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Protokoll Bauausschuss - Markt Ergoldsbach

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MARKT ERGOLDSBACH<br />

E-026/8<br />

N I E D E R S C H R I F T<br />

(Nr. 05/2013)<br />

über die Sitzung des <strong>Bauausschuss</strong>es <strong>Ergoldsbach</strong> am<br />

01. Oktober 2013<br />

im Rathaus-Sitzungssaal.<br />

Anwesend: Erster Bürgermeister Ludwig Robold, Vorsitzender<br />

die Mitglieder des <strong>Bauausschuss</strong>es<br />

Franz Deinhart<br />

Karl-Heinz Böhm<br />

Josef Rosenwirth<br />

Helmuth Radlmeier<br />

Georg Eichstetter<br />

Maximilian Wittmann<br />

Josef Paintner<br />

Johann Hummel<br />

Abwesend: keiner<br />

Sonstige Anwesende: keine<br />

Schriftführer:<br />

VFA Franz Kerscher<br />

Beginn: 19:00 Uhr Ende: 21:55 Uhr Zuhörer: 2 Presse: keine<br />

Die Beschlussfähigkeit im Sinne des Art. 47 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung war gegeben.


BA – 01. Oktober 2013 Nr. 05<br />

Tagesordnung:<br />

A) Öffentlicher Teil:<br />

P. 1 Antrag auf Vorbescheid von Herrn Ondrej Molnar zum Neubau eines Einfamilienhauses<br />

auf dem Grundstück FlStNr. 1530, Gemarkung <strong>Ergoldsbach</strong>, Birkenweg<br />

21;<br />

hier: Ortsbesichtigung<br />

P. 2 Besichtigung des Geh- und Radweges von der Buchmaiersiedlung zur Landstraße<br />

P. 3 Besichtigung der Ludwig-Hueber-Straße auf Höhe der Eisweiher<br />

P. 4 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des <strong>Bauausschuss</strong>es<br />

vom 15.07.2013<br />

P. 5 Bauvoranfrage Markus Neumüller auf Neubau einer Driving-Range Hütte am<br />

Golfplatz in Leonhardshaun<br />

P. 6 Bauantrag der Eheleute Friedrich und Heidrun Dachs auf Errichtung eines Wohnhauses<br />

mit drei Wohnungen und Carport auf dem Grundstück FlStNr. 840/38,<br />

Gemarkung <strong>Ergoldsbach</strong>, Blumenstr. 6<br />

P. 7 Bauvoranfrage von Herrn Markus Ablaßmeier zur Errichtung eines Einfamilienhauses<br />

mit Doppelgarage im Baugebiet Kapellenberg / 1. Erweiterung, Elsternweg<br />

11<br />

P. 8 Einziehung eines Teilstückes des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 20<br />

„Feldweg beim Mirlachfeld“, FlSt.Nr. 983/4 und 981, Gemarkung <strong>Ergoldsbach</strong>,<br />

gemäß Art. 8 Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)<br />

P. 9 Antrag der Eheleute Gerhard und Dr. Brigitte Daug auf Beseitigung eines Baumes<br />

in der Grünanlage vor dem Anwesen Ludwig-Stiegler-Straße 27<br />

P. 10 Antrag Julia Biller auf Beseitigung von Bäumen in der Grünanlage beim Grundstück<br />

Fichtenstraße 41<br />

P. 11 Mitteilungen, Berichte und Anfragen<br />

B) Nichtöffentlicher Teil:<br />

-2-


BA – 01. Oktober 2013 Nr. 05<br />

Sitzungsverlauf:<br />

A) Öffentlicher Teil:<br />

P. 1<br />

Antrag auf Vorbescheid von Herrn Ondrej Molnar zum Neubau eines Einfamilienhauses<br />

auf dem Grundstück FlStNr. 1530, Gemarkung <strong>Ergoldsbach</strong>, Birkenweg 21<br />

hier: Ortsbesichtigung<br />

Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass am 14.08.2013 ein Antrag von Herrn Ondrej<br />

Molnar auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses im Birkenweg 21 in <strong>Ergoldsbach</strong><br />

eingegangen ist.<br />

Das geplante Bauvorhaben befindet sich auf FlStNr. 1530, Gemarkung <strong>Ergoldsbach</strong>. Laut<br />

Flächennutzungsplan ist diese nördliche Teilfläche des Grundstücks als landwirtschaftliche<br />

