Unerwünschte Wirkungen und Qualitätsmängel bei ... - bei der NÖGKK
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Unerwünschte Wirkungen und Qualitätsmängel bei ... - bei der NÖGKK
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<strong>Unerwünschte</strong> <strong>Wirkungen</strong> <strong>und</strong><br />
<strong>Qualitätsmängel</strong> <strong>bei</strong> Arzneimitteln<br />
Immer wie<strong>der</strong> wird den österreichischen Krankenversicherungsträgern von ihren VertragsärztInnen<br />
über <strong>Qualitätsmängel</strong> <strong>und</strong> vermutete Nebenwirkungen von Arzneimitteln berichtet.<br />
><br />
><br />
Wie sollte <strong>der</strong> Prozess <strong>der</strong> Meldung dieser Probleme optimalerweise aussehen, um auch <strong>der</strong>en<br />
zentrale Erfassung <strong>und</strong> Weiterverfolgung zu gewährleisten?<br />
Wer ist für die Erfassung <strong>und</strong> Bewertung von <strong>der</strong>artigen Mängeln eigentlich zuständig, <strong>und</strong> an<br />
wen können sich Angehörige <strong>der</strong> Ges<strong>und</strong>heitsberufe wenden, wenn sie einen Mangel o<strong>der</strong><br />
eine vermutete Nebenwirkung melden wollen?<br />
Inhaltsverzeichnis:<br />
Seite<br />
<strong>Unerwünschte</strong> <strong>Wirkungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Qualitätsmängel</strong> <strong>bei</strong> Arzneimitteln 1 - 4<br />
Die Anwendung empfohlener Arzneimittel nach Herzinfarkt in Österreich 5 - 8<br />
Kurzzeitige Lanzeittherapien 8 - 12<br />
Blick über die Grenzen - Teil 1: Deutschland 13 - 16
Top Tipps<br />
Top Tipps<br />
Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />
Der Vorgang zur Meldung vermuteter Nebenwirkungen<br />
<strong>und</strong> <strong>Qualitätsmängel</strong> ist festgelegt in § 75a,<br />
§75b <strong>und</strong> §75c des Arzneimittelgesetzes <strong>und</strong> wird<br />
spezifiziert durch die Pharmakovigilanz-Verordnung<br />
2006. Meldepflichtig sind Angehörige von Ges<strong>und</strong>heitsberufen,<br />
wie Ärzte <strong>und</strong> Apotheker sowie Großhändler<br />
<strong>und</strong> Zulassungsinhaber von Arzneispezialitäten.<br />
Gemeldet werden müssen:<br />
> Vermutete schwerwiegende Nebenwirkungen<br />
> Häufig beobachteter unsachgemäßer Gebrauch<br />
<strong>und</strong> schwerwiegen<strong>der</strong> Missbrauch<br />
> <strong>Qualitätsmängel</strong>, wenn dadurch eine Gefährdung<br />
von Leben o<strong>der</strong> Ges<strong>und</strong>heit von Menschen zu<br />
befürchten ist<br />
Da<strong>bei</strong> ist die „schwerwiegende Nebenwirkung“ definiert<br />
als Nebenwirkung, die tödlich o<strong>der</strong> lebensbedrohlich<br />
ist, eine stationäre Behandlung o<strong>der</strong> Verlängerung<br />
einer stationären Behandlung erfor<strong>der</strong>lich<br />
macht, zu bleiben<strong>der</strong> o<strong>der</strong> schwerwiegen<strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ung<br />
o<strong>der</strong> Invalidität führt o<strong>der</strong> eine kongenitale<br />
Anomalie bzw. einen Geburtsfehler hervorruft.<br />
Zulassungsinhaber sind verpflichtet, eigene Pharmakovigilanzverantwortliche<br />
zu bestellen, <strong>der</strong>en<br />
Aufgabe es unter an<strong>der</strong>em ist, sämtliche Informationen<br />
über vermutete Nebenwirkungen zu sammeln<br />
<strong>und</strong> Berichte über vermutete schwerwiegende Nebenwirkungen<br />
schnellstmöglich an die zuständigen<br />
Behörden zu melden.<br />
Darüber hinaus sind Zulassungsinhaber verpflichtet,<br />
ausführliche Aufzeichnungen über alle, auch über<br />
nicht-schwerwiegende, ihnen bekannt gewordene Nebenwirkungen<br />
zu führen, die in Form eines regelmäßig<br />
aktualisierten Berichts über die Unbedenklichkeit von<br />
Arzneimitteln (Periodic Safety Update Report, PSUR)<br />
an die Behörde weitergeleitet werden. Je kürzer ein<br />
Arzneimittel auf dem Markt ist, desto häufiger müssen<br />
PSURs erstellt werden. Dies gewährleistet die Sicherheit<br />
gerade <strong>bei</strong> Arzneimitteln, für die noch keine o<strong>der</strong><br />
nur limitierte Langzeiterfahrungen vorliegen.<br />
Ablauf <strong>der</strong> Meldungen<br />
Formalrechtlich sind Meldungen an das „B<strong>und</strong>esamt<br />
für Sicherheit im Ges<strong>und</strong>heitswesen“ zu richten,<br />
dessen operative Agenden jedoch von <strong>der</strong> AGES<br />
PharmMed übernommen werden. Da<strong>bei</strong> ist zwischen<br />
