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Einladung und Tagesordnung - in Neukirchen Vluyn

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TOP 07<br />

Der Bürgermeister 26.08.2013<br />

Dez. III / Amt 65<br />

MITTEILUNGSVORLAGE - öffentlich -<br />

Beratungsfolge:<br />

Sitzungsterm<strong>in</strong>:<br />

Rat 20.03.2013<br />

BGU 06.05.2013<br />

BGU 01.07.2013<br />

BGU 09.09.2013<br />

HFA 25.09.2013<br />

Rat 02.10.2013<br />

Betreff:<br />

Brandschutzsanierung Kulturhalle<br />

Berichterstatter:<br />

Harald Lenßen, Herr Bannasch, Kerst<strong>in</strong>g + Gallhoff Architekten<br />

Inhalt der Mitteilung:<br />

Der Rat hat <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Sitzung am 20.03.2013 wie folgt beschlossen:<br />

„1.<br />

Die Verwaltung wird im Rahmen der nachfolgenden Arbeitsaufträge <strong>und</strong> Bed<strong>in</strong>gungen beauftragt,<br />

die öffentliche Nutzbarkeit der Kulturhalle <strong>in</strong> allen Funktionen schnellstmöglich<br />

brandschutztechnisch sicher zu stellen <strong>und</strong> die Kulturhalle als Veranstaltungsraum so früh wie<br />

möglich wieder zu eröffnen.<br />

2.<br />

Hierzu ist unverzüglich folgendes zu veranlassen:<br />

a) Prüfung des vorliegenden Sanierungskonzepts (Kerst<strong>in</strong>g + Gallhoff) aus 2012 durch e<strong>in</strong>en<br />

öffentlich bestellten <strong>und</strong> vereidigten Sachverständigen für den vorbeugenden Brandschutz<br />

(bei der Prüfung soll für die e<strong>in</strong>zelnen Brandschutzmängel gleichzeitig e<strong>in</strong>e Bewertung der<br />

jeweiligen Gefahrenstufe erfolgen),<br />

b) Prüfung der oben beschriebenen Rettungswegsituation des Obergeschosses durch<br />

den Sachverständigen anhand der Genehmigungsunterlagen <strong>und</strong> geltenden<br />

Verordnungen,<br />

c) Prüfung des gesamten Gebäudes auf Mängel an den brandschutztechnischen<br />

E<strong>in</strong>richtungen sowie Durchführung aller notwendigen Prüfungen entsprechend der<br />

Technischen Prüfverordnung (TPrüfVO),<br />

d) Bericht zu den Punkten a) bis c) <strong>und</strong> ggf. Beschlussfassung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Sondersitzung des<br />

BGU,<br />

e) Prüfung durch diesen Sachverständigen im Kontakt mit den Aufsichtsbehörden, unter<br />

welchen Bed<strong>in</strong>gungen die Nutzung des Saales kurzfristig wieder möglich ist.<br />

3.

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