Vorwort Gemeindepräsident - Leissigen am Thunersee
Vorwort Gemeindepräsident - Leissigen am Thunersee
Vorwort Gemeindepräsident - Leissigen am Thunersee
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<strong>Vorwort</strong><br />
<strong>Vorwort</strong> <strong>Gemeindepräsident</strong><br />
Liebe Leissigerinnen<br />
Liebe Leissiger<br />
Nach acht Jahren als <strong>Gemeindepräsident</strong> und nach fast 20 Jahren in <strong>Leissigen</strong>s Gemeindepolitik<br />
schreibe ich mein letztes <strong>Vorwort</strong> mit einem lachenden Auge und nein, nicht mit<br />
einem weinenden anderen Auge, aber mit einem Auge, das sich nicht so recht auf etwas<br />
fokussieren will.<br />
Da ist auf der einen Seite viel Dankbarkeit für alles, was ich in meiner Zeit in Kommissionen,<br />
Gemeinderat und als <strong>Gemeindepräsident</strong> erleben, erfahren und auch lernen durfte.<br />
Dankbarkeit für alle jene, die mein Engagement für unsere Gemeinde mitgetragen haben<br />
und mir immer wieder in Abstimmungen und Wahlen ihr Vertrauen geschenkt haben.<br />
Dankbarkeit auch gegenüber allen unseren Mitarbeitenden, deren "Chef" ich während acht<br />
Jahren sein durfte und die mir mit ihrer Leistungsbereitschaft und Unterstützung das Amt<br />
als <strong>Gemeindepräsident</strong> erst ermöglicht haben. Dankbarkeit auch gegenüber meiner F<strong>am</strong>ilie,<br />
die mich seit dem ersten Tag als Mitglied in der Schulkommission auch in sehr belastenden<br />
Momenten immer unterstützt hat. Gemeindepolitik über eine so lange Zeit ist fürwahr<br />
eine Lebensschule.<br />
Da ist aber auch ein Blickfeld auf meinem nicht lachenden Auge, das in <strong>Leissigen</strong> eine in<br />
sich gespaltene Bevölkerung sieht, die nur schwer zum Dialog findet, keine gemeins<strong>am</strong>e<br />
Entwicklungsbasis und Vision für unser Dorf hat und es immer wieder versteht, Einzelinteressen<br />
über eine Ges<strong>am</strong>tsicht zu stellen. Da ist auf der einen Seite die "Einheimische Bevölkerung",<br />
die mit massiven Landverkäufen und Baurechten nach dem Bau des Umfahrungstunnels<br />
die heutige Entwicklung <strong>Leissigen</strong>s ausgelöst hat, und sich nun auf der anderen<br />
Seite mit einem <strong>Leissigen</strong> konfrontiert sieht, das Forderungen stellt und Lebensqualität<br />
möchte und fordert. Man hat hier vor über 20 Jahren die "Büchse der Pandora" geöffnet,<br />
ohne sich Gedanken zu machen, wie man diese wieder schliessen will. Die mehrheitlich<br />
im Baurecht abgegeben Parzellen haben dazu geführt, dass die Baulandpreise in 20<br />
Jahren nur unwesentlich gestiegen sind und somit für eine Seegemeinde immer noch unglaublich<br />
billig sind. Die Konsequenz ist, dass in den 20 Jahren des Baubooms das Steuersubstrat<br />
nur unwesentlich gestiegen ist, da <strong>Leissigen</strong> aufgrund dieser Baulandpolitik<br />
sehr attraktiv für mittlere Einkommen und F<strong>am</strong>ilien ist. Der gleiche Bauboom hat aber in<br />
den 20 Jahren wesentliche Kosten ausgelöst, die mit den erzielbaren Steuereinnahmen<br />
nur schwer zu decken sind.<br />
Mit dieser Tatsache, auch wenn man sie in <strong>Leissigen</strong> leider nicht sehen will, wird sich auch<br />
der neu zus<strong>am</strong>mengesetzte Gemeinderat auseinandersetzen müssen. Denn in <strong>Leissigen</strong><br />
ist das Wünschbare leider nur selten das Machbare. Dass aber Wünschbares und Machbares<br />
zus<strong>am</strong>menkommen, bedarf es eines aktiven Dialogs, welcher der Gemeinderat mit<br />
Veranstaltungen wie öffentlichen Infoanlässen, runden Tischen für Vereinspräsidenten,<br />
Legislaturzielen usw. aktiv anbietet. Was mir dabei Sorgen bereitet, ist die latente Absenz<br />
der "Einheimischen Bevölkerung" von jeglichen Dialogveranstaltungen. Dafür kommt dann<br />
aus diesen Kreisen jeweils an den Gemeindevers<strong>am</strong>mlungen der Vorwurf, der Gemeinderat<br />
fühle den Puls der Bevölkerung nicht und sei nicht präsent. Dies liebe Leissigerinnen<br />
und Leissiger meine ich mit gespaltener Bevölkerung. Wenn der künftige Gemeinderat<br />
Erfolg haben will, ist dieser Graben auch zwischen Burger- und Einwohnergemeinde unabdingbar<br />
zu überwinden und eine gemeins<strong>am</strong>e Politik für <strong>Leissigen</strong> zu<br />
1
<strong>Vorwort</strong><br />
finden. Etwas, was ich als, wie ich den Medien entnehmen konnte, "nicht Einheimischer"<br />
anscheinend nicht geschafft habe.<br />
Ich wünsche Ihnen allen alles Gute und freue mich, wieder als normaler Leissiger Einwohner<br />
<strong>am</strong> Dorfgeschehen teil zu nehmen.<br />
Herzlichst, Ihr <strong>Gemeindepräsident</strong><br />
Daniel Steffen<br />
2
Inhaltsverzeichnis<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Inhaltsverzeichnis ................................................................................................................ 3<br />
Traktandenliste Gemeindevers<strong>am</strong>mlung vom 29. November 2013 ..................................... 4<br />
Voranschlag 2014 – Festsetzung der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer –<br />
Beratung und Beschluss ...................................................................................................... 6<br />
Bauverwaltung <strong>Leissigen</strong> – Führung durch die Einwohnergemeinde Krattigen –<br />
Genehmigung wiederkehrende Kosten .............................................................................. 16<br />
Abfallreglement – Neufassung – Genehmigung ................................................................ 17<br />
Gebührenreglement – 3. Teilrevision – Genehmigung ...................................................... 18<br />
Feuerwehrreglement – Änderung – Genehmigung ............................................................ 19<br />
Friedhofreglement – 1. Teilrevision – Genehmigung ......................................................... 20<br />
Spielgruppe Leissig-Fischli – Erheblichkeitsantrag – Umsetzung – Kenntnisnahme ......... 21<br />
Übernahme der Anlage der öffentlichen Beleuchtung – Genehmigung Verpflichtungskredit<br />
.................................................................................................................................. 22<br />
Sanierung der Leuchtmittel Quecksilberd<strong>am</strong>pfl<strong>am</strong>pen bei Beleuchtungskörpern –<br />
Genehmigung Rahmenkredit 2014 - 2017 ......................................................................... 23<br />
Verpflichtungskreditabrechnung Sanierung „Alti Sagi“ – Kenntnisnahme .......................... 24<br />
Ersatzwahl für die Amtszeit vom 1. Januar 2014 – 31. Dezember 2016 ............................ 25<br />
Erneuerung Abfallreglement .............................................................................................. 30<br />
Wir danken ......................................................................................................................... 31<br />
Wir stellen vor .................................................................................................................... 31<br />
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung / Öffnungszeiten während den Feiertagen ............. 32<br />
Ressort: Soziales/Gesundheit ............................................................................................ 33<br />
Aktuelles von <strong>Leissigen</strong> Ferien .......................................................................................... 34<br />
Veranstaltungen Kulturkommission / <strong>Leissigen</strong> Ferien ...................................................... 34<br />
Sitzungsdaten Gemeinderat 2014 ..................................................................................... 35<br />
Nächste Gemeindevers<strong>am</strong>mlung ....................................................................................... 35<br />
3
Traktandenliste<br />
Traktandenliste<br />
Gemeindevers<strong>am</strong>mlung vom 29. November 2013<br />
20.00 Uhr im Gemeindesaal der Schulanlage Bettenried<br />
1. Voranschlag 2014 – Festsetzung der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer –<br />
Beratung und Beschluss<br />
2. Bauverwaltung <strong>Leissigen</strong> – Führung durch die Einwohnergemeinde Krattigen – Genehmigung<br />
wiederkehrende Kosten<br />
3. Abfallreglement – Neufassung – Genehmigung<br />
4. Gebührenreglement – 3. Teilrevision – Genehmigung<br />
5. Feuerwehrreglement – Änderung – Genehmigung<br />
6. Friedhofreglement – 1. Teilrevision – Genehmigung<br />
7. Spielgruppe Leissig-Fischli – Erheblichkeitsantrag – Umsetzung – Kenntnisnahme<br />
8. Übernahme der Anlage der öffentlichen Beleuchtung – Genehmigung Verpflichtungskredit<br />
9. Sanierung der Leuchtmittel Quecksilberd<strong>am</strong>pfl<strong>am</strong>pen bei Beleuchtungskörpern –<br />
Genehmigung Rahmenkredit 2014 - 2017<br />
10. Verpflichtungskreditabrechnung Sanierung „Alti Sagi“ – Kenntnisnahme<br />
