Einladung und Tagesordnung - in Neukirchen Vluyn
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TOP 07<br />
Der Bürgermeister 26.08.2013<br />
Dez. III / Amt 65<br />
MITTEILUNGSVORLAGE - öffentlich -<br />
Beratungsfolge:<br />
Sitzungsterm<strong>in</strong>:<br />
Rat 20.03.2013<br />
BGU 06.05.2013<br />
BGU 01.07.2013<br />
BGU 09.09.2013<br />
HFA 25.09.2013<br />
Rat 02.10.2013<br />
Betreff:<br />
Brandschutzsanierung Kulturhalle<br />
Berichterstatter:<br />
Harald Lenßen, Herr Bannasch, Kerst<strong>in</strong>g + Gallhoff Architekten<br />
Inhalt der Mitteilung:<br />
Der Rat hat <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Sitzung am 20.03.2013 wie folgt beschlossen:<br />
„1.<br />
Die Verwaltung wird im Rahmen der nachfolgenden Arbeitsaufträge <strong>und</strong> Bed<strong>in</strong>gungen beauftragt,<br />
die öffentliche Nutzbarkeit der Kulturhalle <strong>in</strong> allen Funktionen schnellstmöglich<br />
brandschutztechnisch sicher zu stellen <strong>und</strong> die Kulturhalle als Veranstaltungsraum so früh wie<br />
möglich wieder zu eröffnen.<br />
2.<br />
Hierzu ist unverzüglich folgendes zu veranlassen:<br />
a) Prüfung des vorliegenden Sanierungskonzepts (Kerst<strong>in</strong>g + Gallhoff) aus 2012 durch e<strong>in</strong>en<br />
öffentlich bestellten <strong>und</strong> vereidigten Sachverständigen für den vorbeugenden Brandschutz<br />
(bei der Prüfung soll für die e<strong>in</strong>zelnen Brandschutzmängel gleichzeitig e<strong>in</strong>e Bewertung der<br />
jeweiligen Gefahrenstufe erfolgen),<br />
b) Prüfung der oben beschriebenen Rettungswegsituation des Obergeschosses durch<br />
den Sachverständigen anhand der Genehmigungsunterlagen <strong>und</strong> geltenden<br />
Verordnungen,<br />
c) Prüfung des gesamten Gebäudes auf Mängel an den brandschutztechnischen<br />
E<strong>in</strong>richtungen sowie Durchführung aller notwendigen Prüfungen entsprechend der<br />
Technischen Prüfverordnung (TPrüfVO),<br />
d) Bericht zu den Punkten a) bis c) <strong>und</strong> ggf. Beschlussfassung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Sondersitzung des<br />
BGU,<br />
e) Prüfung durch diesen Sachverständigen im Kontakt mit den Aufsichtsbehörden, unter<br />
welchen Bed<strong>in</strong>gungen die Nutzung des Saales kurzfristig wieder möglich ist.<br />
3.