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Verordnungstext und Begründung - Landkreis Harburg

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<strong>Landkreis</strong> <strong>Harburg</strong><br />

Untere Naturschutzbehörde<br />

Verordnung vom 24. Juni 2013 zur 1. Änderung<br />

der Verordnung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Harburg</strong><br />

über das Landschaftsschutzgebiet „Garlstorfer Wald <strong>und</strong> weitere Umgebung"<br />

in den Gemeinden Asendorf, Brackel, Egestorf, Hanstedt <strong>und</strong> Marxen,<br />

Samtgemeinde Hanstedt <strong>und</strong> den Gemeinden Eyendorf, Garlstorf, Garstedt,<br />

Gödenstorf, Salzhausen, Toppenstedt <strong>und</strong> Vierhöfen, Samtgemeinde Salzhausen<br />

vom 08. Juli 2003<br />

(Amtsblatt für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Harburg</strong> Nr. 37 vom 02.10.2003, S. 591)<br />

Aufgr<strong>und</strong> der §§ 3, 22 <strong>und</strong> 26 des B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom<br />

29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom<br />

21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95), in Verbindung mit den §§ 14, 19, 31 <strong>und</strong> 32 des<br />

Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz<br />

(NAGBNatSchG) vom 19. Februar 2010 (Nds. GVBl. S. 104) wird durch Beschluss des<br />

Kreistages verordnet:<br />

§ 1<br />

(1) Die in § 2 (2) der Verordnung vom 08. Juli 2003 des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Harburg</strong> über<br />

das Landschaftsschutzgebiet „Garlstorfer Wald <strong>und</strong> weitere Umgebung" festgesetzten<br />

Grenzen des Landschaftsschutzgebietes werden in den Bereichen der Samtgemeinde<br />

Hanstedt in den Ortsteilen Quarrendorf <strong>und</strong> Hanstedt der Gemeinde Hanstedt <strong>und</strong> im<br />

Ortsteil Egestorf der Gemeinde Egestorf sowie in den Bereichen der Samtgemeinde<br />

Salzhausen in dem Ortsteil Gödenstorf der Gemeinde Gödenstorf <strong>und</strong> in dem Ortsteil<br />

Toppenstedt der Gemeinde Toppenstedt geändert.<br />

Die in den zehn nachfolgend veröffentlichten Karten 1-9 im Maßstab 1:5.000<br />

dunkelgrau dargestellten Flächen werden aus dem Geltungsbereich der vorgenannten<br />

Landschaftsschutzverordnung entlassen.<br />

Die Lage der Entlassungsflächen ergibt sich aus der mit veröffentlichten<br />

Übersichtskarte im Maßstab 1:50.000.<br />

Die Karten sind Bestandteil dieser Änderungsverordnung.<br />

(2) Die in § 2 (1) der vorgenannten Verordnung genannte Größe des Landschaftsschutzgebiets<br />

reduziert sich um 24 ha auf r<strong>und</strong> 10.361 ha.<br />

§ 2<br />

Diese Verordnung tritt am 01. August 2013 in Kraft.<br />

Winsen (Luhe), den 24. Juni 2013<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Harburg</strong><br />

Der Landrat<br />

Joachim Bordt


<strong>Landkreis</strong> <strong>Harburg</strong><br />

Untere Naturschutzbehörde<br />

Begründung<br />

zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet<br />

„Garlstorfer Wald <strong>und</strong> weitere Umgebung“ in den Samtgemeinden<br />

Hanstedt <strong>und</strong> Salzhausen<br />

Ausgangssituation<br />

Dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Harburg</strong> liegen Entlassungsanträge der Samtgemeinden Hanstedt <strong>und</strong><br />

Salzhausen bezogen auf die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet<br />

„Garlstorfer Wald <strong>und</strong> weitere Umgebung“ vor.<br />

Beide Samtgemeinden betreiben gegenwärtig Änderungsverfahren zu ihren Flächennutzungsplänen,<br />

die eine Entlassung von Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet<br />

„Garlstorfer Wald <strong>und</strong> weitere Umgebung“ erforderlich machen. Wegen eines besonderen<br />

Entwicklungsdrucks in den Gemeinden im südlichen Bereich der Samtgemeinden<br />

Hanstedt <strong>und</strong> Salzhausen wird es notwendig einem großen Entlassungsverfahren<br />

ein kleines vorzuziehen. In diesem sollen lediglich die Fläche aufgenommen werden,<br />

die am ehesten mit den bauleitplanerischen <strong>und</strong> naturschutzfachlichen Zielsetzungen<br />

vereinbar sind.<br />

Hierzu gehören:<br />

1.) die nachfolgenden Teiländerungen (TÄ) der 36. Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes der SG Hanstedt:<br />

a) 9. TÄ Quarrendorf: „An der Schule“<br />

b) 4. TÄ Hanstedt : „Hanstedt Ost“<br />

c) 14. TÄ Egestorf: „Im Sande“<br />

d) 15. TÄ Egestorf:„Pastor Bode Weg“<br />

e) 16. TÄ Egestorf: „Lübberstedter Str.“<br />

1.1) eine Teilfläche zur Anpassung an den rechtskräftigen Bebauungsplan der<br />

