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Spielflächenleitplanung 2020 Stadt Lünen

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Teil A: Grundlagen / Analyse / Fazit<br />

<strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>2020</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong>


Teil A: Grundlagen / Fazit / Impressum<br />

Herausgeber<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

<strong>Stadt</strong>grün<br />

Technisches Rathaus<br />

Willy-Brandt-Platz 5<br />

44532 <strong>Lünen</strong><br />

T 02306-104 - 1678<br />

Ansprechpartner:<br />

Jürgen Arendes<br />

Bearbeitung<br />

Müller + Tegtmeier GbR<br />

Landschaftsarchitekten<br />

Chemnitzer Straße 52<br />

44139 Dortmund<br />

T 0231-1899388<br />

www.mueller-tegtmeier.de<br />

Ansprechpartner:<br />

Marita Tegtmeier<br />

Ralf Müller<br />

Demografische<br />

Zahlen<br />

Fotos<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong><br />

Büro Müller + Tegtmeier GbR<br />

Datum <strong>Lünen</strong>, Oktober 2012


Teil A: Inhaltsübersicht<br />

Seite<br />

1.0 Anlass zur Erstellung der<br />

<strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>2020</strong> 3<br />

2.0 Ziele der <strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>2020</strong> 4<br />

3.0 Gliederung der <strong>Spielflächenleitplanung</strong><br />

<strong>2020</strong> 4<br />

Seite<br />

11.0 Erläuterung zur Vorgehensweise<br />

bei der Bestandserfassung, Bewertung<br />

und Analyse der <strong>Spielflächenleitplanung</strong><br />

<strong>2020</strong> 14<br />

12.0 Festlegung eines Mindestqualitäts-<br />

standards bei städtischen Spielanlagen 17<br />

4.0 Allgemeine Grundlagen für die<br />

Flächensicherung, Planung und Aus-<br />

führung von städtischen Spielflächen 5<br />

13.0 Ermittlung des Handlungsbedarfs 18<br />

14.0 Kosten 19<br />

5.0 Basisdaten zu den Einwohnerzahlen Lü-<br />

nens 9<br />

6.0 Basisdaten zu den städtischen<br />

Spielanlagen <strong>Lünen</strong>s 9<br />

7.0 Alternative Spielmöglichkeiten 10<br />

8.0 In Bebauungsplänen festgesetzte,<br />

städtische Spielplätze 10<br />

9.0 Städtevergleich Spielflächenausstattung 11<br />

10.0 Derzeitige Versorgungssituation mit<br />

städtischen Spielflächen in <strong>Lünen</strong> 12<br />

15.0 Handlungsempfehlungen 25<br />

16.0 Entwicklungsprognose zu den städti-<br />

schen Spielflächen in <strong>Lünen</strong> 28<br />

17.0 Literaturverzeichnis 29<br />

18.0 Quellenangaben 29<br />

Anlage 1:<br />

Prioritätenliste nach Handlungsbedarf<br />

Anlage 2:<br />

Prioritätenliste nach <strong>Stadt</strong>teilen<br />

Anlage 3:<br />

Überblick Investitionskosten städtischer<br />

Spielanlagen<br />

2 <strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>2020</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong>


Teil A: Grundlagen<br />

1.0 Anlass zur Erstellung der<br />

<strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>2020</strong><br />

Die zuletzt von der <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> verfasste „Spielplatzanalyse<br />

1997/1998“ zur Steuerung der öffentlichen<br />

Spielflächen hat zahlreiche Umbauund<br />

Neugestaltungsmaßnahmen im Bereich des<br />

städtischen Spielplatzbaus bewirkt.<br />

Seit Erstellung der letzten Spielplatzanalyse<br />

haben sich die demografischen, technischen und<br />

inhaltlichen Grundlagen und Daten verändert,<br />

die damals in <strong>Lünen</strong> zugrunde gelegt wurden.<br />

Spielplätzen <strong>Lünen</strong>s in Form eines Zielprogramms<br />

mit dem Titel „<strong>Spielflächenleitplanung</strong><br />

<strong>2020</strong>“ in Kooperation mit der Abteilung <strong>Stadt</strong>grün,<br />

dem Jugendamt, dem <strong>Stadt</strong>planungsamt<br />

und der Kämmerei der <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> erstellt<br />

worden.<br />

Die <strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>2020</strong> dient als Informationsbasis<br />

für die zukünftige Spielflächenausrichtung<br />

in <strong>Lünen</strong> und spricht Handlungsempfehlungen<br />

für eine bedarfsgerechte Spielflächenplanung<br />

bis zum Jahr <strong>2020</strong> aus.<br />

Standen seinerzeit 62 städtische Spiel-, Bolzsowie<br />

kombinierte Spiel- und Bolzplätze zur<br />

Verfügung, so werden von der Abteilung <strong>Stadt</strong>grün<br />

<strong>Lünen</strong> mittlerweile insgesamt 74 städtische<br />

Spielanlagen einschließlich des neuen<br />

Spielplatzes im Tobiaspark betreut.<br />

Die Entwicklungsprognose der Gemeindeprüfungsanstalt<br />

Nordrhein-Westfalen geht in einer<br />

Analyse für die <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> bis zum Jahr 2030<br />

von einem Rückgang der Lüner Gesamtbevölkerung<br />

um 11,26 % aus; in der Altersklasse<br />

der 0- bis unter 18-Jährigen wird der Rückgang<br />

sogar 27,37 % betragen.<br />

Diese demografischen Veränderungen werden<br />

sich auf den Bedarf an städtischen Spielplätzen<br />

in den einzelnen <strong>Stadt</strong>teilen auswirken.<br />

Vor diesem Hintergrund ist ein vollständig<br />

aktualisierter Bestandsbericht zu den städtischen<br />

<strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> 3


Teil A: Grundlagen<br />

2.0 Ziele der <strong>Spielflächenleitplanung</strong><br />

<strong>2020</strong><br />

In der vorliegenden <strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>2020</strong><br />

wird die aktuelle Versorgungssituation mit<br />

städtischen Spielanlagen im Lüner <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

ermittelt, dokumentiert und analysiert.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> strebt im Ergebnis der <strong>Spielflächenleitplanung</strong><br />

<strong>2020</strong> an, zukünftig öffentliche<br />

Spielflächen für Kinder und Jugendliche in ausreichender<br />

Anzahl, geeigneter Lage, ausreichender<br />

Größe und in bedarfsgerechter Ausstattung<br />

bereitzustellen und diese nachhaltig und<br />

ökonomisch zu bewirtschaften.<br />

Dabei soll eine gleichmäßige Versorgung aller<br />

<strong>Stadt</strong>teile <strong>Lünen</strong>s unter Berücksichtigung der<br />

demografischen Kennzahlen gewährleistet<br />

werden.<br />

In der <strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>2020</strong> wird ein<br />

Qualitätsstandard für den Bereich der städtischen<br />

Spielflächen festgelegt, der längerfristig<br />

Bestand hat.<br />

Dazu wurde ein zielorientierter Plan aufgestellt<br />

nach Dringlichkeitsstufen mit der Ermittlung des<br />

Kostenaufwandes für<br />

- die Neuanlage von Spielplätzen,<br />

- die Sanierung/Erweiterung vorhandener<br />

Spielplätze als Qualitätssteigerung,<br />

- die temporäre Aufgabe vorhandener<br />

Spielplätze,<br />

- die vollständige Aufgabe vorhandener<br />

Spielplätze.<br />

Die <strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>2020</strong> bildet mit ihrem<br />

vorausschauenden Ansatz somit die Basis für die<br />

zukünftige Spielflächenbedarfsplanung, dient zur<br />

Durchführung konzeptioneller und organisatorischer<br />

Maßnahmen auf städtischen Spielflächen<br />

und ist gleichzeitig Grundlage für eine effiziente<br />

und effektive betriebswirtschaftliche Steuerung<br />

der Einrichtungen.<br />

Sie sichert somit städtisches Vermögen und<br />

Anlagen längerfristig und erhält die städtischen<br />

Ressourcen.<br />

3.0 Gliederung der Spielflächenleitpla-<br />

nung <strong>2020</strong><br />

Im Teil A der <strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>2020</strong><br />

werden zunächst allgemeine, die städtischen<br />

Spielanlagen betreffende Grundlagen und<br />

Basisdaten sowie der Aufbau und die Vorgehensweise<br />

bei der <strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>2020</strong><br />

erläutert.<br />

Ebenfalls findet sich im Teil A auch das zusammenfassende<br />

Fazit zum Bestandserhebungs- und<br />

Untersuchungsteil des Teils B.<br />

Im Teil B der <strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>2020</strong> erfolgt<br />

die ausführliche Bestandserfassung, Bewertung<br />

und Analyse der einzelnen Spielanlagen der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> im Detail.<br />

4 <strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>2020</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong>


Teil A: Grundlagen<br />

4.0 Allgemeine Grundlagen für<br />

die Flächensicherung, Planung<br />

und Ausführung von städtischen<br />

Spielflächen<br />

Die für die <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> erstellte <strong>Spielflächenleitplanung</strong><br />

<strong>2020</strong> dient als eine Entscheidungshilfe<br />

und Handlungsempfehlung für die stadträumliche<br />

Planung mit dem Ziel, die Entwicklung von<br />

Kindern und Jugendlichen zu fördern.<br />

Der Auftrag für diese konzeptionelle Leitplanung<br />

ist aus verschiedenen Gesetzen, Richtlinien,<br />

Normen und Empfehlungen ableitbar, die im<br />

Folgenden kurz aufgeführt werden.<br />

Kinder- und Jugendhilfegesetz<br />

Auf nationaler Ebene ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz<br />

das Recht auf individuelle Förderung<br />

und soziale Entwicklung junger Menschen ausdrücklich<br />

benannt.<br />

Nach dem SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch)<br />

§ 1 soll die Kinder- und Jugendhilfe<br />

dazu beitragen, positive Lebensbedingungen<br />

für Kinder und Jugendliche und ihre Familien<br />

sowie ein kinder- und familienfreundliches<br />

Lebensumfeld zu erhalten oder neu zu schaffen.<br />

Das Baugesetzbuch (BauGB)<br />

Das Baugesetzbuch ist das zentrale Regelwerk<br />

der städtebaulichen Planung.<br />

In § 1 werden die Grundsätze und Aufgaben der<br />

Bauleitplanung genannt.<br />

So heißt es in Absatz 6, Nr. 3:<br />

„ Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind<br />

insbesondere die sozialen und kulturellen<br />

Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die<br />

Bedürfnisse, der Familien, der jungen, alten<br />

und behinderten Menschen, unterschiedliche<br />

Auswirkungen auf Frauen und Männer sowie<br />

die Belange des Bildungswesens und von Sport,<br />

Freizeit und Erholung zu berücksichtigen.“<br />

Der Flächennutzungsplan (FNP)<br />

Der Flächennutzungsplan (FNP) umfasst als vorbereitender<br />

Bauleitplan (vgl. § 5 Bau GB) die<br />

erste Stufe der Bauleitplanung.<br />

Er stellt in Grundzügen die vorhandene und<br />

beabsichtigte Nutzung der Grundstücke im<br />

gesamten Gemeindegebiet nach Maßgabe des<br />

Baugesetzbuches dar.<br />

Dazu zählen u. a. auch die der Allgemeinheit<br />

dienenden baulichen Anlagen und Einrichtungen,<br />

wie z. B. Grünflächen, zu denen Parkanlagen,<br />

aber auch Gemeinbedarfsflächen, Sport- und<br />

Spielflächen gehören.<br />

Sie werden durch sogenannte Planzeichen der<br />

Planzeichen-Verordnung in den Flächennutzungsplänen<br />

gekennzeichnet.<br />

Der Flächennutzungsplan ist ein behördenverbindliches<br />

Instrument und hat eine nachhaltige<br />

Flächennutzung/ und -entwicklung sowie eine<br />

sozialverträgliche <strong>Stadt</strong>entwicklung zum Ziel.<br />

Der Bebauungsplan (B-Plan)<br />

Der Bebauungsplan (B-Plan) oder die verbindliche<br />

Bauleitplanung (vgl. § 8 BauGB) bildet die<br />

zweite Stufe der Bauleitplanung.<br />

Er ist rechtsverbindlich gegenüber jedermann<br />

und enthält die Festsetzungen für eine städtebauliche<br />

Ordnung.<br />

In der Regel ist der B-Plan aus dem FNP zu<br />

entwickeln.<br />

In § 9 des B-Plans werden u. a. die Lage und<br />

Größe öffentlicher Grünflächen wie Parkanlagen<br />

sowie Sportanlagen und Spielflächen festgesetzt.<br />

Der B-Plan kann Festsetzungen zur Gestaltung<br />

des öffentlichen Raums treffen, wie z. B. Baumpflanzungen,<br />

die Einrichtung von verkehrsberuhigten<br />

Bereichen oder spezielle Begrünungsmaßnahmen.<br />

Das Bauordnungsrecht der Bundesländer<br />

In den einzelnen Bundesländern sind bei baulichen<br />

Vorhaben im Rahmen des Bauordnungsrechts<br />

die Belange von Kindern zu berücksichtigen.<br />

Die Bauordnung für das Land Nordrhein-<br />

Westfalen (BauO NRW)<br />

Die Bauordnung für das Land Nordrhein-<br />

Westfalen (BauO NRW) i. d. F. der Bekanntmachung<br />

vom 1.3.2000, letzte Änderung<br />

vom 13.03.2007, regelt Kinderspielflächen<br />

<strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> 5


Teil A: Grundlagen<br />

betreffende, bauliche Belange.<br />

So wird in § 2 Abs. 1 Ziff. 4 BauO NRW<br />

festgelegt, dass es sich bei Sport- und Spielflächen<br />

um bauliche Anlagen handelt.<br />

Gemäß § 9, Abs. 2 BauO NRW sind ausreichende<br />

Spielflächen für Kleinkinder bereitzustellen, wenn<br />

Gebäude mit Wohnungen errichtet werden.<br />

§ 86 Abs. 1 Ziff. 3; Abs. 2 Ziff. 2 BauO NRW legt<br />

die Satzungsermächtigung von Gemeinden fest,<br />

die besagt, dass Gemeinden örtliche Bauvorschriften<br />

als Satzung erlassen können über die<br />

Lage, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung und<br />

Unterhaltung von Kinderspielflächen gemäß § 9<br />

Abs.2 BauO NRW.<br />

Kommunale Satzungen<br />

In <strong>Lünen</strong> regelt die „Satzung über die Beschaffenheit<br />

und Größe von Spielplätzen für Kleinkinder“<br />

vom 16.11.1972 die nach § 9, Abs. 2<br />

BauO NRW geforderte Größe, Lage und Mindeststandard<br />

von Spielflächen für Kleinkinder bei der<br />

Errichtung von Wohngebäuden.<br />

DIN EN-Norm<br />

Unterhalb der Gesetzgebungsebene können<br />

technische Bauregeln durch technische Normen<br />

für die Planung und Ausbau geschaffen werden.<br />

Regelsetzer für Normen im Bauwesen ist der<br />

Normenausschuss Bau (NABau) im Deutschen<br />

Institut für Normung (DIN) e. V. in Berlin.<br />

Die Normen sind dabei Empfehlungen ohne<br />

Gesetzescharakter für ein sachgerechtes,<br />

technisches Handeln.<br />

Sie können aber in den Bauordnungen als geltende<br />

technische Baubestimmung anerkannt<br />

werden und sind dann für jedermann verbindlich.<br />

DIN EN 18034<br />

Die DIN EN 18034 „Spielplätze und Freiflächen<br />

zum Spielen“ definiert verbindlich Begriffe wie<br />

Spielfläche, Spielplatz, Spielmöglichkeit/Spielort<br />

sowie Sicherheitsstandards.<br />

Ferner beinhaltet sie Orientierungswerte für die<br />

Größe und Erreichbarkeit von Spielflächen.<br />

Die DIN EN 18034 legt dabei zugrunde, dass für<br />

Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren Spielflächen<br />

im Gemeinde- oder Ortsteilbereich sich in<br />

einer Entfernung bis 1.000 m befinden sollten.<br />

Für Kinder im Schulalter von 6 bis 12 Jahren<br />

sollten sich Spielflächen im Quartiersbereich in<br />

einer Entfernung bis 400 m Fußweg befinden.<br />

Für Kleinkinder unter 6 Jahren sollten sich<br />

Spielflächen im Nachbarschaftsbereich in Sichtund<br />

Rufweite der Wohnung in einer Entfernung<br />

bis 200 m befinden.<br />

Die DIN EN 18034 legt u. a. folgende Orientierungswerte<br />

zu erforderlichen Flächenbedarfen<br />

zugrunde, um die Bedürfnisse an verschiedene<br />

Betätigungs- und Spielmöglichkeiten zu erfüllen:<br />

„- eine zum Spielen ausgewiesene Fläche<br />

im Nachbarschaftsbereich erfordert eine<br />

Gesamtfläche von mindestens 500 m²;<br />

- eine zum Spielen ausgewiesene Fläche im<br />

Quartiersbereich erfordert eine Gesamtfläche<br />

von mindestens 5.000 m²;<br />

- bei großflächigen, naturnahen Bereichen ist in<br />

der Regel von Flächengrößen von über 10.000<br />

m² auszugehen;<br />

- eine zum Spielen ausgewiesene Fläche im<br />

Ortsbereich erfordert eine Gesamtfläche von<br />

mindestens 10.000 m²;<br />

- bei großflächigen, naturnahen Angeboten ist<br />

von einer Flächengröße auszugehen, bei der die<br />

Erlebnisvielfalt und die Regenerationsfähigkeit<br />

erhalten werden können.“ (Auszug DIN EN)<br />

DIN EN 1176 / DIN EN 1177<br />

Die Sicherheitsanforderungen für Kinderspielplatzgeräte<br />

sind in einer zusätzlichen Sicherheitsnorm<br />

geregelt, in der DIN EN 1176.<br />

Diese Norm ist eine Sicherheitsnorm im Sinne<br />

des ab 01.05.2004 geltenden Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes.<br />

