Verordnungstext und Begründung - Landkreis Harburg
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<strong>Landkreis</strong> <strong>Harburg</strong><br />
Untere Naturschutzbehörde<br />
Verordnung vom 24. Juni 2013 zur 1. Änderung<br />
der Verordnung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Harburg</strong><br />
über das Landschaftsschutzgebiet „Garlstorfer Wald <strong>und</strong> weitere Umgebung"<br />
in den Gemeinden Asendorf, Brackel, Egestorf, Hanstedt <strong>und</strong> Marxen,<br />
Samtgemeinde Hanstedt <strong>und</strong> den Gemeinden Eyendorf, Garlstorf, Garstedt,<br />
Gödenstorf, Salzhausen, Toppenstedt <strong>und</strong> Vierhöfen, Samtgemeinde Salzhausen<br />
vom 08. Juli 2003<br />
(Amtsblatt für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Harburg</strong> Nr. 37 vom 02.10.2003, S. 591)<br />
Aufgr<strong>und</strong> der §§ 3, 22 <strong>und</strong> 26 des B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom<br />
29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom<br />
21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95), in Verbindung mit den §§ 14, 19, 31 <strong>und</strong> 32 des<br />
Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz<br />
(NAGBNatSchG) vom 19. Februar 2010 (Nds. GVBl. S. 104) wird durch Beschluss des<br />
Kreistages verordnet:<br />
§ 1<br />
(1) Die in § 2 (2) der Verordnung vom 08. Juli 2003 des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Harburg</strong> über<br />
das Landschaftsschutzgebiet „Garlstorfer Wald <strong>und</strong> weitere Umgebung" festgesetzten<br />
Grenzen des Landschaftsschutzgebietes werden in den Bereichen der Samtgemeinde<br />
Hanstedt in den Ortsteilen Quarrendorf <strong>und</strong> Hanstedt der Gemeinde Hanstedt <strong>und</strong> im<br />
Ortsteil Egestorf der Gemeinde Egestorf sowie in den Bereichen der Samtgemeinde<br />
Salzhausen in dem Ortsteil Gödenstorf der Gemeinde Gödenstorf <strong>und</strong> in dem Ortsteil<br />
Toppenstedt der Gemeinde Toppenstedt geändert.<br />
Die in den zehn nachfolgend veröffentlichten Karten 1-9 im Maßstab 1:5.000<br />
dunkelgrau dargestellten Flächen werden aus dem Geltungsbereich der vorgenannten<br />
Landschaftsschutzverordnung entlassen.<br />
Die Lage der Entlassungsflächen ergibt sich aus der mit veröffentlichten<br />
Übersichtskarte im Maßstab 1:50.000.<br />
Die Karten sind Bestandteil dieser Änderungsverordnung.<br />
(2) Die in § 2 (1) der vorgenannten Verordnung genannte Größe des Landschaftsschutzgebiets<br />
reduziert sich um 24 ha auf r<strong>und</strong> 10.361 ha.<br />
§ 2<br />
Diese Verordnung tritt am 01. August 2013 in Kraft.<br />
Winsen (Luhe), den 24. Juni 2013<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Harburg</strong><br />
Der Landrat<br />
Joachim Bordt
<strong>Landkreis</strong> <strong>Harburg</strong><br />
Untere Naturschutzbehörde<br />
Begründung<br />
zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet<br />
„Garlstorfer Wald <strong>und</strong> weitere Umgebung“ in den Samtgemeinden<br />
Hanstedt <strong>und</strong> Salzhausen<br />
Ausgangssituation<br />
Dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Harburg</strong> liegen Entlassungsanträge der Samtgemeinden Hanstedt <strong>und</strong><br />
Salzhausen bezogen auf die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet<br />
„Garlstorfer Wald <strong>und</strong> weitere Umgebung“ vor.<br />
Beide Samtgemeinden betreiben gegenwärtig Änderungsverfahren zu ihren Flächennutzungsplänen,<br />
die eine Entlassung von Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet<br />
„Garlstorfer Wald <strong>und</strong> weitere Umgebung“ erforderlich machen. Wegen eines besonderen<br />
Entwicklungsdrucks in den Gemeinden im südlichen Bereich der Samtgemeinden<br />
Hanstedt <strong>und</strong> Salzhausen wird es notwendig einem großen Entlassungsverfahren<br />
ein kleines vorzuziehen. In diesem sollen lediglich die Fläche aufgenommen werden,<br />
die am ehesten mit den bauleitplanerischen <strong>und</strong> naturschutzfachlichen Zielsetzungen<br />
vereinbar sind.<br />
Hierzu gehören:<br />
1.) die nachfolgenden Teiländerungen (TÄ) der 36. Änderung des<br />
Flächennutzungsplanes der SG Hanstedt:<br />
a) 9. TÄ Quarrendorf: „An der Schule“<br />
b) 4. TÄ Hanstedt : „Hanstedt Ost“<br />
c) 14. TÄ Egestorf: „Im Sande“<br />
d) 15. TÄ Egestorf:„Pastor Bode Weg“<br />
e) 16. TÄ Egestorf: „Lübberstedter Str.“<br />
1.1) eine Teilfläche zur Anpassung an den rechtskräftigen Bebauungsplan der<br />
Gemeinde Hanstedt („Hanstedt Ortmitte, Teil 1“)<br />
1.2) eine Teilfläche zur Anpassung an den Entwurf des Bebauungsplanes der<br />
Gemeinde Hanstedt „Uhlenbusch“ (38. Änderung des Flächennutzungsplanes der<br />
SG Hanstedt)<br />
2.) nachfolgende Teiländerung (TÄ) der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
der SG Salzhausen:<br />
a) TÄ Gödenstorf G-G1N : „Hinter der Bahn“<br />
b) TÄ Gödenstorf G-G5N: „Dammstraße/nördlich Dieckfeldweg“<br />
2.1) eine Teilfläche zur Anpassung an die 32. Änderung des<br />
Flächennutzungsplanes der SG Salzhausen.
