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Gemengebuet - Administration Communale de Leudelange

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Prämien für verdienstvolle<br />

Schüler 2012 / 2013<br />

A) PRÄMIEN FÜR SOLFEGIEN UND<br />

INSTRUMENTENLEHRGÄNGE<br />

Beim Besuch eines anerkannten Konservatoriums mit<br />

Ausnahme <strong>de</strong>r Stadt Luxemburg wird eine Prämie von 25<br />

Euro für maximal einen Kurs bewilligt. Diese Unterstützung<br />

wird je<strong>de</strong>m Antragsteller nur einmal ausgezahlt, auch wenn<br />

dieser mehrere Kurse belegt hat. Der Antragsteller darf<br />

das Alter von 27 Jahren nicht überschritten haben.<br />

Die Gewährung dieser Prämie an Schüler <strong>de</strong>s Konservatoriums<br />

<strong>de</strong>r Stadt Luxemburg erfolgt unter folgen<strong>de</strong>n Bedingungen:<br />

die Einschreibegebühren wer<strong>de</strong>n bis zu 50% subventionniert<br />

und können für maximal 2 Kurse berechnet wer<strong>de</strong>n. Der<br />

Höchstbetrag <strong>de</strong>r Subvention kann 100 Euro pro Antragsteller<br />

nicht überschreiten.<br />

Es wer<strong>de</strong>n keine Prämien an Schüler und Personen gezahlt,<br />

die außerhalb <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Kurse belegen, sofern diese<br />

auch von <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Leu<strong>de</strong>lingen in Zusammenarbeit mit<br />

<strong>de</strong>r Musikschule <strong>de</strong>r Union Grand-Duc Adolphe angeboten<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

B) SCHÜLERPRÄMIEN<br />

• 80 Euro für Schüler im postprimären Unterricht<br />

• 130 Euro für Schüler im postsekundären Unterricht<br />

C) EINMALIGE PRÄMIEN<br />

Eine einmalige Prämie von 100 Euro erhalten Schüler , die<br />

eines <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Diplome/Zeugnisse erhalten haben:<br />

• CATP (Prüfungszeugnis zur technischen und beruflichen<br />

Reife),<br />

• CITP (Prüfungszeugnis zur technischen und beruflichen<br />

Einweisung),<br />

• CCM (Prüfungs zur praktisch-handwerklichen Befähigung)<br />

• Abiturzeugnis im klassischen bzw. technischen<br />

Sekundarunterricht o<strong>de</strong>r ein gleichwertiges vom<br />

Ministerium für nationale Erziehung anerkanntes Diplom/<br />

Zeugnis<br />

Bedingung: um in <strong>de</strong>n Genuss dieser Prämien zu kommen,<br />

ist eine Kopie <strong>de</strong>s Diploms/Zeugnisses <strong>de</strong>s Jahres 2012 /<br />

2013 vorzulegen.<br />

D) PRÄMIEN AN VERDIENSTVOLLE SCHÜLER<br />

Zusätzlich zu <strong>de</strong>r unter B) festgelegten Prämie, erhalten<br />

verdienstvolle Schüler zusätzlich folgen<strong>de</strong> Prämien:<br />

Studiengrad Prozentsatz Prämie<br />

Untergrad 7 e 77,5 % 50 € + 10 € pro % darüber<br />

Untergrad 8 e , 9 e 75 % 50 € + 10 € pro % darüber<br />

Untergrad 6 e , 5 e 75 % 50 € + 10 € pro % darüber<br />

Mittelgrad 72,5 % 62,5 € + 10 € pro % darüber<br />

Obergrad 70 % 62,5 € + 10 € pro % darüber<br />

Universität<br />

250 € für die Note „gut“<br />

375 € für die Note „sehr gut“<br />

VORAUSSETZUNGEN :<br />

a) Die Schülerprämie und die Prämie für verdienstvolle<br />

Schüler wird Schülerinnen und Schülern gewährt, die<br />

während <strong>de</strong>s Schuljahres 2012 / 2013 eine Schule <strong>de</strong>s<br />

