Einladung und Tagesordnung - in Neukirchen Vluyn
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TOP 07 - 2 -<br />
Beauftragung e<strong>in</strong>es Ingenieurbüros zur Umsetzung des Stufenkonzeptes mit dem Ziel der<br />
schnellstmöglichen Nutzung des Saals der Kulturhalle sowie der weiteren Anpassung des<br />
Objektes an die aktuellen Anforderungen.<br />
4.<br />
Zur Deckung notwendiger Investitions- <strong>und</strong> Bauunterhaltungsgelder für diese<br />
Brandschutzsanierung kann zum e<strong>in</strong>en <strong>in</strong>vestiv der <strong>in</strong> 2011 veranschlagte Haushaltsansatz <strong>in</strong><br />
Höhe von 161.000 Euro im Produkt 0113 Gebäudemanagement, Vorhaben-Nr. 7000346<br />
(Brandschutz Kulturhalle) verwendet werden. Bis zu e<strong>in</strong>er möglichen Beschlussfassung des BGU<br />
(Punkt 2 d) werden diese Mittel gesperrt.<br />
5.<br />
a) Die Geschehnisse <strong>und</strong> Abläufe die Kulturhalle betreffend s<strong>in</strong>d für die Zeit von September<br />
2008 (wiederkehrende Prüfung / Brandschau) bis März 2013, <strong>in</strong> allen Details <strong>und</strong> mit allen<br />
Daten aufzuarbeiten,<br />
b) Es s<strong>in</strong>d im zu erstellenden Bericht alle Namen <strong>und</strong> Daten zu nennen, welche mit dem<br />
Thema Brandschutz / Kulturhalle befasst waren,<br />
c) Der Abschlussbericht muss e<strong>in</strong>en Prüfungsvermerk enthalten.“<br />
Die Umsetzung der Beschlüsse des Rates zu den Ziffern 2, 4, 5 ist bereits erfolgt <strong>und</strong> war<br />
Gegenstand der Beratungen diverser Sitzungen <strong>in</strong> 2013. Die zur Wiedereröffnung des Saales der<br />
Kulturhalle erforderlichen Gr<strong>und</strong>lagen (s. Ziffern 1 <strong>und</strong> 3) wurden zwischenzeitlich geschaffen.<br />
Hierzu wird zudem auf folgenden Beschluss des BGU vom 06.05.2013 h<strong>in</strong>gewiesen:<br />
„1.<br />
Das Brandschutzkonzept der Sachverständigen Corall wird nach Freigabe durch die Bauaufsicht<br />
<strong>und</strong> die Brandschutzdienststelle des Kreises Wesel mit den dar<strong>in</strong> vorgesehenen Nutzungen (s.<br />
Sachverhalt zu 2.) als Gr<strong>und</strong>lage für die Sanierungsplanung bestimmt.<br />
2.<br />
Die Brandmeldeanlage soll danach abschließend konfiguriert <strong>und</strong> unverzüglich bestellt <strong>und</strong><br />
e<strong>in</strong>gebaut werden.<br />
3.<br />
Auf der Gr<strong>und</strong>lage des Beschlussteils 1 ist unverzüglich e<strong>in</strong> geeignetes Architekturbüro mit der<br />
Planung der möglichst schnellen <strong>und</strong> stufenweisen Brandschutzsanierung der Kulturhalle zu<br />
beauftragen.“<br />
Das von Corall-Ingenieure erstellte Brandschutzkonzept wurde durch diese mit der<br />
Brandschutzdienststelle des Kreises Wesel im Juli 2013 abgestimmt. Die auf diesem Konzept<br />
aufbauende Planung der Brandschutzsanierung des Architekturbüros Kerst<strong>in</strong>g + Gallhoff<br />
Architekten vom 20.08.2013 (s. BGU-Beschluss Ziffer 3) liegt nunmehr zur Entscheidung vor.<br />
Die Berechnung schließt mit e<strong>in</strong>em Betrag von ca. 928.000 EUR ab, zuzüglich der<br />
Brandmeldeanlage, die separat mit e<strong>in</strong>em Betrag von ca. 34.000 EUR beauftragt wurde. Darüber<br />
h<strong>in</strong>aus fallen erfahrungsgemäß bei der Sanierung von Altbauten weitere Aufwendungen für<br />
Unvorhergesehenes an, die bisher nicht berücksichtigt wurden. Daher ist nach derzeitigem Stand<br />
mit Gesamtkosten von über 1 Mio. EUR zu rechnen. In dieser Gesamtsumme ist neben den<br />
Brandschutzsanierungsmaßnahmen auf Gr<strong>und</strong>lage des von Corall-Ingenieure mit der<br />
Brandschutzdienststelle des Kreises Wesel abgestimmten Brandschutzkonzeptes auch die<br />
bauliche Küchenerweiterung, die im Rahmen des Gesprächs mit den Fraktionsvorsitzenden am<br />
30.07.2013 e<strong>in</strong>vernehmlich beauftragt wurde, berücksichtigt worden.