Fläche festgesetzt und befindet sich im Außenbereich. Ebenfalls befindet sich das geplante<br />

Bauvorhaben außerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 3<br />

„Birkenweg-Herbststraße“.<br />

Die Zufahrt zu dem Bauvorhaben ist gemäß Art. 4 Abs. 3 BayBO gesichert. Die Wasserversorgung<br />

erfolgt durch den Wasserzweckverband Rottenburg. Die Abwasserbeseitigung erfolgt<br />

durch den vorhandenen Mischwasserkanal.<br />

Mit 6 : 3 Stimmen wurde beschlossen:<br />

Vom Antrag auf Vorbescheid von Herrn Ondrej Molnar auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses<br />

auf dem Grundstück Flst.Nr, 1530, Gemkg. <strong>Ergoldsbach</strong>, Birkenweg 21,<br />

wurde Kenntnis genommen.<br />

Nachdem sich das geplante Bauvorhaben im Außenbereich befindet, wird von Seiten<br />

des <strong>Markt</strong>es <strong>Ergoldsbach</strong> das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.<br />

P. 2<br />

Besichtigung des Geh- und Radweges von der Buchmaiersiedlung zur Landstraße<br />

Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass sich mehrere Fußgänger bzw. Radfahrer über<br />

den Zustand des Weges von der Buchmaiersiedlung in Richtung Siegensdorf beschwert haben.<br />

Nachdem die Firma Fahrner im Oktober die Deckensanierung in Martinshaun durchführt,<br />

könnte hier ebenfalls eine Verbesserung gemacht werden.<br />

Laut Kostenschätzung des Ingenieurbüros Dietlmeier, Pfeffenhausen, würde die Reparatur<br />

dieser Schadstellen einen Kostenaufwand von ca. 7.663,12 € verursachen.<br />

Es wurde darüber gesprochen, den derzeit sehr breiten Geh- und Radweg zu verschmälern.<br />

Es müsste hierbei ein Rückschnitt der Asphaltfläche erfolgen.<br />

-3-


BA – 01. Oktober 2013 Nr. 05<br />

Mit 9 : 0 Stimmen wurde beschlossen:<br />

Der <strong>Bauausschuss</strong> hat sich bei einer Ortsbesichtigung von der Notwendigkeit dieser<br />

Reparaturmaßnahme beim Geh- und Radweg von der Buchmaiersiedlung zur Landstraße<br />

überzeugt.<br />

Die Firma Fahrner Bauunternehmung GmbH, Mallersdorf-Pfaffenberg, wird beauftragt,<br />

die Sanierung des Geh- und Radweges von der Buchmaiersieldung zur Landstraße mit<br />

geschätzten Kosten von ca. 7.663,12 € durchzuführen. Mit dem Ingenieurbüro Dietlmeier,<br />

Pfeffenhausen, ist zu klären, ob ein Rückbau der Asphaltfläche auf eine Geh- und<br />

Radwegbreite kostenmäßig günstiger wäre.<br />

P. 3<br />

Besichtigung der Ludwig-Hueber-Straße auf Höhe der Eisweiher<br />

Herr Bürgermeister Robold erklärte vor Ort, dass beim Eisweiher an der Ludwig-Hueber-<br />

Straße in der Asphaltdecke eine größere Schadenstelle vorhanden ist. Es haben sich bereits<br />

mehrere Mitbürger über diesen Sachverhalt beschwert.<br />

Mit 9 : 0 Stimmen wurde beschlossen:<br />

Die Firma Fahrner Bauunternehmung GmbH, Mallersdorf-Pfaffenberg, wird beauftragt,<br />

bei der im Oktober stattfindenden Sanierung in Martinshaun diese Schadenstelle beim<br />

Eisweiher an der Ludwig-Hueber-Straße zu beheben.<br />

P. 4<br />

Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des <strong>Bauausschuss</strong>es vom<br />

