STADT MEINERZHAGEN Der Bürgermeister
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STADT MEINERZHAGEN Der Bürgermeister
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<strong>STADT</strong> <strong>MEINERZHAGEN</strong><br />
<strong>Der</strong> <strong>Bürgermeister</strong><br />
Beschlussvorlage<br />
- öffentlich -<br />
lfd. Nummer / Jahr<br />
Fachbereich /<br />
Sachgebiet<br />
504/2013 4/61<br />
Tagesordnungspunkt<br />
REGIONALE 2013-Projekt "Oben an der Volme": Innenstadt Meinerzhagen-Programm<br />
Urbanität;<br />
Umbau des Stadthallenumfeldes mit<br />
- Bau eines multifunktionalen Stadtplanes mit Rückbau der Straße "An der Stadthalle"<br />
- Neubau einer Straßenverbindung hinter der Stadthalle mit Anbindung über einen Kreisverkehr<br />
an den Knotenpunkt Birkeshöhstraße/Lindenstraße/Hauptstraße und an die<br />
Volmestraße unter Berücksichtigung der Ergebnisse des vorliegenden Verkehrskonzeptes<br />
für die Innenstadt<br />
- städtebaulichem Realisierungswettbewerb Stadtplatz "Volmemarkt"<br />
- Offenlegung der Volme hinter der Stadthalle;<br />
hier: Beschluss über den Umbau des Stadthallenumfeldes mit Bau eines multifunktionalen<br />
Stadtplatzes, innenstadtverträglicher Verkehrsführung, Offenlegung der Volme und<br />
Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs zur Realisierung des Stadtplatzes<br />
Beratungsfolge Sitzungstermin Zuständigkeiten<br />
Ausschuss für Planung, Stadtentwicklung,<br />
Verkehr und Umwelt 14.05.2013 vorberatend<br />
Haupt- und Finanzausschuss 21.05.2013 vorberatend<br />
Rat 10.06.2013 beschließend<br />
Beschlussvorschlag:<br />
<strong>Der</strong> Ausschuss für Planung, Stadtentwicklung, Verkehr und Umwelt, der Haupt- und Finanzausschuss<br />
empfehlen, der Rat beschließt:<br />
1. den Umbau des Stadthallenumfelds mit<br />
- Bau eines multifunktionalen Stadtplatzes („Volmemarkt“) und der<br />
- innenstadtverträglichen Verkehrsführung (Aufgabe der Straße „An der Stadthalle“, Bau des<br />
Kreisverkehrsplatzes, Umbau der Volmestraße)<br />
2. die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs zur Realisierung des Stadtplatzes<br />
„Volmemarkt“<br />
3. die Offenlegung der Volme zwischen der Stadthalle und der B 54 mit dem Bau einer neuen<br />
Straße „Stadthallenumfahrt“ unter dem Vorbehalt, dass die Kosten für die neue Straße<br />
als zusätzlicher zuwendungsfähiger Aufwand akzeptiert und hierfür zusätzliche Städtebauförderungsmittel<br />
bewilligt werden.<br />
4. die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte und Planungen zur Umsetzung der Konzepte<br />
zum Umbau des Stadthallenumfeldes zu veranlassen und die notwendigen Förderanträge<br />
zu stellen.
