Spielflächenleitplanung 2020 Stadt Lünen
Spielflächenleitplanung 2020 Stadt Lünen
Spielflächenleitplanung 2020 Stadt Lünen
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Teil A: Grundlagen / Analyse / Fazit<br />
<strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>2020</strong><br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong>
Teil A: Grundlagen / Fazit / Impressum<br />
Herausgeber<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong><br />
Der Bürgermeister<br />
<strong>Stadt</strong>grün<br />
Technisches Rathaus<br />
Willy-Brandt-Platz 5<br />
44532 <strong>Lünen</strong><br />
T 02306-104 - 1678<br />
Ansprechpartner:<br />
Jürgen Arendes<br />
Bearbeitung<br />
Müller + Tegtmeier GbR<br />
Landschaftsarchitekten<br />
Chemnitzer Straße 52<br />
44139 Dortmund<br />
T 0231-1899388<br />
www.mueller-tegtmeier.de<br />
Ansprechpartner:<br />
Marita Tegtmeier<br />
Ralf Müller<br />
Demografische<br />
Zahlen<br />
Fotos<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong><br />
Büro Müller + Tegtmeier GbR<br />
Datum <strong>Lünen</strong>, Oktober 2012
Teil A: Inhaltsübersicht<br />
Seite<br />
1.0 Anlass zur Erstellung der<br />
<strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>2020</strong> 3<br />
2.0 Ziele der <strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>2020</strong> 4<br />
3.0 Gliederung der <strong>Spielflächenleitplanung</strong><br />
<strong>2020</strong> 4<br />
Seite<br />
11.0 Erläuterung zur Vorgehensweise<br />
bei der Bestandserfassung, Bewertung<br />
und Analyse der <strong>Spielflächenleitplanung</strong><br />
<strong>2020</strong> 14<br />
12.0 Festlegung eines Mindestqualitäts-<br />
standards bei städtischen Spielanlagen 17<br />
4.0 Allgemeine Grundlagen für die<br />
Flächensicherung, Planung und Aus-<br />
führung von städtischen Spielflächen 5<br />
13.0 Ermittlung des Handlungsbedarfs 18<br />
14.0 Kosten 19<br />
5.0 Basisdaten zu den Einwohnerzahlen Lü-<br />
nens 9<br />
6.0 Basisdaten zu den städtischen<br />
Spielanlagen <strong>Lünen</strong>s 9<br />
7.0 Alternative Spielmöglichkeiten 10<br />
8.0 In Bebauungsplänen festgesetzte,<br />
städtische Spielplätze 10<br />
9.0 Städtevergleich Spielflächenausstattung 11<br />
10.0 Derzeitige Versorgungssituation mit<br />
städtischen Spielflächen in <strong>Lünen</strong> 12<br />
15.0 Handlungsempfehlungen 25<br />
16.0 Entwicklungsprognose zu den städti-<br />
schen Spielflächen in <strong>Lünen</strong> 28<br />
17.0 Literaturverzeichnis 29<br />
18.0 Quellenangaben 29<br />
Anlage 1:<br />
Prioritätenliste nach Handlungsbedarf<br />
Anlage 2:<br />
Prioritätenliste nach <strong>Stadt</strong>teilen<br />
Anlage 3:<br />
Überblick Investitionskosten städtischer<br />
Spielanlagen<br />
2 <strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>2020</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong>
Teil A: Grundlagen<br />
1.0 Anlass zur Erstellung der<br />
<strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>2020</strong><br />
Die zuletzt von der <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> verfasste „Spielplatzanalyse<br />
1997/1998“ zur Steuerung der öffentlichen<br />
Spielflächen hat zahlreiche Umbauund<br />
Neugestaltungsmaßnahmen im Bereich des<br />
städtischen Spielplatzbaus bewirkt.<br />
Seit Erstellung der letzten Spielplatzanalyse<br />
haben sich die demografischen, technischen und<br />
inhaltlichen Grundlagen und Daten verändert,<br />
die damals in <strong>Lünen</strong> zugrunde gelegt wurden.<br />
Spielplätzen <strong>Lünen</strong>s in Form eines Zielprogramms<br />
mit dem Titel „<strong>Spielflächenleitplanung</strong><br />
<strong>2020</strong>“ in Kooperation mit der Abteilung <strong>Stadt</strong>grün,<br />
dem Jugendamt, dem <strong>Stadt</strong>planungsamt<br />
und der Kämmerei der <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> erstellt<br />
worden.<br />
Die <strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>2020</strong> dient als Informationsbasis<br />
für die zukünftige Spielflächenausrichtung<br />
in <strong>Lünen</strong> und spricht Handlungsempfehlungen<br />
für eine bedarfsgerechte Spielflächenplanung<br />
bis zum Jahr <strong>2020</strong> aus.<br />
Standen seinerzeit 62 städtische Spiel-, Bolzsowie<br />
kombinierte Spiel- und Bolzplätze zur<br />
Verfügung, so werden von der Abteilung <strong>Stadt</strong>grün<br />
<strong>Lünen</strong> mittlerweile insgesamt 74 städtische<br />
Spielanlagen einschließlich des neuen<br />
Spielplatzes im Tobiaspark betreut.<br />
Die Entwicklungsprognose der Gemeindeprüfungsanstalt<br />
Nordrhein-Westfalen geht in einer<br />
Analyse für die <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> bis zum Jahr 2030<br />
von einem Rückgang der Lüner Gesamtbevölkerung<br />
um 11,26 % aus; in der Altersklasse<br />
der 0- bis unter 18-Jährigen wird der Rückgang<br />
sogar 27,37 % betragen.<br />
Diese demografischen Veränderungen werden<br />
sich auf den Bedarf an städtischen Spielplätzen<br />
in den einzelnen <strong>Stadt</strong>teilen auswirken.<br />
Vor diesem Hintergrund ist ein vollständig<br />
aktualisierter Bestandsbericht zu den städtischen<br />
<strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> 3
Teil A: Grundlagen<br />
2.0 Ziele der <strong>Spielflächenleitplanung</strong><br />
<strong>2020</strong><br />
In der vorliegenden <strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>2020</strong><br />
wird die aktuelle Versorgungssituation mit<br />
städtischen Spielanlagen im Lüner <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
ermittelt, dokumentiert und analysiert.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> strebt im Ergebnis der <strong>Spielflächenleitplanung</strong><br />
<strong>2020</strong> an, zukünftig öffentliche<br />
Spielflächen für Kinder und Jugendliche in ausreichender<br />
Anzahl, geeigneter Lage, ausreichender<br />
Größe und in bedarfsgerechter Ausstattung<br />
bereitzustellen und diese nachhaltig und<br />
ökonomisch zu bewirtschaften.<br />
Dabei soll eine gleichmäßige Versorgung aller<br />
<strong>Stadt</strong>teile <strong>Lünen</strong>s unter Berücksichtigung der<br />
demografischen Kennzahlen gewährleistet<br />
werden.<br />
In der <strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>2020</strong> wird ein<br />
Qualitätsstandard für den Bereich der städtischen<br />
Spielflächen festgelegt, der längerfristig<br />
Bestand hat.<br />
Dazu wurde ein zielorientierter Plan aufgestellt<br />
nach Dringlichkeitsstufen mit der Ermittlung des<br />
Kostenaufwandes für<br />
- die Neuanlage von Spielplätzen,<br />
- die Sanierung/Erweiterung vorhandener<br />
Spielplätze als Qualitätssteigerung,<br />
- die temporäre Aufgabe vorhandener<br />
Spielplätze,<br />
- die vollständige Aufgabe vorhandener<br />
Spielplätze.<br />
Die <strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>2020</strong> bildet mit ihrem<br />
vorausschauenden Ansatz somit die Basis für die<br />
zukünftige Spielflächenbedarfsplanung, dient zur<br />
Durchführung konzeptioneller und organisatorischer<br />
Maßnahmen auf städtischen Spielflächen<br />
und ist gleichzeitig Grundlage für eine effiziente<br />
und effektive betriebswirtschaftliche Steuerung<br />
der Einrichtungen.<br />
Sie sichert somit städtisches Vermögen und<br />
Anlagen längerfristig und erhält die städtischen<br />
Ressourcen.<br />
3.0 Gliederung der Spielflächenleitpla-<br />
nung <strong>2020</strong><br />
Im Teil A der <strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>2020</strong><br />
werden zunächst allgemeine, die städtischen<br />
Spielanlagen betreffende Grundlagen und<br />
Basisdaten sowie der Aufbau und die Vorgehensweise<br />
bei der <strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>2020</strong><br />
erläutert.<br />
Ebenfalls findet sich im Teil A auch das zusammenfassende<br />
Fazit zum Bestandserhebungs- und<br />
Untersuchungsteil des Teils B.<br />
Im Teil B der <strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>2020</strong> erfolgt<br />
die ausführliche Bestandserfassung, Bewertung<br />
und Analyse der einzelnen Spielanlagen der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> im Detail.<br />
4 <strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>2020</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong>
Teil A: Grundlagen<br />
4.0 Allgemeine Grundlagen für<br />
die Flächensicherung, Planung<br />
und Ausführung von städtischen<br />
Spielflächen<br />
Die für die <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> erstellte <strong>Spielflächenleitplanung</strong><br />
<strong>2020</strong> dient als eine Entscheidungshilfe<br />
und Handlungsempfehlung für die stadträumliche<br />
Planung mit dem Ziel, die Entwicklung von<br />
Kindern und Jugendlichen zu fördern.<br />
Der Auftrag für diese konzeptionelle Leitplanung<br />
ist aus verschiedenen Gesetzen, Richtlinien,<br />
Normen und Empfehlungen ableitbar, die im<br />
Folgenden kurz aufgeführt werden.<br />
Kinder- und Jugendhilfegesetz<br />
Auf nationaler Ebene ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz<br />
das Recht auf individuelle Förderung<br />
und soziale Entwicklung junger Menschen ausdrücklich<br />
benannt.<br />
Nach dem SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch)<br />
§ 1 soll die Kinder- und Jugendhilfe<br />
dazu beitragen, positive Lebensbedingungen<br />
für Kinder und Jugendliche und ihre Familien<br />
sowie ein kinder- und familienfreundliches<br />
Lebensumfeld zu erhalten oder neu zu schaffen.<br />
Das Baugesetzbuch (BauGB)<br />
Das Baugesetzbuch ist das zentrale Regelwerk<br />
der städtebaulichen Planung.<br />
In § 1 werden die Grundsätze und Aufgaben der<br />
Bauleitplanung genannt.<br />
So heißt es in Absatz 6, Nr. 3:<br />
„ Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind<br />
insbesondere die sozialen und kulturellen<br />
Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die<br />
Bedürfnisse, der Familien, der jungen, alten<br />
und behinderten Menschen, unterschiedliche<br />
Auswirkungen auf Frauen und Männer sowie<br />
die Belange des Bildungswesens und von Sport,<br />
Freizeit und Erholung zu berücksichtigen.“<br />
Der Flächennutzungsplan (FNP)<br />
Der Flächennutzungsplan (FNP) umfasst als vorbereitender<br />
Bauleitplan (vgl. § 5 Bau GB) die<br />
erste Stufe der Bauleitplanung.<br />
Er stellt in Grundzügen die vorhandene und<br />
beabsichtigte Nutzung der Grundstücke im<br />
gesamten Gemeindegebiet nach Maßgabe des<br />
Baugesetzbuches dar.<br />
Dazu zählen u. a. auch die der Allgemeinheit<br />
dienenden baulichen Anlagen und Einrichtungen,<br />
wie z. B. Grünflächen, zu denen Parkanlagen,<br />
aber auch Gemeinbedarfsflächen, Sport- und<br />
Spielflächen gehören.<br />
Sie werden durch sogenannte Planzeichen der<br />
Planzeichen-Verordnung in den Flächennutzungsplänen<br />
gekennzeichnet.<br />
Der Flächennutzungsplan ist ein behördenverbindliches<br />
Instrument und hat eine nachhaltige<br />
Flächennutzung/ und -entwicklung sowie eine<br />
sozialverträgliche <strong>Stadt</strong>entwicklung zum Ziel.<br />
Der Bebauungsplan (B-Plan)<br />
Der Bebauungsplan (B-Plan) oder die verbindliche<br />
Bauleitplanung (vgl. § 8 BauGB) bildet die<br />
zweite Stufe der Bauleitplanung.<br />
Er ist rechtsverbindlich gegenüber jedermann<br />
und enthält die Festsetzungen für eine städtebauliche<br />
Ordnung.<br />
In der Regel ist der B-Plan aus dem FNP zu<br />
entwickeln.<br />
In § 9 des B-Plans werden u. a. die Lage und<br />
Größe öffentlicher Grünflächen wie Parkanlagen<br />
sowie Sportanlagen und Spielflächen festgesetzt.<br />
Der B-Plan kann Festsetzungen zur Gestaltung<br />
des öffentlichen Raums treffen, wie z. B. Baumpflanzungen,<br />
die Einrichtung von verkehrsberuhigten<br />
Bereichen oder spezielle Begrünungsmaßnahmen.<br />
Das Bauordnungsrecht der Bundesländer<br />
In den einzelnen Bundesländern sind bei baulichen<br />
Vorhaben im Rahmen des Bauordnungsrechts<br />
die Belange von Kindern zu berücksichtigen.<br />
Die Bauordnung für das Land Nordrhein-<br />
Westfalen (BauO NRW)<br />
Die Bauordnung für das Land Nordrhein-<br />
Westfalen (BauO NRW) i. d. F. der Bekanntmachung<br />
vom 1.3.2000, letzte Änderung<br />
vom 13.03.2007, regelt Kinderspielflächen<br />
<strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> 5
Teil A: Grundlagen<br />
betreffende, bauliche Belange.<br />
So wird in § 2 Abs. 1 Ziff. 4 BauO NRW<br />
festgelegt, dass es sich bei Sport- und Spielflächen<br />
um bauliche Anlagen handelt.<br />
Gemäß § 9, Abs. 2 BauO NRW sind ausreichende<br />
Spielflächen für Kleinkinder bereitzustellen, wenn<br />
Gebäude mit Wohnungen errichtet werden.<br />
§ 86 Abs. 1 Ziff. 3; Abs. 2 Ziff. 2 BauO NRW legt<br />
die Satzungsermächtigung von Gemeinden fest,<br />
die besagt, dass Gemeinden örtliche Bauvorschriften<br />
als Satzung erlassen können über die<br />
Lage, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung und<br />
Unterhaltung von Kinderspielflächen gemäß § 9<br />