<strong>der</strong> Meldung einer vermuteten Arzneimittel-<br />
Nebenwirkung <strong>und</strong> jener eines Qualitätsmangels,<br />
<strong>der</strong> für die Arzneimittelsicherheit von Bedeutung<br />
sein könnte, zu unterscheiden:<br />
Die Meldung einer vermuteten Arzneimittel-Nebenwirkung<br />
erfolgt mittels des eigens dafür aufgelegten<br />
Formulars, das einschließlich Freiumschlägen von<br />
<strong>der</strong> AGES PharmMed bezogen werden kann o<strong>der</strong><br />
auf <strong>der</strong> Website <strong>der</strong> AGES (www.ages.at) unter dem<br />
Menüpunkt „Das Unternehmen/B<strong>und</strong>esamt für Sicherheit<br />
im Ges<strong>und</strong>heitswesen/Formulare“ zur Verfügung<br />
steht.<br />
Eine Meldung gilt als valide, wenn 4 Minimalkriterien<br />
erfüllt sind:<br />
> Angaben zur betroffenen Person, wie zB Alter,<br />
Geschlecht, Gewicht <strong>und</strong> Initialen. Diese Angaben<br />
sind nicht nur für die Beurteilung <strong>der</strong> Meldung,<br />
son<strong>der</strong>n auch zur Vermeidung von Doppelmeldungen<br />
notwendig.<br />
> Beschreibung <strong>der</strong> Nebenwirkung, <strong>der</strong>en Verlauf,<br />
Ausgang <strong>und</strong> Behandlung<br />
> Das verwendete Arzneimittel, seine Dosierung,<br />
Dauer, Art <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Anwendung<br />
> Name <strong>und</strong> Kontaktdetails des Mel<strong>der</strong>s für eventuelle<br />
Rückfragen<br />
Zur Beurteilung einer Meldung sind folgende<br />
weitere Angaben hilfreich:<br />
> Weitere Erkrankungen <strong>und</strong> die Gr<strong>und</strong>krankheit<br />
des Patienten<br />
> Beschreibung des Zusammenhangs zwischen<br />
Nebenwirkung <strong>und</strong> Arzneimittel<br />
Sämtliche Meldungen werden da<strong>bei</strong> selbstverständlich<br />
vertraulich behandelt. Aus den Nebenwirkungsmeldungen<br />
ergeben sich keinerlei negative<br />
Konsequenzen für den Mel<strong>der</strong>.<br />
Für Meldungen von <strong>Qualitätsmängel</strong>n steht eine<br />
eigene Meldekarte auf <strong>der</strong> Website <strong>der</strong> AGES (www.<br />
ages.at) unter dem Menüpunkt „Das Unternehmen/<br />
B<strong>und</strong>esamt für Sicherheit im Ges<strong>und</strong>heitswesen/<br />
Formulare“ zur Verfügung.<br />
Vorgehensweise<br />
vermutete Nebenwirkung<br />
Einsendung <strong>der</strong> ausgefüllten<br />
Meldekarte per Post o<strong>der</strong> Fax an<br />
B<strong>und</strong>esinstitut für Sicherheit im<br />
Ges<strong>und</strong>heitswesen<br />
Institut Pharmakovigilanz<br />
Schnirchgasse 9, 1030 Wien<br />
Fax: +43 50 555-36207<br />
Anzugeben sind darauf Informationen zu<br />
> Herkunft <strong>der</strong> Meldung<br />
> Produkt <strong>und</strong> Chargennummer, <strong>bei</strong> dem <strong>der</strong><br />
Qualitätsmangel aufgetreten ist<br />
> Art <strong>und</strong> Ausmaß des Mangels<br />
> Getroffene bzw. geplante Maßnahmen<br />
Bei Defekten von Arzneimitteln ist es für die Aufar<strong>bei</strong>tung<br />
unbedingt notwendig, das Mangel-Exemplar<br />
im Original einzuschicken. Der Einsen<strong>der</strong> erhält als<br />
Antwort einen Proben-Entnahmeschein, mit dem er<br />
die eingesandte Arzneispezialität über eine konzessionierte<br />
Apotheke vom Zulassungsinhaber ersetzt<br />
bekommt. Aus diesem Gr<strong>und</strong> ist von <strong>der</strong> Zusendung<br />
defekter Arzneimittel an die österreichischen Krankenversicherungsträger<br />
abzuraten.<br />
Qualitätsmangel<br />
Einsendung <strong>der</strong> ausgefüllten<br />
Meldekarte per Mail o<strong>der</strong> Fax an<br />
B<strong>und</strong>esinstitut für Sicherheit im<br />
Ges<strong>und</strong>heitswesen<br />
Institut Inspektionen<br />
Fax: +43 50 555-36408<br />
E-Mail: am-qualitaetsmangel@ages.at<br />
Einsenden von Proben an<br />
AGES PharmMed – OMCL<br />
Abt. PHCA – z.H. Dr. Mayrhofer<br />
Zimmermanngasse 3, 1090 Wien
Top Tipps<br />
Top Tipps<br />
Informationen zur Sicherheit von Arzneimitteln im Internet<br />
> Amtliche Nachrichten des B<strong>und</strong>esamtes für Sicherheit im Ges<strong>und</strong>heitswesen:<br />
http://www.ages.at/servlet/sls/Tornado/web/ages/content/<br />
7DBF204FA8A94F90C12570DC0040BBCD<br />
> Bad Drug News von Infomed (kritische <strong>und</strong> von <strong>der</strong> Industrie unabhängige<br />
Arzneimittelinformation für Fachleute im Ges<strong>und</strong>heitsbereich):<br />