11. Ersatzwahl für die Amtszeit vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2016<br />
a) Gemeinde- und Gemeinderatspräsidium (1 Mitglied)<br />
b) Gemeinderat (2 bis 3 Mitglieder)<br />
c) Sozial- und Gesundheitskommission (2 Mitglieder)<br />
d) Kulturkommission (1 Mitglied)<br />
12. Verschiedenes<br />
Wahlvorschläge<br />
Wahlvorschläge können bis und mit an der Gemeindevers<strong>am</strong>mlung bekannt gegeben<br />
werden. Nicht an der Gemeindevers<strong>am</strong>mlung anwesende Kandidatinnen / Kandidaten<br />
müssen mit einer allfälligen Wahl einverstanden sein, beziehungsweise ihr Einverständnis<br />
vorgängig schriftlich dem Gemeinderat mitgeteilt haben.<br />
Aktenauflage<br />
Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Gemeindevers<strong>am</strong>mlung in der<br />
Gemeindeverwaltung öffentlich auf.<br />
Das Protokoll der Gemeindevers<strong>am</strong>mlung vom 29. November 2013 liegt spätestens 7 Tage<br />
nach der Vers<strong>am</strong>mlung während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann<br />
beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden.<br />
4
Traktandenliste<br />
Stimmrecht<br />
Zur Vers<strong>am</strong>mlung sind alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die seit mindestens<br />
drei Monaten in der Gemeinde <strong>Leissigen</strong> Wohnsitz haben, freundlich eingeladen.<br />
Rechtsmittel<br />
Beschwerden gegen Vers<strong>am</strong>mlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert<br />
10 Tagen) nach der Vers<strong>am</strong>mlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter<strong>am</strong>t<br />
Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63ff Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege<br />
VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu<br />
beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig<br />
unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde<br />
führen.<br />
5
Traktandum 1<br />
Voranschlag 2014 – Festsetzung der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer<br />
– Beratung und Beschluss<br />
GRUNDLAGEN<br />
Der vorliegende Voranschlag basiert auf dem <strong>am</strong>tlichen Rechnungsschema "Harmonisiertes<br />
Rechnungsmodell" (HRM). Entsprechend den Bestimmungen der kantonalen Gemeindeverordnung<br />
umfasst der Voranschlag das Kalenderjahr vom 1. Januar bis zum<br />
31. Dezember und wird nach dem Bruttoprinzip zus<strong>am</strong>mengestellt.<br />
In der Laufenden Rechnung sind lediglich die Konsumausgaben und die entsprechenden<br />
Einnahmen enthalten. Mit der Annahme des Voranschlags durch die Gemeindevers<strong>am</strong>mlung<br />
werden die zuständigen Organe ermächtigt, über die entsprechenden Beträge zu verfügen.<br />
GESAMTERGEBNIS<br />
Der Voranschlag 2014 weist bei Aufwendungen<br />
(Vorjahr 3'840'540.-) von CHF 4'278'080.-<br />
und Erträgen (Vorjahr 3'761'587.-) von CHF 4'097'971.-<br />
einen Aufwandüberschuss (Vorjahr 78'953.-) aus von CHF 180'109.-<br />
Somit fällt der Voranschlag 2014 um CHF 101'156.- schlechter aus, als derjenige des Jahres<br />
2013. Grund dafür sind einerseits die höheren Ausgabekosten für den Lastenausgleich<br />
„Neue Aufgabenteilung“ (Erhöhung des Betrags pro Einwohner von CHF 180.- auf<br />
CHF 207.-) und andererseits personelle Entscheide für das Gemeinwesen.<br />
ÜBERSICHT ÜBER DEN VORANSCHLAG<br />
Voranschlag 2014 Voranschlag 2013 Rechnung 2012<br />
Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag<br />
Total Aufwand 4'278'080 3'840'540 4'180'340.05<br />
Total Ertrag 4'097'971 3'761'587 4'615'528.63<br />
Aufwandüberschuss<br />
180'109 78'953<br />
Ertragsüberschuss<br />
435'188.58<br />
Total 4'278'080 4'278'080 3'840'540 3'840'540 4'615'528.63 4'615'528.63<br />
Kurzüberblick<br />
Für die Steuereinnahmen geht der Gemeinderat von einem Einwohnerwachstumspotential<br />
von 1% aus. Der Teuerungsausgleich beträgt 0.8% gemäss den Prognosen der Kantonalen<br />
Planungsgruppe des Kantons Bern. Darin sind die Auswirkungen der Steuergesetzrevision<br />
bereits berücksichtigt.<br />
Der neue Finanz- und Lastenausgleich wirkt sich auch auf den Voranschlag 2014 aus.<br />
Dem Ertrag aus dem Finanzausgleich von CHF 211′480.- muss ein Aufwand von<br />
CHF 199′600.- gegenüber gestellt werden (Vorjahr CHF 185′600.- gegenüber<br />
CHF 163′300.-). Somit verbleiben total CHF 11′880.- aus dem Finanz- und Lastenausgleich<br />
(Vorjahr CHF 22′300.-). Im Jahr 2013 sind die ersten Abrechnungen nach Neuord-<br />
6
Traktandum 1<br />
nung des Finanz- und Lastenausgleichs erfolgt, wobei die definitiven Abrechnungen im<br />
Schulwesen noch ausstehen. Der Finanzausgleich setzt sich aus folgenden Leistungen<br />
zus<strong>am</strong>men:<br />
– Zuschuss Disparitätenabbau (gleicht den unterschiedlichen Steuerertrag unter den<br />
Gemeinden aus)<br />
– Zuschuss geografisch-topografische Lasten (Zuschuss für überdurchschnittliche Fläche<br />
und Strassenlänge pro Einwohner)<br />
– Zuschuss sozialdemografische Lasten (Berücksichtigt werden der Anteil Arbeitslose,<br />
der Anteil Ausländerinnen und Ausländer und der Anteil an EL-Bezügerinnen und EL-<br />
Bezüger an der Wohnbevölkerung)<br />
Mit der Ablösung der Festdarlehen von total 3,0 Mio. Franken (0,5 Mio. Franken Raiffeisenbank<br />
<strong>Thunersee</strong>-Süd und 2,5 Mio. Franken Postfinance) im Herbst 2013 können, bedingt<br />
durch die derzeit herrschende Marktsituation, bessere Konditionen erwirkt werden.<br />
Wegen den anstehenden Investitionen wird vorerst keine Entschuldung angestrebt.<br />
Der Erlös der Parzelle 2 „hinter der Post“ hat kurzfristig das Eigenkapital erhöht sowie den<br />
jährlichen Abschreibungsbedarf gesenkt. Trotzdem schliesst der Voranschlag 2014 mit<br />
einem Aufwandüberschuss von CHF 180'109.- ab. Der Finanzplan 2014-2018 sieht jährlich<br />
einen Aufwandüberschuss von rund CHF 100'000.- (entspricht einem Steueranlagezehntel)<br />
vor. Der Aufwandüberschuss 2014 kann durch das Eigenkapital der Einwohnergemeinde<br />
<strong>Leissigen</strong> gedeckt werden. Daher hat sich der Gemeinderat entschieden, den<br />
Stimmberechtigten diesen Voranschlag zur Genehmigung zu unterbreiten. Er ist sich aber<br />
anhand der Ergebnisse aus dem Finanzplan bewusst, dass weitere Massnahmen getroffen<br />
werden müssen und wird sich mit der finanziellen Situation intensiv an einer Klausur<br />
beschäftigen. Die erste Fassung des Voranschlags 2014 sah ein Defizit von weit über<br />
CHF 200'000.- vor. Der Gemeinderat musste Kürzungen vornehmen.<br />
STEUERANLAGEN, WIEDERKEHRENDE GEBÜHREN<br />
Im vorliegenden Voranschlag sind folgende Berechnungsgrundlagen (Steueranlagen und<br />
Gebühren) berücksichtigt:<br />
a) Steueransätze (Teil des Antrags des Gemeinderats)<br />
Gemeindesteueranlage<br />
(unverändert)<br />
Liegenschaftssteuer<br />
(unverändert)<br />
Feuerwehrersatzabgabe<br />
(verändert)<br />
Hundetaxe<br />
(unverändert)<br />
1.90-fache der kantonalen Einheitsansätze<br />
1.5 ‰ des <strong>am</strong>tlichen Werts<br />
18.4% der einfachen Steuer,<br />
mindestens CHF 20.-, maximal CHF 450.-<br />
(Anpassung der maximalen Abgabe durch den Regierungsrat)<br />
CHF 70.-<br />
7
Traktandum 1<br />
b) Gebühren<br />
Abwassergebühren<br />
(unverändert)<br />
Gebührenrahmen vom 1. Januar 2007 (Gemeindevers<strong>am</strong>mlung<br />
vom 19. Oktober 2006)<br />
Die Ansätze sind gültig seit 1. Juni 2009 (Gemeinderat vom<br />
30. März 2009)<br />
Grundgebühr pro BW CHF18.-<br />
Grundgebühr Industrie, Gewerbe CHF18.-<br />
Einleitung Regenwasser pro m 2 CHF 1.-<br />
Verbrauchsgebühr pro m 3 Wasserverbrauch CHF 1.-<br />
Wassergebühren<br />
(unverändert)<br />
Gebührenrahmen vom 1. Januar 2007 (Gemeindevers<strong>am</strong>mlung<br />
vom 19. Oktober 2006)<br />
Die Ansätze sind gültig seit 1. Juni 2009 (Gemeinderat vom<br />
30. März 2009)<br />
Grundgebühren:<br />
- für die ersten 50 BW CHF 5.- pro BW<br />
- für die weiteren 100 BW CHF 2.50 pro BW<br />
- für jeden weiteren BW CHF 1.25 pro BW<br />
Verbrauchsgebühren:<br />
- bis zu Jahresbezug von 2'000 m 3 CHF 1.- pro m 3<br />
- für jeden weiteren m 3 CHF -.50 pro m 3<br />
- Pauschalgebühr Art. 4 CHF 60.- pro Objekt<br />
- ungemessene Bezüge EFH CHF 150.- pro Objekt<br />
- ungemessene Bezüge MFH CHF 300.- pro Objekt<br />
Abfallgebühren<br />
(unverändert)<br />
gemäss Abfallreglement mit Gebührentarif<br />
LAUFENDE RECHNUNG: Bemerkungen zum Voranschlag<br />
0 Allgemeine Verwaltung<br />
Voranschlag 2014 Voranschlag 2013 Rechnung 2012<br />
Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag<br />
537′070 48′500 519′100 48′750 539′145.05 54′312.63<br />
488′570 Nettoaufwand<br />
470′350<br />
484′832.42<br />
Diese Abteilung beinhaltet alle Bereiche, welche nicht direkt zugeordnet sind, wie Gemeindevers<strong>am</strong>mlung,<br />
Gemeinderat, Kommissionen und Verwaltung. Der Nettoaufwand<br />
erhöht sich gegenüber dem Voranschlag 2013 um CHF 17′970.-. Die grösste Abweichung<br />
ist bei der Allgemeinen Verwaltung zu finden.<br />
