Mitgliederverwaltung - Nordbayerischer Musikbund e.V.
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Der Mitgliedstatus<br />
Jedes Mitglied besitzt einen Status „aktiv“, „passiv“ oder „ehemalig“.<br />
Es gilt:<br />
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Der Nordbayerische <strong>Musikbund</strong> meldet jährlich seine aktiven Mitglieder an das Bayerische<br />
Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Dieses stellt entsprechende<br />
Fördermittel auf Basis der Mitgliedszahlen zur Verfügung.<br />
Für aktive sowie gemeldete passive Mitglieder ist ein Verbandsbeitrag zu entrichten.<br />
Der Verein kann für seine Mitglieder Versicherungsschutz beantragen. Dies betrifft alle<br />
gemeldeten Mitglieder, also sowohl aktive als auch passive Mitglieder.<br />
Hier nochmals die Erläuterung jedes Status:<br />
aktiv<br />
Ein aktives Mitglied (Musiker/in, Dirigent/in usw.) wird vom Verband an das<br />
Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gemeldet.<br />
Für ein aktives Mitglied ist der Verbandsbeitrag zu entrichten.<br />
Hat der Verein Versicherungsschutz beantragt, so ist das aktive Mitglied<br />
versichert.<br />
passiv<br />
Ein passives Mitglied wird nicht an das Bayerische Staatsministerium für<br />
Wissenschaft, Forschung und Kunst gemeldet.<br />
Für ein passives Mitglied ist der Verbandsbeitrag zu entrichten.<br />
Hat der Verein Versicherungsschutz beantragt, so ist das passive Mitglied<br />
versichert. Hiermit können z. B. Vereinsfunktionäre (Vorsitzende, Schriftführer<br />
etc.) abgesichert werden, die nicht selbst aktiv Musik machen.<br />
ehemalig<br />
Ein ehemaliges Mitglied wird nicht an das Bayerische Staatsministerium für<br />
Wissenschaft, Forschung und Kunst gemeldet.<br />
Für ein ehemaliges Mitglied ist KEIN Verbandsbeitrag zu entrichten.<br />
Versicherungsschutz besteht nicht, auch wenn der Verein Versicherungsschutz<br />
beantragt hat.<br />
Bitte beachten Sie: Gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium für<br />
Wissenschaft, Forschung und Kunst ist der Nordbayerische <strong>Musikbund</strong><br />
verpflichtet, die Angaben zu den gemeldeten Mitgliedern über 10 Jahre<br />
aufzubewahren (Nachweispflicht).<br />
Mitglieder, die nicht mehr aktiv oder passiv sind, werden daher nicht sofort<br />
gelöscht, sondern über besagten Zeitraum als „ehemalig“ weitergeführt.<br />
Hinweis für ComMusic-Nutzer: Personen, die gemeldet waren, in der aktuellen<br />
Jahresmeldung aber fehlen, werden in der <strong>Mitgliederverwaltung</strong> automatisch auf<br />
„ehemalig“ gesetzt.<br />
NBMB MV-HA 12/11 – Version 1.0 22/25