http://www.infomed.org/bad-drug-news/index.php<br />
><br />
><br />
Sicherheitsinformationen <strong>der</strong> FDA zu Arzneimitteln:<br />
http://www.fda.gov/c<strong>der</strong>/drug/DrugSafety/DrugIndex.htm<br />
Informationen <strong>der</strong> Arzneimittelkommission <strong>der</strong><br />
deutschen Ärzteschaft zum Thema Arzneimittelsicherheit:<br />
http://www.akdae.de/20/index.html<br />
Nebenwirkungen, die sehr selten o<strong>der</strong> nur unter<br />
bestimmten Bedingungen auftreten, zeigen sich<br />
häufig erst in <strong>der</strong> praktischen Anwendung von Arzneimitteln.<br />
Nur die systematische Erfassung von<br />
Nebenwirkungen erlaubt eine ständige Abwägung<br />
des Nutzens eines Arzneimittels gegenüber einem<br />
möglichen Risiko.<br />
Praktizierende Anwen<strong>der</strong> von Humanarzneimitteln<br />
leisten durch Ihre Meldungen einen direkten Beitrag<br />
zur Arzneimittelsicherheit <strong>und</strong> spielen damit eine zentrale<br />
Rolle im Pharmakovigilanzsystem. Ihre Beobachtungen<br />
schaffen die Basis, auf <strong>der</strong> Behörden Ihnen<br />
<strong>und</strong> Ihren KollegInnen Informationen für die sichere<br />
Anwendung von Arzneimitteln geben können.<br />
Obwohl diese Informationen selbstverständlich auch<br />
für die österreichischen Krankenversicherungsträger<br />
von Interesse sind, gilt als primärer Ansprechpartner<br />
die AGES PharmMed. Nur so wird gewährleistet,<br />
dass die Meldungen zentral erfasst <strong>und</strong> die notwendigen<br />
Maßnahmen eingeleitet werden.<br />
Red.<br />
Die Anwendung empfohlener Arzneimittel nach<br />
Herzinfarkt in Österreich<br />
Redaktionelle Zusammenfassung <strong>der</strong> Studie<br />
„Use of recommended medications after myocardial infarction in Austria“<br />
von Wolfgang C. Winkelmayer aus dem European Journal of Epidemiology 1<br />
Kardiovaskuläre Erkrankungen zählen zu den wichtigsten Ursachen für Krankheit <strong>und</strong> vorzeitigen<br />
Tod in <strong>der</strong> westlichen Welt. Durch neue Akutinterventionen sowie Medikamente zur Sek<strong>und</strong>ärprävention<br />
konnte die Prognose dieser Erkrankungen in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich<br />
verbessert werden. In evidenzbasierten Leitlinien werden Acetylsalicylsäure (ASS), Betablocker,<br />
Statine <strong>und</strong> ACE-Hemmer bzw. Angiotensin-Rezeptor-Blocker (ARB) als Medikation empfohlen.<br />
Die erwiesene Wirksamkeit lässt ihren Einsatz als ges<strong>und</strong>heitsökonomisch sinnvoll erscheinen<br />
<strong>und</strong> wird in einigen Län<strong>der</strong>n als Qualitätsindikator herangezogen. Studien aus Nordamerika <strong>und</strong><br />
Europa weisen allerdings diesbezüglich auf eine Unterversorgung hin. Da es in Österreich bisher<br />
dazu nur eine regional begrenzte Untersuchung gab, wurden in einer großen Querschnittsuntersuchung<br />
die Verordnungen von Betablockern, Statinen, ACE-Hemmern bzw. ARB (= „untersuchte<br />
Medikamentenklassen“) für HerzinfarktpatientInnen in Österreich ausgewertet.<br />
Methoden<br />
Basis <strong>der</strong> Analyse sind patientInnenbezogene Medikamenten-Abrechnungsdaten<br />
von sechs Gebietskrankenkassen<br />
(WGKK, <strong>NÖGKK</strong>, OÖGKK, StGKK,<br />
KGKK, BGKK) <strong>und</strong> zwei b<strong>und</strong>esweiten Krankenversicherungsträgern<br />
(BVA, SVB). Diese betreuen etwa<br />
6,1 Millionen Personen.<br />
Eingeschlossen wurden alle Versicherten <strong>der</strong> genannten<br />
Träger, die im Jahr 2004 erstmalig mit <strong>der</strong><br />
Hauptdiagnose „Akuter Myokardinfarkt“ aus einem<br />
Akutkrankenhaus entlassen wurden, <strong>bei</strong> denen <strong>der</strong><br />
Krankenhausaufenthalt mindestens vier <strong>und</strong> maximal<br />
30 Tage betrug, <strong>und</strong> die 120 Tage nach <strong>der</strong><br />
Krankenhausaufnahme am Leben waren.<br />
Der Untersuchungszeitraum für den Medikamentenbezug<br />
ist die Zeit zwischen <strong>der</strong> Krankenhausentlassung<br />
<strong>und</strong> 120 Tagen ab <strong>der</strong> Krankenhausaufnahme.<br />
Der Bezug von Betablockern, Statinen <strong>und</strong><br />
ACE-Hemmern bzw. ARB wurde für alle Betroffenen<br />
ermittelt. Da <strong>der</strong> Kassenpreis von ASS unter <strong>der</strong> Rezeptgebühr<br />
liegt, wurde dieser Wirkstoff nur <strong>bei</strong> von<br />
<strong>der</strong> Rezeptgebühr befreiten PatientInnen getrennt<br />
untersucht.