Abs.2 BauO NRW.<br />
Kommunale Satzungen<br />
In <strong>Lünen</strong> regelt die „Satzung über die Beschaffenheit<br />
und Größe von Spielplätzen für Kleinkinder“<br />
vom 16.11.1972 die nach § 9, Abs. 2<br />
BauO NRW geforderte Größe, Lage und Mindeststandard<br />
von Spielflächen für Kleinkinder bei der<br />
Errichtung von Wohngebäuden.<br />
DIN EN-Norm<br />
Unterhalb der Gesetzgebungsebene können<br />
technische Bauregeln durch technische Normen<br />
für die Planung und Ausbau geschaffen werden.<br />
Regelsetzer für Normen im Bauwesen ist der<br />
Normenausschuss Bau (NABau) im Deutschen<br />
Institut für Normung (DIN) e. V. in Berlin.<br />
Die Normen sind dabei Empfehlungen ohne<br />
Gesetzescharakter für ein sachgerechtes,<br />
technisches Handeln.<br />
Sie können aber in den Bauordnungen als geltende<br />
technische Baubestimmung anerkannt<br />
werden und sind dann für jedermann verbindlich.<br />
DIN EN 18034<br />
Die DIN EN 18034 „Spielplätze und Freiflächen<br />
zum Spielen“ definiert verbindlich Begriffe wie<br />
Spielfläche, Spielplatz, Spielmöglichkeit/Spielort<br />
sowie Sicherheitsstandards.<br />
Ferner beinhaltet sie Orientierungswerte für die<br />
Größe und Erreichbarkeit von Spielflächen.<br />
Die DIN EN 18034 legt dabei zugrunde, dass für<br />
Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren Spielflächen<br />
im Gemeinde- oder Ortsteilbereich sich in<br />
einer Entfernung bis 1.000 m befinden sollten.<br />
Für Kinder im Schulalter von 6 bis 12 Jahren<br />
sollten sich Spielflächen im Quartiersbereich in<br />
einer Entfernung bis 400 m Fußweg befinden.<br />
Für Kleinkinder unter 6 Jahren sollten sich<br />
Spielflächen im Nachbarschaftsbereich in Sichtund<br />
Rufweite der Wohnung in einer Entfernung<br />
bis 200 m befinden.<br />
Die DIN EN 18034 legt u. a. folgende Orientierungswerte<br />
zu erforderlichen Flächenbedarfen<br />
zugrunde, um die Bedürfnisse an verschiedene<br />
Betätigungs- und Spielmöglichkeiten zu erfüllen:<br />
„- eine zum Spielen ausgewiesene Fläche<br />
im Nachbarschaftsbereich erfordert eine<br />
Gesamtfläche von mindestens 500 m²;<br />
- eine zum Spielen ausgewiesene Fläche im<br />
Quartiersbereich erfordert eine Gesamtfläche<br />
von mindestens 5.000 m²;<br />
- bei großflächigen, naturnahen Bereichen ist in<br />
der Regel von Flächengrößen von über 10.000<br />
m² auszugehen;<br />
- eine zum Spielen ausgewiesene Fläche im<br />
Ortsbereich erfordert eine Gesamtfläche von<br />
mindestens 10.000 m²;<br />
- bei großflächigen, naturnahen Angeboten ist<br />
von einer Flächengröße auszugehen, bei der die<br />
Erlebnisvielfalt und die Regenerationsfähigkeit<br />
erhalten werden können.“ (Auszug DIN EN)<br />
DIN EN 1176 / DIN EN 1177<br />
Die Sicherheitsanforderungen für Kinderspielplatzgeräte<br />
sind in einer zusätzlichen Sicherheitsnorm<br />
geregelt, in der DIN EN 1176.<br />
Diese Norm ist eine Sicherheitsnorm im Sinne<br />
des ab 01.05.2004 geltenden Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes.<br />
Vorgaben zu Bodenbeschaffenheit enthält DIN<br />
EN 1177 als ergänzende Norm.<br />
Beide Normen wenden sich unmittelbar an die<br />
Hersteller von Spielplatzgeräten und technischen<br />
Bodenprodukten (zum Beispiel Fallschutzbeläge).<br />
6 <strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>2020</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong>
Teil A: Grundlagen<br />
Richtlinien des Gemeindeunfall-<br />
Versicherungs-Verbandes (GUV)<br />
In den Richtlinien des Gemeindeunfallversicherungsverbandes<br />
(GUV) finden sich Vorgaben für<br />
die Ausstattung von Schulen und Kindertagesstätten,<br />
die über die DIN EN-Normen hinausgehen.<br />
Es werden Regeln über die Gestaltung von Freiflächen<br />
zum Spielen und die Beschaffenheit von<br />
Spielgeräten in den genannten Einrichtungen<br />
aufgestellt, die teilweise auch auf die Gestaltung<br />
öffentlicher Spielplätze übertragen werden<br />
können.<br />
Richtwerte Spielflächenbedarf<br />
Die in den einzelnen Kommunen Deutschlands<br />
angestrebten Richtwerte zur Spielflächenversorgung<br />
sind nicht einheitlich und schwanken<br />
stark.<br />
Sie liegen beispielsweise in Hamburg bei nur 1,5<br />
m² pro Einwohner (Stand 2006); im Bielefeld<br />
hingegen bei 4 m² pro Einwohner (Stand 2006).<br />
Die im Folgenden aufgeführten Richtlinien zur<br />
Spielflächenbedarfsermittlung werden dabei<br />
häufig zugrunde gelegt.<br />
Der „Goldene Plan“<br />
Die „Richtlinien für die Schaffung von Erholungs-<br />
, Spiel- und Sportanlagen“, der sogenannte<br />
„Goldene Plan“ der Deutschen Olympischen Gesellschaft<br />
(DOG) aus dem Jahre 1959 benannte<br />
die ersten Richtwerte für die Bedarfsermittlung<br />
für Spielflächen.<br />
Er liegt mittlerweile in der 3. Fassung aus dem<br />
Jahr 1976 vor und dient nach wie vor als allgemeine<br />
Grundlage zur Spielflächenversorgung,<br />
wonach Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen<br />
jeweils 0,75 m² bzw., in ein Verhältnis zur Gesamtbevölkerung<br />
gesetzt, 2,25 m² Spielfläche<br />
pro Einwohner zur Verfügung stehen sollte und<br />
hat Bedeutung als eine anerkannte Empfehlung<br />
bei der kommunalen Entwicklungsplanung.<br />
So wird dieser Wert zum Beispiel derzeit auch in<br />
den dicht bebauten <strong>Stadt</strong>bezirken von Münster<br />
und Osnabrück zugrunde gelegt.<br />
Auch in <strong>Lünen</strong> kann mit diesem Richtwert gearbeitet<br />
werden, da sowohl die Einwohner- als<br />
auch im speziellen die Kinder- und Jugendlichenzahlen<br />
der einzelnen Statistikbezirke <strong>Lünen</strong>s vorliegen.<br />
Runderlass Innenministerium NRW<br />
Gemäß dem seit über 38 Jahren gültigen<br />
Runderlass des Innenministers (RdErl. d.<br />
Innenministers v. 31.7.1974-VC2-901.11;<br />
Fassung vom 01.03.2003, Geltungsbereich:<br />
öffentliche Spielplätze) hängt der Spielflächenbedarf<br />
insbesondere ab von<br />
- der Lage, Größe und Struktur der Gemeinde,<br />
- der Einwohnerdichte, sowie von der<br />
- Bebauungs- und Erschließungsform,<br />
- der gesamten Wohngeschossfläche und dem<br />
Feiflächenanteil,<br />
- der Art des Spielflächensystems,<br />
- anderen Möglichkeiten der Spielbetätigung.<br />
Gemäß des Runderlasses werden 3 Spielbereichs-Kategorien<br />
unterschieden.<br />
• Spielbereiche der Kategorie A:<br />
Spielbereiche A haben eine zentrale Funktion<br />
für einen Ort bzw. Ortsteil. Sie dienen allen<br />
Altersstufen. In ihnen sollen möglichst vielfältige<br />
Spielbetätigungen – auch für Erwachsene<br />
– möglich sein. Sie sollen eine Spielfläche von<br />
mindestens 1.500 m² Größe aufweisen und<br />
in der Regel nicht weiter als 1.000 m von den<br />
zugeordneten Wohnbereichen entfernt sein.<br />
Werden zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit<br />
größere Spielflächen vorgesehen, können auch<br />
größere Entfernungen in Kauf genommen werden.<br />
Auf die Spielbereiche A sollen etwa 40% bis 60%<br />
der gesamten Spielfläche des Gemeindegebietes<br />
entfallen.<br />
• Spielbereiche der Kategorie B:<br />
Spielbereiche B sind vorzugsweise für die<br />
schulpflichtigen Kinder bestimmt und auf deren<br />
Erlebnis- und Betätigungsdrang ausgerichtet.<br />
In ihrer Funktion können sie beispielsweise<br />
für Sand-, Rasen-, Wasser-, Bau-, Ball-,<br />
<strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> 7
Teil A: Grundlagen<br />
Bewegungs-, Lauf- oder Kletterspiele angelegt<br />
werden.<br />
Die Größe des Spielbereiches soll der jeweiligen<br />
Funktion entsprechen, mindestens aber 400 m²<br />
betragen und die Entfernung zu den zugeordneten<br />
Wohnbereichen 500 m möglichst nicht überschreiten.<br />
Etwa 20% bis 50% der Gesamtspielfläche des<br />
Gemeindegebietes soll auf Spielbereiche der<br />
Kategorie B entfallen.<br />
• Spielbereiche der Kategorie C:<br />
In der Nähe der Wohnungen sollen für Kleinkinder<br />
und jüngere Schulkinder Spielbereiche der<br />
Kategorie C zur Verfügung stehen.<br />
Sie sollen Einrichtungen z. B. zum Hangeln,<br />
Rutschen, Balancieren und sonstige Spieleinrichtungen<br />
aufweisen und Flächen für Bewegungsund<br />
Ballspiele erhalten. Die Spielfläche soll eine<br />
Mindestgröße von 60 m² nicht unterschreiten,<br />
die Entfernung zu den zugehörigen Wohneinheiten<br />
100 m in der Regel nicht überschreiten.<br />
Etwa 20% der Gesamtflächen des Gemeindegebietes<br />
soll auf Spielbereiche der Kategorie C<br />
entfallen.<br />
Mit der Gliederung in verschiedene Spielbereiche<br />
soll gemäß des Runderlasses ein integriertes<br />
Spielflächensystem für das gesamte Gemeindegebiet<br />
entwickelt werden, um den Bedürfnissen<br />
der einzelnen Alterstufen von Kindern und<br />
Jugendlichen zu entsprechen.<br />
Der Spielflächenbedarf hängt dabei insbesondere<br />
von der Lage, Größe und städtebaulichen Struktur<br />
der Gemeinden und Städte ab sowie von der<br />
Einwohnerdichte, der Bebauungsform, der Wohngeschoßfläche<br />
und dem Freiflächenanteil.<br />
Der grundsätzliche Spielflächenbedarf soll demnach<br />
gemäß des Innenminister-Runderlasses<br />
unter Berücksichtigung der vorab erwähnten<br />
Faktoren aus den in der nachfolgenden Tabelle<br />
angegebenen Richtwerten ermittelt werden, die<br />
in der Regel nicht unterschritten werden sollen:<br />
Tabelle 1:<br />
Spielflächenbedarf gemäß Runderlass des<br />
Innenministeriums NRW<br />
Bebauungsdichte (GFZ= Geschoßflächenzahl) Einwohnerdichte (E/ha) Spielflächenbedarf (m²/E)<br />
0,4 und weniger 160 und weniger 2,4<br />
0,8 280 3,0<br />
1,0 350 3,3<br />
1,2 420 3,6<br />
1,4 455 4,2<br />
1,6 und mehr 490 und mehr 4,5<br />
8 <strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>2020</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong>
Teil A: Grundlagen<br />
5.0 Basisdaten zu den Einwohnerzahlen<br />
<strong>Lünen</strong>s<br />
Zum Stichtag der aktuell vorliegenden<br />
Untersuchung am 30.06.2011 lebten 87.907<br />
Einwohner in <strong>Lünen</strong>.<br />
Davon waren 14.795 Lüner in einem Alter von 0<br />
bis einschließlich 17 Jahre.<br />
Von diesen Kindern und Jugendlichen waren<br />
4.149 zwischen 0 bis 5 Jahre alt, 6.689 zwischen<br />
6 bis 13 Jahre alt und 3.957 zwischen 14 bis 17<br />
Jahre alt.<br />
6.0 Basisdaten zu den städtischen<br />
Spielanlagen in <strong>Lünen</strong><br />
Die Abteilung <strong>Stadt</strong>grün <strong>Lünen</strong> betreut derzeit<br />
insgesamt 74 städtische Spielanlagen in 12 von<br />
14 <strong>Stadt</strong>teilen in <strong>Lünen</strong>.<br />
Es handelt dabei sich um 56 Spielplätze<br />
(einschließlich der noch im Jahr 2012 anstehenden<br />
Neubaumaßnahme im Tobiaspark), 6<br />
kombinierte Spiel- und Bolzplatzanlagen, 7 Bolzplätze,<br />
4 Spielstationen und 1 Skateranlage auf<br />
einer Fläche von 128.229 m².<br />
<strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> 9
Teil A: Grundlagen<br />
7.0 Alternative Spielmöglichkeiten<br />
Neben den vorgenanten öffentlichen, städtischen<br />
Spielanlagen existieren im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Lünen</strong>s<br />
derzeit 5 weitere, alternative Spielmöglichkeiten<br />
auf städtischen Grünflächen für Kinder und Ju-<br />
gendliche auf insgesamt 28.763 m² Fläche, die<br />
im Folgenden aufgezeigt werden.<br />
Alternative Spielmöglichkeiten auf<br />
städtischen Grünflächen<br />
- die Ballspielwiese im Seepark <strong>Lünen</strong>,<br />
<strong>Lünen</strong>-Horstmar,<br />
- der Disc-Golf Parcours im Seepark <strong>Lünen</strong>,<br />
<strong>Lünen</strong>-Horstmar,<br />
- die Ballspielwiese Grünzug Achenbach I/II,<br />
Zechenstraße, <strong>Lünen</strong>-Brambauer,<br />
- die Ballspielwiese In der kleinen Heide,<br />
<strong>Lünen</strong>-Beckinghausen,<br />
- die Ballspielwiese Am Heikenberg,<br />
<strong>Lünen</strong>-Altstedde.<br />
Schulen<br />
In <strong>Lünen</strong> gibt es derzeit 13 Grundschulen (2<br />
mit jeweils einem Haupt- und 1 Teilstandort), 3<br />
Hauptschulen, 3 Realschulen, 2 Gymnasien, 2<br />
Gesamtschulen und 3 Förderschulen.<br />
Darüber hinaus ist in <strong>Lünen</strong> als berufsbildende<br />
Einrichtung das Lippe-Berufskolleg ansässig.<br />
Die Schulhoffläche wird von der <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong><br />
mit einer Gesamtfläche von 88.483,63 m²<br />
angegeben.<br />
Die Standorte der jeweiligen Schulen sind im<br />
Teil B der <strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>2020</strong> der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Lünen</strong> örtlich aufgezeigt.<br />
Die Schulhöfe mit ihren Spielmöglichkeiten sind<br />
bis auf die Overbergschule (Grundschule) in<br />
<strong>Lünen</strong>-Süd außerhalb der Schulzeiten für die<br />
Kinder und Jugendlichen <strong>Lünen</strong>s derzeit nicht<br />
zugänglich.<br />
Spielplätze von<br />
Wohnungsbaugesellschaften<br />
Zu den Wohnungsbaugesellschaften mit dem<br />
größten Wohnungsbestand in <strong>Lünen</strong> zählen die<br />
