere, kleinere Anpassungen an die gesetzlichen Grundlagen vorgenommen.<br />

Weiter soll zudem im ges<strong>am</strong>ten Reglement die Bezeichnung „Fr.“ durch<br />

„CHF“ ersetzt werden.<br />

Das Gebührenreglement der Einwohnergemeinde <strong>Leissigen</strong> soll wie folgt angepasst werden<br />

(graue Schattierungen):<br />

Art. 19 (Änderung)<br />

1 Einbürgerungsgesuch allgemein Aufwandgebühr II<br />

2 Einbürgerungsgesuche von Jugendlichen Aufwandgebühr II reduziert<br />

gemäss Art. 4 Abs. 2 EbüV<br />

3 Auf minderjährige Kinder erstreckte Gesuche<br />

gemäss Art. 4 Abs. 3 EbüV<br />

Art. 20 (Neu) Kurse für einbürgerungswillige<br />

Personen<br />

1 Sprachstandanalyse gemäss Art. 11e<br />

EbüV, einschliesslich Unterlagen und<br />

Bestätigung<br />

2 Sprachkurs gemäss Art. 11e EbüV, einschliesslich<br />

Lehrmittel und Bestätigung,<br />

Lektion à 45 Minuten<br />

3<br />

Einbürgerungstests gemäss Art. 11a<br />

EbüV<br />

4<br />

Besuch Einbürgerungskurs gemäss<br />

Art. 11c, einschliesslich Lehrmittel und<br />

Bestätigung<br />

Verordnung über das Einbürgerungsverfahren<br />

EbüV<br />

(BSG 121.111)<br />

Verordnung über das Einbürgerungsverfahren<br />

EbüV<br />

(BSG 121.111)<br />

Verordnung über das Einbürgerungsverfahren<br />

EbüV<br />

(BSG 121.111)<br />

Verordnung über das Einbürgerungsverfahren<br />

EbüV<br />

(BSG 121.111)<br />

Art. 21 (Löschung)<br />

Löschung „Lebensmittelkontrolle“<br />

Art. 23 (Neu) Prostitutionsgewerbe<br />

1 Soweit Gesuche gemäss Gesetz über Gebühren gemäss Art. 32 ff<br />

das Prostitutionsgewerbe (PGG); BSG<br />

935.90) im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens<br />

behandelt werden<br />

2 Stellungnahme zu Bewilligungsgesuchen Aufwandgebühr I<br />

gemäss Art. 18 Abs. 2 PGG<br />

3 Kontrollen gemäss Art. 12 Abs. 1 PGG CHF 120.- pro Jahr<br />

Antrag Gemeinderat:<br />

- Genehmigung der 3. Teilrevision des Gebührenreglements der Einwohnergemeinde<br />

<strong>Leissigen</strong>.<br />

18


Traktandum 5<br />

Feuerwehrreglement – Änderung – Genehmigung<br />

Das Feuerwehrreglement der Einwohnergemeinde <strong>Leissigen</strong> weist einen Fehler auf. Im<br />

Artikel 18 wird Artikel 9 Buchstabe f) sowohl unter Buchstabe a) als auch unter Buchstabe<br />

b) erwähnt.<br />

Die Kommission für öffentliche Sicherheit hat gestützt darauf die vorliegende Änderung<br />

des Feuerwehrreglements erarbeitet. Die Doppelnennung soll im Artikel 18 Buchstabe a)<br />

gestrichen und im Buchstabe b) wie bisher belassen werden.<br />

Art. 18<br />

Von der Bezahlung der Ersatzabgabe sind befreit<br />

a) Personen, die gemäss Artikel 9 Buchstaben a, c, d und e und f von der aktiven<br />

Feuerwehrleistung befreit sind. In begründeten Fällen kann die Kommission für öffentliche<br />

Sicherheit ebenfalls die Ehepartner der in Artikel 9 Buchstaben a und e<br />

angeführten Personen befreien,<br />

Antrag Gemeinderat:<br />

- Genehmigung der vorliegenden Änderung des Feuerwehrreglements der Einwohnergemeinde<br />

<strong>Leissigen</strong>.<br />

19


Traktandum 6<br />

Friedhofreglement – 1. Teilrevision – Genehmigung<br />

Der Gemeinderat hat beschlossen, das Begräbnis- und Friedhofwesen neu der Sozialund<br />

Gesundheitskommission statt wie bisher der Kommission für Natur und Lebensraum<br />

anzugliedern.<br />

Die Gemeindevers<strong>am</strong>mlung hat <strong>am</strong> 31. Mai 2013 die entsprechende Anpassung der Gemeindeordnung<br />

genehmigt. Gestützt darauf wurde die 1. Teilrevision des Friedhofreglements<br />

erarbeitet. Darin soll die „Kommission für Natur und Lebensraum“ mit „die zuständige<br />

Kommission“ ersetzt werden. So muss das Reglement künftig nicht erneut angepasst<br />

werden, wenn die Aufgaben des Begräbnis- und Friedhofwesens allenfalls erneut einer<br />

anderen Kommission angegliedert werden sollten.<br />

Antrag Gemeinderat:<br />

- Genehmigung der vorliegenden 1. Teilrevision des Friedhofreglements der Einwohnergemeinde<br />

