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Einladung und Tagesordnung - in Neukirchen Vluyn

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TOP 07 - 2 -<br />

Beauftragung e<strong>in</strong>es Ingenieurbüros zur Umsetzung des Stufenkonzeptes mit dem Ziel der<br />

schnellstmöglichen Nutzung des Saals der Kulturhalle sowie der weiteren Anpassung des<br />

Objektes an die aktuellen Anforderungen.<br />

4.<br />

Zur Deckung notwendiger Investitions- <strong>und</strong> Bauunterhaltungsgelder für diese<br />

Brandschutzsanierung kann zum e<strong>in</strong>en <strong>in</strong>vestiv der <strong>in</strong> 2011 veranschlagte Haushaltsansatz <strong>in</strong><br />

Höhe von 161.000 Euro im Produkt 0113 Gebäudemanagement, Vorhaben-Nr. 7000346<br />

(Brandschutz Kulturhalle) verwendet werden. Bis zu e<strong>in</strong>er möglichen Beschlussfassung des BGU<br />

(Punkt 2 d) werden diese Mittel gesperrt.<br />

5.<br />

a) Die Geschehnisse <strong>und</strong> Abläufe die Kulturhalle betreffend s<strong>in</strong>d für die Zeit von September<br />

2008 (wiederkehrende Prüfung / Brandschau) bis März 2013, <strong>in</strong> allen Details <strong>und</strong> mit allen<br />

Daten aufzuarbeiten,<br />

b) Es s<strong>in</strong>d im zu erstellenden Bericht alle Namen <strong>und</strong> Daten zu nennen, welche mit dem<br />

Thema Brandschutz / Kulturhalle befasst waren,<br />

c) Der Abschlussbericht muss e<strong>in</strong>en Prüfungsvermerk enthalten.“<br />

Die Umsetzung der Beschlüsse des Rates zu den Ziffern 2, 4, 5 ist bereits erfolgt <strong>und</strong> war<br />

Gegenstand der Beratungen diverser Sitzungen <strong>in</strong> 2013. Die zur Wiedereröffnung des Saales der<br />

Kulturhalle erforderlichen Gr<strong>und</strong>lagen (s. Ziffern 1 <strong>und</strong> 3) wurden zwischenzeitlich geschaffen.<br />

Hierzu wird zudem auf folgenden Beschluss des BGU vom 06.05.2013 h<strong>in</strong>gewiesen:<br />

„1.<br />

Das Brandschutzkonzept der Sachverständigen Corall wird nach Freigabe durch die Bauaufsicht<br />

<strong>und</strong> die Brandschutzdienststelle des Kreises Wesel mit den dar<strong>in</strong> vorgesehenen Nutzungen (s.<br />

Sachverhalt zu 2.) als Gr<strong>und</strong>lage für die Sanierungsplanung bestimmt.<br />

2.<br />

Die Brandmeldeanlage soll danach abschließend konfiguriert <strong>und</strong> unverzüglich bestellt <strong>und</strong><br />

e<strong>in</strong>gebaut werden.<br />

3.<br />

Auf der Gr<strong>und</strong>lage des Beschlussteils 1 ist unverzüglich e<strong>in</strong> geeignetes Architekturbüro mit der<br />

Planung der möglichst schnellen <strong>und</strong> stufenweisen Brandschutzsanierung der Kulturhalle zu<br />

beauftragen.“<br />

Das von Corall-Ingenieure erstellte Brandschutzkonzept wurde durch diese mit der<br />

Brandschutzdienststelle des Kreises Wesel im Juli 2013 abgestimmt. Die auf diesem Konzept<br />

aufbauende Planung der Brandschutzsanierung des Architekturbüros Kerst<strong>in</strong>g + Gallhoff<br />

Architekten vom 20.08.2013 (s. BGU-Beschluss Ziffer 3) liegt nunmehr zur Entscheidung vor.<br />

Die Berechnung schließt mit e<strong>in</strong>em Betrag von ca. 928.000 EUR ab, zuzüglich der<br />

Brandmeldeanlage, die separat mit e<strong>in</strong>em Betrag von ca. 34.000 EUR beauftragt wurde. Darüber<br />

h<strong>in</strong>aus fallen erfahrungsgemäß bei der Sanierung von Altbauten weitere Aufwendungen für<br />

Unvorhergesehenes an, die bisher nicht berücksichtigt wurden. Daher ist nach derzeitigem Stand<br />

mit Gesamtkosten von über 1 Mio. EUR zu rechnen. In dieser Gesamtsumme ist neben den<br />

Brandschutzsanierungsmaßnahmen auf Gr<strong>und</strong>lage des von Corall-Ingenieure mit der<br />

Brandschutzdienststelle des Kreises Wesel abgestimmten Brandschutzkonzeptes auch die<br />

bauliche Küchenerweiterung, die im Rahmen des Gesprächs mit den Fraktionsvorsitzenden am<br />

30.07.2013 e<strong>in</strong>vernehmlich beauftragt wurde, berücksichtigt worden.

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