Protokoll Bauausschuss - Markt Ergoldsbach
Protokoll Bauausschuss - Markt Ergoldsbach
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MARKT ERGOLDSBACH<br />
E-026/8<br />
N I E D E R S C H R I F T<br />
(Nr. 05/2013)<br />
über die Sitzung des <strong>Bauausschuss</strong>es <strong>Ergoldsbach</strong> am<br />
01. Oktober 2013<br />
im Rathaus-Sitzungssaal.<br />
Anwesend: Erster Bürgermeister Ludwig Robold, Vorsitzender<br />
die Mitglieder des <strong>Bauausschuss</strong>es<br />
Franz Deinhart<br />
Karl-Heinz Böhm<br />
Josef Rosenwirth<br />
Helmuth Radlmeier<br />
Georg Eichstetter<br />
Maximilian Wittmann<br />
Josef Paintner<br />
Johann Hummel<br />
Abwesend: keiner<br />
Sonstige Anwesende: keine<br />
Schriftführer:<br />
VFA Franz Kerscher<br />
Beginn: 19:00 Uhr Ende: 21:55 Uhr Zuhörer: 2 Presse: keine<br />
Die Beschlussfähigkeit im Sinne des Art. 47 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung war gegeben.
BA – 01. Oktober 2013 Nr. 05<br />
Tagesordnung:<br />
A) Öffentlicher Teil:<br />
P. 1 Antrag auf Vorbescheid von Herrn Ondrej Molnar zum Neubau eines Einfamilienhauses<br />
auf dem Grundstück FlStNr. 1530, Gemarkung <strong>Ergoldsbach</strong>, Birkenweg<br />
21;<br />
hier: Ortsbesichtigung<br />
P. 2 Besichtigung des Geh- und Radweges von der Buchmaiersiedlung zur Landstraße<br />
P. 3 Besichtigung der Ludwig-Hueber-Straße auf Höhe der Eisweiher<br />
P. 4 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des <strong>Bauausschuss</strong>es<br />
vom 15.07.2013<br />
P. 5 Bauvoranfrage Markus Neumüller auf Neubau einer Driving-Range Hütte am<br />
Golfplatz in Leonhardshaun<br />
P. 6 Bauantrag der Eheleute Friedrich und Heidrun Dachs auf Errichtung eines Wohnhauses<br />
mit drei Wohnungen und Carport auf dem Grundstück FlStNr. 840/38,<br />
Gemarkung <strong>Ergoldsbach</strong>, Blumenstr. 6<br />
P. 7 Bauvoranfrage von Herrn Markus Ablaßmeier zur Errichtung eines Einfamilienhauses<br />
mit Doppelgarage im Baugebiet Kapellenberg / 1. Erweiterung, Elsternweg<br />
11<br />
P. 8 Einziehung eines Teilstückes des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 20<br />
„Feldweg beim Mirlachfeld“, FlSt.Nr. 983/4 und 981, Gemarkung <strong>Ergoldsbach</strong>,<br />
gemäß Art. 8 Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)<br />
P. 9 Antrag der Eheleute Gerhard und Dr. Brigitte Daug auf Beseitigung eines Baumes<br />
in der Grünanlage vor dem Anwesen Ludwig-Stiegler-Straße 27<br />
P. 10 Antrag Julia Biller auf Beseitigung von Bäumen in der Grünanlage beim Grundstück<br />
Fichtenstraße 41<br />
P. 11 Mitteilungen, Berichte und Anfragen<br />
B) Nichtöffentlicher Teil:<br />
-2-
BA – 01. Oktober 2013 Nr. 05<br />
Sitzungsverlauf:<br />
A) Öffentlicher Teil:<br />
P. 1<br />
Antrag auf Vorbescheid von Herrn Ondrej Molnar zum Neubau eines Einfamilienhauses<br />
auf dem Grundstück FlStNr. 1530, Gemarkung <strong>Ergoldsbach</strong>, Birkenweg 21<br />
hier: Ortsbesichtigung<br />
Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass am 14.08.2013 ein Antrag von Herrn Ondrej<br />
Molnar auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses im Birkenweg 21 in <strong>Ergoldsbach</strong><br />
eingegangen ist.<br />
Das geplante Bauvorhaben befindet sich auf FlStNr. 1530, Gemarkung <strong>Ergoldsbach</strong>. Laut<br />
Flächennutzungsplan ist diese nördliche Teilfläche des Grundstücks als landwirtschaftliche<br />