<strong>Leissigen</strong>.<br />

20


Traktandum 7<br />

Spielgruppe Leissig-Fischli – Erheblichkeitsantrag – Umsetzung<br />

– Kenntnisnahme<br />

Die Gemeindevers<strong>am</strong>mlung vom 31. Mai 2013 hat in einem Erheblichkeitsantrag folgende<br />

Forderung eingebracht:<br />

"Die Gemeinde wird beauftragt, Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, beziehungsweise<br />

zu mieten, welche das ganzjährige Betreiben einer Spielgruppe in <strong>Leissigen</strong> ab Schuljahr<br />

2013/2014 ermöglicht. Eine Weiterverrechnung der Mietkosten an die Spielgruppe ist<br />

nicht zulässig. Das Geschäft ist für die nächste Gemeindevers<strong>am</strong>mlung zwingend zu traktandieren."<br />

In der Zwischenzeit hat der Gemeinderat in Gesprächen mit dem Frauenverein eine Lösung<br />

gefunden, die bereits umgesetzt ist. Die Gemeinde stellt der Spielgruppe die Räumlichkeiten<br />

der Zivilschutzunterkunft im Dorfzentrum kostenlos zur Verfügung. Die Details<br />

wurden zwischen dem Gemeinderat und dem Frauenverein als Trägerschaft vertraglich<br />

geregelt. Vor diesem Hintergrund sieht der Gemeinderat keinen weiteren Handlungsbedarf<br />

durch die Gemeindevers<strong>am</strong>mlung und beantragt der Vers<strong>am</strong>mlung, das Traktandum als<br />

erledigt abzuschreiben.<br />

Antrag Gemeinderat:<br />

- Kenntnisnahme der vereinbarten Lösung betreffend der Spielgruppe mit dem Frauenverein<br />

<strong>Leissigen</strong>.<br />

21


Traktandum 8<br />

Übernahme der Anlage der öffentlichen Beleuchtung – Genehmigung<br />

Verpflichtungskredit<br />

Gemäss den Bestimmungen des Strassenbaugesetzes und der Strassenbauverordnung<br />

sind die Beleuchtungsanlagen Bestandteile der öffentlichen Strassen.<br />

Die Finanzierung des Beleuchtungswesens erfolgte bisher durch die BKW Energie AG im<br />

Auftrag der Gemeinde. Die Gemeinde k<strong>am</strong> jährlich für die Amortisation, den Unterhalt sowie<br />

für die Verzinsung des Kapitals auf.<br />

Die BKW Energie AG ist bestrebt, den Einwohnergemeinden die öffentliche Beleuchtung<br />

mittels Verkauf zu übertragen. Auf den 1. Januar 2014 soll nun der Übertrag an die Gemeinde<br />

<strong>Leissigen</strong> erfolgen. Der Kaufpreis setzt sich aus den Restschulden des Anlagekapitals<br />

zus<strong>am</strong>men.<br />

Der Gemeinderat hat zus<strong>am</strong>men mit der BKW Energie AG den Kaufvertrag ausgearbeitet.<br />

Zum Kaufvertrag wird im gleichen Zug ein Rahmenvertrag für den Betrieb und den Unterhalt<br />

über 12 Jahre abgeschlossen.<br />

Auf dem ges<strong>am</strong>ten Gemeindegebiet befinden sich 101 Lichtpunkte, welche im Anlagewert<br />

übernommen werden. 21 Lichtpunkte befinden sich im Inventar des Tiefbau<strong>am</strong>ts des Kantons.<br />

Diese Lichtpunkte gehen nach dem Kauf definitiv an den Kanton über. Der Kanton<br />

hat die Kosten der Lichtpunkte der Gemeinde bereits bevorschusst und an die Gemeinde<br />

ausbezahlt.<br />

Die Übernahmekosten betragen nach den Verhandlungen mit der BKW Energie AG<br />

CHF 130‘000.-. Der Gemeinderat hat hierfür im Investitionsbudget 2014 einen Betrag von<br />

CHF 141‘000.- vorgesehen.<br />

Antrag Gemeinderat:<br />

- Genehmigung eines Verpflichtungskredits in der Höhe von CHF 130‘000.- für die<br />

Übernahme der öffentlichen Beleuchtung.<br />

- Der Gemeinderat wird mit der Ausführung beauftragt und ermächtigt, die erforderlichen<br />

Mittel wenn nötig, auf dem Darlehensweg zu beschaffen.<br />

22


Traktandum 9<br />

Sanierung der Leuchtmittel Quecksilberd<strong>am</strong>pfl<strong>am</strong>pen bei Beleuchtungskörpern<br />

– Genehmigung Rahmenkredit 2014 - 2017<br />

Die Strassenbeleuchtung in unserem Dorf ist in die Jahre gekommen und nicht alle<br />

Leuchtpunkte entsprechen den heutigen Bedürfnissen. Der Gemeinderat hat deshalb im<br />