Wohnungsbaugenossenschaft (WBG) <strong>Lünen</strong> eG<br />
sowie der Bauverein zu <strong>Lünen</strong>.<br />
Für die vorliegende <strong>Spielflächenleitplanung</strong> der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> haben diese beiden Wohnungsbaugesellschaften<br />
ihre Daten zu den von ihnen betriebenen<br />
Spielflächen zur Verfügung gestellt.<br />
Danach unterhalten sowohl die WBG <strong>Lünen</strong> als<br />
auch der Bauverein zu <strong>Lünen</strong> derzeit jeweils 37<br />
Spielplätze.<br />
Die Lage der jeweiligen Spielplätze der WBG<br />
<strong>Lünen</strong> und dem Bauverein zu <strong>Lünen</strong> ist im Teil B<br />
des Spielfächenleitplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> örtlich<br />
aufgezeigt.<br />
8.0 In Bebauungsplänen festgesetzte,<br />
städtische Spielplätze<br />
Im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Lünen</strong>s gibt es derzeit 3 Standorte,<br />
an denen städtische Spielplätze in Bebauungsplänen<br />
festgesetzt, jedoch bislang nicht<br />
ausgebaut wurden.<br />
Es handelt sich dabei im Einzelnen um die<br />
städtischen Grundstücke:<br />
- Gertrud-Bäumer-Straße, Gemarkung: Altlünen,<br />
Flur: 14; Flurstück: 2334; Fläche: 494 m²,<br />
- Lise-Meitner-Straße, Gemarkung: Altlünen,<br />
Flur: 14, Flurstück: 2139, Fläche: 514 m²,<br />
- Ricarda-Huch-Straße, Gemarkung: Altlünen,<br />
Flur: 14, Flurstück: 2186, Fläche: 822 m².<br />
10 <strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>2020</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong>
Teil A: Analyse<br />
9.0 Städtevergleich<br />
Spielflächenausstattung<br />
Um einen interkommunalen Vergleich zur<br />
Situation der öffentlichen Spielflächenausstattung<br />
anstellen zu können und so die Spielflächenversorgung<br />
<strong>Lünen</strong>s besser beurteilen und<br />
in Bezug setzen zu können, wurden 3 weitere,<br />
vergleichbare Städte ausgewählt und deren<br />
derzeitigen städtischen Spielflächenzahlen<br />
dargestellt.<br />
Neben den Daten zu <strong>Lünen</strong>s Spielflächenversorgung<br />
liegen die entsprechenden Angaben für die<br />
Städte Witten, Recklinghausen und Bergisch<br />
Gladbach vor.<br />
Alle 4 Städte liegen in Nordrhein-Westfalen, hier<br />
in Randlage zu größeren Ballungsräumen, dem<br />
Ruhrgebiet bzw. Köln.<br />
Alle 4 Städte weisen grob eine Einwohnerzahl<br />
um 100.000 auf, wobei <strong>Lünen</strong> derzeit die<br />
geringste Bevölkerungszahl aufweist mit 87.907<br />
Einwohnern und Recklinghausen die höchste mit<br />
118.365 Einwohnern.<br />
Im Einzelnen stellt sich die Spielflächenversorgung<br />
der 4 Städte wie in der Tabelle 2:<br />
„Städtevergleich Spielflächenversorgung“ dar.<br />
Die Auswertungen ergeben, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong><br />
im interkommunalen Vergleich mit den Städten<br />
Witten, Bergisch Gladbach und Recklinghausen<br />
ihren Einwohnern unter 18 Jahren wenig Fläche<br />
an Spielanlagen und Bolzplätzen zur Verfügung<br />
stellt.<br />
Im vorliegenden, direkten Städtevergleich weist<br />
lediglich die <strong>Stadt</strong> Witten mit einem Wert von<br />
1,33 m² pro Einwohner eine noch geringere<br />
Spielflächenversorgung auf.<br />
Die aufgeführten Vergleichsstädte weisen bis auf<br />
die <strong>Stadt</strong> Bergisch Gladbach Zahlenwerte unter<br />
den von der Deutschen Olympischen Gesellschaft<br />
(DOG) empfohlenen Richtwerten des so genannten<br />
„Goldenen Plans“ als allgemeine Grundlage<br />
zur Spielflächenversorgung auf, wonach 2,25 m²<br />
Spielfläche pro Einwohner zur Verfügung stehen<br />
sollten.<br />
Gesamtbevölkerung<br />
<strong>Lünen</strong> Witten Bergisch Gladbach Recklinghausen<br />
87.907 E 98.787 E 109.994 E 118.365 E<br />
davon 0- bis unter 18-Jährige 14.795 15.139 E 18.918 E 18.756 E<br />
Größe <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
5.917 ha 7.237 ha 8.310 ha 6.642 ha<br />
Anzahl städtische Spielflächen 74 63 150 104<br />
Spielflächengröße gesamt 156.992 m² 131.065 m² 260.000 m² 229.273 m²<br />
Grad der Spielflächenversorgung<br />
nach m² Spielfläche<br />
pro Einwohner<br />
Grad der Spielflächenversorgung<br />
nach m² Spielfläche<br />
pro 0- bis unter 18-Jährige<br />
Tabelle 2:<br />
Städtevergleich Spielflächenversorgung<br />
1,79 m²/E 1,33 m²/E 2,36 m²/E 1,94 m²/E<br />
10,61 m²/E 8,66 m²/E 13,74 m² 12,22 m²/E<br />
<strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> 11
Teil A: Analyse<br />
10. Derzeitige Versorgungssituation mit<br />
städtischen Spielflächen in <strong>Lünen</strong><br />
Insgesamt hält die <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> mit 1,79 m²<br />
Fläche pro Einwohner vergleichsweise wenig<br />
öffentlichen Spielraum bereit, wie auch der<br />
interkommunale Städtevergleich zeigt.<br />
Legt man den Richtwert des so genannten<br />
„Goldenen Plans“ als allgemeine Grundlage zur<br />
Spielflächenversorgung zugrunde, wonach 2,25<br />
m² Spielfläche pro Einwohner zur Verfügung<br />
stehen sollten, so ergäbe sich für die <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Lünen</strong> ein theoretischer Mindest-Spielflächenbedarf<br />
in Höhe von ca. 197.791 m² (2,25 m² x<br />
87.907 Einwohner; Stand 30.06.2011).<br />
Tatsächlich verfügt das Lüner <strong>Stadt</strong>gebiet derzeit<br />
über 156.992 m² an öffentlichen Spielflächen,<br />
addiert man die städtischen Spielanlagen und die<br />
städtschen, alternativen Spielmöglichkeiten.<br />
Gemäß der empfohlenen Richtwerte des „Goldenen<br />
Plans“ der Deutschen Olympischen Gesellschaft<br />
(DOG) zur Bedarfsermittlung von öffentlichen<br />
Spielflächen stellt sich ein grundsätzliches<br />
Defizit an Spielflächen in der <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong><br />
dar; es fehlen demnach ca. 40.799 m² an öffentlichen<br />
Spielflächen für eine ausreichende<br />
Versorgung.<br />
Betrachtet man die Versorgung mit städtischen<br />
Spielflächen in den einzelnen <strong>Stadt</strong>bezirken, so<br />
fällt auf, dass der Versorgungsgrad hier sehr<br />
unterschiedlich ist (siehe Tabelle 3: „Übersicht<br />
Spielflächenversorgung in den Statistikbezirken<br />
<strong>Lünen</strong>s“).<br />
Während in etwa einem Drittel der <strong>Stadt</strong>teile der<br />
Grad der Versorgung an Spielflächen oberhalb<br />
des bei der kommunalen Entwicklungsplanung<br />
anerkannten Richtwertes von 2,25 m 2 Spielfläche<br />
je Einwohner liegt, wird dieser Wert in etwa zwei<br />
Drittel der <strong>Stadt</strong>teile <strong>Lünen</strong>s deutlich unterschritten.<br />
Zu einem vergleichbaren Ergebnis gelangt im<br />
Rahmen einer überörtlichen Prüfung auch die<br />
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen<br />
(GPA NRW) 2011.<br />
Liegt der errechnete Mittelwert in <strong>Lünen</strong><br />
derzeit bei 1,79 m² Spielfläche pro Einwohner,<br />
so weisen insbesondere die Statistikbezirke<br />
Geistviertel, Niederaden, <strong>Lünen</strong>-Süd und<br />
Horstmar eine gute Versorgung mit städtischen<br />
Spielflächen auf.<br />
In diesen Statistikbezirken liegt die Spielflächen-<br />
Versorgung jeweils über dem im „Goldenen Plan“<br />
empfohlenen Wert von 2,25 m² pro Einwohner.<br />
In den Statistikbezirken <strong>Lünen</strong>-<strong>Stadt</strong>mitte,<br />
Wethmar, Beckinghausen, Lippholthausen und<br />
<strong>Lünen</strong>–Nord liegt die städtische Spielflächenversorgung<br />
derzeit weit unter dem im „Goldenen<br />
Plan“ angegebenen Wert.<br />
Hier steht jedem Einwohner jeweils weniger als<br />
1 m² an öffentlichen Spielflächen zur Verfügung.<br />
<strong>Lünen</strong>-Nord weist dabei eine sehr geringe Spielflächenversorgung<br />
innerhalb der <strong>Stadt</strong> mit einem<br />
Wert von lediglich 0,23 m² an öffentlicher Spielfläche<br />
pro Einwohner auf.<br />
1.627 Kinder und Jugendliche, die hier zum<br />
Stichtag lebten, stehen einschließlich des neu<br />
errichteten Spielplatzes am Hebbelweg und den<br />
zukünftig in Betrieb gehenden Spielplatz am<br />
Tobiaspark 4 Spielplätze zur Verfügung.<br />
In Lippholthausen gibt es gar keine städtischen<br />
Spielplätze, in Beckinghausen 1 alternative,<br />
städtische Spielmöglichkeit.<br />
12 <strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>2020</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong>
Teil A: Analyse<br />
Tabelle 3:<br />
Übersicht Spielflächenversorgung in den<br />
Statistikbezirken <strong>Lünen</strong>s<br />
Einwohner<br />
davon 0- bis<br />
unter<br />
18-Jährige<br />
Anzahl der<br />
städtischen<br />
Spielanlagen<br />
(Spielplätze,<br />
komb. Spiel-<br />
Bolzplätze,<br />
Bolzplätze,<br />
Spielstationen,<br />
Skateranlagen)<br />
Anzahl der<br />
städtischen,<br />
alternativen<br />
Spielmöglichkeiten<br />
Städtische<br />
Spielflächengröße<br />
insg.<br />
(städt.<br />
Spielanlagen<br />
und städt.,<br />
alternative<br />
Spielmöglichkeiten)<br />
Grad der Spielflächenversorgung<br />
nach m²<br />
Spielfläche pro<br />
Einwohner<br />
Richtwert<br />
Grad der Spielflächenversorgung<br />
nach m²<br />
Spielfläche pro<br />
0- bis unter 18-Jährige<br />
<strong>Lünen</strong> 87.907 14.795 74 5 156.992 m² 1,79 m²/E 2,25 m²/E 10,61 m²/E<br />
Horstmar 7.754 1.325 8 2 39.479 m² 5,09 m²/E +2,84 m²/E 29,80 m²/E<br />
Niederaden 2.307 344 2 - 6.675 m² 2,89 m²/E +0,64 m²/E 19,40 m²/E<br />
<strong>Lünen</strong>-Süd 7.865 1.249 8 - 20.609 m² 2,62 m²/E +0,37 m²/E 16,50 m²/E<br />
Geistviertel 5.769 802 6 - 13.113 m² 2,27 m²/E +0,02 m²/E 16,35 m²/E<br />
Nordlünen 9.414 1.495 14 - 18.990 m² 2,02 m²/E -0,23 m²/E 12,70 m²/E<br />
Alstedde 6.725 1.057 6 1 13.181 m² 1,96 m²/E -0,29 m²/E 12,47 m²/E<br />
Brambauer 19.363 3.602 13 1 25.492 m² 1,34 m²/E -0,91 m²/E 7,20 m²/E<br />
Osterfeld-Schwansbell 7.145 1.032 3 - 7.174 m² 1,24 m²/E -1,01 m²/E 6,95 m²/E<br />
Gahmen 3.727 725 4 - 4.487 m² 1,20 m²/E -1,05 m²/E 6,19 m²/E<br />
Beckinghausen 964 150 - 1 1.082 m² 1,12 m²/E -1,13 m²/E 7,21 m²/E<br />
<strong>Lünen</strong>-<strong>Stadt</strong>mitte 2.786 372 3 - 1.795 m² 0,64 m²/E -1,61 m²/E 4,83 m²/E<br />
Wethmar 4.851 993 3 - 2.791 m² 0,58 m²/E -1,67 m²/E 2,81 m²/E<br />
<strong>Lünen</strong>-Nord 9.093 1.627 4 - 2.124 m² 0,23 m²/E -2,02 m²/E 1,31 m²/E<br />
Lippholthausen 144 22 - - 0 m² 0 m²/E -2,25 m²/E 0 m²/E<br />
<strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> 13
Teil A: Analyse<br />
11.0 Erläuterung zur Vorgehensweise<br />
bei der Bestandserfassung, Bewertung<br />
und Analyse der <strong>Spielflächenleitplanung</strong><br />
<strong>2020</strong><br />
In der vorliegenden Bestandsaufnahme und -<br />
bewertung sind alle städtischen Spielanlagen<br />
<strong>Lünen</strong>s stadtteilbezogen kartografisch erfasst.<br />
Die Auswertung erfolgte zum Stichtag<br />
30.06.2011.<br />
Alle im Spielflächenleitplan <strong>2020</strong> genannten<br />
Kinder- und Jugendlichenzahlen beziehen sich<br />
auf diesen Stichtag.<br />
Eingeteilt wurden die Kinder und Jugendlichen<br />
<strong>Lünen</strong>s in 3 Altersgruppen; in die 0- bis 5-<br />
jährigen Klein- und Vorschulkinder, die 6- bis<br />
13-jährigen Schulkinder und die 14- bis 17-<br />
jährigen Jugendlichen.<br />
Zu jedem Spielplatz finden sich folgende<br />
Angaben:<br />
• Anzahl der Kinder und Jugendlichen im<br />
Einzugsbereich nach Altersgruppen (in<br />
Diagrammform, jeweils mit Zahlen- und<br />
Prozentangaben)<br />
• Lage<br />
• Gemarkung<br />
• Flur<br />
• Flurstück<br />
• Größe<br />
• Eigentümer<br />
14 <strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>2020</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong><br />
• Erstellung<br />
• ggf. Umgestaltung<br />
• Zugänge/Erschließung<br />
• Spielbereiche<br />
• Spielgeräte<br />
• Ausstattung<br />
• Einfriedung/Eingrünung<br />
• Oberflächen/Fallschutz<br />
• Topographie<br />
• Bepflanzung/Pflegezustand<br />
• mögliche Gefahrenpunkte<br />
• Umgebung/angrenzend Bebauung<br />
• alternative Spielmöglichkeiten<br />
• Nutzergruppen<br />
• Einzugsbereich<br />
Einzugsradius<br />
Als Einzugsradius für Quartiersspielplätze wurden<br />
400 m um den jeweiligen Spielplatz festgelegt,<br />
gemäß der in der DIN EN 18034 „Spielplätze<br />
und Freiräume zum Spielen“ empfohlenen<br />
Entfernung bis 400 m Fußweg für Spielflächen im<br />
Quartiersbereich für Kinder von 6 bis 12 Jahren.<br />
Für städtische Spielflächen, die über die<br />
Quartiersgrenzen hinaus Bedeutung für Kinder<br />
und Jugendliche haben, wurden 1.000 m als<br />
Einzugsbereich um den Spielplatz festgesetzt.<br />
Bewertung der Spielflächen<br />
Für die Bestandserfassung der konkreten<br />
Situation der städtischen Spielanlagen wurde<br />
ein Erhebungsbogen entwickelt, der bei jeder<br />
städtischen Spielfläche <strong>Lünen</strong>s zugrunde gelegt<br />
wurde.<br />
In <strong>Lünen</strong> wurden die 5 Spielplatzkategorien<br />
„Spielplatz“, „Spiel- und Bolzplatz“, „Bolzplatz“,<br />
„Spielstationen“ sowie „Skateranlage“ bei der<br />
Bestandaufnahme vorgefunden.<br />
