Die Vordrucke für die Rehwild- und Damwild- Abschussanträge sowie die Streckenlisten werden wie bisher von der Kreisjägervereinigung zur Verfügung gestellt. Zur Verringerung der Papierflut und zur Kosteneinsparung weisen wir darauf hin, ausschließlich diese Vordrucke zu verwenden. Die Vordrucke liegen den Bürgermeisterämtern, der Kreisjägervereinigung und den Hegeringleitern auch in elektronischer Form vor. 3. Es ist darauf zu achten, dass die rechnerische und sachliche Übereinstimmung der Eintragungen im Rehwild- und Damwild-Abschussantrag und der Streckenliste gewährleistet ist. 4. Bei der Vorlage von zwei oder mehr Streckenlisten ist die jeweilige Gesamtsumme in eine Streckenliste zu übertragen und die Addition in einer Endsumme dort nachzuweisen. Auf die vollständige Ausfüllung der Streckenliste ist besonders zu achten. 5. Die Abschussanträge für Rehwild und Damwild sind in 4-facher Ausfertigung und sämtliche Streckenlisten in einfacher Fertigung dem Kreisjagdamt zu übergeben. 6. Erlegte Rabenvögel und Kormorane bitten wir auf der ersten Seite der Streckenliste aufzuführen. 7. Bei erlegten Dachsen bitten wir zusätzlich das Datum der Erlegung einzutragen. 8. Bei den Abschussanträgen für Reh- und Damwild ist zwingend die Zustimmung der Jagdgenossenschaft oder des Eigenjagdbesitzers erforderlich. II. Vorlagetermin der neuen Rehwild – und Damwild- Abschussanträge sowie der Streckenlisten ist spätestens der 05. April 2013. Ein späterer Abgabetermin ist aufgrund der Mitte April stattfindenden Sitzung des Kreisjagdamts, in welcher über die Abschussanträge entschieden wird, nicht möglich. III. Abschließend wird noch darauf hingewiesen, dass die nicht fristgerechte Vorlage nach § 40 Abs. 1 Nr. 13 LJG mit Bußgeld bedroht ist, sodass das Kreisjagdamt im Falle einer Fristversäumnis ggf. ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten kann. IV. Die Ausgabe der genehmigten Rehwild- und Damwild- Abschusspläne erfolgt wieder über die Hegeringleiter. Zugmaschinenaktion 2013 TÜV SÜD Auto Service GmbH, Prüfstelle Ingelfingen Zur Abnahme der landwirtschaftlichen Zug- und Arbeitsmaschinen, die mit einer grünen bzw. orangen Plakette versehen sind, kommt der TÜV – SÜD am 23.02.13 Rathaus Hollenbach 8.00 – 12.30 Uhr Bitte merken Sie sich diesen Termin vor. 2 Pressemitteilung des Finanzamtes Öhringen Private Photovoltaikanlagen, Ministerium informiert über Steueränderungen Gewerbeanzeige entfällt Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft informiert die Bürgerinnen und Bürger über Änderungen bei der Besteuerung von Photovoltaikanlagen auf Privatgebäuden. In der Zwischenzeit ist dafür keine Gewerbeanzeige beim Gewerbeamt mehr nötig. Denn die Bürger verwalten hier allein eigenes Vermögen. Nur das Finanzamt muss über die Installation der neuen Anlage unterrichtet werden. „Immer mehr Bürger erzeugen Strom über Photovoltaikanlagen. Sie leisten so ihren persönlichen Beitrag zur Energiewende. Dabei sind auch die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Darüber wollen wir die Bürger informieren“, sagte der Minister für Finanzen und Wirtschaft, Dr. Nils Schmid, am 8. Februar 2013. Dazu wurde nun der ''Aktuelle Tipp'' zur Besteuerung von Photovoltaikanlagen neu aufgelegt. Er umfasst vor allem die Bereiche Umsatz- Einkommen- und Gewerbesteuer. Der aktuelle Tipp ist auf der Homepage des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft (www.mfw.baden-wuerttemberg.de) eingestellt unter Publikationen → Steuern → Der aktuelle Tipp. Dort kann er kostenlos heruntergeladen werden Die frühzeitige Abgabe der Steuererklärung zahlt sich aus Ab Ende März 2013 kann mit den ersten Einkommensteuerbescheiden für 2012 gerechnet werden „Wer schnell an seine Steuererstattung kommen will, sollte jetzt die Steuererklärung bei seinem Finanzamt einreichen“, so Andrea Heck, die Präsidentin der Oberfinanzdirektion Karlsruhe. Ob die Erklärung im Einzelfall tatsächlich zu einer Erstattung führt, hängt von den persönlichen Verhältnissen eines jeden einzelnen ab. Die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung endet zwar erst am 31. Mai. Der Erklärungseingang bei den Finanzämtern nimmt jedoch von Jahresbeginn bis Ende Mai mit stark wachsender Tendenz zu. Dementsprechend entwickelt sich auch die Bearbeitungsdauer. Deshalb zahlt sich die frühzeitige Abgabe der Steuererklärung aus. Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen sind gesetzlich verpflichtet, die für die Finanzämter in dem abgelaufenen Kalenderjahr wichtigen Daten zum 28. Februar bundesweit einer zentralen Stelle elektronisch zur Verfügung zu stellen. Sobald diese Daten den Finanzämtern vorliegen und die edv-technische Unterstützung zur Verfügung steht, kann dort mit der Bearbeitung begonnen werden. „Wir rechnen damit, dass ab Mitte März die Steuerfälle berechnet werden können und ab Ende März die ersten Bescheide den Bürgerinnen und Bürgern zugehen“, betonte der Vorsteher des Finanzamtes Öhringen, Leitender Regierungsdirektor Ernst Frankenbach. Die Oberfinanzpräsidentin und der Leiter des Finanzamtes werben in diesem Zusammenhang für die elektronische Steuererklärung. „Bürgerinnen und Bürger, die ihre Erklärung in elektronischer Form per ELSTER abgeben, haben weitere Vorteile. Elektronische Steuererklärungen ermöglichen eine Beschleunigung des ganzen Verfahrens, Belege und Bescheinigungen müssen nur noch auf Anforderung des Finanzamts vorgelegt werden“, hob die Oberfinanzpräsidentin abschließend hervor. Die Steuerverwaltung stellt zur elektronischen Übermittlung der Steuererklärung ihr Verfahren ELSTER kostenlos zur Verfügung. Nähere Informationen hierzu finden Sie auch unter www.elster.de.