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Abschnitt A – Gebühren - Landesschwimmverband Niedersachsen eV

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Ordnungsgebühren<br />

Anlage 4<br />

Die Ordnungsgebühren betragen:<br />

4.1. in der Fachsparte Schwimmen für<br />

4.1.1. Nichtgestellen einer(s) Kampfrichterin/Kampfrichters<br />

pro <strong>Abschnitt</strong> € 100,00<br />

4.1.2. Fehlen einer Wettkampflizenz € 50,00<br />

4.2. in der Fachsparte Wasserball für<br />

4.2.1. fehlende Teilnahmeberechtigung (§ 16, Abs. 2) € 50,00<br />

4.2.2. fehlendes Startrecht (§ 17, Abs. 5), mindestens € 250,00<br />

4.2.3. Nichtgestellen eines Kampfrichters (§ 10, Abs. 4 und<br />

§ 305, Abs. 8) € 100,00<br />

4.2.4. Fehlen eines Wettkampfpasses (308, Abs. 2) € 25,00<br />

4.2.5. Spielverlegung (§ 311, Abs. 1) € 50,00<br />

4.2.6. verspäteter Spielprotokollversand (§§ 14 (4) und 343 (3) € 25,00<br />

4.2.7. Nichtvorlage der Trainerlizenz (§ 348, Abs. 1 und 2b) € 130,00<br />

4.3. in der Fachsparte Synchronschwimmen für<br />

4.3.1. Nichtgestellen eines Wertungsrichters € 100,00<br />

4.4. in der Fachsparte Wasserspringen<br />

4.4.1. Nichtgestellen eines Wertungsrichters € 100,00<br />

8; 27.02.13;08:54

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