Vorgaben zu Bodenbeschaffenheit enthält DIN<br />

EN 1177 als ergänzende Norm.<br />

Beide Normen wenden sich unmittelbar an die<br />

Hersteller von Spielplatzgeräten und technischen<br />

Bodenprodukten (zum Beispiel Fallschutzbeläge).<br />

6 <strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>2020</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong>


Teil A: Grundlagen<br />

Richtlinien des Gemeindeunfall-<br />

Versicherungs-Verbandes (GUV)<br />

In den Richtlinien des Gemeindeunfallversicherungsverbandes<br />

(GUV) finden sich Vorgaben für<br />

die Ausstattung von Schulen und Kindertagesstätten,<br />

die über die DIN EN-Normen hinausgehen.<br />

Es werden Regeln über die Gestaltung von Freiflächen<br />

zum Spielen und die Beschaffenheit von<br />

Spielgeräten in den genannten Einrichtungen<br />

aufgestellt, die teilweise auch auf die Gestaltung<br />

öffentlicher Spielplätze übertragen werden<br />

können.<br />

Richtwerte Spielflächenbedarf<br />

Die in den einzelnen Kommunen Deutschlands<br />

angestrebten Richtwerte zur Spielflächenversorgung<br />

sind nicht einheitlich und schwanken<br />

stark.<br />

Sie liegen beispielsweise in Hamburg bei nur 1,5<br />

m² pro Einwohner (Stand 2006); im Bielefeld<br />

hingegen bei 4 m² pro Einwohner (Stand 2006).<br />

Die im Folgenden aufgeführten Richtlinien zur<br />

Spielflächenbedarfsermittlung werden dabei<br />

häufig zugrunde gelegt.<br />

Der „Goldene Plan“<br />

Die „Richtlinien für die Schaffung von Erholungs-<br />

, Spiel- und Sportanlagen“, der sogenannte<br />

„Goldene Plan“ der Deutschen Olympischen Gesellschaft<br />

(DOG) aus dem Jahre 1959 benannte<br />

die ersten Richtwerte für die Bedarfsermittlung<br />

für Spielflächen.<br />

Er liegt mittlerweile in der 3. Fassung aus dem<br />

Jahr 1976 vor und dient nach wie vor als allgemeine<br />

Grundlage zur Spielflächenversorgung,<br />

wonach Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen<br />

jeweils 0,75 m² bzw., in ein Verhältnis zur Gesamtbevölkerung<br />

gesetzt, 2,25 m² Spielfläche<br />

pro Einwohner zur Verfügung stehen sollte und<br />

hat Bedeutung als eine anerkannte Empfehlung<br />

bei der kommunalen Entwicklungsplanung.<br />

So wird dieser Wert zum Beispiel derzeit auch in<br />

den dicht bebauten <strong>Stadt</strong>bezirken von Münster<br />

und Osnabrück zugrunde gelegt.<br />

Auch in <strong>Lünen</strong> kann mit diesem Richtwert gearbeitet<br />

werden, da sowohl die Einwohner- als<br />

auch im speziellen die Kinder- und Jugendlichenzahlen<br />

der einzelnen Statistikbezirke <strong>Lünen</strong>s vorliegen.<br />

Runderlass Innenministerium NRW<br />

Gemäß dem seit über 38 Jahren gültigen<br />

Runderlass des Innenministers (RdErl. d.<br />

Innenministers v. 31.7.1974-VC2-901.11;<br />

Fassung vom 01.03.2003, Geltungsbereich:<br />

öffentliche Spielplätze) hängt der Spielflächenbedarf<br />

insbesondere ab von<br />

- der Lage, Größe und Struktur der Gemeinde,<br />

- der Einwohnerdichte, sowie von der<br />

- Bebauungs- und Erschließungsform,<br />

- der gesamten Wohngeschossfläche und dem<br />

Feiflächenanteil,<br />

- der Art des Spielflächensystems,<br />

- anderen Möglichkeiten der Spielbetätigung.<br />

Gemäß des Runderlasses werden 3 Spielbereichs-Kategorien<br />

unterschieden.<br />

• Spielbereiche der Kategorie A:<br />

Spielbereiche A haben eine zentrale Funktion<br />

für einen Ort bzw. Ortsteil. Sie dienen allen<br />

Altersstufen. In ihnen sollen möglichst vielfältige<br />

Spielbetätigungen – auch für Erwachsene<br />

– möglich sein. Sie sollen eine Spielfläche von<br />

mindestens 1.500 m² Größe aufweisen und<br />

in der Regel nicht weiter als 1.000 m von den<br />

zugeordneten Wohnbereichen entfernt sein.<br />

Werden zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit<br />

größere Spielflächen vorgesehen, können auch<br />

größere Entfernungen in Kauf genommen werden.<br />

Auf die Spielbereiche A sollen etwa 40% bis 60%<br />

der gesamten Spielfläche des Gemeindegebietes<br />

entfallen.<br />

• Spielbereiche der Kategorie B:<br />

Spielbereiche B sind vorzugsweise für die<br />

schulpflichtigen Kinder bestimmt und auf deren<br />

Erlebnis- und Betätigungsdrang ausgerichtet.<br />

In ihrer Funktion können sie beispielsweise<br />

für Sand-, Rasen-, Wasser-, Bau-, Ball-,<br />

<strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> 7


Teil A: Grundlagen<br />

Bewegungs-, Lauf- oder Kletterspiele angelegt<br />

werden.<br />

Die Größe des Spielbereiches soll der jeweiligen<br />

Funktion entsprechen, mindestens aber 400 m²<br />

betragen und die Entfernung zu den zugeordneten<br />

Wohnbereichen 500 m möglichst nicht überschreiten.<br />

Etwa 20% bis 50% der Gesamtspielfläche des<br />

Gemeindegebietes soll auf Spielbereiche der<br />

Kategorie B entfallen.<br />

• Spielbereiche der Kategorie C:<br />

In der Nähe der Wohnungen sollen für Kleinkinder<br />

und jüngere Schulkinder Spielbereiche der<br />

Kategorie C zur Verfügung stehen.<br />

Sie sollen Einrichtungen z. B. zum Hangeln,<br />

Rutschen, Balancieren und sonstige Spieleinrichtungen<br />

aufweisen und Flächen für Bewegungsund<br />

Ballspiele erhalten. Die Spielfläche soll eine<br />

Mindestgröße von 60 m² nicht unterschreiten,<br />

die Entfernung zu den zugehörigen Wohneinheiten<br />

100 m in der Regel nicht überschreiten.<br />

Etwa 20% der Gesamtflächen des Gemeindegebietes<br />

soll auf Spielbereiche der Kategorie C<br />

entfallen.<br />

Mit der Gliederung in verschiedene Spielbereiche<br />

soll gemäß des Runderlasses ein integriertes<br />

Spielflächensystem für das gesamte Gemeindegebiet<br />

entwickelt werden, um den Bedürfnissen<br />

der einzelnen Alterstufen von Kindern und<br />

Jugendlichen zu entsprechen.<br />

Der Spielflächenbedarf hängt dabei insbesondere<br />

von der Lage, Größe und städtebaulichen Struktur<br />

der Gemeinden und Städte ab sowie von der<br />

Einwohnerdichte, der Bebauungsform, der Wohngeschoßfläche<br />

und dem Freiflächenanteil.<br />

Der grundsätzliche Spielflächenbedarf soll demnach<br />

gemäß des Innenminister-Runderlasses<br />

unter Berücksichtigung der vorab erwähnten<br />

Faktoren aus den in der nachfolgenden Tabelle<br />

angegebenen Richtwerten ermittelt werden, die<br />

in der Regel nicht unterschritten werden sollen:<br />

Tabelle 1:<br />

Spielflächenbedarf gemäß Runderlass des<br />

Innenministeriums NRW<br />

Bebauungsdichte (GFZ= Geschoßflächenzahl) Einwohnerdichte (E/ha) Spielflächenbedarf (m²/E)<br />

0,4 und weniger 160 und weniger 2,4<br />

0,8 280 3,0<br />

1,0 350 3,3<br />

1,2 420 3,6<br />

1,4 455 4,2<br />

1,6 und mehr 490 und mehr 4,5<br />

8 <strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>2020</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong>


Teil A: Grundlagen<br />

5.0 Basisdaten zu den Einwohnerzahlen<br />

<strong>Lünen</strong>s<br />

Zum Stichtag der aktuell vorliegenden<br />

Untersuchung am 30.06.2011 lebten 87.907<br />

Einwohner in <strong>Lünen</strong>.<br />

Davon waren 14.795 Lüner in einem Alter von 0<br />

bis einschließlich 17 Jahre.<br />

Von diesen Kindern und Jugendlichen waren<br />

4.149 zwischen 0 bis 5 Jahre alt, 6.689 zwischen<br />

6 bis 13 Jahre alt und 3.957 zwischen 14 bis 17<br />

Jahre alt.<br />

6.0 Basisdaten zu den städtischen<br />

Spielanlagen in <strong>Lünen</strong><br />

Die Abteilung <strong>Stadt</strong>grün <strong>Lünen</strong> betreut derzeit<br />

insgesamt 74 städtische Spielanlagen in 12 von<br />

14 <strong>Stadt</strong>teilen in <strong>Lünen</strong>.<br />

Es handelt dabei sich um 56 Spielplätze<br />

(einschließlich der noch im Jahr 2012 anstehenden<br />

Neubaumaßnahme im Tobiaspark), 6<br />

kombinierte Spiel- und Bolzplatzanlagen, 7 Bolzplätze,<br />

4 Spielstationen und 1 Skateranlage auf<br />

einer Fläche von 128.229 m².<br />

<strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> 9


Teil A: Grundlagen<br />

7.0 Alternative Spielmöglichkeiten<br />

Neben den vorgenanten öffentlichen, städtischen<br />

Spielanlagen existieren im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Lünen</strong>s<br />

derzeit 5 weitere, alternative Spielmöglichkeiten<br />

auf städtischen Grünflächen für Kinder und Ju-<br />

gendliche auf insgesamt 28.763 m² Fläche, die<br />

im Folgenden aufgezeigt werden.<br />

Alternative Spielmöglichkeiten auf<br />

städtischen Grünflächen<br />

- die Ballspielwiese im Seepark <strong>Lünen</strong>,<br />

<strong>Lünen</strong>-Horstmar,<br />

- der Disc-Golf Parcours im Seepark <strong>Lünen</strong>,<br />

<strong>Lünen</strong>-Horstmar,<br />

- die Ballspielwiese Grünzug Achenbach I/II,<br />

Zechenstraße, <strong>Lünen</strong>-Brambauer,<br />

- die Ballspielwiese In der kleinen Heide,<br />

<strong>Lünen</strong>-Beckinghausen,<br />

- die Ballspielwiese Am Heikenberg,<br />

<strong>Lünen</strong>-Altstedde.<br />

Schulen<br />

In <strong>Lünen</strong> gibt es derzeit 13 Grundschulen (2<br />

mit jeweils einem Haupt- und 1 Teilstandort), 3<br />

Hauptschulen, 3 Realschulen, 2 Gymnasien, 2<br />

Gesamtschulen und 3 Förderschulen.<br />

Darüber hinaus ist in <strong>Lünen</strong> als berufsbildende<br />

Einrichtung das Lippe-Berufskolleg ansässig.<br />

Die Schulhoffläche wird von der <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong><br />

mit einer Gesamtfläche von 88.483,63 m²<br />

angegeben.<br />

Die Standorte der jeweiligen Schulen sind im<br />

Teil B der <strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>2020</strong> der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Lünen</strong> örtlich aufgezeigt.<br />

Die Schulhöfe mit ihren Spielmöglichkeiten sind<br />

bis auf die Overbergschule (Grundschule) in<br />

<strong>Lünen</strong>-Süd außerhalb der Schulzeiten für die<br />

Kinder und Jugendlichen <strong>Lünen</strong>s derzeit nicht<br />

zugänglich.<br />

Spielplätze von<br />

Wohnungsbaugesellschaften<br />

Zu den Wohnungsbaugesellschaften mit dem<br />

größten Wohnungsbestand in <strong>Lünen</strong> zählen die<br />

Wohnungsbaugenossenschaft (WBG) <strong>Lünen</strong> eG<br />

sowie der Bauverein zu <strong>Lünen</strong>.<br />

Für die vorliegende <strong>Spielflächenleitplanung</strong> der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> haben diese beiden Wohnungsbaugesellschaften<br />

ihre Daten zu den von ihnen betriebenen<br />

Spielflächen zur Verfügung gestellt.<br />

Danach unterhalten sowohl die WBG <strong>Lünen</strong> als<br />

auch der Bauverein zu <strong>Lünen</strong> derzeit jeweils 37<br />

Spielplätze.<br />

Die Lage der jeweiligen Spielplätze der WBG<br />

<strong>Lünen</strong> und dem Bauverein zu <strong>Lünen</strong> ist im Teil B<br />

des Spielfächenleitplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> örtlich<br />

aufgezeigt.<br />

8.0 In Bebauungsplänen festgesetzte,<br />

städtische Spielplätze<br />

Im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Lünen</strong>s gibt es derzeit 3 Standorte,<br />

an denen städtische Spielplätze in Bebauungsplänen<br />

festgesetzt, jedoch bislang nicht<br />

ausgebaut wurden.<br />

Es handelt sich dabei im Einzelnen um die<br />

städtischen Grundstücke:<br />

- Gertrud-Bäumer-Straße, Gemarkung: Altlünen,<br />

Flur: 14; Flurstück: 2334; Fläche: 494 m²,<br />

- Lise-Meitner-Straße, Gemarkung: Altlünen,<br />

Flur: 14, Flurstück: 2139, Fläche: 514 m²,<br />

- Ricarda-Huch-Straße, Gemarkung: Altlünen,<br />

Flur: 14, Flurstück: 2186, Fläche: 822 m².<br />

10 <strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>2020</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong>


