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Download pdf - Pfarrei Maria, Königin des Friedens

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Pfarrbrief Nr. 19 * 29. Sept. - 30. Nov. 2013 * Seite 3<br />

Liebe Leserinnen und Leser,<br />

wenn Sie diesen Artikel lesen, dann ist die<br />

Bun<strong>des</strong>tagswahl bereits entschieden.<br />

Hoffentlich haben Sie von Ihrem Wahlrecht<br />

Gebrauch gemacht, denn das ist nun mal<br />

in unserer Demokratie die Möglichkeit Einfluss<br />

auf die Geschicke unserer Gesellschaft<br />

zu nehmen. Sicher sind Sie das<br />

Wahlkampfgetöse „Wählt uns! Wir sind die<br />

Richtigen! Die anderen können Nichts!“<br />

genau so leid, wie ich.<br />

Und jetzt kommen wir Katholiken auch<br />

schon wieder daher und bitten Sie um Ihre<br />

Stimme. Es ist erst ein knappes Jahr her,<br />

da haben Sie den Kirchenvorstand gewählt<br />

und am 9. und 10. November der nächste<br />

Wahltermin?! Dann werden in NRW die<br />

Pfarrgemeinderäte gewählt.<br />

Die Vorbereitungen zur Wahl laufen aber<br />

wesentlich leiser ab als in der politischen<br />

Landschaft. Nach der Wahlordnung für die<br />

Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Köln wurde<br />

vom jetzigen PGR ein Wahlausschuss<br />

berufen, der die Wahl vorbereiten soll. Die<br />

Hauptaufgabe ist es, Frauen und Männer<br />

zu finden, die zu einer Kandidatur bereit<br />

sind und aus diesem Personenkreis die<br />

Kandidatenliste zu erstellen, die vom 27.09.<br />

bis 11.10. durch Aushang in den Schaukästen<br />

veröffentlicht wird. In dieser Phase können<br />

SIE sog. Ergänzungsvorschläge machen,<br />

in dem SIE dem Wahlausschuss<br />

schriftlich nicht mehr als 8 Namen vorschlagen<br />

und diesen Vorschlag von mind. 20<br />

Wahlberechtigen mit vollem Namen und<br />

lesbar unterschreiben lassen. Diesen Ergänzungsvorschlag<br />

können SIE im Pfarrbüro<br />

einreichen (s. Öffungszeiten letzte<br />

Seite) oder sich an den Vorsitzenden <strong>des</strong><br />

Wahlausschusses, Herrn Raimund Lukannek,<br />

wenden. Die Ergänzungsvorschläge<br />

werden dann, wenn sie als ordnunggemäß<br />

geprüft sind, in den „endgültigen Wahlvorschlag“<br />

eingearbeitet, der dann ab dem<br />

19.10. veröffentlicht wird.<br />

Weiter muss der Wahlausschuss die Wahllokale<br />

und deren Öffnungszeiten festlegen,<br />

Stimmzettel anfertigen und die Briefwahlmöglichkeit<br />

sicher stellen. Eine nicht minder<br />

wichtige Aufgabe ist es, das Wählerverzeichnis<br />

zu erstellen. Das trifft also die<br />

Frage: Wer darf wählen?<br />

Zur anstehenden Wahl sind erstmals alle<br />

Katholiken stimmberechtigt, die am Wahltag<br />

das 14. Lebensjahr (früher 16.) vollendet<br />

haben und in unserer Pfarrgemeinde<br />

wohnen. Falls Sie in einem anderen Wahlbereich<br />

(Pfarrgemeinde/Seelsorgebereich)<br />

wohnen und in unser Wählerverzeichnis<br />

aufgenommen werden möchten oder bei<br />

uns wohnen und sich in einem anderen<br />

Wahlbereich heimisch fühlen, beantragen<br />

Sie bitte bis zum 3. November schriftlich<br />

die Aufnahme in das entsprechende Wählerverzeichnis.<br />

Formulare gibt es im Pfarrbüro<br />

oder unter<br />

http://www.pgrwahl.de/erzbistum-koeln/<br />

materialien/wahlmappe.html<br />

Briefwahl können Sie ab dem 19. Oktober<br />

im Pfarrbüro oder beim Wahlausschuss<br />

beantragen.<br />

Bitte wählen Sie und stärken durch eine<br />

gute Wahlbeteiligung unsere Kandidaten<br />

in ihrer Entscheidung, sich für die Belange<br />

unserer Pfarrgemeinde einzusetzen.<br />

für den Wahlausschuss, M. Kellersohn

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