Begründung:<br />
Umbau des Stadthallenumfelds<br />
Das „Programm Urbanität“ für die Innenstadt von Meinerzhagen soll das Zentrum vitalisieren und<br />
weiter entwickeln, damit es der Bedeutung eines Mittelzentrums innerhalb der Industrieregion<br />
Südwestfalen gerecht werden kann. Neben vielfältigen Angeboten im Einzelhandel sollen<br />
komplementär kulturelle Angebote entstehen, die sich beide mit einer hohen Aufenthaltsqualität<br />
und Qualifizierung des Stadtbilds verbinden.<br />
<strong>Der</strong> Stadtraum um die Stadthalle bedarf dringend einer städtebaulichen Neuordnung. Dieses<br />
Quartier, seine Angebote und sein Erscheinungsbild, bildet das Entree zur Innenstadt von Norden<br />
über die Volmestraße. Die Stadthalle, die sich in einer Insellage befindet, und die sie umgebenden<br />
Gebäude sprengen mit ihren Proportionen und ihrer Gestaltung das geschichtlich gewachsene,<br />
städtebaulich-architektonische Erscheinungsbild der Innenstadt. Zudem schaffen aufgerissene<br />
Straßenräume ohne bauliche Fassung Orientierungslosigkeit.<br />
Mit dem im Regionale 2013-Projekt vorgesehenen - und in dieser Vorlage dargestellten -<br />
Maßnahmenbündel, besteht die Chance, der Innenstadt einen Stadtplatz mit hoher Gestalt- und<br />
Aufenthaltsqualität zu geben. Die direkte räumliche und nutzungsbezogene Anbindung der<br />
Stadthalle an das Zentrum, die Aufwertung des gesamten Umfelds und die Lösung<br />
innerstädtischer Verkehrsprobleme können wichtige Beiträge zur zukunftsfähigen Stützung der<br />
Innenstadt leisten.<br />
Grundlage für die Entwicklung des Stadthallenumfelds ist eine neue, innenstadtverträgliche<br />
Verkehrsführung. Zur Beurteilung ihrer Wirkungen wurde ein Verkehrskonzept erstellt. Ein<br />
aktuelles Verkehrskonzept weist die positiven Wirkungen der geplanten Verkehrslösung, auch und<br />
gerade im Vergleich zur bestehenden Situation und zu Verkehrsalternativen, für die Innenstadt<br />
nach. Hierauf wird im Weiteren (und in der separaten Vorlage 502) im Detail eingegangen.<br />
Durch die Öffnung der Volme kann der Raum zwischen Stadthalle und B 54 städtebaulich und<br />
ökologisch aufgewertet werden. Erforderlich hierfür ist jedoch, dass die Trasse der<br />
Stadthallenumfahrt verschoben wird. Diese Maßnahme stellt einen zusätzlichen finanziellen<br />
Aufwand dar, durch sie kann jedoch ein attraktiver innerstädtischer Freiraum mit einem sicht- und<br />
erlebbaren Wasserlauf der Volme geschaffen werden (siehe auch hierzu separate Vorlage 503).<br />
Dieser Straßenneubau kommt darüber hinaus auch der neuen Verkehrsführung zugute.<br />
Das Element Wasser soll auch in den neuen städtischen Platz integriert werden. Hierzu soll der<br />
„Templer Bach“ über den neuen Platz geführt werden. Dieser Platz (Arbeitstitel „Volmemarkt“) soll<br />
der neue räumliche Kristallisationspunkt für die Stadtgesellschaft Meinerzhagen und die Besucher<br />
werden. Es kann ein multifunktionaler urbaner Platz, der Aufenthaltsort und Treffpunkt wird,<br />
entstehen. <strong>Der</strong> Wochenmarkt kann erweitert und Angebote wie Veranstaltungen oder Events<br />
können realisiert werden. Um ein hohes Maß an gestalterischer Qualität zu erzielen, ist für den<br />
„Volmemarkt“ ein städtebaulicher Realisierungswettbewerb vorgesehen.<br />
Innenstadtverträgliche Verkehrsführung<br />
Die Innenstadt von Meinerzhagen wird vom Durchgangsverkehr belastet. Besonders negative<br />
Auswirkungen auf die Innenstadt haben jedoch die Verkehrsschneisen der vierspurigen Straße<br />
