Gemengebuet - Administration Communale de Leudelange
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Prämien für verdienstvolle<br />
Schüler 2012 / 2013<br />
A) PRÄMIEN FÜR SOLFEGIEN UND<br />
INSTRUMENTENLEHRGÄNGE<br />
Beim Besuch eines anerkannten Konservatoriums mit<br />
Ausnahme <strong>de</strong>r Stadt Luxemburg wird eine Prämie von 25<br />
Euro für maximal einen Kurs bewilligt. Diese Unterstützung<br />
wird je<strong>de</strong>m Antragsteller nur einmal ausgezahlt, auch wenn<br />
dieser mehrere Kurse belegt hat. Der Antragsteller darf<br />
das Alter von 27 Jahren nicht überschritten haben.<br />
Die Gewährung dieser Prämie an Schüler <strong>de</strong>s Konservatoriums<br />
<strong>de</strong>r Stadt Luxemburg erfolgt unter folgen<strong>de</strong>n Bedingungen:<br />
die Einschreibegebühren wer<strong>de</strong>n bis zu 50% subventionniert<br />
und können für maximal 2 Kurse berechnet wer<strong>de</strong>n. Der<br />
Höchstbetrag <strong>de</strong>r Subvention kann 100 Euro pro Antragsteller<br />
nicht überschreiten.<br />
Es wer<strong>de</strong>n keine Prämien an Schüler und Personen gezahlt,<br />
die außerhalb <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Kurse belegen, sofern diese<br />
auch von <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Leu<strong>de</strong>lingen in Zusammenarbeit mit<br />
<strong>de</strong>r Musikschule <strong>de</strong>r Union Grand-Duc Adolphe angeboten<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
B) SCHÜLERPRÄMIEN<br />
• 80 Euro für Schüler im postprimären Unterricht<br />
• 130 Euro für Schüler im postsekundären Unterricht<br />
C) EINMALIGE PRÄMIEN<br />
Eine einmalige Prämie von 100 Euro erhalten Schüler , die<br />
eines <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Diplome/Zeugnisse erhalten haben:<br />
• CATP (Prüfungszeugnis zur technischen und beruflichen<br />
Reife),<br />
• CITP (Prüfungszeugnis zur technischen und beruflichen<br />
Einweisung),<br />
• CCM (Prüfungs zur praktisch-handwerklichen Befähigung)<br />
• Abiturzeugnis im klassischen bzw. technischen<br />
Sekundarunterricht o<strong>de</strong>r ein gleichwertiges vom<br />
Ministerium für nationale Erziehung anerkanntes Diplom/<br />
Zeugnis<br />
Bedingung: um in <strong>de</strong>n Genuss dieser Prämien zu kommen,<br />
ist eine Kopie <strong>de</strong>s Diploms/Zeugnisses <strong>de</strong>s Jahres 2012 /<br />
2013 vorzulegen.<br />
D) PRÄMIEN AN VERDIENSTVOLLE SCHÜLER<br />
Zusätzlich zu <strong>de</strong>r unter B) festgelegten Prämie, erhalten<br />
verdienstvolle Schüler zusätzlich folgen<strong>de</strong> Prämien:<br />
Studiengrad Prozentsatz Prämie<br />
Untergrad 7 e 77,5 % 50 € + 10 € pro % darüber<br />
Untergrad 8 e , 9 e 75 % 50 € + 10 € pro % darüber<br />
Untergrad 6 e , 5 e 75 % 50 € + 10 € pro % darüber<br />
Mittelgrad 72,5 % 62,5 € + 10 € pro % darüber<br />
Obergrad 70 % 62,5 € + 10 € pro % darüber<br />
Universität<br />
250 € für die Note „gut“<br />
375 € für die Note „sehr gut“<br />
VORAUSSETZUNGEN :<br />
a) Die Schülerprämie und die Prämie für verdienstvolle<br />
Schüler wird Schülerinnen und Schülern gewährt, die<br />