Diese Spielflächen wurden nach einem<br />
einheitlichen System bewertet.<br />
Das Bewertungssystem dient dazu, eine<br />
nachvollziehbare, gleiche Betrachtung aller<br />
Spielflächen und einen einheitlichen Maßstab zu<br />
erhalten, nach dem Vergleiche gezogen werden<br />
können.<br />
Der Spielwert von Spielflächen ist abhängig von<br />
vielen verschiedenen Faktoren.<br />
Um den Spielwert eines Spielplatzes ermitteln<br />
zu können, wurden zur Systematisierung des<br />
vorliegenden Bewertungssystems 5 Bewertungskriterien-Gruppen<br />
zugrunde gelegt, die die<br />
Qualität eines Spielplatzes bestimmen.<br />
Die Oberthemen dieser Bewertungskriterien-<br />
Gruppen lauten:<br />
• Bewegung/Motorik:<br />
In dieser Kategorie wird ermittelt, ob Anreize<br />
zur Bewegung/Motorik auf dem Spielplatz<br />
vorhanden sind und wie sich diese im<br />
Einzelnen darstellen. Zu den unterschiedlichen<br />
Bewegungsmöglichkeiten, die abgefragt<br />
werden, gehören das Hangeln/Klettern,<br />
Rutschen, Balancieren (Gleichgewicht), spezielle
Teil A: Analyse<br />
Geräteausstattungen/Spielfelder zum Laufen<br />
und/oder Springen und /oder Skaten, Kriechen/<br />
Krabbeln, Wippen, Drehen, Werfen/Fangen,<br />
Schießen (Fußball), Schaukeln/Schwingen.<br />
• Modellieren/Kreativität:<br />
In dieser Kategorie wird ermittelt, ob Anreize<br />
zum Modellieren und kreativem Gestalten auf<br />
dem Spielplatz vorhanden sind und wie sich<br />
diese im Einzelnen darstellen.<br />
Zu den unterschiedlichen Elementen auf einem<br />
Spielplatz, die sich zum Modellieren bzw. dem<br />
kreativem Gestalten eignen, werden Wasser,<br />
Sand, Erde/Lehm/Matsch gezählt.<br />
• Sinnliche Wahrnehmung/Naturerfahrung:<br />
In dieser Kategorie wird ermittelt, ob die Spiel-<br />
fläche in ihrer Gestaltung Anreize zur sinnlichen<br />
Wahrnehmung/Naturerfahrung bietet und wie<br />
sich diese im Einzelnen darstellen.<br />
So bestimmt die Pflanzenverwendung auf dem<br />
Spielplatz, ob Bäume, Sträucher/Hecken, naturnah<br />
angelegte Spielflächen und Beeren/Nüsse/<br />
Früchte sinnlich wahrgenommen werden können<br />
und die Spielgeräteausstattung, ob durch vorhandene<br />
Klang-, Tast- und visuelle Spielelemente<br />
sinnliche Erlebnisse auf der Spielfläche möglich<br />
sind.<br />
• Soziale Bedürfnisse:<br />
In dieser Kategorie wird ermittelt, ob die Spielfläche<br />
verschiedene, soziale Bedürfnisse der<br />
Nutzer erfüllt und wie sich diese im Einzelnen<br />
darstellen.<br />
So dienen Ecken und Nischen als Rückzugsmög-<br />
lichkeiten und nicht überdachte ebenso wie<br />
überdachte Sitzgelegenheiten, Pergolen und<br />
Picknickgarnituren als Aufenthaltsmöglichkeit,<br />
um soziale Kontakte auf der Spielfläche wahrzunehmen.<br />
Barrierefreie Zugänge und eine integrative Geräteausstattung<br />
sind Voraussetzung für Menschen<br />
mit Behinderungen und Einschränkungen,<br />
den Spielplatz als sozialen Treffpunkt nutzen zu<br />
können.<br />
Eine Gliederung der Spielbereiche nach Altersklassen<br />
bewirkt, dass unterschiedliche soziale<br />
Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen unterschiedlicher<br />
Entwicklungsstufen erfüllt werden<br />
können.<br />
• Gestaltung des Spielplatzes:<br />
In dieser Kategorie wird ermittelt, über welche<br />
Qualität die eigentliche Gestaltung des Spielplatzes<br />
verfügt, um auf der Spielfläche ein bedarfsgerechtes,<br />
vielfältiges Spielen zu ermöglichen.<br />
Es wird festgestellt, ob die Freifläche größer<br />
als 100 m² ist, ob sie abwechselungsreich mit<br />
Senken/Hügeln/Modellierung gestaltet wurde,<br />
ob dem Spielplatz eine besondere Identität,<br />
ein Thema oder ein besonderer Ort zugrunde<br />
liegt, ob die Geräte in die Gestaltung integriert<br />
sind, ob die Anlage Vielfalt und Veränderbarkeit<br />
bietet, ob ein ausgewogenes Verhältnis von<br />
Sonnen- und Schattenflächen vorhanden ist und<br />
ob der Spielplatz bezüglich seiner Sicherheit<br />
über eine Absicherung gegen äußere Gefahren<br />
verfügt.<br />
Für jedes vorab aufgeführte Einzelkriterium<br />
wurde im Falle des Vorhandenseins jeweils 1<br />
Punkt in den fünf Spielplatzkategorien „Spielplatz“,<br />
„Spiel- und Bolzplatz“, „Bolzplatz“, „Spielstation“<br />
sowie „Skateranlage“ vergeben.<br />
Ebenfalls wurden zu dem bei der Bestandsaufnahme<br />
vorgefundenen Zustand der Geräte<br />
sowie der Hygiene/Pflege jeweils noch 1 bis 3<br />
Punkte nach dem Einschätzungsgrad vergeben<br />
(gut = 3 Punkte, akzeptabel = 2 Punkte,<br />
verbesserungswürdig = 1 Punkt).<br />
Somit lassen sich in der Kategorie „Spielplatz“<br />
sowie „Spiel- und Bolzplatz“ bei idealen Spielbedingungen<br />
maximal 38 Punkte erreichen, in<br />
der Kategorie „Bolzplatz“ maximal 15 Punkte,<br />
in der Kategorie „Spielstationen“ maximal 24<br />
und in der Kategorie „Skateranlage“ maximal<br />
17 Punkte (siehe auch Tabelle 4: „Schema<br />
Spielplatzbewertung“).<br />
<strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> 15
Teil A: Analyse<br />
Um die Bewertung aller Spielplätze vergleichbar<br />
zu machen, wird ein einheitlicher und vergleichbarer<br />
Wert benötigt.<br />
Hierzu wird der Quotient aus den verteilten<br />
Punkten und den in den einzelnen Kategorien<br />
möglichen Punkten gebildet, um so zu einem<br />
Spielwertfaktor eines Spielplatzes zu gelangen<br />
(Bewertungssumme dividiert durch mögliche<br />
Bewertungspunkte ergibt den Spielwertfaktor).<br />
Bewegung/ Motorik<br />
Bewertungskriterien<br />
Tabelle 4: Schema Spielplatzbewertung<br />
Spielplatz<br />
Spiel- und<br />
Bolzplatz<br />
Spielplatzkategorien<br />
Bolzplatz Spielstationen Skateranlage<br />
hangeln und klettern 1 1 - 1 -<br />
rutschen 1 1 - 1 -<br />
balancieren (Gleichgewicht) 1 1 - 1 -<br />
laufen und/oder springen und/oder skaten 1 1 1 1 1<br />
kriechen und krabbeln 1 1 - 1 -<br />
wippen 1 1 - 1 -<br />
drehen 1 1 - 1 -<br />
werfen, fangen, schiessen (Ballspiel) 1 1 1 - -<br />
schaukeln / schwingen 1 1 - 1 -<br />
Im anhängenden Bewertungsverzeichnis findet<br />
sich eine Übersicht aller städtischen Spielflächen<br />
mit ihren jeweiligen Bewertungsergebnissen.<br />
Das die Gesamtergebnisse zusammenfassende<br />
Bewertungsverzeichnis soll als Orientierung<br />
dienen, auch stadtteilbezogen Handlungspriori-<br />
täten zu erkennen.<br />
Zu der zuletzt erarbeiteten „Spielplatzanalyse<br />
1997/1998“ kann kein direkter Bezug hergestellt<br />
oder ein direkter Vergleich zur <strong>Spielflächenleitplanung</strong><br />
<strong>2020</strong> gezogen werden, da damals<br />
andere Altersgruppen, Einzugsradien zugrunde<br />
gelegt wurden und ein anderes, subjektiv beschreibendes<br />
Bewertungssystem angewandt<br />
wurde.<br />
Modellieren /<br />
Kreativität<br />
Sinnliche<br />
Wahrnehmung/ Naturerfahrung<br />
Soziale Bedürfnisse<br />
Gestaltung des<br />
Spielplatzes<br />
Wasser 1 1 - 1 -<br />
Sand 1 1 - 1 -<br />
Erde/Lehm/Matsch zum Gestalten 1 1 - - -<br />
Äste / Holz / Steine / Kiesel Naturmaterialien zum Gestalten 1 1 - - -<br />
Bäume 1 1 - - -<br />
Sträucher / Hecken 1 1 - - -<br />
naturnahe Flächen 1 1 - - -<br />
Beeren, Nüsse, Früchte 1 1 - - -<br />
Klang-, Tast- und visuelle Spiele 1 1 - 1 -<br />
Ecken & Nischen, Rückzugsmöglichkeiten 1 1 - - -<br />
nicht überdachte Sitzgelegenheit 1 1 1 1 1<br />
überdachte Sitzgelegenheit / Pergola / Picknickgarnitur 1 1 1 - 1<br />
barrierefreie Zugänge 1 1 1 1 1<br />
integrativ (Geräte) 1 1 1 1 -<br />
Gliederung nach Altersklassen 1 1 - - -<br />
Freifläche > 100 m² 1 1 1 - 1<br />
Senken/Hügel/Modellierung 1 1 - - 1<br />
Identität / Thema/ besonderer Ort 1 1 1 1 1<br />
Geräte in Gestaltung integriert 1 1 - 1 1<br />
Vielfalt 1 1 - 1 1<br />
Veränderbarkeit 1 1 - - -<br />
Sonnen/Schattenflächen 1 1 - - 1<br />
Einschätzung der<br />
Gerätebestückung/Zustand<br />
(nur eine Auswahl möglich)<br />
Einschätzung der<br />
Hygiene / Pflege<br />
(nur eine Auswahl möglich)<br />
Summe der möglichen<br />
Bewertungspunkte<br />
Absicherung gegen äußere Gefahren / Einfriedung 1 1 1 1 1<br />
Verbesserungswürdig (1) 1 1 1 1 1<br />
Akzeptabel (2) 2 2 2 2 2<br />
Gut (3) 3 3 3 3 3<br />
Verbesserungswürdig (1) 1 1 1 1 1<br />
Akzeptabel (2) 2 2 2 2 2<br />
Gut (3) 3 3 3 3 3<br />
38 38 15 24 17<br />
16 <strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>2020</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong>
Teil A: Fazit<br />
12.0 Festlegung eines Mindestqualitätsstandards<br />
bei städtischen<br />
Spielanlagen<br />
Aus der erfolgten Gesamtschau über alle städtischen<br />
Spielanlagen <strong>Lünen</strong>s ergibt sich derzeit<br />
ein durchschnittlicher Spielwertfaktor von 0,37.<br />
Die Spielwerte der einzelnen städtischen Spielanlagen<br />
variieren dabei stark im Lüner <strong>Stadt</strong>gegefüge.<br />
Der niedrigste, derzeit ermittelte Spielwertfaktor<br />
liegt bei 0,24; der höchste Spielwertfaktor bei<br />
0,87.<br />
Bei allen städtischen Spielanlagen, die höchstens<br />
einen Spielwert von 0,42 erreichen, ist ein<br />
Handlungsbedarf festgestellt worden.<br />
absinken zu lassen, damit ein gänzlicher Verlust<br />
des Spielwertes oder der bauliche Verfall<br />
verhindert und die Anlage weiterhin zum Spielen<br />
angenommen und akzeptiert wird.<br />
- Ein Spielplatz sowie ein kombinierter Spiel-<br />
Bolzplatz sollte mindestens 16 von 38 möglichen<br />
Punkten erreichen,<br />
- ein Bolzplatz sollte mindestens 7 von 15<br />
möglichen Punkten erreichen,<br />
- eine Skateranlage sollte mindestens 8 von 17<br />
möglichen Punkten erreichen,<br />
- eine Spielstation sollte mindestens 11 von 24<br />
möglichen Punkten erreichen.<br />
Nach Sichtung, dem Vergleich und der Bewertung<br />
des Gesamtbestandes städtischer Spielanlagen<br />
wird daher im Ergebnis ein Spielwertfaktor<br />
von 0,42 als Mindestqualitätsstandard auf<br />
den Spielflächen der <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> erachtet, was<br />
im übertragenen Sinn einer Schulnote „ausreichend“<br />
entspräche.<br />
Ab diesem Schwellenwert besteht in jedem Fall<br />
ein Handlungsbedarf auf der städtischen Spielanlage.<br />
Die Verantwortlichen sollten im Rahmen der<br />
Qualitätssicherung und zum Erhalt des Anlagevermögens<br />
dahingehend tätig werden, den<br />
Spielwertfaktor der Spielanlage nicht weiter<br />
<strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> 17
Teil A: Fazit<br />
13.0 Ermittlung des Handlungsbedarfs<br />
Methodisch basiert die <strong>Spielflächenleitplanung</strong><br />
auf zwei Untersuchungssträngen, deren Ergebnisse<br />
zur Bewertung der Bestandsspielplätze<br />
miteinander verknüpft werden.<br />
Es handelt sich dabei zum einen um die Ermittlung<br />
der aktuellen Kinder- und Jugendlichenzahlen<br />
im Einzugsbereich der städtischen Spielplätze,<br />
zum anderen um die aktuelle Erfassung des<br />
derzeitigen Bestandes städtischer Spielplätze in<br />
<strong>Lünen</strong>.<br />
Die Zusammenschau des jeweils errechneten<br />
Spielwertfaktors mit den vorgefundenen Kinderund<br />
Jugendlichenzahlen am jeweiligen Spielplatzstandort<br />
lässt Mängel und Potentiale, Versorgungsengpässe<br />
und Bedarfe erkennen und<br />
ermöglicht eine Bewertung sowie Empfehlungen<br />
zum jeweiligen Handlungsbedarf.<br />
Die Handlungsbedarfe werden jeweils nach<br />
Bedarfslage und Dringlichkeit in folgende Kategorien<br />
eingestuft:<br />
• Kein Handlungsbedarf<br />
Keine Mängel erkennbar bzw. so geringe<br />
Mängel, die im Rahmen der regelmäßigen<br />
Instandhaltungspflege behoben werden können<br />
• Mittelfristiger Handlungsbedarf zur<br />
Optimierung<br />
Umsetzung erforderlicher Maßnahmen in den<br />
Jahren 2016 bis <strong>2020</strong><br />
• Kurzfristiger Handlungsbedarf zur Optimierung<br />
Möglichst umgehende Umsetzung erforderlicher<br />
Maßnahmen in den Jahren 2013 bis 2015<br />
• Rückbau bei Flächenvorhaltung<br />
Aufgabe der Spielplatznutzung am Standort bei<br />
Erhalt der öffentlichen Grünfläche in den Jahren<br />
2013 bis 2015<br />
• Flächenaufgabe<br />
Aufgabe der Spielplatznutzung am Standort<br />
sowie der Nutzung als öffentliche Grünfläche in<br />
den Jahren 2013 bis 2015<br />
• Mittelfristige Wiederaktivierung derzeit<br />
rückgebauter Spielanlagen<br />
Wiederaufnahme der Spielplatznutzung am<br />
Standort in den Jahren 2016 bis <strong>2020</strong><br />
• Mittelfristiger Neubau von Spielanlagen<br />
Neuaufnahme von Spielplatznutzung am Standort,<br />
voraussichtlich in den nächsten 2 bis 3<br />
Jahren<br />
Bei der durchgeführten Bestandsaufnahme<br />
und Bewertung der städtischen Spielplätze<br />
<strong>Lünen</strong>s wurde im Ergebnis für 11 städtische<br />
Spielanlagen ein kurzfristiger Handlungsbebedarf<br />
ermittelt.<br />
Bei 25 städtische Spielanlagen wurde ein<br />
mittelfristiger Handlungsbedarf festgestellt.<br />
Bei 31 städtischen Spielanlagen liegt derzeit kein<br />
Handlungsbedarf vor.<br />
Für 4 städtische Spielanlagen wird der Rückbau<br />
bei Erhalt der öffentlichen Grünfläche vorgeschlagen.<br />
