Einladung und Tagesordnung - in Neukirchen Vluyn
Einladung und Tagesordnung - in Neukirchen Vluyn
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E I N L A D U N G<br />
zur 22. Sitzung / WP 2009-2014 des<br />
BAU-, GRÜNFLÄCHEN- UND UMWELTAUSSCHUSSES<br />
am Montag, den 09.09.2013, Beg<strong>in</strong>n 17.00 Uhr,<br />
im großen Sitzungssaal des Rathauses <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong><br />
Für die CDU-Fraktion:<br />
Ralf Dosoudil<br />
Pia Dreuth-Guttenbacher<br />
Klaus Franzen<br />
Gerrit Heckrath<br />
Peter Hericks<br />
Peter Müller<br />
Markus Nacke<br />
Sachk<strong>und</strong>iger Bürger<br />
Sachk<strong>und</strong>ige Bürger<strong>in</strong><br />
Sachk<strong>und</strong>iger Bürger<br />
Stv. Vorsitzender<br />
Für die SPD-Fraktion:<br />
He<strong>in</strong>z Gerd Franken<br />
Timo Glantschnig<br />
Hartmut Kühn<br />
Klaus H<strong>in</strong>terd<strong>in</strong>g<br />
Karl-He<strong>in</strong>z Scharf<br />
Friedhelm Strauch<br />
Vorsitzender<br />
Sachk<strong>und</strong>iger Bürger<br />
Sachk<strong>und</strong>iger Bürger<br />
Sachk<strong>und</strong>iger Bürger<br />
Für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen:<br />
Wolfgang Giesen<br />
Christian Heimke<br />
Persönlicher Vertreter Thomas Wagener<br />
Sachk<strong>und</strong>iger Bürger<br />
Sachk<strong>und</strong>iger Bürger<br />
Für die FDP-Fraktion:<br />
Norbert Wehren<br />
Persönlicher Vertreter Michael Kaiser<br />
Sachk<strong>und</strong>iger Bürger<br />
Für die Fraktion NV AUF geht`s:<br />
Elisabeth Wannenmacher<br />
Persönlicher Vertreter Klaus Köpp<br />
Sachk<strong>und</strong>ige Bürger<strong>in</strong><br />
Sachk<strong>und</strong>iger Bürger<br />
Allen übrigen Ratsmitgliedern zur Kenntnis.
- 2 -<br />
T A G E S O R D N U N G<br />
Zur Geschäftsordnung<br />
a) Feststellung der Anwesenheit<br />
b) Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der <strong>E<strong>in</strong>ladung</strong><br />
c) Ausschließungsgründe<br />
A. Öffentlicher Teil<br />
TOP 1 E<strong>in</strong>wohnerfragen ( max. 15 M<strong>in</strong>uten )<br />
TOP 2 Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse <strong>und</strong> Besonderheiten<br />
bei der Ausführung von Beschlüssen<br />
TOP 3 Anmerkungen zur Niederschrift über die Sitzung des Bau-, Grünflächen- <strong>und</strong><br />
Umweltausschusses -öffentlicher Teil- am 01.07.2013<br />
TOP 4 Anträge zur <strong>Tagesordnung</strong> gem. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW<br />
TOP 5 E<strong>in</strong>führung <strong>und</strong> Verpflichtung e<strong>in</strong>er sachk<strong>und</strong>igen Bürger<strong>in</strong><br />
TOP 6<br />
Kombibau Feuerwehr/Baubetriebshof<br />
-weitere Vorgehensweise bezüglich der Nachtragsmaßnahmen<br />
-Bericht des Projektsteuerers<br />
TOP 7 Brandschutzsanierung Kulturhalle<br />
-Sachstandsbericht<br />
TOP 8 Verkehrssituation <strong>Vluyn</strong>er Nordr<strong>in</strong>g<br />
-Schreiben der Eheleute Bäumken vom 24.07.2013<br />
TOP 9 Antrag der SPD-Fraktion vom 19.08.2013<br />
-Umbau der Bushaltestellen Händelstraße<br />
TOP 10<br />
TOP 11<br />
TOP 12<br />
TOP 13<br />
Sanierung Schulsportanlage<br />
-Sachstand <strong>und</strong> weiteres Vorgehen<br />
-Ausbaubeschluss<br />
Aktualisierung der Vorhaben- <strong>und</strong> Maßnahmenplanung der Bereiche Tiefbau- <strong>und</strong><br />
Grünflächen sowie Hochbauamt<br />
Mitteilungen <strong>und</strong> Anfragen<br />
E<strong>in</strong>wohnerfragest<strong>und</strong>e
Nicht-öffentlicher Teil<br />
- 3 -<br />
TOP 1 Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse <strong>und</strong> Besonderheiten<br />
bei der Ausführung von Beschlüssen<br />
TOP 2 Anmerkungen zur Niederschrift über die Sitzung des Bau-, Grünflächen- <strong>und</strong><br />
Umweltausschusses –nicht-öffentlicher Teil- am 01.07.2013<br />
TOP 3 Anträge zur <strong>Tagesordnung</strong> gem. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW<br />
TOP 4 Mitteilungen <strong>und</strong> Anfragen<br />
<strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong>, den 28.08.2013<br />
He<strong>in</strong>z-Gerd Franken<br />
Ausschussvorsitzender
TOP 02<br />
Der Bürgermeister 23.08.2013<br />
Dez. III / Ämter 68, 65, 60<br />
MITTEILUNGSVORLAGE - öffentlich -<br />
Beratungsfolge:<br />
Sitzungsterm<strong>in</strong>:<br />
BGU 09.09.2013<br />
Betreff:<br />
Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse <strong>und</strong> Besonderheiten bei der<br />
Ausführung von Beschlüssen<br />
Berichterstatter/<strong>in</strong>:<br />
Herr Lenßen, Herr Kallen, Herr Bannasch<br />
Inhalt der Mitteilung:<br />
Die Verwaltung evaluiert die Besonderheiten bei der Ausführung von Beschlüssen sowie den<br />
aktuellen Sachstand zur Beschlussausführung. Sofern Beschlüsse nicht unmittelbar umgesetzt<br />
werden konnten oder sich Besonderheiten bei der Ausführung von Beschlüssen ergeben haben,<br />
über die nicht eigens <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Vorlage berichtet wird, s<strong>in</strong>d diese <strong>in</strong> der beigefügten Anlage<br />
aufgeführt.<br />
Anlage:<br />
Sachstand der unerledigten Beschlüsse<br />
Harald Lenßen
TOP 05<br />
Der Bürgermeister<br />
Datum<br />
Dez. III / Amt 60 .07.2013<br />
MITTEILUNGSVORLAGE - öffentlich -<br />
Beratungsfolge:<br />
Sitzungsterm<strong>in</strong>:<br />