8
Traktandum 1<br />
029 Allgemeine Verwaltung<br />
- Die Besoldung beim Verwaltungspersonal wurde um die Anstellungsprozente des Bauverwalters<br />
gesenkt. Diese Dienstleistung wird neu bei der Einwohnergemeinde Krattigen<br />
eingekauft. D<strong>am</strong>it erhöht sich der Aufwand unter der Rubrik 029.318.04 (Übriger<br />
Aufwand, Dienstleistungen Dritter) um den entsprechenden Betrag. Aufgrund der Neubewertung<br />
des Arbeitspensums für den Bauverwalter wurden die Stellenprozente von<br />
20 auf 50% erhöht.<br />
- Die Kosten für die Stellvertretung während des Mutterschaftsurlaubs der Finanzverwalterin<br />
sind berücksichtigt.<br />
- Im Bereich Ferien- und Überzeitguthaben ist ein Abbau vorgesehen. Die entsprechenden<br />
Rückstellungen können per Ende Jahr aufgelöst werden.<br />
1 Öffentliche Sicherheit<br />
Voranschlag 2014 Voranschlag 2013 Rechnung 2012<br />
Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag<br />
150′810 129′710<br />
21′100<br />
161′160<br />
Nettoaufwand<br />
151′160<br />
10’000<br />
150′236.90 135′262.00<br />
14′974.90<br />
Dieser Bereich setzt sich aus der Rechtsaufsicht, der Feuerwehr, dem Militär und dem<br />
Zivilschutz zus<strong>am</strong>men.<br />
140 Feuerwehr<br />
Die Feuerwehr sieht im Jahr 2014 einen „Tag der öffentlichen Sicherheit“ vor. Die einmaligen<br />
Kosten sind im Voranschlag berücksichtigt. Die Gemeinden beteiligen sich mittels Finanzausgleich<br />
„neue Aufgabenteilung“ <strong>am</strong> neuen Sicherheitsfunknetz Polycom. Die Kosten<br />
von CHF 1′900.- werden der Spezialfinanzierung zugunsten des Steuerhaushalts wieder<br />
belastet. Da die Feuerwehr <strong>Leissigen</strong> in einer zweiseitigen Spezialfinanzierung geführt<br />
wird, darf der Steuerhaushalt nicht belastet werden. Der Spezialfinanzierung müssen voraussichtlich<br />
CHF 15′010.- entnommen werden.<br />
160 Zivile Landesverteidigung<br />
Aufgrund der revidierten kantonalen Bestimmungen fallen diese Kosten neu den Einwohnergemeinden<br />
vollumfänglich zu. Dies bedeutet für die Einwohnergemeinde <strong>Leissigen</strong><br />
Mehrkosten von rund CHF 22′000.-.<br />
2 Bildung<br />
Voranschlag 2014 Voranschlag 2013 Rechnung 2012<br />
Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag<br />
797′890 130′560 738′870 110′200 781′345.50 140′536.15<br />
667′330 Nettoaufwand<br />
628’670<br />
640′809.35<br />
Die Funktion Bildung enthält sämtliche Bereiche des Schulwesens und der Schulliegenschaften.<br />
Es ist gegenüber dem Vorjahr ein Mehraufwand von rund CHF 60′000.- budgetiert.<br />
Die Neue Finanzierung Volkschule wirkt sich immer noch bei den Lehrergehältern<br />
aus. Im Jahr 2013 sind die ersten Abrechnungen nach dem neuen System erfolgt, die definitive<br />
Schlussabrechnung für das Schuljahr 2012/2013 steht immer noch aus. Erfahrungswerte<br />
in diesem Bereich konnten noch keine ges<strong>am</strong>melt werden.<br />
9
Traktandum 1<br />
200 Kindergarten<br />
Die Schule beabsichtigt, in den nächsten zehn Jahren rund CHF 150′000.- für Schulmobiliar<br />
zu investieren. Da dieser Betrag über die Investitionsrechnung abgewickelt wird, ist in<br />
der Laufenden Rechnung unter Anschaffungen kein Betrag vorhanden.<br />
210 Primarstufe<br />
Wie bereits unter der Rubrik „Kindergarten“ erwähnt, wirkt sich die vorgesehene Investition<br />
ebenfalls unter der Rubrik „Primarstufe“ aus. Mit der Einführung des obligatorischen<br />
Schwimmunterrichts für die Schulkinder sind jährlich wiederkehrende Kosten von<br />
CHF 3′100.- zu erwarten. Im Bereich „Beiträge an Schulveranstaltungen“ mussten Kürzungen<br />
vorgenommen werden.<br />
212 Sekundarschule<br />
Die Kostenannahmen für die Oberstufenschule Interlaken beruhen auf der Rechnungsstellung<br />
2012. Darin berücksichtigt sind die Gehaltskostenbeiträge sowie die Betriebs- und<br />
Infrastrukturkosten. Aufgrund der fehlenden definitiven Abrechnungen sind Abweichungen<br />
zu befürchten.<br />
217 Schulliegenschaften<br />
Der Nettoaufwand liegt rund CHF 12′800.- über dem Voranschlag 2013. Dies ist vorwiegend<br />
auf die Erhöhung der Stellenprozente bei den Reinigungshilfen zurückzuführen.<br />
219 Nicht Aufteilbares, Volksschule, Taggesschule<br />
Mit REVOS 2012 werden die Gemeinden gesetzlich verpflichtet, den Schulleitungen<br />
Schulsekretariate zur administrativen Entlastung zur Verfügung zu stellen. Für die vorgesehene<br />
20%-Stelle wird mit Kosten von CHF 16‘400.- gerechnet.<br />
3 Kultur und Freizeit<br />
Voranschlag 2014 Voranschlag 2013 Rechnung 2012<br />
Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag<br />
73′900 45′100 61′300 31′000 57′607.80 34′033.40<br />
28′800 Nettoaufwand<br />
30′300<br />
23′574.40<br />
Hier sind die Ausgaben für Kultur, Denkmalpflege, Parkanlagen, Wanderwege und Sport<br />
enthalten. Die grösste Abweichung wird durch den Umbau des Bootshafens verursacht.<br />
341 Bootshafen<br />
Mit der Sanierung des Bootshafens (Start des Umbaus Winter 2013/2014) fallen im Jahr<br />
2014 erstmals die neuen Abschreibungsvorschriften an. Die Spezialfinanzierung wird ab<br />
2014 nicht mehr harmonisiert abgeschrieben (10% vom Restbuchwert) sondern erfährt<br />
eine Abschreibung auf die Nutzungsjahre der neuen Investition. Pro Jahr betragen diese<br />
Abschreibungen CHF 20′000.-. Wie im Finanzplan berücksichtigt, muss nächstes Jahr mit<br />
einer Entnahme aus der Spezialfinanzierung von CHF 10′700.- gerechnet werden.<br />
10
Traktandum 1<br />
4 Gesundheit<br />
Voranschlag 2014 Voranschlag 2013 Rechnung 2012<br />
Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag<br />
7′710 - 7′310<br />
- 5′347.10 -<br />
7′710 Nettoaufwand<br />
7′310<br />
5′347.10<br />
Diese Abteilung enthält die Beiträge Spitex, Krankheitsbekämpfung, Schulgesundheitsdienst<br />
und Lebensmittelkontrolle. Der Nettoaufwand bewegt sich seit Jahren im gleichen<br />
Rahmen.<br />
5 Soziale Wohlfahrt<br />
Voranschlag 2014 Voranschlag 2013 Rechnung 2012<br />
Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag<br />
714′200 2′000 715′150 13′600 765′986.75 13′823.40<br />
712′200 Nettoaufwand<br />
701′550<br />
752′163.35<br />
In der Funktion Soziale Wohlfahrt sind hauptsächlich die Beiträge an die Ergänzungsleistungen,<br />
der Lastenausgleich „Fürsorge“ und die F<strong>am</strong>ilienzulagen für Nichterwerbstätige<br />
enthalten. Die Gemeinden beteiligen sich über den Lastenausgleich an den Kosten zur<br />
Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs und zur Sicherstellung des Aufenthalts in den<br />
Heimen sowie an den Krankenkassenprämien.<br />
530 Gemeindeanteil an Ergänzungsleistungen AHV/IV<br />
Der Gemeindeanteil beträgt CHF 203′400.- (Voranschlag 2013 CHF 201′500.-).<br />
587 Lastenanteil Fürsorgewesen an Kanton<br />
Der Gemeindeanteil beträgt CHF 455′000.- (Voranschlag 2013 CHF 458′200.-) (CHF 472.-<br />
pro Einwohner gemäss Berechnung über die mittlere Wohnbevölkerung). Der Kanton Bern<br />
hat die Kostenzunahme aus dem Voranschlag 2012 zum Voranschlag 2013 mit der Gesetzesrevision<br />
begründet, jedoch schon d<strong>am</strong>als festgehalten, dass die Kostenverschiebung<br />
mit einer besonders hohen Unsicherheit behaftet sei. Die Annahme, dass mit einer<br />
Kostenabnahme gerechnet werden kann, hat sich bewahrheitet.<br />
589 Sozialbehörden<br />
Mit der Einführung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde hat sich der Kostenanteil<br />
für den Sozialdienst Region Jungfrau von CHF 42′350.- auf CHF 18′300.- reduziert.<br />
6 Verkehr<br />
Voranschlag 2014 Voranschlag 2013 Rechnung 2012<br />
Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag<br />
298′950 31′100 286′750 34′700 268′435.55 30′007.10<br />
267′850 Nettoaufwand<br />
252′050<br />
238′428.45<br />
11
Traktandum 1<br />
Diese Abteilung enthält den Aufwand für die Gemeindestrassen und Beiträge an den öffentlichen<br />
Verkehr.<br />
620 Gemeindestrassen<br />
Innerhalb der Funktion 620 sind gegenüber dem Voranschlag 2013 keine bemerkenswerten<br />
Veränderungen vorhanden.<br />
7 Umwelt und Raumplanung<br />
Voranschlag 2014 Voranschlag 2013 Rechnung 2012<br />
Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag<br />
949′925 920′025 667′505 633′955 639′351.35 624′513.10<br />
29′900 Nettoaufwand<br />
33′550<br />
14′838.25<br />
Enthalten sind hier die Wasserversorgung, die Kanalisation, die Abfallbeseitigung sowie<br />
das Friedhof- und Planungswesen. Die Bereiche Wasserversorgung, Kanalisation und Abfallentsorgung<br />
müssen aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen selbsttragend sein, d.h.<br />
mit Gebühren finanziert werden. Daher werden diese Bereiche jeweils buchhalterisch<br />
neutralisiert. Der Ausgleich erfolgt über einen Bezug/Vorschuss oder über eine Einlage in<br />
die Spezialfinanzierung.<br />
700 Wasserversorgung<br />
Der Ges<strong>am</strong>taufwand/-ertrag liegt bei CHF 325′675.-. Das Verwaltungsvermögen ist derzeit<br />
auf einen Franken abgeschrieben. Gestützt auf die Neuerungen aus der Generellen Wasserplanung<br />