<strong>Landkreis</strong> <strong>Harburg</strong><br />
Untere Naturschutzbehörde<br />
Fachliche Beurteilung<br />
Allgemein<br />
In den Entlassungsanträgen der Samtgemeinden Hanstedt <strong>und</strong> Salzhausen wurden<br />
alle Flächen einer ausführlichen landschaftspflegerischen Vorprüfung unterzogen.<br />
Dabei wurde die Flächen hinsichtlich ihrer räumlichen Lage, Größe <strong>und</strong> Nutzung <strong>und</strong><br />
der vorkommenden Biotoptypen erfasst sowie die betroffenen Schutzgüter Tiere,<br />
Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Gr<strong>und</strong>wasser/Oberflächenwasser, Luft/Klima<br />
<strong>und</strong> Landschaftsbild beschrieben <strong>und</strong> bewertet.<br />
Im Rahmen der fachlichen Überprüfung durch die untere Naturschutzbehörde wurden<br />
dann nur die Flächen für ein vorgezogenes Änderungsverfahren zugelassen, deren<br />
Entlassung am ehesten im Hinblick auf den allgemeinen Schutz von Natur <strong>und</strong><br />
Landschaft als auch in Bezug auf den Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes<br />
„Garlstorfer Wald <strong>und</strong> weitere Umgebung“ vereinbar ist.<br />
Bei den Entlassungsflächen außerhalb der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
der SG Hanstedt <strong>und</strong> der 38. Änderung der SG Salzhausen handelt es sich um die<br />
nachträgliche Anpassung der LSG-Grenze an bereits vorhandene, planerisch bewältigte<br />
<strong>und</strong> genehmigte Bebauung sowie um die Arrondierung eines bestehenden Gebäudekomplexes<br />
im Rahmen eines in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes.<br />
Auch diese Entlassungsflächen sind im Hinblick auf den allgemeinen Schutz von<br />
Natur <strong>und</strong> Landschaft als auch in Bezug auf den Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes<br />
„Garlstorfer Wald <strong>und</strong> weitere Umgebung“ als weitgehend unkritisch<br />
einzustufen.<br />
Zu den einzelnen Entlassungsflächen in der Reihenfolge der Kartenblätter:<br />
Blatt 1:<br />
Quarrendorf, 9. Teiländerung der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der<br />
Gemeinde Hanstedt, Größe: 1,14 ha<br />
Ackerfläche <strong>und</strong> Intensivgrünland angrenzend an Bebauung. Teil einer weitläufig<br />
ausgeräumten Ackerlandschaft. Dörflicher Ortsrandcharakter nicht mehr vorhanden.<br />
Die Schutzgüter sind von geringer bis max. mittlerer Bedeutung. Die maßgeblichen<br />
Schutzinhalte des Landschaftsschutzgebietes sind nicht betroffen.<br />
Blatt 1a:<br />
Teilfläche aufgr<strong>und</strong> von Einwendungen der Gemeinde Asendorf <strong>und</strong> des<br />
Eigentümers in Dierkshausen, Größe: O,59 ha<br />
Gartenfläche direkt angrenzend an Wohnhaus. Die LSG-Grenze läuft zurzeit an der<br />
Hauswand des Wohnhauses entlang. Der Eigentümer beabsichtigt einen<br />
seniorengerechten Anbau an das Wohnhaus zu errichten. Die südliche Grenze der<br />
Entlassungsfläche bildet dann die Grenze des NSG „Lüneburger Heide“.<br />
Blatt 2:<br />
Teilfläche zur Anpassung an den rechtskräftigen Bebauungsplan der Gemeinde<br />
Hanstedt „Hanstedt Ortmitte, Teil 1“, Größe: O,13 ha<br />
Bereits seit längeren bebaute Fläche, die innerhalb eines rechtskräftigen<br />
Bebauungsplanes liegt. Die Fläche erfüllt nicht mehr die Voraussetzung für einen<br />
Verbleib im Landschaftsschutzgebiet.<br />
Blatt 3:<br />
Hanstedt, 4. Teiländerung der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der<br />
Samtgemeinde Hanstedt, Größe: 7,3 ha<br />
Acker- <strong>und</strong> Grasackerflächen angrenzend an ein Neubaugebiet. Teil einer weitläufig<br />
ausgeräumten Ackerlandschaft. Die Schutzgüter sind von geringer bis max. mittlerer<br />