Bau-, Grünflächen- <strong>und</strong> Umweltausschuss 09.09.2013<br />
Betreff:<br />
E<strong>in</strong>führung <strong>und</strong> Verpflichtung e<strong>in</strong>er sachk<strong>und</strong>igen Bürger<strong>in</strong><br />
Berichterstatter/<strong>in</strong>:<br />
Herr Lenßen<br />
Inhalt der Mitteilung:<br />
Der Rat hat <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Sitzung am 10.07.2013 Umbesetzungen <strong>in</strong> den Ausschüssen beschlossen.<br />
Für das bisherige Ausschussmitglied Jeanette Jordan wurde Frau Pia Dreuth-Guttenbacher <strong>in</strong> den<br />
Bau-, Grünflächen- <strong>und</strong> Umweltausschuss berufen.<br />
Gem. § 67 Abs. 3 GO NRW wird die sachk<strong>und</strong>ige Bürger<strong>in</strong> vom Ausschussvorsitzenden<br />
e<strong>in</strong>geführt <strong>und</strong> <strong>in</strong> feierlicher Form zur gesetzmäßigen <strong>und</strong> gewissenhaften Wahrnehmung ihrer<br />
Aufgaben verpflichtet.<br />
Die Verpflichtung kann z. B. <strong>in</strong> der Weise vollzogen werden, dass die zu verpflichtenden<br />
Ausschussmitglieder durch Erheben von den Plätzen ihr E<strong>in</strong>verständnis mit folgender Formel<br />
bek<strong>und</strong>en:<br />
„Ich verpflichte mich, dass ich me<strong>in</strong>e Aufgaben nach bestem Wissen <strong>und</strong> Können<br />
wahrnehme, das Gr<strong>und</strong>gesetz, die Verfassung des Landes <strong>und</strong> die Gesetze beachten <strong>und</strong><br />
me<strong>in</strong>e Pflichten zum Wohle der Geme<strong>in</strong>de erfüllen werde.“<br />
Über die Verpflichtung ist e<strong>in</strong>e Niederschrift anzufertigen, die vom Ausschussvorsitzenden <strong>und</strong><br />
vom Verpflichteten zu unterzeichnen ist.<br />
Lenßen
TOP 06<br />
Der Bürgermeister 23.08.2013<br />
Dez. III / Amt 65<br />
BESCHLUSSVORLAGE - öffentlich -<br />
Beratungsfolge:<br />
Sitzungsterm<strong>in</strong>:<br />
BGU-A. 09.09.2013<br />
Betreff:<br />
Kombistandort Feuerwehr/Baubetriebshof; weitere Vorgehensweise bzgl. Nachtragsmaßnahmen<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der Bau-, Grünflächen- <strong>und</strong> Umweltausschuss beschließt,<br />
die aus den bereitstehenden Mitteln „optische Fassadengestaltung“ noch verfügbaren Mittel (r<strong>und</strong><br />
44.000 von 60.000 €) für den globalen Zweck „Sonstiges/Unvorhergesehenes“ umzuwidmen <strong>und</strong><br />
für den Bedarfsfall die Verwaltung im Interesse e<strong>in</strong>es verzögerungsfreien Baufortschrittes zur<br />
Verausgabung zu ermächtigen. Darüber h<strong>in</strong>aus gehende notwendige Maßnahmen sollen im<br />
engen Rahmen aus dem Haushalt 2013 (Ermächtigungsübertragung aus 2012; überplanm.<br />
Auszahlungen) gedeckt werden. Nur Nachtragsmaßnahmen, für die entweder e<strong>in</strong> Nachweis der<br />
technisch-funktionellen Notwendigkeit oder der e<strong>in</strong>deutigen wirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit<br />
(Amortisation) erbracht ist, sollen umgesetzt werden.<br />
Abstimmung:<br />
Ja-Stimmen :<br />
Ne<strong>in</strong>-Stimmen :<br />
Stimmenthaltungen :<br />
Nicht teilgenommen :<br />
Beteiligungen/Ergebnisse:<br />
- anderer Ämter : 20<br />
- Gleichstell.beauftr. : --<br />
- Personalrat : --<br />
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:<br />
Im laufenden Jahr<br />
Investive Auszahlung: Produkt 0113<br />
PSP-Element 7.000065.700.300<br />
Maßnahme veranschlagt im Haushaltsplan mit<br />
7.100.000 EUR<br />
benötigter Betrag (hier lediglich „Umwidmung“ <strong>in</strong>nerhalb Budget) 44.000 EUR<br />
In Folgejahren<br />
Aufwendungen: Produkt 0113
TOP 06 - 2 -<br />
Kostenstelle/Sachkonto K0113000/57113000<br />
Maßnahme veranschlagt im Haushaltsplan mit<br />
0 EUR<br />
benötigter (ggf. zusätzlicher) Betrag (Abschreibung)<br />
0 EUR<br />
Berichterstatter/<strong>in</strong>:<br />
Herr Lenßen<br />
Schilderung des Sachverhaltes:<br />
Im bisherigen Projektablauf ist es zu 28 Nachtragsauftragsvorschlägen gekommen, von denen 14<br />
nicht beauftragt wurden <strong>und</strong> 4 sich zum Vorlagenerstellungszeitpunkt noch <strong>in</strong> Prüfung bef<strong>in</strong>den.<br />
Bisher wurden <strong>und</strong> weiterh<strong>in</strong> werden Nachtragsvorschläge baugesamtkostenorientiert äußerst<br />
zurückhaltend betrachtet.<br />
In der beigefügten Übersicht s<strong>in</strong>d die Nachtragsangebote im E<strong>in</strong>zelnen aufgelistet. Die Herren<br />
Erwig <strong>und</strong> Bruditz von der projektsteuernden Fa. zebra. Gesellschaft für Baumanagement mbH<br />
s<strong>in</strong>d zur Sitzung e<strong>in</strong>geladen, um sowohl zu Nachträgen wie auch allgeme<strong>in</strong> zum Projektstand <strong>und</strong><br />
Fortgang zu berichten.<br />
Seitens des BGU war zuletzt <strong>in</strong> der Sitzung am 06.05.2013 die Nachtragsbeauftragung u.a. von<br />
elektrischen Rolltoren beschlossen worden.<br />
Es kann davon ausgegangen werden, dass es im konstruktiv-gebäudetechnischen <strong>und</strong><br />
Gebäudeausstattungs-Bereich nicht mehr zu f<strong>in</strong>anziell bedeutsamen weiteren Nachträgen kommt.<br />
Sollten im weiteren Projektablauf sich dennoch technisch-funktionell notwendige oder e<strong>in</strong>deutig<br />
wirtschaftlich vorteilhafte (sich amortisierende) Nachtragsmaßnahmen ergeben, wären diese aus<br />
dem Haushalt 2013 durch Ermächtigungsübertragungen aus 2012 oder als überplanmäßige<br />