„An der Stadthalle“ und der Volmestraße, die im Innenstadtgefüge Zäsuren bilden. Die direkte<br />
Anbindung der Stadthalle an das Geschäftszentrum durch einen autofreien, attraktiven Stadtplatz<br />
und die bessere Verknüpfung der westlichen Innenstadtteile, insbesondere von Bahnhof,<br />
Volkspark und Rathaus mit dem Zentrum, sind deshalb besonders wichtige Zielsetzungen des<br />
Regionale 2013-Projekts.<br />
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Zur Prüfung der Auswirkungen der vorgeschlagenen innenstadtverträglichen Verkehrsführung und<br />
ihrer verkehrstechnischen Machbarkeit wurde deshalb ein Verkehrsgutachten an das Büro Runge<br />
+ Küchler, Düsseldorf vergeben (vgl. Vorlage 502). Es kommt zum Ergebnis, dass die Straße<br />
„An der Stadthalle“ entfallen, ihre Flächen als Teil des neuen Stadtplatzes entwickelt werden<br />
können und die Volmestraße mit besseren Angeboten für Radfahrer und Fußgänger umgebaut<br />
werden kann, ohne dass die Leistungsfähigkeit des Straßensystems und die Erreichbarkeit der<br />
einzelnen Innenstadtquartiere beeinträchtigt werden.<br />
Die Straße „An der Stadthalle“ kann jedoch nicht ersatzlos entfallen. <strong>Der</strong> Erschließungsverkehr des<br />
Stadtzentrums von Meinerzhagen würde sich zum großen Teil auf die B 54 verlagern und dort zu<br />
Störungen im Verkehrsfluss führen. Außerdem würden die Erschließungsqualität und die<br />
Erreichbarkeit der Parkplätze im Stadtzentrum erheblich beeinträchtigt werden. Als Ersatz für die<br />
Straße „An der Stadthalle“ ist eine nordöstliche Umfahrung der Stadthalle erforderlich. Die alleinige<br />
Erschließung der Innenstadt über die Oststraße ist nicht ausreichend. Die heutige<br />
Parkplatzüberfahrt nördlich und östlich der Stadthalle kann die Erschließung der Parkplätze im<br />
Stadthallenumfeld zwar gewährleisten, eine ausreichende Verkehrsqualität zur Abwicklung der<br />
geplanten Verkehrsmengen, inklusive Schwerlast- und Busverkehr, ist jedoch über die bestehende<br />
"Straße" nicht möglich. Aus diesem Grund wird eine Ersatzstraße für die Straße „An der<br />
Stadthalle“ notwendig, die einen neuen Knotenpunkt mit der Hauptstraße und der Lindenstraße<br />
sowie einen neuen signalisierten Knoten an der Volmestraße erfordert. Sie sichert die<br />
Erreichbarkeit des Stadtzentrums sowohl von der Volmestraße, der B 54, als auch aus dem<br />
Quartier Birkeshöh. Die Verkehrsverlagerungen auf andere Straßen sind relativ gering, auf der B<br />
54 abwickelbar und auf der Kampstraße und der Gerichtsstraße verträglich. Die Hauptstraße im<br />
Zentrum erfährt eine Entlastung um rd. 600 KFZ/24 h vom Durchgangsverkehr.<br />
<strong>Der</strong> Knotenpunkt Lindenstraße / Hauptstraße / neue Umfahrungsstraße soll zu einem<br />
Kreisverkehrsplatz ausgebaut werden. Erst durch diese Maßnahme werden die Knotenpunktströme<br />
in alle Richtungen abwickelbar. Auf Grund der geringeren Zahl der Konfliktpunkte wird<br />
er erheblich verkehrssicherer sein als eine Kreuzung. Eine erste straßenbauliche<br />
Machbarkeitsprüfung für den Kreisverkehr (Bramey+Bünermann, Dortmund) hat ergeben, dass<br />
dieser (Anbindungen, Radien, Höhenabwicklung) realisierbar ist.<br />
Entfällt die Straße "An der Stadthalle", kann auch auf die Linksabbiegespuren auf der Volmestraße<br />
verzichtet werden und auch hier ein innenstadtverträglicher Umbau erfolgen. Die Fahrbahnbreite<br />
im Abschnitt zwischen der Rathausstraße und der Stadthalle kann reduziert, Anlagen für den<br />