Bedeutung. Fernwirkung durch vorhandene Gehölz- <strong>und</strong> Waldstrukturen einge-
<strong>Landkreis</strong> <strong>Harburg</strong><br />
Untere Naturschutzbehörde<br />
schränkt. Die maßgeblichen Schutzinhalte des<br />
Landschaftsschutzgebietes sind nicht betroffen.<br />
Blatt 4:<br />
Teilfläche zur Anpassung an den Entwurf des Bebauungsplanes der Gemeinde<br />
Hanstedt „Uhlenbusch“, (38. Änderung des Flächennutzungsplanes der<br />
Samtgemeinde Hanstedt) Größe 11 ha<br />
Umfangreicher Gebäude-Altbestand mit zugeordneten Garten- <strong>und</strong> Waldanteilen. Bei<br />
einer Flächenarrondierung sind die maßgeblichen Schutzinhalte des<br />
Landschaftsschutzgebietes aufgr<strong>und</strong> der baulichen Vorbelastungen nicht betroffen.<br />
Nachteilige Auswirkung auf die Schutzgüter können kompensiert werden.<br />
Beeinträchtigungen des Naturschutzgebietes „Lüneburger Heide“ als FFH-Gebiet <strong>und</strong><br />
EU-Vogelschutzgebiet können ausgeschlossen werden.<br />
Blatt 5: Egestorf, 15. Teiländerung der 36. Änderung des<br />
Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Hanstedt, Größe: 5,19 ha<br />
Artenarmes Intensivgrünland, Grasacker <strong>und</strong> Obstwiese. Dörflicher Ortsrandcharakter<br />
ist nicht mehr vorhanden. Kleine Obstwiese innerhalb der Fläche schutzwürdig. Diese<br />
kann ortsbildtypisch in vorhandene Bebauung integriert werden ohne ihre<br />
Lebensraum- funktionen zu verlieren. Die maßgeblichen Schutzinhalte des<br />
Landschaftsschutzgebietes sind bei Erhalt der Obstwiese nicht betroffen.<br />
Blatt 6: Egestorf, 14. Teiländerung der 36. Änderung des<br />
Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Hanstedt, Größe: 0,78 ha<br />
Acker <strong>und</strong> Intensivgrünland in ausgeräumter Landschaft. Auf zwei Seiten angrenzend<br />
Bebauung. Arrondierung eines Neubaugebietes. Dörflicher Ortsrandcharakter nicht<br />
vorhanden. Ein schutzwürdiges Einzelgehölz vorhanden.<br />
Die maßgeblichen Schutzinhalte des Landschaftsschutzgebietes sind bei Erhalt des<br />
Einzelgehölzes nicht betroffen.<br />
Blatt 6: Egestorf, 16. Teiländerung der 36. Änderung des<br />
Flächennutzungsplanes, der Samtgemeinde Salzhausen Größe: 0,28 ha<br />
Kleine Intensivgrünlandfläche als randlicher Teil einer von der K5 zerschnittenen<br />
Grünlandzone. Angrenzend an vorhandene Bebauung. Die Schutzgüter sind von<br />
geringer bis max. mittlerer Bedeutung. Die maßgeblichen Schutzinhalte des<br />
Landschaftsschutzgebietes sind nicht betroffen.<br />
Blatt 7: Gödenstorf G-G 5N, 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der SG<br />
Salzhausen, Größe 0,08 ha<br />
Ackerfläche. Geringfügige Erweiterung einer bereits entlassenen Fläche. Die<br />
Schutzgüter sind von mittlerer Bedeutung. Die maßgeblichen Schutzinhalte des<br />
Landschaftsschutzgebietes sind insbesondere aufgr<strong>und</strong> des geringen<br />
Flächenumfangs nicht betroffen.<br />
Blatt 8: Gödenstorf, G-G 1N, 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der<br />
Samtgemeinde Salzhausen, Größe: 1,3 ha<br />
Landwirtschaftliche Brache, teilweise bereits bebaut. Angrenzend an vorhandene<br />
Bebauung. Die Schutzgüter sind von geringer Bedeutung. Die maßgeblichen<br />
Schutzinhalte des Landschaftsschutzgebietes sind nicht betroffen.<br />
Blatt 9: Toppenstedt, Teilfläche zur Anpassung an die 32. Änderung des<br />
Flächennutzungsplanes der SG Salzhausen, Größe: 0,6 ha<br />
Bereits bebaute Fläche am Ortsrand von Toppenstedt direkt an der Landesstraße 212<br />
gelegen. Hier erfolgte eine Erweiterung eines eingesessenen Gewerbebetriebes. Die<br />
Fläche erfüllt daher nicht mehr die Voraussetzung für einen Verbleib im<br />
Landschaftsschutzgebiet.