Auszahlungen zu decken. Insoweit wird dem Vorschlag der Fa. zebra. GmbH, das Budget<br />
vorsorglich pauschal um 100.000 € zu erhöhen, verwaltungsseitig zur Zeit nicht gefolgt, sondern<br />
es soll anhand des dargestellten Rahmens im E<strong>in</strong>zelfall entschieden werden. Dies auch wegen der<br />
gemäß Baufortschritt immer dichter aufe<strong>in</strong>ander abfolgenden Gewerkeausführung - zur<br />
Vermeidung von Verzögerungen.<br />
Anlage:<br />
1 – Übersicht der Nachtragsangebote (Stand August 2013)<br />
Harald Lenßen
TOP 07<br />
Der Bürgermeister 26.08.2013<br />
Dez. III / Amt 65<br />
MITTEILUNGSVORLAGE - öffentlich -<br />
Beratungsfolge:<br />
Sitzungsterm<strong>in</strong>:<br />
Rat 20.03.2013<br />
BGU 06.05.2013<br />
BGU 01.07.2013<br />
BGU 09.09.2013<br />
HFA 25.09.2013<br />
Rat 02.10.2013<br />
Betreff:<br />
Brandschutzsanierung Kulturhalle<br />
Berichterstatter:<br />
Harald Lenßen, Herr Bannasch, Kerst<strong>in</strong>g + Gallhoff Architekten<br />
Inhalt der Mitteilung:<br />
Der Rat hat <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Sitzung am 20.03.2013 wie folgt beschlossen:<br />
„1.<br />
Die Verwaltung wird im Rahmen der nachfolgenden Arbeitsaufträge <strong>und</strong> Bed<strong>in</strong>gungen beauftragt,<br />
die öffentliche Nutzbarkeit der Kulturhalle <strong>in</strong> allen Funktionen schnellstmöglich<br />
brandschutztechnisch sicher zu stellen <strong>und</strong> die Kulturhalle als Veranstaltungsraum so früh wie<br />
möglich wieder zu eröffnen.<br />
2.<br />
Hierzu ist unverzüglich folgendes zu veranlassen:<br />
a) Prüfung des vorliegenden Sanierungskonzepts (Kerst<strong>in</strong>g + Gallhoff) aus 2012 durch e<strong>in</strong>en<br />
öffentlich bestellten <strong>und</strong> vereidigten Sachverständigen für den vorbeugenden Brandschutz<br />
(bei der Prüfung soll für die e<strong>in</strong>zelnen Brandschutzmängel gleichzeitig e<strong>in</strong>e Bewertung der<br />
jeweiligen Gefahrenstufe erfolgen),<br />
b) Prüfung der oben beschriebenen Rettungswegsituation des Obergeschosses durch<br />
den Sachverständigen anhand der Genehmigungsunterlagen <strong>und</strong> geltenden<br />
Verordnungen,<br />
c) Prüfung des gesamten Gebäudes auf Mängel an den brandschutztechnischen<br />
E<strong>in</strong>richtungen sowie Durchführung aller notwendigen Prüfungen entsprechend der<br />
Technischen Prüfverordnung (TPrüfVO),<br />
d) Bericht zu den Punkten a) bis c) <strong>und</strong> ggf. Beschlussfassung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Sondersitzung des<br />
BGU,<br />
e) Prüfung durch diesen Sachverständigen im Kontakt mit den Aufsichtsbehörden, unter<br />
welchen Bed<strong>in</strong>gungen die Nutzung des Saales kurzfristig wieder möglich ist.<br />
3.
TOP 07 - 2 -<br />
Beauftragung e<strong>in</strong>es Ingenieurbüros zur Umsetzung des Stufenkonzeptes mit dem Ziel der<br />
schnellstmöglichen Nutzung des Saals der Kulturhalle sowie der weiteren Anpassung des<br />
Objektes an die aktuellen Anforderungen.<br />
4.<br />
Zur Deckung notwendiger Investitions- <strong>und</strong> Bauunterhaltungsgelder für diese<br />
Brandschutzsanierung kann zum e<strong>in</strong>en <strong>in</strong>vestiv der <strong>in</strong> 2011 veranschlagte Haushaltsansatz <strong>in</strong><br />
Höhe von 161.000 Euro im Produkt 0113 Gebäudemanagement, Vorhaben-Nr. 7000346<br />
(Brandschutz Kulturhalle) verwendet werden. Bis zu e<strong>in</strong>er möglichen Beschlussfassung des BGU<br />
(Punkt 2 d) werden diese Mittel gesperrt.<br />
5.<br />
a) Die Geschehnisse <strong>und</strong> Abläufe die Kulturhalle betreffend s<strong>in</strong>d für die Zeit von September<br />
2008 (wiederkehrende Prüfung / Brandschau) bis März 2013, <strong>in</strong> allen Details <strong>und</strong> mit allen<br />
Daten aufzuarbeiten,<br />
b) Es s<strong>in</strong>d im zu erstellenden Bericht alle Namen <strong>und</strong> Daten zu nennen, welche mit dem<br />
Thema Brandschutz / Kulturhalle befasst waren,<br />
c) Der Abschlussbericht muss e<strong>in</strong>en Prüfungsvermerk enthalten.“<br />
Die Umsetzung der Beschlüsse des Rates zu den Ziffern 2, 4, 5 ist bereits erfolgt <strong>und</strong> war<br />
Gegenstand der Beratungen diverser Sitzungen <strong>in</strong> 2013. Die zur Wiedereröffnung des Saales der<br />
Kulturhalle erforderlichen Gr<strong>und</strong>lagen (s. Ziffern 1 <strong>und</strong> 3) wurden zwischenzeitlich geschaffen.<br />
Hierzu wird zudem auf folgenden Beschluss des BGU vom 06.05.2013 h<strong>in</strong>gewiesen:<br />
„1.<br />
Das Brandschutzkonzept der Sachverständigen Corall wird nach Freigabe durch die Bauaufsicht<br />
<strong>und</strong> die Brandschutzdienststelle des Kreises Wesel mit den dar<strong>in</strong> vorgesehenen Nutzungen (s.<br />
Sachverhalt zu 2.) als Gr<strong>und</strong>lage für die Sanierungsplanung bestimmt.<br />
2.<br />
Die Brandmeldeanlage soll danach abschließend konfiguriert <strong>und</strong> unverzüglich bestellt <strong>und</strong><br />
e<strong>in</strong>gebaut werden.<br />
3.<br />
Auf der Gr<strong>und</strong>lage des Beschlussteils 1 ist unverzüglich e<strong>in</strong> geeignetes Architekturbüro mit der<br />
Planung der möglichst schnellen <strong>und</strong> stufenweisen Brandschutzsanierung der Kulturhalle zu<br />
beauftragen.“<br />
Das von Corall-Ingenieure erstellte Brandschutzkonzept wurde durch diese mit der<br />