(GWP) hat der Gemeinderat beschlossen, die Einlage in die Spezialfinanzierung<br />
Werterhalt Wasseranlagen auf 80% des Wiederbeschaffungswertes (bisher 60%)<br />
festzulegen. Dies bewirkt, dass im nächsten Jahr eine Entnahme von CHF 31′975.- aus<br />
der Spezialfinanzierung Rechnungsausgleich Wasser budgetiert wird. Eine Gebührenanpassung<br />
ist nach wie vor nicht notwendig.<br />
710 Kanalisation<br />
Der Ges<strong>am</strong>taufwand/-ertrag liegt bei CHF 411′100.-. Das Verwaltungsvermögen ist derzeit<br />
auf einen Franken abgeschrieben. Gemäss dem Generellen Entwässerungsplan (GEP)<br />
stehen grössere Investitionen an. Auch das Projekt Anschluss an die ARA Interlaken wird<br />
die Spezialfinanzierung Kanalisation belasten. Der Gemeinderat hat aus diesem Grund die<br />
Einlage in die Spezialfinanzierung Werterhalt Abwasser auf 100% des Wiederbeschaffungswerts<br />
(bisher 80%) beschlossen. Für das Voranschlagsjahr 2014 ist eine Entnahme<br />
von CHF 2′800.- aus der Spezialfinanzierung Rechnungsausgleich Abwasser budgetiert.<br />
Eine Gebührenanpassung ist nicht notwendig.<br />
720 Abfallbeseitigung<br />
Der Ges<strong>am</strong>taufwand/-ertrag der Abfallbeseitigung beträgt CHF 165′650.- Zum Ausgleich<br />
der Abfallrechnung müssen der Spezialfinanzierung CHF 28′750.- entnommen werden. Es<br />
ist genügend Guthaben in der Spezialfinanzierung Rechnungsausgleich vorhanden, um<br />
den Aufwandüberschuss zu finanzieren. Die Stimmberechtigten können an der Gemeindevers<strong>am</strong>mlung<br />
vom 29. November 2013 das revidierte Abfallreglement genehmigen. Darin<br />
sind die Einführung der Grüngutabfuhr sowie eine Gebührensenkung vorgesehen.<br />
12
Traktandum 1<br />
740 Friedhof und Bestattung<br />
Die Zahlen sind nun verlässlicher, daher können mit diesen Voranschlagszahlen auch im<br />
Jahr 2014 gearbeitet werden.<br />
780 Öffentliche Toiletten, Hundetoiletten<br />
Eine Überprüfung des Arbeitsaufwands für den regelmässigen Unterhalt der Robidogs hat<br />
ergeben, dass die internen Verrechnungen zu tief angesetzt waren. Dies wird mit dem<br />
Budget 2014 korrigiert (CHF 5′000.- gegenüber CHF 2′000.- in den Vorjahren).<br />
789 Übrige Immissionen<br />
Die Feuerungskontrollen finden periodisch alle zwei Jahre statt.<br />
8 Volkswirtschaft<br />
Voranschlag 2014 Voranschlag 2013 Rechnung 2012<br />
Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag<br />
244′075<br />
39′971<br />
284′046 216′135<br />
22′565<br />
238′700<br />
Nettoertrag<br />
122′201.20<br />
18′057.55<br />
140′258.75<br />
In der Volkswirtschaft werden die Auslagen für Land- und Forstwirtschaft, Tourismus und<br />
Energie erfasst.<br />
810 Forstwirtschaft<br />
Dem Forstreservefonds werden CHF 15′000.- entnommen. Dieser Fonds weist per Ende<br />
2013 einen voraussichtlichen Bestand von CHF 50′281.25 auf.<br />
9 Finanzen und Steuern<br />
Voranschlag 2014 Voranschlag 2013 Rechnung 2012<br />
Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag<br />
503′550 2′506′930 467′260 2′499′522 850′682.85 3′442′782.10<br />
2′003′380<br />
2′032′262 Nettoertrag 2′592′099.25<br />
In dieser Rubrik sind neben Steuereinnahmen und dem Finanzausgleich auch die Schuldzinsen,<br />
Abschreibungen und Aufwendungen für die Liegenschaften des Finanzvermögens<br />
enthalten.<br />
900 Steuern<br />
Die Grundlage für die Steuerprognosen bilden die Jahre 2010, 2011 und 2012. Die Zuwachsraten<br />
basieren wiederum auf den Empfehlungen der kantonalen Planungsgruppe<br />
Bern (KPG). Die Grundstückgewinnsteuern und Sonderveranlagungen (Auszahlungen<br />
Pensionskasse etc.) sind aufgrund von Vorjahresergebnissen berücksichtigt. Die Berechnung<br />
des Steuerertrags hängt wie immer von vielen, teils unbekannten Faktoren wie Teuerung,<br />
Wirtschaftswachstum oder Einwohnerwachstum ab.<br />
920 Finanzausgleich<br />
Der neue Finanz- und Lastenausgleich wirkt sich auch auf den Voranschlag 2014 aus.<br />
Dem Ertrag aus dem Finanzausgleich von CHF 211′480.- muss ein Aufwand von<br />
CHF 199′600.- gegenüber gestellt werden (Vorjahr CHF 185′600.- gegenüber<br />
CHF 163′300.-). Somit verbleiben total CHF 11′880.- aus dem Finanz- und Lastenausgleich<br />
(Vorjahr CHF 22′300.-). Im Jahr 2013 sind die ersten Abrechnungen nach Neuord-<br />
13
Traktandum 1<br />
nung des Finanz- und Lastenausgleichs erfolgt, wobei die definitiven Abrechnungen im<br />
Schulwesen noch ausstehen und erst im Oktober 2013 erwartet werden.<br />
940 Zinsen<br />
Die Schuldzinsen der Gemeinde können wegen der neu abgeschlossenen Darlehen auf<br />
rund CHF 30′000.- gesenkt werden. Es handelt sich dabei um ein Festdarlehen bei der<br />
SUVA Luzern (Laufzeit fünf Jahre) von 2,5 Mio. Franken und ein variables Darlehen bei<br />
der Raiffeisenbank <strong>Thunersee</strong>-Süd in der Höhe von 0,5 Mio. Franken.<br />
990 Abschreibungen<br />
Wie die Gemeindeverordnung des Kantons Bern zwingend vorschreibt, muss auf dem<br />
Restbuchwert des mutmasslichen Verwaltungsvermögens per 31. Dezember 2014 eine<br />
Abschreibung von 10% getätigt werden. Gemäss aktualisiertem Investitionsprogr<strong>am</strong>m wird<br />
ein Restbuchwert von 2,51 Mio. Franken ermittelt. Die harmonisierten Abschreibungen<br />
betragen CHF 241′000.-, was einer Zunahme von rund CHF 74′000.- entspricht. Mit Bewilligung<br />
des Amts für Gemeinden und Raumordnung können die Investitionen für den<br />
Bootshafen nach Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Dies entlastet den Abschreibungsbedarf.<br />
INVESTITIONSRECHNUNG: Bemerkungen zum Voranschlag<br />
Ergebnis<br />
Investitionsrechnung<br />
Voranschlag<br />
2014<br />
Voranschlag<br />
2013<br />
Rechnung<br />
2012<br />
Total aktivierte Ausgaben 1′251′000 318′000 277′902.35<br />
Total passivierte Einnahmen 40′000 40′000 393′914.00<br />
Nettoinvestitionen 1′211′000 278′000 -116′011.65<br />
Die steuerfinanzierten Investitionen betragen CHF 311′000.-. Diese können mit den budgetierten<br />
harmonisierten Abschreibungen von CHF 241′000.- mit rund 77.5% eigenfinanziert<br />
werden. Die anzustrebende Eigenfinanzierung von mindestens 80% wird knapp erreicht.<br />
Folgende Projekte sind vorgesehen:<br />
– Arbeitsplatz Bauverwalter CHF 15′000.-<br />
– Ersatzbeschaffung Hard- und Software der Primarschule CHF 20′000.-<br />
– Erweiterung Schulbauten CHF 18′000.-<br />
– Ersatz Schulmobiliar (Rahmenkredit 2014 – 2024) CHF 15′000.-<br />
– Ersatz Zaun alter Turnplatz CHF 12′000.-<br />
– Sanierung Bootshafen CHF 527′000.- (Spezialfinanzierung)<br />
– Strassensanierungen gemäss Konzept, Rahmenkredit 2011–2014 CHF 50′000.-<br />
– Sanierung der Leuchtmittel Quecksilberd<strong>am</strong>pfl<strong>am</strong>pen (HME) bei Strassenbeleuchtungen<br />
CHF 40′000.-<br />
– Übernahme Anlagevermögen von BKW Energie AG CHF 141′000.-<br />
– Erweiterung Wasserversorgungsnetz, neue Hydrantenleitung im Gebiet Zil-Oberfeld<br />
CHF 156′000.- (Spezialfinanzierung)<br />
– UVC-Desinfektionsanlage Meielisalp CHF 17′000.- (Spezialfinanzierung)<br />
– Leitungssanierungen gemäss genereller Entwässerungsplanung (GEP) CHF 70′000.-<br />
(Spezialfinanzierung)<br />
– Anschluss ARA Interlaken, Abwasser-Seeleitung Därligen-Interlaken CHF 100′000.-<br />
(Spezialfinanzierung)<br />
14
Traktandum 1<br />
– Rückbau bestehender Grüngutplatz CHF 20′000.- (Spezialfinanzierung)<br />
– Neubau Grüngutcontainer für gemeindeeigenes Grüngut CHF 50′000.- (Spezialfinanzierung)<br />
FINANZPLANUNG 2014 – 2018: Orientierung<br />
Prognose / Überblick<br />
Ergebnis<br />
Die Ergebnisse von Aufwand und Ertrag zeigen folgende Aufwand-/Ertragsüberschüsse<br />
und Nettoinvestitionen:<br />
(Beträge in 1’000)<br />
Planungsjahre 2013 2014 2015 2016 2017 2018<br />
(-) Aufwand-/ (+) Ertragsüberschuss<br />
mit zusätzlicher Abschreibung<br />
- 173 - 178 - 32 - 16 - 56 - 10<br />
Vorgesehene Nettoinvestitionen<br />
520 1‘405 556 700 278 105<br />
Finanzplan<br />
davon steuerfinanziert 165 505 231 140 268 95<br />
Beurteilung des Gemeinderats<br />
Die Einwohnergemeinde <strong>Leissigen</strong> wird in den Planungsjahren Investitionen tätigen müssen,<br />
wenn sie ihre gute Infrastruktur auch in Zukunft erhalten will. Das Volumen hat sich<br />
bedingt durch äussere Einflüsse vervielfacht. Grundsätzlich sind die Investitionen finanzierbar,<br />
mit den heutigen Abschreibungsvorschriften jedoch eine Mehrbelastung der Laufenden<br />
Rechnung. Es wird sich weisen, wie die neuen Abschreibungsvorschriften nach<br />
HRM2 die Verwaltungsrechnung beeinflussen werden. Zudem trägt das Gesetz über den<br />
Finanz- und Lastenausgleich bei, dass die Laufende Rechnung mehr belastet wird, als vor<br />
zwei Jahren angenommen. Des Weiteren fallen neue jährlich wiederkehrende Kosten mit<br />
der Aufstockung des Stellenpensums für den Bauverwalter, die Neuschaffung der Stelle<br />
für das Schulsekretariat und die Aufstockung des Stellenvolumens für die Schulhausabwarte<br />