Top Tipps<br />
Top Tipps<br />
Für alle PatientInnen wurden folgende Parameter<br />
ausgewertet:<br />
> Alter im Jahr 2004<br />
> Geschlecht<br />
> Krankenhausaufenthaltsdauer wegen Herzinfarkt<br />
> Rezeptgebührbefreiungsstatus<br />
> Medikation in den dem Krankenhausaufenthalt<br />
vorangegangenen 365 Tagen aus mehreren Medikamentenklassen<br />
(zB Antidiabetika, verschiedene<br />
kardiovaskuläre Medikamente, COPD-Medikation,<br />
Analgetika, Psychopharmaka, etc.) als Hinweis auf<br />
bestehende Begleiterkrankungen<br />
> Anzahl <strong>der</strong> Spitalsaufenthaltstage im Jahr vor <strong>der</strong><br />
Krankenhausaufnahme wegen Herzinfarkt<br />
Die Analysen wurden einerseits für die Gesamtpopulation,<br />
an<strong>der</strong>erseits für rezeptgebührbefreite<br />
PatientInnen durchgeführt; ebenso wurden neu eingestellte<br />
PatientInnen, d.h. PatientInnen, welche das<br />
jeweilige Medikament im Jahr vor dem Herzinfarkt<br />
nicht bezogen hatten, geson<strong>der</strong>t untersucht.<br />
Ergebnisse<br />
4.105 PatientInnen entsprachen den Einschlusskriterien.<br />
Das mittlere Alter betrug 68,8 Jahre, 60 %<br />
waren Männer, wo<strong>bei</strong> diese im Median um 10 Jahre<br />
jünger waren als Frauen. Jede/r sechste PatientIn<br />
war rezeptgebührenbefreit. Die mittlere Krankenhausaufenthaltsdauer<br />
wegen des Herzinfarktes betrug<br />
10,9 (+/- 5,3) Tage, <strong>und</strong> im Jahr davor waren<br />
diese PatientInnen durchschnittlich 6,7 (+/- 14,7)<br />
Tage in stationärer Behandlung.<br />
74 % aller PatientInnen bezogen im Beobachtungszeitraum<br />
zumindest eine Verordnung für einen Betablocker,<br />
jeweils r<strong>und</strong> 2/3 ein Statin o<strong>der</strong> einen<br />
ACE-Hemmer bzw. ARB. Diese Verteilung war <strong>bei</strong><br />
rezeptgebührenbefreiten PatientInnen ähnlich. Von<br />
den rezeptgebührenbefreiten PatientInnen bezogen<br />
71 % eine Verordnung für ASS (siehe Abbildung<br />
1). Eine Medikation aus allen drei Klassen, gleichbedeutend<br />
mit optimaler medikamentöser Sek<strong>und</strong>ärprävention,<br />
erhielten 41,2 % <strong>der</strong> PatientInnen,<br />
33,9 % erhielten zwei <strong>der</strong> drei Medikamentenklassen,<br />
16,1 % erhielten nur eine Klasse <strong>und</strong> 8,8 %<br />
erhielten gar keines dieser Medikamente (siehe<br />
Abbildung 2). Die Anzahl <strong>der</strong> bezogenen Medikamentenklassen<br />
war <strong>bei</strong> Männern etwas höher als<br />
<strong>bei</strong> Frauen <strong>und</strong> nahm mit dem Alter ab.<br />
PatientInnen im höheren Alter (70-89 Jahre) erhielten<br />
eher ACE-Hemmer bzw. ARB als PatientInnen unter<br />
50 Jahren, hoch betagte PatientInnen (90 Jahre <strong>und</strong><br />
älter) erhielten diese am seltensten. Ähnlich verhielt<br />
es sich <strong>bei</strong> den Statinen <strong>und</strong> Betablockern. Zusammenhänge<br />
konnten gef<strong>und</strong>en werden zwischen dem<br />
geringeren Bezug <strong>der</strong> Studienmedikation <strong>und</strong> folgenden<br />
Faktoren:<br />
> Alter <strong>der</strong> PatientInnen<br />
> Anzahl <strong>der</strong> Aufenthaltstage im Krankenhaus vor<br />
dem Myokardinfarkt als Hinweis auf Begleiterkrankungen<br />
> Einnahme von Antipsychotika.<br />
Ebenso wurden Beziehungen zwischen den einzelnen<br />
untersuchten Medikamentenklassen <strong>und</strong> den für<br />
die Therapie <strong>der</strong> Begleiterkrankungen eingesetzten<br />
Arzneimittel festgestellt.<br />
Diskussion<br />
Die Ergebnisse dieser großen Querschnittsuntersuchung<br />
stellen erstmals die medikamentöse Versorgung<br />
von PatientInnen nach akutem Myokardinfarkt<br />
im nie<strong>der</strong>gelassenen Bereich in Österreich<br />
dar. Sie zeigen, dass diese suboptimal ist <strong>und</strong> ein<br />
Verbesserungspotential besteht. Mit gewissen Einschränkungen<br />
sind die Resultate mit internationalen<br />
Untersuchungen vergleichbar <strong>und</strong> zeigen ähnliche<br />
Ergebnisse.<br />
Diese Untersuchung weist eine Reihe von Limitierungen<br />
auf: Die Abrechnungsdaten für den Medikamentenbezug<br />
könnten zu einer Überschätzung<br />
<strong>der</strong> tatsächlichen Medikamenteneinnahme führen,<br />
da PatientInnen die bezogenen Medikamente nicht<br />
unbedingt auch einnehmen. Zu möglichen Kontraindikationen<br />
liegen keine Informationen vor, aber<br />
absolute Kontraindikationen für die untersuchten<br />
Medikamentengruppen sind selten. Fehlende Daten<br />
zur Verwendung von ASS <strong>bei</strong> PatientInnen ohne<br />
Rezeptgebührenbefreiung stellen eine weitere Einschränkung<br />
dar. Zwischen rezeptgebührenbefreiten<br />
PatientInnen <strong>und</strong> solchen ohne Befreiung konnte<br />
80 %<br />
70 %<br />
60 %<br />
50 %<br />
40 %<br />
30 %<br />
20 %<br />
10 %<br />
0 %<br />
Abbildung 1<br />
kein Unterschied in <strong>der</strong> Nutzung <strong>der</strong> untersuchten<br />