Oktober 2012 der BKW Energie AG (BKW) den Auftrag erteilt, eine vertiefte Analyse über<br />

die öffentliche Beleuchtung in der Gemeinde <strong>Leissigen</strong> auszuarbeiten.<br />

Das Inventar in der Gemeinde umfasst total 101 Lichtpunkte. 21 dieser Lichtpunkte liegen<br />

an der Kantonsstrasse und werden nach dem Rückkauf durch die Gemeinde in das Eigentum<br />

und die Verantwortung des Kantons übergehen. Die Sanierung der Strassenbeleuchtung<br />

umfasst für die Gemeinde 80 Lichtpunkte und wird in drei Sanierungsstufen aufgeteilt.<br />

Die verschiedenen Bestandteile der Analyse werden an der Gemeindevers<strong>am</strong>mlung<br />

im Detail erläutert.<br />

Sanierungsstufe 1<br />

Die bestehenden Leuchtentypen werden durch neue Leuchten ersetzt. Die Peitschenkandelaber<br />

werden gekürzt, eventuell auch verlängert. Ausleger an Holzstangen werden ersetzt.<br />

Sanierungsstufe 2<br />

Bestehende Leuchtentypen werden durch neue Leuchten ersetzt. Die Stehkandelaber<br />

werden belassen<br />

Sanierungsstufe 3<br />

Alle Leuchten der Priorität drei sind nicht älter als elf Jahre und entsprechen dem heutigen<br />

Standard.<br />

Das primäre Ziel der Sanierung ist es, die Beleuchtung ans Dorfbild und die Wirtschaftlichkeit<br />

und Energieeffizienz dem heutigen Standard anzupassen. Bei allen Sanierungsstufen<br />

werden die Leuchtmittel durch LED ersetzt, die auch eine Nachtabsenkung zulassen.<br />

Im Finanzplan ist für die Sanierung einen Rahmenkredit für die Jahre 2014 – 2018 von<br />

CHF 150‘000.- vorgesehen.<br />

Mit den vorgeschlagenen Sanierungsstufen können jährlich Kosten von ca. CHF 3‘500.-<br />

eingespart werden. Der Energieverbrauch sollte pro Jahr von 30‘200 kWh auf 9‘200 kWh<br />

gesenkt werden können.<br />

Antrag Gemeinderat:<br />

- Genehmigung eines Rahmenkredits für die Jahre 2014 - 2017 in der Höhe von<br />

CHF 150‘000.- für die Sanierung der Leuchtpunkte.<br />

- Der Gemeinderat wird mit der Ausführung beauftragt und ermächtigt, die erforderlichen<br />

Mittel, wenn nötig, auf dem Darlehensweg zu beschaffen.<br />

- Kreditüberschreitungen, die auf teuerungsbedingte Preisaufschläge zurückzuführen<br />

sind, gelten als genehmigt. Für die Berechnung der Teuerung gilt der Berner Index<br />

der Wohnbaukosten.<br />

23


Traktandum 10<br />

Verpflichtungskreditabrechnung Sanierung „Alti Sagi“ –<br />

Kenntnisnahme<br />

Die Gemeindevers<strong>am</strong>mlung vom 14. Dezember 2007 genehmigte einen Verpflichtungskredit<br />

in der Höhe von CHF 300‘000.- für die Sanierung der „alten Sagi“.<br />

Die Sanierungsarbeiten konnten mit dem Anbringen der Sonnenstore im Jahr 2012 fertiggestellt<br />

werden. Entstanden ist ein wunderschönes Bijou <strong>am</strong> <strong>Thunersee</strong>.<br />

Gestützt auf die kantonalen Vorschriften muss die Abrechnung demjenigen Organ zur<br />

Kenntnis gebracht werden, welches den Verpflichtungskredit beschlossen hat.<br />

Verpflichtungskreditabrechnung:<br />

Kreditbeschluss CHF 300‘000.00<br />

Ges<strong>am</strong>tkosten CHF 303‘708.10<br />

Kreditüberschreitung CHF 3‘708.10<br />

Die Kreditüberschreitung ist auf teuerungsbedingte Preisaufschläge zurückzuführen.<br />

Antrag Gemeinderat:<br />

- Kenntnisnahme der Verpflichtungskreditabrechnung der Sanierung der „alten Sagi“.<br />

24


Traktandum 11<br />

Ersatzwahl für die Amtszeit vom 1. Januar 2014 – 31. Dezember<br />

2016<br />

a) Gemeinde- und Gemeinderatspräsidium (1 Mitglied)<br />

Daniel Steffen tritt per 31. Dezember 2013 als Gemeinde- und Gemeinderatspräsident<br />

zurück. Aus diesem Grund muss ein neuer Gemeinde- und Gemeinderatspräsident gewählt<br />

werden.<br />

Bis zum Redaktionsschluss liegen folgende Kandidaturen vor:<br />

- Beat Burkhard (Vizegemeinde- und Vizegemeinderatspräsident, Ressort öffentliche<br />