Fläche festgesetzt und befindet sich im Außenbereich. Ebenfalls befindet sich das geplante<br />
Bauvorhaben außerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 3<br />
„Birkenweg-Herbststraße“.<br />
Die Zufahrt zu dem Bauvorhaben ist gemäß Art. 4 Abs. 3 BayBO gesichert. Die Wasserversorgung<br />
erfolgt durch den Wasserzweckverband Rottenburg. Die Abwasserbeseitigung erfolgt<br />
durch den vorhandenen Mischwasserkanal.<br />
Mit 6 : 3 Stimmen wurde beschlossen:<br />
Vom Antrag auf Vorbescheid von Herrn Ondrej Molnar auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses<br />
auf dem Grundstück Flst.Nr, 1530, Gemkg. <strong>Ergoldsbach</strong>, Birkenweg 21,<br />
wurde Kenntnis genommen.<br />
Nachdem sich das geplante Bauvorhaben im Außenbereich befindet, wird von Seiten<br />
des <strong>Markt</strong>es <strong>Ergoldsbach</strong> das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.<br />
P. 2<br />
Besichtigung des Geh- und Radweges von der Buchmaiersiedlung zur Landstraße<br />
Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass sich mehrere Fußgänger bzw. Radfahrer über<br />
den Zustand des Weges von der Buchmaiersiedlung in Richtung Siegensdorf beschwert haben.<br />
Nachdem die Firma Fahrner im Oktober die Deckensanierung in Martinshaun durchführt,<br />
könnte hier ebenfalls eine Verbesserung gemacht werden.<br />
Laut Kostenschätzung des Ingenieurbüros Dietlmeier, Pfeffenhausen, würde die Reparatur<br />
dieser Schadstellen einen Kostenaufwand von ca. 7.663,12 € verursachen.<br />
Es wurde darüber gesprochen, den derzeit sehr breiten Geh- und Radweg zu verschmälern.<br />
Es müsste hierbei ein Rückschnitt der Asphaltfläche erfolgen.<br />
-3-
BA – 01. Oktober 2013 Nr. 05<br />
Mit 9 : 0 Stimmen wurde beschlossen:<br />
Der <strong>Bauausschuss</strong> hat sich bei einer Ortsbesichtigung von der Notwendigkeit dieser<br />
Reparaturmaßnahme beim Geh- und Radweg von der Buchmaiersiedlung zur Landstraße<br />
überzeugt.<br />
Die Firma Fahrner Bauunternehmung GmbH, Mallersdorf-Pfaffenberg, wird beauftragt,<br />
die Sanierung des Geh- und Radweges von der Buchmaiersieldung zur Landstraße mit<br />
geschätzten Kosten von ca. 7.663,12 € durchzuführen. Mit dem Ingenieurbüro Dietlmeier,<br />
Pfeffenhausen, ist zu klären, ob ein Rückbau der Asphaltfläche auf eine Geh- und<br />
Radwegbreite kostenmäßig günstiger wäre.<br />
P. 3<br />
Besichtigung der Ludwig-Hueber-Straße auf Höhe der Eisweiher<br />
Herr Bürgermeister Robold erklärte vor Ort, dass beim Eisweiher an der Ludwig-Hueber-<br />
Straße in der Asphaltdecke eine größere Schadenstelle vorhanden ist. Es haben sich bereits<br />
mehrere Mitbürger über diesen Sachverhalt beschwert.<br />
Mit 9 : 0 Stimmen wurde beschlossen:<br />
Die Firma Fahrner Bauunternehmung GmbH, Mallersdorf-Pfaffenberg, wird beauftragt,<br />
bei der im Oktober stattfindenden Sanierung in Martinshaun diese Schadenstelle beim<br />
Eisweiher an der Ludwig-Hueber-Straße zu beheben.<br />
P. 4<br />
Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des <strong>Bauausschuss</strong>es vom<br />
15.07.2013<br />
Mit 9 : 0 Stimmen wurde die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des <strong>Bauausschuss</strong>es<br />
vom 15.07.2013 genehmigt.<br />
P. 5<br />
Bauvoranfrage Markus Neumüller auf Neubau einer Driving-Range Hütte am Golfplatz<br />
in Leonhardshaun<br />
Bürgermeister Robold berichtete, dass Herr Markus Neumüller am Golfplatz in Leonhardshaun<br />
