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Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (Oberstufenverordnung ...

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§ 45<br />

Inkrafttreten, Außerkrafttreten<br />

(1) Diese <strong>Verordnung</strong> tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.<br />

(2) Gleichzeitig treten <strong>die</strong> <strong>Verordnung</strong> vom 24. März 2003 (GVBl. LSA S. 61), zuletzt geändert<br />

durch <strong>Verordnung</strong> vom 11. März 2011 (GVBl. LSA S. 537), und <strong>die</strong> Zweite <strong>Verordnung</strong> zur Änderung<br />

der <strong>Oberstufe</strong>nverordnung vom 11. März 2011 (GVBl. LSA S. 537) außer Kraft.<br />

Magdeburg, den November 2013.<br />

Der Kultusminister<br />

des Landes Sachsen-Anhalt<br />

* Haftungsausschluss<br />

Der vorliegende Text <strong>die</strong>nt lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich <strong>die</strong> im Gesetz- und <strong>Verordnung</strong>sblatt des Landes<br />

Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (SVBl. LSA) veröffentlichten Texte.<br />

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