Teil A: Analyse<br />

9.0 Städtevergleich<br />

Spielflächenausstattung<br />

Um einen interkommunalen Vergleich zur<br />

Situation der öffentlichen Spielflächenausstattung<br />

anstellen zu können und so die Spielflächenversorgung<br />

<strong>Lünen</strong>s besser beurteilen und<br />

in Bezug setzen zu können, wurden 3 weitere,<br />

vergleichbare Städte ausgewählt und deren<br />

derzeitigen städtischen Spielflächenzahlen<br />

dargestellt.<br />

Neben den Daten zu <strong>Lünen</strong>s Spielflächenversorgung<br />

liegen die entsprechenden Angaben für die<br />

Städte Witten, Recklinghausen und Bergisch<br />

Gladbach vor.<br />

Alle 4 Städte liegen in Nordrhein-Westfalen, hier<br />

in Randlage zu größeren Ballungsräumen, dem<br />

Ruhrgebiet bzw. Köln.<br />

Alle 4 Städte weisen grob eine Einwohnerzahl<br />

um 100.000 auf, wobei <strong>Lünen</strong> derzeit die<br />

geringste Bevölkerungszahl aufweist mit 87.907<br />

Einwohnern und Recklinghausen die höchste mit<br />

118.365 Einwohnern.<br />

Im Einzelnen stellt sich die Spielflächenversorgung<br />

der 4 Städte wie in der Tabelle 2:<br />

„Städtevergleich Spielflächenversorgung“ dar.<br />

Die Auswertungen ergeben, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong><br />

im interkommunalen Vergleich mit den Städten<br />

Witten, Bergisch Gladbach und Recklinghausen<br />

ihren Einwohnern unter 18 Jahren wenig Fläche<br />

an Spielanlagen und Bolzplätzen zur Verfügung<br />

stellt.<br />

Im vorliegenden, direkten Städtevergleich weist<br />

lediglich die <strong>Stadt</strong> Witten mit einem Wert von<br />

1,33 m² pro Einwohner eine noch geringere<br />

Spielflächenversorgung auf.<br />

Die aufgeführten Vergleichsstädte weisen bis auf<br />

die <strong>Stadt</strong> Bergisch Gladbach Zahlenwerte unter<br />

den von der Deutschen Olympischen Gesellschaft<br />

(DOG) empfohlenen Richtwerten des so genannten<br />

„Goldenen Plans“ als allgemeine Grundlage<br />

zur Spielflächenversorgung auf, wonach 2,25 m²<br />

Spielfläche pro Einwohner zur Verfügung stehen<br />

sollten.<br />

Gesamtbevölkerung<br />

<strong>Lünen</strong> Witten Bergisch Gladbach Recklinghausen<br />

87.907 E 98.787 E 109.994 E 118.365 E<br />

davon 0- bis unter 18-Jährige 14.795 15.139 E 18.918 E 18.756 E<br />

Größe <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

5.917 ha 7.237 ha 8.310 ha 6.642 ha<br />

Anzahl städtische Spielflächen 74 63 150 104<br />

Spielflächengröße gesamt 156.992 m² 131.065 m² 260.000 m² 229.273 m²<br />

Grad der Spielflächenversorgung<br />

nach m² Spielfläche<br />

pro Einwohner<br />

Grad der Spielflächenversorgung<br />

nach m² Spielfläche<br />

pro 0- bis unter 18-Jährige<br />

Tabelle 2:<br />

Städtevergleich Spielflächenversorgung<br />

1,79 m²/E 1,33 m²/E 2,36 m²/E 1,94 m²/E<br />

10,61 m²/E 8,66 m²/E 13,74 m² 12,22 m²/E<br />

<strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> 11


Teil A: Analyse<br />

10. Derzeitige Versorgungssituation mit<br />

städtischen Spielflächen in <strong>Lünen</strong><br />

Insgesamt hält die <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> mit 1,79 m²<br />

Fläche pro Einwohner vergleichsweise wenig<br />

öffentlichen Spielraum bereit, wie auch der<br />

interkommunale Städtevergleich zeigt.<br />

Legt man den Richtwert des so genannten<br />

„Goldenen Plans“ als allgemeine Grundlage zur<br />

Spielflächenversorgung zugrunde, wonach 2,25<br />

m² Spielfläche pro Einwohner zur Verfügung<br />

stehen sollten, so ergäbe sich für die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Lünen</strong> ein theoretischer Mindest-Spielflächenbedarf<br />

in Höhe von ca. 197.791 m² (2,25 m² x<br />

87.907 Einwohner; Stand 30.06.2011).<br />

Tatsächlich verfügt das Lüner <strong>Stadt</strong>gebiet derzeit<br />

über 156.992 m² an öffentlichen Spielflächen,<br />

addiert man die städtischen Spielanlagen und die<br />

städtschen, alternativen Spielmöglichkeiten.<br />

Gemäß der empfohlenen Richtwerte des „Goldenen<br />

Plans“ der Deutschen Olympischen Gesellschaft<br />

(DOG) zur Bedarfsermittlung von öffentlichen<br />

Spielflächen stellt sich ein grundsätzliches<br />

Defizit an Spielflächen in der <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong><br />

dar; es fehlen demnach ca. 40.799 m² an öffentlichen<br />

Spielflächen für eine ausreichende<br />

Versorgung.<br />

Betrachtet man die Versorgung mit städtischen<br />

Spielflächen in den einzelnen <strong>Stadt</strong>bezirken, so<br />

fällt auf, dass der Versorgungsgrad hier sehr<br />

unterschiedlich ist (siehe Tabelle 3: „Übersicht<br />

Spielflächenversorgung in den Statistikbezirken<br />

<strong>Lünen</strong>s“).<br />

Während in etwa einem Drittel der <strong>Stadt</strong>teile der<br />

Grad der Versorgung an Spielflächen oberhalb<br />

des bei der kommunalen Entwicklungsplanung<br />

anerkannten Richtwertes von 2,25 m 2 Spielfläche<br />

je Einwohner liegt, wird dieser Wert in etwa zwei<br />

Drittel der <strong>Stadt</strong>teile <strong>Lünen</strong>s deutlich unterschritten.<br />

Zu einem vergleichbaren Ergebnis gelangt im<br />

Rahmen einer überörtlichen Prüfung auch die<br />

Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen<br />

(GPA NRW) 2011.<br />

Liegt der errechnete Mittelwert in <strong>Lünen</strong><br />

derzeit bei 1,79 m² Spielfläche pro Einwohner,<br />

so weisen insbesondere die Statistikbezirke<br />

Geistviertel, Niederaden, <strong>Lünen</strong>-Süd und<br />

Horstmar eine gute Versorgung mit städtischen<br />

Spielflächen auf.<br />

In diesen Statistikbezirken liegt die Spielflächen-<br />

Versorgung jeweils über dem im „Goldenen Plan“<br />

empfohlenen Wert von 2,25 m² pro Einwohner.<br />

In den Statistikbezirken <strong>Lünen</strong>-<strong>Stadt</strong>mitte,<br />

Wethmar, Beckinghausen, Lippholthausen und<br />

<strong>Lünen</strong>–Nord liegt die städtische Spielflächenversorgung<br />

derzeit weit unter dem im „Goldenen<br />

Plan“ angegebenen Wert.<br />

Hier steht jedem Einwohner jeweils weniger als<br />

1 m² an öffentlichen Spielflächen zur Verfügung.<br />

<strong>Lünen</strong>-Nord weist dabei eine sehr geringe Spielflächenversorgung<br />

innerhalb der <strong>Stadt</strong> mit einem<br />

Wert von lediglich 0,23 m² an öffentlicher Spielfläche<br />

pro Einwohner auf.<br />

1.627 Kinder und Jugendliche, die hier zum<br />

Stichtag lebten, stehen einschließlich des neu<br />

errichteten Spielplatzes am Hebbelweg und den<br />

zukünftig in Betrieb gehenden Spielplatz am<br />

Tobiaspark 4 Spielplätze zur Verfügung.<br />

In Lippholthausen gibt es gar keine städtischen<br />

Spielplätze, in Beckinghausen 1 alternative,<br />

städtische Spielmöglichkeit.<br />

12 <strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>2020</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong>


Teil A: Analyse<br />

Tabelle 3:<br />

Übersicht Spielflächenversorgung in den<br />

Statistikbezirken <strong>Lünen</strong>s<br />

Einwohner<br />

davon 0- bis<br />

unter<br />

18-Jährige<br />

Anzahl der<br />

städtischen<br />

Spielanlagen<br />

(Spielplätze,<br />

komb. Spiel-<br />

Bolzplätze,<br />

Bolzplätze,<br />

Spielstationen,<br />

Skateranlagen)<br />

Anzahl der<br />

städtischen,<br />

alternativen<br />

Spielmöglichkeiten<br />

Städtische<br />

Spielflächengröße<br />

insg.<br />

(städt.<br />

Spielanlagen<br />

und städt.,<br />

alternative<br />

Spielmöglichkeiten)<br />

Grad der Spielflächenversorgung<br />

nach m²<br />

Spielfläche pro<br />

Einwohner<br />

Richtwert<br />

Grad der Spielflächenversorgung<br />

nach m²<br />

Spielfläche pro<br />

0- bis unter 18-Jährige<br />

<strong>Lünen</strong> 87.907 14.795 74 5 156.992 m² 1,79 m²/E 2,25 m²/E 10,61 m²/E<br />

Horstmar 7.754 1.325 8 2 39.479 m² 5,09 m²/E +2,84 m²/E 29,80 m²/E<br />

Niederaden 2.307 344 2 - 6.675 m² 2,89 m²/E +0,64 m²/E 19,40 m²/E<br />

<strong>Lünen</strong>-Süd 7.865 1.249 8 - 20.609 m² 2,62 m²/E +0,37 m²/E 16,50 m²/E<br />

Geistviertel 5.769 802 6 - 13.113 m² 2,27 m²/E +0,02 m²/E 16,35 m²/E<br />

Nordlünen 9.414 1.495 14 - 18.990 m² 2,02 m²/E -0,23 m²/E 12,70 m²/E<br />

Alstedde 6.725 1.057 6 1 13.181 m² 1,96 m²/E -0,29 m²/E 12,47 m²/E<br />

Brambauer 19.363 3.602 13 1 25.492 m² 1,34 m²/E -0,91 m²/E 7,20 m²/E<br />

Osterfeld-Schwansbell 7.145 1.032 3 - 7.174 m² 1,24 m²/E -1,01 m²/E 6,95 m²/E<br />

Gahmen 3.727 725 4 - 4.487 m² 1,20 m²/E -1,05 m²/E 6,19 m²/E<br />

Beckinghausen 964 150 - 1 1.082 m² 1,12 m²/E -1,13 m²/E 7,21 m²/E<br />

<strong>Lünen</strong>-<strong>Stadt</strong>mitte 2.786 372 3 - 1.795 m² 0,64 m²/E -1,61 m²/E 4,83 m²/E<br />

Wethmar 4.851 993 3 - 2.791 m² 0,58 m²/E -1,67 m²/E 2,81 m²/E<br />

<strong>Lünen</strong>-Nord 9.093 1.627 4 - 2.124 m² 0,23 m²/E -2,02 m²/E 1,31 m²/E<br />

Lippholthausen 144 22 - - 0 m² 0 m²/E -2,25 m²/E 0 m²/E<br />

<strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> 13


Teil A: Analyse<br />

11.0 Erläuterung zur Vorgehensweise<br />

bei der Bestandserfassung, Bewertung<br />

und Analyse der <strong>Spielflächenleitplanung</strong><br />

<strong>2020</strong><br />

In der vorliegenden Bestandsaufnahme und -<br />

bewertung sind alle städtischen Spielanlagen<br />

<strong>Lünen</strong>s stadtteilbezogen kartografisch erfasst.<br />

Die Auswertung erfolgte zum Stichtag<br />

30.06.2011.<br />

Alle im Spielflächenleitplan <strong>2020</strong> genannten<br />

Kinder- und Jugendlichenzahlen beziehen sich<br />

auf diesen Stichtag.<br />

Eingeteilt wurden die Kinder und Jugendlichen<br />

<strong>Lünen</strong>s in 3 Altersgruppen; in die 0- bis 5-<br />

jährigen Klein- und Vorschulkinder, die 6- bis<br />

13-jährigen Schulkinder und die 14- bis 17-<br />

jährigen Jugendlichen.<br />

Zu jedem Spielplatz finden sich folgende<br />

Angaben:<br />

• Anzahl der Kinder und Jugendlichen im<br />

Einzugsbereich nach Altersgruppen (in<br />

Diagrammform, jeweils mit Zahlen- und<br />

Prozentangaben)<br />

• Lage<br />

• Gemarkung<br />

• Flur<br />

• Flurstück<br />

• Größe<br />

• Eigentümer<br />

14 <strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>2020</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong><br />