An 3 Standorten wird eine Spielplatzschließung<br />
einschließlich einer Flächenaufgabe empfohlen.<br />
Wieder aktiviert werden sollten 2 Standorte<br />
derzeit rückgebauter Spielanlagen.<br />
Neu gebaut werden sollten 2 Spielanlagen<br />
(siehe dazu auch Anlage 1: „Prioritätenliste nach<br />
Handlungsbedarf“, Anlage 2: „Prioritätenliste<br />
nach <strong>Stadt</strong>teilen“).<br />
Bei den ausgesprochenen Handlungsempfehlungen,<br />
insbesondere bei vorgeschlagenen Rückbauten<br />
städtischer Spielplätze bzw. Flächenaufgaben<br />
wurde darauf geachtet, dass im Ergebnis<br />
die verbleibenden Spielflächen untereinander<br />
weitgehend durch Fußwege verbunden sind,<br />
so dass ein gefahrloses Erreichen anderer<br />
Spielbereiche möglich ist und in <strong>Lünen</strong> weiterhin<br />
ein Versorgungsnetz an städtischen Spielplätzen<br />
bereitgestellt wird.<br />
Die zum Rückbau vorgeschlagenen Spielflächen<br />
sind darüber hinaus jeweils verknüpft mit<br />
einer Empfehlung zu einer gleichzeitigen<br />
Attraktivierung, gesamten Überplanung oder<br />
Neueinrichtung benachbarter städtischer<br />
Spielflächen.<br />
18 <strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>2020</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong>
Teil A: Fazit<br />
Neben dem errechneten Spielwertfaktor für die<br />
einzelnen städtischen Spielanlagen sollten die<br />
städtische Spielflächenversorgung im <strong>Stadt</strong>teil,<br />
die Bevölkerungsentwicklung und Altersstruktur<br />
der Kinder und Jugendlichen vor Ort sowie der<br />
Aspekt, ob sich die Anlage im Einzugsbereich von<br />
zur Aufgabe empfohlener Spielflächen befindet,<br />
jeweils weitere Kriterien zur Bestimmung der<br />
Prioritäten zur Umsetzung in den ermittelten<br />
Handlungsbedarfs-Gruppen sein.<br />
14.0 Kosten<br />
Das Anlagevermögen für den Bereich der<br />
städtischen Spielflächen <strong>Lünen</strong>s betrug im Jahre<br />
2012 ca. 3.800.000 €.<br />
Die gärtnerische Pflege und Instandhaltung aller<br />
städtischen Spielflächen ergeben Unterhaltungskosten<br />
von rd. 620.000,00 € jährlich (entspricht<br />
ca. 16 %).<br />
Dieses Budget wird im Rahmen eines jährlichen<br />
Funktionalauftrages mit den Wirtschaftsbetrieben<br />
<strong>Lünen</strong> (WBL) vergeben.<br />
Obwohl der durchschnittliche Pflegeaufwand<br />
der Lüner Spiel- und Bolzplätze geringer ist als<br />
der vieler Vergleichskommunen, erreicht die<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> im interkommunalen Vergleich die<br />
höchsten Einheitspreise pro Quadratmeter bei<br />
der Spielplatzunterhaltung.<br />
Die Betrachtung einzelner Leistungen macht<br />
deutlich, dass der hohe Wert beim Aufwand<br />
der Pflege und Instandhaltung der Spielund<br />
Bolzplätze hauptsächlich aus der teuren<br />
Grünpflege resultiert, obwohl die Wahl der<br />
Bepflanzung einen extensiven Pflegeaufwand erfordert.<br />
<strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> 19
Teil A: Fazit<br />
Ebenso überschreiten die Kosten für Reparaturen<br />
die durchschnittlichen Einheitspreise der Vergleichskommunen<br />
(Quelle: GPA NRW Produktprüfung<br />
Grünflächen).<br />
Auf den Quadratmeter herunter gerechnet,<br />
beträgt der Aufwand für die Pflege und<br />
Unterhaltung der städtischen Spiel- und<br />
Bolzplätze <strong>Lünen</strong>s derzeit 4,82 €/m².<br />
Ein Wert von 2,00 €/m² wurde als erreichbare<br />
Benchmark im interkommunalen Vergleich bei<br />
der überörtlichen Prüfung der <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> für<br />
den Bereich Grünflächen von der Gemeindeprüfungsanstalt<br />
Nordrhein Westfalen ermittelt.<br />
Mögliche, steuerbare Faktoren hierbei sind die<br />
Leistungsentgelte für die Grünpflege.<br />
Die Leistungsentgelte sind durch einen, im langfristig<br />
mit den WBL geschlossenen Vertrag festgeschriebenen<br />
Garantiebetrag nur sehr begrenzt<br />
beeinflußbar; daher wird ein Konsolidierungspotential<br />
in diesem Bereich als derzeit nicht realisierbar<br />
angesehen.<br />
Angesichts des Vertrages ist die Einflussnahme<br />
nach aktuellem Sachstand ausschließlich über<br />
die Steuerung der Einzelaufträge außerhalb der<br />
den WBL garantierten Umsatzerlösen zu erzielen.<br />
Größe Einheit Häufigkeit EP € netto GP € netto GP € brutto<br />
Liste 1, 4.7 Gehölzpflege ohne Verkehrsgrün 19.726,00 m² 3 2,38 46.947,88 55.867,98<br />
Liste 3, 4.7 Hecken 790,00 m 2 4,92 3.886,80 4.625,29<br />
Liste 5, 4.7 Gebrauchsrasen ohne Verkehrsgrün, Großrasen 46.023,00 m² 10-20 0,40 18.409,20 21.906,95<br />
Liste 5, 4.7 Gebrauchsrasen ohne Verkehrsgrün, Großrasen 1.440,00 m² 10-20 0,27 388,80 462,67<br />
Liste 5, 4.7 Gebrauchsrasen ohne Verkehrsgrün, Großrasen 419,00 m² 10-20 1,26 527,94 628,25<br />
Liste 6, 4.7 Gebrauchsrasen ohne Verkehrsgrün, Kleinrasen 27.291,00 m² 10-20 2,00 54.582,00 64.952,58<br />
Liste 12, 4.7 Intensivpflege Standard B 54,00 m² 7 8,73 471,42 560,99<br />
Liste 14, 4.7 Laubbeseitigung 91.068,00 m² 2 0,64 58.283,52 69.357,39<br />
Liste 14, 4.7 Laubbeseitigung 7.530,00 m² 3 0,93 7.002,90 8.333,45<br />
Liste 15, 4.7 Mech./therm.Wegepflege 770,00 m² 2 0,56 431,20 513,13<br />
Liste 15, 4.7 Mech./therm.Wegepflege 19.825,00 m² 4 1,12 22.204,00 26.422,76<br />
Liste 15, 4.7 Mech./therm.Wegepflege 210,00 m² 6 1,68 352,80 419,83<br />
Liste 15, 4.7 Mech./therm.Wegepflege 2.506,00 m² 12 3,36 8.420,16 10.019,99<br />
Liste 16, 4.7 tiefgründige Sandreinigung 3.569,00 m² 1 3,02 10.778,38 12.826,27<br />
Liste 17, 4.7 Spielplatzkontrolle 69,00 Stk. 1 1.108,49 76.485,81 91.018,11<br />
Liste 18, 4.7 Müllbeseitigung 3.114,00 m² 6 0,21 653,94 778,19<br />
Liste 18, 4.7 Müllbeseitigung 121.820,00 m² 26 0,54 65.782,80 78.281,53<br />
Teilobjekt Spielplatz Baukelweg<br />
Gebrauchsrasen kleinteilig 290,00 m² 10-20 2,00 580,00 690,20<br />
Strauchpflanzung Bestandspflegephase 178,00 m² 3 0,79 421,86 502,01<br />
Teilobjekt Spielplatz Kreikenhof<br />
Tabelle 5:<br />
Übersicht Unterhaltungskosten Spielflächen<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> im Jahr 2012<br />
Gebrauchsrasen/Schotterrasen mähen 2.760,00 m² 10-20 0,40 1.104,00 1.313,76<br />
Strauchspflanzung Bestandspflegephase 870,00 m² 3 0,79 2.061,90 2.453,66<br />
Zwischensumme 451.935,00<br />
+ 3,5 % Anpassung seit 2010 467.752,72<br />
Reperaturleistungen 1,00 psch 84.033,61 100.000,00<br />
Demontage/Montage neue Spielgeräte 1,00 psch 42.016,81 50.000,00<br />
Summe gesamt brutto 617.752,72 €<br />
Flächengröße Spielplätze m² 128.229,00 m²<br />
durchschnittlicher Preis<br />
in Euro pro m² Spielplatz 2012 4,82 €<br />
20 <strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>2020</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong>
Infolgedessen sollen ab 2013 die Kosten<br />
hierfür pauschal um etwa 50.000 €, ca. einem<br />
Drittel der Reparaturkosten, zu Gunsten von<br />
Investitionen verlagert werden.<br />
Diese Maßnahme soll zu wirtschaftlicheren Ergebnissen<br />
bei der Vergabe von Aufträgen, z.B.<br />
der Montage neuer Spielgeräte führen.<br />
Die Investitionen sollen in neue, vandalismussichere<br />
und witterungsbeständige Spielgeräte<br />
fließen und mittelfristig die Reparaturkosten für<br />
Spielgeräte senken.<br />
Zusammengefasst sollen sich durch diese<br />
Maßnahme sowie durch die 2013 bis 2015 geplanten<br />
Spielplatzschließungen die Unterhal-<br />
tungskosten bis 2016 durchschnittlich um rd.<br />
50.000 € jährlich reduzieren.<br />
Ab 2016 steigen die jährlichen Pflegekosten<br />
angesichts der planmäßigen Vergrößerung<br />
einiger vorhandener Spielplätze, der Aktivierung<br />
temporär stillgelegter Anlagen sowie dem<br />
jährlichen Kostensteigerungsindex von 1,75%<br />
kontinuierlich auf 612.000 € bis <strong>2020</strong> an.<br />
Insgesamt betragen bis zum Jahr <strong>2020</strong> die<br />
benötigten Unterhaltungskosten für die Pflege<br />
und Instandsetzung städtischer Spielanlagen<br />
5.318.000 € brutto in <strong>Lünen</strong>.<br />
In den Jahren 2005 bis 2012 sind insgesamt<br />
lediglich 482.650 € brutto für die Optimierung<br />
und die Neuanlage aufgewendet worden.<br />
Die Investitionen sind dabei nicht kontinuierlich<br />
erfolgt, sondern wiesen starke Schwankungen<br />
auf.<br />
Im Jahr 2005 zum Beispiel wurde gar kein Geld<br />
in die Optimierung und Neuanlage städtischer<br />
Spielflächen investiert.<br />
Im Mittel wurden in den Jahren 2005 bis<br />
2012 bei einem Anlagevermögen von rund<br />
3.800.000 € lediglich 60.000 € in die städtischen<br />
Spielanlagen <strong>Lünen</strong>s investiert, wovon weit mehr<br />
als die Hälfte des Geldes für den Neubau von<br />
Spielplätzen verwandt wurde und nicht dem Erhalt<br />
bestehender Spielanlagen diente.<br />
Dies hat in Teilen zu einem Sanierungsstau auf<br />
den städtischen Spielanlagen geführt.<br />
Laut der Abteilung <strong>Stadt</strong>grün mussten in der<br />
Vergangenheit zur Herstellung der reinen<br />
Verkehrssicherheit auf den Spielanlagen<br />
wiederholt defekte Spielgeräte ersatzlos zurück<br />
gebaut werden.<br />
Im Rahmen eines Erhaltungsmanagements<br />
erscheint es zukünftig notwendig, Budgets in<br />
ausreichender Höhe der Reinvestitionsquote zur<br />
Verfügung zu stellen.<br />
Bis zum Jahr <strong>2020</strong> wird dabei im Bereich<br />
der Optimierung und Neuanlage städtischer<br />
Spielanlagen mit einem Gesamtvolumen von<br />
3.156.000 € gerechnet, um die städtische<br />
Spiellandschaft in <strong>Lünen</strong> insgesamt dauerhaft<br />
zu verbessern und auf einen neuen Qualitätsstandard<br />
zu bringen.<br />
Zur kurzfristigen Verbesserung des Qualitätsstandards<br />
der Spielflächen sollen in den Jahren<br />
2013 bis 2015 insgesamt 11 öffentliche Spielflächen<br />
mit einem Investitionsvolumen von rd.<br />
1.44 Mio. € saniert und 7 Spielanlagen zurückgebaut<br />
werden.<br />
Dies beinhaltet die dauerhafte Flächenaufgabe<br />
von 2 Spielplätzen und einem Spiel- und<br />
Bolzplatz sowie die temporäre Stilllegung von<br />
insgesamt 4 Spielanlagen.<br />
Ab 2016 bis <strong>2020</strong> sieht der Investitionsplan zur<br />
Umsetzung des Handlungsbedarfs für 25 weitere<br />
Spielanlagen jährliche Investitionen in Höhe<br />
von rd. 343.100 € einschl. der Aktivierung von<br />
2 derzeit rückgebauter Spielanlagen und dem<br />
planmäßigen Neubau von 2 Spielanlagen vor.<br />
Für 2 der zur Flächenaufgabe vorgesehenen<br />
Spielflächen kann grundsätzlich auch über<br />
eine Planänderung Baurecht geschaffen<br />
werden, um einen Teil der Investitionen durch<br />
Grundstücksveräußerungen zu finanzieren.<br />
Gemäß einem anzusetzenden Bodenrichtwert<br />
des Gutachterausschusses für Grundstückswerte<br />
in der <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> von 185 €/m² kann hier mit<br />
Erlösen in Höhe von ca. 291.745 € kalkuliert<br />
werden.<br />
<strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> 21
Teil A: Fazit<br />
Budgetplan bis <strong>2020</strong> zur Umsetzung der Handlungsbedarfe<br />
Investitionskosten 2005 bis 2012 zur Optimierung und Neuanlage städtischer Spielanlagen<br />
Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 * gesamt<br />
Investitionen in Optimierung, Neuanlage<br />
der städtischen Spielflächen<br />
0 € 54.998 € 95.260 € 41.429 € 101.212 € 8.919 € 91.388 € 13.795 € 407.000 €<br />
16 % bzw. 19 % MwSt 0 € 8.800 € 18.099 € 7.871 € 19.230 € 1.695 € 17.364 € 2.621 € 75.680 €<br />
Summe brutto 0 € 63.798 € 113.359 € 49.300 € 120.442 € 10.614 € 108.752 € 16.416 € 482.680 €<br />
* zzgl. 75.000 € Sanierung Skateranlage<br />
Anlagevermögen 2012 ca. 3,8 Mio. €<br />
Tabelle 6:<br />
Budgetplan bis <strong>2020</strong> zur Umsetzung der<br />
Handlungsbedarfe<br />
Investitionskosten 2005 bis 2012 zur Optimierung und<br />
Neuanlage städtischer Spielanlagen<br />
22 <strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>2020</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong>
Teil A: Fazit<br />
Budgetplan bis <strong>2020</strong> zur Umsetzung der Handlungsbedarfe<br />
Investitionskosten <strong>2020</strong> bis 2012 zur Optimierung und Neuanlage städtischer Spielanlagen<br />
Investionskosten in Optimierung,<br />
Neuanlage und Rückbau der Spielplätze<br />
kurzfristiger<br />
Handlungsbedarf<br />
mittelfristiger<br />
Handlungsbedarf<br />
Jahr 2013 ** 2014** 2015** 2016 2017 2018 2019 <strong>2020</strong> gesamt<br />
302.512 € 453.782 € 453.782 € 288.348 € 288.348 € 288.348 € 288.348 € 288.348 € 2.651.825 €<br />
Summe netto 302.521 € 453.782 € 453.782 € 288.348 € 288.348 € 288.348 € 288.348 € 288.348 € 2.651.825 €<br />
19 % MwSt 57.478 € 86.219 € 86.219 € 54.786 € 54.786 € 54.786 € 54.786 € 54.786 € 503.846 €<br />
Summe brutto 359.999 € 540.001 € 540.001 € 343.134 € 343.134 € 343.134 € 343.134 € 343.134 € 3.155.671 €<br />
Summe gerundet 360.000 € 540.000 € 540.000 € 343.100 € 343.100 € 343.100 € 343.100 € 343.100 € 3.156.000 €<br />