Sicherheit)<br />

- Bruno Trachsel (Gemeinderat, Ressort Bildung)<br />

- Manfred Herren<br />

Auf den Seiten 27 - 29 stellen sich die Kandidaten kurz vor.<br />

b) Gemeinderat (2 bis 3 Mitglieder)<br />

Die beiden Gemeinderatsmitglieder Thomas Bettler und Ewald Wellig treten per<br />

31. Dezember 2013 von ihren Ämtern zurück. Aus diesem Grund müssen, je nach Ausgang<br />

der Gemeindepräsidiumswahlen, zwei bis drei neue Gemeinderatsmitglieder für die<br />

laufende Legislatur gewählt werden.<br />

Bis zum Redaktionsschluss liegen folgende Kandidaturen vor:<br />

- Rahel Arkin<br />

- Markus Balmer<br />

- Alfried Brönnimann<br />

- Robert Gmür<br />

- Beat Wandfluh<br />

c) Sozial- und Gesundheitskommission (2 Mitglieder)<br />

Per 31. Dezember 2012 sind alle vier Mitglieder der Sozial- und Gesundheitskommission<br />

zurückgetreten. An der Gemeindevers<strong>am</strong>mlung vom 31. Mai 2013 konnten zwei neue Mitglieder<br />

für die Kommission gewonnen werden. Zwei Sitze blieben vakant. Aus diesem<br />

Grund müssen noch zwei Mitglieder für die laufende Legislatur gewählt werden.<br />

Bis zum Redaktionsschluss liegt folgende Kandidatur vor:<br />

- Ruth Mutti, wohnhaft in <strong>Leissigen</strong><br />

d) Kulturkommission (1 Mitglied)<br />

Ursula Lerf hat nach fünf Jahren als Mitglied der Kulturkommission demissioniert. Aus diesem<br />

Grund muss ein neues Mitglied für die laufende Legislatur gewählt werden.<br />

Bis zum Redaktionsschluss liegt folgende Kandidatur vor:<br />

- Marlies Wyss, wohnhaft in <strong>Leissigen</strong><br />

25


Traktandum 11<br />

Sind Sie ebenfalls interessiert, in <strong>Leissigen</strong> politisch aktiv mitzuwirken?<br />

Der Gemeinderat <strong>Leissigen</strong> besteht aus sieben Mitgliedern. Jedes Gemeinderatsmitglied<br />

ist für eines der untenstehenden Ressorts verantwortlich. Neben den vielseitig interessanten<br />

Ressortarbeiten werden auch die dem Ressort angehörigen Kommissionen durch<br />

den/die Ressortvorsteher/in präsidiert.<br />

Ressorts und Kommissionen:<br />

- Präsidiales, Finanzen, Volkswirtschaft<br />

- Bau, Infrastruktur, Gemeindebauten (Präsidium Baukommission)<br />

- Bildung (Präsidium Schulkommission)<br />

- Kommunikation, Kultur, Tourismus (Präsidium Kulturkommission)<br />

- Natur, Lebensraum, Forst (Präsidium Kommission für Natur und Lebensraum)<br />

- Öffentliche Sicherheit (Präsidium Kommission für öffentliche Sicherheit)<br />

- Soziales, Gesundheit (Präsidium Sozial- und Gesundheitskommission)<br />

Falls Sie sich für das Gemeindepräsidium interessieren, oder im Gemeinderat oder in einer<br />

Kommission mitwirken möchten, bitten wir Sie, Ihre Kandidatur dem Gemeinderat<br />

schriftlich mitzuteilen oder an der Gemeindevers<strong>am</strong>mlung vom 29. November 2013 persönlich<br />

bekannt zu geben.<br />

Als <strong>Gemeindepräsident</strong>/in oder Mitglied des Gemeinderats können sämtliche Personen<br />

gewählt werden, die in <strong>Leissigen</strong> stimmberechtigt sind.<br />

In die Kommissionen können sämtliche Personen gewählt werden, die in eidgenössischen<br />

Angelegenheiten stimmberechtigt sind.<br />

Der Präsident gibt die Vorschläge des Gemeinderats an der Gemeindevers<strong>am</strong>mlung bekannt.<br />

Die anwesenden Stimmberechtigten können weitere Vorschläge machen. Nicht<br />

anwesende Kandidatinnen bzw. Kandidaten müssen mit einer allfälligen Wahl einverstanden<br />

sein bzw. ihr Einverständnis vorgängig schriftlich dem Gemeinderat mitgeteilt haben.<br />

Liegen nicht mehr Vorschläge vor, als Sitze zu besetzen sind, erklärt der Präsident die<br />

Vorgeschlagenen als gewählt. Liegen mehr Vorschläge vor, wählt die Vers<strong>am</strong>mlung geheim.<br />

26


Kandidat Gemeinde- und Gemeinderatspräsidium<br />

Beat Burkhard<br />

Adresse: Schulhausgässli 1<br />

3706 <strong>Leissigen</strong><br />

Geburtsdatum: 31. August 1951<br />

Zivilstand:<br />

Beruf:<br />

In festen Händen<br />

Baupolier BLS<br />

Liebe Leissigerinnen<br />

Liebe Leissiger<br />

Mein N<strong>am</strong>e ist Beat Burkhard, ich wohne seit 37 Jahren in <strong>Leissigen</strong>. Meine Hobbys sind:<br />