auf dem Grundstück FlStNr. 496/5, Gemarkung Martinshaun, eine Driving-Range Hütte<br />
errichten möchte.<br />
Das Gebäude ist für den geplanten Golfbetrieb notwendig. Der geplante Standort ist im Bebauungsplan<br />
als private Grünfläche festgesetzt. Nachdem sich die geplante Driving-Range<br />
Hütte außerhalb der festgesetzten Baugrenzen befindet, ist eine Befreiung von den Festsetzungen<br />
des Bebauungsplanes erforderlich.<br />
-4-
BA – 01. Oktober 2013 Nr. 05<br />
Mit 9 : 0 Stimmen wurde beschlossen:<br />
Von der Bauvoranfrage von Herrn Markus Neumüller zur Errichtung einer Driving-<br />
Range Hütte am Golfplatz in Leonhardshaun auf dem Grundstück FlStNr. 496/5, Gemarkung<br />
Martinshaun, wurde Kenntnis genommen und das gemeindliche Einvernehmen<br />
erteilt.<br />
Wegen der geplanten Baugrenzüberschreitung wird einer Befreiung von den Festsetzungen<br />
des Bebauungsplanes gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.<br />
P. 6<br />
Bauantrag der Eheleute Friedrich und Heidrun Dachs auf Errichtung eines Wohnhauses<br />
mit drei Wohnungen und Carport auf dem Grundstück FlStNr. 840/38, Gemarkung<br />
<strong>Ergoldsbach</strong>, Blumenstr. 6<br />
Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass die Eheleute Friedrich und Heidrun Dachs auf<br />
dem Grundstück Blumenstraße 6 ein Wohnhaus mit drei Wohnungen und Carport errichten<br />
möchten.<br />
Das geplante Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 25 „Blumenstraße-<br />
Herderstraße“ und entspricht in folgenden Punkten nicht dessen Festsetzungen:<br />
Punkt: 0.41 Gebäude<br />
Festsetzung:<br />
Kniestock unter: 0,25 m<br />
Giebelüberstand unter: 0,70 m<br />
Traufüberstand unter: 0,85 m<br />
Planung:<br />
Kniestock: 1,22 m<br />
Giebelüberstand: 1,10 m<br />
Traufüberstand: 1,20 m<br />
Punkt: 0.5 Garagen und Nebengebäude<br />
Garagen und Nebengebäude sind dem Hauptgebäude anzupassen.<br />
Wohnhaus: Satteldach<br />
Carport: Flachdach<br />
Punkt: 2 Maß der baulichen Nutzung<br />
Festsetzung:<br />
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BA – 01. Oktober 2013 Nr. 05<br />
Zulässig sind max. 2 Wohnungen je Wohngebäude.<br />
Planung:<br />
Es sind 3 Wohnungen für dieses Wohngebäude geplant.<br />
Mit 9 : 0 Stimmen wurde beschlossen:<br />
Vom Bauantrag der Eheleute Friedrich und Heidrun Dachs auf Errichtung eines Wohnhauses<br />
mit drei Wohnungen und Carport auf dem Grundstück FlStNr. 840/38, Gemarkung<br />
<strong>Ergoldsbach</strong>, Blumenstraße 6, wurde Kenntnis genommen und das gemeindliche<br />
Einvernehmen erteilt.<br />
Wegen der Abweichung bei der Höhe des Kniestocks und des Giebel- und Traufüberstandes<br />
im Punkt 0.41 (Kniestock 1,22 m, Giebelüberstand 1,10 m und Traufüberstand<br />
1,20 m), der Abweichung im Punkt 0.5 Garagen und Nebengebäude sind dem<br />
Hauptgebäude anzupassen (Dachform Hauptgebäude: Satteldach; Dachform Nebengebäude:<br />
Flachdach), und wegen der Abweichung im Punkt 2.0 (festgesetzt max. 2<br />
Wohnungen je Wohngebäude, geplant mit 3 Wohnungen) wird einer Befreiung von den<br />
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 25 „Blumenstraße-Herderstraße“ gemäß § 31<br />
Abs. 2 BauGB zugestimmt. Die erforderlichen Stellplätze für die geplanten drei Wohnungen<br />
sind nachzuweisen.<br />
P. 7<br />
Bauvoranfrage von Herrn Markus Ablaßmeier zur Errichtung eines Einfamilienhauses<br />
mit Doppelgarage im Baugebiet Kapellenberg / 1. Erweiterung, Elsternweg 11<br />
Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass Herr Markus Ablaßmeier auf seinem Grundstück<br />
Bauparzelle Nr. 29, Elsternweg 11, im Baugebiet Kapellenberg / 1. Erweiterung ein Einfamilienwohnhaus<br />
mit Doppelgarage errichten möchte.<br />
Zur Verwirklichung des geplanten Bauvorhabens werden Befreiungen von den Festsetzungen<br />
des Bebauungsplanes Nr. 33 a, „Kapellenberg / 1. Erweiterung“ im folgenden Punkt benötigt<br />
und beantragt:<br />
3.5 Baugrenze:<br />
Die Baugrenze wird mit der geplanten Doppelgarage im Süden um ca. 5 m überschritten.<br />
0.2.1 Gebäude – Wandhöhe:<br />
Die max. zulässige Wandhöhe von 7,0 m wird mit dem geplanten Bauvorhaben um 1,55 m<br />
überschritten.<br />
Mit 9 : 0 Stimmen wurde beschlossen<br />
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BA – 01. Oktober 2013 Nr. 05<br />
Von der Bauvoranfrage von Herrn Markus Ablaßmeier auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses<br />
mit Doppelgarage auf Bauparzelle Nr. 29, Elsternweg 11, im Baugebiet<br />
Kapellenberg / 1. Erweiterung wurde Kenntnis genommen.<br />
Unter der Voraussetzung des Vorliegens der Nachbarunterschriften wird einer Versetzung<br />
der geplanten Doppelgarage und einer damit verbundenen Überschreitung der<br />
Baugrenze im Süden um ca. 5 m und einer Überschreitung der Wandhöhe um 1,55 m<br />
durch eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 33 a „Kapellenberg<br />
/ 1. Erweiterung“ gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.<br />
P. 8<br />
Einziehung eines Teilstückes des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 20 „Feldweg<br />
beim Mirlachfeld“ FlStNr. 983/4 und 981, Gemarkung <strong>Ergoldsbach</strong>, gemäß Art. 8 Bayer.<br />
Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)<br />
Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass die Grundstücke, FlStNr. 983/4 und 981 „Feldweg<br />
beim Mirlachfeld“, Gemarkung <strong>Ergoldsbach</strong>, als öffentlicher Feld- und Waldweg Nr. 20<br />
gewidmet sind.<br />
Das Teilstück des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 20 „Feldweg beim Mirlachfeld“ mit<br />
der FlStNr. 983/4, Gemarkung <strong>Ergoldsbach</strong>, soll eingezogen werden, da dieser Weg in der<br />
Natur nicht mehr vorhanden und auch nicht mehr erforderlich ist.<br />
Das Teilstück des öffentlichen Feld- und Waldwegs Nr. 20 „Feldweg beim Mirlachfeld“ mit der<br />
FlStNr. 981, Gemarkung <strong>Ergoldsbach</strong>, bleibt weiterhin bestehen.<br />
Die Absicht der Einziehung ist gemäß Art. 8 Abs. 2 drei Monate öffentlich bekannt zu machen.<br />
Sollten von der Öffentlichkeit keine Einwände eingehen, so soll die Einziehung danach<br />
ortsüblich bekannt gemacht werden.<br />
Mit 9 : 0 Stimmen wurde beschlossen:<br />
Das Teilstück des gewidmeten öffentlichen Feld- und Waldweges „Feldweg beim Mirlachfeld“<br />
mit der FlStNr. 983/4, Gemarkung <strong>Ergoldsbach</strong>, wird auf seiner gesamten Länge<br />
von 209 m gemäß Art. 8 Bayer. Straßen- und Wegegesetz eingezogen.<br />
Die Absicht der Einziehung ist gemäß Art. 8 Abs. 2 BayStrWG 3 Monate vorher öffentlich<br />
bekannt zu machen.<br />
Wenn keine Einwendungen von der Öffentlichkeit vorgebracht werden, ist anschließend<br />
das Karteiblatt des <strong>Markt</strong>es <strong>Ergoldsbach</strong> für öffentliche Feld- und Waldwege, Blatt Nr.<br />
20, wie folgt zu berichtigen:<br />
Der öffentliche Feld- und Waldweg beginnt bei der Abzweigung von der Rottenburger<br />