Radverkehr angelegt und die Nebenanlagen auf der Innenstadtseite zum Teil verbreitert werden.<br />
Künftig soll die Fahrbahn der Volmestraße im Bereich vor der Kreuzung Bahnhofstraße von bisher<br />
vier auf drei Spuren reduziert werden. Auf beiden Seiten der Volmestraße können hierdurch<br />
mindestens beidseitige Schutzstreifen für Radfahrer auf der Fahrbahn abmarkiert werden, die bis<br />
zur Anbindung an den Volmetalradweg an der B 54 verlaufen. Für die Fußgänger wird sich die<br />
Verbindung vom ZOB/Rathaus zur Innenstadt durch eine zusätzliche Fußgängerfurt nördlich der<br />
Kreuzung Bahnhofstraße/Volmestraße erheblich verbessern.<br />
Die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens und die Planungskonzepte für den Kreisverkehr und die<br />
neue Straße „Stadthallenumfahrt“ sind im Einzelnen den Vorlagen 502 und 503 sowie ihren<br />
Anlagen zu entnehmen.<br />
Neuer Stadtplatz „Volmemarkt“<br />
<strong>Der</strong> Stadtplatz „Volmemarkt“ soll neuer Mittelpunkt der Innenstadt werden, der zum Verweilen<br />
einlädt und Ort der Begegnung wird. Durch die Ausweitung und gleichzeitige räumliche<br />
Konzentration des Wochenmarkts, als Raum für Veranstaltungen und Aktionen, durch<br />
Außengastronomie und als Verkehrsdrehscheibe für Fußgänger und Radfahrer soll ein Magnet für<br />
Einheimische und auswärtige Kunden und Touristen entstehen.<br />
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Als besonderes Gestaltungsmerkmal soll der multifunktionale Platz das Element Wasser<br />
aufnehmen. Es soll im innerstädtischen Raum sicht- und erlebbar gemacht werden (vgl. auch<br />
„Offenlegung der Volme und Templer Bach“ und Vorlage 503).<br />
Nach aktuellem Stand kann auch der Busverkehr aus der Straße „An der Stadthalle“ und damit aus<br />
dem neuen Platz ohne Bedienungseinschränkungen herausgenommen werden. Bushaltestellen<br />
werden jedoch trotz Errichtung des neuen ZOB am Bahnhof und dem geplanten Ausbau der<br />
Haltestellen an der Sparkasse weiterhin im Bereich des Stadthallenumfelds benötigt. Diese können<br />
an die Hauptstraße in den Bereich zwischen dem geplanten Kreisverkehr und der heutigen Straße<br />
„An der Stadthalle" verlegt werden, und zwar auf die Ostseite vor die Einmündung in die Straße<br />
Prumbomweg und auf die Westseite in die Ausfahrt vom Kreisverkehr mit einer neuen Busbucht in<br />
ausreichender Länge. Zurzeit wird geprüft, ob eine weitere Haltestelle an der neuen Umfahrt um<br />
die Stadthalle einzuplanen ist, die u. a. vom Schülerverkehr genutzt werden kann. Das neue<br />
Haltestellenkonzept wurde gemeinsam mit den Verkehrsbetrieben VGWS und MVG erarbeitet.<br />
Unter den geschilderten Voraussetzungen kann der neue Stadtplatz insgesamt autofrei<br />
umgestaltet werden, mit der kleinen Einschränkung, dass die Überfahrt zur Anlieferung sowie für<br />
die Nutzer der Tiefgarage weiterhin möglich bleibt.<br />
Mit der Steigerung der Aufenthaltsqualität an diesem städtebaulich wichtigen Standort ist die<br />
Aufwertung des Zentrums und der Altstadt vorzunehmen. So muss insbesondere auch der<br />
Parkplatz östlich der Stadthalle neu geordnet und gut ausgeleuchtet werden. Die Stadthalle bleibt<br />
wie sie ist. In einer Alternative (mittel- bis langfristige Perspektive) könnte ihre Funktion integriert in<br />
einen architektonisch anspruchsvollen Neubau am alten Standort, der zur Stärkung des<br />
innerstädtischen Einzelhandels und weiterer zentraler Funktionen attraktive Einzelhandels- und<br />