Motorradfahren, Curling und Platzgen.<br />

Warum habe ich mich entschieden, als <strong>Gemeindepräsident</strong> zu kandidieren?<br />

Ich bin seit acht Jahren Mitglied des Gemeinderats <strong>Leissigen</strong>, davon drei Jahre als Vizegemeindepräsident.<br />

Sieben Jahre durfte ich in der Baukommission tätig sein. Seit dem<br />

1. Januar 2013 bin ich verantwortlich für die öffentliche Sicherheit. In meiner Tätigkeit als<br />

Gemeinderat, durfte ich in den vergangenen Jahren mithelfen, unteranderem die Finanzen<br />

der Gemeinde wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Ebenfalls ist es uns gelungen, eine<br />

gute Infrastruktur aufzubauen.<br />

Da mir die Gemeinde <strong>Leissigen</strong> ans Herz gewachsen ist, möchte ich mich auch weiterhin<br />

für unser Dorf einsetzen. Mit meiner Erfahrung mit Behörden und verschiedenen Verwaltungen,<br />

fühle ich mich in der Lage, die Verantwortung, für dieses anspruchsvolle Amt des<br />

<strong>Gemeindepräsident</strong>en anzunehmen.<br />

Ein grosses Anliegen ist für mich, dass die Bevölkerung von <strong>Leissigen</strong> und der Gemeinderat<br />

sich gemeins<strong>am</strong> für unser Dorf einsetzen. Denn nur so werden wir die Aufgaben, die<br />

auf unser Dorf zukommen, meistern.<br />

Ich hoffe, Sie liebe Leissigerinnen und Leissiger <strong>am</strong> 29. November an der Gemeindevers<strong>am</strong>mlung<br />

begrüssen zu dürfen und würde mich freuen, wenn ich auf ihre Stimme zählen<br />

darf.<br />

Mit freundlichen Grüssen<br />

Beat Burkhard<br />

27


Kandidat Gemeinde- und Gemeinderatspräsidium<br />

Manfred Herren<br />

Adresse: Baumgartenweg 5<br />

3706 <strong>Leissigen</strong><br />

Geburtsdatum: 24. März 1965<br />

Zivilstand:<br />

Beruf:<br />

verlobt<br />

Betreiber Highlife Interlaken und<br />

Badi <strong>Leissigen</strong><br />

Meine Beweggründe<br />

Ich kandidiere für unser Dorf <strong>Leissigen</strong> und nicht gegen Beat Burkhard oder irgend ein<br />

anderes Ratsmitglied. Ich schätze die Tätigkeit des Gemeinderats sehr und möchte diesen<br />

aktiv unterstützen. Es ist an der Zeit, dass ich meine Kräfte unserer Dorfgemeinschaft zur<br />

Verfügung stelle und mithelfe, die Entwicklung unserer Gemeinde aktiv mit zu gestalten.<br />

Als Freidenker gehöre ich keinerlei religiöser oder politischer Gruppierungen an. Ich bin in<br />

meinem Denken und Handeln neutral und offen für Neues, ohne das Bewährte ausser<br />

Acht zu lassen. In meiner täglichen Arbeit habe ich es mit Jung und Alt aus allen sozialen<br />

Schichten zu tun und finde es extrem spannend, generationenübergreifend zu arbeiten.<br />

Für weitere Informationen dürfen sie sich jederzeit an mich wenden.<br />

Mänel Herren<br />

28


Kandidat Gemeinde- und Gemeinderatspräsidium<br />

Bruno Trachsel<br />

Adresse: Oberdorfweg 18<br />

3706 <strong>Leissigen</strong><br />

Geburtsdatum: 5. Mai 1950<br />

Zivilstand:<br />

Beruf:<br />

geschieden, Lebenspartnerin<br />

Pensionierter Instruktor &<br />

Fluglehrer Drohnen Luftwaffe<br />

Liebe Leissigerinnen und Leissiger<br />

Warum kandidiere ich als <strong>Gemeindepräsident</strong>? Mit Freude habe ich 2012 im Gemeinderat<br />

das Ressort Bildung sowie das Präsidium der Schulkommission übernommen. Neben<br />

Weiterbildungskursen und vielen Gesprächen mit Schulverantwortlichen und Eltern habe<br />

ich mich auch mit den Gemeindereglementen und den Themen der anderen Ressorts befasst,<br />

um gute Entscheidungen fällen zu können. Somit habe ich einen umfassenden Einblick<br />

in die Arbeit des Gemeinderates und der Verwaltung erhalten. Nach dem Rücktritt<br />

von Daniel Steffen haben mich viele Leissigerinnen und Leissiger auf eine Kandidatur als<br />

<strong>Gemeindepräsident</strong> angesprochen und nach reiflicher Überlegung habe ich mich aus folgenden<br />