Straße (Kreisstraße LA 37) an der nordwestlichen Grundstücksgrenze von FlStNr. 920,<br />
Gemarkung <strong>Ergoldsbach</strong> und endet nun an der nordöstlichen Grundstücksgrenze von<br />
FlStNr. 984, Gemarkung <strong>Ergoldsbach</strong>. Der öffentliche Feld- und Waldweg Nr. 20 „Feldweg<br />
beim Mirlachfeld“ hat nach der Teileinziehung noch eine Länge von 177 m.<br />
-7-
BA – 01. Oktober 2013 Nr. 05<br />
P. 9<br />
Antrag der Eheleute Gerhard und Dr. Brigitte Daug auf Beseitigung eines Baumes in<br />
der Grünanlage vor dem Anwesen Ludwig-Stiegler-Straße 27<br />
Herr Bürgermeister Robold erinnerte, dass in der letzten <strong>Bauausschuss</strong>sitzung am<br />
15.07.2013 beim Grundstück Daug eine Ortsbesichtigung durchgeführt wurde. Es wurde damals<br />
beschlossen, dass wegen der Problematik mit dem Kreisfachberater für Gartenbau im<br />
Landratsamt Landshut, Herrn Müller, eine Ortsbesichtigung durchgeführt werden soll.<br />
Herr Müller hat am 17.09.2013 den Baum beim Anwesen Daug, Ludwig-Stiegler-Straße 27,<br />
besichtigt und festgestellt, dass sich die Linde in einem gesunden Zustand befindet und keine<br />
Gefahr darstellt. Der bestehende Baum ist im Bebauungsplan festgesetzt und sollte erhalten<br />
werden.<br />
MGR Hummel vertrat die Meinung, dass der Beseitigung des Baumes nur zugestimmt werden<br />
sollte, wenn der Grundstücksanlieger bereit ist, die Kosten für die Beseitigung des Baumes,<br />
die Rodung des Wurzelstockes und die Neubepflanzung zu übernehmen.<br />
Mehrere <strong>Bauausschuss</strong>mitglieder sprachen sich für eine ersatzlose Beseitigung aus. Nachdem<br />
diese Maßnahme Präzedenzfälle schaffen würde, wurde Herr Bürgermeister Robold<br />
nochmals gebeten, mit den Eheleuten Daug ein Gespräch zu führen.<br />
Mit 9 : 0 Stimmen wurde beschlossen:<br />
Vom Antrag der Eheleute Gerhard und Dr. Brigitte Daug auf Beseitigung des Baumes in<br />
der Grünanlage vor dem Anwesen Ludwig-Stiegler-Straße 27 in <strong>Ergoldsbach</strong> wurde<br />
Kenntnis genommen.<br />
Herr Bürgermeister Robold wird beauftragt, mit den Eheleuten Daug vor einer endgültigen<br />
Entscheidung nochmals ein Gespräch zu führen.<br />
-8-
BA – 01. Oktober 2013 Nr. 05<br />
P. 10<br />
Antrag Julia Biller auf Beseitigung von Bäumen in der Grünanlage beim Grundstück<br />
Fichtenstraße 41<br />
Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass Frau Julia Biller mit Schreiben vom 26.08.2013<br />
die Beseitigung der Bäume in der angrenzenden Grünanlage beim Grundstück Fichtenstraße<br />
41 beantragt hat.<br />
Da bekanntlich Linden-Bäume mit zunehmendem Alter riesige Ausmaße annehmen und einer<br />
der Bäume bereits jetzt, nach kurzer Zeit, so groß ist, dass er fast die Laterne verdeckt,<br />
kann man sich vorstellen, wie sich die Bäume in den nächsten Jahren entwickeln. Es sollte<br />
geprüft werden, ob im Bebauungsplan für diesen Grünstreifen überhaupt Linden vorgesehen<br />
waren. Für das Grundstück Fichtenstraße 41 wurde ein Bauantrag genehmigt. In unmittelbarer<br />
Nähe der Garage würde sich dann einer dieser Linden-Bäume befinden. Gegen eine Ersatzpflanzung<br />
mit kleinwüchsigen Bäumen wäre natürlich nichts einzuwenden. Es wird um<br />
Überprüfung des Sachverhaltes gebeten.<br />
Aufgrund des Antrages wurde ebenfalls mit dem Kreisfachberater für Gartenbau, Herrn Müller,<br />
am 17.09.2013 eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Bei der Besichtigung wurde festgestellt,<br />
