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A 95<br />

Bezeichnung der Finanzhilfe<br />

Ziel<br />

Rechtsgrundlage<br />

34. Explorationsprogramm (Explo II)<br />

Gezielte Explorationsförderung zur Gewährleistung der bedarfsgerechten<br />

Versorgung der Industrie mit kritischen Rohstoffen<br />

Richtlinien des BMWi über die Gewährung von bedingt rückzahlbaren<br />

Zuwendungen zur Verbesserung der Versorgung der Bundesrepublik<br />

Deutschland mit kritischen Rohstoffen<br />

Haushaltstitel Kap. 0903, Tit. 892 01<br />

(EU-) Beihilfe:<br />

Ja<br />

Berücksichtigung (anteilig/voll) 100 %<br />

Art der Haushaltsmittel<br />

Finanzielles Volumen<br />

(Mio. €)<br />

Kofinanzierung aus Gebietskörperschaften<br />

oder EU<br />

Art der Subvention<br />

Maßnahme<br />

Bedingt rückzahlbare Darlehen<br />

Nein<br />

2011 2012 2013 2014<br />

0 0 7,5 7,5<br />

Produktivitätshilfe<br />

Mit diesem Instrument zielt die Bundesregierung im Einklang mit der<br />

deutschen Rohstoffstrategie und der EU-Rohstoffinitiative darauf ab, eine<br />

gesicherte und nachhaltige Rohstoffversorgung zu gewährleisten. Das<br />

Explorationsförderprogramm gewährt nach Maßgabe entsprechender<br />

Richtlinien bedingt rückzahlbare Zuwendungen für Vorhaben<br />

a) <strong>zum</strong> Aufsuchen von kritischen Rohstoffen,<br />

b) zur Beteiligung an Aufsuchungsrechten mit dem Ziel der Gewinnung,<br />

Aufbereitung und Verarbeitung zunächst von kritischen Rohstoffen<br />

und<br />

c) <strong>zum</strong> Erwerb von Optionen auf Übernahme von oder Beteiligung an<br />

Aufsuchungsrechten, Gewinnungs- und Aufbereitungsanlagen sowie<br />

Anlagen der ersten Verarbeitungsstufe.<br />

Die Maßnahmen beziehen sich dabei auf Vorhaben im In- und Ausland<br />

und schließen die Durchführung von Machbarkeitsstudien ein. Eine<br />

laufende Gewinnung / Produktion ist von der Förderung ausgeschlossen.<br />

Befristung 31.Dezember 2015<br />

Degression<br />

Evaluierungen<br />

Materielle Ergebnisse im Hinblick auf<br />

die Zielerreichung<br />

Nein<br />

Das Explorationsförderprogramm über die Gewährung von bedingt<br />

rückzahlbaren Zuwendungen zur Verbesserung der Versorgung der<br />

Bundesrepublik Deutschland mit kritischen Rohstoffen ist gemäß seinen<br />

Richtlinien spätestens nach 2 Jahren extern zu evaluieren. Das Programm<br />

trat <strong>zum</strong> 1. Januar 2013 in Kraft.<br />

Die Zuwendung ist zurückzuzahlen, wenn das Vorhaben nach den<br />

Feststellungen des Zuwendungsgebers zu einem Erfolg geführt hat. Der<br />

Zuwendungsgeber stützt seine Feststellung dabei auf die Bewertung bzw.<br />

Stellungnahmen der Deutschen Rohstoffagentur - DERA.<br />

Der Erfolg gilt gemäß den Explorationsförderrichtlinien unter dem<br />

Gesichtspunkt der bestmöglichen Verwertung als eingetreten<br />

a) mit der Aufnahme der regelmäßigen Förderung, soweit hierzu<br />

bergbauliche Investitionsmaßnahmen nicht erforderlich waren,<br />

b) zwei Jahre nach Aufnahme der regelmäßigen Produktion, soweit<br />

bergbauliche Investitionsmaßnahmen erforderlich waren,<br />

c) mit der Veräußerung oder sonstigen Weitergabe des Vorhabens oder

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