Dienstleistungsangebote aufnimmt, integriert werden.<br />
Offenlegung der Volme/Templer Bach<br />
Durch die Offenlegung der Volme bietet sich Meinerzhagen die Gelegenheit, einen bisher<br />
verrohrten Abschnitt der Volme wieder zu öffnen und einen ökologisch hochwertigen und<br />
erlebbaren Gewässerlauf auszubilden und ihn in einen kleinen Grünzug zu integrieren.<br />
Nach Prüfung unterschiedlicher Varianten wird die Maßnahme favorisiert, in der die Volme östlich<br />
der neuen Stadthallenumfahrt freigelegt wird und nördlich der Stadthalle an den offenliegenden<br />
Teil anschließt. Die Beschreibung der Maßnahmen kann im Einzelnen der Vorlage 503<br />
einschließlich der beigefügten Planungskonzepte entnommen werden.<br />
Die wasserrechtliche Genehmigung wurde auf der Grundalge der Planungen der Büros<br />
Stapelmann und Bramey sowie Viebahn & Sell beantragt und die Inhalte und Kosten der<br />
Maßnahmen mit der Bezirksregierung als Grundlage für den Förderantrag<br />
(Wasserrahmenrichtlinie) erörtert (siehe hierzu auch „Kosten, Förderung, Finanzierung“).<br />
Wasser des Templer Bachs soll über den neuen Stadtplatz geführt werden, um das Element<br />
Wasser im öffentlichen Raum sichtbar machen zu können. Hierfür soll aus dem Templer Bach eine<br />
Teilwassermenge entnommen und über eine neue Leitung in der Volmestraße bis zur Stadthalle<br />
geführt werden. Von dort aus soll ein offenes Gerinne (als gestalterisches Element mit geringer<br />
Tiefe von 30 bis 50 cm) parallel zur Stadthalle bis in die Volme geführt werden.<br />
Gestaltungsvorschläge, die zur Attraktivtitätssteigerung des neuen Stadtplatzes und des<br />
Stadthallenumfelds beitragen, werden aus dem durchzuführenden Realisierungswettbewerb<br />
erwartet.<br />
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Städtebaulicher Realisierungswettbewerb Stadtplatz „Volmemarkt“<br />
Innerhalb des Leitprojekts „Innenstadt Meinerzhagen –Programm Urbanität“ ist der Bau eines<br />
multifunktionalen Stadtplatzes als neuer räumlicher Kristallisationsort für die Innenstadt eine der<br />
wichtigsten Maßnahmen. Fester Bestandteil des Regionale 2013-Projekts ist die Qualifizierung<br />
dieser mit großer Breitenwirkung versehenen, herausragenden Maßnahmen durch Wettbewerbe.<br />
<strong>Der</strong> städtebauliche Realisierungswettbewerb für den Stadtplatz „Volmemarkt“ wurde in das<br />
mittelfristige Förderprogramm aufgenommen, von der Bezirksregierung Arnsberg bestätigt und<br />
aktuell für das Städtebauinvestitionsprogramm 2013 angemeldet.<br />
Wenn die Rahmenbedingungen (Verkehrsführung, Wasserbau, Flächenzuordnungen,<br />
Nutzungsziele usw.) vorliegen und vom Rat beschlossen worden sind sowie der<br />
Bewilligungsbescheid erteilt wurde, soll der Wettbewerb ausgelobt werden. <strong>Der</strong> Wettbewerb soll<br />
2-stufig durchgeführt werden. Die 1. Stufe bildet ein Bewerberverfahren, das öffentlich<br />
ausgeschrieben und bekannt gemacht wird.<br />
Für die 2. Stufe werden besonders qualifizierte Büros gesetzt, der Teilnehmerkreis soll auf 12<br />
Büros begrenzt werden. Die Jury wird sich aus Fach- und Sachpreisrichtern sowie Fachberatern<br />
und dem steuernden Büro zusammensetzen. Die Mitglieder des Rats der Stadt Meinerzhagen sind<br />
noch zu benennen. Die Auslobung wird den Gremien des Rats noch zur Beschlussfassung<br />
vorgelegt.<br />
Sachstand zum Regionale 2013-Projekt und zur Förderung sowie Kosten und Finanzierung<br />