Gründen für eine Kandidatur entschieden:<br />

Durch die Arbeit im Gemeinderat ist mir klar, was das Gemeindepräsidium mit sich<br />

bringt. Der Zeitbedarf ist enorm. Neben dem täglichen Geschäft, sind die Repräsentationsaufgaben<br />

wahrzunehmen und darüber hinaus sollte man sich regional und<br />

kantonal engagieren. Die Gemeinden hören heute nicht mehr an der Grenze auf.<br />

Ich bin bereit, diese Zeit zu investieren.<br />

Es ist mir ein Anliegen den Puls der Bevölkerung zu spüren und die Anliegen/Ideen<br />

aufzunehmen, idealerweise in Form einer <strong>Gemeindepräsident</strong>en-Sprechstunde.<br />

Durch meine berufliche Laufbahn als Instruktor der Luftwaffe sowie Leitung und Begleitung<br />

diverser Projekte, wie Einführung und Fluglehrer der Drohne ADS95, Missions<br />

Commander des Super Puma Heli sowie Ausbildung des Grenzwachcorps<br />

und der Polizei-Einsatzleiter, habe ich Erfahrung in der Führung von Mitarbeitern,<br />

der Projektleitung und Planung sowie der Zus<strong>am</strong>menarbeit in einem Te<strong>am</strong>. Ebenso<br />

kommen mir die Erfahrungen als Einsatzleiter beim Seerettungsdienst Brunnen sowie<br />

nach wie vor als Rundflugchef, -Pilot und Vorstandsmitglied der Motorfluggruppe<br />

Thun zu Gute.<br />

Visionen mit der Bevölkerung und dem Gemeinderat in machbare Strategien umzusetzen<br />

ist eine grosse Herausforderung, die ich mit Freude annehmen würde. Meine<br />

Vision eines Taxibootes auf dem Vierwaldstättersee habe ich 2008 in die Tat<br />

umgesetzt, ein Taxiboot bauen lassen und die Firma Speedy-Taxiboot gegründet.<br />

Bis zum Wegzug 2012 habe ich das Wasser-Taxi mit drei Mitarbeitern betrieben.<br />

Die Finanzen sinnvoll und wenn möglich gewinnbringend einzusetzen sowie einen<br />

ausgeglichenen Finanzhaushalt zu präsentieren, ist eine Verantwortung, die wir alle<br />

übernehmen müssen. Mir ist es jedoch ein Anliegen, zus<strong>am</strong>men mit dem Te<strong>am</strong> des<br />

Gemeinderates, Machbares von nicht Machbarem zu unterscheiden und Ihnen<br />

transparent die Folgen aufzuzeigen und somit gute Entscheidungsgrundlagen zu<br />

liefern.<br />

Wenn Sie mich wählen, freue ich mich, die täglichen Arbeiten mit meinen Kolleginnen und<br />

Kollegen anzupacken und mit Ihnen <strong>Leissigen</strong> weiter zu entwickeln. Im Falle der Wahl eines<br />

anderen Kandidaten, werde ich diesen mit vollem Engagement unterstützen. B.T. ist.<br />

29


Informationen<br />

Erneuerung Abfallreglement<br />

Änderungen der Grüngutabfuhr<br />

Durch die Erweiterung des Schuttfangs „Chumgrabe“ und dem d<strong>am</strong>it verbundenen Wegfall<br />

des bestehenden Standorts des Grüngutcontainers als auch durch die zyklische Überarbeitung<br />

des Abfallreglements, musste die Grünabfuhr in der Gemeinde <strong>Leissigen</strong> überdacht<br />

und überarbeitet werden.<br />

Die Kommission für Natur und Lebensraum (KoNaLe) und der Gemeinderat haben sich für<br />

die Einführung einer Hauss<strong>am</strong>mlung beim Grüngut entschieden. Das heisst: ab 2014 wird<br />

das Grüngut in sogenannten Grüngut-Containern abgeholt. Auf der Karte können Sie die<br />

abgefahrene Route entnehmen.<br />

Eine weitere Neuerung bei der Grünabfuhr wird die Abrechnung basierend auf dem abgegebenen<br />

Gewicht sein. Jeder Grüngut-Container wird mit einem Chip versehen. Bei der<br />

Leerung der Container wird der Container vor und nach der Leerung gewogen. So kann<br />

die abgegebene Menge genau bestimmt und mittels Chip dem Verursacher in Rechnung<br />

gestellt werden.<br />

Sperrige Gartenabfälle (Heckenschnitte Äste, etc.) können als Bündel, mit einer Grüngutmarke<br />

versehen werden und so zur Abfuhr bereitgestellt werden. (Art. 14 Abs. 2)<br />

Für das Jahr 2014 sind die S<strong>am</strong>mlungen vom März bis November vorgesehen. Die<br />

S<strong>am</strong>mlungen werden alle 14 Tage stattfinden. Die genauen Daten entnehmen Sie bitte<br />

dem Entsorgungsplan.<br />

Falls Sie das Abfallreglement an der Gemeindevers<strong>am</strong>mlung vom 29. November 2013<br />

annehmen, wird die Gemeinde eine gemeins<strong>am</strong>e Beschaffung der Container organisieren.<br />