Brandschutzdienststelle des Kreises Wesel im Juli 2013 abgestimmt. Die auf diesem Konzept<br />
aufbauende Planung der Brandschutzsanierung des Architekturbüros Kerst<strong>in</strong>g + Gallhoff<br />
Architekten vom 20.08.2013 (s. BGU-Beschluss Ziffer 3) liegt nunmehr zur Entscheidung vor.<br />
Die Berechnung schließt mit e<strong>in</strong>em Betrag von ca. 928.000 EUR ab, zuzüglich der<br />
Brandmeldeanlage, die separat mit e<strong>in</strong>em Betrag von ca. 34.000 EUR beauftragt wurde. Darüber<br />
h<strong>in</strong>aus fallen erfahrungsgemäß bei der Sanierung von Altbauten weitere Aufwendungen für<br />
Unvorhergesehenes an, die bisher nicht berücksichtigt wurden. Daher ist nach derzeitigem Stand<br />
mit Gesamtkosten von über 1 Mio. EUR zu rechnen. In dieser Gesamtsumme ist neben den<br />
Brandschutzsanierungsmaßnahmen auf Gr<strong>und</strong>lage des von Corall-Ingenieure mit der<br />
Brandschutzdienststelle des Kreises Wesel abgestimmten Brandschutzkonzeptes auch die<br />
bauliche Küchenerweiterung, die im Rahmen des Gesprächs mit den Fraktionsvorsitzenden am<br />
30.07.2013 e<strong>in</strong>vernehmlich beauftragt wurde, berücksichtigt worden.
TOP 07 - 3 -<br />
Die Kostenberechnung ist als Anlage 1 <strong>und</strong> der ermittelte Zeitplan für die gesamten<br />
Sanierungsmaßnahmen bis zur Fertigstellung als Anlage 2 beigefügt. Die Kostenberechnung <strong>und</strong><br />
der Zeitplan werden <strong>in</strong> der BGU-Sitzung von Kerst<strong>in</strong>g + Gallhoff Architekten erläutert.<br />
Wegen der erheblichen Abweichung <strong>und</strong> dem Anstieg der ermittelten Kosten im Vergleich zur<br />
Kostenermittlung gemäß Verwaltungsvorlage für die Ratsitzung am 20.03.2013 über 730 T€<br />
(große Lösung) s<strong>in</strong>d nach Vorlagenerstellung noch wesentliche Fragen von Kerst<strong>in</strong>g & Gallhoff<br />
Architekten bis zum Sitzungsterm<strong>in</strong> h<strong>in</strong>sichtlich Kosten <strong>und</strong> Umfang der erforderlichen<br />
Sanierungsmaßnahmen (KMF-Entfrachtung, Dachflächendämmung, Warmwasserversorgung<br />
etc.) zu klären <strong>und</strong> zu beantworten. Dies <strong>in</strong>sbesondere vor dem H<strong>in</strong>tergr<strong>und</strong>, dass nach der oben<br />
angegebenen Kostenschätzung aus März dieses Jahres noch Sparpotenziale identifiziert werden<br />
konnten (z.B. Wegfall e<strong>in</strong>er Außentreppe). Insofern ist die ermittelte Kostensteigerung<br />
erklärungsbedürftig <strong>und</strong> für die weiteren Beratungen <strong>und</strong> Entscheidung aufzubereiten.<br />
Erst nach Klärung der o.a. Sachverhalte <strong>und</strong> Beantwortung der Fragen kann das Auftragsvolumen<br />
konkretisiert werden. Auf dieser Gr<strong>und</strong>lage ist abschließend die endgültige Aufteilung <strong>in</strong>vestiver<br />
<strong>und</strong> konsumtiver Ausgaben zu prüfen, wobei davon auszugehen ist, dass e<strong>in</strong> hoher konsumtiver<br />
Anteil von deutlich über 50% bestehen wird. Derzeit s<strong>in</strong>d im Haushalt 2013 Mittel für die Sanierung<br />
der Kulturhalle <strong>in</strong> Höhe von <strong>in</strong>vestiv 186.000 EUR <strong>und</strong> konsumtiv 22.750 EUR enthalten. Weitere<br />
Mittel wurden im Rahmen der Beratungen zur Kulturhalle bisher nicht bereitgestellt.<br />
E<strong>in</strong>e Deckung der Aufwendungen für die Sanierung der Kulturhalle <strong>in</strong> dem von Kerst<strong>in</strong>g + Gallhof<br />
Architekten genannten Umfang ist somit aus dem laufenden Haushalt 2013 derzeit nicht<br />
f<strong>in</strong>anzierbar. Die haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen können erst nach Klärung der offenen<br />
Fragen belastbar dargestellt werden.<br />
Das Gespräch mit Kerst<strong>in</strong>g + Gallhoff Architekten ist für den 02.09.2013 term<strong>in</strong>iert. Über das<br />
Ergebnis wird zeitnah berichtet.<br />
Anlagen:<br />
1. Erläuterungsbericht/Kostenschätzung<br />
2. Zeitplan<br />
3. vorläufige Aufteilung der Kosten <strong>in</strong> <strong>in</strong>vestiv <strong>und</strong> konsumtiv<br />
Lenßen
TOP 08<br />
Der Bürgermeister 13.08.2013<br />
Dez. II / Amt 32<br />
MITTEILUNGSVORLAGE - öffentlich -<br />
Beratungsfolge:<br />
Sitzungsterm<strong>in</strong>:<br />
BGU 09.09.2013<br />
Betreff:<br />
Verkehrssituation <strong>Vluyn</strong>er Nordr<strong>in</strong>g<br />
- Schreiben der Eheleute Bäumken vom 24.07.2013<br />
Berichterstatter:<br />
Herr Geulmann / Herr Sonfeld<br />
Beteiligungen/Ergebnisse:<br />
- anderer Ämter : 60<br />
- sonstige : Polizeiwache <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong><br />
Inhalt der Mitteilung:<br />
Die Antragsteller schildern <strong>in</strong> Ihrem Schreiben vom 24.07.2013 die Verkehrssituation <strong>und</strong> das<br />
derzeitige Verkehrsaufkommen für den Bereich des <strong>Vluyn</strong>er Nordr<strong>in</strong>gs.<br />
Zusammenfassend werden folgende Punkte angeregt:<br />
1. Kurzfristige Aufstellung des Geschw<strong>in</strong>digkeitsanzeigesystems<br />
2. E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>er 30-km/h-Zone<br />
3. Verbot für Kraftfahrzeuge bestimmter Gewichtsklassen, Tonnenreduzierung-LKW<br />
4. E<strong>in</strong>richtung von zusätzlichen Parkstreifen<br />
5. Durchführung e<strong>in</strong>er Verkehrszählung<br />
Im Rahmen des § 24 Geme<strong>in</strong>deordnung Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen (GO NRW) werden<br />