des Maßnahmenbündels „Umbau des Stadthallenumfelds“<br />
Die Inhalte des Handlungskonzepts für die Innenstadt Meinerzhagen, das vorläufige<br />
Maßnahmenkonzept, das mittelfristige Förderprogramm und die Maßnahmen zum<br />
Stadterneuerungsprogramm 2012 sind einschließlich der Abgrenzung des Städtebaufördergebiets<br />
in der Sitzung des Rats der Stadt Meinerzhagen am 28.11.2011 vorgelegt und erörtert worden.<br />
Hierzu hat der Rat einstimmig folgenden Beschluss gefasst:<br />
„1. Das vorläufige Maßnahmenkonzept und das mittelfristige Förderprogramm gem. Anlage 1<br />
werden im Grundsatz gebilligt.<br />
2. Das Maßnahmengebiet zur Städtebauförderung wird als „Stadtumbaugebiet, städtebauliches<br />
Entwicklungskonzept“ nach § 171 b, Abs. 1 BauGB [….] beschlossen.<br />
3. Für die im mittelfristigen Förderprogramm hervorgehobenen „Starterprojekte“ ist ein<br />
Städtebauförderungsantrag für das Programmjahr 2012 ff zu stellen.<br />
4. Das Handlungskonzept für die Innenstadt ist einschließlich einer Kosten- und<br />
Finanzierungsübersicht zur Beschlussfassung vorzulegen. Die daraus abgeleiteten<br />
Maßnahmen sollen dann im Einzelnen in Fachausschüssen und Rat behandelt und beraten<br />
werden.“<br />
Wesentlicher Bestandteil des Maßnahmenkonzepts sowie des mittelfristigen Maßnahmen- und<br />
Förderprogramms ist der „Umbau des Stadthallenumfelds“ als Ankermaßnahme im Programm<br />
Urbanität / Innenstadt Meinerzhagen.<br />
Die inhaltlichen und finanziellen Abhängigkeiten der einzelnen Teilmaßnahmen voneinander sind,<br />
unter Berücksichtigung der Zielsetzungen des Umbau des Stadthallenumfelds, (wie in dieser<br />
Vorlage dargestellt werden konnte), besonders groß. Deshalb wurde das hierfür notwendige<br />
Maßnahmenbündel – nach der Aktivierung des Bahnhofsumfelds – mit Priorität bearbeitet. Dem<br />
Rat können nunmehr zur Beschlussfassung über das Stadthallenumfeld die notwendigen<br />
Fachgutachten, Planungen, Kostenschätzungen und Sachstände zur Förderung und Finanzierung<br />
vorgelegt werden.<br />
Mit Bewilligungsbescheid vom 02.11.2012 wurde das gesamte beantragte mittelfristige Programm<br />
zur Städtebauförderung (ohne „Balkon zum Sauerland: die Meinhardus Schanzen und ihr Umfeld)<br />
mit zuwendungsfähigen Ausgaben von 5.379.00,00 € (Förderung 60 %) bestätigt.<br />
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Mit diesem Bescheid wurden darüber hinaus die für das Investitionsprogramm 2012 beantragten<br />
Maßnahmen (Bahnhofsumfeld, interaktive Prozesse/Quartiersmanagement) mit<br />
zuwendungsfähigen Ausgaben von 1.236.000,00 € und konkreten Mittelzuwendungen von<br />
741.600,00 € bewilligt.<br />
Für das Städtebauinvestitionsprogramm 2013 wurden aus dem mittelfristigen Programm beantragt:<br />
Nr. Maßnahmen Kosten<br />
5.1.2 Qualifizierung des Volksparks auf der Grundlage des<br />
Parkpflegewerks und Anlegen von für das Denkmal<br />
verträglichen Angebotsflächen (Aufenthalt, Bocciabahn,<br />
temporäre Veranstaltungen)<br />
(Andere Maßnahmen bereits als Starterprojekt bewilligt)<br />
3.1.1 Neubau Kreisverkehr und Straßenanschlüsse mit Rückbau<br />
bestehender Straßen<br />
75.000,- €<br />
470.000,- €<br />
3.3.1 Bau des multifunktionalen Stadtplatzes an der Stadthalle 600.000,- €<br />
3.3.2 Anpassung Umfeld (ZOB, Stadthalle und südliche<br />
Bebauung)<br />
3.3.3 Oberflächengestaltung des bestehenden multifunktional<br />
nutzbaren Platzes (östlicher Teil)<br />
ohne Parkplatz<br />