• Erstellung<br />

• ggf. Umgestaltung<br />

• Zugänge/Erschließung<br />

• Spielbereiche<br />

• Spielgeräte<br />

• Ausstattung<br />

• Einfriedung/Eingrünung<br />

• Oberflächen/Fallschutz<br />

• Topographie<br />

• Bepflanzung/Pflegezustand<br />

• mögliche Gefahrenpunkte<br />

• Umgebung/angrenzend Bebauung<br />

• alternative Spielmöglichkeiten<br />

• Nutzergruppen<br />

• Einzugsbereich<br />

Einzugsradius<br />

Als Einzugsradius für Quartiersspielplätze wurden<br />

400 m um den jeweiligen Spielplatz festgelegt,<br />

gemäß der in der DIN EN 18034 „Spielplätze<br />

und Freiräume zum Spielen“ empfohlenen<br />

Entfernung bis 400 m Fußweg für Spielflächen im<br />

Quartiersbereich für Kinder von 6 bis 12 Jahren.<br />

Für städtische Spielflächen, die über die<br />

Quartiersgrenzen hinaus Bedeutung für Kinder<br />

und Jugendliche haben, wurden 1.000 m als<br />

Einzugsbereich um den Spielplatz festgesetzt.<br />

Bewertung der Spielflächen<br />

Für die Bestandserfassung der konkreten<br />

Situation der städtischen Spielanlagen wurde<br />

ein Erhebungsbogen entwickelt, der bei jeder<br />

städtischen Spielfläche <strong>Lünen</strong>s zugrunde gelegt<br />

wurde.<br />

In <strong>Lünen</strong> wurden die 5 Spielplatzkategorien<br />

„Spielplatz“, „Spiel- und Bolzplatz“, „Bolzplatz“,<br />

„Spielstationen“ sowie „Skateranlage“ bei der<br />

Bestandaufnahme vorgefunden.<br />

Diese Spielflächen wurden nach einem<br />

einheitlichen System bewertet.<br />

Das Bewertungssystem dient dazu, eine<br />

nachvollziehbare, gleiche Betrachtung aller<br />

Spielflächen und einen einheitlichen Maßstab zu<br />

erhalten, nach dem Vergleiche gezogen werden<br />

können.<br />

Der Spielwert von Spielflächen ist abhängig von<br />

vielen verschiedenen Faktoren.<br />

Um den Spielwert eines Spielplatzes ermitteln<br />

zu können, wurden zur Systematisierung des<br />

vorliegenden Bewertungssystems 5 Bewertungskriterien-Gruppen<br />

zugrunde gelegt, die die<br />

Qualität eines Spielplatzes bestimmen.<br />

Die Oberthemen dieser Bewertungskriterien-<br />

Gruppen lauten:<br />

• Bewegung/Motorik:<br />

In dieser Kategorie wird ermittelt, ob Anreize<br />

zur Bewegung/Motorik auf dem Spielplatz<br />

vorhanden sind und wie sich diese im<br />

Einzelnen darstellen. Zu den unterschiedlichen<br />

Bewegungsmöglichkeiten, die abgefragt<br />

werden, gehören das Hangeln/Klettern,<br />

Rutschen, Balancieren (Gleichgewicht), spezielle


Teil A: Analyse<br />

Geräteausstattungen/Spielfelder zum Laufen<br />

und/oder Springen und /oder Skaten, Kriechen/<br />

Krabbeln, Wippen, Drehen, Werfen/Fangen,<br />

Schießen (Fußball), Schaukeln/Schwingen.<br />

• Modellieren/Kreativität:<br />

In dieser Kategorie wird ermittelt, ob Anreize<br />

zum Modellieren und kreativem Gestalten auf<br />

dem Spielplatz vorhanden sind und wie sich<br />

diese im Einzelnen darstellen.<br />

Zu den unterschiedlichen Elementen auf einem<br />

Spielplatz, die sich zum Modellieren bzw. dem<br />

kreativem Gestalten eignen, werden Wasser,<br />

Sand, Erde/Lehm/Matsch gezählt.<br />

• Sinnliche Wahrnehmung/Naturerfahrung:<br />

In dieser Kategorie wird ermittelt, ob die Spiel-<br />

fläche in ihrer Gestaltung Anreize zur sinnlichen<br />

Wahrnehmung/Naturerfahrung bietet und wie<br />

sich diese im Einzelnen darstellen.<br />

So bestimmt die Pflanzenverwendung auf dem<br />

Spielplatz, ob Bäume, Sträucher/Hecken, naturnah<br />

angelegte Spielflächen und Beeren/Nüsse/<br />

Früchte sinnlich wahrgenommen werden können<br />

und die Spielgeräteausstattung, ob durch vorhandene<br />

Klang-, Tast- und visuelle Spielelemente<br />

sinnliche Erlebnisse auf der Spielfläche möglich<br />

sind.<br />

• Soziale Bedürfnisse:<br />

In dieser Kategorie wird ermittelt, ob die Spielfläche<br />

verschiedene, soziale Bedürfnisse der<br />

Nutzer erfüllt und wie sich diese im Einzelnen<br />

darstellen.<br />

So dienen Ecken und Nischen als Rückzugsmög-<br />

lichkeiten und nicht überdachte ebenso wie<br />

überdachte Sitzgelegenheiten, Pergolen und<br />

Picknickgarnituren als Aufenthaltsmöglichkeit,<br />

um soziale Kontakte auf der Spielfläche wahrzunehmen.<br />

Barrierefreie Zugänge und eine integrative Geräteausstattung<br />

sind Voraussetzung für Menschen<br />

mit Behinderungen und Einschränkungen,<br />

den Spielplatz als sozialen Treffpunkt nutzen zu<br />

können.<br />

Eine Gliederung der Spielbereiche nach Altersklassen<br />

bewirkt, dass unterschiedliche soziale<br />

Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen unterschiedlicher<br />

Entwicklungsstufen erfüllt werden<br />

können.<br />

• Gestaltung des Spielplatzes:<br />

In dieser Kategorie wird ermittelt, über welche<br />

Qualität die eigentliche Gestaltung des Spielplatzes<br />

verfügt, um auf der Spielfläche ein bedarfsgerechtes,<br />

vielfältiges Spielen zu ermöglichen.<br />

Es wird festgestellt, ob die Freifläche größer<br />

als 100 m² ist, ob sie abwechselungsreich mit<br />

Senken/Hügeln/Modellierung gestaltet wurde,<br />

ob dem Spielplatz eine besondere Identität,<br />

ein Thema oder ein besonderer Ort zugrunde<br />

liegt, ob die Geräte in die Gestaltung integriert<br />

sind, ob die Anlage Vielfalt und Veränderbarkeit<br />

bietet, ob ein ausgewogenes Verhältnis von<br />

Sonnen- und Schattenflächen vorhanden ist und<br />

ob der Spielplatz bezüglich seiner Sicherheit<br />

über eine Absicherung gegen äußere Gefahren<br />

verfügt.<br />

Für jedes vorab aufgeführte Einzelkriterium<br />

wurde im Falle des Vorhandenseins jeweils 1<br />

Punkt in den fünf Spielplatzkategorien „Spielplatz“,<br />

„Spiel- und Bolzplatz“, „Bolzplatz“, „Spielstation“<br />

sowie „Skateranlage“ vergeben.<br />

Ebenfalls wurden zu dem bei der Bestandsaufnahme<br />

vorgefundenen Zustand der Geräte<br />

sowie der Hygiene/Pflege jeweils noch 1 bis 3<br />

Punkte nach dem Einschätzungsgrad vergeben<br />

(gut = 3 Punkte, akzeptabel = 2 Punkte,<br />

verbesserungswürdig = 1 Punkt).<br />

Somit lassen sich in der Kategorie „Spielplatz“<br />

sowie „Spiel- und Bolzplatz“ bei idealen Spielbedingungen<br />

maximal 38 Punkte erreichen, in<br />

der Kategorie „Bolzplatz“ maximal 15 Punkte,<br />

in der Kategorie „Spielstationen“ maximal 24<br />

und in der Kategorie „Skateranlage“ maximal<br />

17 Punkte (siehe auch Tabelle 4: „Schema<br />

Spielplatzbewertung“).<br />

<strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> 15


Teil A: Analyse<br />

Um die Bewertung aller Spielplätze vergleichbar<br />

zu machen, wird ein einheitlicher und vergleichbarer<br />

Wert benötigt.<br />

Hierzu wird der Quotient aus den verteilten<br />

Punkten und den in den einzelnen Kategorien<br />

möglichen Punkten gebildet, um so zu einem<br />

Spielwertfaktor eines Spielplatzes zu gelangen<br />

(Bewertungssumme dividiert durch mögliche<br />

Bewertungspunkte ergibt den Spielwertfaktor).<br />

Bewegung/ Motorik<br />

Bewertungskriterien<br />

Tabelle 4: Schema Spielplatzbewertung<br />

Spielplatz<br />

Spiel- und<br />

Bolzplatz<br />

Spielplatzkategorien<br />

Bolzplatz Spielstationen Skateranlage<br />

hangeln und klettern 1 1 - 1 -<br />

rutschen 1 1 - 1 -<br />

balancieren (Gleichgewicht) 1 1 - 1 -<br />

laufen und/oder springen und/oder skaten 1 1 1 1 1<br />

kriechen und krabbeln 1 1 - 1 -<br />

wippen 1 1 - 1 -<br />

drehen 1 1 - 1 -<br />

werfen, fangen, schiessen (Ballspiel) 1 1 1 - -<br />

schaukeln / schwingen 1 1 - 1 -<br />

Im anhängenden Bewertungsverzeichnis findet<br />

sich eine Übersicht aller städtischen Spielflächen<br />

mit ihren jeweiligen Bewertungsergebnissen.<br />

Das die Gesamtergebnisse zusammenfassende<br />

Bewertungsverzeichnis soll als Orientierung<br />

dienen, auch stadtteilbezogen Handlungspriori-<br />

täten zu erkennen.<br />

Zu der zuletzt erarbeiteten „Spielplatzanalyse<br />

1997/1998“ kann kein direkter Bezug hergestellt<br />

oder ein direkter Vergleich zur <strong>Spielflächenleitplanung</strong><br />

<strong>2020</strong> gezogen werden, da damals<br />

andere Altersgruppen, Einzugsradien zugrunde<br />

gelegt wurden und ein anderes, subjektiv beschreibendes<br />

Bewertungssystem angewandt<br />

wurde.<br />

Modellieren /<br />

Kreativität<br />

Sinnliche<br />

Wahrnehmung/ Naturerfahrung<br />

Soziale Bedürfnisse<br />

Gestaltung des<br />

Spielplatzes<br />

Wasser 1 1 - 1 -<br />

Sand 1 1 - 1 -<br />

Erde/Lehm/Matsch zum Gestalten 1 1 - - -<br />

Äste / Holz / Steine / Kiesel Naturmaterialien zum Gestalten 1 1 - - -<br />

Bäume 1 1 - - -<br />

Sträucher / Hecken 1 1 - - -<br />

naturnahe Flächen 1 1 - - -<br />

Beeren, Nüsse, Früchte 1 1 - - -<br />

Klang-, Tast- und visuelle Spiele 1 1 - 1 -<br />

Ecken & Nischen, Rückzugsmöglichkeiten 1 1 - - -<br />

nicht überdachte Sitzgelegenheit 1 1 1 1 1<br />

überdachte Sitzgelegenheit / Pergola / Picknickgarnitur 1 1 1 - 1<br />

barrierefreie Zugänge 1 1 1 1 1<br />

integrativ (Geräte) 1 1 1 1 -<br />

Gliederung nach Altersklassen 1 1 - - -<br />

Freifläche > 100 m² 1 1 1 - 1<br />

Senken/Hügel/Modellierung 1 1 - - 1<br />

Identität / Thema/ besonderer Ort 1 1 1 1 1<br />

Geräte in Gestaltung integriert 1 1 - 1 1<br />

Vielfalt 1 1 - 1 1<br />

Veränderbarkeit 1 1 - - -<br />

Sonnen/Schattenflächen 1 1 - - 1<br />

Einschätzung der<br />

Gerätebestückung/Zustand<br />

(nur eine Auswahl möglich)<br />

Einschätzung der<br />

Hygiene / Pflege<br />

(nur eine Auswahl möglich)<br />

Summe der möglichen<br />

Bewertungspunkte<br />

Absicherung gegen äußere Gefahren / Einfriedung 1 1 1 1 1<br />

Verbesserungswürdig (1) 1 1 1 1 1<br />

Akzeptabel (2) 2 2 2 2 2<br />

Gut (3) 3 3 3 3 3<br />

Verbesserungswürdig (1) 1 1 1 1 1<br />

Akzeptabel (2) 2 2 2 2 2<br />

Gut (3) 3 3 3 3 3<br />

38 38 15 24 17<br />

16 <strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>2020</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong>


Teil A: Fazit<br />

12.0 Festlegung eines Mindestqualitätsstandards<br />

bei städtischen<br />

Spielanlagen<br />

Aus der erfolgten Gesamtschau über alle städtischen<br />

Spielanlagen <strong>Lünen</strong>s ergibt sich derzeit<br />

ein durchschnittlicher Spielwertfaktor von 0,37.<br />

Die Spielwerte der einzelnen städtischen Spielanlagen<br />

variieren dabei stark im Lüner <strong>Stadt</strong>gegefüge.<br />

Der niedrigste, derzeit ermittelte Spielwertfaktor<br />

liegt bei 0,24; der höchste Spielwertfaktor bei<br />

0,87.<br />

Bei allen städtischen Spielanlagen, die höchstens<br />

einen Spielwert von 0,42 erreichen, ist ein<br />

Handlungsbedarf festgestellt worden.<br />

absinken zu lassen, damit ein gänzlicher Verlust<br />

des Spielwertes oder der bauliche Verfall<br />

verhindert und die Anlage weiterhin zum Spielen<br />

angenommen und akzeptiert wird.<br />

- Ein Spielplatz sowie ein kombinierter Spiel-<br />

Bolzplatz sollte mindestens 16 von 38 möglichen<br />

Punkten erreichen,<br />

- ein Bolzplatz sollte mindestens 7 von 15<br />

möglichen Punkten erreichen,<br />

- eine Skateranlage sollte mindestens 8 von 17<br />

möglichen Punkten erreichen,<br />

- eine Spielstation sollte mindestens 11 von 24<br />

möglichen Punkten erreichen.<br />

Nach Sichtung, dem Vergleich und der Bewertung<br />

des Gesamtbestandes städtischer Spielanlagen<br />

wird daher im Ergebnis ein Spielwertfaktor<br />

von 0,42 als Mindestqualitätsstandard auf<br />

den Spielflächen der <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> erachtet, was<br />

im übertragenen Sinn einer Schulnote „ausreichend“<br />

entspräche.<br />

Ab diesem Schwellenwert besteht in jedem Fall<br />

ein Handlungsbedarf auf der städtischen Spielanlage.<br />

Die Verantwortlichen sollten im Rahmen der<br />

Qualitätssicherung und zum Erhalt des Anlagevermögens<br />

dahingehend tätig werden, den<br />

Spielwertfaktor der Spielanlage nicht weiter<br />

<strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> 17


Teil A: Fazit<br />

13.0 Ermittlung des Handlungsbedarfs<br />

Methodisch basiert die <strong>Spielflächenleitplanung</strong><br />

auf zwei Untersuchungssträngen, deren Ergebnisse<br />

zur Bewertung der Bestandsspielplätze<br />

miteinander verknüpft werden.<br />

Es handelt sich dabei zum einen um die Ermittlung<br />

der aktuellen Kinder- und Jugendlichenzahlen<br />

im Einzugsbereich der städtischen Spielplätze,<br />

zum anderen um die aktuelle Erfassung des<br />

derzeitigen Bestandes städtischer Spielplätze in<br />

<strong>Lünen</strong>.<br />

Die Zusammenschau des jeweils errechneten<br />

Spielwertfaktors mit den vorgefundenen Kinderund<br />

Jugendlichenzahlen am jeweiligen Spielplatzstandort<br />

lässt Mängel und Potentiale, Versorgungsengpässe<br />

und Bedarfe erkennen und<br />

ermöglicht eine Bewertung sowie Empfehlungen<br />

zum jeweiligen Handlungsbedarf.<br />

Die Handlungsbedarfe werden jeweils nach<br />

Bedarfslage und Dringlichkeit in folgende Kategorien<br />

eingestuft:<br />

• Kein Handlungsbedarf<br />

Keine Mängel erkennbar bzw. so geringe<br />

Mängel, die im Rahmen der regelmäßigen<br />

Instandhaltungspflege behoben werden können<br />

• Mittelfristiger Handlungsbedarf zur<br />

Optimierung<br />

Umsetzung erforderlicher Maßnahmen in den<br />

Jahren 2016 bis <strong>2020</strong><br />

• Kurzfristiger Handlungsbedarf zur Optimierung<br />

Möglichst umgehende Umsetzung erforderlicher<br />

Maßnahmen in den Jahren 2013 bis 2015<br />

• Rückbau bei Flächenvorhaltung<br />

Aufgabe der Spielplatznutzung am Standort bei<br />

Erhalt der öffentlichen Grünfläche in den Jahren<br />

2013 bis 2015<br />

• Flächenaufgabe<br />

Aufgabe der Spielplatznutzung am Standort<br />

sowie der Nutzung als öffentliche Grünfläche in<br />

den Jahren 2013 bis 2015<br />

• Mittelfristige Wiederaktivierung derzeit<br />

rückgebauter Spielanlagen<br />

Wiederaufnahme der Spielplatznutzung am<br />

Standort in den Jahren 2016 bis <strong>2020</strong><br />

• Mittelfristiger Neubau von Spielanlagen<br />

Neuaufnahme von Spielplatznutzung am Standort,<br />

voraussichtlich in den nächsten 2 bis 3<br />

Jahren<br />

Bei der durchgeführten Bestandsaufnahme<br />

und Bewertung der städtischen Spielplätze<br />

<strong>Lünen</strong>s wurde im Ergebnis für 11 städtische<br />

Spielanlagen ein kurzfristiger Handlungsbebedarf<br />

ermittelt.<br />

Bei 25 städtische Spielanlagen wurde ein<br />

mittelfristiger Handlungsbedarf festgestellt.<br />

Bei 31 städtischen Spielanlagen liegt derzeit kein<br />

Handlungsbedarf vor.<br />

Für 4 städtische Spielanlagen wird der Rückbau<br />

bei Erhalt der öffentlichen Grünfläche vorgeschlagen.<br />

An 3 Standorten wird eine Spielplatzschließung<br />

einschließlich einer Flächenaufgabe empfohlen.<br />

Wieder aktiviert werden sollten 2 Standorte<br />

derzeit rückgebauter Spielanlagen.<br />

Neu gebaut werden sollten 2 Spielanlagen<br />

(siehe dazu auch Anlage 1: „Prioritätenliste nach<br />

Handlungsbedarf“, Anlage 2: „Prioritätenliste<br />

nach <strong>Stadt</strong>teilen“).<br />

Bei den ausgesprochenen Handlungsempfehlungen,<br />

insbesondere bei vorgeschlagenen Rückbauten<br />

städtischer Spielplätze bzw. Flächenaufgaben<br />

wurde darauf geachtet, dass im Ergebnis<br />

die verbleibenden Spielflächen untereinander<br />

weitgehend durch Fußwege verbunden sind,<br />

so dass ein gefahrloses Erreichen anderer<br />

Spielbereiche möglich ist und in <strong>Lünen</strong> weiterhin<br />

ein Versorgungsnetz an städtischen Spielplätzen<br />

bereitgestellt wird.<br />

Die zum Rückbau vorgeschlagenen Spielflächen<br />

sind darüber hinaus jeweils verknüpft mit<br />

einer Empfehlung zu einer gleichzeitigen<br />

Attraktivierung, gesamten Überplanung oder<br />

Neueinrichtung benachbarter städtischer<br />

Spielflächen.<br />

18 <strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>2020</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong>