** für die Jahre 2013, 2014 und 2015 sind 20 % Baunebenkosten includiert (ausgenommen Rückbau)<br />
Durch die Flächenaufgabe der Spielplätze Reger- und Lortzingstraße und den Verkauf der Grundstücke könnte<br />
ein Erlös von ca. 291.745 € erzielt werden (1.577 m²x 185 € Bodenrichtwert).<br />
Tabelle 7:<br />
Budgetplan bis <strong>2020</strong> zur Umsetzung der<br />
Handlungsbedarfe<br />
Investitionskosten 2013 bis <strong>2020</strong> zur Optimierung und<br />
Neuanlage städtischer Spielanlagen<br />
<strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> 23
Teil A: Fazit<br />
Bei der Berechnung der zu erwartenden Investitionskosten<br />
zur Optimierung bzw. Neuanlage<br />
städtischer Spielanlagen wurden die in Tabelle 9:<br />
„Mittelpreise zur Kostenschätzung.<br />
Investitionskosten für öffentliche Spielplätze“<br />
aufgeführten Netto-Quadratmeterpreise<br />
zugrunde gelegt.<br />
Die Investitionskosten, die sich daraus für jede<br />
einzelne städtische Spielanlage ergeben, sind<br />
der Anlage 3: „Überblick Investitionskosten<br />
städtischer Spielanlagen“ zu entnehmen.<br />
Mittelpreise zur Kostenschätzung<br />
Investitionskosten für öffentliche Spielplätze<br />
Die angegebenen Mittelpreise sind Nettopreise pro m² und<br />
beinhalten den Ausbau der gesamten Freianlagen, nicht<br />
jedoch den Grunderwerb.<br />
Die Preisangaben sind als Anhalt im Rahmen von<br />
Kostenschätzungen zu verwenden.<br />
Öffentliche Spielanlagen<br />
Erhaltung und Optimierung ca.<br />
Öffentliche Spielanlagen<br />
einfache landschaftliche Gestaltung und Ausstattung ca.<br />
40 €/m²<br />
70 €/m²<br />
Öffentliche Spielanlagen<br />
differenzierte landschaftliche Gestaltung und Ausstattung ca.<br />
120 €/m²<br />
Öffentliche Spielanlagen<br />
Intensivausstattung (Innenstadtbereich etc.) ca.<br />
190 €/m²<br />
Tabelle 8:<br />
Mittelpreise zur Kostenschätzung<br />
Investitionskosten für öffentliche Spielplätze<br />
Quellen:<br />
- BKI Baukosteninformationszentrum(Hrsg.): BKI Objektdaten –Freianlagen-<br />
Kostenkennwerte ausgewählter Freianlagen (€/m² Außenanlagenfläche<br />
abgerechneter Projekte)<br />
- Berechnungsschema: Schätzung der reinen Baukosten von Freianlagen<br />
zur Ermittlung des Basishonorars als Grundlage für die Bemessung von<br />
Preissummen bei Wettbewerben; Preisbasis für NRW<br />
- Erfahrungswerte Landschaftsarchitekturbüro Müller + Tegtmeier<br />
- Erfahrungswerte Abteilung <strong>Stadt</strong>grün <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong><br />
24 <strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>2020</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong>
Teil A: Fazit<br />
15.0 Handlungsempfehlungen<br />
Für die <strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>2020</strong><br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> ergeben sich folgende<br />
Handlungsempfehlungen:<br />
- Qualität geht vor Quantität<br />
Da die <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> über relativ wenig städtische<br />
Spielflächen verfügt, sollte der vorhandene<br />
städtische Spielanlagenbestand einen qualitativ<br />
guten Zustand und einen hohen Spielwert<br />
aufweisen.<br />
Angestrebt werden sollte auf den städtischen<br />
Spielanlagen <strong>Lünen</strong>s eine Spielplatzmindestgröße<br />
von 500 m² gemäß EN DIN 18034 mit einer<br />
bedarfsgerechten Ausstattung unter bevorzugter<br />
Verwendung robuster, lang haltbarer, witterungsbeständiger,<br />
vandalismussicherer Materialien<br />
gemäß den Prinzipien des nachhaltigen Planens<br />
und Bauens.<br />
- Öffnung der Schulhofflächen<br />
Insgesamt wird eine Öffnung der städtischen<br />
Schulhöfe für Kinder und Jugendliche über die<br />
Schulzeiten hinaus empfohlen, insbesondere in<br />
den mit an Spielflächen stark unterversorgten<br />
Statistikbezirken (Lippholthausen, <strong>Lünen</strong>-Nord,<br />
Wethmar und <strong>Lünen</strong>-<strong>Stadt</strong>mitte haben derzeit<br />
weniger als 1 m² Spielfläche pro Einwohner zur<br />
Verfügung), um das vorhandene Potential dieser<br />
mit Spielmöglichkeiten ausgestatteten Freiräume<br />
auszuschöpfen und Defizite an städtischen<br />
Spielmöglichkeiten auszugleichen.<br />
Insgesamt verfügt die <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> über<br />
Schulhofflächen von rund 88.500 m².<br />
Bei der Prüfung geeigneter Flächen ist der schuleigene<br />
Bedarf aufgrund von Ganztagesbetrieb zu<br />
berücksichtigen.<br />
- Controlling bei der Durchführung von<br />
Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten<br />
Die Bestandsaufnahme der städtischen<br />
Spielplätze hat gezeigt, dass die Pflege und<br />
Instandhaltung sehr wichtige Faktoren für<br />
die Nutzung und Akzeptanz der Spielanlagen<br />
darstellen und daher dauerhaft intensiv<br />
fortzuführen sind.<br />
Mit einem zielgerichteten Einsatz finanzieller<br />
Mittel auf Grundlage der konkreten Handlungsempfehlungen<br />
lässt sich der Wirkungsgrad auf<br />
den einzelnen städtischen Spielanlagen dabei<br />
verbessern.<br />
- Reduzierung des Unterhaltungsaufwands<br />
auf städtischen Spielflächen<br />
Unterhaltungsaufwändige Faktoren auf<br />
städtischen Spielanlagen, wie z. B. großflächige<br />
Sandbereiche, sollten reduziert eingesetzt<br />
werden.<br />
- Naturnahe Ausgestaltung städtischer<br />
Spielanlagen<br />
Die zunehmende Dominanz des Straßenverkehrs<br />
und eine stetig fortschreitende Bebauung von<br />
Freiflächen verdrängen Kinder und Jugendliche<br />
<strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> 25
Teil A: Fazit<br />
immer mehr aus den öffentlichen Räumen,<br />
immer mehr natürliche Spielräume gehen<br />
verloren.<br />
Angestrebt werden sollte daher eine naturnahe<br />
Ausgestaltung der städtischen Spielflächen zu<br />
Naturerlebnis-Spielräumen mit einem hohen<br />
Spielwert, bei der eine Katalog-Spielgeräteausstattung<br />
in den Hintergrund tritt.<br />
- Schaffung von Spiel- und Freizeitorten der<br />
Generationenbegegnung<br />
Geeignete Spielplätze sollten im Hinblick auf<br />
die demografische Entwicklung als Spiel- und<br />
Freizeitorte der Generationenbegegnung (0-99<br />
Jahre) weiter entwickelt werden.<br />
- Schaffung informeller Spielmöglichkeiten<br />
in öffentlichen <strong>Stadt</strong>- und Landschaftsräumen<br />
Zur Erhöhung der Spielräume sollten im Lüner<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet öffentliche <strong>Stadt</strong>- und Landschafts-<br />
Landschaftsräume auf Eignung für informelles<br />
Spiel geprüft werden.<br />
In den einzelnen Statistikbezirken, insbesondere<br />
in denen, die mit öffentlichen Spielflächen<br />
unterversorgt sind, sollten städtische Freiflächen<br />
Berücksichtigung finden, auf denen sich<br />
Kinder und Jugendliche aufhalten und aktiv<br />
werden können, wie beispielsweise Brachen,<br />
Siedlungsränder.<br />
Derartige Freiräume mit einem hohen Spiel-<br />
und Erlebniswert sollten als Bestandteil des<br />
kindlichen Aktionsraums im öffentlichen Raum<br />
gemäß ihrer vorhandenen räumlichen Qualitäten<br />
für ein Natur geprägtes Spiel weiter entwickelt<br />
werden, was den Flächenanteil von Spielmöglichkeiten<br />
im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Lünen</strong>s vergrößern<br />
würde.<br />
Schon auf Ebene der Bauleitplanung, die die<br />
Ausweisung von Kinderspielflächen im Hinblick<br />
auf Lage und Flächengröße vornimmt, hat die<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> dabei die Möglichkeit, im Rahmen<br />
von Vorhaben- und Erschließungsplänen die<br />
Nutzung „Kinderspiel“ langfristig zu sichern und<br />
bei zukünftigen, stadtplanerischen Maßnahmen<br />
in ausreichendem Umfang festzuschreiben.<br />
- Planungsziel „die bespielbare <strong>Stadt</strong>“<br />
Insgesamt sollte die <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> anstreben,<br />
über die als städtische Spielplätze ausgewiesenen<br />
Orte hinaus, das Spielen in der <strong>Stadt</strong> zu<br />
ermöglichen.<br />
Die Schaffung von Spielanlässen bietet sich<br />
zum Beispiel entlang von Schulwegen und auf<br />
öffentlichen Plätzen an.<br />
- Zielgruppengerechte, nutzerorientierte<br />
Planung<br />
Eine zielgruppengerechte und nutzerorientierte<br />
Gestaltung von städtischen Spielbereichen sollte<br />
unter Beteiligung/Einbeziehung der Bürger in<br />
Planungs- und Umsetzungsprozesse stattfinden,<br />
da so tatsächliche Bedarfe direkt abgefragt und<br />
26 <strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>2020</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong>
Teil A: Fazit<br />
ermittelt werden können.<br />
Dabei sollte auf die unterschiedlichen Bedürfnisse<br />
von Mädchen und Jungen an Spielbereiche<br />
geachtet werden.<br />
- Inklusion in den Planungsfokus stellen<br />
Allgemein sollte eine Barrierefreiheit und Behindertengerechtheit<br />
im Lüner <strong>Stadt</strong>gebiet angestrebt<br />
werden, um auf den städtischen Spielanlagen<br />
ein Höchstmaß an Zugänglichkeit und<br />
Nutzungsmöglichkeiten für Menschen mit körperlichen<br />
Einschränkungen zu gewährleisten.<br />
Zurzeit ist die Inklusionsverträglichkeit für zahlreiche<br />
städtische Spielplätze nicht gegeben.<br />
Dieser Aspekt soll mit Blick auf die beabsichtigten<br />
Aufwertungen und Sanierungen öffentlicher<br />
Spielanlagen in den Fokus künftiger Planungen<br />
gestellt und berücksichtigt werden.<br />
- Optimierung des Funktionalauftrages mit<br />
der WBL<br />
Eine Optimierung des Funktionalauftrages mit<br />
der WBL kann lediglich außerhalb der<br />
den WBL garanierten Umsatzerlösen durch<br />
die Steuerung von Einzelaufträgen beeinflusst<br />
werden.<br />
- Verlängerung der Abschreibungsdauer<br />
von 10 Jahre auf 15 Jahre<br />
Entwicklungsprognose zu den städtischen Spielanlagen in <strong>Lünen</strong><br />
Stand 2012<br />
Prognose<br />
nach Umsetzung<br />
Handlungskonzept<br />
Flächengröße städtischer Spielanlagen<br />
(Spielplätze, kombinierte Spiel- Bolzplätze, Bolzplätze,<br />
Spielstationen, Skateranlagen) 128.229 m² 128.651 m²<br />
Flächengröße alternativer, städtischer Spielmöglichkeiten 28. 763 m² 28. 763 m²<br />
Gesamtflächengröße städtischer Spielflächen 156.992 m² 157.414 m²<br />
Anzahl städtischer Spielanlagen gesamt 74 71<br />
Anzahl städtischer Spielplätze 56 55<br />
Anzahl städtischer, kombinierter Spiel- und Bolzplatzanlagen 6 5<br />
Anzahl städtischer Bolzplätze 7 7<br />
Anzahl städtischer Skateranlagen 1 1<br />
Anzahl städtischer Spielstationen 4 3<br />
Anzahl städtischer, alternativer Spielmöglichkeiten 5 5<br />
durchschnittlicher Spielwertfaktor 0,37 0,60<br />
Tabelle 9:<br />
Entwicklungsprognose zu den<br />
städtischen Spielanlagen in <strong>Lünen</strong><br />
<strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> 27
Teil A: Fazit<br />
- Betrachtung der städtischen Spielflächen<br />
in Zusammenschau mit der tatsächlichen<br />
Bevölkerungsentwicklung<br />
Um langfristig zielgerichtet agieren und dem Bedarf<br />
an städtischen Spielflächen entsprechend<br />
planen zu können, ist eine kontinuierliche Betrachtung<br />
der städtischen Spielflächen in Zusammenschau<br />
mit der tatsächlichen Bevölkerungsentwicklung<br />
in den Statistikbezirken notwendig.<br />
Das bedeutet, dass die <strong>Spielflächenleitplanung</strong><br />
<strong>2020</strong> als eine sich stets weiterentwickelnde<br />
Arbeitsgrundlage fortzuschreiben und den<br />
Gegebenheiten im dynamischen Prozess der<br />
<strong>Stadt</strong>entwicklung anzupassen ist.<br />
16.0 Entwicklungsprognose zu den<br />
städtischen Spielflächen in <strong>Lünen</strong><br />
In der Tabelle 10:“Entwicklungsprognose zu<br />
den städtischen Spielanlagen in <strong>Lünen</strong>“ wird<br />
die prognostizierte Situation der <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong><br />
nach Umsetzung des Handlungskonzeptes der<br />
<strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>2020</strong> in Gegenüberstellung<br />
zu der derzeitigen Ausgangslage im städtischen<br />
Spielflächenbereich aufgezeigt.<br />
Die Prognose sieht insgesamt eine geringfügige<br />
Flächenvergrößerung der städtischen Spielanlagen<br />
bis zum Jahr <strong>2020</strong> vor.<br />
geöffnete Schulhöfe, die in <strong>Lünen</strong> insgesamt<br />
ein Flächenpotential von über 88.000 m²<br />
aufweisen sowie informelle Spielorte, die die<br />
Spielmöglichkeiten in der <strong>Stadt</strong> vergrößern<br />
könnten.<br />
Hier ist zunächst eine ämterübergreifende<br />
Prüfung in Frage kommender Flächen in <strong>Lünen</strong><br />
durchzuführen.<br />
In der Prognose ist eine deutliche qualitative<br />
Verbesserung des Spielwertes auf den öffentlichen<br />
Spielanlagen <strong>Lünen</strong>s bei einer geringfügigen<br />
Reduzierung der Anzahl städtischer Spielanlagen<br />
abzulesen.<br />
Angestrebt wird dabei eine Erhöhung des durchschnittlichen<br />
Spielwertfaktors von derzeit 0,37<br />
auf 0,6 im Jahr <strong>2020</strong>.<br />
Dieser Wert entspricht dem durchschnittlichen<br />
