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A 95<br />
Bezeichnung der Finanzhilfe<br />
Ziel<br />
Rechtsgrundlage<br />
34. Explorationsprogramm (Explo II)<br />
Gezielte Explorationsförderung zur Gewährleistung der bedarfsgerechten<br />
Versorgung der Industrie mit kritischen Rohstoffen<br />
Richtlinien des BMWi über die Gewährung von bedingt rückzahlbaren<br />
Zuwendungen zur Verbesserung der Versorgung der Bundesrepublik<br />
Deutschland mit kritischen Rohstoffen<br />
Haushaltstitel Kap. 0903, Tit. 892 01<br />
(EU-) Beihilfe:<br />
Ja<br />
Berücksichtigung (anteilig/voll) 100 %<br />
Art der Haushaltsmittel<br />
Finanzielles Volumen<br />
(Mio. €)<br />
Kofinanzierung aus Gebietskörperschaften<br />
oder EU<br />
Art der Subvention<br />
Maßnahme<br />
Bedingt rückzahlbare Darlehen<br />
Nein<br />
2011 2012 2013 2014<br />
0 0 7,5 7,5<br />
Produktivitätshilfe<br />
Mit diesem Instrument zielt die Bundesregierung im Einklang mit der<br />
deutschen Rohstoffstrategie und der EU-Rohstoffinitiative darauf ab, eine<br />
gesicherte und nachhaltige Rohstoffversorgung zu gewährleisten. Das<br />
Explorationsförderprogramm gewährt nach Maßgabe entsprechender<br />
Richtlinien bedingt rückzahlbare Zuwendungen für Vorhaben<br />
a) <strong>zum</strong> Aufsuchen von kritischen Rohstoffen,<br />
b) zur Beteiligung an Aufsuchungsrechten mit dem Ziel der Gewinnung,<br />
Aufbereitung und Verarbeitung zunächst von kritischen Rohstoffen<br />
und<br />
c) <strong>zum</strong> Erwerb von Optionen auf Übernahme von oder Beteiligung an<br />
Aufsuchungsrechten, Gewinnungs- und Aufbereitungsanlagen sowie<br />
Anlagen der ersten Verarbeitungsstufe.<br />
Die Maßnahmen beziehen sich dabei auf Vorhaben im In- und Ausland<br />
und schließen die Durchführung von Machbarkeitsstudien ein. Eine<br />
laufende Gewinnung / Produktion ist von der Förderung ausgeschlossen.<br />
Befristung 31.Dezember 2015<br />
Degression<br />
Evaluierungen<br />
Materielle Ergebnisse im Hinblick auf<br />
die Zielerreichung<br />
Nein<br />
Das Explorationsförderprogramm über die Gewährung von bedingt<br />
rückzahlbaren Zuwendungen zur Verbesserung der Versorgung der<br />
Bundesrepublik Deutschland mit kritischen Rohstoffen ist gemäß seinen<br />
Richtlinien spätestens nach 2 Jahren extern zu evaluieren. Das Programm<br />
trat <strong>zum</strong> 1. Januar 2013 in Kraft.<br />
Die Zuwendung ist zurückzuzahlen, wenn das Vorhaben nach den<br />
Feststellungen des Zuwendungsgebers zu einem Erfolg geführt hat. Der<br />
Zuwendungsgeber stützt seine Feststellung dabei auf die Bewertung bzw.<br />
Stellungnahmen der Deutschen Rohstoffagentur - DERA.<br />
Der Erfolg gilt gemäß den Explorationsförderrichtlinien unter dem<br />
Gesichtspunkt der bestmöglichen Verwertung als eingetreten<br />
a) mit der Aufnahme der regelmäßigen Förderung, soweit hierzu<br />
bergbauliche Investitionsmaßnahmen nicht erforderlich waren,<br />
b) zwei Jahre nach Aufnahme der regelmäßigen Produktion, soweit<br />
bergbauliche Investitionsmaßnahmen erforderlich waren,<br />
c) mit der Veräußerung oder sonstigen Weitergabe des Vorhabens oder