Teil A: Fazit<br />

Neben dem errechneten Spielwertfaktor für die<br />

einzelnen städtischen Spielanlagen sollten die<br />

städtische Spielflächenversorgung im <strong>Stadt</strong>teil,<br />

die Bevölkerungsentwicklung und Altersstruktur<br />

der Kinder und Jugendlichen vor Ort sowie der<br />

Aspekt, ob sich die Anlage im Einzugsbereich von<br />

zur Aufgabe empfohlener Spielflächen befindet,<br />

jeweils weitere Kriterien zur Bestimmung der<br />

Prioritäten zur Umsetzung in den ermittelten<br />

Handlungsbedarfs-Gruppen sein.<br />

14.0 Kosten<br />

Das Anlagevermögen für den Bereich der<br />

städtischen Spielflächen <strong>Lünen</strong>s betrug im Jahre<br />

2012 ca. 3.800.000 €.<br />

Die gärtnerische Pflege und Instandhaltung aller<br />

städtischen Spielflächen ergeben Unterhaltungskosten<br />

von rd. 620.000,00 € jährlich (entspricht<br />

ca. 16 %).<br />

Dieses Budget wird im Rahmen eines jährlichen<br />

Funktionalauftrages mit den Wirtschaftsbetrieben<br />

<strong>Lünen</strong> (WBL) vergeben.<br />

Obwohl der durchschnittliche Pflegeaufwand<br />

der Lüner Spiel- und Bolzplätze geringer ist als<br />

der vieler Vergleichskommunen, erreicht die<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> im interkommunalen Vergleich die<br />

höchsten Einheitspreise pro Quadratmeter bei<br />

der Spielplatzunterhaltung.<br />

Die Betrachtung einzelner Leistungen macht<br />

deutlich, dass der hohe Wert beim Aufwand<br />

der Pflege und Instandhaltung der Spielund<br />

Bolzplätze hauptsächlich aus der teuren<br />

Grünpflege resultiert, obwohl die Wahl der<br />

Bepflanzung einen extensiven Pflegeaufwand erfordert.<br />

<strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> 19


Teil A: Fazit<br />

Ebenso überschreiten die Kosten für Reparaturen<br />

die durchschnittlichen Einheitspreise der Vergleichskommunen<br />

(Quelle: GPA NRW Produktprüfung<br />

Grünflächen).<br />

Auf den Quadratmeter herunter gerechnet,<br />

beträgt der Aufwand für die Pflege und<br />

Unterhaltung der städtischen Spiel- und<br />

Bolzplätze <strong>Lünen</strong>s derzeit 4,82 €/m².<br />

Ein Wert von 2,00 €/m² wurde als erreichbare<br />

Benchmark im interkommunalen Vergleich bei<br />

der überörtlichen Prüfung der <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> für<br />

den Bereich Grünflächen von der Gemeindeprüfungsanstalt<br />

Nordrhein Westfalen ermittelt.<br />

Mögliche, steuerbare Faktoren hierbei sind die<br />

Leistungsentgelte für die Grünpflege.<br />

Die Leistungsentgelte sind durch einen, im langfristig<br />

mit den WBL geschlossenen Vertrag festgeschriebenen<br />

Garantiebetrag nur sehr begrenzt<br />

beeinflußbar; daher wird ein Konsolidierungspotential<br />

in diesem Bereich als derzeit nicht realisierbar<br />

angesehen.<br />

Angesichts des Vertrages ist die Einflussnahme<br />

nach aktuellem Sachstand ausschließlich über<br />

die Steuerung der Einzelaufträge außerhalb der<br />

den WBL garantierten Umsatzerlösen zu erzielen.<br />

Größe Einheit Häufigkeit EP € netto GP € netto GP € brutto<br />

Liste 1, 4.7 Gehölzpflege ohne Verkehrsgrün 19.726,00 m² 3 2,38 46.947,88 55.867,98<br />

Liste 3, 4.7 Hecken 790,00 m 2 4,92 3.886,80 4.625,29<br />

Liste 5, 4.7 Gebrauchsrasen ohne Verkehrsgrün, Großrasen 46.023,00 m² 10-20 0,40 18.409,20 21.906,95<br />

Liste 5, 4.7 Gebrauchsrasen ohne Verkehrsgrün, Großrasen 1.440,00 m² 10-20 0,27 388,80 462,67<br />

Liste 5, 4.7 Gebrauchsrasen ohne Verkehrsgrün, Großrasen 419,00 m² 10-20 1,26 527,94 628,25<br />

Liste 6, 4.7 Gebrauchsrasen ohne Verkehrsgrün, Kleinrasen 27.291,00 m² 10-20 2,00 54.582,00 64.952,58<br />

Liste 12, 4.7 Intensivpflege Standard B 54,00 m² 7 8,73 471,42 560,99<br />

Liste 14, 4.7 Laubbeseitigung 91.068,00 m² 2 0,64 58.283,52 69.357,39<br />

Liste 14, 4.7 Laubbeseitigung 7.530,00 m² 3 0,93 7.002,90 8.333,45<br />

Liste 15, 4.7 Mech./therm.Wegepflege 770,00 m² 2 0,56 431,20 513,13<br />

Liste 15, 4.7 Mech./therm.Wegepflege 19.825,00 m² 4 1,12 22.204,00 26.422,76<br />

Liste 15, 4.7 Mech./therm.Wegepflege 210,00 m² 6 1,68 352,80 419,83<br />

Liste 15, 4.7 Mech./therm.Wegepflege 2.506,00 m² 12 3,36 8.420,16 10.019,99<br />

Liste 16, 4.7 tiefgründige Sandreinigung 3.569,00 m² 1 3,02 10.778,38 12.826,27<br />

Liste 17, 4.7 Spielplatzkontrolle 69,00 Stk. 1 1.108,49 76.485,81 91.018,11<br />

Liste 18, 4.7 Müllbeseitigung 3.114,00 m² 6 0,21 653,94 778,19<br />

Liste 18, 4.7 Müllbeseitigung 121.820,00 m² 26 0,54 65.782,80 78.281,53<br />

Teilobjekt Spielplatz Baukelweg<br />

Gebrauchsrasen kleinteilig 290,00 m² 10-20 2,00 580,00 690,20<br />

Strauchpflanzung Bestandspflegephase 178,00 m² 3 0,79 421,86 502,01<br />

Teilobjekt Spielplatz Kreikenhof<br />

Tabelle 5:<br />

Übersicht Unterhaltungskosten Spielflächen<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> im Jahr 2012<br />

Gebrauchsrasen/Schotterrasen mähen 2.760,00 m² 10-20 0,40 1.104,00 1.313,76<br />

Strauchspflanzung Bestandspflegephase 870,00 m² 3 0,79 2.061,90 2.453,66<br />

Zwischensumme 451.935,00<br />

+ 3,5 % Anpassung seit 2010 467.752,72<br />

Reperaturleistungen 1,00 psch 84.033,61 100.000,00<br />

Demontage/Montage neue Spielgeräte 1,00 psch 42.016,81 50.000,00<br />

Summe gesamt brutto 617.752,72 €<br />

Flächengröße Spielplätze m² 128.229,00 m²<br />

durchschnittlicher Preis<br />

in Euro pro m² Spielplatz 2012 4,82 €<br />

20 <strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>2020</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong>


Infolgedessen sollen ab 2013 die Kosten<br />

hierfür pauschal um etwa 50.000 €, ca. einem<br />

Drittel der Reparaturkosten, zu Gunsten von<br />

Investitionen verlagert werden.<br />

Diese Maßnahme soll zu wirtschaftlicheren Ergebnissen<br />

bei der Vergabe von Aufträgen, z.B.<br />

der Montage neuer Spielgeräte führen.<br />

Die Investitionen sollen in neue, vandalismussichere<br />

und witterungsbeständige Spielgeräte<br />

fließen und mittelfristig die Reparaturkosten für<br />

Spielgeräte senken.<br />

Zusammengefasst sollen sich durch diese<br />

Maßnahme sowie durch die 2013 bis 2015 geplanten<br />

Spielplatzschließungen die Unterhal-<br />

tungskosten bis 2016 durchschnittlich um rd.<br />

50.000 € jährlich reduzieren.<br />

Ab 2016 steigen die jährlichen Pflegekosten<br />

angesichts der planmäßigen Vergrößerung<br />

einiger vorhandener Spielplätze, der Aktivierung<br />

temporär stillgelegter Anlagen sowie dem<br />

jährlichen Kostensteigerungsindex von 1,75%<br />

kontinuierlich auf 612.000 € bis <strong>2020</strong> an.<br />

Insgesamt betragen bis zum Jahr <strong>2020</strong> die<br />

benötigten Unterhaltungskosten für die Pflege<br />

und Instandsetzung städtischer Spielanlagen<br />

5.318.000 € brutto in <strong>Lünen</strong>.<br />

In den Jahren 2005 bis 2012 sind insgesamt<br />

lediglich 482.650 € brutto für die Optimierung<br />

und die Neuanlage aufgewendet worden.<br />

Die Investitionen sind dabei nicht kontinuierlich<br />

erfolgt, sondern wiesen starke Schwankungen<br />

auf.<br />

Im Jahr 2005 zum Beispiel wurde gar kein Geld<br />

in die Optimierung und Neuanlage städtischer<br />

Spielflächen investiert.<br />

Im Mittel wurden in den Jahren 2005 bis<br />

2012 bei einem Anlagevermögen von rund<br />

3.800.000 € lediglich 60.000 € in die städtischen<br />

Spielanlagen <strong>Lünen</strong>s investiert, wovon weit mehr<br />

als die Hälfte des Geldes für den Neubau von<br />

Spielplätzen verwandt wurde und nicht dem Erhalt<br />

bestehender Spielanlagen diente.<br />

Dies hat in Teilen zu einem Sanierungsstau auf<br />

den städtischen Spielanlagen geführt.<br />

Laut der Abteilung <strong>Stadt</strong>grün mussten in der<br />

Vergangenheit zur Herstellung der reinen<br />

Verkehrssicherheit auf den Spielanlagen<br />

wiederholt defekte Spielgeräte ersatzlos zurück<br />

gebaut werden.<br />

Im Rahmen eines Erhaltungsmanagements<br />

erscheint es zukünftig notwendig, Budgets in<br />

ausreichender Höhe der Reinvestitionsquote zur<br />

Verfügung zu stellen.<br />

Bis zum Jahr <strong>2020</strong> wird dabei im Bereich<br />

der Optimierung und Neuanlage städtischer<br />

Spielanlagen mit einem Gesamtvolumen von<br />

3.156.000 € gerechnet, um die städtische<br />

Spiellandschaft in <strong>Lünen</strong> insgesamt dauerhaft<br />

zu verbessern und auf einen neuen Qualitätsstandard<br />

zu bringen.<br />

Zur kurzfristigen Verbesserung des Qualitätsstandards<br />

der Spielflächen sollen in den Jahren<br />

2013 bis 2015 insgesamt 11 öffentliche Spielflächen<br />

mit einem Investitionsvolumen von rd.<br />

1.44 Mio. € saniert und 7 Spielanlagen zurückgebaut<br />

werden.<br />

Dies beinhaltet die dauerhafte Flächenaufgabe<br />

von 2 Spielplätzen und einem Spiel- und<br />

Bolzplatz sowie die temporäre Stilllegung von<br />

insgesamt 4 Spielanlagen.<br />

Ab 2016 bis <strong>2020</strong> sieht der Investitionsplan zur<br />

Umsetzung des Handlungsbedarfs für 25 weitere<br />

Spielanlagen jährliche Investitionen in Höhe<br />

von rd. 343.100 € einschl. der Aktivierung von<br />

2 derzeit rückgebauter Spielanlagen und dem<br />

planmäßigen Neubau von 2 Spielanlagen vor.<br />

Für 2 der zur Flächenaufgabe vorgesehenen<br />

Spielflächen kann grundsätzlich auch über<br />

eine Planänderung Baurecht geschaffen<br />

werden, um einen Teil der Investitionen durch<br />

Grundstücksveräußerungen zu finanzieren.<br />

Gemäß einem anzusetzenden Bodenrichtwert<br />

des Gutachterausschusses für Grundstückswerte<br />

in der <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> von 185 €/m² kann hier mit<br />

Erlösen in Höhe von ca. 291.745 € kalkuliert<br />

werden.<br />

<strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> 21


Teil A: Fazit<br />

Budgetplan bis <strong>2020</strong> zur Umsetzung der Handlungsbedarfe<br />

Investitionskosten 2005 bis 2012 zur Optimierung und Neuanlage städtischer Spielanlagen<br />

Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 * gesamt<br />

Investitionen in Optimierung, Neuanlage<br />

der städtischen Spielflächen<br />

0 € 54.998 € 95.260 € 41.429 € 101.212 € 8.919 € 91.388 € 13.795 € 407.000 €<br />

16 % bzw. 19 % MwSt 0 € 8.800 € 18.099 € 7.871 € 19.230 € 1.695 € 17.364 € 2.621 € 75.680 €<br />

Summe brutto 0 € 63.798 € 113.359 € 49.300 € 120.442 € 10.614 € 108.752 € 16.416 € 482.680 €<br />

* zzgl. 75.000 € Sanierung Skateranlage<br />

Anlagevermögen 2012 ca. 3,8 Mio. €<br />

Tabelle 6:<br />

Budgetplan bis <strong>2020</strong> zur Umsetzung der<br />

Handlungsbedarfe<br />

Investitionskosten 2005 bis 2012 zur Optimierung und<br />

Neuanlage städtischer Spielanlagen<br />

22 <strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>2020</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong>


Teil A: Fazit<br />

Budgetplan bis <strong>2020</strong> zur Umsetzung der Handlungsbedarfe<br />

Investitionskosten <strong>2020</strong> bis 2012 zur Optimierung und Neuanlage städtischer Spielanlagen<br />

Investionskosten in Optimierung,<br />

Neuanlage und Rückbau der Spielplätze<br />

kurzfristiger<br />

Handlungsbedarf<br />

mittelfristiger<br />

Handlungsbedarf<br />

Jahr 2013 ** 2014** 2015** 2016 2017 2018 2019 <strong>2020</strong> gesamt<br />

302.512 € 453.782 € 453.782 € 288.348 € 288.348 € 288.348 € 288.348 € 288.348 € 2.651.825 €<br />

Summe netto 302.521 € 453.782 € 453.782 € 288.348 € 288.348 € 288.348 € 288.348 € 288.348 € 2.651.825 €<br />

19 % MwSt 57.478 € 86.219 € 86.219 € 54.786 € 54.786 € 54.786 € 54.786 € 54.786 € 503.846 €<br />

Summe brutto 359.999 € 540.001 € 540.001 € 343.134 € 343.134 € 343.134 € 343.134 € 343.134 € 3.155.671 €<br />

Summe gerundet 360.000 € 540.000 € 540.000 € 343.100 € 343.100 € 343.100 € 343.100 € 343.100 € 3.156.000 €<br />

** für die Jahre 2013, 2014 und 2015 sind 20 % Baunebenkosten includiert (ausgenommen Rückbau)<br />

Durch die Flächenaufgabe der Spielplätze Reger- und Lortzingstraße und den Verkauf der Grundstücke könnte<br />

ein Erlös von ca. 291.745 € erzielt werden (1.577 m²x 185 € Bodenrichtwert).<br />

Tabelle 7:<br />

Budgetplan bis <strong>2020</strong> zur Umsetzung der<br />

Handlungsbedarfe<br />

Investitionskosten 2013 bis <strong>2020</strong> zur Optimierung und<br />

Neuanlage städtischer Spielanlagen<br />

<strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> 23


Teil A: Fazit<br />

Bei der Berechnung der zu erwartenden Investitionskosten<br />

zur Optimierung bzw. Neuanlage<br />

städtischer Spielanlagen wurden die in Tabelle 9:<br />

„Mittelpreise zur Kostenschätzung.<br />

Investitionskosten für öffentliche Spielplätze“<br />

aufgeführten Netto-Quadratmeterpreise<br />

zugrunde gelegt.<br />

Die Investitionskosten, die sich daraus für jede<br />

einzelne städtische Spielanlage ergeben, sind<br />

der Anlage 3: „Überblick Investitionskosten<br />

städtischer Spielanlagen“ zu entnehmen.<br />

Mittelpreise zur Kostenschätzung<br />

Investitionskosten für öffentliche Spielplätze<br />

Die angegebenen Mittelpreise sind Nettopreise pro m² und<br />

beinhalten den Ausbau der gesamten Freianlagen, nicht<br />

jedoch den Grunderwerb.<br />

Die Preisangaben sind als Anhalt im Rahmen von<br />

Kostenschätzungen zu verwenden.<br />

Öffentliche Spielanlagen<br />

Erhaltung und Optimierung ca.<br />

Öffentliche Spielanlagen<br />

einfache landschaftliche Gestaltung und Ausstattung ca.<br />

40 €/m²<br />

70 €/m²<br />

Öffentliche Spielanlagen<br />

differenzierte landschaftliche Gestaltung und Ausstattung ca.<br />

120 €/m²<br />

Öffentliche Spielanlagen<br />

Intensivausstattung (Innenstadtbereich etc.) ca.<br />

190 €/m²<br />

Tabelle 8:<br />

Mittelpreise zur Kostenschätzung<br />

Investitionskosten für öffentliche Spielplätze<br />

Quellen:<br />

- BKI Baukosteninformationszentrum(Hrsg.): BKI Objektdaten –Freianlagen-<br />

Kostenkennwerte ausgewählter Freianlagen (€/m² Außenanlagenfläche<br />

abgerechneter Projekte)<br />

- Berechnungsschema: Schätzung der reinen Baukosten von Freianlagen<br />

zur Ermittlung des Basishonorars als Grundlage für die Bemessung von<br />

Preissummen bei Wettbewerben; Preisbasis für NRW<br />

- Erfahrungswerte Landschaftsarchitekturbüro Müller + Tegtmeier<br />

- Erfahrungswerte Abteilung <strong>Stadt</strong>grün <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong><br />