Anpassung der Gebühren<br />

Bei der Überarbeitung des Abfallreglements wurde auch die Gebührenstruktur überprüft.<br />

Diese Prüfung hat ergeben, dass die Gebühren um ca. 25% gesenkt werden können. Betroffen<br />

sind die Grundgebühren nicht aber die Sackgebühren. Diese Gebühren werden<br />

durch die AVAG festgelegt und sind im ganzen Gebiet gleich.<br />

30


Informationen<br />

Wir danken…<br />

Walter Dietrich ist seit 1. Januar 1993 als Ackerbaustellenleiter in <strong>Leissigen</strong> tätig. Er hat<br />

sein Amt per Ende 2013 demissioniert. Wir danken ihm für seinen langjährigen Einsatz im<br />

Dienste der Einwohnergemeinde <strong>Leissigen</strong> und wünschen ihm und seiner F<strong>am</strong>ilie für die<br />

Zukunft nur das Beste.<br />

Seiner Nachfolgerin, Barbara Läderach, wünschen wir auf diesem Weg einen guten Start<br />

ins neue Amt.<br />

Wir stellen vor...<br />

Schulsekretärin (20%)<br />

N<strong>am</strong>e<br />

Vorn<strong>am</strong>e<br />

Wohnort<br />

Schenk<br />

Christine<br />

Uttigen<br />

Geburtsdatum 30. Dezember 1980<br />

Zivilstand<br />

Kinder<br />

Freizeit<br />

verheiratet<br />

Sven und Mara<br />

F<strong>am</strong>ilie, Schwimmen und Fotografieren<br />

Stellenantritt 1. Oktober 2013<br />

Bauverwalter Einwohnergemeinde Krattigen und <strong>Leissigen</strong> (100%)<br />

N<strong>am</strong>e<br />

Vorn<strong>am</strong>e<br />

Wohnort<br />

Bratschi<br />

Dieter<br />

Goldswil<br />

Geburtsdatum 16. Juli 1967<br />

Freizeit<br />

Reisen, Skifahren, Skitouren,<br />

Wandern, Trailrunning, Mountainbiken<br />

Stellenantritt 1. Oktober 2013<br />

Dieter Bratschi ist bis <strong>am</strong> 31. Dezember 2013 befristet angestellt. Sofern die Gemeindevers<strong>am</strong>mlung<br />

dem Traktandum Nr. 2 zustimmt, ist eine Festanstellung ab 1. Januar 2014<br />

geplant.<br />

31


Informationen<br />

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung<br />

Montag 8.00 – 11.30 Uhr 14.00 – 18.00 Uhr<br />

Dienstag 8.00 – 11.30 Uhr 14.00 – 17.00 Uhr<br />

Mittwoch 8.00 – 11.30 Uhr geschlossen<br />

Donnerstag geschlossen 14.00 – 17.00 Uhr<br />

Freitag 8.00 – 11.30 Uhr 14.00 – 17.00 Uhr<br />

Öffnungszeiten Bauverwaltung ab 1. Januar 2014<br />

Dienstag 8.00 – 11.30 Uhr 14.00 bis 17.00 Uhr<br />

Freitag 8.00 – 11.30 Uhr 14.00 bis 17.00 Uhr<br />

Öffnungszeiten Finanzverwaltung<br />

Dienstag 8.00 – 11.30 Uhr 14.00 – 17.00 Uhr<br />

Öffnungszeiten Schulsekretariat ab 1. Januar 2014<br />

Montag 8.00 – 11.30 Uhr 14.00 – 17.00 Uhr<br />

Öffnungszeiten während den Feiertagen<br />

Die Gemeindeverwaltung bleibt in der Alt- sowie Neujahrswoche vom Montag,<br />

23. Dezember 2013 bis und mit Freitag, 3. Januar 2014 geschlossen. Ab Montag,<br />

6. Januar 2014 gelten wieder die normalen Öffnungszeiten.<br />

Wir wünschen Ihnen schöne Festtage und einen guten Rutsch ins 2014!<br />

Gemeindeverwaltung <strong>Leissigen</strong><br />

32


Informationen<br />

Ressort: Soziales/Gesundheit<br />

Liebe Leissigerinnen und Leissiger,<br />

für die Spielgruppe "Leissig-Fischli" konnte ein neues Domizil gefunden werden.<br />

In der Zivilschutzanlage im Dorfzentrum konnten 2 Räume entsprechend umgebaut und<br />

angepasst werden, sodass die Spielgruppe den Betrieb <strong>am</strong> neuen Standort nach den<br />

Sommerferien aufnehmen konnte (auf der Homepage des Frauenvereins finden sich viele<br />

Fotos von der Umgestaltung – schauen Sie mal rein!)<br />

JAB Jugend Arbeit Bödeli + Anschlussgemeinden<br />

<strong>am</strong> Freitag, den 30. August 2013 startete das JAB-Te<strong>am</strong> mit einem neuen, in der Anschlussgemeinde<br />

stattfindenden, Anlass: Indoor/Outdoor, was an diesen Nachmittag eine<br />

Schnitzeljagd mit anschliessendem "brätle" in der Badi <strong>Leissigen</strong> war. Die JAB-<br />