Gemeinde Hanstedt („Hanstedt Ortmitte, Teil 1“)<br />

1.2) eine Teilfläche zur Anpassung an den Entwurf des Bebauungsplanes der<br />

Gemeinde Hanstedt „Uhlenbusch“ (38. Änderung des Flächennutzungsplanes der<br />

SG Hanstedt)<br />

2.) nachfolgende Teiländerung (TÄ) der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

der SG Salzhausen:<br />

a) TÄ Gödenstorf G-G1N : „Hinter der Bahn“<br />

b) TÄ Gödenstorf G-G5N: „Dammstraße/nördlich Dieckfeldweg“<br />

2.1) eine Teilfläche zur Anpassung an die 32. Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes der SG Salzhausen.


<strong>Landkreis</strong> <strong>Harburg</strong><br />

Untere Naturschutzbehörde<br />

Fachliche Beurteilung<br />

Allgemein<br />

In den Entlassungsanträgen der Samtgemeinden Hanstedt <strong>und</strong> Salzhausen wurden<br />

alle Flächen einer ausführlichen landschaftspflegerischen Vorprüfung unterzogen.<br />

Dabei wurde die Flächen hinsichtlich ihrer räumlichen Lage, Größe <strong>und</strong> Nutzung <strong>und</strong><br />

der vorkommenden Biotoptypen erfasst sowie die betroffenen Schutzgüter Tiere,<br />

Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Gr<strong>und</strong>wasser/Oberflächenwasser, Luft/Klima<br />

<strong>und</strong> Landschaftsbild beschrieben <strong>und</strong> bewertet.<br />

Im Rahmen der fachlichen Überprüfung durch die untere Naturschutzbehörde wurden<br />

dann nur die Flächen für ein vorgezogenes Änderungsverfahren zugelassen, deren<br />

Entlassung am ehesten im Hinblick auf den allgemeinen Schutz von Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft als auch in Bezug auf den Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes<br />

„Garlstorfer Wald <strong>und</strong> weitere Umgebung“ vereinbar ist.<br />

Bei den Entlassungsflächen außerhalb der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

der SG Hanstedt <strong>und</strong> der 38. Änderung der SG Salzhausen handelt es sich um die<br />

nachträgliche Anpassung der LSG-Grenze an bereits vorhandene, planerisch bewältigte<br />

<strong>und</strong> genehmigte Bebauung sowie um die Arrondierung eines bestehenden Gebäudekomplexes<br />

im Rahmen eines in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes.<br />

Auch diese Entlassungsflächen sind im Hinblick auf den allgemeinen Schutz von<br />

Natur <strong>und</strong> Landschaft als auch in Bezug auf den Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes<br />

„Garlstorfer Wald <strong>und</strong> weitere Umgebung“ als weitgehend unkritisch<br />

einzustufen.<br />

Zu den einzelnen Entlassungsflächen in der Reihenfolge der Kartenblätter:<br />

Blatt 1:<br />

Quarrendorf, 9. Teiländerung der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der<br />

Gemeinde Hanstedt, Größe: 1,14 ha<br />

Ackerfläche <strong>und</strong> Intensivgrünland angrenzend an Bebauung. Teil einer weitläufig<br />

ausgeräumten Ackerlandschaft. Dörflicher Ortsrandcharakter nicht mehr vorhanden.<br />

Die Schutzgüter sind von geringer bis max. mittlerer Bedeutung. Die maßgeblichen<br />

Schutzinhalte des Landschaftsschutzgebietes sind nicht betroffen.<br />

Blatt 1a:<br />

Teilfläche aufgr<strong>und</strong> von Einwendungen der Gemeinde Asendorf <strong>und</strong> des<br />

Eigentümers in Dierkshausen, Größe: O,59 ha<br />

Gartenfläche direkt angrenzend an Wohnhaus. Die LSG-Grenze läuft zurzeit an der<br />

Hauswand des Wohnhauses entlang. Der Eigentümer beabsichtigt einen<br />

seniorengerechten Anbau an das Wohnhaus zu errichten. Die südliche Grenze der<br />

Entlassungsfläche bildet dann die Grenze des NSG „Lüneburger Heide“.<br />

Blatt 2:<br />

Teilfläche zur Anpassung an den rechtskräftigen Bebauungsplan der Gemeinde<br />

Hanstedt „Hanstedt Ortmitte, Teil 1“, Größe: O,13 ha<br />

Bereits seit längeren bebaute Fläche, die innerhalb eines rechtskräftigen<br />

Bebauungsplanes liegt. Die Fläche erfüllt nicht mehr die Voraussetzung für einen<br />

Verbleib im Landschaftsschutzgebiet.<br />

Blatt 3:<br />

Hanstedt, 4. Teiländerung der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der<br />