24 <strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>2020</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong>


Teil A: Fazit<br />

15.0 Handlungsempfehlungen<br />

Für die <strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>2020</strong><br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> ergeben sich folgende<br />

Handlungsempfehlungen:<br />

- Qualität geht vor Quantität<br />

Da die <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> über relativ wenig städtische<br />

Spielflächen verfügt, sollte der vorhandene<br />

städtische Spielanlagenbestand einen qualitativ<br />

guten Zustand und einen hohen Spielwert<br />

aufweisen.<br />

Angestrebt werden sollte auf den städtischen<br />

Spielanlagen <strong>Lünen</strong>s eine Spielplatzmindestgröße<br />

von 500 m² gemäß EN DIN 18034 mit einer<br />

bedarfsgerechten Ausstattung unter bevorzugter<br />

Verwendung robuster, lang haltbarer, witterungsbeständiger,<br />

vandalismussicherer Materialien<br />

gemäß den Prinzipien des nachhaltigen Planens<br />

und Bauens.<br />

- Öffnung der Schulhofflächen<br />

Insgesamt wird eine Öffnung der städtischen<br />

Schulhöfe für Kinder und Jugendliche über die<br />

Schulzeiten hinaus empfohlen, insbesondere in<br />

den mit an Spielflächen stark unterversorgten<br />

Statistikbezirken (Lippholthausen, <strong>Lünen</strong>-Nord,<br />

Wethmar und <strong>Lünen</strong>-<strong>Stadt</strong>mitte haben derzeit<br />

weniger als 1 m² Spielfläche pro Einwohner zur<br />

Verfügung), um das vorhandene Potential dieser<br />

mit Spielmöglichkeiten ausgestatteten Freiräume<br />

auszuschöpfen und Defizite an städtischen<br />

Spielmöglichkeiten auszugleichen.<br />

Insgesamt verfügt die <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> über<br />

Schulhofflächen von rund 88.500 m².<br />

Bei der Prüfung geeigneter Flächen ist der schuleigene<br />

Bedarf aufgrund von Ganztagesbetrieb zu<br />

berücksichtigen.<br />

- Controlling bei der Durchführung von<br />

Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten<br />

Die Bestandsaufnahme der städtischen<br />

Spielplätze hat gezeigt, dass die Pflege und<br />

Instandhaltung sehr wichtige Faktoren für<br />

die Nutzung und Akzeptanz der Spielanlagen<br />

darstellen und daher dauerhaft intensiv<br />

fortzuführen sind.<br />

Mit einem zielgerichteten Einsatz finanzieller<br />

Mittel auf Grundlage der konkreten Handlungsempfehlungen<br />

lässt sich der Wirkungsgrad auf<br />

den einzelnen städtischen Spielanlagen dabei<br />

verbessern.<br />

- Reduzierung des Unterhaltungsaufwands<br />

auf städtischen Spielflächen<br />

Unterhaltungsaufwändige Faktoren auf<br />

städtischen Spielanlagen, wie z. B. großflächige<br />

Sandbereiche, sollten reduziert eingesetzt<br />

werden.<br />

- Naturnahe Ausgestaltung städtischer<br />

Spielanlagen<br />

Die zunehmende Dominanz des Straßenverkehrs<br />

und eine stetig fortschreitende Bebauung von<br />

Freiflächen verdrängen Kinder und Jugendliche<br />

<strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> 25


Teil A: Fazit<br />

immer mehr aus den öffentlichen Räumen,<br />

immer mehr natürliche Spielräume gehen<br />

verloren.<br />

Angestrebt werden sollte daher eine naturnahe<br />

Ausgestaltung der städtischen Spielflächen zu<br />

Naturerlebnis-Spielräumen mit einem hohen<br />

Spielwert, bei der eine Katalog-Spielgeräteausstattung<br />

in den Hintergrund tritt.<br />

- Schaffung von Spiel- und Freizeitorten der<br />

Generationenbegegnung<br />

Geeignete Spielplätze sollten im Hinblick auf<br />

die demografische Entwicklung als Spiel- und<br />

Freizeitorte der Generationenbegegnung (0-99<br />

Jahre) weiter entwickelt werden.<br />

- Schaffung informeller Spielmöglichkeiten<br />

in öffentlichen <strong>Stadt</strong>- und Landschaftsräumen<br />

Zur Erhöhung der Spielräume sollten im Lüner<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet öffentliche <strong>Stadt</strong>- und Landschafts-<br />

Landschaftsräume auf Eignung für informelles<br />

Spiel geprüft werden.<br />

In den einzelnen Statistikbezirken, insbesondere<br />

in denen, die mit öffentlichen Spielflächen<br />

unterversorgt sind, sollten städtische Freiflächen<br />

Berücksichtigung finden, auf denen sich<br />

Kinder und Jugendliche aufhalten und aktiv<br />

werden können, wie beispielsweise Brachen,<br />

Siedlungsränder.<br />

Derartige Freiräume mit einem hohen Spiel-<br />

und Erlebniswert sollten als Bestandteil des<br />

kindlichen Aktionsraums im öffentlichen Raum<br />

gemäß ihrer vorhandenen räumlichen Qualitäten<br />

für ein Natur geprägtes Spiel weiter entwickelt<br />

werden, was den Flächenanteil von Spielmöglichkeiten<br />

im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Lünen</strong>s vergrößern<br />

würde.<br />

Schon auf Ebene der Bauleitplanung, die die<br />

Ausweisung von Kinderspielflächen im Hinblick<br />

auf Lage und Flächengröße vornimmt, hat die<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> dabei die Möglichkeit, im Rahmen<br />

von Vorhaben- und Erschließungsplänen die<br />

Nutzung „Kinderspiel“ langfristig zu sichern und<br />

bei zukünftigen, stadtplanerischen Maßnahmen<br />

in ausreichendem Umfang festzuschreiben.<br />

- Planungsziel „die bespielbare <strong>Stadt</strong>“<br />

Insgesamt sollte die <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> anstreben,<br />

über die als städtische Spielplätze ausgewiesenen<br />

Orte hinaus, das Spielen in der <strong>Stadt</strong> zu<br />

ermöglichen.<br />

Die Schaffung von Spielanlässen bietet sich<br />

zum Beispiel entlang von Schulwegen und auf<br />

öffentlichen Plätzen an.<br />

- Zielgruppengerechte, nutzerorientierte<br />

Planung<br />

Eine zielgruppengerechte und nutzerorientierte<br />

Gestaltung von städtischen Spielbereichen sollte<br />

unter Beteiligung/Einbeziehung der Bürger in<br />

Planungs- und Umsetzungsprozesse stattfinden,<br />

da so tatsächliche Bedarfe direkt abgefragt und<br />

26 <strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>2020</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong>


Teil A: Fazit<br />

ermittelt werden können.<br />

Dabei sollte auf die unterschiedlichen Bedürfnisse<br />

von Mädchen und Jungen an Spielbereiche<br />

geachtet werden.<br />

- Inklusion in den Planungsfokus stellen<br />

Allgemein sollte eine Barrierefreiheit und Behindertengerechtheit<br />

im Lüner <strong>Stadt</strong>gebiet angestrebt<br />

werden, um auf den städtischen Spielanlagen<br />

ein Höchstmaß an Zugänglichkeit und<br />

Nutzungsmöglichkeiten für Menschen mit körperlichen<br />

Einschränkungen zu gewährleisten.<br />

Zurzeit ist die Inklusionsverträglichkeit für zahlreiche<br />

städtische Spielplätze nicht gegeben.<br />

Dieser Aspekt soll mit Blick auf die beabsichtigten<br />

Aufwertungen und Sanierungen öffentlicher<br />

Spielanlagen in den Fokus künftiger Planungen<br />

gestellt und berücksichtigt werden.<br />

- Optimierung des Funktionalauftrages mit<br />

der WBL<br />

Eine Optimierung des Funktionalauftrages mit<br />

der WBL kann lediglich außerhalb der<br />

den WBL garanierten Umsatzerlösen durch<br />

die Steuerung von Einzelaufträgen beeinflusst<br />

werden.<br />

- Verlängerung der Abschreibungsdauer<br />

von 10 Jahre auf 15 Jahre<br />

Entwicklungsprognose zu den städtischen Spielanlagen in <strong>Lünen</strong><br />

Stand 2012<br />

Prognose<br />

nach Umsetzung<br />

Handlungskonzept<br />

Flächengröße städtischer Spielanlagen<br />

(Spielplätze, kombinierte Spiel- Bolzplätze, Bolzplätze,<br />

Spielstationen, Skateranlagen) 128.229 m² 128.651 m²<br />

Flächengröße alternativer, städtischer Spielmöglichkeiten 28. 763 m² 28. 763 m²<br />

Gesamtflächengröße städtischer Spielflächen 156.992 m² 157.414 m²<br />

Anzahl städtischer Spielanlagen gesamt 74 71<br />

Anzahl städtischer Spielplätze 56 55<br />

Anzahl städtischer, kombinierter Spiel- und Bolzplatzanlagen 6 5<br />

Anzahl städtischer Bolzplätze 7 7<br />

Anzahl städtischer Skateranlagen 1 1<br />

Anzahl städtischer Spielstationen 4 3<br />

Anzahl städtischer, alternativer Spielmöglichkeiten 5 5<br />

durchschnittlicher Spielwertfaktor 0,37 0,60<br />

Tabelle 9:<br />

Entwicklungsprognose zu den<br />

städtischen Spielanlagen in <strong>Lünen</strong><br />

<strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> 27


Teil A: Fazit<br />

- Betrachtung der städtischen Spielflächen<br />

in Zusammenschau mit der tatsächlichen<br />

Bevölkerungsentwicklung<br />

Um langfristig zielgerichtet agieren und dem Bedarf<br />

an städtischen Spielflächen entsprechend<br />

planen zu können, ist eine kontinuierliche Betrachtung<br />

der städtischen Spielflächen in Zusammenschau<br />

mit der tatsächlichen Bevölkerungsentwicklung<br />

in den Statistikbezirken notwendig.<br />

Das bedeutet, dass die <strong>Spielflächenleitplanung</strong><br />

<strong>2020</strong> als eine sich stets weiterentwickelnde<br />

Arbeitsgrundlage fortzuschreiben und den<br />

Gegebenheiten im dynamischen Prozess der<br />

<strong>Stadt</strong>entwicklung anzupassen ist.<br />

16.0 Entwicklungsprognose zu den<br />

städtischen Spielflächen in <strong>Lünen</strong><br />

In der Tabelle 10:“Entwicklungsprognose zu<br />

den städtischen Spielanlagen in <strong>Lünen</strong>“ wird<br />

die prognostizierte Situation der <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong><br />

nach Umsetzung des Handlungskonzeptes der<br />

<strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>2020</strong> in Gegenüberstellung<br />

zu der derzeitigen Ausgangslage im städtischen<br />

Spielflächenbereich aufgezeigt.<br />

Die Prognose sieht insgesamt eine geringfügige<br />

Flächenvergrößerung der städtischen Spielanlagen<br />

bis zum Jahr <strong>2020</strong> vor.<br />

geöffnete Schulhöfe, die in <strong>Lünen</strong> insgesamt<br />

ein Flächenpotential von über 88.000 m²<br />

aufweisen sowie informelle Spielorte, die die<br />

Spielmöglichkeiten in der <strong>Stadt</strong> vergrößern<br />

könnten.<br />

Hier ist zunächst eine ämterübergreifende<br />

Prüfung in Frage kommender Flächen in <strong>Lünen</strong><br />

durchzuführen.<br />

In der Prognose ist eine deutliche qualitative<br />

Verbesserung des Spielwertes auf den öffentlichen<br />

Spielanlagen <strong>Lünen</strong>s bei einer geringfügigen<br />

Reduzierung der Anzahl städtischer Spielanlagen<br />

abzulesen.<br />

Angestrebt wird dabei eine Erhöhung des durchschnittlichen<br />

Spielwertfaktors von derzeit 0,37<br />

auf 0,6 im Jahr <strong>2020</strong>.<br />

Dieser Wert entspricht dem durchschnittlichen<br />

Spielwert der städtischen Spielanlagen, bei<br />

denen derzeit kein Handlungsbedarf gesehen<br />

wird.<br />

Zusammenfassend stellt die Entwicklungsprognose<br />

dar, dass durch die Umsetzung des vorab<br />

empfohlenen Handlungskonzeptes im Ergebnis<br />

unter Beachtung der demografischen Entwicklung<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> dauerhaft ein bedarfsgerechtes,<br />

städtisches Spielangebot auf einem<br />

durchgängig qualitativ höheren Niveau gewährleistet<br />

wird, als es derzeit der Fall ist.<br />

Nicht berücksichtigt sind dabei mögliche Spielflächenzuwächse<br />

durch zum Beispiel bis dahin<br />

28 <strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>2020</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong>


Literaturverzeichnis / Quellenangaben<br />

17.0 Literaturverzeichnis<br />

• Spielplatzanalyse 1997/1998; Fachbereich 4;<br />

Abteilung 4.7 <strong>Stadt</strong>grün (1998)<br />

• Überörtliche Prüfung der <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> -<br />

-Grünflächen-; Gemeindeprüfungsanstalt<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

• 2. Spielflächenleitplan 2008-2013<br />

Recklinghausen kinder- und familienfreundlich<br />

; Fachbereich Kinder, Jugend und Familie;<br />

Fachbereich Schule und Sport <strong>Stadt</strong><br />

Recklinghausen (2008)<br />

• Spielflächenbedarfsplan für die Spielflächen im<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet Bergheim; Stand Januar 2007<br />

(2. Aktualisierung); Fachbereich Jugend,<br />

Bildung, Soziales der <strong>Stadt</strong> Bergheim (2007)<br />

• Beiträge zur <strong>Stadt</strong>entwicklung 38.<br />

Spielflächenleitplan Stuttgart 2007;<br />

Herausgeber: Landeshauptstadt Stuttgart,<br />

Referat Städtebau und Umwelt Amt für<br />

<strong>Stadt</strong>planung und <strong>Stadt</strong>erneuerung (2007)<br />

• Öffentliche Beschlussvorlage V/0289/2011<br />

„Rückbau von öffentlichen Spielplätzen“;<br />

Verfasser: <strong>Stadt</strong> Münster, Amt für Grünflächen<br />

und Umweltschutz (11.05.2011)<br />

• Spielplätze und Freiräume zum Spielen.<br />

Ein Handbuch für Planung und Betrieb.<br />

(3. überarbeitete und aktualisierte Auflage);<br />

Deutsches Institut für Normung (DIN) (2008)<br />

18.0 Quellenangaben<br />

• Bevölkerungszahlen:<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong><br />

• Gestaltungspläne/Karten:<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong><br />

• Gestaltungsplan Außenanlage<br />

Weissenburger Straße:<br />

Büro Wolff; Berlin/Rietberg<br />

• Gestaltungsplan Spielplatz Tobiaspark:<br />

Büro Wolters Partner, Coesfeld<br />

• Spielflächenzahlen Vergleichsstädte:<br />

Büro Hoff, Essen<br />

• Spielplatz-Bestandslisten Wohnungsbaugesellschaften:<br />

Wohnungsbaugenossenschaft (WBG) <strong>Lünen</strong> eG,<br />

Bauverein zu <strong>Lünen</strong><br />

• Fotos S. 213, Teil B:<br />

WBL <strong>Lünen</strong><br />

• alle sonstigen Fotos:<br />

Büro Müller + Tegtmeier, Dortmund<br />

<strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> 29


Teil A: Anlage 1 / Prioritätenliste nach Handlungsbedarf<br />

Nr. Spielplatz Spielwertfaktor Handlungsbedarf<br />

Flächenaufgabe<br />

10.07 Sudbergstraße / Brambauer 0,26 Flächenaufgabe / 2013-2015<br />

13.07 Lortzingstraße / Nordlünen 0,26 Flächenaufgabe / 2013-2015<br />

13.08 Regerstraße / Nordlünen 0,29 Flächenaufgabe / 2013-2015<br />

Rückbau bei Flächenvorhaltung<br />

02.04 Auf der Kiepe / Geistviertel 0,26 Rückbau bei Flächenvorhaltung / 2013-2015<br />

07.07 Breiter Weg/Asternweg<br />

(Kleingartenanlage Alte Ziegelei) / Horstmar<br />

0,29 Rückbau bei Flächenvorhaltung / 2013-2015<br />

08.08 August-Schmidt-Straße (Sandkasten im Wohngebiet)<br />

0,25 Rückbau bei Flächenvorhaltung / 2013-2015<br />

einschl. des Karussells Jägerstraße Ecke Bahnstraße / <strong>Lünen</strong>-Süd<br />