15.07.2013<br />

Mit 9 : 0 Stimmen wurde die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des <strong>Bauausschuss</strong>es<br />

vom 15.07.2013 genehmigt.<br />

P. 5<br />

Bauvoranfrage Markus Neumüller auf Neubau einer Driving-Range Hütte am Golfplatz<br />

in Leonhardshaun<br />

Bürgermeister Robold berichtete, dass Herr Markus Neumüller am Golfplatz in Leonhardshaun<br />

auf dem Grundstück FlStNr. 496/5, Gemarkung Martinshaun, eine Driving-Range Hütte<br />

errichten möchte.<br />

Das Gebäude ist für den geplanten Golfbetrieb notwendig. Der geplante Standort ist im Bebauungsplan<br />

als private Grünfläche festgesetzt. Nachdem sich die geplante Driving-Range<br />

Hütte außerhalb der festgesetzten Baugrenzen befindet, ist eine Befreiung von den Festsetzungen<br />

des Bebauungsplanes erforderlich.<br />

-4-


BA – 01. Oktober 2013 Nr. 05<br />

Mit 9 : 0 Stimmen wurde beschlossen:<br />

Von der Bauvoranfrage von Herrn Markus Neumüller zur Errichtung einer Driving-<br />

Range Hütte am Golfplatz in Leonhardshaun auf dem Grundstück FlStNr. 496/5, Gemarkung<br />

Martinshaun, wurde Kenntnis genommen und das gemeindliche Einvernehmen<br />

erteilt.<br />

Wegen der geplanten Baugrenzüberschreitung wird einer Befreiung von den Festsetzungen<br />

des Bebauungsplanes gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.<br />

P. 6<br />

Bauantrag der Eheleute Friedrich und Heidrun Dachs auf Errichtung eines Wohnhauses<br />

mit drei Wohnungen und Carport auf dem Grundstück FlStNr. 840/38, Gemarkung<br />

<strong>Ergoldsbach</strong>, Blumenstr. 6<br />

Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass die Eheleute Friedrich und Heidrun Dachs auf<br />

dem Grundstück Blumenstraße 6 ein Wohnhaus mit drei Wohnungen und Carport errichten<br />

möchten.<br />

Das geplante Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 25 „Blumenstraße-<br />

Herderstraße“ und entspricht in folgenden Punkten nicht dessen Festsetzungen:<br />

Punkt: 0.41 Gebäude<br />

Festsetzung:<br />

Kniestock unter: 0,25 m<br />

Giebelüberstand unter: 0,70 m<br />

Traufüberstand unter: 0,85 m<br />

Planung:<br />

Kniestock: 1,22 m<br />

Giebelüberstand: 1,10 m<br />

Traufüberstand: 1,20 m<br />

Punkt: 0.5 Garagen und Nebengebäude<br />

Garagen und Nebengebäude sind dem Hauptgebäude anzupassen.<br />

Wohnhaus: Satteldach<br />

Carport: Flachdach<br />

Punkt: 2 Maß der baulichen Nutzung<br />

Festsetzung:<br />

-5-


BA – 01. Oktober 2013 Nr. 05<br />

Zulässig sind max. 2 Wohnungen je Wohngebäude.<br />

Planung:<br />

Es sind 3 Wohnungen für dieses Wohngebäude geplant.<br />

Mit 9 : 0 Stimmen wurde beschlossen:<br />

Vom Bauantrag der Eheleute Friedrich und Heidrun Dachs auf Errichtung eines Wohnhauses<br />

mit drei Wohnungen und Carport auf dem Grundstück FlStNr. 840/38, Gemarkung<br />

<strong>Ergoldsbach</strong>, Blumenstraße 6, wurde Kenntnis genommen und das gemeindliche<br />

Einvernehmen erteilt.<br />

Wegen der Abweichung bei der Höhe des Kniestocks und des Giebel- und Traufüberstandes<br />

im Punkt 0.41 (Kniestock 1,22 m, Giebelüberstand 1,10 m und Traufüberstand<br />

1,20 m), der Abweichung im Punkt 0.5 Garagen und Nebengebäude sind dem<br />

Hauptgebäude anzupassen (Dachform Hauptgebäude: Satteldach; Dachform Nebengebäude:<br />

Flachdach), und wegen der Abweichung im Punkt 2.0 (festgesetzt max. 2<br />

Wohnungen je Wohngebäude, geplant mit 3 Wohnungen) wird einer Befreiung von den<br />

Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 25 „Blumenstraße-Herderstraße“ gemäß § 31<br />

