Download pdf - Pfarrei Maria, Königin des Friedens
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Pfarrbrief Nr. 19 * 29. Sept. - 30. Nov. 2013 * Seite 3<br />
Liebe Leserinnen und Leser,<br />
wenn Sie diesen Artikel lesen, dann ist die<br />
Bun<strong>des</strong>tagswahl bereits entschieden.<br />
Hoffentlich haben Sie von Ihrem Wahlrecht<br />
Gebrauch gemacht, denn das ist nun mal<br />
in unserer Demokratie die Möglichkeit Einfluss<br />
auf die Geschicke unserer Gesellschaft<br />
zu nehmen. Sicher sind Sie das<br />
Wahlkampfgetöse „Wählt uns! Wir sind die<br />
Richtigen! Die anderen können Nichts!“<br />
genau so leid, wie ich.<br />
Und jetzt kommen wir Katholiken auch<br />
schon wieder daher und bitten Sie um Ihre<br />
Stimme. Es ist erst ein knappes Jahr her,<br />
da haben Sie den Kirchenvorstand gewählt<br />
und am 9. und 10. November der nächste<br />
Wahltermin?! Dann werden in NRW die<br />
Pfarrgemeinderäte gewählt.<br />
Die Vorbereitungen zur Wahl laufen aber<br />
wesentlich leiser ab als in der politischen<br />
Landschaft. Nach der Wahlordnung für die<br />
Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Köln wurde<br />
vom jetzigen PGR ein Wahlausschuss<br />
berufen, der die Wahl vorbereiten soll. Die<br />
Hauptaufgabe ist es, Frauen und Männer<br />
zu finden, die zu einer Kandidatur bereit<br />
sind und aus diesem Personenkreis die<br />
Kandidatenliste zu erstellen, die vom 27.09.<br />
bis 11.10. durch Aushang in den Schaukästen<br />
veröffentlicht wird. In dieser Phase können<br />
SIE sog. Ergänzungsvorschläge machen,<br />
in dem SIE dem Wahlausschuss<br />
schriftlich nicht mehr als 8 Namen vorschlagen<br />
und diesen Vorschlag von mind. 20<br />
Wahlberechtigen mit vollem Namen und<br />
lesbar unterschreiben lassen. Diesen Ergänzungsvorschlag<br />
können SIE im Pfarrbüro<br />
einreichen (s. Öffungszeiten letzte<br />
Seite) oder sich an den Vorsitzenden <strong>des</strong><br />
Wahlausschusses, Herrn Raimund Lukannek,<br />
wenden. Die Ergänzungsvorschläge<br />
werden dann, wenn sie als ordnunggemäß<br />
geprüft sind, in den „endgültigen Wahlvorschlag“<br />
eingearbeitet, der dann ab dem<br />
19.10. veröffentlicht wird.<br />
Weiter muss der Wahlausschuss die Wahllokale<br />
und deren Öffnungszeiten festlegen,<br />
Stimmzettel anfertigen und die Briefwahlmöglichkeit<br />
sicher stellen. Eine nicht minder<br />
wichtige Aufgabe ist es, das Wählerverzeichnis<br />
zu erstellen. Das trifft also die<br />
Frage: Wer darf wählen?<br />
Zur anstehenden Wahl sind erstmals alle<br />
Katholiken stimmberechtigt, die am Wahltag<br />
das 14. Lebensjahr (früher 16.) vollendet<br />
haben und in unserer Pfarrgemeinde<br />
wohnen. Falls Sie in einem anderen Wahlbereich<br />
(Pfarrgemeinde/Seelsorgebereich)<br />
wohnen und in unser Wählerverzeichnis<br />
aufgenommen werden möchten oder bei<br />
uns wohnen und sich in einem anderen<br />
Wahlbereich heimisch fühlen, beantragen<br />
Sie bitte bis zum 3. November schriftlich<br />
die Aufnahme in das entsprechende Wählerverzeichnis.<br />
Formulare gibt es im Pfarrbüro<br />
oder unter<br />
http://www.pgrwahl.de/erzbistum-koeln/<br />
materialien/wahlmappe.html<br />
Briefwahl können Sie ab dem 19. Oktober<br />
im Pfarrbüro oder beim Wahlausschuss<br />
beantragen.<br />
Bitte wählen Sie und stärken durch eine<br />
gute Wahlbeteiligung unsere Kandidaten<br />
in ihrer Entscheidung, sich für die Belange<br />
unserer Pfarrgemeinde einzusetzen.<br />
für den Wahlausschuss, M. Kellersohn