13.01 Wehrenboldstraße / Nordlünen 0,29 Rückbau bei Flächenvorhaltung / 2013-2015<br />

kurzfristiger Handlungsbearf<br />

01.05 <strong>Stadt</strong>torstraße (Skateboardanlage am Theater) / <strong>Lünen</strong>-<strong>Stadt</strong>mitte 0,38 kurzfristiger Handlungsbedarf / 2013-2015<br />

02.03 Friedrichstraße / Röntgenstraße / Geistviertel 0,29 kurzfristiger Handlungsbedarf / 2013-2015<br />

04.01 Mörickestraße / <strong>Lünen</strong>-Nord 0,29 kurzfristiger Handlungsbedarf / 2013-2015<br />

07.02 Holunderweg / Horstmar 0,32 kurzfristiger Handlungsbedarf / 2013-2015<br />

07.04 Asternweg / Horstmar 0,29 kurzfristiger Handlungsbedarf / 2013-2015<br />

10.06 Auf dem Kelm / Brambauer 0,40 kurzfristiger Handlungsbedarf / 2013-2015<br />

10.12 Yorckstraße / Brambauer 0,24 kurzfristiger Handlungsbedarf / 2013-2015<br />

12.03 Sachsenweg / Altstedde 0,34 kurzfristiger Handlungsbedarf / 2013-2015<br />

12.07 Marktplatz Alstedde 0,29 kurzfristiger Handlungsbedarf / 2013-2015<br />

13.09 Brahmsstraße / Nordlünen 0,26 kurzfristiger Handlungsbedarf / 2013-2015<br />

13.10 Mozartstraße / Nordlünen 0,24 kurzfristiger Handlungsbedarf / 2013-2015<br />

30 <strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> <strong>2020</strong>


Teil A: Anlage 1 / Prioritätenliste nach Handlungsbedarf<br />

Nr. Spielplatz Spielwertfaktor Handlungsbedarf<br />

mittelfristiger Handlungsbedarf<br />

02.02 Schorlemmers Kamp / Geistviertel 0,37 mittelfristiger Handlungsbedarf 2016-<strong>2020</strong><br />

02.05 Moltkestraße / Geistviertel 0,34 mittelfristiger Handlungsbedarf 2016-<strong>2020</strong><br />

03.01 Huestraße / Osterfeld-Schwansbell 0,39 mittelfristiger Handlungsbedarf 2016-<strong>2020</strong><br />

06.01 Am Feldbrand / Niederaden 0,34 mittelfristiger Handlungsbedarf 2016-<strong>2020</strong><br />

07.01 Eduard-Petrat-Straße / Horstmar 0,40 mittelfristiger Handlungsbedarf 2016-<strong>2020</strong><br />

07.03 Alter Postweg / Horstmar 0,34 mittelfristiger Handlungsbedarf 2016-<strong>2020</strong><br />

08.02 Hoffmannstraße / <strong>Lünen</strong>-Süd 0,37 mittelfristiger Handlungsbedarf 2016-<strong>2020</strong><br />

08.03 Dieckenbruch / <strong>Lünen</strong>-Süd 0,45 mittelfristiger Handlungsbedarf 2016-<strong>2020</strong><br />

08.06 Oberbeckerweg / <strong>Lünen</strong>-Süd 0,37 mittelfristiger Handlungsbedarf 2016-<strong>2020</strong><br />

09.01 Görrestraße / Gahmen 0,39 mittelfristiger Handlungsbedarf 2016-<strong>2020</strong><br />

09.02 Kaubrügge / Gahmen 0,53 mittelfristiger Handlungsbedarf 2016-<strong>2020</strong><br />

09.03 Im Hasener / Gahmen 0,37 mittelfristiger Handlungsbedarf 2016-<strong>2020</strong><br />

09.04 Marktplatz Gahmen (Karussell) 0,17 mittelfristiger Handlungsbedarf 2016-<strong>2020</strong><br />

10.03 Nordplatz / Brambauer 0,42 mittelfristiger Handlungsbedarf 2016-<strong>2020</strong><br />

10.04 Diebecker Weg / Am Freistuhl / Brambauer 0,34 mittelfristiger Handlungsbedarf 2016-<strong>2020</strong><br />

10.05 Heimstraße / Am Calversbach / Brambauer 0,47 mittelfristiger Handlungsbedarf 2016-<strong>2020</strong><br />

10.08 Justus-Pabst-Straße / Auf dem Kelm / Brambauer 0,39 mittelfristiger Handlungsbedarf 2016-<strong>2020</strong><br />

10.09 Nordpark / Brambauer 0,55 mittelfristiger Handlungsbedarf 2016-<strong>2020</strong><br />

10.10 Rotkehlchenweg / Brambauer 0,45 mittelfristiger Handlungsbedarf 2016-<strong>2020</strong><br />

10.11 Konradstraße / Brambauer 0,40 mittelfristiger Handlungsbedarf 2016-<strong>2020</strong><br />

12.04 Am Kornfeld / Altstedde 0,37 mittelfristiger Handlungsbedarf 2016-<strong>2020</strong><br />

13.04 Am Mispelbohm / Goldrutenweg / Nordlünen 0,37 mittelfristiger Handlungsbedarf 2016-<strong>2020</strong><br />

13.05 Kastanienstraße / Von-Galen-Straße / Nordlünen 0,42 mittelfristiger Handlungsbedarf 2016-<strong>2020</strong><br />

13.06 Johannesstraße / Nordlünen 0,34 mittelfristiger Handlungsbedarf 2016-<strong>2020</strong><br />

13.12 Florianstraße / Nordlünen 0,34 mittelfristiger Handlungsbedarf 2016-<strong>2020</strong><br />

<strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> <strong>2020</strong> 31


Teil A: Anlage 1 / Prioritätenliste nach Handlungsbedarf<br />

Nr. Spielplatz Spielwertfaktor Handlungsbedarf<br />

kein Handlungsbedarf<br />

01.01 Am Wallgang / <strong>Lünen</strong>-<strong>Stadt</strong>mitte 0,47 kein Handlungsbedarf<br />

01.04 Münsterstraße, Lange Straße<br />

(Spielgeräte in der Fußgängerzone)<br />

einschl. des Spielgerätes in der<br />

Franz-Gorrmann- Straße / <strong>Lünen</strong>-<strong>Stadt</strong>mitte<br />

0,79 kein Handlunsbedarf<br />

02.01 Lippepark / Geistviertel 0,47 kein Handlungsbedarf<br />

02.06 Im Paradies/Molkestraße / Geistviertel 0,53 kein Handlungsbedarf<br />

03.02 Schlosspark Schwansbell / Osterfeld-Schwansbell 0,53 kein Handlungsbedarf<br />

03.03 Volkspark Schwansbell / Osterfeld-Schwansbell 0,63 kein Handlungsbedarf<br />

04.04 Knappenweg / <strong>Lünen</strong>-Nord 0,55 kein Handlungsbedarf<br />

04.05 Hebbelweg / <strong>Lünen</strong>-Nord 0,45 kein Handlungsbedarf<br />

04.06 Tobiaspark / <strong>Lünen</strong>-Nord 0,47 kein Handlungsbedarf<br />

06.02 An der Gräfte / Niederaden 0,66 kein Handlungsbedarf<br />

07.05 Baukelweg (Seepark) / Horstmar 0,61 kein Handlungsbedarf<br />

07.06 Kreikenhof (Seepark)<br />

0,71 kein Handlungsbedarf<br />

einschl. der Rutsche am Horstmarer Loch / Horstmar<br />

07.08 Himbeerenweg / Horstmar 0,47 kein Handlungsbedarf<br />

08.01 Südpark (unterschiedliche Örtlichkeiten im Park) / <strong>Lünen</strong>-Süd 0,61 kein Handlungsbedarf<br />

08.04 Weißenburger Straße (Neubau einer Schule) / <strong>Lünen</strong>-Süd 0,47 kein Handlungsbedarf<br />

08.05 Sedanstraße / <strong>Lünen</strong>-Süd 0,58 kein Handlungsbedarf<br />

08.07 An der Steinhalde / <strong>Lünen</strong>-Süd 0,68 kein Handlungsbedarf<br />

10.01 Alfredplatz / Brambauer 0,61 kein Handlungsbedarf<br />

10.13 Im Heitfeld / Brambauer 0,50 kein Handlungsbedarf<br />

10.15 In den Hülsen / Brambauer 0,53 kein Handlungsbedarf<br />

12.01 Elbinger Weg / Glatzer Weg / Altstedde 0,61 kein Handlungsbedarf<br />

12.05 In den Hummelknäppen / Paul-Böke-Straße / Altstedde 0,61 kein Handlungsbedarf<br />

12.06 Mühlenkolk I / Altsedde 0,63 kein Handlungsbedarf<br />

13.02 Wehrenboldstraße 0,73 kein Handlungsbedarf<br />

32 <strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> <strong>2020</strong>


Teil A: Anlage 1 / Prioritätenliste nach Handlungsbedarf<br />

Nr. Spielplatz Spielwertfaktor Handlungsbedarf<br />

kein Handlungsbedarf<br />

13.03 Cappenberger See / Nordlünen 0,71 kein Handlungsbedarf<br />

13.11 Käthe-Kollwitz-Straße / Nordlünen 0,45 kein Handlungsbedarf<br />

13.13 Gertrud-Bäumer-Straße / Rudolf-Nagell-Straße / Nordlünen 0,58 kein Handlungsbedarf<br />

13.14 Falkenweg / Nordlünen 0,74 kein Handlungsbedarf<br />

14.01 Werner-Warsinsky-Straße /Wethmar 0,66 kein Handlungsbedarf<br />

14.02 Willi-Melchers-Straße/Hüttenallee / Wethmar 0,87 kein Handlungsbedarf<br />

14.03 Otto-Martin-Straße / Wethmar 0,58 kein Handlungsbedarf<br />

Rückbau bei Flächenvorhaltung bereits erfolgt<br />

04.02 Borker Straße Rückbau bei Flächenvorhaltung bereits erfolgt<br />

04.03 Am Wüstenknapp / <strong>Lünen</strong>-Nord Rückbau bei Flächenvorhaltung bereits erfolgt<br />

mittelfristige Wiederaktivierung Spielplatz<br />

10.02 Volkspark / Brambauer Rückbau bei Flächenvorhaltung bereits erfolgt<br />

mittelfristige Wiederaktivierung Spielplatz<br />

10.14 Alte Ziegelei/Seilbahntrasse Rückbau bei Flächenvorhaltung bereits erfolgt<br />

Neubau<br />

04.07 Schützenhof / <strong>Lünen</strong>-Nord Neubau voraussichtlich in 2 bis 3 Jahren<br />

12.02 Am Heikenberg/Im Urnenfeld / Altsedde Rückbau bei Flächenvorhaltung bereits erfolgt<br />

Neubau voraussichtlich in 2 bis 3 Jahren<br />

<strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> <strong>2020</strong> 33


Teil A: Anlage 2 / Prioritätenliste nach <strong>Stadt</strong>teilen<br />

Nr. <strong>Stadt</strong>teil / Spielplatz Spielwertfaktor Handlungsbedarf<br />

01.00 <strong>Lünen</strong>-<strong>Stadt</strong>mitte<br />

01.01 Am Wallgang 0,47 kein Handlungsbedarf<br />

01.02 <strong>Stadt</strong>park Rundsporthalle Rückbau bei Flächenvorhaltung bereits erfolgt<br />

01.03 Südbahnhof Rückbau bei Flächenvorhaltung bereits erfolgt<br />

01.04 Münsterstraße, Lange Straße (Spielgeräte in der Fußgängerzone)<br />

einschl. des Spielgerätes in der Franz-Gorrmann-Straße<br />

0,79 kein Handlunsbedarf<br />

01.05 <strong>Stadt</strong>torstraße (Skateboardanlage am Theater) 0,38 kurzfristiger Handlungsbedarf<br />

02.00 Geistviertel<br />

02.01 Lippepark 0,47 kein Handlungsbedarf<br />

02.02 Schorlemmers Kamp 0,37 mittelfristiger Handlungsbedarf<br />

02.03 Friedrichstraße / Röntgenstraße 0,29 kurzfristiger Handlungsbedarf<br />

02.04 Auf der Kiepe 0,26 Rückbau bei Flächenvorhaltung<br />

02.05 Moltkestraße 0,34 mittelfristiger Handlungsbedarf<br />

02.06 Im Paradies / Molkestraße 0,53 kein Handlungsbedarf<br />

03.00 Osterfeld - Schwansbell<br />

03.01 Huestraße 0,39 mittelfristiger Handlungsbedarf<br />

03.02 Schlosspark Schwansbell 0,53 kein Handlungsbedarf<br />

03.03 Volkspark Schwansbell 0,63 kein Handlungsbedarf<br />

04.00 <strong>Lünen</strong>-Nord<br />

04.01 Mörickestraße 0,29 kurzfristiger Handlungsbedarf<br />

04.02 Borker Straße Rückbau bei Flächenvorhaltung bereits erfolgt<br />

04.03 Am Wüstenknapp Rückbau bei Flächenvorhaltung bereits erfolgt<br />

mittelfristige Wiederaktivierung Spielplatz<br />

04.04 Knappenweg 0,55 kein Handlungsbedarf<br />

04.05 Hebbelweg 0,45 kein Handlungsbedarf<br />

04.06 Tobiaspark 0,47 kein Handlungsbedarf<br />

04.07 Schützenhof Neubau voraussichtlich in 2 bis 3 Jahren<br />

34 <strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong>


Teil A: Anlage 2 / Prioritätenliste nach <strong>Stadt</strong>teilen<br />

Nr. <strong>Stadt</strong>teil / Spielplatz Spielwertfaktor Handlungsbedarf<br />

05.00 Beckinghausen<br />

06.00 Niederaden<br />

06.01 Am Feldbrand 0,34 mittelfristiger Handlungsbedarf<br />

06.02 An der Gräfte 0,66 kein Handlungsbedarf<br />

07.00 Horstmar<br />

07.01 Eduard-Petrat-Straße 0,40 mittelfristiger Handlungsbedarf<br />

07.02 Holunderweg 0,32 kurzfristiger Handlungsbedarf<br />

07.03 Alter Postweg 0,34 mittelfristiger Handlungsbedarf<br />

07.04 Asternweg 0,29 kurzfristiger Handlungsbedarf<br />

07.05 Baukelweg (Seepark) 0,61 kein Handlungsbearf<br />

07.06 Kreikenhof (Seepark)<br />

0,71 kein Handlungsbearf<br />

einschl. der Rutsche am Horstmarer Loch<br />

07.07 Breiter Weg /Asternweg<br />

0,29 Rückbau bei Flächenvorhaltung<br />

(Kleingartenanlage Alte Ziegelei)<br />

07.08 Himbeerenweg 0,47 kein Handlungsbedarf<br />

08.00 <strong>Lünen</strong>-Süd<br />

08.01 Südpark (unterschiedliche Örtlichkeiten im Park) 0,61 kein Handlungsbedarf<br />

08.02 Hoffmannstraße 0,37 mittelfristiger Handlungsbedarf<br />

08.03 Dieckenbruch 0,45 mittelfristiger Handlungsbedarf<br />

08.04 Weißenburger Straße (Neubau einer Schule) 0,47 kein Handlungsbedarf<br />

08.05 Sedanstraße 0,58 kein Handlungsbedarf<br />

08.06 Oberbeckerweg 0,37 mittelfristiger Handlungsbedarf<br />

08.07 An der Steinhalde 0,68 kein Handlungsbedarf<br />

08.08 August-Schmidt-Straße (Sandkasten im Wohngebiet)<br />

einschl. des Karussells Jägerstraße Ecke Bahnstraße<br />

0,25 Rückbau bei Flächenvorhaltung<br />

<strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> <strong>2020</strong> 35