Mitarbeiter/in Oliver Heldstab und Denise Oesch konnten diesen neuen Anlass mit fünf<br />

Jugendlichen durchführen (siehe Foto).<br />

Am S<strong>am</strong>stag, 7. September 2013 fand der "Tag der offenen Tür" statt und wir Besucher<br />

wurden, nachdem die Jugend sich <strong>am</strong> Geschicklichkeits-Parcours gemessen hatte, mit<br />

feinen "Penne à la Bolognaise" verwöhnt.<br />

59+ Veranstaltung einmal anders: unter dem Motto: 59+ Zukunftstag konnten wir <strong>am</strong> 26.<br />

Oktober 2013 einen gemütlichen Nachmittag mit Musik aus beiden Dörfern und feinem<br />

"z'Vieri" geniessen und es liess sich dabei feststellen, welche Themen sich unsere Senioren<br />

für die nächsten 59+ Veranstaltungen wünschen. Das Spektrum ist sehr breit und die<br />

Auswertung noch in Arbeit. Vielen Dank allen, die sich so aktiv beteiligt haben.<br />

Ich wünsche Ihnen einen schönen Spätherbst und beschauliche Adventszeit, vielleicht<br />

treffen wir uns ja bald an einem der schön gestalteten Adventsfenster im Dorf.<br />

Ihre Gemeinderätin Heike Gfeller<br />

33


Informationen<br />

Aktuelles von <strong>Leissigen</strong> Ferien<br />

Ab 1. November 2013 hat Manuela Balmer die Leitung des Tourismusbüros (Beschäftigungsgrad<br />

30%) übernommen. Sie hat Wohnsitz in <strong>Leissigen</strong>, ist verheiratet und Mutter<br />

von drei schulpflichtigen Kindern.<br />

Ebenfalls neu ist, dass das Tourismusbüro an die Dorfstrasse 26 umgezogen ist. Der<br />

Standort befindet sich in derselben Liegenschaft wie die Bäckerei-Konditorei Graber. Mit<br />

dem neuen Standort soll auch das lokale Gewerbe mit unterstützt werden: dass der eine<br />

oder andere Gast beim Besuch des Tourismusbüros noch etwas in der Bäckerei findet<br />

oder sich im Café etwas Feines gönnt. Ein weiterer Vorteil bieten die Ladenöffnungszeiten<br />

der Bäckerei: So haben Besucher und Besucherinnen des Tourismusbüros, auch ausserhalb<br />

des regulären Schalterdienstes, Zugang zu den zahlreich vorhandenen Prospekten.<br />

www.leissigen-ferien.ch<br />

Veranstaltungen Kulturkommission / <strong>Leissigen</strong> Ferien<br />

30. November 2013 Kulturkommission<br />

Adventsmärit<br />

15.00 – 19.00 Uhr Dorfplatz<br />

2. Dezember 2013 <strong>Leissigen</strong> Ferien<br />

Adventsfenster <strong>Leissigen</strong> Ferien &<br />

Bäckerei- Konditorei Graber<br />

18.00 – 19.30 Uhr Dorfstrasse 26<br />

9. Januar 2014 Kulturkommission<br />

Tannenbaumhacken<br />

18.30 – 19.30 Uhr Viehschauplatz<br />

17. Mai 2014 Kulturkommission<br />

Konzert Stärneföifi<br />

15.00 Uhr Turnhalle <strong>Leissigen</strong><br />

34


Informationen<br />

Sitzungsdaten Gemeinderat 2014<br />

Montag, 13. Januar 2014<br />

Montag, 3. Februar 2014<br />

Montag, 24. Februar 2014<br />

Montag, 17. März 2014<br />

Montag, 31. März 2014 (Rechnung 2013)<br />

Montag, 7. April 2014<br />

Montag, 28. April 2014<br />

Montag, 19. Mai 2014<br />

Montag, 10. Juni 2014<br />

Montag, 30. Juni 2014<br />

Montag, 11. August 2014<br />

Montag, 1. September 2014<br />

Montag, 8. September 2014 (Voranschlag 2015)<br />

Montag, 22. September 2014<br />

Montag, 13. Oktober 2014<br />

Montag, 3. November 2014<br />

Montag, 24. November 2014<br />

Montag, 15. Dezember 2014<br />

Nächste Gemeindevers<strong>am</strong>mlung<br />

Die nächste Gemeindevers<strong>am</strong>mlung findet <strong>am</strong><br />

Montag, 16. Juni 2014 um 20.00 Uhr<br />

im Gemeindesaal der Schulanlage Bettenried statt.<br />

35


„Wenn der Wind der Veränderung weht,<br />

bauen die einen Mauern und die anderen<br />

Windmühlen.“<br />

Frohe Festtage und einen<br />

guten Rutsch ins 2014!<br />

Gemeinderat & Gemeindeverwaltung

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