3.3.4 Städtebaulicher Realisierungswettbewerb Stadtplatz<br />
„Volmemarkt“<br />
155.000,- €<br />
70.000,- €<br />
62.000,- €<br />
Summe 1.432.000,00 €<br />
Die Maßnahmen wurden von der Bezirksregierung Arnsberg geprüft und an das MBWSV<br />
weitergeleitet. Mit einer Bewilligung ist nach Beschluss des NRW-Haushalts, ca. Mitte 2013, zu<br />
rechnen.<br />
Für die neuen Haltestellen an der Stadthalle und den Radweg an der Volmestraße sind<br />
Förderanträge nach „EntflechtG“ und für die Offenlegung der Volme nach der<br />
WasserRahmenRichtlinie“ zu stellen. Dies soll förmlich direkt nach einem Beschluss des Rats zum<br />
vorgeschlagenen Maßnahmenbündel „Umbau des Stadthallenumfelds“ erfolgen.<br />
Kostenschätzungen<br />
Die Maßnahmen zum Umbau des Stadthallenumfelds haben sich durch die einzelnen<br />
Fachplanungen und Abstimmungen mit den zuständigen Stellen zum Teil verändert (siehe<br />
Vorlagen 502, 503, 504). Dies betrifft insbesondere die Wasserbaumaßnahmen, die in der Folge<br />
zu verlegende und neu zu bauende Stadthallenumfahrt und den multifunktionalen Platz, der durch<br />
die Herausnahme des Busverkehrs größer gestaltet werden kann. Zwischen den einzelnen<br />
Förderprogrammen gibt es zum Teil deutliche Verschiebungen.<br />
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Die aktuellen Kostenschätzungen sehen wie folgt aus:<br />
Kostenschätzung, brutto inkl. Neben-/Planungskosten und Mehrwertsteuer<br />
Städtebauförderung:<br />
Volmemarkt/Platz<br />
multifunktionaler Stadtplatz<br />
Bereich östlich Stadthalle - multifunktional<br />
Verbreiterung Fußgängerbereich, inkl. Fußweg<br />
Westseite Volmestraße<br />
Summe 1.029.000,00<br />
neue Verkehrsführung<br />
Kreisverkehr, Fahrbahn in Asphalt,<br />
Nebenanlagen gepflastert<br />
Anpassung an Bestand<br />
Summe Kreisverkehr und Anschlüsse 544.000,00<br />
Stadthallenumfahrt 544.000,00<br />
Summe 1.088.000,00<br />
Realisierungswettbewerb Stadtplatz<br />
"Volmemarkt" 62.000,00<br />
Gesamtsumme Städtebauförderung 2.179.000,00<br />
EntflechtG:<br />
Neubau Haltestellen an der<br />
Stadthalle<br />
Busaufstellbereich, Wartebereich, Buscap<br />
Glasdächer, Wartebereich, Möblierung<br />
Summe 100.000,00<br />
Volmestraße Abschnitt Nord<br />
Markierungsarbeiten, Schutzstreifen<br />
Rampe Am Bücking<br />
Verbreiterung Radweg LIDL-Parkplatz<br />
Summe 50.000,00<br />
Gesamtsumme EntflechtG 150.000,00<br />
Sonstiges:<br />
Umbau Volmestraße<br />
Str.NRW, Kanal, Stadt<br />
Fahrbahnsanierung mit Schutzstreifen, in Asphalt 172.000,00<br />
Parkplatz östlich Stadthalle<br />
Ergänzung zum multifunktionalen Stadtplatz:<br />
Stadt, ohne Förderung 170.000,00<br />
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Wasserrahmenrichtlinie:<br />
Offenlegung der Volme<br />
Volmeoffenlegung hinter der Stadthalle,<br />
einschließlich einer Brücke 1.332.000,00<br />
ArchitekturStadtplanungStadtentwicklung Hamerla I Gruß-Rinck I Wegmann + Partner<br />
Stand 29.04.2013<br />
Finanzierung, Förderung, Eigenmittel<br />
Für die oben dargestellten Maßnahmen wurden die jeweils benötigten Eigenmittel in den Haushalt<br />
eingestellt. Im bisherigen Finanzierungskonzept war vorgesehen, dass der durch die Offenlegung<br />
der Volme notwendige Neubau der Stadthallenumfahrt (Verdrängungsmaßnahme) gemeinsam mit<br />
der Offenlegung aus Mitteln der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) finanziert wird. Diese<br />
Fördermaßnahmen werden mit 80% bezuschusst.<br />