Teil A: Anlage 2 / Prioritätenliste nach <strong>Stadt</strong>teilen<br />

Nr. <strong>Stadt</strong>teil / Spielplatz Spielwertfaktor Handlungsbedarf<br />

09.00 Gahmen<br />

09.01 Görrestraße 0,39 mittelfristiger Handlungsbedarf<br />

09.02 Kaubrügge 0,53 mittelfristiger Handlungsbedarf<br />

09.03 Im Hasener 0,37 mittelfristiger Handlungsbedarf<br />

09.04 Marktplatz Gahmen (Karussell) 0,17 mittelfristiger Handlungsbedarf<br />

10.00 Brambauer<br />

10.01 Alfredplatz 0,61 kein Handlungsbedarf<br />

10.02 Volkspark Rückbau bei Flächenvorhaltung bereits erfolgt<br />

mittelfristige Wiederaktivierung Spielplatz<br />

10.03 Nordplatz 0,42 mittelfristiger Handlungsbedarf<br />

10.04 Diebecker Weg / Am Freistuhl 0,34 mittelfristiger Handlungsbedarf<br />

10.05 Heimstraße / Am Calversbach 0,47 mittelfristiger Handlungsbedarf<br />

10.06 Auf dem Kelm 0,40 kurzfristiger Handlungsbedarf<br />

10.07 Sudbergstraße 0,26 Flächenaufgabe<br />

10.08 Justus-Pabst-Straße / Auf dem Kelm 0,39 mittelfristiger Handlungsbedarf<br />

10.09 Nordpark 0,55 mittelfristiger Handlungsbedarf<br />

10.10 Rotkelchenweg 0,45 mittelfristiger Handlungsbedarf<br />

10.11 Konradstraße 0,40 mittelfristiger Handlungsbedarf<br />

10.12 Yorckstraße 0,24 kurzfristiger Handlungsbedarf<br />

10.13 Im Heitfeld 0,50 kein Handlungsbedarf<br />

10.14 Alte Ziegelei / Seilbahntrasse Rückbau bei Flächenvorhaltung bereits erfolgt<br />

10.15 In den Hülsen 0,53 kein Handlungsbedarf<br />

11.00 Lippholthausen<br />

12.00 Altstedde<br />

12.01 Elbinger Weg / Glatzer Weg 0,61 kein Handlungsbedarf<br />

36 <strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong>


Teil A: Anlage 2 / Prioritätenliste nach <strong>Stadt</strong>teilen<br />

Nr. <strong>Stadt</strong>teil / Spielplatz Spielwertfaktor Handlungsbedarf<br />

12.02 Am Heikenberg / Im Urnenfeld Rückbau bei Flächenvorhaltung bereits erfolgt<br />

Neubau voraussichtlich in 2 bis 3 Jahren<br />

12.03 Sachsenweg 0,34 kurzfristiger Handlungsbedarf<br />

12.04 Am Kornfeld 0,37 mittelfristiger Handlungsbedarf<br />

12.05 In den Hummelknäppen / Paul-Böke-Straße 0,61 kein Handlungsbedarf<br />

12.06 Mühlenkolk I 0,63 kein Handlungsbedarf<br />

12.07 Marktplatz Alstedde 0,29 kurzfristiger Handlungsbedarf<br />

13.00 Nordlünen<br />

13.01 Wehrenboldstraße 0,29 Rückbau bei Flächenvorhaltung<br />

13.02 Wehrenboldstraße 0,73 kein Handlungsbedarf<br />

13.03 Cappenberger See 0,71 kein Handlungsbedarf<br />

13.04 Am Mispelbohm / Goldrutenweg 0,37 mittelfristiger Handlungsbedarf<br />

13.05 Kastanienstraße / Von-Galen-Straße 0,42 mittelfristiger Handlungsbedarf<br />

13.06 Johannesstraße 0,34 mittelfristiger Handlungsbedarf<br />

13.07 Lortzingstraße 0,26 Flächenaufgabe<br />

13.08 Regerstraße 0,29 Flächenaufgabe<br />

13.09 Brahmsstraße 0,26 kurzfristiger Handlungsbedarf<br />

13.10 Mozartstraße 0,24 kurzfristiger Handlungsbedarf<br />

13.11 Käthe-Kollwitz-Straße 0,45 kein Handlungsbedarf<br />

13.12 Florianstraße 0,34 mittelfristiger Handlungsbedarf<br />

13.13 Gertrud-Bäumer-Straße / Rudolf-Nagell-Straße 0,58 kein Handlungsbedarf<br />

13.14 Falkenweg 0,74 kein Handlungsbedarf<br />

14.00 Wethmar<br />

14.01 Werner-Warsinsky-Straße 0,66 kein Handlungsbedarf<br />

14.02 Willi-Melchers-Straße / Hüttenallee 0,87 kein Handlungsbedarf<br />

14.03 Otto-Martin-Straße 0,58 kein Handlungsbedarf<br />

<strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> <strong>2020</strong> 37


Ermittlung der Investionskosten in Erhaltung, Optimierung, Neuanlagen und Rückbau der Spielplätze / Summen in netto<br />

10.07 Sudbergstraße Flächenaufgabe (keine städtische Fläche) 1.467 m² 15,00 € 22.005,00 €<br />

13.07 Lortzingstraße Flächenaufgabe 675 m² 15,00 € 10.125,00 €<br />

13.08 Regerstraße Flächenaufgabe 902 m² 15,00 € 13.530,00 €<br />

3.044 m² 45.660,00 €<br />

02.04 Auf der Kiepe Rückbau bei Flächenvorhaltung 150 m² 15,00 € 2.250,00 €<br />

Breiter Weg/Asternweg<br />

07.07 (Kleingartenanlage Alte Ziegelei) Rückbau bei Flächenvorhaltung 500 m² 15,00 € 7.500,00 €<br />

August-Schmidt-Straße (Sandkasten im Wohngebiet)<br />

08.08 einschl. des Karussells Jägerstraße Ecke Bahnstraße Rückbau bei Flächenvorhaltung 81 m² 15,00 € 1.215,00 €<br />

13.01 Wehrenboldstraße Rückbau bei Flächenvorhaltung 972 m² 15,00 € 14.580,00 €<br />

1.703 m² 25.545,00 €<br />

01.05 <strong>Stadt</strong>torstraße (Skateboardanlage am Theater) kurzfristiger Handlungsbedarf 735 m² 0,00 € 0,00 €<br />

02.03 Friedrichstraße / Röntgenstraße kurzfristiger Handlungsbedarf 1.110 m² 120,00 € 133.200,00 €<br />

04.01 Mörickestraße kurzfristiger Handlungsbedarf 1.250 m² 120,00 € 150.000,00 €<br />

07.02 Holunderweg kurzfristiger Handlungsbedarf 1.170 m² 70,00 € 81.900,00 €<br />

07.04 Asternweg kurzfristiger Handlungsbedarf 786 m² 70,00 € 55.020,00 €<br />

10.06 Auf dem Kelm kurzfristiger Handlungsbedarf 1.597 m² 70,00 € 111.790,00 €<br />

10.12 Yorckstraße kurzfristiger Handlungsbedarf 1.155 m² 120,00 € 138.600,00 €<br />

12.03 Sachsenweg kurzfristiger Handlungsbedarf 1.091 m² 70,00 € 76.370,00 €<br />

12.07 Marktplatz Alstedde kurzfristiger Handlungsbedarf 30 m² 120,00 € 3.600,00 €<br />

13.09 Brahmsstraße kurzfristiger Handlungsbedarf 687 m² 70,00 € 48.090,00 €<br />

13.10 Mozartstraße kurzfristiger Handlungsbedarf 1.236 m² 120,00 € 148.320,00 €<br />

10.847 m² 946.890,00 €<br />

wird bereits<br />

2012 saniert<br />

Zentrum Brambauer<br />

Marktplatz EP erhöht<br />

02.02 Schorlemmers Kamp (2.588 m²) mittelfristiger Handlungsbedarf 1.500 m² 40,00 € 60.000,00 €<br />

02.05 Moltkestraße (2.640 m²) mittelfristiger Handlungsbedarf 1.500 m² 40,00 € 60.000,00 €<br />

03.01 Huestraße mittelfristiger Handlungsbedarf 1.140 m² 40,00 € 45.600,00 €<br />

06.01 Am Feldbrand mittelfristiger Handlungsbedarf 875 m² 40,00 € 35.000,00 €<br />

07.01 Eduard-Petrat-Straße mittelfristiger Handlungsbedarf 1.922 m² 40,00 € 76.880,00 €<br />

07.03 Alter Postweg mittelfristiger Handlungsbedarf 1.766 m² 40,00 € 70.640,00 €<br />

08.02 Hoffmannstraße (3.300 m²) mittelfristiger Handlungsbedarf 1.500 m² 40,00 € 60.000,00 €<br />

08.03 Dieckenbruch mittelfristiger Handlungsbedarf 1.490 m² 40,00 € 59.600,00 €<br />

08.06 Oberbeckerweg mittelfristiger Handlungsbedarf 272 m² 40,00 € 10.880,00 €<br />

09.01 Görrestraße mittelfristiger Handlungsbedarf 2.450 m² 40,00 € 98.000,00 €<br />

09.02 Kaubrügge mittelfristiger Handlungsbedarf 1.060 m² 40,00 € 42.400,00 €<br />

09.03 Im Hasener mittelfristiger Handlungsbedarf 952 m² 40,00 € 38.080,00 €<br />

09.04 Marktplatz Gahmen (Karussell) mittelfristiger Handlungsbedarf 25 m² 120,00 € 3.000,00 €<br />

10.03 Nordplatz mittelfristiger Handlungsbedarf 420 m² 40,00 € 16.800,00 €<br />

10.04 Diebecker Weg / Am Freistuhl mittelfristiger Handlungsbedarf 628 m² 40,00 € 25.120,00 €<br />

10.05 Heimstraße / Am Calversbach mittelfristiger Handlungsbedarf 2.100 m² 40,00 € 84.000,00 €<br />

10.08 Justus-Pabst-Straße / Auf dem Kelm mittelfristiger Handlungsbedarf 1.597 m² 40,00 € 63.880,00 €<br />

10.09 Nordpark (5.630 m²) mittelfristiger Handlungsbedarf 1.750 m² 40,00 € 70.000,00 €<br />

10.10 Rotkehlchenweg mittelfristiger Handlungsbedarf 1.242 m² 40,00 € 49.680,00 €<br />

10.11 Konradstraße mittelfristiger Handlungsbedarf 952 m² 40,00 € 38.080,00 €<br />

12.04 Am Kornfeld mittelfristiger Handlungsbedarf 500 m² 40,00 € 20.000,00 €<br />

13.04 Am Mispelbohm / Goldrutenweg mittelfristiger Handlungsbedarf 1.609 m² 40,00 € 64.360,00 €<br />

13.05 Kastanienstraße / Von-Galen-Straße mittelfristiger Handlungsbedarf 1.822 m² 40,00 € 72.880,00 €<br />

13.06 Johannesstraße mittelfristiger Handlungsbedarf 1.319 m² 40,00 € 52.760,00 €<br />

13.12 Florianstraße mittelfristiger Handlungsbedarf 932 m² 40,00 € 37.280,00 €<br />

31.323 m² 1.254.920,00 €


01.01 Am Wallgang kein Handlungsbedarf 860 m² 0,00 € 0,00 €<br />

01.04 Münsterstraße, Lange Straße kein Handlungsbedarf 200 m² 0,00 € 0,00 €<br />

02.01 Lippepark kein Handlungsbedarf 4.000 m² 0,00 € 0,00 €<br />

02.06 Im Paradies/Molkestraße kein Handlungsbedarf 2.625 m² 0,00 € 0,00 €<br />

03.02 Schlosspark Schwansbell kein Handlungsbedarf 2.534 m² 0,00 € 0,00 €<br />

03.03 Volkspark Schwansbell kein Handlungsbedarf 3.500 m² 0,00 € 0,00 €<br />

04.04 Knappenweg kein Handlungsbedarf 1.328 m² 0,00 € 0,00 €<br />

04.05 Hebbelweg kein Handlungsbedarf 322 m² 0,00 € 0,00 €<br />

04.06 Tobiaspark kein Handlungsbedarf 356 m² 0,00 € 0,00 €<br />

06.02 An der Gräfte kein Handlungsbedarf 5.800 m² 0,00 € 0,00 €<br />

07.05 Baukelweg (Seepark) kein Handlungsbedarf 1.646 m² 0,00 € 0,00 €<br />

07.06 Kreikenhof (Seepark) kein Handlungsbedarf 14.832 m² 0,00 € 0,00 €<br />

07.08 Himbeerenweg kein Handlungsbedarf 1.024 m² 0,00 € 0,00 €<br />

08.01 Südpark (unterschiedliche Örtlichkeiten im Park) kein Handlungsbedarf 5.000 m² 0,00 € 0,00 €<br />

08.04 Weißenburger Straße (Neubau einer Schule) kein Handlungsbedarf 3.179 m² 0,00 € 0,00 €<br />

08.05 Sedanstraße kein Handlungsbedarf 6.305 m² 0,00 € 0,00 €<br />

08.07 An der Steinhalde kein Handlungsbedarf 982 m² 0,00 € 0,00 €<br />

10.01 Alfredplatz kein Handlungsbedarf 1.080 m² 0,00 € 0,00 €<br />

10.13 Im Heitfeld kein Handlungsbedarf 942 m² 0,00 € 0,00 €<br />

10.15 In den Hülsen kein Handlungsbedarf 1.725 m² 0,00 € 0,00 €<br />

12.01 Elbinger Weg / Glatzer Weg kein Handlungsbedarf 1.900 m² 0,00 € 0,00 €<br />

12.05 In den Hummelknäppen / Paul-Böke-Straße kein Handlungsbedarf 2.410 m² 0,00 € 0,00 €<br />

12.06 Mühlenkolk I kein Handlungsbedarf 690 m² 0,00 € 0,00 €<br />

13.02 Wehrenboldstraße kein Handlungsbedarf 978 m² 0,00 € 0,00 €<br />

13.03 Cappenberger See kein Handlungsbedarf 5.500 m² 0,00 € 0,00 €<br />

13.11 Käthe-Kollwitz-Straße kein Handlungsbedarf 484 m² 0,00 € 0,00 €<br />

13.13 Gertrud-Bäumer-Straße / Rudolf-Nagell-Straße kein Handlungsbedarf 676 m² 0,00 € 0,00 €<br />

13.14 Falkenweg kein Handlungsbedarf 1.198 m² 0,00 € 0,00 €<br />

14.01 Werner-Warsinsky-Straße kein Handlungsbedarf 994 m² 0,00 € 0,00 €<br />

14.02 Willi-Melchers-Straße/Hüttenallee kein Handlungsbedarf 602 m² 0,00 € 0,00 €<br />

14.03 Otto-Martin-Straße kein Handlungsbedarf 1.195 m² 0,00 € 0,00 €<br />

74.867 m² 0,00 €<br />

04.02 Borker Straße<br />

04.03 Am Wüstenknapp<br />

10.02 Volkspark<br />

10.14 Alte Ziegelei/Seilbahntrasse<br />

Rückbau bei Flächenvorhaltung bereits<br />

erfolgt 350 m² 0,00 € 0,00 €<br />

Rückbau bei Flächenvorhaltung<br />

bereits erfolgt<br />

mittelfristige Wiederaktivierung<br />

Spielplatz 1.000 m² 70,00 € 70.000,00 €<br />

Rückbau bei Flächenvorhaltung bereits<br />

erfolgt<br />

mittelfristige Wiederaktivierung<br />

Spielplatz 1.169 m² 70,00 € 81.830,00 €<br />

Rückbau bei Flächenvorhaltung<br />

bereits erfolgt 781 m² 0,00 € 0,00 €<br />

12.02 Am Heikenberg/Im Urnenfeld<br />

Rückbau bei Flächenvorhaltung bereits<br />

erfolgt<br />

Neubau voraussichtlich in 2 bis 3 Jahren 500 m² 70,00 € 35.000,00 €<br />

04.07 Schützenhof Neubau voraussichtlich in 2 bis 3 Jahren 2.500 m² 0,00 € 0,00 €<br />

5.169 186.830,00 €

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