Benützungsreglement - Gemeinde Niederrohrdorf
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2.3 Besondere Anlässe<br />
Für besondere Anlässe kann der <strong>Gemeinde</strong>rat für Proben, Dekorationsarbeiten, Einrichtungen,<br />
Aufbauten zusätzliche Nutzungen (Tage, Wochen vor- und nachher) bewilligen.<br />
2.4 Hauswart<br />
Die Aufgaben des Hauswartes, welche durch die Benützungsgebühr gedeckt sind, beschränken<br />
sich auf die Übergabe und die Übernahme des Gebäudes. Für alle weiteren<br />
Aufgaben ist der Hauswart ausserhalb seiner Arbeitszeit direkt durch den Mieter um Mithilfe<br />
anzufragen und gemäss Ansätzen unter Punkt 3.5 zu entschädigen.<br />
2.5 Brandwache / Brandverhütung<br />
Gemäss Weisung des Aarg. Versicherungsamtes vom 20. Oktober 1987 wird bei Anlässen<br />
auf eine spezielle Feuerwache verzichtet. Der Mieter ist also selber für die Sicherheit verantwortlich.<br />
Bei speziellen Veranstaltungen entscheidet der <strong>Gemeinde</strong>rat nach Anhörung<br />
des Feuerwehrkommandos über die Notwendigkeit einer speziellen Feuerwache. Bei Dekorationen<br />
dürfen nur feuerhemmende Materialien verwendet werden.<br />
2.6 Parkierung<br />
Besucher von Veranstaltungen im Kollerhaus benützen den Dorfschürplatz. Die Fahrzeuge<br />
dürfen nur in den markierten Parkfeldern sowie in den Splittflächen abgestellt werden.<br />
Ab 19.00 Uhr darf maximal 5 Stunden parkiert werden.<br />
2.7 Ruhe und Ordnung<br />
Der Mieter ist selbst für Ruhe und Ordnung während dem Anlass verantwortlich. Er hat<br />
im Weiteren dafür zu sorgen, dass alle Besucher die Räume zur festgesetzten Zeit verlassen.<br />
3. Gebühren<br />
3.1 Gebührenpflicht<br />
Für die Benützung der Räumlichkeiten werden Gebühren und Entschädigungen gemäss<br />
Punkt 3.2 und 3.5 erhoben.<br />
Für Dauermieten werden die Mietzinsen im Rahmen der Mietverträge zwischen dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
und dem Dauermieter festgelegt.