postprimären Unterrichts besucht haben;<br />

b) Für <strong>de</strong>n Antragsteller muss vom Staat „Kin<strong>de</strong>rgeld“<br />

gezahlt wer<strong>de</strong>n;<br />

c) Der Antragsteller muss während <strong>de</strong>r gesamten Dauer<br />

<strong>de</strong>s Schuljahres 2012 / 2013 in Leu<strong>de</strong>lingen gewohnt<br />

haben;<br />

d) Von <strong>de</strong>r Schülerprämie und <strong>de</strong>r Prämie für verdienstvolle<br />

Schüler bleiben Schüler und Stu<strong>de</strong>nten die über<br />

eigene Einkünfte verfügen ausgeschlossen;<br />

e) Um die unter D) genannten Prämien zu erhalten sind<br />

außer<strong>de</strong>m folgen<strong>de</strong> Voraussetzungen zu erfüllen:<br />

• <strong>de</strong>r Schüler darf die Klasse nicht wie<strong>de</strong>rholen,<br />

• <strong>de</strong>r Schüler darf im Durchschnitt für die Gesamtheit<br />

<strong>de</strong>r drei Trimester <strong>de</strong>s Schuljahres keine ungenügen<strong>de</strong><br />

Note haben (Berechnung aufgrund <strong>de</strong>s Zeugnisses<br />

<strong>de</strong>s 3. Trimesters),<br />

• <strong>de</strong>r Schüler muss <strong>de</strong>n erfor<strong>de</strong>rlichen Prozentsatz bei<br />

<strong>de</strong>r Durchschnittsnote aller Fächer dieses Studiengra<strong>de</strong>s<br />

erreichen,<br />

• die 3 Zeugnisse <strong>de</strong>s abgelaufenen Schuljahres 2012<br />

/ 2013, sowie das Zeugnis <strong>de</strong>s 3. Trimesters <strong>de</strong>s vorletzten<br />

Schuljahres 2011 / 2012 sind vorzulegen;<br />

f) Außer <strong>de</strong>n unter B) und D) festgelegten Prämien erhalten<br />

bedürftige Schüler eine Zulage, die <strong>de</strong>m Fünffachen<br />

<strong>de</strong>r Zulage an verdienstvolle Schüler gemäß D)<br />

entspricht;<br />

Dieser Betrag ist abhängig vom Studiengrad <strong>de</strong>s Antragstellers.<br />

Um in <strong>de</strong>n Genuss dieser Zulage zu kommen,<br />

muss <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong> Schüler eine Prämie für bedürftige<br />

Schüler in <strong>de</strong>r Schule <strong>de</strong>s von ihm besuchten Studiengra<strong>de</strong>s<br />

erhalten haben (staatlich festgelegte Bedingungen).<br />

Außer<strong>de</strong>m unterliegt die Gewährung dieser Zulage einer<br />

Entscheidung <strong>de</strong>s Schöffenrates aufgrund eines ausführlichen<br />

Berichtes <strong>de</strong>r Sozialfürsorgerin;<br />

g) Die Gemein<strong>de</strong>verwaltung behält sich das Recht vor<br />

sämtliche Unterlagen zu verlangen die sie zur Prüfung<br />

<strong>de</strong>r Richtigkeit <strong>de</strong>r Angaben <strong>de</strong>s Antragstellers für notwendig<br />

o<strong>de</strong>r zweckdienlich erachtet;<br />

h) Bei Zahlung einer Unterstützung o<strong>de</strong>r Prämie aufgrund<br />

falscher Angaben ist <strong>de</strong>r / die Betreffen<strong>de</strong> zur unverzüglichen<br />

Rückzahlung <strong>de</strong>s gewährten Betrages verpflichtet.<br />

46 <strong>Gemengebuet</strong> 108 • Gemeng Lei<strong>de</strong>leng • Commune <strong>de</strong> Leu<strong>de</strong>lange

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