Einladung und Tagesordnung - in Neukirchen Vluyn
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TOP 08 - 2 -<br />
Kommunen als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahrgenommen <strong>und</strong> gehören demnach<br />
nicht zu den Angelegenheiten des geme<strong>in</strong>deeigenen, durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 Gr<strong>und</strong>gesetz<br />
geschützten Wirkungskreises der Kommune. Regelungen des Straßenverkehrs s<strong>in</strong>d - wie oben<br />
angeführt - danach gr<strong>und</strong>sätzlich ke<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>deeigenen Angelegenheiten, sondern staatliche<br />
Aufgaben. Daraus folgt, dass die Straßenverkehrsbehörden nur an Weisungen der staatlichen<br />
Fachaufsicht geb<strong>und</strong>en s<strong>in</strong>d. Da die Regelung <strong>und</strong> Lenkung des Straßenverkehrs nicht dem<br />
geme<strong>in</strong>dlichen Selbstverwaltungsrecht unterliegt, ist e<strong>in</strong>e Mitwirkung der Geme<strong>in</strong>devertretung<br />
nicht vorgesehen.<br />
Der Antrag der Familie Bäumken ist somit nicht im Rahmen des § 24 GO NRW zu behandeln. Die<br />
Anregungen der Familie Bäumken wurden bereits mit folgendem Ergebnis geprüft:<br />
1. Kurzfristige Aufstellung des Geschw<strong>in</strong>digkeitsanzeigesystems „Smiley“<br />
Das Geschw<strong>in</strong>digkeitsanzeigesystem „Smiley“ wird durch das Ordnungsamt nach Bedarf bzw.<br />
Beschwerdehäufigkeit wechselnd, derzeit meist 14-täglich, aufgestellt. E<strong>in</strong>e Aufstellung am<br />
<strong>Vluyn</strong>er Nordr<strong>in</strong>g wurde aufgr<strong>und</strong> der Anregung kurzfristig umgesetzt.<br />
2. E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>er 30-km/h-Zone<br />
3. Verbot für Kraftfahrzeuge bestimmter Gewichtsklassen, Tonnenreduzierung-LKW<br />
Der <strong>Vluyn</strong>er Nordr<strong>in</strong>g ist der Straßenkategorie HS IV (angebaute Hauptverkehrsstraße) gemäß<br />
den RIN (Richtl<strong>in</strong>ie für <strong>in</strong>tegrierte Netzgestaltung), Ausgabe 2008, zuzuordnen.<br />
Die Kategoriengruppe HS (angebaute Hauptverkehrsstraßen) umfasst angebaute Straßen <strong>in</strong>nerhalb<br />
bebauter Gebiete, die im Wesentlichen der Verb<strong>in</strong>dung dienen bzw. den Verkehr aus Erschließungsstraßen<br />
sammeln. Sie übernehmen <strong>in</strong> der Regel auch die L<strong>in</strong>ien des öffentlichen Personenverkehrs. Sie können auch<br />
Bestandteile zwischengeme<strong>in</strong>dlicher Verb<strong>in</strong>dungen se<strong>in</strong> (Ortsdurchfahrten). Die Straßen s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>bahnig oder<br />
zweibahnig ausgebildet. Die Verknüpfung mit Straßen der gleichen Kategoriengruppe erfolgt im Allgeme<strong>in</strong>en<br />
durch plangleiche Knotenpunkte mit Lichtsignalanlage oder Kreisverkehren. Da die angrenzenden baulichen<br />
Nutzungen unmittelbar von der Straße erschlossen werden, s<strong>in</strong>d die Straßen durch Flächen des ruhenden<br />
Verkehrs geprägt. Die zulässige Höchstgeschw<strong>in</strong>digkeit beträgt 50 km/h. H<strong>in</strong>sichtlich der straßenrechtlichen<br />
Widmung kann es sich um e<strong>in</strong>e B<strong>und</strong>es-, Landes- bzw. Staats-, Kreis- oder Geme<strong>in</strong>destraße handeln.<br />
Im Jahr 2006 wurde der <strong>Vluyn</strong>er Nordr<strong>in</strong>g mit folgender Querschnittsaufteilung ausgebaut:<br />
• 1,50 m Gehweg<br />
• 1,55 m Radweg + Sicherheitsstreifen<br />
• 6,50 m Fahrbahn (Begegnungsfälle Lkw/Lkw <strong>und</strong> Bus/Bus bei unverm<strong>in</strong>derter<br />
Geschw<strong>in</strong>digkeit möglich)<br />
• 1,55 m Radweg + Sicherheitsstreifen<br />
• 1,50 m Gehweg<br />
• Gesamtquerschnittsbreite 12,60 m<br />
Der Querschnitt entspricht e<strong>in</strong>er typischen Hauptverkehrsstraße, wie <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>schlägigen<br />
Richtl<strong>in</strong>ien vorgesehen. Die E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>er 30 km/h-Zone, sowie e<strong>in</strong>er Tonnenreduzierung für<br />
LKW wird als nicht notwendig erachtet, da sie der Kategorie der Straße nicht entsprechend würde.<br />
H<strong>in</strong>weis:<br />
Der genehmigungspflichtige Schwerlastverkehr wird ausschließlich über die Niederrhe<strong>in</strong>allee<br />
abgewickelt; lediglich der nicht-genehmigungspflichtige LKW-Verkehr kann den <strong>Vluyn</strong>er Nordr<strong>in</strong>g<br />
nutzen.