Aktuelle Abstimmungen mit den Fördergebern haben ergeben, dass der Straßenneubau nicht mit<br />
Mitteln der WRRL gefördert werden kann. Darüber hinaus liegen neue Kostenschätzungen für<br />
diese Maßnahme vor, die mit 1.332.000,- um rd. 147.000,- € über den ursprünglich eingeschätzten<br />
Baukosten liegen.<br />
Es konnte mit der Bezirksregierung (Städtebauförderung) Einigkeit erzielt werden, dass die<br />
Errichtung der Umfahrt um die Stadthalle (Baukosten von 544.000,- €, Förderanteil 60%) als<br />
Voraussetzung zum Bau des städtebaulich wichtigen Projekts "Volmemarkt" als förderfähig<br />
anerkannt werden. Die Bezirksregierung hatte aber gefordert, dass diese zusätzlichen Kosten<br />
durch Umschichtung innerhalb der Gesamtmaßnahme aufgefangen werden müssen. Daraufhin<br />
wurden die Maßnahmen im Einzelnen überprüft, mit dem Ergebnis, dass die Kosten in den<br />
Gesamtmaßnahmen nicht eingespart werden können. Es soll daher nach dem Beschluss durch<br />
den Rat der Stadt förmlich eine Kostenerhöhung mit zusätzlichen Mitteln bei der<br />
Städtebauförderung für die Regionale 2013-Projekte beantragt werden. Diese Vorgehensweise<br />
wird von der Bezirksregierung Arnsberg unterstützt.<br />
Unter Berücksichtigung des oben dargestellten Sachstands, also<br />
<br />
<br />
<br />
Zustimmung zu den Kostenverschiebungen bei den einzelnen Förderzugängen und<br />
Bewilligung der dargestellten Förderanträge sowie<br />
Bewilligung zusätzlicher Mittel durch die Städtebauförderung – über das mittelfristige<br />
Programm hinaus – für die Stadthallenumfahrt als Verdrängungsmaßnahme und<br />
Voraussetzung, den multifunktionalen Stadtplatz realisieren zu können<br />
sind für das Maßnahmenbündel zum Umbau des Stadthallenumfelds an<br />
Eigenmitteln der Stadt Meinerzhagen 1.331.00,00 € erforderlich.<br />
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Eingestellt in den Haushaltsplan 2013 und in die Finanzplanung der Stadt Meinerzhagen sind:<br />
I 541 01 213<br />
Stadtplatz an der Stadthalle<br />
(einschließlich Wettbewerb)<br />
Eigenmittel<br />
Stadt Meinerzhagen<br />
605.000,00 €<br />
I 541 01 209 Umbau Volmestraße 155.000,00 €<br />
I 541 01 211<br />
Neubau Kreisverkehrplatz<br />
Lindenstraße/Stadthalle<br />
210.000,00 €<br />
I 541 01 212 Haltestellen “An der Stadthalle“ 130.000,00 €<br />
I 541 01 210<br />
I 541 01 307<br />
Volmetalradweg; Stadthalle/Am Bücking<br />
(einschließlich Wettbewerb)<br />
Straßenbau im Zuge der Volmeoffenlegung<br />
(Stadthallenumfahrt)<br />
25.000,00 €<br />
92.000,00 €<br />
I 552 01 203 Offenlegung Volme 237.000,00 €<br />
Summe Maßnahmenbündel Stadthallenumfeld: 1.454.000,00 €<br />
Ergebnis der Kosten- und Finanzierungsbetrachtung ist, dass das gesamte Maßnahmenbündel<br />
zum „Umbau des Stadthallenumfelds“ mit den in den Haushaltsplan 2013 und die Finanzplanung<br />
eingestellten Eigenmitteln umgesetzt werden kann. Voraussetzungen sind, neben der avisierten<br />
Bewilligung der gestellten und noch zu stellenden Anträge, zusätzliche Fördermittel aus der<br />
Städtebauförderung für die Straßenbaumaßnahmen im Stadthallenumfeld (hier insbesondere die<br />
Stadthallenumfahrt).<br />
Die positive Differenz von rd. 120.000,00 € an städtischen Eigenmitteln wird benötigt, falls es noch<br />
Verschiebungen bei der Kostenübernahme der einzelnen Kostenträger (z. B. Straßen.NRW oder<br />
bei der Städtebauförderung) geben sollte.<br />
Meinerzhagen, den 02.05.2013<br />
gez. Pierlings<br />
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