Medikamentengruppen gef<strong>und</strong>en werden, was als<br />
Zeichen dafür gewertet werden kann, dass die Rezeptgebührenbefreiung<br />
die ökonomischen Barrieren<br />
zur medikamentösen Sek<strong>und</strong>ärprävention effektiv<br />
beseitigt.<br />
Die aufgezeigte Möglichkeit zur Optimierung <strong>der</strong><br />
Medikation in <strong>der</strong> Sek<strong>und</strong>ärprävention ist sowohl<br />
aus PatientInnen- als auch aus gesellschaftlicher<br />
Perspektive wünschenswert. Die optimale Sek<strong>und</strong>ärprävention<br />
nach einem Herzinfarkt ist lebensverlängernd<br />
<strong>und</strong> wird zu den kosteneffektiven Interventionen<br />
gezählt. Das Verbesserungspotenzial<br />
in diesem Bereich sollte durch gezielte Maßnahmen<br />
genützt werden.<br />
Anteil <strong>der</strong> PatientInnen mit Medikation nach dem Herzinfarkt unter<br />
Berücksichtigung des Rezeptgebührenstatus:<br />
ACEI/ARB Betablocker Statin ASS<br />
Alle<br />
PatientInnen<br />
Rezeptgebühr<br />
Keine<br />
Rezeptgebühr
Top Tipps<br />
Top Tipps<br />
Verteilung <strong>der</strong> PatientInnen nach Anzahl <strong>der</strong> erhaltenen Medikamente:<br />
drei<br />
Medikamente<br />
41%<br />
kein<br />
Medikament<br />
9%<br />
ein Medikament<br />
16%<br />
Seretide Diskus forte 50/500 mcg Plv. z. Inh.<br />
„Mittelschweres bis schweres Asthma mit nächtlichen Anfällen; Patienten mit COPD, mit<br />
FEV1 unter 60 % des Normwertes <strong>und</strong> wie<strong>der</strong>holten Exazerbationen (mehr als 1x pro<br />
Jahr) nach Erstverordnung durch Pulmologen“<br />
Symbicort Turbohaler Dosier-Pulverinhalator<br />
„Mittelschweres bis schweres Asthma mit nächtlichen Anfällen; Patienten mit COPD Stadium<br />
III <strong>und</strong> IV <strong>und</strong> wie<strong>der</strong>holte Exarzerbationen (mehr als 1x pro Jahr) nach Erstverordnung<br />
durch Pulmologen“.<br />
Die bestimmte Verwendung <strong>der</strong> im Gelben Bereich angeführten Präparate ist für<br />
zwei<br />
Medikamente<br />
34%<br />
Seretide forte 25/250 mcg/Sprühstoß Dosieraerosol<br />
„Eine Kostenübernahme ist nur möglich, wenn mit Therapiealternativen (Darreichungsformen)<br />
aus dem Grünen Bereich nachweislich nicht das Auslangen gef<strong>und</strong>en werden kann“<br />
Literatur<br />
Abbildung 2<br />
(1) Winkelmayer WC et al. “Use of recommended medications after myocardial infarction in Austria”<br />
Eur J Epidemiol 2008; 23 (2): 153-162<br />
Kurzzeitige Langzeittherapien<br />
Red.<br />
Symbicort Turbohaler Dosier-Pulverinhalator<br />
„Bei Erstverordnung durch Pulmologen, wenn mit Therapiealternativen (langwirksame Betamimetika<br />
<strong>und</strong> Glukokortikoide in Kombination, R03AK06 o<strong>der</strong> R03AK07) aus dem Grünen<br />
Bereich <strong>bei</strong><br />
a) schwerer <strong>und</strong> sehr schwerer COPD FEV1 kleiner 50 % d. Norm nach Bronchospasmolyse<br />
<strong>und</strong> wie<strong>der</strong>holten Exazerbationen (mehr als 2x pro Jahr)<br />
b) schwer persistierendem Asthma bronchiale FEV1 kleiner gleich 50 % d. Norm<br />
nicht das Auslangen gef<strong>und</strong>en werden kann“<br />
Seretide o<strong>der</strong> Symbicort<br />
Seretide <strong>und</strong> Symbicort sind Kombinationspräparate eines selektiven Beta-2-Adrenorezeptor-Agonisten<br />
mit einem Glucocorticoid. Die IND-Vorgaben sind für<br />
Seretide junior 25/50 mcg/Sprühstoß Dosieraerosol,<br />
Symbicort mite Turbohaler Dosier-Pulverinhalator,<br />
Seretide Diskus junior 50/100 mcg Plv. z. Inh.<br />
„Mittelschweres Asthma mit nächtlichen Anfällen“<br />
Seretide standard 25/125 mcg/Sprühstoß Dosieraerosol,<br />
Seretide Diskus standard 50/250 mcg Plv. z. Inh.<br />
„Mittelschweres bis schweres Asthma mit nächtlichen Anfällen“<br />
Bei den Präparaten aus dem Grünen Bereich des<br />
EKO können zwei Packungen zu je 60 Hüben auf<br />
einem Rezept verordnet werden. Das Dosieraerosol<br />
von Seretide enthält bereits 120 Hübe, <strong>und</strong><br />
es ist nur eine Packung kassenfrei auf einem<br />
Rezept verschreibbar. Die Erwartungshaltung<br />
für den Einsatz dieser Medikamente entspricht<br />
den Therapieleitlinien, zB Arznei <strong>und</strong> Vernunft:<br />
Die PatientInnen bedürfen einer Vortherapie<br />
mit den Einzelsubstanzen <strong>und</strong> einer stabilen<br />
Einstellung.<br />
Aus den Abrechnungsdaten <strong>der</strong> KV-Träger kann allerdings<br />
abgeleitet werden, dass von allen Neueinstellungen<br />
im ersten Halbjahr 2007 je nach B<strong>und</strong>esland<br />
70 % bis 81 % aller PatientInnen, die mit Seretide<br />
o<strong>der</strong> Symbicort eingestellt wurden, nur ein bis zwei<br />
Packungen im Gesamtjahr 2007 erhalten haben. Es<br />
wird daher für diese Präparate mit Monatstherapiekosten<br />
von über € 50,00 beson<strong>der</strong>s empfohlen, sie<br />
nur dann zu verordnen, wenn die IND-Vorgaben bzw.<br />
die bestimmte Verwendung eingehalten werden <strong>und</strong><br />
die Compliance gewährleistet ist.