Angelegenheiten behandelt <strong>und</strong> dem Rat bzw. e<strong>in</strong>em zuständigen Ausschuss zur<br />
Beschlussfassung vorgelegt, die <strong>in</strong> dessen Zuständigkeit fallen.<br />
Die angeregten Punkte betreffen ausschließlich straßenverkehrsrechtliche Angelegenheiten der<br />
Straßenverkehrsbehörde. Die Straßenverkehrsbehörde ist untere Verwaltungsbehörde <strong>und</strong> <strong>in</strong> der<br />
Anwendung der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht an die Vorgaben des Rates geb<strong>und</strong>en.<br />
Maßgeblich ist vielmehr die StVO selbst <strong>und</strong> die ermessenslenkende Verwaltungsvorschrift.<br />
Die StVO ist B<strong>und</strong>esrecht, das die B<strong>und</strong>esländer als eigene Angelegenheit ausführen (Art. 84<br />
Abs. 1 GG). Die Aufgaben <strong>und</strong> Befugnisse der örtlichen Straßenverkehrsbehörde zur Regelung<br />
des Straßenverkehrs gehören seit jeher zu den staatlichen Aufgaben. Sie werden von den
TOP 08 - 2 -<br />
Kommunen als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahrgenommen <strong>und</strong> gehören demnach<br />
nicht zu den Angelegenheiten des geme<strong>in</strong>deeigenen, durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 Gr<strong>und</strong>gesetz<br />
geschützten Wirkungskreises der Kommune. Regelungen des Straßenverkehrs s<strong>in</strong>d - wie oben<br />
angeführt - danach gr<strong>und</strong>sätzlich ke<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>deeigenen Angelegenheiten, sondern staatliche<br />
Aufgaben. Daraus folgt, dass die Straßenverkehrsbehörden nur an Weisungen der staatlichen<br />
Fachaufsicht geb<strong>und</strong>en s<strong>in</strong>d. Da die Regelung <strong>und</strong> Lenkung des Straßenverkehrs nicht dem<br />
geme<strong>in</strong>dlichen Selbstverwaltungsrecht unterliegt, ist e<strong>in</strong>e Mitwirkung der Geme<strong>in</strong>devertretung<br />
nicht vorgesehen.<br />
Der Antrag der Familie Bäumken ist somit nicht im Rahmen des § 24 GO NRW zu behandeln. Die<br />
Anregungen der Familie Bäumken wurden bereits mit folgendem Ergebnis geprüft:<br />
1. Kurzfristige Aufstellung des Geschw<strong>in</strong>digkeitsanzeigesystems „Smiley“<br />
Das Geschw<strong>in</strong>digkeitsanzeigesystem „Smiley“ wird durch das Ordnungsamt nach Bedarf bzw.<br />
Beschwerdehäufigkeit wechselnd, derzeit meist 14-täglich, aufgestellt. E<strong>in</strong>e Aufstellung am<br />
<strong>Vluyn</strong>er Nordr<strong>in</strong>g wurde aufgr<strong>und</strong> der Anregung kurzfristig umgesetzt.<br />
2. E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>er 30-km/h-Zone<br />
3. Verbot für Kraftfahrzeuge bestimmter Gewichtsklassen, Tonnenreduzierung-LKW<br />
Der <strong>Vluyn</strong>er Nordr<strong>in</strong>g ist der Straßenkategorie HS IV (angebaute Hauptverkehrsstraße) gemäß<br />
den RIN (Richtl<strong>in</strong>ie für <strong>in</strong>tegrierte Netzgestaltung), Ausgabe 2008, zuzuordnen.<br />
Die Kategoriengruppe HS (angebaute Hauptverkehrsstraßen) umfasst angebaute Straßen <strong>in</strong>nerhalb<br />
bebauter Gebiete, die im Wesentlichen der Verb<strong>in</strong>dung dienen bzw. den Verkehr aus Erschließungsstraßen<br />
sammeln. Sie übernehmen <strong>in</strong> der Regel auch die L<strong>in</strong>ien des öffentlichen Personenverkehrs. Sie können auch<br />
Bestandteile zwischengeme<strong>in</strong>dlicher Verb<strong>in</strong>dungen se<strong>in</strong> (Ortsdurchfahrten). Die Straßen s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>bahnig oder<br />
zweibahnig ausgebildet. Die Verknüpfung mit Straßen der gleichen Kategoriengruppe erfolgt im Allgeme<strong>in</strong>en<br />
durch plangleiche Knotenpunkte mit Lichtsignalanlage oder Kreisverkehren. Da die angrenzenden baulichen<br />
Nutzungen unmittelbar von der Straße erschlossen werden, s<strong>in</strong>d die Straßen durch Flächen des ruhenden<br />
Verkehrs geprägt. Die zulässige Höchstgeschw<strong>in</strong>digkeit beträgt 50 km/h. H<strong>in</strong>sichtlich der straßenrechtlichen<br />
Widmung kann es sich um e<strong>in</strong>e B<strong>und</strong>es-, Landes- bzw. Staats-, Kreis- oder Geme<strong>in</strong>destraße handeln.<br />
Im Jahr 2006 wurde der <strong>Vluyn</strong>er Nordr<strong>in</strong>g mit folgender Querschnittsaufteilung ausgebaut:<br />
• 1,50 m Gehweg<br />
• 1,55 m Radweg + Sicherheitsstreifen<br />
• 6,50 m Fahrbahn (Begegnungsfälle Lkw/Lkw <strong>und</strong> Bus/Bus bei unverm<strong>in</strong>derter<br />
Geschw<strong>in</strong>digkeit möglich)<br />
• 1,55 m Radweg + Sicherheitsstreifen<br />
• 1,50 m Gehweg<br />
• Gesamtquerschnittsbreite 12,60 m<br />
Der Querschnitt entspricht e<strong>in</strong>er typischen Hauptverkehrsstraße, wie <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>schlägigen<br />
Richtl<strong>in</strong>ien vorgesehen. Die E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>er 30 km/h-Zone, sowie e<strong>in</strong>er Tonnenreduzierung für<br />
LKW wird als nicht notwendig erachtet, da sie der Kategorie der Straße nicht entsprechend würde.<br />
H<strong>in</strong>weis:<br />
Der genehmigungspflichtige Schwerlastverkehr wird ausschließlich über die Niederrhe<strong>in</strong>allee<br />
abgewickelt; lediglich der nicht-genehmigungspflichtige LKW-Verkehr kann den <strong>Vluyn</strong>er Nordr<strong>in</strong>g<br />
nutzen.