während <strong>de</strong>s Schuljahres 2012 / 2013 eine Schule <strong>de</strong>s<br />
postprimären Unterrichts besucht haben;<br />
b) Für <strong>de</strong>n Antragsteller muss vom Staat „Kin<strong>de</strong>rgeld“<br />
gezahlt wer<strong>de</strong>n;<br />
c) Der Antragsteller muss während <strong>de</strong>r gesamten Dauer<br />
<strong>de</strong>s Schuljahres 2012 / 2013 in Leu<strong>de</strong>lingen gewohnt<br />
haben;<br />
d) Von <strong>de</strong>r Schülerprämie und <strong>de</strong>r Prämie für verdienstvolle<br />
Schüler bleiben Schüler und Stu<strong>de</strong>nten die über<br />
eigene Einkünfte verfügen ausgeschlossen;<br />
e) Um die unter D) genannten Prämien zu erhalten sind<br />
außer<strong>de</strong>m folgen<strong>de</strong> Voraussetzungen zu erfüllen:<br />
• <strong>de</strong>r Schüler darf die Klasse nicht wie<strong>de</strong>rholen,<br />
• <strong>de</strong>r Schüler darf im Durchschnitt für die Gesamtheit<br />
<strong>de</strong>r drei Trimester <strong>de</strong>s Schuljahres keine ungenügen<strong>de</strong><br />
Note haben (Berechnung aufgrund <strong>de</strong>s Zeugnisses<br />
<strong>de</strong>s 3. Trimesters),<br />
• <strong>de</strong>r Schüler muss <strong>de</strong>n erfor<strong>de</strong>rlichen Prozentsatz bei<br />
<strong>de</strong>r Durchschnittsnote aller Fächer dieses Studiengra<strong>de</strong>s<br />
erreichen,<br />
• die 3 Zeugnisse <strong>de</strong>s abgelaufenen Schuljahres 2012<br />
/ 2013, sowie das Zeugnis <strong>de</strong>s 3. Trimesters <strong>de</strong>s vorletzten<br />
Schuljahres 2011 / 2012 sind vorzulegen;<br />
f) Außer <strong>de</strong>n unter B) und D) festgelegten Prämien erhalten<br />
bedürftige Schüler eine Zulage, die <strong>de</strong>m Fünffachen<br />
<strong>de</strong>r Zulage an verdienstvolle Schüler gemäß D)<br />
entspricht;<br />
Dieser Betrag ist abhängig vom Studiengrad <strong>de</strong>s Antragstellers.<br />
Um in <strong>de</strong>n Genuss dieser Zulage zu kommen,<br />
muss <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong> Schüler eine Prämie für bedürftige<br />
Schüler in <strong>de</strong>r Schule <strong>de</strong>s von ihm besuchten Studiengra<strong>de</strong>s<br />
erhalten haben (staatlich festgelegte Bedingungen).<br />
Außer<strong>de</strong>m unterliegt die Gewährung dieser Zulage einer<br />
Entscheidung <strong>de</strong>s Schöffenrates aufgrund eines ausführlichen<br />
Berichtes <strong>de</strong>r Sozialfürsorgerin;<br />
g) Die Gemein<strong>de</strong>verwaltung behält sich das Recht vor<br />
sämtliche Unterlagen zu verlangen die sie zur Prüfung<br />
<strong>de</strong>r Richtigkeit <strong>de</strong>r Angaben <strong>de</strong>s Antragstellers für notwendig<br />
o<strong>de</strong>r zweckdienlich erachtet;<br />
h) Bei Zahlung einer Unterstützung o<strong>de</strong>r Prämie aufgrund<br />
falscher Angaben ist <strong>de</strong>r / die Betreffen<strong>de</strong> zur unverzüglichen<br />
Rückzahlung <strong>de</strong>s gewährten Betrages verpflichtet.<br />
46 <strong>Gemengebuet</strong> 108 • Gemeng Lei<strong>de</strong>leng • Commune <strong>de</strong> Leu<strong>de</strong>lange