Top Tipps<br />
Top Tipps<br />
Abbruchrate nach Therapiebeginn<br />
Abbruchrate nach Therapiebeginn<br />
100%<br />
100%<br />
90%<br />
90%<br />
80%<br />
80%<br />
70%<br />
70%<br />
Abbruchrate<br />
60%<br />
50%<br />
40%<br />
Abbruchrate<br />
60%<br />
50%<br />
40%<br />
30%<br />
30%<br />
20%<br />
20%<br />
10%<br />
10%<br />
0%<br />
BGKK KGKK <strong>NÖGKK</strong> OÖGKK SGKK StGKK WGKK<br />
0%<br />
BGKK KGKK <strong>NÖGKK</strong> OÖGKK SGKK StGKK WGKK<br />
SV-Träger<br />
SV-Träger<br />
Diagramm 1:<br />
PatientInnenanteil an den Neueinstellungen, die maximal 2 Packungen Seretide o<strong>der</strong> Symbicort nach<br />
Ersteinstellung erhalten<br />
Diagramm 2:<br />
PatientInnenanteil an den Neueinstellungen, die maximal 2 Packungen Spiriva nach Ersteinstellung<br />
erhalten<br />
Spiriva<br />
Opiatpflaster<br />
Spiriva ist im Grünen Bereich <strong>und</strong> hat die IND-Vor-<br />
ten haben <strong>und</strong> im ersten Halbjahr 2007 erstmalig auf<br />
Die Präparate Durogesic, Fentanyl 1A, Fentanyl<br />
nen auf einem Rezept verordnet werden.<br />
gabe „COPD ab Stadium II nach Erstverordnung<br />
Spiriva eingestellt wurden, haben 41 % bis 53 %<br />
Hexal, Fentanyl „Sandoz“ <strong>und</strong> Fentoron mit dem<br />
durch einen Pulmologen“. COPD ist eine chronische<br />
im Gesamtjahr 2007 nur ein o<strong>der</strong> zwei Packungen<br />
Wirkstoff Fentanyl <strong>und</strong> Transtec mit dem Wirk-<br />
Von allen PatientInnen, die im ersten Halbjahr 2007<br />
Erkrankung, sodass eine länger dauernde Therapie<br />
erhalten. Es wird daher empfohlen, Spiriva nur dann<br />
stoff Buprenorphin haben die IND-Vorgabe „chro-<br />
auf ein Opiatpflaster mit dem Wirkstoff Fentanyl<br />
erwartet wird.<br />
zu rezeptieren, wenn die IND-Vorgaben eingehalten<br />
nische Schmerzen, die durch starke orale Opioide<br />
o<strong>der</strong> Buprenorphin eingestellt wurden, haben 44 %<br />
werden <strong>und</strong> das vorgeschlagene Therapiekonzept<br />
nicht ausreichend behandelbar sind“. Kurzfristige<br />
bis 50 % im Gesamtjahr 2007 nur ein o<strong>der</strong> zwei<br />
Von jenen PatientInnen, die 2006 kein Spiriva erhal-<br />
von den PatientInnen mitgetragen wird.<br />
Schmerzzustände sind <strong>bei</strong> einigen Präparaten laut<br />
Packungen erhalten. Die Verordnung von Opiat-<br />
Fachinformation sogar als Kontraindikation ange-<br />
pflastern sollte unbedingt <strong>der</strong> IND-Vorgabe ent-<br />
führt. Da außerdem eine Dosistitration erfor<strong>der</strong>lich<br />
sprechen, da <strong>der</strong> Einsatz <strong>bei</strong> akuten <strong>und</strong> kurzfri-<br />
ist, wird von einer längerfristigen Therapienotwen-<br />
stigen Schmerzzuständen aus pharmakokinetischen<br />
digkeit ausgegangen. Die Präparate sind im Grünen<br />
Gründen nicht sinnvoll ist <strong>und</strong> zu keiner adäquaten<br />
Bereich des EKO gelistet, <strong>und</strong> zwei Packungen kön-<br />
Schmerzbehandlung <strong>bei</strong>trägt.<br />
10<br />
11
Top Tipps<br />
Top Tipps<br />
Abbruchrate<br />
Abbruchrate nach Therapiebeginn<br />
100%<br />
90%<br />
80%<br />
70%<br />
60%<br />
50%<br />
40%<br />
30%<br />
20%<br />
10%<br />
0%<br />
BGKK KGKK <strong>NÖGKK</strong> OÖGKK SGKK StGKK WGKK<br />
SV-Träger<br />
Diagramm 3:<br />
PatientInnenanteil an den Neueinstellungen, die maximal 2 Packungen eines Opiatpflasters nach Ersteinstellung<br />
erhalten<br />
Blick über die Grenzen – Teil 1: Deutschland<br />
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland gaben laut Arzneiverordnungsreport 2007 im<br />
Jahr 2006 r<strong>und</strong> 26 Milliarden Euro für Arzneimittel aus. Die stark steigende Kostenentwicklung<br />
<strong>bei</strong> Arzneimitteln hat so wie in Österreich auch in unserem Nachbarland im Laufe <strong>der</strong> Jahre zu<br />
zahlreichen, allerdings meist nur kurzfristig erfolgreichen Kostendämpfungsmaßnahmen geführt.<br />
17,0%<br />
12,0%<br />
7,0%<br />
2,0%<br />
-3,0%<br />
Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Heilmittelkosten seit 1992, österr. KV-Träger<br />
<strong>und</strong> gesetzliche KV in Deutschland<br />
Großhandelsspannensenkungen<br />
Spannensenkung<br />
Arzneidialog<br />
Spannensenkungen +<br />
Son<strong>der</strong>nachlass<br />
EKO<br />