4. E<strong>in</strong>richtung von zusätzlichen Parkstreifen<br />
TOP 08 - 3 -<br />
Im Bereich des <strong>Vluyn</strong>er Nordr<strong>in</strong>gs s<strong>in</strong>d an verschiedenen Stellen Parkbuchten baulich angelegt.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus kann im übrigen Straßenverlauf auch am Straßenrand geparkt werden. Ausnahme<br />
bilden hier lediglich e<strong>in</strong>ige Teilbereiche <strong>in</strong> Kurven oder E<strong>in</strong>fahrtsbereichen. E<strong>in</strong>e zusätzliche<br />
E<strong>in</strong>richtung von Parkstreifen ist entbehrlich, da bereits mehr als die Hälfte der Fahrbahnränder<br />
beparkt werden können, was auch der Geschw<strong>in</strong>digkeitsreduzierung dient. Derzeit s<strong>in</strong>d der<br />
Verwaltung ke<strong>in</strong>e Probleme bzgl. zu ger<strong>in</strong>ger Parkflächen bekannt.<br />
5. Durchführung e<strong>in</strong>er Verkehrszählung<br />
Das Gr<strong>und</strong>stück der Beschwerdeführer liegt zwischen der Feldstraße <strong>und</strong> dem Rayener Kirchweg.<br />
Die letzte Verkehrszählung datiert aus dem Jahr 2001. Die damals aufgestellte <strong>und</strong> beschlossene<br />
Prognose für den Verkehrsentwicklungsplan (aus 2004) liegt bei 6.600 Kfz/24h auf dem<br />
betreffenden Straßenabschnitt. Die Notwendigkeit e<strong>in</strong>er neuen Verkehrszählung wird seitens der<br />
Verwaltung aktuell nicht gesehen, könnte aber ggfls. im Rahmen e<strong>in</strong>er neuen<br />
Verkehrsentwicklungsplanung zukünftig aufgegriffen werden.<br />
Stellungnahme Polizei <strong>Neukirchen</strong>-<strong>Vluyn</strong><br />
Das Schreiben der Antragsteller wurde der örtlichen Polizeiwache mit der Bitte um Stellungnahme<br />
zugeleitet.<br />
Aus Sicht der Polizei entspricht der Ausbau des <strong>Vluyn</strong>er Nordr<strong>in</strong>gs e<strong>in</strong>er Straße mit <strong>in</strong>nerörtlichem<br />
Verb<strong>in</strong>dungscharakter. Der Ausbauzustand wird als gut bezeichnet. Rad- <strong>und</strong> Fußwege s<strong>in</strong>d<br />
getrennt vom übrigen Straßenbereich sicher angelegt. Bauliche Querungshilfen <strong>und</strong><br />
Schülerlotsendienst lassen ke<strong>in</strong>e speziellen Gefahrenstellen für den Schulwegverkehr erkennen.<br />
In den vergangenen Jahren hat es aus polizeilicher Sicht bisher ke<strong>in</strong>e Äuffälligkeiten bzgl. der<br />
Verkehrssituation gegeben; das Unfallgeschehen <strong>in</strong> den letzten Jahren sei unauffällig gewesen.<br />
Derzeit wird aus polizeilicher Sicht ke<strong>in</strong>e Handlungsnotwendigkeit gesehen, konkrete<br />
Überwachungsmaßnahmen seitens der Polizei seien nicht beabsichtigt. Dennoch wird e<strong>in</strong>e<br />
Verb<strong>in</strong>dungsaufnahme durch die Polizei mit dem Antragsteller erfolgen, um ggf. weiterführende<br />
H<strong>in</strong>weise zu erlangen um die Lage besser beurteilen zu können.<br />
Die Antragsteller werden entsprechend <strong>in</strong>formiert.<br />
Anlage:<br />
Schreiben der Eheleute Bäumken vom 24.07.2013<br />
In Vertretung<br />
Geulmann<br />
Beigeordneter
TOP 10<br />
Der Bürgermeister 08.08.2013<br />
Dez. III / Amt 60.4 / 65<br />
BESCHLUSSVORLAGE - öffentlich -<br />
Beratungsfolge:<br />
Sitzungsterm<strong>in</strong>:<br />
BGU 09.09.2013<br />
Betreff: Sanierung Schulsportanlage<br />
Sachstand <strong>und</strong> weiteres Vorgehen<br />
- Ausbaubeschluss<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der Bau-, Grünflächen- <strong>und</strong> Umweltausschuss nimmt den Sachstand der Sanierung der<br />
Schulsportanlage zur Kenntnis <strong>und</strong> beschließt die Optimierung der Schulsportanlage gemäß den<br />
Empfehlungen der Verwaltung wie folgt:<br />
Von den für den Bauteil 1 nicht verfügten Mitteln werden 45.000.- EUR bereitgestellt:<br />
• prioritär für e<strong>in</strong>en zusätzlichen Geräteraum (Fertiggarage) e<strong>in</strong>schließlich der notwendigen<br />
Beiarbeiten (z.B. F<strong>und</strong>amentarbeiten, Anschluss an Entwässerung, Anschluss an<br />
gepflasterte Flächen).<br />
• Bei günstigem Ausschreibungsergebnis des Geräteraums können die dann noch freien<br />
Mittel für den Ersatz des alten Maschendrahtzaunes durch e<strong>in</strong>en Stabgitterzaun<br />
e<strong>in</strong>schließlich e<strong>in</strong>er „Kan<strong>in</strong>chenbremse“ e<strong>in</strong>gesetzt werden.<br />
Abstimmung:<br />
Ja-Stimmen :<br />
Ne<strong>in</strong>-Stimmen :<br />
Stimmenthaltungen :<br />
Nicht teilgenommen :<br />
Beteiligungen/Ergebnisse:<br />
- anderer Ämter : 40, 65, 68<br />
- Gleichstell.beauftr. : ---<br />
- Personalrat : ---<br />
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:<br />
Im laufenden Jahr<br />
Aufwendungen: Produkt K1130000<br />
Kostenstelle / Sachkonto K1130000 / 78520000<br />
Maßnahme veranschlagt mit<br />
45.000.- EUR