an. Das Ergebnis der Finanzplanung zeigt, dass die eingeleiteten Massnahmen ihre<br />
Wirkung nicht verfehlten, jedoch nur kurzfristige Entspannung bringen. Das Eigenkapital<br />
kann in der Planperiode nicht gehalten werden. Der Gemeinderat muss sich im nächsten<br />
Jahr intensiv mit der Finanzplanung auseinandersetzen, d<strong>am</strong>it mit der nächsten Überarbeitung<br />
des Finanzplans eine finanzielle Verbesserung in Sicht ist. Eine Steuersenkung ist<br />
aufgrund dieser Tatsachen nicht machbar.<br />
Antrag Gemeinderat:<br />
- Kenntnisnahme des Investitionsbudgets 2014 mit den Nettoinvestitionen von<br />
CHF 1‘211‘000.-.<br />
- Festsetzung der Steueranlagen und Abgaben für das Jahr 2014:<br />
a) Einkommens-, Vermögens- und Vermögensgewinnsteuern auf den Faktoren<br />
der Staatssteuern zum 1.90-fachen des gesetzlichen Einheitsansatzes.<br />
b) Liegenschaftssteuern 1,5‰ des <strong>am</strong>tlichen Werts<br />
- Genehmigung des Voranschlags der Einwohnergemeinde <strong>Leissigen</strong> mit einem Aufwandüberschuss<br />
von CHF 180‘109.-<br />
15
Traktandum 2<br />
Bauverwaltung <strong>Leissigen</strong> – Führung durch die Einwohnergemeinde<br />
Krattigen – Genehmigung wiederkehrende Kosten<br />
Der Gemeinderat <strong>Leissigen</strong> liess im Jahr 2012 für die Bauverwaltung eine Arbeitsplatzbewertung<br />
erstellen. Diese zeigt auf, dass die Arbeiten der Bauverwaltung ein Pensum von<br />
77 Stellenprozenten umfassen. Da auch die Gemeinde Krattigen 77 Stellenprozente für<br />
die Bauverwaltung benötigt, hat eine Arbeitsgruppe nach Möglichkeiten einer Zus<strong>am</strong>menarbeit<br />
gesucht. Gestützt auf die Vorarbeiten der Arbeitsgruppe haben die Gemeinderäte<br />
<strong>Leissigen</strong> und Krattigen beschlossen, die Bauverwaltungen gemeins<strong>am</strong> zu organisieren.<br />
Als Zus<strong>am</strong>menarbeitsform wurde das Sitzgemeindemodell gewählt (Krattigen Sitzgemeinde,<br />
<strong>Leissigen</strong> Anschlussgemeinde). Die Sitzgemeinde stellt einen Bauverwalter zu 100%<br />
an, welcher 50% für die Gemeinde <strong>Leissigen</strong> tätig ist. Die restlichen ausgewiesenen Stellenprozente<br />
werden durch das bestehende Verwaltungspersonal abgedeckt (für <strong>Leissigen</strong><br />
27%). Die sachpolitische Verantwortung inklusive Haftung für sämtliche Bereiche der Bauverwaltung<br />
verbleibt bei den jeweiligen Gemeinden.<br />
Finanzielles<br />
Die Gemeinde <strong>Leissigen</strong> kauft die Dienstleistung „Bauverwalter“ bei der Gemeinde Krattigen<br />
ein. Anstellungsbehörde für den Bauverwalter ist die Gemeinde Krattigen. Somit belasten<br />
die 50 Stellenprozente den Stellenetat der Gemeinde <strong>Leissigen</strong> nicht. Für diese<br />
Dienstleistung wird mit jährlichen Kosten von CHF 55‘000.- gerechnet. Darin enthalten<br />
sind die Besoldungs- sowie Aus- und Weiterbildungskosten.<br />
Rechtliches<br />
Gemäss Artikel 5 Gemeindeordnung (GO) der Einwohnergemeinde <strong>Leissigen</strong>, ist die Ausgabenbefugnis<br />
für wiederkehrende Ausgaben zehnmal kleiner als für einmalige. Die Gemeindevers<strong>am</strong>mlung<br />
ist zuständig für neue Ausgaben soweit CHF 100‘000.- übersteigend,<br />
d.h. für wiederkehrende Ausgaben von jährlich mehr als CHF 10‘000.-. Die Zuständigkeit<br />
der Gemeindevers<strong>am</strong>mlung ist hiermit gegeben.<br />
Antrag Gemeinderat:<br />
- Genehmigung der wiederkehrenden Kosten in der Höhe von CHF 55‘000 pro Jahr für<br />
die Führung der Bauverwaltung <strong>Leissigen</strong> durch die Einwohnergemeinde Krattigen.<br />
- Dem Gemeinderat wird die Kompetenz erteilt, den Dienstleistungsvertrag mit der<br />
Einwohnergemeinde Krattigen auszuhandeln und zu unterzeichnen.<br />
16
Traktandum 3<br />
Abfallreglement – Neufassung – Genehmigung<br />
Das Abfallreglement vom 1. Mai 1992 wurde überarbeitet. Die wichtigste Änderung im<br />
neuen Reglement ist die Neuorganisation der Grünabfuhr mittels Hauss<strong>am</strong>mlung und Abrechnung<br />
über das abgegebene Gewicht (siehe Seite 30).<br />
Bei der Überarbeitung des Reglements wurden auch die Gebühren angepasst. Die<br />
Grundgebühren konnten um rund 25% gesenkt werden.<br />
Die Sackgebühren werden nicht durch die Gemeinde festgelegt und können nicht angepasst<br />
werden.<br />
Die Sperrguts<strong>am</strong>mlung bleibt weiterhin gratis.<br />
Antrag Gemeinderat:<br />
- Genehmigung des vorliegenden Abfallreglements der Einwohnergemeinde <strong>Leissigen</strong>.<br />
17
Traktandum 4<br />
Gebührenreglement – 3. Teilrevision – Genehmigung<br />
Gestützt auf die Verordnung über das Einbürgerungsverfahren des Kantons Bern (EbüV)<br />
müssen diverse Anpassungen im Gebührenreglement vorgenommen werden. Zudem trat<br />
per 1. April 2013 das Gesetz über das Prostitutionsgewerbe des Kantons Bern (PGG) in<br />
Kraft, welches ebenfalls Änderungen des Gebührenreglements mit sich bringt. Bei dieser<br />
Gelegenheit wurden weitere, kleinere Anpassungen an die gesetzlichen Grundlagen vorgenommen.<br />
Weiter soll zudem im ges<strong>am</strong>ten Reglement die Bezeichnung „Fr.“ durch<br />
„CHF“ ersetzt werden.<br />
Das Gebührenreglement der Einwohnergemeinde <strong>Leissigen</strong> soll wie folgt angepasst werden<br />
(graue Schattierungen):<br />
Art. 19 (Änderung)<br />
1 Einbürgerungsgesuch allgemein Aufwandgebühr II<br />
2 Einbürgerungsgesuche von Jugendlichen Aufwandgebühr II reduziert<br />
gemäss Art. 4 Abs. 2 EbüV<br />
3 Auf minderjährige Kinder erstreckte Gesuche<br />
gemäss Art. 4 Abs. 3 EbüV<br />
Art. 20 (Neu) Kurse für einbürgerungswillige<br />
Personen<br />
1 Sprachstandanalyse gemäss Art. 11e<br />
EbüV, einschliesslich Unterlagen und<br />
Bestätigung<br />
2 Sprachkurs gemäss Art. 11e EbüV, einschliesslich<br />
Lehrmittel und Bestätigung,<br />
Lektion à 45 Minuten<br />
3<br />
Einbürgerungstests gemäss Art. 11a<br />
EbüV<br />
4<br />
Besuch Einbürgerungskurs gemäss<br />
Art. 11c, einschliesslich Lehrmittel und<br />
Bestätigung<br />
Verordnung über das Einbürgerungsverfahren<br />
EbüV<br />
(BSG 121.111)<br />
Verordnung über das Einbürgerungsverfahren<br />
EbüV<br />
(BSG 121.111)<br />
Verordnung über das Einbürgerungsverfahren<br />
EbüV<br />
(BSG 121.111)<br />
Verordnung über das Einbürgerungsverfahren<br />
EbüV<br />
(BSG 121.111)<br />
Art. 21 (Löschung)<br />
Löschung „Lebensmittelkontrolle“<br />
Art. 23 (Neu) Prostitutionsgewerbe<br />
1 Soweit Gesuche gemäss Gesetz über Gebühren gemäss Art. 32 ff<br />
das Prostitutionsgewerbe (PGG); BSG<br />
935.90) im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens<br />
behandelt werden<br />
2 Stellungnahme zu Bewilligungsgesuchen Aufwandgebühr I<br />
gemäss Art. 18 Abs. 2 PGG<br />
3 Kontrollen gemäss Art. 12 Abs. 1 PGG CHF 120.- pro Jahr<br />
Antrag Gemeinderat:<br />
- Genehmigung der 3. Teilrevision des Gebührenreglements der Einwohnergemeinde<br />
<strong>Leissigen</strong>.<br />
18
Traktandum 5<br />
Feuerwehrreglement – Änderung – Genehmigung<br />
Das Feuerwehrreglement der Einwohnergemeinde <strong>Leissigen</strong> weist einen Fehler auf. Im<br />
Artikel 18 wird Artikel 9 Buchstabe f) sowohl unter Buchstabe a) als auch unter Buchstabe<br />
b) erwähnt.<br />
Die Kommission für öffentliche Sicherheit hat gestützt darauf die vorliegende Änderung<br />
des Feuerwehrreglements erarbeitet. Die Doppelnennung soll im Artikel 18 Buchstabe a)<br />
gestrichen und im Buchstabe b) wie bisher belassen werden.<br />
Art. 18<br />
Von der Bezahlung der Ersatzabgabe sind befreit<br />
a) Personen, die gemäss Artikel 9 Buchstaben a, c, d und e und f von der aktiven<br />
Feuerwehrleistung befreit sind. In begründeten Fällen kann die Kommission für öffentliche<br />
Sicherheit ebenfalls die Ehepartner der in Artikel 9 Buchstaben a und e<br />
angeführten Personen befreien,<br />
Antrag Gemeinderat:<br />
- Genehmigung der vorliegenden Änderung des Feuerwehrreglements der Einwohnergemeinde<br />
<strong>Leissigen</strong>.<br />
19
Traktandum 6<br />
Friedhofreglement – 1. Teilrevision – Genehmigung<br />
Der Gemeinderat hat beschlossen, das Begräbnis- und Friedhofwesen neu der Sozialund<br />
Gesundheitskommission statt wie bisher der Kommission für Natur und Lebensraum<br />
anzugliedern.<br />
Die Gemeindevers<strong>am</strong>mlung hat <strong>am</strong> 31. Mai 2013 die entsprechende Anpassung der Gemeindeordnung<br />
genehmigt. Gestützt darauf wurde die 1. Teilrevision des Friedhofreglements<br />
erarbeitet. Darin soll die „Kommission für Natur und Lebensraum“ mit „die zuständige<br />
Kommission“ ersetzt werden. So muss das Reglement künftig nicht erneut angepasst<br />
werden, wenn die Aufgaben des Begräbnis- und Friedhofwesens allenfalls erneut einer<br />
anderen Kommission angegliedert werden sollten.<br />
Antrag Gemeinderat:<br />
- Genehmigung der vorliegenden 1. Teilrevision des Friedhofreglements der Einwohnergemeinde<br />
<strong>Leissigen</strong>.<br />
20
Traktandum 7<br />
Spielgruppe Leissig-Fischli – Erheblichkeitsantrag – Umsetzung<br />
– Kenntnisnahme<br />
