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Benützungsreglement - Gemeinde Niederrohrdorf

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2.3 Besondere Anlässe<br />

Für besondere Anlässe kann der <strong>Gemeinde</strong>rat für Proben, Dekorationsarbeiten, Einrichtungen,<br />

Aufbauten zusätzliche Nutzungen (Tage, Wochen vor- und nachher) bewilligen.<br />

2.4 Hauswart<br />

Die Aufgaben des Hauswartes, welche durch die Benützungsgebühr gedeckt sind, beschränken<br />

sich auf die Übergabe und die Übernahme des Gebäudes. Für alle weiteren<br />

Aufgaben ist der Hauswart ausserhalb seiner Arbeitszeit direkt durch den Mieter um Mithilfe<br />

anzufragen und gemäss Ansätzen unter Punkt 3.5 zu entschädigen.<br />

2.5 Brandwache / Brandverhütung<br />

Gemäss Weisung des Aarg. Versicherungsamtes vom 20. Oktober 1987 wird bei Anlässen<br />

auf eine spezielle Feuerwache verzichtet. Der Mieter ist also selber für die Sicherheit verantwortlich.<br />

Bei speziellen Veranstaltungen entscheidet der <strong>Gemeinde</strong>rat nach Anhörung<br />

des Feuerwehrkommandos über die Notwendigkeit einer speziellen Feuerwache. Bei Dekorationen<br />

dürfen nur feuerhemmende Materialien verwendet werden.<br />

2.6 Parkierung<br />

Besucher von Veranstaltungen im Kollerhaus benützen den Dorfschürplatz. Die Fahrzeuge<br />

dürfen nur in den markierten Parkfeldern sowie in den Splittflächen abgestellt werden.<br />

Ab 19.00 Uhr darf maximal 5 Stunden parkiert werden.<br />

2.7 Ruhe und Ordnung<br />

Der Mieter ist selbst für Ruhe und Ordnung während dem Anlass verantwortlich. Er hat<br />

im Weiteren dafür zu sorgen, dass alle Besucher die Räume zur festgesetzten Zeit verlassen.<br />

3. Gebühren<br />

3.1 Gebührenpflicht<br />

Für die Benützung der Räumlichkeiten werden Gebühren und Entschädigungen gemäss<br />

Punkt 3.2 und 3.5 erhoben.<br />

Für Dauermieten werden die Mietzinsen im Rahmen der Mietverträge zwischen dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

und dem Dauermieter festgelegt.

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