Samtgemeinde Hanstedt, Größe: 7,3 ha<br />

Acker- <strong>und</strong> Grasackerflächen angrenzend an ein Neubaugebiet. Teil einer weitläufig<br />

ausgeräumten Ackerlandschaft. Die Schutzgüter sind von geringer bis max. mittlerer<br />

Bedeutung. Fernwirkung durch vorhandene Gehölz- <strong>und</strong> Waldstrukturen einge-


<strong>Landkreis</strong> <strong>Harburg</strong><br />

Untere Naturschutzbehörde<br />

schränkt. Die maßgeblichen Schutzinhalte des<br />

Landschaftsschutzgebietes sind nicht betroffen.<br />

Blatt 4:<br />

Teilfläche zur Anpassung an den Entwurf des Bebauungsplanes der Gemeinde<br />

Hanstedt „Uhlenbusch“, (38. Änderung des Flächennutzungsplanes der<br />

Samtgemeinde Hanstedt) Größe 11 ha<br />

Umfangreicher Gebäude-Altbestand mit zugeordneten Garten- <strong>und</strong> Waldanteilen. Bei<br />

einer Flächenarrondierung sind die maßgeblichen Schutzinhalte des<br />

Landschaftsschutzgebietes aufgr<strong>und</strong> der baulichen Vorbelastungen nicht betroffen.<br />

Nachteilige Auswirkung auf die Schutzgüter können kompensiert werden.<br />

Beeinträchtigungen des Naturschutzgebietes „Lüneburger Heide“ als FFH-Gebiet <strong>und</strong><br />

EU-Vogelschutzgebiet können ausgeschlossen werden.<br />

Blatt 5: Egestorf, 15. Teiländerung der 36. Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Hanstedt, Größe: 5,19 ha<br />

Artenarmes Intensivgrünland, Grasacker <strong>und</strong> Obstwiese. Dörflicher Ortsrandcharakter<br />

ist nicht mehr vorhanden. Kleine Obstwiese innerhalb der Fläche schutzwürdig. Diese<br />

kann ortsbildtypisch in vorhandene Bebauung integriert werden ohne ihre<br />

Lebensraum- funktionen zu verlieren. Die maßgeblichen Schutzinhalte des<br />

Landschaftsschutzgebietes sind bei Erhalt der Obstwiese nicht betroffen.<br />

Blatt 6: Egestorf, 14. Teiländerung der 36. Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Hanstedt, Größe: 0,78 ha<br />

Acker <strong>und</strong> Intensivgrünland in ausgeräumter Landschaft. Auf zwei Seiten angrenzend<br />

Bebauung. Arrondierung eines Neubaugebietes. Dörflicher Ortsrandcharakter nicht<br />

vorhanden. Ein schutzwürdiges Einzelgehölz vorhanden.<br />

Die maßgeblichen Schutzinhalte des Landschaftsschutzgebietes sind bei Erhalt des<br />

Einzelgehölzes nicht betroffen.<br />

Blatt 6: Egestorf, 16. Teiländerung der 36. Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes, der Samtgemeinde Salzhausen Größe: 0,28 ha<br />

Kleine Intensivgrünlandfläche als randlicher Teil einer von der K5 zerschnittenen<br />

Grünlandzone. Angrenzend an vorhandene Bebauung. Die Schutzgüter sind von<br />

geringer bis max. mittlerer Bedeutung. Die maßgeblichen Schutzinhalte des<br />

Landschaftsschutzgebietes sind nicht betroffen.<br />

Blatt 7: Gödenstorf G-G 5N, 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der SG<br />

Salzhausen, Größe 0,08 ha<br />

Ackerfläche. Geringfügige Erweiterung einer bereits entlassenen Fläche. Die<br />

Schutzgüter sind von mittlerer Bedeutung. Die maßgeblichen Schutzinhalte des<br />

Landschaftsschutzgebietes sind insbesondere aufgr<strong>und</strong> des geringen<br />

Flächenumfangs nicht betroffen.<br />

Blatt 8: Gödenstorf, G-G 1N, 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der<br />

Samtgemeinde Salzhausen, Größe: 1,3 ha<br />

Landwirtschaftliche Brache, teilweise bereits bebaut. Angrenzend an vorhandene<br />

Bebauung. Die Schutzgüter sind von geringer Bedeutung. Die maßgeblichen<br />

Schutzinhalte des Landschaftsschutzgebietes sind nicht betroffen.<br />

Blatt 9: Toppenstedt, Teilfläche zur Anpassung an die 32. Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes der SG Salzhausen, Größe: 0,6 ha<br />

Bereits bebaute Fläche am Ortsrand von Toppenstedt direkt an der Landesstraße 212<br />

gelegen. Hier erfolgte eine Erweiterung eines eingesessenen Gewerbebetriebes. Die<br />

Fläche erfüllt daher nicht mehr die Voraussetzung für einen Verbleib im<br />

Landschaftsschutzgebiet.

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