Die Gemeindevers<strong>am</strong>mlung vom 31. Mai 2013 hat in einem Erheblichkeitsantrag folgende<br />
Forderung eingebracht:<br />
"Die Gemeinde wird beauftragt, Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, beziehungsweise<br />
zu mieten, welche das ganzjährige Betreiben einer Spielgruppe in <strong>Leissigen</strong> ab Schuljahr<br />
2013/2014 ermöglicht. Eine Weiterverrechnung der Mietkosten an die Spielgruppe ist<br />
nicht zulässig. Das Geschäft ist für die nächste Gemeindevers<strong>am</strong>mlung zwingend zu traktandieren."<br />
In der Zwischenzeit hat der Gemeinderat in Gesprächen mit dem Frauenverein eine Lösung<br />
gefunden, die bereits umgesetzt ist. Die Gemeinde stellt der Spielgruppe die Räumlichkeiten<br />
der Zivilschutzunterkunft im Dorfzentrum kostenlos zur Verfügung. Die Details<br />
wurden zwischen dem Gemeinderat und dem Frauenverein als Trägerschaft vertraglich<br />
geregelt. Vor diesem Hintergrund sieht der Gemeinderat keinen weiteren Handlungsbedarf<br />
durch die Gemeindevers<strong>am</strong>mlung und beantragt der Vers<strong>am</strong>mlung, das Traktandum als<br />
erledigt abzuschreiben.<br />
Antrag Gemeinderat:<br />
- Kenntnisnahme der vereinbarten Lösung betreffend der Spielgruppe mit dem Frauenverein<br />
<strong>Leissigen</strong>.<br />
21
Traktandum 8<br />
Übernahme der Anlage der öffentlichen Beleuchtung – Genehmigung<br />
Verpflichtungskredit<br />
Gemäss den Bestimmungen des Strassenbaugesetzes und der Strassenbauverordnung<br />
sind die Beleuchtungsanlagen Bestandteile der öffentlichen Strassen.<br />
Die Finanzierung des Beleuchtungswesens erfolgte bisher durch die BKW Energie AG im<br />
Auftrag der Gemeinde. Die Gemeinde k<strong>am</strong> jährlich für die Amortisation, den Unterhalt sowie<br />
für die Verzinsung des Kapitals auf.<br />
Die BKW Energie AG ist bestrebt, den Einwohnergemeinden die öffentliche Beleuchtung<br />
mittels Verkauf zu übertragen. Auf den 1. Januar 2014 soll nun der Übertrag an die Gemeinde<br />
<strong>Leissigen</strong> erfolgen. Der Kaufpreis setzt sich aus den Restschulden des Anlagekapitals<br />
zus<strong>am</strong>men.<br />
Der Gemeinderat hat zus<strong>am</strong>men mit der BKW Energie AG den Kaufvertrag ausgearbeitet.<br />
Zum Kaufvertrag wird im gleichen Zug ein Rahmenvertrag für den Betrieb und den Unterhalt<br />
über 12 Jahre abgeschlossen.<br />
Auf dem ges<strong>am</strong>ten Gemeindegebiet befinden sich 101 Lichtpunkte, welche im Anlagewert<br />
übernommen werden. 21 Lichtpunkte befinden sich im Inventar des Tiefbau<strong>am</strong>ts des Kantons.<br />
Diese Lichtpunkte gehen nach dem Kauf definitiv an den Kanton über. Der Kanton<br />
hat die Kosten der Lichtpunkte der Gemeinde bereits bevorschusst und an die Gemeinde<br />
ausbezahlt.<br />
Die Übernahmekosten betragen nach den Verhandlungen mit der BKW Energie AG<br />
CHF 130‘000.-. Der Gemeinderat hat hierfür im Investitionsbudget 2014 einen Betrag von<br />
CHF 141‘000.- vorgesehen.<br />
Antrag Gemeinderat:<br />
- Genehmigung eines Verpflichtungskredits in der Höhe von CHF 130‘000.- für die<br />
Übernahme der öffentlichen Beleuchtung.<br />
- Der Gemeinderat wird mit der Ausführung beauftragt und ermächtigt, die erforderlichen<br />
Mittel wenn nötig, auf dem Darlehensweg zu beschaffen.<br />
22
Traktandum 9<br />
Sanierung der Leuchtmittel Quecksilberd<strong>am</strong>pfl<strong>am</strong>pen bei Beleuchtungskörpern<br />
– Genehmigung Rahmenkredit 2014 - 2017<br />
Die Strassenbeleuchtung in unserem Dorf ist in die Jahre gekommen und nicht alle<br />
Leuchtpunkte entsprechen den heutigen Bedürfnissen. Der Gemeinderat hat deshalb im<br />
Oktober 2012 der BKW Energie AG (BKW) den Auftrag erteilt, eine vertiefte Analyse über<br />
die öffentliche Beleuchtung in der Gemeinde <strong>Leissigen</strong> auszuarbeiten.<br />
Das Inventar in der Gemeinde umfasst total 101 Lichtpunkte. 21 dieser Lichtpunkte liegen<br />
an der Kantonsstrasse und werden nach dem Rückkauf durch die Gemeinde in das Eigentum<br />
und die Verantwortung des Kantons übergehen. Die Sanierung der Strassenbeleuchtung<br />
umfasst für die Gemeinde 80 Lichtpunkte und wird in drei Sanierungsstufen aufgeteilt.<br />
Die verschiedenen Bestandteile der Analyse werden an der Gemeindevers<strong>am</strong>mlung<br />
im Detail erläutert.<br />
Sanierungsstufe 1<br />
Die bestehenden Leuchtentypen werden durch neue Leuchten ersetzt. Die Peitschenkandelaber<br />
werden gekürzt, eventuell auch verlängert. Ausleger an Holzstangen werden ersetzt.<br />
Sanierungsstufe 2<br />
Bestehende Leuchtentypen werden durch neue Leuchten ersetzt. Die Stehkandelaber<br />
werden belassen<br />
Sanierungsstufe 3<br />
Alle Leuchten der Priorität drei sind nicht älter als elf Jahre und entsprechen dem heutigen<br />
Standard.<br />
Das primäre Ziel der Sanierung ist es, die Beleuchtung ans Dorfbild und die Wirtschaftlichkeit<br />
und Energieeffizienz dem heutigen Standard anzupassen. Bei allen Sanierungsstufen<br />
werden die Leuchtmittel durch LED ersetzt, die auch eine Nachtabsenkung zulassen.<br />
Im Finanzplan ist für die Sanierung einen Rahmenkredit für die Jahre 2014 – 2018 von<br />
CHF 150‘000.- vorgesehen.<br />
Mit den vorgeschlagenen Sanierungsstufen können jährlich Kosten von ca. CHF 3‘500.-<br />
eingespart werden. Der Energieverbrauch sollte pro Jahr von 30‘200 kWh auf 9‘200 kWh<br />
gesenkt werden können.<br />
Antrag Gemeinderat:<br />
- Genehmigung eines Rahmenkredits für die Jahre 2014 - 2017 in der Höhe von<br />
CHF 150‘000.- für die Sanierung der Leuchtpunkte.<br />
- Der Gemeinderat wird mit der Ausführung beauftragt und ermächtigt, die erforderlichen<br />
Mittel, wenn nötig, auf dem Darlehensweg zu beschaffen.<br />
- Kreditüberschreitungen, die auf teuerungsbedingte Preisaufschläge zurückzuführen<br />
sind, gelten als genehmigt. Für die Berechnung der Teuerung gilt der Berner Index<br />
der Wohnbaukosten.<br />
23
Traktandum 10<br />
Verpflichtungskreditabrechnung Sanierung „Alti Sagi“ –<br />
Kenntnisnahme<br />
Die Gemeindevers<strong>am</strong>mlung vom 14. Dezember 2007 genehmigte einen Verpflichtungskredit<br />
in der Höhe von CHF 300‘000.- für die Sanierung der „alten Sagi“.<br />
Die Sanierungsarbeiten konnten mit dem Anbringen der Sonnenstore im Jahr 2012 fertiggestellt<br />
werden. Entstanden ist ein wunderschönes Bijou <strong>am</strong> <strong>Thunersee</strong>.<br />
Gestützt auf die kantonalen Vorschriften muss die Abrechnung demjenigen Organ zur<br />
Kenntnis gebracht werden, welches den Verpflichtungskredit beschlossen hat.<br />
Verpflichtungskreditabrechnung:<br />
Kreditbeschluss CHF 300‘000.00<br />
Ges<strong>am</strong>tkosten CHF 303‘708.10<br />
Kreditüberschreitung CHF 3‘708.10<br />
Die Kreditüberschreitung ist auf teuerungsbedingte Preisaufschläge zurückzuführen.<br />
Antrag Gemeinderat:<br />
- Kenntnisnahme der Verpflichtungskreditabrechnung der Sanierung der „alten Sagi“.<br />
24
Traktandum 11<br />
Ersatzwahl für die Amtszeit vom 1. Januar 2014 – 31. Dezember<br />
2016<br />
a) Gemeinde- und Gemeinderatspräsidium (1 Mitglied)<br />
Daniel Steffen tritt per 31. Dezember 2013 als Gemeinde- und Gemeinderatspräsident<br />
zurück. Aus diesem Grund muss ein neuer Gemeinde- und Gemeinderatspräsident gewählt<br />
werden.<br />
Bis zum Redaktionsschluss liegen folgende Kandidaturen vor:<br />
- Beat Burkhard (Vizegemeinde- und Vizegemeinderatspräsident, Ressort öffentliche<br />
Sicherheit)<br />
- Bruno Trachsel (Gemeinderat, Ressort Bildung)<br />
- Manfred Herren<br />
Auf den Seiten 27 - 29 stellen sich die Kandidaten kurz vor.<br />
b) Gemeinderat (2 bis 3 Mitglieder)<br />
Die beiden Gemeinderatsmitglieder Thomas Bettler und Ewald Wellig treten per<br />
31. Dezember 2013 von ihren Ämtern zurück. Aus diesem Grund müssen, je nach Ausgang<br />
der Gemeindepräsidiumswahlen, zwei bis drei neue Gemeinderatsmitglieder für die<br />
laufende Legislatur gewählt werden.<br />
Bis zum Redaktionsschluss liegen folgende Kandidaturen vor:<br />
- Rahel Arkin<br />
- Markus Balmer<br />
- Alfried Brönnimann<br />
- Robert Gmür<br />
- Beat Wandfluh<br />
c) Sozial- und Gesundheitskommission (2 Mitglieder)<br />
Per 31. Dezember 2012 sind alle vier Mitglieder der Sozial- und Gesundheitskommission<br />
zurückgetreten. An der Gemeindevers<strong>am</strong>mlung vom 31. Mai 2013 konnten zwei neue Mitglieder<br />
für die Kommission gewonnen werden. Zwei Sitze blieben vakant. Aus diesem<br />
Grund müssen noch zwei Mitglieder für die laufende Legislatur gewählt werden.<br />
Bis zum Redaktionsschluss liegt folgende Kandidatur vor:<br />
- Ruth Mutti, wohnhaft in <strong>Leissigen</strong><br />
d) Kulturkommission (1 Mitglied)<br />
Ursula Lerf hat nach fünf Jahren als Mitglied der Kulturkommission demissioniert. Aus diesem<br />
Grund muss ein neues Mitglied für die laufende Legislatur gewählt werden.<br />
Bis zum Redaktionsschluss liegt folgende Kandidatur vor:<br />
- Marlies Wyss, wohnhaft in <strong>Leissigen</strong><br />