dass sich die vorhandenen Linden in einer Grünanlage beim Fußweg Fichtenstraße /<br />
Tannenstraße befinden. Herr Müller erklärte, dass derzeit keine Beschattung oder Gefahr für<br />
die angrenzenden Grundstücke besteht. Es sollte lediglich die Linde neben der Straßenbeleuchtung<br />
von unten her ausgeastet werden. Eine Beseitigung oder der Rückschnitt von Ästen<br />
sollte erst erfolgen, wenn die Bäume von der Seite die Grundstücksgrenze erreichen.<br />
Mit 9 : 0 Stimmen wurde beschlossen:<br />
Vom Antrag der Frau Julia Biller auf Beseitigung der Linden in der Grünanlage beim<br />
Fußweg zwischen der Fichten- und Tannenstraße (östliche Grundstücksgrenze Fichtenstraße<br />
41) wurde Kenntnis genommen.<br />
Aufgrund der Stellungnahme des Kreisfachberaters für Gartenbau, Herrn Müller, vom<br />
Landratsamt Landshut sollen Veränderungen an den bestehenden Linden erst vorgenommen<br />
werden, wenn diese von der Breite her die Grundstückgrenze erreicht haben.<br />
-9-
BA – 01. Oktober 2013 Nr. 05<br />
Bei der bestehenden Linde, nähe Straßenbeleuchtung, sind vom gemeindlichen Bauhof<br />
die unteren Äste abzuschneiden.<br />
P. 11<br />
Mitteilungen, Berichte und Anfragen<br />
Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass folgender Bauantrag im Büroweg an das Landratsamt<br />
Landshut weitergeleitet wurde:<br />
Antrag auf Vorbescheid von Herrn Florian Stempfhuber auf Neubau eines Wohnhauses<br />
auf dem Grundstück FlStNr. 1023, Gemarkung Siegensdorf, nähe Oberdörnbacher<br />
Straße in Unterdörnbach<br />
Herr Bürgermeister Robold erklärte, dass in der KW 49 vom 02.-06.12.2013 die Einweihung<br />
der B 15 neu stattfindet. Die Verbreiterung der LA 9 zwischen Siegensdorf und Kläham soll<br />
bis 18.11.2013 fertig gestellt werden.<br />
MGR Radlmeier fragte, warum die Brücke an der Gemeindeverbindungsstraße von Kläham<br />
in Richtung Martinshaun noch nicht gesperrt ist. Die Schwerfahrzeuge der Firma Pritsch fahren<br />
laufend über diese Brücke. Das Landratsamt Landshut hat für die Verbreiterung der LA 9<br />
eine verkehrsrechtliche Anordnung erlassen und leitet den Verkehr über die Gemeindeverbindungsstraße<br />
um. Der Landkreis soll sich Gedanken machen, wie eine Sicherung der<br />
schadhaften Brücke erfolgen kann.<br />
MGR Rosenwirth teilte mit, dass die Feuerwehr einen Abdruck der verkehrsrechtlichen Anordnung<br />
des Landratsamtes Landshut erhalten hat. In dieser Anordnung wurde festgelegt,<br />
dass nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit und am Wochenende die Fahrbahn nach<br />
bautechnischer Möglichkeit wieder frei befahrbar zu machen ist.<br />
Bürgermeister Robold erwiderte, dass die Sperrung in nächster Zeit durchgeführt wird und<br />
die Schilder für die Sperrung bereits bestellt sind. Im nichtöffentlichen Teil soll über eine Verstärkung<br />
der Brücke beraten werden. Mit dem Landkreis Landshut wird wegen der Umleitungsstrecke<br />
und der erteilten verkehrsrechtlichen Anordnung ein Gespräch geführt.<br />
ENDE DER ÖFFENTLICHEN SITZUNG!<br />
P. 15<br />
Veröffentlichung der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse<br />
Mit 9 : 0 Stimmen wurde beschlossen:<br />
Zu TOP 14 wird veröffentlicht, dass der Auftrag für die Begutachtung der schadhaften<br />
Brücke an der Gemeindeverbindungsstraße Kläham – Martinshaun an ein geeignetes<br />
Ingenieurbüro vergeben wird.<br />
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