1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006<br />
Die Analyse <strong>der</strong> Abrechnungsdaten <strong>der</strong> SV-Träger weist auf einen großen Anteil an Patienten<br />
mit chronischen Erkrankungen hin, <strong>der</strong>en Therapiekonzept nach dem 1. Rezept<br />
abgebrochen wird. Das führt zu einer Verzögerung des auch vom Patienten mitgetragenen<br />
Therapieansatzes <strong>und</strong> damit zB <strong>bei</strong> Schmerzpatienten zu einer unnötigen Leidensverlängerung.<br />
Zusätzlich werden Ressourcen vergeudet, die im Ges<strong>und</strong>heitswesen an allen Ecken<br />
fehlen. Auch Medikamente wie Opiatpflaster, Seretide, Spiriva o<strong>der</strong> Symbicort, <strong>der</strong>en<br />
Wirksamkeit in klinischen Studien gut dokumentiert ist, haben unter den Bedingungen <strong>der</strong><br />
Realversorgung nur dann einen Patientennutzen, wenn die IND-Regel eingehalten <strong>und</strong> das<br />
Therapiekonzept vom Patienten mitgetragen wird.<br />
-8,0%<br />
-13,0%<br />
Preissenkungen, Einführung<br />
Arzneimittelbudgets, neue<br />
Zuzahlungsregelung<br />
Zuzahlungserhöhung<br />
Österreich<br />
Einführung von Aut-idem<br />
Deutschland<br />
Quelle: Statistisches Handbuch <strong>der</strong> österr. Sozialversicherung, Arzneiverordnungsreport 2007<br />
Einzelne Kostendämpfungsmaßnahmen in Deutschland<br />
AVWG<br />
Kassenrabatte,<br />
Gründung des IQWIG<br />
Red.<br />
Aut-idem<br />
Die Aut-idem-Regelung wurde Mitte 2002 eingeführt<br />
<strong>und</strong> verpflichtet den Apotheker, statt des verordneten<br />
ein preisgünstigeres vergleichbares Arzneimittel<br />
abzugeben. Die Substitutionsverpflichtung gilt<br />
dann nicht, wenn <strong>der</strong> Arzt selbst ein preisgünstiges<br />
Arzneimittel verordnet o<strong>der</strong> einen Austausch auf<br />
dem Rezeptblatt ausdrücklich ausgeschlossen hat.<br />
Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn Wirkstoff,<br />
Wirkstärke, Darreichungsform <strong>und</strong> Packungsgröße<br />
sowie zugelassener Indikationsbereich identisch<br />
sind. Als preisgünstig gilt ein Arzneimittel dann,<br />
wenn sein Preis im unteren Drittel <strong>der</strong> Preisdifferenz<br />
zw. den Durchschnitten <strong>der</strong> drei billigsten <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />
drei teuersten wirkstoffgleichen Präparate liegt. Der<br />
Arzt kann entwe<strong>der</strong> den Wirkstoffnamen o<strong>der</strong> den<br />
Namen des Präparates rezeptieren.<br />
12<br />
13
Top Tipps<br />
Top Tipps<br />
Vergleich des Generikaanteils zwischen<br />
Deutschland (01-09/2007) <strong>und</strong> Österreich (01-08/2007)<br />
Arzneimittelvereinbarungen<br />
Zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen<br />
4,1 % betragen. Weiters wurden (Verordnungs- <strong>und</strong><br />
90,0<br />
<strong>und</strong> den Landesverbänden <strong>der</strong> Krankenkassen wer-<br />
Umsatz-) Quoten von kostengünstigen Leitsubstan-<br />
Generikaanteil in %<br />
80,0<br />
70,0<br />
60,0<br />
50,0<br />
40,0<br />
30,0<br />
20,0<br />
10,0<br />
19,8<br />
57,0<br />
40,1<br />
82,0<br />
Österreich<br />
Deutschland<br />
den jährlich prospektiv Arzneimittelvereinbarungen<br />
getroffen. Die Rahmenvorgaben dafür werden auf<br />
B<strong>und</strong>esebene festgelegt: So darf die Heilmittelkostensteigerung<br />
im Jahr 2008 b<strong>und</strong>esweit nicht mehr als<br />
Arzneimittelgruppe<br />
zen in 12 verordnungsstarken Arzneimittelgruppen<br />
festgelegt, um den Ärzten eine Orientierungsmöglichkeit<br />
<strong>bei</strong> <strong>der</strong> Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven<br />
zu bieten.<br />
Leitsubstanz(en)<br />
Anteil <strong>der</strong> Gruppe<br />
Verordnung / Umsatz<br />
Statine Simvastatin 1,95 % / 1,81 %<br />
Selektive Betablocker Bisoprolol, Metoprolol 4,06 % / 2,11 %<br />
0,0<br />
Generika an<br />
den Pkg. gesamt<br />
Generika an<br />
den generikafähigen Präparaten<br />
Alpha-Rezeptorenblocker Tamsulosin 0,41 % / 0,40 %<br />
SSRI Citalopram, Fluoxetin 0,62 % / 0,75 %<br />
Quelle: PEGASUS, Pro Generika (Wirtschaftsverband <strong>der</strong> Generikahersteller in Deutschland)<br />
Bisphosphonate Alendronsäure 0,30 % / 0,66 %<br />
Triptane Sumatriptan 0,24 % / 0,33 %<br />
Preisvereinbarungen<br />