25
Traktandum 11<br />
Sind Sie ebenfalls interessiert, in <strong>Leissigen</strong> politisch aktiv mitzuwirken?<br />
Der Gemeinderat <strong>Leissigen</strong> besteht aus sieben Mitgliedern. Jedes Gemeinderatsmitglied<br />
ist für eines der untenstehenden Ressorts verantwortlich. Neben den vielseitig interessanten<br />
Ressortarbeiten werden auch die dem Ressort angehörigen Kommissionen durch<br />
den/die Ressortvorsteher/in präsidiert.<br />
Ressorts und Kommissionen:<br />
- Präsidiales, Finanzen, Volkswirtschaft<br />
- Bau, Infrastruktur, Gemeindebauten (Präsidium Baukommission)<br />
- Bildung (Präsidium Schulkommission)<br />
- Kommunikation, Kultur, Tourismus (Präsidium Kulturkommission)<br />
- Natur, Lebensraum, Forst (Präsidium Kommission für Natur und Lebensraum)<br />
- Öffentliche Sicherheit (Präsidium Kommission für öffentliche Sicherheit)<br />
- Soziales, Gesundheit (Präsidium Sozial- und Gesundheitskommission)<br />
Falls Sie sich für das Gemeindepräsidium interessieren, oder im Gemeinderat oder in einer<br />
Kommission mitwirken möchten, bitten wir Sie, Ihre Kandidatur dem Gemeinderat<br />
schriftlich mitzuteilen oder an der Gemeindevers<strong>am</strong>mlung vom 29. November 2013 persönlich<br />
bekannt zu geben.<br />
Als <strong>Gemeindepräsident</strong>/in oder Mitglied des Gemeinderats können sämtliche Personen<br />
gewählt werden, die in <strong>Leissigen</strong> stimmberechtigt sind.<br />
In die Kommissionen können sämtliche Personen gewählt werden, die in eidgenössischen<br />
Angelegenheiten stimmberechtigt sind.<br />
Der Präsident gibt die Vorschläge des Gemeinderats an der Gemeindevers<strong>am</strong>mlung bekannt.<br />
Die anwesenden Stimmberechtigten können weitere Vorschläge machen. Nicht<br />
anwesende Kandidatinnen bzw. Kandidaten müssen mit einer allfälligen Wahl einverstanden<br />
sein bzw. ihr Einverständnis vorgängig schriftlich dem Gemeinderat mitgeteilt haben.<br />
Liegen nicht mehr Vorschläge vor, als Sitze zu besetzen sind, erklärt der Präsident die<br />
Vorgeschlagenen als gewählt. Liegen mehr Vorschläge vor, wählt die Vers<strong>am</strong>mlung geheim.<br />
26
Kandidat Gemeinde- und Gemeinderatspräsidium<br />
Beat Burkhard<br />
Adresse: Schulhausgässli 1<br />
3706 <strong>Leissigen</strong><br />
Geburtsdatum: 31. August 1951<br />
Zivilstand:<br />
Beruf:<br />
In festen Händen<br />
Baupolier BLS<br />
Liebe Leissigerinnen<br />
Liebe Leissiger<br />
Mein N<strong>am</strong>e ist Beat Burkhard, ich wohne seit 37 Jahren in <strong>Leissigen</strong>. Meine Hobbys sind:<br />
Motorradfahren, Curling und Platzgen.<br />
Warum habe ich mich entschieden, als <strong>Gemeindepräsident</strong> zu kandidieren?<br />
Ich bin seit acht Jahren Mitglied des Gemeinderats <strong>Leissigen</strong>, davon drei Jahre als Vizegemeindepräsident.<br />
Sieben Jahre durfte ich in der Baukommission tätig sein. Seit dem<br />
1. Januar 2013 bin ich verantwortlich für die öffentliche Sicherheit. In meiner Tätigkeit als<br />
Gemeinderat, durfte ich in den vergangenen Jahren mithelfen, unteranderem die Finanzen<br />
der Gemeinde wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Ebenfalls ist es uns gelungen, eine<br />
gute Infrastruktur aufzubauen.<br />
Da mir die Gemeinde <strong>Leissigen</strong> ans Herz gewachsen ist, möchte ich mich auch weiterhin<br />
für unser Dorf einsetzen. Mit meiner Erfahrung mit Behörden und verschiedenen Verwaltungen,<br />
fühle ich mich in der Lage, die Verantwortung, für dieses anspruchsvolle Amt des<br />
<strong>Gemeindepräsident</strong>en anzunehmen.<br />
Ein grosses Anliegen ist für mich, dass die Bevölkerung von <strong>Leissigen</strong> und der Gemeinderat<br />
sich gemeins<strong>am</strong> für unser Dorf einsetzen. Denn nur so werden wir die Aufgaben, die<br />
auf unser Dorf zukommen, meistern.<br />
Ich hoffe, Sie liebe Leissigerinnen und Leissiger <strong>am</strong> 29. November an der Gemeindevers<strong>am</strong>mlung<br />
begrüssen zu dürfen und würde mich freuen, wenn ich auf ihre Stimme zählen<br />
darf.<br />
Mit freundlichen Grüssen<br />
Beat Burkhard<br />
27
Kandidat Gemeinde- und Gemeinderatspräsidium<br />
Manfred Herren<br />
Adresse: Baumgartenweg 5<br />
3706 <strong>Leissigen</strong><br />
Geburtsdatum: 24. März 1965<br />
Zivilstand:<br />
Beruf:<br />
verlobt<br />
Betreiber Highlife Interlaken und<br />
Badi <strong>Leissigen</strong><br />
Meine Beweggründe<br />
Ich kandidiere für unser Dorf <strong>Leissigen</strong> und nicht gegen Beat Burkhard oder irgend ein<br />
anderes Ratsmitglied. Ich schätze die Tätigkeit des Gemeinderats sehr und möchte diesen<br />
aktiv unterstützen. Es ist an der Zeit, dass ich meine Kräfte unserer Dorfgemeinschaft zur<br />
Verfügung stelle und mithelfe, die Entwicklung unserer Gemeinde aktiv mit zu gestalten.<br />
Als Freidenker gehöre ich keinerlei religiöser oder politischer Gruppierungen an. Ich bin in<br />
meinem Denken und Handeln neutral und offen für Neues, ohne das Bewährte ausser<br />
Acht zu lassen. In meiner täglichen Arbeit habe ich es mit Jung und Alt aus allen sozialen<br />
Schichten zu tun und finde es extrem spannend, generationenübergreifend zu arbeiten.<br />
Für weitere Informationen dürfen sie sich jederzeit an mich wenden.<br />
Mänel Herren<br />
28
Kandidat Gemeinde- und Gemeinderatspräsidium<br />
Bruno Trachsel<br />
Adresse: Oberdorfweg 18<br />
3706 <strong>Leissigen</strong><br />
Geburtsdatum: 5. Mai 1950<br />
Zivilstand:<br />
Beruf:<br />
geschieden, Lebenspartnerin<br />
Pensionierter Instruktor &<br />
Fluglehrer Drohnen Luftwaffe<br />
Liebe Leissigerinnen und Leissiger<br />
Warum kandidiere ich als <strong>Gemeindepräsident</strong>? Mit Freude habe ich 2012 im Gemeinderat<br />
das Ressort Bildung sowie das Präsidium der Schulkommission übernommen. Neben<br />
Weiterbildungskursen und vielen Gesprächen mit Schulverantwortlichen und Eltern habe<br />
ich mich auch mit den Gemeindereglementen und den Themen der anderen Ressorts befasst,<br />
um gute Entscheidungen fällen zu können. Somit habe ich einen umfassenden Einblick<br />
in die Arbeit des Gemeinderates und der Verwaltung erhalten. Nach dem Rücktritt<br />
von Daniel Steffen haben mich viele Leissigerinnen und Leissiger auf eine Kandidatur als<br />
<strong>Gemeindepräsident</strong> angesprochen und nach reiflicher Überlegung habe ich mich aus folgenden<br />
Gründen für eine Kandidatur entschieden:<br />
Durch die Arbeit im Gemeinderat ist mir klar, was das Gemeindepräsidium mit sich<br />
bringt. Der Zeitbedarf ist enorm. Neben dem täglichen Geschäft, sind die Repräsentationsaufgaben<br />
wahrzunehmen und darüber hinaus sollte man sich regional und<br />
kantonal engagieren. Die Gemeinden hören heute nicht mehr an der Grenze auf.<br />
Ich bin bereit, diese Zeit zu investieren.<br />
Es ist mir ein Anliegen den Puls der Bevölkerung zu spüren und die Anliegen/Ideen<br />
aufzunehmen, idealerweise in Form einer <strong>Gemeindepräsident</strong>en-Sprechstunde.<br />
Durch meine berufliche Laufbahn als Instruktor der Luftwaffe sowie Leitung und Begleitung<br />
diverser Projekte, wie Einführung und Fluglehrer der Drohne ADS95, Missions<br />
Commander des Super Puma Heli sowie Ausbildung des Grenzwachcorps<br />
und der Polizei-Einsatzleiter, habe ich Erfahrung in der Führung von Mitarbeitern,<br />
der Projektleitung und Planung sowie der Zus<strong>am</strong>menarbeit in einem Te<strong>am</strong>. Ebenso<br />
kommen mir die Erfahrungen als Einsatzleiter beim Seerettungsdienst Brunnen sowie<br />
nach wie vor als Rundflugchef, -Pilot und Vorstandsmitglied der Motorfluggruppe<br />
Thun zu Gute.<br />
Visionen mit der Bevölkerung und dem Gemeinderat in machbare Strategien umzusetzen<br />
ist eine grosse Herausforderung, die ich mit Freude annehmen würde. Meine<br />
Vision eines Taxibootes auf dem Vierwaldstättersee habe ich 2008 in die Tat<br />
umgesetzt, ein Taxiboot bauen lassen und die Firma Speedy-Taxiboot gegründet.<br />
Bis zum Wegzug 2012 habe ich das Wasser-Taxi mit drei Mitarbeitern betrieben.<br />
Die Finanzen sinnvoll und wenn möglich gewinnbringend einzusetzen sowie einen<br />
ausgeglichenen Finanzhaushalt zu präsentieren, ist eine Verantwortung, die wir alle<br />
übernehmen müssen. Mir ist es jedoch ein Anliegen, zus<strong>am</strong>men mit dem Te<strong>am</strong> des<br />
Gemeinderates, Machbares von nicht Machbarem zu unterscheiden und Ihnen<br />
transparent die Folgen aufzuzeigen und somit gute Entscheidungsgrundlagen zu<br />
liefern.<br />
Wenn Sie mich wählen, freue ich mich, die täglichen Arbeiten mit meinen Kolleginnen und<br />
Kollegen anzupacken und mit Ihnen <strong>Leissigen</strong> weiter zu entwickeln. Im Falle der Wahl eines<br />
anderen Kandidaten, werde ich diesen mit vollem Engagement unterstützen. B.T. ist.<br />
29
Informationen<br />
Erneuerung Abfallreglement<br />
Änderungen der Grüngutabfuhr<br />
Durch die Erweiterung des Schuttfangs „Chumgrabe“ und dem d<strong>am</strong>it verbundenen Wegfall<br />