TOP 10 - 2 -<br />
Berichterstatter:<br />
Herr Lenßen<br />
Schilderung des Sachverhaltes:<br />
Sachstand zeitliche Realisierung<br />
Der Rat hat <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Sitzung am 19.05.2010 mit Ausbaubeschluss festgelegt, unverzüglich die<br />
Modernisierung der Schulsportanlage <strong>in</strong> drei Bauste<strong>in</strong>en auf der Basis des Berichtes von GEO 3,<br />
Büro für Objektplanung vom März 2010, durchzuführen.<br />
Mit diesem Beschluss wurde der Startschuss zur abschnittsweisen Sanierung der<br />
Schulsportanlage gegeben. Am 19.06.2012 wurde der erste Bauteil, die Wettkampfbahn, offiziell<br />
<strong>in</strong> Betrieb genommen, Ende Dezember 2012 erfolgte dann auch die Freigabe des zweiten<br />
Bauteils, des Kunstrasenkle<strong>in</strong>spielfeldes. Mit der Realisierung des dritten Bauteils (Rasenspielfeld<br />
Realschule) kann noch nicht begonnen werden. Hier müssen erst die bisherigen konzeptionellen<br />
Planungen mit Blick auf die Sanierung des Julius-Stursberg-Gymnasiums als auch h<strong>in</strong>sichtlich der<br />
Qualität <strong>und</strong> Quantität des Bedarfes von Schulen, Stadtsportverband <strong>und</strong> Vere<strong>in</strong>en überprüft<br />
werden.<br />
Sachstand bauliche Umsetzung der ersten zwei Bauteile<br />
Die vom Bau-, Grünflächen- <strong>und</strong> Umweltausschuss beschlossenen Ausbauplanungen (BGU<br />
22.11.2010 / Bauteil 1 <strong>und</strong> BGU 06.02.12 / Bauteil 2) wurden umgesetzt <strong>und</strong> konnten zum<br />
derzeitigen Sachstand zum größten Teil schlussgerechnet werden. Es stehen noch an:<br />
• die Nacharbeitung von Mängeln durch die Fa. Sieg (Bauteil 1 im Rahmen der<br />
Gewährleistung)<br />
• Anfang September 2013 die Montage der Hockeybande <strong>und</strong><br />
• die Kompensation der durch die Sanierung notwendig gewordenen Rodung der „alten“<br />
Rahmenpflanzung beider Bauteile.<br />
Sachstand Erfahrungen gut e<strong>in</strong>em Jahr nach Inbetriebnahme<br />
Mit Ausbau der alten Wettkampfbahn <strong>und</strong> des Kle<strong>in</strong>spielfeldes <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e multifunktionale Sportstätte<br />
wurde mit Wahl des Belages Kunststoff für die Laufbahnen <strong>und</strong> Kunstrasen für das Kle<strong>in</strong>spielfeld<br />
e<strong>in</strong>e qualitativ hochwertige Anlage geschaffen, die die Nutzungszeit der Sporte<strong>in</strong>richtungen im<br />
Vergleich zur alten Sportanlage um e<strong>in</strong> Vielfaches erhöht hat. Nach Aussagen des<br />
Stadtsportverbandes ist auch nach der schulischen Nutzung allerhand los. Die mit Inbetriebnahme<br />
gewonnenen Erfahrungen aus gut e<strong>in</strong>em Jahr zeigen, dass zur Sicherung der Qualität der Anlage<br />
<strong>und</strong> zur Aufrechterhaltung ihrer vollen Funktionsfähigkeit der Unterhaltungsaufwand auf den<br />
Kunststoffflächen sehr hoch ist. Dies wird bed<strong>in</strong>gt durch e<strong>in</strong>e starke Verschmutzung der Bahnen<br />
durch „Kan<strong>in</strong>chenbohnen“. Vor diesem H<strong>in</strong>tergr<strong>und</strong>, aber auch vor dem H<strong>in</strong>tergr<strong>und</strong>, dass<br />
Laufbahnen aus Kunststoff <strong>und</strong> Kunstrasenflächen <strong>in</strong> der gegebenen Größenordnung nicht „mit<br />
dem Handbesen“ wirtschaftlich <strong>und</strong> qualitativ angemessen unterhalten werden können, wurde im<br />
Rahmen der Haushaltsberatungen 2013 vom Rat beschlossen, zu Lasten des Budgets<br />
„Unterhaltung“ e<strong>in</strong> entsprechendes Pflegegerät anzuschaffen. Dieses steht seit Mitte Juli 2013 zur<br />
Verfügung. Die ersten Pflegedurchgänge zeigen, dass e<strong>in</strong>e qualitativ hochwertige <strong>und</strong> effektive<br />
Unterhaltung beider Flächen – Laufbahnen <strong>und</strong> Kunstrasen – nunmehr gegeben ist. Derzeit ist<br />
dieses Pflegegerät <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em der mit der Sanierung der Sportanlage geschaffenen Geräteräume<br />
(Fertiggaragen) untergestellt. So können Stadtsportverband als Mitunterhalter <strong>und</strong> Baubetriebshof<br />
als Hauptunterhalter ohne große Wege schnell auf Verunre<strong>in</strong>igungen reagieren. Als Dauerlösung<br />
kann jedoch diese Unterbr<strong>in</strong>gungsmöglichkeit nicht herhalten – zum e<strong>in</strong>en wird der Stauraum für
TOP 10 - 3 -<br />
mobile Sportgeräte wie z.B. Bälle, Startblöcke, Volleyballnetz blockiert, zum anderen gibt es aus<br />
versicherungstechnischen Gründen (z.B. Zugang zum Pflegegerät auch für andere als das<br />
Pflegepersonal möglich, Unfallgefahr wegen Enge) erhebliche Bedenken.<br />
Neben der Anschaffung des o.g. Pflegegerätes wurde auch versucht, durch Bejagung der Flächen<br />
den durch die Kan<strong>in</strong>chen verursachten Problemen wie Löcher <strong>in</strong> den Rasenflächen<br />