Spielwert der städtischen Spielanlagen, bei<br />
denen derzeit kein Handlungsbedarf gesehen<br />
wird.<br />
Zusammenfassend stellt die Entwicklungsprognose<br />
dar, dass durch die Umsetzung des vorab<br />
empfohlenen Handlungskonzeptes im Ergebnis<br />
unter Beachtung der demografischen Entwicklung<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> dauerhaft ein bedarfsgerechtes,<br />
städtisches Spielangebot auf einem<br />
durchgängig qualitativ höheren Niveau gewährleistet<br />
wird, als es derzeit der Fall ist.<br />
Nicht berücksichtigt sind dabei mögliche Spielflächenzuwächse<br />
durch zum Beispiel bis dahin<br />
28 <strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>2020</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong>
Literaturverzeichnis / Quellenangaben<br />
17.0 Literaturverzeichnis<br />
• Spielplatzanalyse 1997/1998; Fachbereich 4;<br />
Abteilung 4.7 <strong>Stadt</strong>grün (1998)<br />
• Überörtliche Prüfung der <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> -<br />
-Grünflächen-; Gemeindeprüfungsanstalt<br />
Nordrhein-Westfalen<br />
• 2. Spielflächenleitplan 2008-2013<br />
Recklinghausen kinder- und familienfreundlich<br />
; Fachbereich Kinder, Jugend und Familie;<br />
Fachbereich Schule und Sport <strong>Stadt</strong><br />
Recklinghausen (2008)<br />
• Spielflächenbedarfsplan für die Spielflächen im<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet Bergheim; Stand Januar 2007<br />
(2. Aktualisierung); Fachbereich Jugend,<br />
Bildung, Soziales der <strong>Stadt</strong> Bergheim (2007)<br />
• Beiträge zur <strong>Stadt</strong>entwicklung 38.<br />
Spielflächenleitplan Stuttgart 2007;<br />
Herausgeber: Landeshauptstadt Stuttgart,<br />
Referat Städtebau und Umwelt Amt für<br />
<strong>Stadt</strong>planung und <strong>Stadt</strong>erneuerung (2007)<br />
• Öffentliche Beschlussvorlage V/0289/2011<br />
„Rückbau von öffentlichen Spielplätzen“;<br />
Verfasser: <strong>Stadt</strong> Münster, Amt für Grünflächen<br />
und Umweltschutz (11.05.2011)<br />
• Spielplätze und Freiräume zum Spielen.<br />
Ein Handbuch für Planung und Betrieb.<br />
(3. überarbeitete und aktualisierte Auflage);<br />
Deutsches Institut für Normung (DIN) (2008)<br />
18.0 Quellenangaben<br />
• Bevölkerungszahlen:<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong><br />
• Gestaltungspläne/Karten:<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong><br />
• Gestaltungsplan Außenanlage<br />
Weissenburger Straße:<br />
Büro Wolff; Berlin/Rietberg<br />
• Gestaltungsplan Spielplatz Tobiaspark:<br />
Büro Wolters Partner, Coesfeld<br />
• Spielflächenzahlen Vergleichsstädte:<br />
Büro Hoff, Essen<br />
• Spielplatz-Bestandslisten Wohnungsbaugesellschaften:<br />
Wohnungsbaugenossenschaft (WBG) <strong>Lünen</strong> eG,<br />
Bauverein zu <strong>Lünen</strong><br />
• Fotos S. 213, Teil B:<br />
WBL <strong>Lünen</strong><br />
• alle sonstigen Fotos:<br />
Büro Müller + Tegtmeier, Dortmund<br />
<strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> 29
Teil A: Anlage 1 / Prioritätenliste nach Handlungsbedarf<br />
Nr. Spielplatz Spielwertfaktor Handlungsbedarf<br />
Flächenaufgabe<br />
10.07 Sudbergstraße / Brambauer 0,26 Flächenaufgabe / 2013-2015<br />
13.07 Lortzingstraße / Nordlünen 0,26 Flächenaufgabe / 2013-2015<br />
13.08 Regerstraße / Nordlünen 0,29 Flächenaufgabe / 2013-2015<br />
Rückbau bei Flächenvorhaltung<br />
02.04 Auf der Kiepe / Geistviertel 0,26 Rückbau bei Flächenvorhaltung / 2013-2015<br />
07.07 Breiter Weg/Asternweg<br />
(Kleingartenanlage Alte Ziegelei) / Horstmar<br />
0,29 Rückbau bei Flächenvorhaltung / 2013-2015<br />
08.08 August-Schmidt-Straße (Sandkasten im Wohngebiet)<br />
0,25 Rückbau bei Flächenvorhaltung / 2013-2015<br />
einschl. des Karussells Jägerstraße Ecke Bahnstraße / <strong>Lünen</strong>-Süd<br />
13.01 Wehrenboldstraße / Nordlünen 0,29 Rückbau bei Flächenvorhaltung / 2013-2015<br />
kurzfristiger Handlungsbearf<br />
01.05 <strong>Stadt</strong>torstraße (Skateboardanlage am Theater) / <strong>Lünen</strong>-<strong>Stadt</strong>mitte 0,38 kurzfristiger Handlungsbedarf / 2013-2015<br />
02.03 Friedrichstraße / Röntgenstraße / Geistviertel 0,29 kurzfristiger Handlungsbedarf / 2013-2015<br />
04.01 Mörickestraße / <strong>Lünen</strong>-Nord 0,29 kurzfristiger Handlungsbedarf / 2013-2015<br />
07.02 Holunderweg / Horstmar 0,32 kurzfristiger Handlungsbedarf / 2013-2015<br />
07.04 Asternweg / Horstmar 0,29 kurzfristiger Handlungsbedarf / 2013-2015<br />
10.06 Auf dem Kelm / Brambauer 0,40 kurzfristiger Handlungsbedarf / 2013-2015<br />
10.12 Yorckstraße / Brambauer 0,24 kurzfristiger Handlungsbedarf / 2013-2015<br />
12.03 Sachsenweg / Altstedde 0,34 kurzfristiger Handlungsbedarf / 2013-2015<br />
12.07 Marktplatz Alstedde 0,29 kurzfristiger Handlungsbedarf / 2013-2015<br />
13.09 Brahmsstraße / Nordlünen 0,26 kurzfristiger Handlungsbedarf / 2013-2015<br />
13.10 Mozartstraße / Nordlünen 0,24 kurzfristiger Handlungsbedarf / 2013-2015<br />
30 <strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> <strong>2020</strong>
Teil A: Anlage 1 / Prioritätenliste nach Handlungsbedarf<br />
Nr. Spielplatz Spielwertfaktor Handlungsbedarf<br />
mittelfristiger Handlungsbedarf<br />
02.02 Schorlemmers Kamp / Geistviertel 0,37 mittelfristiger Handlungsbedarf 2016-<strong>2020</strong><br />
02.05 Moltkestraße / Geistviertel 0,34 mittelfristiger Handlungsbedarf 2016-<strong>2020</strong><br />
03.01 Huestraße / Osterfeld-Schwansbell 0,39 mittelfristiger Handlungsbedarf 2016-<strong>2020</strong><br />
06.01 Am Feldbrand / Niederaden 0,34 mittelfristiger Handlungsbedarf 2016-<strong>2020</strong><br />
07.01 Eduard-Petrat-Straße / Horstmar 0,40 mittelfristiger Handlungsbedarf 2016-<strong>2020</strong><br />
07.03 Alter Postweg / Horstmar 0,34 mittelfristiger Handlungsbedarf 2016-<strong>2020</strong><br />
08.02 Hoffmannstraße / <strong>Lünen</strong>-Süd 0,37 mittelfristiger Handlungsbedarf 2016-<strong>2020</strong><br />
08.03 Dieckenbruch / <strong>Lünen</strong>-Süd 0,45 mittelfristiger Handlungsbedarf 2016-<strong>2020</strong><br />
08.06 Oberbeckerweg / <strong>Lünen</strong>-Süd 0,37 mittelfristiger Handlungsbedarf 2016-<strong>2020</strong><br />
09.01 Görrestraße / Gahmen 0,39 mittelfristiger Handlungsbedarf 2016-<strong>2020</strong><br />
09.02 Kaubrügge / Gahmen 0,53 mittelfristiger Handlungsbedarf 2016-<strong>2020</strong><br />
09.03 Im Hasener / Gahmen 0,37 mittelfristiger Handlungsbedarf 2016-<strong>2020</strong><br />
09.04 Marktplatz Gahmen (Karussell) 0,17 mittelfristiger Handlungsbedarf 2016-<strong>2020</strong><br />
10.03 Nordplatz / Brambauer 0,42 mittelfristiger Handlungsbedarf 2016-<strong>2020</strong><br />
10.04 Diebecker Weg / Am Freistuhl / Brambauer 0,34 mittelfristiger Handlungsbedarf 2016-<strong>2020</strong><br />
10.05 Heimstraße / Am Calversbach / Brambauer 0,47 mittelfristiger Handlungsbedarf 2016-<strong>2020</strong><br />
10.08 Justus-Pabst-Straße / Auf dem Kelm / Brambauer 0,39 mittelfristiger Handlungsbedarf 2016-<strong>2020</strong><br />
10.09 Nordpark / Brambauer 0,55 mittelfristiger Handlungsbedarf 2016-<strong>2020</strong><br />
10.10 Rotkehlchenweg / Brambauer 0,45 mittelfristiger Handlungsbedarf 2016-<strong>2020</strong><br />
10.11 Konradstraße / Brambauer 0,40 mittelfristiger Handlungsbedarf 2016-<strong>2020</strong><br />
12.04 Am Kornfeld / Altstedde 0,37 mittelfristiger Handlungsbedarf 2016-<strong>2020</strong><br />
13.04 Am Mispelbohm / Goldrutenweg / Nordlünen 0,37 mittelfristiger Handlungsbedarf 2016-<strong>2020</strong><br />
13.05 Kastanienstraße / Von-Galen-Straße / Nordlünen 0,42 mittelfristiger Handlungsbedarf 2016-<strong>2020</strong><br />
13.06 Johannesstraße / Nordlünen 0,34 mittelfristiger Handlungsbedarf 2016-<strong>2020</strong><br />
13.12 Florianstraße / Nordlünen 0,34 mittelfristiger Handlungsbedarf 2016-<strong>2020</strong><br />
<strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> <strong>2020</strong> 31
Teil A: Anlage 1 / Prioritätenliste nach Handlungsbedarf<br />
Nr. Spielplatz Spielwertfaktor Handlungsbedarf<br />
kein Handlungsbedarf<br />
01.01 Am Wallgang / <strong>Lünen</strong>-<strong>Stadt</strong>mitte 0,47 kein Handlungsbedarf<br />
01.04 Münsterstraße, Lange Straße<br />
(Spielgeräte in der Fußgängerzone)<br />
einschl. des Spielgerätes in der<br />
Franz-Gorrmann- Straße / <strong>Lünen</strong>-<strong>Stadt</strong>mitte<br />
0,79 kein Handlunsbedarf<br />
02.01 Lippepark / Geistviertel 0,47 kein Handlungsbedarf<br />
02.06 Im Paradies/Molkestraße / Geistviertel 0,53 kein Handlungsbedarf<br />
03.02 Schlosspark Schwansbell / Osterfeld-Schwansbell 0,53 kein Handlungsbedarf<br />
03.03 Volkspark Schwansbell / Osterfeld-Schwansbell 0,63 kein Handlungsbedarf<br />
04.04 Knappenweg / <strong>Lünen</strong>-Nord 0,55 kein Handlungsbedarf<br />
04.05 Hebbelweg / <strong>Lünen</strong>-Nord 0,45 kein Handlungsbedarf<br />
04.06 Tobiaspark / <strong>Lünen</strong>-Nord 0,47 kein Handlungsbedarf<br />
06.02 An der Gräfte / Niederaden 0,66 kein Handlungsbedarf<br />
07.05 Baukelweg (Seepark) / Horstmar 0,61 kein Handlungsbedarf<br />
07.06 Kreikenhof (Seepark)<br />
0,71 kein Handlungsbedarf<br />
einschl. der Rutsche am Horstmarer Loch / Horstmar<br />
07.08 Himbeerenweg / Horstmar 0,47 kein Handlungsbedarf<br />
08.01 Südpark (unterschiedliche Örtlichkeiten im Park) / <strong>Lünen</strong>-Süd 0,61 kein Handlungsbedarf<br />
08.04 Weißenburger Straße (Neubau einer Schule) / <strong>Lünen</strong>-Süd 0,47 kein Handlungsbedarf<br />
08.05 Sedanstraße / <strong>Lünen</strong>-Süd 0,58 kein Handlungsbedarf<br />
08.07 An der Steinhalde / <strong>Lünen</strong>-Süd 0,68 kein Handlungsbedarf<br />
10.01 Alfredplatz / Brambauer 0,61 kein Handlungsbedarf<br />
10.13 Im Heitfeld / Brambauer 0,50 kein Handlungsbedarf<br />
10.15 In den Hülsen / Brambauer 0,53 kein Handlungsbedarf<br />
12.01 Elbinger Weg / Glatzer Weg / Altstedde 0,61 kein Handlungsbedarf<br />
12.05 In den Hummelknäppen / Paul-Böke-Straße / Altstedde 0,61 kein Handlungsbedarf<br />
12.06 Mühlenkolk I / Altsedde 0,63 kein Handlungsbedarf<br />
13.02 Wehrenboldstraße 0,73 kein Handlungsbedarf<br />
32 <strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> <strong>2020</strong>
Teil A: Anlage 1 / Prioritätenliste nach Handlungsbedarf<br />
Nr. Spielplatz Spielwertfaktor Handlungsbedarf<br />
kein Handlungsbedarf<br />
13.03 Cappenberger See / Nordlünen 0,71 kein Handlungsbedarf<br />
13.11 Käthe-Kollwitz-Straße / Nordlünen 0,45 kein Handlungsbedarf<br />
13.13 Gertrud-Bäumer-Straße / Rudolf-Nagell-Straße / Nordlünen 0,58 kein Handlungsbedarf<br />
13.14 Falkenweg / Nordlünen 0,74 kein Handlungsbedarf<br />
14.01 Werner-Warsinsky-Straße /Wethmar 0,66 kein Handlungsbedarf<br />
14.02 Willi-Melchers-Straße/Hüttenallee / Wethmar 0,87 kein Handlungsbedarf<br />
14.03 Otto-Martin-Straße / Wethmar 0,58 kein Handlungsbedarf<br />
Rückbau bei Flächenvorhaltung bereits erfolgt<br />
04.02 Borker Straße Rückbau bei Flächenvorhaltung bereits erfolgt<br />
04.03 Am Wüstenknapp / <strong>Lünen</strong>-Nord Rückbau bei Flächenvorhaltung bereits erfolgt<br />
mittelfristige Wiederaktivierung Spielplatz<br />
10.02 Volkspark / Brambauer Rückbau bei Flächenvorhaltung bereits erfolgt<br />
mittelfristige Wiederaktivierung Spielplatz<br />
10.14 Alte Ziegelei/Seilbahntrasse Rückbau bei Flächenvorhaltung bereits erfolgt<br />
Neubau<br />
04.07 Schützenhof / <strong>Lünen</strong>-Nord Neubau voraussichtlich in 2 bis 3 Jahren<br />
12.02 Am Heikenberg/Im Urnenfeld / Altsedde Rückbau bei Flächenvorhaltung bereits erfolgt<br />
Neubau voraussichtlich in 2 bis 3 Jahren<br />
<strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> <strong>2020</strong> 33
Teil A: Anlage 2 / Prioritätenliste nach <strong>Stadt</strong>teilen<br />
Nr. <strong>Stadt</strong>teil / Spielplatz Spielwertfaktor Handlungsbedarf<br />
01.00 <strong>Lünen</strong>-<strong>Stadt</strong>mitte<br />
01.01 Am Wallgang 0,47 kein Handlungsbedarf<br />
01.02 <strong>Stadt</strong>park Rundsporthalle Rückbau bei Flächenvorhaltung bereits erfolgt<br />
01.03 Südbahnhof Rückbau bei Flächenvorhaltung bereits erfolgt<br />
01.04 Münsterstraße, Lange Straße (Spielgeräte in der Fußgängerzone)<br />
einschl. des Spielgerätes in der Franz-Gorrmann-Straße<br />
0,79 kein Handlunsbedarf<br />
01.05 <strong>Stadt</strong>torstraße (Skateboardanlage am Theater) 0,38 kurzfristiger Handlungsbedarf<br />
02.00 Geistviertel<br />
02.01 Lippepark 0,47 kein Handlungsbedarf<br />
02.02 Schorlemmers Kamp 0,37 mittelfristiger Handlungsbedarf<br />
02.03 Friedrichstraße / Röntgenstraße 0,29 kurzfristiger Handlungsbedarf<br />
02.04 Auf der Kiepe 0,26 Rückbau bei Flächenvorhaltung<br />
02.05 Moltkestraße 0,34 mittelfristiger Handlungsbedarf<br />
02.06 Im Paradies / Molkestraße 0,53 kein Handlungsbedarf<br />
03.00 Osterfeld - Schwansbell<br />
03.01 Huestraße 0,39 mittelfristiger Handlungsbedarf<br />
03.02 Schlosspark Schwansbell 0,53 kein Handlungsbedarf<br />
03.03 Volkspark Schwansbell 0,63 kein Handlungsbedarf<br />
04.00 <strong>Lünen</strong>-Nord<br />
