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MERKBLATT Die Lizenz der Europäischen Gemeinschaft für den ...

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3. Ausstellung <strong>der</strong> Euro-<strong>Lizenz</strong><br />

<strong>Die</strong> Euro-<strong>Lizenz</strong> wird vom Amt <strong>für</strong> Volkswirtschaft liechtensteinischen Transportunternehmen<br />

ausgestellt. Interessierte beantragen mittels Antragsformular die Ausstellung<br />

<strong>der</strong> Euro-<strong>Lizenz</strong> und erbringen <strong>den</strong> Nachweis, dass die erfor<strong>der</strong>lichen Voraussetzungen<br />

erfüllt sind (Direktzugang zum Antragsformular: www.llv.li/eurolizenzantrag).<br />

Antragsteller einer Euro-<strong>Lizenz</strong> erhalten so viele beglaubigte <strong>Lizenz</strong>kopien, wie ihnen<br />

nachweislich Fahrzeuge als volles Eigentum o<strong>der</strong> aufgrund eines an<strong>der</strong>en Rechts, insbeson<strong>der</strong>e<br />

aus Ratenkauf-, Miet- o<strong>der</strong> Leasingvertrag, zur Verfügung stehen. <strong>Die</strong> entsprechen<strong>den</strong><br />

Kauf- o<strong>der</strong> Mietverträge müssen bei <strong>der</strong> Beantragung von beglaubigten <strong>Lizenz</strong>kopien<br />

vorgelegt wer<strong>den</strong>.<br />

<strong>Die</strong> gewerberechtlichen Vorschriften, unter an<strong>der</strong>em in Bezug auf die vorhan<strong>den</strong>en Abstellplätze<br />

<strong>für</strong> die Fahrzeuge und die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens,<br />

müssen dabei erfüllt sein.<br />

Unternehmen müssen bei <strong>der</strong> Beantragung einer Euro-<strong>Lizenz</strong> auch <strong>den</strong> Nachweis <strong>für</strong> das<br />

erfor<strong>der</strong>liche Personal erbringen. Fahrer aus Drittstaaten (an<strong>der</strong>e als aus dem EWR o<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Schweiz) benötigen eine Fahrerbescheinigung. Hier<strong>für</strong> gelten spezielle Vorschriften,<br />

welche im Bedarfsfall beim Amt <strong>für</strong> Volkswirtschaft angefor<strong>der</strong>t wer<strong>den</strong> können.<br />

Für die Beantragung von zusätzlichen <strong>Lizenz</strong>kopien nach Ausstellung <strong>der</strong> Euro-<strong>Lizenz</strong> ist<br />

das Formular „<strong>Lizenz</strong>kopieantrag“ zu verwen<strong>den</strong>. Es sind die darin aufgeführten Nachweise<br />

zu erbringen (Direktzugang zum Formular: www.llv.li/lizenzkopieantrag).<br />

<strong>Die</strong> Euro-<strong>Lizenz</strong> kostet CHF 600.- + CHF 80.- pro beglaubigte Kopie. Sie wird in <strong>der</strong> Regel<br />

<strong>für</strong> <strong>den</strong> Zeitraum von fünf Jahren ausgestellt. <strong>Die</strong> beglaubigten <strong>Lizenz</strong>kopien <strong>für</strong> die Fahrzeuge<br />

wer<strong>den</strong> mit dem jeweiligen Fahrzeugkennzeichen versehen.<br />

4. Gültigkeit, Verwendung und Aufbewahrung <strong>der</strong> Euro-<strong>Lizenz</strong>,<br />

Ausnahmen und an<strong>der</strong>e Vorschriften<br />

<strong>Die</strong> Euro-<strong>Lizenz</strong> wird auf <strong>den</strong> Namen des Transportunternehmens ausgestellt. Das Original<br />

ist im Unternehmen aufzubewahren. Vom Amt <strong>für</strong> Volkswirtschaft beglaubigte <strong>Lizenz</strong>kopien<br />

sind in <strong>den</strong> entsprechen<strong>den</strong> Fahrzeugen mitzuführen und bei Kontrollen <strong>den</strong><br />

Behör<strong>den</strong> auf Verlangen vorzuzeigen.<br />

Das Übertragen <strong>der</strong> Euro-<strong>Lizenz</strong> an Dritte ist untersagt. Im Übrigen gelten die Vorschriften<br />

<strong>der</strong> Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 und jene auf <strong>der</strong> Rückseite <strong>der</strong> Euro-<strong>Lizenz</strong>.<br />

Sofern die <strong>Lizenz</strong>-Voraussetzungen nicht mehr erfüllt wer<strong>den</strong> o<strong>der</strong> gegen die <strong>Lizenz</strong>bestimmungen<br />

verstossen wurde, können Massnahmen verfügt wer<strong>den</strong>, welche <strong>den</strong>

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