(Kan<strong>in</strong>chenbauten) <strong>und</strong> Verunre<strong>in</strong>igung der Kunststoffflächen („Kan<strong>in</strong>chenbohnen“)<br />
entgegenzutreten. Wiederholte Bejagungen der Schulsportanlage zeigten im o.a.<br />
Erfahrungszeitraum nur e<strong>in</strong>en zweifelhaften Erfolg. In Abstimmung mit der Unteren Jagdbehörde,<br />
den ortsansässigen Jagdpächtern <strong>und</strong> dem Baubetriebshof als Unterhalter werden dennoch auch<br />
<strong>in</strong> der Zukunft weitere Bejagungen stattf<strong>in</strong>den. Festzuhalten ist, dass mit Besiedlung der Fläche<br />
Niederberg e<strong>in</strong>e „Flucht“ der Kan<strong>in</strong>chen nach Norden Richtung Schulsportanlage stattgef<strong>und</strong>en<br />
hat <strong>und</strong> der alte Maschendraht auf der südlichen <strong>und</strong> westlichen Grenze des Schulgeländes ke<strong>in</strong><br />
unüberw<strong>in</strong>dliches H<strong>in</strong>dernis für die Kan<strong>in</strong>chen darstellt. E<strong>in</strong>e mögliche Option zur E<strong>in</strong>dämmung der<br />
Kan<strong>in</strong>chenplage könnte deshalb die Erneuerung des Maschendrahtzaunes <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es<br />
Stabgitterzaunes e<strong>in</strong>schließlich e<strong>in</strong>er „Kan<strong>in</strong>chenbremse“ im Fußbereich se<strong>in</strong>.<br />
F<strong>in</strong>anzieller Sachstand der Realisierung<br />
Auf Gr<strong>und</strong> günstiger Ausschreibungsergebnisse konnten neben dem vom BGU beschlossenem<br />
M<strong>in</strong>dest-Ausbaupaket des ersten Bauteils die Wünsche nach e<strong>in</strong>er Hockeybande (Montage<br />
Anfang September) <strong>und</strong> nach e<strong>in</strong>em unmittelbar an die Wettkampfbahn angrenzenden<br />
Geräteraum (zwei Fertiggaragen) realisiert werden.<br />
Zum heutigen Zeitpunkt stehen noch weitere Mittel aus den für Bauteil 1 <strong>und</strong> Bauteil 2<br />
e<strong>in</strong>gestellten Mitteln (880.000 EUR für Bauteil 1 e<strong>in</strong>schließl. Planung <strong>und</strong> 430.000 EUR für Bauteil<br />
2 e<strong>in</strong>schließl. Planung) zur Verfügung. Sie belaufen sich auf ger<strong>und</strong>et 45.000.- EUR bei Bauteil 1<br />
<strong>und</strong> auf ger<strong>und</strong>et 30.000.- EUR bei Bauteil 2. Die für den Bauteil 3 (Rasenspielfeld Realschule) im<br />
Haushalt 2013 e<strong>in</strong>gestellten Mittel <strong>in</strong> Höhe von 10.000 EUR für Planung werden <strong>in</strong> diesem Jahr<br />
nicht benötigt.<br />
Empfehlung der Verwaltung zur weiteren Optimierung der Schulsportanlage<br />
Vor dem genannten Sachverhalt empfiehlt die Verwaltung, von den noch nicht verfügten Mitteln<br />
aus Bauteil 1 <strong>in</strong> Höhe von ger<strong>und</strong>et 45.000.- EUR:<br />
• e<strong>in</strong>en zusätzlichen Geräteraum (Fertiggarage) e<strong>in</strong>schließlich der notwendigen Beiarbeiten<br />
(F<strong>und</strong>amentarbeiten, Anschluss an Entwässerung, Anschluss an gepflasterte Fläche,<br />
Anschluss an Strom) aufzustellen <strong>und</strong>, bei günstigem Ausschreibungsergebnis<br />
• den Ersatz des „alten“ Maschendrahtzaunes durch e<strong>in</strong>en Stabgitterzaun e<strong>in</strong>schließlich e<strong>in</strong>er<br />
„Kan<strong>in</strong>chenbremse“ vorzunehmen.<br />
Lenßen
TOP 11<br />
Der Bürgermeister .08.2013<br />
Dez. III / Ämter 60 <strong>und</strong> 65<br />
MITTEILUNGSVORLAGE - öffentlich -<br />
Beratungsfolge:<br />
Sitzungsterm<strong>in</strong>:<br />
BGU 09.09.2013<br />
Betreff:<br />
Aktualisierung der Vorhaben- <strong>und</strong> Maßnahmenplanung der Bereiche Tiefbau- <strong>und</strong> Grünflächenamt<br />
sowie Hochbauamt<br />
Berichterstatter/<strong>in</strong>:<br />
Herr Lenßen, Frau Seemann, Herr Bannasch<br />
Inhalt der Mitteilung:<br />
Die <strong>in</strong> den Anlagen beigefügten Übersichten zur aktuellen Vorhaben- <strong>und</strong> Maßnahmenplanung der<br />
Bereiche Tiefbau- <strong>und</strong> Grünflächenamt werden zur Kenntnis gegeben. Wiedergegeben wird der<br />
Sachstand aus Sicht der Verwaltung vorbehaltlich noch zu fassender Beschlüsse. Die weitere<br />
Erläuterung <strong>und</strong> ggf. Ergänzung erfolgt durch mündlichen Bericht <strong>in</strong> der Sitzung.<br />
Die Darstellung der aktuellen Vorhaben- <strong>und</strong> Maßnahmenplanung für das Hochbauamt (Amt 65)<br />
erfolgt <strong>in</strong> der gewohnten Form wieder <strong>in</strong> der BGU- Sitzung am 11.11.2013. Auf die aktuellen<br />
Sachverhaltsdarstellungen des Amtes 65 zu TOP 2 „Bericht der Verwaltung über nicht<br />
ausgeführte Beschlüsse <strong>und</strong> Besonderheiten bei der Ausführung von Beschlüssen“ wird<br />
verwiesen.<br />
Anlage:<br />
Maßnahmenplanung Tiefbau- <strong>und</strong> Grünflächenamt, Stand: 23.08.2013<br />
Lenßen