Abs. 2 BauGB zugestimmt. Die erforderlichen Stellplätze für die geplanten drei Wohnungen<br />

sind nachzuweisen.<br />

P. 7<br />

Bauvoranfrage von Herrn Markus Ablaßmeier zur Errichtung eines Einfamilienhauses<br />

mit Doppelgarage im Baugebiet Kapellenberg / 1. Erweiterung, Elsternweg 11<br />

Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass Herr Markus Ablaßmeier auf seinem Grundstück<br />

Bauparzelle Nr. 29, Elsternweg 11, im Baugebiet Kapellenberg / 1. Erweiterung ein Einfamilienwohnhaus<br />

mit Doppelgarage errichten möchte.<br />

Zur Verwirklichung des geplanten Bauvorhabens werden Befreiungen von den Festsetzungen<br />

des Bebauungsplanes Nr. 33 a, „Kapellenberg / 1. Erweiterung“ im folgenden Punkt benötigt<br />

und beantragt:<br />

3.5 Baugrenze:<br />

Die Baugrenze wird mit der geplanten Doppelgarage im Süden um ca. 5 m überschritten.<br />

0.2.1 Gebäude – Wandhöhe:<br />

Die max. zulässige Wandhöhe von 7,0 m wird mit dem geplanten Bauvorhaben um 1,55 m<br />

überschritten.<br />

Mit 9 : 0 Stimmen wurde beschlossen<br />

-6-


BA – 01. Oktober 2013 Nr. 05<br />

Von der Bauvoranfrage von Herrn Markus Ablaßmeier auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses<br />

mit Doppelgarage auf Bauparzelle Nr. 29, Elsternweg 11, im Baugebiet<br />

Kapellenberg / 1. Erweiterung wurde Kenntnis genommen.<br />

Unter der Voraussetzung des Vorliegens der Nachbarunterschriften wird einer Versetzung<br />

der geplanten Doppelgarage und einer damit verbundenen Überschreitung der<br />

Baugrenze im Süden um ca. 5 m und einer Überschreitung der Wandhöhe um 1,55 m<br />

durch eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 33 a „Kapellenberg<br />

/ 1. Erweiterung“ gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.<br />

P. 8<br />

Einziehung eines Teilstückes des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 20 „Feldweg<br />

beim Mirlachfeld“ FlStNr. 983/4 und 981, Gemarkung <strong>Ergoldsbach</strong>, gemäß Art. 8 Bayer.<br />

Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)<br />

Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass die Grundstücke, FlStNr. 983/4 und 981 „Feldweg<br />

beim Mirlachfeld“, Gemarkung <strong>Ergoldsbach</strong>, als öffentlicher Feld- und Waldweg Nr. 20<br />

gewidmet sind.<br />

Das Teilstück des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 20 „Feldweg beim Mirlachfeld“ mit<br />

der FlStNr. 983/4, Gemarkung <strong>Ergoldsbach</strong>, soll eingezogen werden, da dieser Weg in der<br />

Natur nicht mehr vorhanden und auch nicht mehr erforderlich ist.<br />

Das Teilstück des öffentlichen Feld- und Waldwegs Nr. 20 „Feldweg beim Mirlachfeld“ mit der<br />

FlStNr. 981, Gemarkung <strong>Ergoldsbach</strong>, bleibt weiterhin bestehen.<br />

Die Absicht der Einziehung ist gemäß Art. 8 Abs. 2 drei Monate öffentlich bekannt zu machen.<br />

Sollten von der Öffentlichkeit keine Einwände eingehen, so soll die Einziehung danach<br />

ortsüblich bekannt gemacht werden.<br />

Mit 9 : 0 Stimmen wurde beschlossen:<br />

Das Teilstück des gewidmeten öffentlichen Feld- und Waldweges „Feldweg beim Mirlachfeld“<br />

mit der FlStNr. 983/4, Gemarkung <strong>Ergoldsbach</strong>, wird auf seiner gesamten Länge<br />

von 209 m gemäß Art. 8 Bayer. Straßen- und Wegegesetz eingezogen.<br />

Die Absicht der Einziehung ist gemäß Art. 8 Abs. 2 BayStrWG 3 Monate vorher öffentlich<br />

bekannt zu machen.<br />

Wenn keine Einwendungen von der Öffentlichkeit vorgebracht werden, ist anschließend<br />

das Karteiblatt des <strong>Markt</strong>es <strong>Ergoldsbach</strong> für öffentliche Feld- und Waldwege, Blatt Nr.<br />