Die Einführung des Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetzes<br />
(AVWG) im Frühjahr 2006 ermöglichte<br />
es nun den Krankenversicherungsträgern,<br />
mit den Pharma-Anbietern spezielle Rabattverträge<br />
für einzelne Wirkstoffe abzuschließen. Eine größere<br />
Wirkung erhielten diese Rabattverträge durch<br />
das im Jahr 2007 in Kraft getretene GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz,<br />
dem zufolge Apotheken<br />
nur noch Packungen <strong>der</strong> Rabattpartner abgeben<br />
dürfen, sofern <strong>der</strong> Arzt Aut-idem nicht ausdrücklich<br />
ausgeschlossen hat. Dies hatte zur Folge, dass<br />
einzelne Präparate binnen kürzester Zeit die Hälfte<br />
ihres Umsatzes einbüßten <strong>und</strong> gleichzeitig an<strong>der</strong>e<br />
Anbieter explosionsartig gewachsen sind.<br />
Als Schwachstellen dieser Regelung werden die<br />
Preiskämpfe, <strong>bei</strong> denen nur wenige Anbieter überleben<br />
werden, <strong>und</strong> das durch die jeweils von den<br />
einzelnen Kassen getroffenen, teilweise sehr unterschiedlichen<br />
Vereinbarungen immer komplizierter<br />
<strong>und</strong> unüberschaubarer werdende System angeführt.<br />
Außerdem sind bislang nur wenige patentgeschützte<br />
Medikamente miteinbezogen, die den Großteil des<br />
Budgets verschlingen, da hier we<strong>der</strong> staatliche Preisgrenzen<br />
noch Konkurrenz bestehen. Darüber hinaus<br />
wird diese Regelung <strong>der</strong>zeit juristisch angefochten.<br />
PPI Omeprazol 3,02 % / 3,57 %<br />
ACE-Hemmer Enalapril, Lisinopril, Ramipril 3,29 % / 1,33 %<br />
NSAR Diclofenac 5,25 % / 1,97 %<br />
Nie<strong>der</strong>molekulare Heparine Enoxaparin-Natrium 0,51 % / 1,14 %<br />
Schleifendiuretika Furosemid 1,67 % / 0,75 %<br />
Orale Antidiabetika Glibenclamid, Metformin 2,46 % / 1,47 %<br />
Quelle: Unterlagen zur Pressekonferenz zu den Rahmenvorgaben Arzneimittel <strong>und</strong> Heilmittel 2008, KBV, 9. 10. 2007<br />
Auf Basis dieser b<strong>und</strong>esseitigen Vorgaben legen die Kassenärztlichen Vereinigungen <strong>und</strong> die Landesverbände<br />
<strong>der</strong> Krankenkassen landesspezifische Wirtschaftlichkeitsziele zu den einzelnen Leitsubstanzen fest.<br />
14<br />
15
Top Tipps<br />
Richtgrößenvereinbarungen<br />
Ebenso werden jährlich zwischen den Kassenärztlichen<br />
Vereinigungen <strong>und</strong> den Landesverbänden<br />
<strong>der</strong> Krankenkassen Richtgrößen vereinbart: Es handelt<br />
sich da<strong>bei</strong> um fachgruppenspezifische Durchschnittswerte<br />
für die Verordnung von Medikamenten<br />
pro Jahr, Patient <strong>und</strong> Altersgruppe. Arzneimittel<br />
zur Behandlung schwerer o<strong>der</strong> chronischer Erkrankungen<br />
wie zB Zytostatika, Immunsuppressiva,<br />
Zytokine, Immunglobuline, Hypophysen- <strong>und</strong><br />
Hypothalamushormone, Sexualhormone <strong>und</strong> <strong>der</strong>en<br />
Hemmstoffe sowie Virustatika werden davon<br />
ausgenommen. Darüber hinaus können die Ärzte<br />
einen überdurchschnittlich hohen Anteil an „teuren“<br />
Patienten als Praxisbeson<strong>der</strong>heit geltend machen.<br />
Die Vereinbarung einer spezifischen Richtgröße für<br />
die einzelne Praxis ist somit möglich.<br />
Die Überprüfung <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit <strong>der</strong> ärztlichen<br />
Verordnungsweise erfolgt durch so genannte<br />
Prüfausschüsse, die sich aus Vertretern <strong>der</strong> Ärzteschaft<br />
<strong>und</strong> <strong>der</strong> Krankenkassen in gleicher Stimmenzahl<br />
zusammensetzen. Bei Überschreitungen <strong>der</strong><br />
Richtgrößen um mehr als 25 % muss <strong>der</strong> Arzt den<br />
Mehraufwand rückerstatten, sofern ihm nicht <strong>der</strong><br />
Nachweis einer ursächlichen Praxisbeson<strong>der</strong>heit<br />
gelingt.<br />
Erfolgreiche Modelle, die die Finanzierung unseres Ges<strong>und</strong>heitssystems erleichtern, sollten<br />
nicht a priori negiert werden. Die Entwicklung in Deutschland sollte daher genau beobachtet<br />
werden.<br />
Red.<br />
Kontaktadresse: NÖ Gebietskrankenkasse, Fr. Dr. Jana Fischer, MSc, Tel.: 050899-6110, E-mail: jana.fischer@noegkk.at<br />
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