des bestehenden Standorts des Grüngutcontainers als auch durch die zyklische Überarbeitung<br />
des Abfallreglements, musste die Grünabfuhr in der Gemeinde <strong>Leissigen</strong> überdacht<br />
und überarbeitet werden.<br />
Die Kommission für Natur und Lebensraum (KoNaLe) und der Gemeinderat haben sich für<br />
die Einführung einer Hauss<strong>am</strong>mlung beim Grüngut entschieden. Das heisst: ab 2014 wird<br />
das Grüngut in sogenannten Grüngut-Containern abgeholt. Auf der Karte können Sie die<br />
abgefahrene Route entnehmen.<br />
Eine weitere Neuerung bei der Grünabfuhr wird die Abrechnung basierend auf dem abgegebenen<br />
Gewicht sein. Jeder Grüngut-Container wird mit einem Chip versehen. Bei der<br />
Leerung der Container wird der Container vor und nach der Leerung gewogen. So kann<br />
die abgegebene Menge genau bestimmt und mittels Chip dem Verursacher in Rechnung<br />
gestellt werden.<br />
Sperrige Gartenabfälle (Heckenschnitte Äste, etc.) können als Bündel, mit einer Grüngutmarke<br />
versehen werden und so zur Abfuhr bereitgestellt werden. (Art. 14 Abs. 2)<br />
Für das Jahr 2014 sind die S<strong>am</strong>mlungen vom März bis November vorgesehen. Die<br />
S<strong>am</strong>mlungen werden alle 14 Tage stattfinden. Die genauen Daten entnehmen Sie bitte<br />
dem Entsorgungsplan.<br />
Falls Sie das Abfallreglement an der Gemeindevers<strong>am</strong>mlung vom 29. November 2013<br />
annehmen, wird die Gemeinde eine gemeins<strong>am</strong>e Beschaffung der Container organisieren.<br />
Anpassung der Gebühren<br />
Bei der Überarbeitung des Abfallreglements wurde auch die Gebührenstruktur überprüft.<br />
Diese Prüfung hat ergeben, dass die Gebühren um ca. 25% gesenkt werden können. Betroffen<br />
sind die Grundgebühren nicht aber die Sackgebühren. Diese Gebühren werden<br />
durch die AVAG festgelegt und sind im ganzen Gebiet gleich.<br />
30
Informationen<br />
Wir danken…<br />
Walter Dietrich ist seit 1. Januar 1993 als Ackerbaustellenleiter in <strong>Leissigen</strong> tätig. Er hat<br />
sein Amt per Ende 2013 demissioniert. Wir danken ihm für seinen langjährigen Einsatz im<br />
Dienste der Einwohnergemeinde <strong>Leissigen</strong> und wünschen ihm und seiner F<strong>am</strong>ilie für die<br />
Zukunft nur das Beste.<br />
Seiner Nachfolgerin, Barbara Läderach, wünschen wir auf diesem Weg einen guten Start<br />
ins neue Amt.<br />
Wir stellen vor...<br />
Schulsekretärin (20%)<br />
N<strong>am</strong>e<br />
Vorn<strong>am</strong>e<br />
Wohnort<br />
Schenk<br />
Christine<br />
Uttigen<br />
Geburtsdatum 30. Dezember 1980<br />
Zivilstand<br />
Kinder<br />
Freizeit<br />
verheiratet<br />
Sven und Mara<br />
F<strong>am</strong>ilie, Schwimmen und Fotografieren<br />
Stellenantritt 1. Oktober 2013<br />
Bauverwalter Einwohnergemeinde Krattigen und <strong>Leissigen</strong> (100%)<br />
N<strong>am</strong>e<br />
Vorn<strong>am</strong>e<br />
Wohnort<br />
Bratschi<br />
Dieter<br />
Goldswil<br />
Geburtsdatum 16. Juli 1967<br />
Freizeit<br />
Reisen, Skifahren, Skitouren,<br />
Wandern, Trailrunning, Mountainbiken<br />
Stellenantritt 1. Oktober 2013<br />
Dieter Bratschi ist bis <strong>am</strong> 31. Dezember 2013 befristet angestellt. Sofern die Gemeindevers<strong>am</strong>mlung<br />
dem Traktandum Nr. 2 zustimmt, ist eine Festanstellung ab 1. Januar 2014<br />
geplant.<br />
31
Informationen<br />
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung<br />
Montag 8.00 – 11.30 Uhr 14.00 – 18.00 Uhr<br />
Dienstag 8.00 – 11.30 Uhr 14.00 – 17.00 Uhr<br />
Mittwoch 8.00 – 11.30 Uhr geschlossen<br />
Donnerstag geschlossen 14.00 – 17.00 Uhr<br />
Freitag 8.00 – 11.30 Uhr 14.00 – 17.00 Uhr<br />
Öffnungszeiten Bauverwaltung ab 1. Januar 2014<br />
Dienstag 8.00 – 11.30 Uhr 14.00 bis 17.00 Uhr<br />
Freitag 8.00 – 11.30 Uhr 14.00 bis 17.00 Uhr<br />
Öffnungszeiten Finanzverwaltung<br />
Dienstag 8.00 – 11.30 Uhr 14.00 – 17.00 Uhr<br />
Öffnungszeiten Schulsekretariat ab 1. Januar 2014<br />
Montag 8.00 – 11.30 Uhr 14.00 – 17.00 Uhr<br />
Öffnungszeiten während den Feiertagen<br />
Die Gemeindeverwaltung bleibt in der Alt- sowie Neujahrswoche vom Montag,<br />
23. Dezember 2013 bis und mit Freitag, 3. Januar 2014 geschlossen. Ab Montag,<br />
6. Januar 2014 gelten wieder die normalen Öffnungszeiten.<br />
Wir wünschen Ihnen schöne Festtage und einen guten Rutsch ins 2014!<br />
Gemeindeverwaltung <strong>Leissigen</strong><br />
32
Informationen<br />
Ressort: Soziales/Gesundheit<br />
Liebe Leissigerinnen und Leissiger,<br />
für die Spielgruppe "Leissig-Fischli" konnte ein neues Domizil gefunden werden.<br />
In der Zivilschutzanlage im Dorfzentrum konnten 2 Räume entsprechend umgebaut und<br />
angepasst werden, sodass die Spielgruppe den Betrieb <strong>am</strong> neuen Standort nach den<br />
Sommerferien aufnehmen konnte (auf der Homepage des Frauenvereins finden sich viele<br />
Fotos von der Umgestaltung – schauen Sie mal rein!)<br />
JAB Jugend Arbeit Bödeli + Anschlussgemeinden<br />
<strong>am</strong> Freitag, den 30. August 2013 startete das JAB-Te<strong>am</strong> mit einem neuen, in der Anschlussgemeinde<br />
stattfindenden, Anlass: Indoor/Outdoor, was an diesen Nachmittag eine<br />
Schnitzeljagd mit anschliessendem "brätle" in der Badi <strong>Leissigen</strong> war. Die JAB-<br />
Mitarbeiter/in Oliver Heldstab und Denise Oesch konnten diesen neuen Anlass mit fünf<br />
Jugendlichen durchführen (siehe Foto).<br />
Am S<strong>am</strong>stag, 7. September 2013 fand der "Tag der offenen Tür" statt und wir Besucher<br />
wurden, nachdem die Jugend sich <strong>am</strong> Geschicklichkeits-Parcours gemessen hatte, mit<br />
feinen "Penne à la Bolognaise" verwöhnt.<br />
59+ Veranstaltung einmal anders: unter dem Motto: 59+ Zukunftstag konnten wir <strong>am</strong> 26.<br />
Oktober 2013 einen gemütlichen Nachmittag mit Musik aus beiden Dörfern und feinem<br />
"z'Vieri" geniessen und es liess sich dabei feststellen, welche Themen sich unsere Senioren<br />
für die nächsten 59+ Veranstaltungen wünschen. Das Spektrum ist sehr breit und die<br />
Auswertung noch in Arbeit. Vielen Dank allen, die sich so aktiv beteiligt haben.<br />
Ich wünsche Ihnen einen schönen Spätherbst und beschauliche Adventszeit, vielleicht<br />
treffen wir uns ja bald an einem der schön gestalteten Adventsfenster im Dorf.<br />
Ihre Gemeinderätin Heike Gfeller<br />
33
Informationen<br />
Aktuelles von <strong>Leissigen</strong> Ferien<br />
Ab 1. November 2013 hat Manuela Balmer die Leitung des Tourismusbüros (Beschäftigungsgrad<br />
30%) übernommen. Sie hat Wohnsitz in <strong>Leissigen</strong>, ist verheiratet und Mutter<br />
von drei schulpflichtigen Kindern.<br />
Ebenfalls neu ist, dass das Tourismusbüro an die Dorfstrasse 26 umgezogen ist. Der<br />
Standort befindet sich in derselben Liegenschaft wie die Bäckerei-Konditorei Graber. Mit<br />
dem neuen Standort soll auch das lokale Gewerbe mit unterstützt werden: dass der eine<br />
oder andere Gast beim Besuch des Tourismusbüros noch etwas in der Bäckerei findet<br />
oder sich im Café etwas Feines gönnt. Ein weiterer Vorteil bieten die Ladenöffnungszeiten<br />
der Bäckerei: So haben Besucher und Besucherinnen des Tourismusbüros, auch ausserhalb<br />
des regulären Schalterdienstes, Zugang zu den zahlreich vorhandenen Prospekten.<br />
www.leissigen-ferien.ch<br />
Veranstaltungen Kulturkommission / <strong>Leissigen</strong> Ferien<br />
30. November 2013 Kulturkommission<br />
Adventsmärit<br />
15.00 – 19.00 Uhr Dorfplatz<br />
2. Dezember 2013 <strong>Leissigen</strong> Ferien<br />
Adventsfenster <strong>Leissigen</strong> Ferien &<br />
Bäckerei- Konditorei Graber<br />
18.00 – 19.30 Uhr Dorfstrasse 26<br />
9. Januar 2014 Kulturkommission<br />
Tannenbaumhacken<br />
18.30 – 19.30 Uhr Viehschauplatz<br />
17. Mai 2014 Kulturkommission<br />
Konzert Stärneföifi<br />
15.00 Uhr Turnhalle <strong>Leissigen</strong><br />
34
Informationen<br />
Sitzungsdaten Gemeinderat 2014<br />
Montag, 13. Januar 2014<br />
Montag, 3. Februar 2014<br />
Montag, 24. Februar 2014<br />
Montag, 17. März 2014<br />
Montag, 31. März 2014 (Rechnung 2013)<br />
Montag, 7. April 2014<br />
Montag, 28. April 2014<br />
Montag, 19. Mai 2014<br />
Montag, 10. Juni 2014<br />
Montag, 30. Juni 2014<br />
Montag, 11. August 2014<br />
Montag, 1. September 2014<br />
Montag, 8. September 2014 (Voranschlag 2015)<br />
Montag, 22. September 2014<br />
Montag, 13. Oktober 2014<br />
Montag, 3. November 2014<br />
Montag, 24. November 2014<br />
Montag, 15. Dezember 2014<br />
Nächste Gemeindevers<strong>am</strong>mlung<br />
Die nächste Gemeindevers<strong>am</strong>mlung findet <strong>am</strong><br />
Montag, 16. Juni 2014 um 20.00 Uhr<br />
im Gemeindesaal der Schulanlage Bettenried statt.<br />
35
„Wenn der Wind der Veränderung weht,<br />
bauen die einen Mauern und die anderen<br />
Windmühlen.“<br />
Frohe Festtage und einen<br />
guten Rutsch ins 2014!<br />
Gemeinderat & Gemeindeverwaltung