20, wie folgt zu berichtigen:<br />

Der öffentliche Feld- und Waldweg beginnt bei der Abzweigung von der Rottenburger<br />

Straße (Kreisstraße LA 37) an der nordwestlichen Grundstücksgrenze von FlStNr. 920,<br />

Gemarkung <strong>Ergoldsbach</strong> und endet nun an der nordöstlichen Grundstücksgrenze von<br />

FlStNr. 984, Gemarkung <strong>Ergoldsbach</strong>. Der öffentliche Feld- und Waldweg Nr. 20 „Feldweg<br />

beim Mirlachfeld“ hat nach der Teileinziehung noch eine Länge von 177 m.<br />

-7-


BA – 01. Oktober 2013 Nr. 05<br />

P. 9<br />

Antrag der Eheleute Gerhard und Dr. Brigitte Daug auf Beseitigung eines Baumes in<br />

der Grünanlage vor dem Anwesen Ludwig-Stiegler-Straße 27<br />

Herr Bürgermeister Robold erinnerte, dass in der letzten <strong>Bauausschuss</strong>sitzung am<br />

15.07.2013 beim Grundstück Daug eine Ortsbesichtigung durchgeführt wurde. Es wurde damals<br />

beschlossen, dass wegen der Problematik mit dem Kreisfachberater für Gartenbau im<br />

Landratsamt Landshut, Herrn Müller, eine Ortsbesichtigung durchgeführt werden soll.<br />

Herr Müller hat am 17.09.2013 den Baum beim Anwesen Daug, Ludwig-Stiegler-Straße 27,<br />

besichtigt und festgestellt, dass sich die Linde in einem gesunden Zustand befindet und keine<br />

Gefahr darstellt. Der bestehende Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt und sollte erhalten<br />

werden.<br />

MGR Hummel vertrat die Meinung, dass der Beseitigung des Baumes nur zugestimmt werden<br />

sollte, wenn der Grundstücksanlieger bereit ist, die Kosten für die Beseitigung des Baumes,<br />

die Rodung des Wurzelstockes und die Neubepflanzung zu übernehmen.<br />

Mehrere <strong>Bauausschuss</strong>mitglieder sprachen sich für eine ersatzlose Beseitigung aus. Nachdem<br />

diese Maßnahme Präzedenzfälle schaffen würde, wurde Herr Bürgermeister Robold<br />

nochmals gebeten, mit den Eheleuten Daug ein Gespräch zu führen.<br />

Mit 9 : 0 Stimmen wurde beschlossen:<br />

Vom Antrag der Eheleute Gerhard und Dr. Brigitte Daug auf Beseitigung des Baumes in<br />

der Grünanlage vor dem Anwesen Ludwig-Stiegler-Straße 27 in <strong>Ergoldsbach</strong> wurde<br />

Kenntnis genommen.<br />

Herr Bürgermeister Robold wird beauftragt, mit den Eheleuten Daug vor einer endgültigen<br />

Entscheidung nochmals ein Gespräch zu führen.<br />

-8-


BA – 01. Oktober 2013 Nr. 05<br />

P. 10<br />

Antrag Julia Biller auf Beseitigung von Bäumen in der Grünanlage beim Grundstück<br />

Fichtenstraße 41<br />

Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass Frau Julia Biller mit Schreiben vom 26.08.2013<br />

die Beseitigung der Bäume in der angrenzenden Grünanlage beim Grundstück Fichtenstraße<br />

41 beantragt hat.<br />

Da bekanntlich Linden-Bäume mit zunehmendem Alter riesige Ausmaße annehmen und einer<br />

der Bäume bereits jetzt, nach kurzer Zeit, so groß ist, dass er fast die Laterne verdeckt,<br />

kann man sich vorstellen, wie sich die Bäume in den nächsten Jahren entwickeln. Es sollte<br />

geprüft werden, ob im Bebauungsplan für diesen Grünstreifen überhaupt Linden vorgesehen<br />

waren. Für das Grundstück Fichtenstraße 41 wurde ein Bauantrag genehmigt. In unmittelbarer<br />

Nähe der Garage würde sich dann einer dieser Linden-Bäume befinden. Gegen eine Ersatzpflanzung<br />

mit kleinwüchsigen Bäumen wäre natürlich nichts einzuwenden. Es wird um<br />

Überprüfung des Sachverhaltes gebeten.<br />

Aufgrund des Antrages wurde ebenfalls mit dem Kreisfachberater für Gartenbau, Herrn Müller,<br />

am 17.09.2013 eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Bei der Besichtigung wurde festgestellt,<br />

dass sich die vorhandenen Linden in einer Grünanlage beim Fußweg Fichtenstraße /<br />