04.01 Mörickestraße 0,29 kurzfristiger Handlungsbedarf<br />
04.02 Borker Straße Rückbau bei Flächenvorhaltung bereits erfolgt<br />
04.03 Am Wüstenknapp Rückbau bei Flächenvorhaltung bereits erfolgt<br />
mittelfristige Wiederaktivierung Spielplatz<br />
04.04 Knappenweg 0,55 kein Handlungsbedarf<br />
04.05 Hebbelweg 0,45 kein Handlungsbedarf<br />
04.06 Tobiaspark 0,47 kein Handlungsbedarf<br />
04.07 Schützenhof Neubau voraussichtlich in 2 bis 3 Jahren<br />
34 <strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong>
Teil A: Anlage 2 / Prioritätenliste nach <strong>Stadt</strong>teilen<br />
Nr. <strong>Stadt</strong>teil / Spielplatz Spielwertfaktor Handlungsbedarf<br />
05.00 Beckinghausen<br />
06.00 Niederaden<br />
06.01 Am Feldbrand 0,34 mittelfristiger Handlungsbedarf<br />
06.02 An der Gräfte 0,66 kein Handlungsbedarf<br />
07.00 Horstmar<br />
07.01 Eduard-Petrat-Straße 0,40 mittelfristiger Handlungsbedarf<br />
07.02 Holunderweg 0,32 kurzfristiger Handlungsbedarf<br />
07.03 Alter Postweg 0,34 mittelfristiger Handlungsbedarf<br />
07.04 Asternweg 0,29 kurzfristiger Handlungsbedarf<br />
07.05 Baukelweg (Seepark) 0,61 kein Handlungsbearf<br />
07.06 Kreikenhof (Seepark)<br />
0,71 kein Handlungsbearf<br />
einschl. der Rutsche am Horstmarer Loch<br />
07.07 Breiter Weg /Asternweg<br />
0,29 Rückbau bei Flächenvorhaltung<br />
(Kleingartenanlage Alte Ziegelei)<br />
07.08 Himbeerenweg 0,47 kein Handlungsbedarf<br />
08.00 <strong>Lünen</strong>-Süd<br />
08.01 Südpark (unterschiedliche Örtlichkeiten im Park) 0,61 kein Handlungsbedarf<br />
08.02 Hoffmannstraße 0,37 mittelfristiger Handlungsbedarf<br />
08.03 Dieckenbruch 0,45 mittelfristiger Handlungsbedarf<br />
08.04 Weißenburger Straße (Neubau einer Schule) 0,47 kein Handlungsbedarf<br />
08.05 Sedanstraße 0,58 kein Handlungsbedarf<br />
08.06 Oberbeckerweg 0,37 mittelfristiger Handlungsbedarf<br />
08.07 An der Steinhalde 0,68 kein Handlungsbedarf<br />
08.08 August-Schmidt-Straße (Sandkasten im Wohngebiet)<br />
einschl. des Karussells Jägerstraße Ecke Bahnstraße<br />
0,25 Rückbau bei Flächenvorhaltung<br />
<strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> <strong>2020</strong> 35
Teil A: Anlage 2 / Prioritätenliste nach <strong>Stadt</strong>teilen<br />
Nr. <strong>Stadt</strong>teil / Spielplatz Spielwertfaktor Handlungsbedarf<br />
09.00 Gahmen<br />
09.01 Görrestraße 0,39 mittelfristiger Handlungsbedarf<br />
09.02 Kaubrügge 0,53 mittelfristiger Handlungsbedarf<br />
09.03 Im Hasener 0,37 mittelfristiger Handlungsbedarf<br />
09.04 Marktplatz Gahmen (Karussell) 0,17 mittelfristiger Handlungsbedarf<br />
10.00 Brambauer<br />
10.01 Alfredplatz 0,61 kein Handlungsbedarf<br />
10.02 Volkspark Rückbau bei Flächenvorhaltung bereits erfolgt<br />
mittelfristige Wiederaktivierung Spielplatz<br />
10.03 Nordplatz 0,42 mittelfristiger Handlungsbedarf<br />
10.04 Diebecker Weg / Am Freistuhl 0,34 mittelfristiger Handlungsbedarf<br />
10.05 Heimstraße / Am Calversbach 0,47 mittelfristiger Handlungsbedarf<br />
10.06 Auf dem Kelm 0,40 kurzfristiger Handlungsbedarf<br />
10.07 Sudbergstraße 0,26 Flächenaufgabe<br />
10.08 Justus-Pabst-Straße / Auf dem Kelm 0,39 mittelfristiger Handlungsbedarf<br />
10.09 Nordpark 0,55 mittelfristiger Handlungsbedarf<br />
10.10 Rotkelchenweg 0,45 mittelfristiger Handlungsbedarf<br />
10.11 Konradstraße 0,40 mittelfristiger Handlungsbedarf<br />
10.12 Yorckstraße 0,24 kurzfristiger Handlungsbedarf<br />
10.13 Im Heitfeld 0,50 kein Handlungsbedarf<br />
10.14 Alte Ziegelei / Seilbahntrasse Rückbau bei Flächenvorhaltung bereits erfolgt<br />
10.15 In den Hülsen 0,53 kein Handlungsbedarf<br />
11.00 Lippholthausen<br />
12.00 Altstedde<br />
12.01 Elbinger Weg / Glatzer Weg 0,61 kein Handlungsbedarf<br />
36 <strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong>
Teil A: Anlage 2 / Prioritätenliste nach <strong>Stadt</strong>teilen<br />
Nr. <strong>Stadt</strong>teil / Spielplatz Spielwertfaktor Handlungsbedarf<br />
12.02 Am Heikenberg / Im Urnenfeld Rückbau bei Flächenvorhaltung bereits erfolgt<br />
Neubau voraussichtlich in 2 bis 3 Jahren<br />
12.03 Sachsenweg 0,34 kurzfristiger Handlungsbedarf<br />
12.04 Am Kornfeld 0,37 mittelfristiger Handlungsbedarf<br />
12.05 In den Hummelknäppen / Paul-Böke-Straße 0,61 kein Handlungsbedarf<br />
12.06 Mühlenkolk I 0,63 kein Handlungsbedarf<br />
12.07 Marktplatz Alstedde 0,29 kurzfristiger Handlungsbedarf<br />
13.00 Nordlünen<br />
13.01 Wehrenboldstraße 0,29 Rückbau bei Flächenvorhaltung<br />
13.02 Wehrenboldstraße 0,73 kein Handlungsbedarf<br />
13.03 Cappenberger See 0,71 kein Handlungsbedarf<br />
13.04 Am Mispelbohm / Goldrutenweg 0,37 mittelfristiger Handlungsbedarf<br />
13.05 Kastanienstraße / Von-Galen-Straße 0,42 mittelfristiger Handlungsbedarf<br />
13.06 Johannesstraße 0,34 mittelfristiger Handlungsbedarf<br />
13.07 Lortzingstraße 0,26 Flächenaufgabe<br />
13.08 Regerstraße 0,29 Flächenaufgabe<br />
13.09 Brahmsstraße 0,26 kurzfristiger Handlungsbedarf<br />
13.10 Mozartstraße 0,24 kurzfristiger Handlungsbedarf<br />
13.11 Käthe-Kollwitz-Straße 0,45 kein Handlungsbedarf<br />
13.12 Florianstraße 0,34 mittelfristiger Handlungsbedarf<br />
13.13 Gertrud-Bäumer-Straße / Rudolf-Nagell-Straße 0,58 kein Handlungsbedarf<br />
13.14 Falkenweg 0,74 kein Handlungsbedarf<br />
14.00 Wethmar<br />
14.01 Werner-Warsinsky-Straße 0,66 kein Handlungsbedarf<br />
14.02 Willi-Melchers-Straße / Hüttenallee 0,87 kein Handlungsbedarf<br />
14.03 Otto-Martin-Straße 0,58 kein Handlungsbedarf<br />
<strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> <strong>2020</strong> 37
Ermittlung der Investionskosten in Erhaltung, Optimierung, Neuanlagen und Rückbau der Spielplätze / Summen in netto<br />
10.07 Sudbergstraße Flächenaufgabe (keine städtische Fläche) 1.467 m² 15,00 € 22.005,00 €<br />
13.07 Lortzingstraße Flächenaufgabe 675 m² 15,00 € 10.125,00 €<br />
13.08 Regerstraße Flächenaufgabe 902 m² 15,00 € 13.530,00 €<br />
3.044 m² 45.660,00 €<br />
02.04 Auf der Kiepe Rückbau bei Flächenvorhaltung 150 m² 15,00 € 2.250,00 €<br />
Breiter Weg/Asternweg<br />
07.07 (Kleingartenanlage Alte Ziegelei) Rückbau bei Flächenvorhaltung 500 m² 15,00 € 7.500,00 €<br />
August-Schmidt-Straße (Sandkasten im Wohngebiet)<br />
08.08 einschl. des Karussells Jägerstraße Ecke Bahnstraße Rückbau bei Flächenvorhaltung 81 m² 15,00 € 1.215,00 €<br />
13.01 Wehrenboldstraße Rückbau bei Flächenvorhaltung 972 m² 15,00 € 14.580,00 €<br />
1.703 m² 25.545,00 €<br />
01.05 <strong>Stadt</strong>torstraße (Skateboardanlage am Theater) kurzfristiger Handlungsbedarf 735 m² 0,00 € 0,00 €<br />
02.03 Friedrichstraße / Röntgenstraße kurzfristiger Handlungsbedarf 1.110 m² 120,00 € 133.200,00 €<br />
04.01 Mörickestraße kurzfristiger Handlungsbedarf 1.250 m² 120,00 € 150.000,00 €<br />
07.02 Holunderweg kurzfristiger Handlungsbedarf 1.170 m² 70,00 € 81.900,00 €<br />
07.04 Asternweg kurzfristiger Handlungsbedarf 786 m² 70,00 € 55.020,00 €<br />
10.06 Auf dem Kelm kurzfristiger Handlungsbedarf 1.597 m² 70,00 € 111.790,00 €<br />
10.12 Yorckstraße kurzfristiger Handlungsbedarf 1.155 m² 120,00 € 138.600,00 €<br />
12.03 Sachsenweg kurzfristiger Handlungsbedarf 1.091 m² 70,00 € 76.370,00 €<br />
12.07 Marktplatz Alstedde kurzfristiger Handlungsbedarf 30 m² 120,00 € 3.600,00 €<br />
13.09 Brahmsstraße kurzfristiger Handlungsbedarf 687 m² 70,00 € 48.090,00 €<br />
13.10 Mozartstraße kurzfristiger Handlungsbedarf 1.236 m² 120,00 € 148.320,00 €<br />
10.847 m² 946.890,00 €<br />
wird bereits<br />
2012 saniert<br />
Zentrum Brambauer<br />
Marktplatz EP erhöht<br />
02.02 Schorlemmers Kamp (2.588 m²) mittelfristiger Handlungsbedarf 1.500 m² 40,00 € 60.000,00 €<br />
02.05 Moltkestraße (2.640 m²) mittelfristiger Handlungsbedarf 1.500 m² 40,00 € 60.000,00 €<br />
03.01 Huestraße mittelfristiger Handlungsbedarf 1.140 m² 40,00 € 45.600,00 €<br />
06.01 Am Feldbrand mittelfristiger Handlungsbedarf 875 m² 40,00 € 35.000,00 €<br />
07.01 Eduard-Petrat-Straße mittelfristiger Handlungsbedarf 1.922 m² 40,00 € 76.880,00 €<br />
07.03 Alter Postweg mittelfristiger Handlungsbedarf 1.766 m² 40,00 € 70.640,00 €<br />
08.02 Hoffmannstraße (3.300 m²) mittelfristiger Handlungsbedarf 1.500 m² 40,00 € 60.000,00 €<br />
08.03 Dieckenbruch mittelfristiger Handlungsbedarf 1.490 m² 40,00 € 59.600,00 €<br />
08.06 Oberbeckerweg mittelfristiger Handlungsbedarf 272 m² 40,00 € 10.880,00 €<br />
09.01 Görrestraße mittelfristiger Handlungsbedarf 2.450 m² 40,00 € 98.000,00 €<br />
09.02 Kaubrügge mittelfristiger Handlungsbedarf 1.060 m² 40,00 € 42.400,00 €<br />
09.03 Im Hasener mittelfristiger Handlungsbedarf 952 m² 40,00 € 38.080,00 €<br />
09.04 Marktplatz Gahmen (Karussell) mittelfristiger Handlungsbedarf 25 m² 120,00 € 3.000,00 €<br />
10.03 Nordplatz mittelfristiger Handlungsbedarf 420 m² 40,00 € 16.800,00 €<br />
10.04 Diebecker Weg / Am Freistuhl mittelfristiger Handlungsbedarf 628 m² 40,00 € 25.120,00 €<br />
10.05 Heimstraße / Am Calversbach mittelfristiger Handlungsbedarf 2.100 m² 40,00 € 84.000,00 €<br />
10.08 Justus-Pabst-Straße / Auf dem Kelm mittelfristiger Handlungsbedarf 1.597 m² 40,00 € 63.880,00 €<br />
10.09 Nordpark (5.630 m²) mittelfristiger Handlungsbedarf 1.750 m² 40,00 € 70.000,00 €<br />
10.10 Rotkehlchenweg mittelfristiger Handlungsbedarf 1.242 m² 40,00 € 49.680,00 €<br />
10.11 Konradstraße mittelfristiger Handlungsbedarf 952 m² 40,00 € 38.080,00 €<br />
12.04 Am Kornfeld mittelfristiger Handlungsbedarf 500 m² 40,00 € 20.000,00 €<br />
13.04 Am Mispelbohm / Goldrutenweg mittelfristiger Handlungsbedarf 1.609 m² 40,00 € 64.360,00 €<br />
13.05 Kastanienstraße / Von-Galen-Straße mittelfristiger Handlungsbedarf 1.822 m² 40,00 € 72.880,00 €<br />
13.06 Johannesstraße mittelfristiger Handlungsbedarf 1.319 m² 40,00 € 52.760,00 €<br />
13.12 Florianstraße mittelfristiger Handlungsbedarf 932 m² 40,00 € 37.280,00 €<br />
31.323 m² 1.254.920,00 €
01.01 Am Wallgang kein Handlungsbedarf 860 m² 0,00 € 0,00 €<br />
01.04 Münsterstraße, Lange Straße kein Handlungsbedarf 200 m² 0,00 € 0,00 €<br />
02.01 Lippepark kein Handlungsbedarf 4.000 m² 0,00 € 0,00 €<br />
02.06 Im Paradies/Molkestraße kein Handlungsbedarf 2.625 m² 0,00 € 0,00 €<br />
03.02 Schlosspark Schwansbell kein Handlungsbedarf 2.534 m² 0,00 € 0,00 €<br />
03.03 Volkspark Schwansbell kein Handlungsbedarf 3.500 m² 0,00 € 0,00 €<br />
04.04 Knappenweg kein Handlungsbedarf 1.328 m² 0,00 € 0,00 €<br />
04.05 Hebbelweg kein Handlungsbedarf 322 m² 0,00 € 0,00 €<br />
04.06 Tobiaspark kein Handlungsbedarf 356 m² 0,00 € 0,00 €<br />
06.02 An der Gräfte kein Handlungsbedarf 5.800 m² 0,00 € 0,00 €<br />
07.05 Baukelweg (Seepark) kein Handlungsbedarf 1.646 m² 0,00 € 0,00 €<br />
07.06 Kreikenhof (Seepark) kein Handlungsbedarf 14.832 m² 0,00 € 0,00 €<br />
07.08 Himbeerenweg kein Handlungsbedarf 1.024 m² 0,00 € 0,00 €<br />
08.01 Südpark (unterschiedliche Örtlichkeiten im Park) kein Handlungsbedarf 5.000 m² 0,00 € 0,00 €<br />
08.04 Weißenburger Straße (Neubau einer Schule) kein Handlungsbedarf 3.179 m² 0,00 € 0,00 €<br />
08.05 Sedanstraße kein Handlungsbedarf 6.305 m² 0,00 € 0,00 €<br />
08.07 An der Steinhalde kein Handlungsbedarf 982 m² 0,00 € 0,00 €<br />
10.01 Alfredplatz kein Handlungsbedarf 1.080 m² 0,00 € 0,00 €<br />
10.13 Im Heitfeld kein Handlungsbedarf 942 m² 0,00 € 0,00 €<br />
10.15 In den Hülsen kein Handlungsbedarf 1.725 m² 0,00 € 0,00 €<br />
12.01 Elbinger Weg / Glatzer Weg kein Handlungsbedarf 1.900 m² 0,00 € 0,00 €<br />
12.05 In den Hummelknäppen / Paul-Böke-Straße kein Handlungsbedarf 2.410 m² 0,00 € 0,00 €<br />
12.06 Mühlenkolk I kein Handlungsbedarf 690 m² 0,00 € 0,00 €<br />
13.02 Wehrenboldstraße kein Handlungsbedarf 978 m² 0,00 € 0,00 €<br />
13.03 Cappenberger See kein Handlungsbedarf 5.500 m² 0,00 € 0,00 €<br />
13.11 Käthe-Kollwitz-Straße kein Handlungsbedarf 484 m² 0,00 € 0,00 €<br />
13.13 Gertrud-Bäumer-Straße / Rudolf-Nagell-Straße kein Handlungsbedarf 676 m² 0,00 € 0,00 €<br />
13.14 Falkenweg kein Handlungsbedarf 1.198 m² 0,00 € 0,00 €<br />
14.01 Werner-Warsinsky-Straße kein Handlungsbedarf 994 m² 0,00 € 0,00 €<br />
14.02 Willi-Melchers-Straße/Hüttenallee kein Handlungsbedarf 602 m² 0,00 € 0,00 €<br />
14.03 Otto-Martin-Straße kein Handlungsbedarf 1.195 m² 0,00 € 0,00 €<br />
74.867 m² 0,00 €<br />
04.02 Borker Straße<br />
04.03 Am Wüstenknapp<br />
10.02 Volkspark<br />
10.14 Alte Ziegelei/Seilbahntrasse<br />
Rückbau bei Flächenvorhaltung bereits<br />
erfolgt 350 m² 0,00 € 0,00 €<br />
Rückbau bei Flächenvorhaltung<br />
bereits erfolgt<br />
mittelfristige Wiederaktivierung<br />
Spielplatz 1.000 m² 70,00 € 70.000,00 €<br />
Rückbau bei Flächenvorhaltung bereits<br />
erfolgt<br />
mittelfristige Wiederaktivierung<br />
Spielplatz 1.169 m² 70,00 € 81.830,00 €<br />
Rückbau bei Flächenvorhaltung<br />
bereits erfolgt 781 m² 0,00 € 0,00 €<br />
12.02 Am Heikenberg/Im Urnenfeld<br />
Rückbau bei Flächenvorhaltung bereits<br />
erfolgt<br />
Neubau voraussichtlich in 2 bis 3 Jahren 500 m² 70,00 € 35.000,00 €<br />
04.07 Schützenhof Neubau voraussichtlich in 2 bis 3 Jahren 2.500 m² 0,00 € 0,00 €<br />
5.169 186.830,00 €