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Mitgliederverwaltung - Nordbayerischer Musikbund e.V.

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Der Mitgliedstatus<br />

Jedes Mitglied besitzt einen Status „aktiv“, „passiv“ oder „ehemalig“.<br />

Es gilt:<br />

<br />

<br />

<br />

Der Nordbayerische <strong>Musikbund</strong> meldet jährlich seine aktiven Mitglieder an das Bayerische<br />

Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Dieses stellt entsprechende<br />

Fördermittel auf Basis der Mitgliedszahlen zur Verfügung.<br />

Für aktive sowie gemeldete passive Mitglieder ist ein Verbandsbeitrag zu entrichten.<br />

Der Verein kann für seine Mitglieder Versicherungsschutz beantragen. Dies betrifft alle<br />

gemeldeten Mitglieder, also sowohl aktive als auch passive Mitglieder.<br />

Hier nochmals die Erläuterung jedes Status:<br />

aktiv<br />

Ein aktives Mitglied (Musiker/in, Dirigent/in usw.) wird vom Verband an das<br />

Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gemeldet.<br />

Für ein aktives Mitglied ist der Verbandsbeitrag zu entrichten.<br />

Hat der Verein Versicherungsschutz beantragt, so ist das aktive Mitglied<br />

versichert.<br />

passiv<br />

Ein passives Mitglied wird nicht an das Bayerische Staatsministerium für<br />

Wissenschaft, Forschung und Kunst gemeldet.<br />

Für ein passives Mitglied ist der Verbandsbeitrag zu entrichten.<br />

Hat der Verein Versicherungsschutz beantragt, so ist das passive Mitglied<br />

versichert. Hiermit können z. B. Vereinsfunktionäre (Vorsitzende, Schriftführer<br />

etc.) abgesichert werden, die nicht selbst aktiv Musik machen.<br />

ehemalig<br />

Ein ehemaliges Mitglied wird nicht an das Bayerische Staatsministerium für<br />

Wissenschaft, Forschung und Kunst gemeldet.<br />

Für ein ehemaliges Mitglied ist KEIN Verbandsbeitrag zu entrichten.<br />

Versicherungsschutz besteht nicht, auch wenn der Verein Versicherungsschutz<br />

beantragt hat.<br />

Bitte beachten Sie: Gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium für<br />

Wissenschaft, Forschung und Kunst ist der Nordbayerische <strong>Musikbund</strong><br />

verpflichtet, die Angaben zu den gemeldeten Mitgliedern über 10 Jahre<br />

aufzubewahren (Nachweispflicht).<br />

Mitglieder, die nicht mehr aktiv oder passiv sind, werden daher nicht sofort<br />

gelöscht, sondern über besagten Zeitraum als „ehemalig“ weitergeführt.<br />

Hinweis für ComMusic-Nutzer: Personen, die gemeldet waren, in der aktuellen<br />

Jahresmeldung aber fehlen, werden in der <strong>Mitgliederverwaltung</strong> automatisch auf<br />

„ehemalig“ gesetzt.<br />

NBMB MV-HA 12/11 – Version 1.0 22/25

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