Tannenstraße befinden. Herr Müller erklärte, dass derzeit keine Beschattung oder Gefahr für<br />

die angrenzenden Grundstücke besteht. Es sollte lediglich die Linde neben der Straßenbeleuchtung<br />

von unten her ausgeastet werden. Eine Beseitigung oder der Rückschnitt von Ästen<br />

sollte erst erfolgen, wenn die Bäume von der Seite die Grundstücksgrenze erreichen.<br />

Mit 9 : 0 Stimmen wurde beschlossen:<br />

Vom Antrag der Frau Julia Biller auf Beseitigung der Linden in der Grünanlage beim<br />

Fußweg zwischen der Fichten- und Tannenstraße (östliche Grundstücksgrenze Fichtenstraße<br />

41) wurde Kenntnis genommen.<br />

Aufgrund der Stellungnahme des Kreisfachberaters für Gartenbau, Herrn Müller, vom<br />

Landratsamt Landshut sollen Veränderungen an den bestehenden Linden erst vorgenommen<br />

werden, wenn diese von der Breite her die Grundstückgrenze erreicht haben.<br />

-9-


BA – 01. Oktober 2013 Nr. 05<br />

Bei der bestehenden Linde, nähe Straßenbeleuchtung, sind vom gemeindlichen Bauhof<br />

die unteren Äste abzuschneiden.<br />

P. 11<br />

Mitteilungen, Berichte und Anfragen<br />

Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass folgender Bauantrag im Büroweg an das Landratsamt<br />

Landshut weitergeleitet wurde:<br />

Antrag auf Vorbescheid von Herrn Florian Stempfhuber auf Neubau eines Wohnhauses<br />

auf dem Grundstück FlStNr. 1023, Gemarkung Siegensdorf, nähe Oberdörnbacher<br />

Straße in Unterdörnbach<br />

Herr Bürgermeister Robold erklärte, dass in der KW 49 vom 02.-06.12.2013 die Einweihung<br />

der B 15 neu stattfindet. Die Verbreiterung der LA 9 zwischen Siegensdorf und Kläham soll<br />

bis 18.11.2013 fertig gestellt werden.<br />

MGR Radlmeier fragte, warum die Brücke an der Gemeindeverbindungsstraße von Kläham<br />

in Richtung Martinshaun noch nicht gesperrt ist. Die Schwerfahrzeuge der Firma Pritsch fahren<br />

laufend über diese Brücke. Das Landratsamt Landshut hat für die Verbreiterung der LA 9<br />

eine verkehrsrechtliche Anordnung erlassen und leitet den Verkehr über die Gemeindeverbindungsstraße<br />

um. Der Landkreis soll sich Gedanken machen, wie eine Sicherung der<br />

schadhaften Brücke erfolgen kann.<br />

MGR Rosenwirth teilte mit, dass die Feuerwehr einen Abdruck der verkehrsrechtlichen Anordnung<br />

des Landratsamtes Landshut erhalten hat. In dieser Anordnung wurde festgelegt,<br />

dass nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit und am Wochenende die Fahrbahn nach<br />

bautechnischer Möglichkeit wieder frei befahrbar zu machen ist.<br />

Bürgermeister Robold erwiderte, dass die Sperrung in nächster Zeit durchgeführt wird und<br />

die Schilder für die Sperrung bereits bestellt sind. Im nichtöffentlichen Teil soll über eine Verstärkung<br />

der Brücke beraten werden. Mit dem Landkreis Landshut wird wegen der Umleitungsstrecke<br />

und der erteilten verkehrsrechtlichen Anordnung ein Gespräch geführt.<br />

ENDE DER ÖFFENTLICHEN SITZUNG!<br />

P. 15<br />

Veröffentlichung der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse<br />

Mit 9 : 0 Stimmen wurde beschlossen:<br />

Zu TOP 14 wird veröffentlicht, dass der Auftrag für die Begutachtung der schadhaften<br />

Brücke an der Gemeindeverbindungsstraße Kläham – Martinshaun an ein geeignetes<br />

Ingenieurbüro vergeben wird.<br />

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