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Blut spenden – Leben retten - Gemeinde Nußbach

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Zugestellt durch Post.at Amtliche Mitteilung An einen Haushalt Folge 6 / 28. Juli 2009<br />

<strong>Blut</strong> <strong>spenden</strong> <strong>–</strong> <strong>Leben</strong> <strong>retten</strong><br />

Montag, 3. August, und Dienstag, 4. August<br />

jeweils von 15:30 bis 20:30 Uhr, Feuerwehr-Haus <strong>Nußbach</strong>, Dorfplatz 2<br />

Das Rote Kreuz OÖ bittet Sie wieder um Ihre <strong>Blut</strong>spende!<br />

Sie können im Abstand von acht Wochen <strong>Blut</strong> <strong>spenden</strong>, wenn Sie gesund und zwischen 18 und 65 Jahren<br />

alt sind. Der vor der <strong>Blut</strong>spende auszufüllende Gesundheits-Fragebogen und das anschließende vertrauliche<br />

Gespräch mit dem Arzt dienen sowohl der Sicherheit der <strong>Blut</strong>produkte als auch Ihrer eigenen Sicherheit.<br />

Bitte, bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis oder Ihren <strong>Blut</strong>spende-Ausweis mit. Ca. acht Wochen<br />

nach Ihrer <strong>Blut</strong>spende werden Sie den Labor-Befund zugeschickt erhalten. Somit wird Ihre <strong>Blut</strong>spende<br />

auch zu Ihrer kleinen Gesundheits-Kontrolle. Sie sollten in den letzten drei bis vier Stunden vor<br />

Ihrer <strong>Blut</strong>spende zumindest eine kleine Mahlzeit und ausreichend Flüssigkeit zu sich nehmen. Nach Ihrer<br />

<strong>Blut</strong>spende sollten Sie körperliche Anstrengungen vermeiden.<br />

Nicht <strong>Blut</strong> <strong>spenden</strong> dürfen Sie, wenn Folgendes zutrifft:<br />

• Einnahme von <strong>Blut</strong>druck-Medikamenten<br />

• Fieberblase<br />

• offene Wunde, frische Verletzung<br />

• akute Allergie<br />

• Krankenstand und Kur<br />

In den letzten 48 Stunden:<br />

• Impfung mit Tot-Impfstoff (z. B. Zeckenschutz-Impfung,<br />

Influenza, Diphtherie, Tetanus,<br />

Polio, Meningokokken, Hepatitis-A/-B,<br />

etc.<br />

In den letzten drei Tagen:<br />

• Desensibilisierungs-Behandlung (Allergien)<br />

In den letzten sieben Tagen:<br />

• Zahnbehandlung<br />

• Zahnstein-Entfernung<br />

In den letzten vier Wochen:<br />

• Infektions-Krankheiten (grippaler Infekt,<br />

Darm-Infektion, Durchfall, ...)<br />

• Impfung mit <strong>Leben</strong>d-Impfstoff z. B. Masern,<br />

Mumps, Röteln, Schluckimpfung, BCG, ...<br />

• Zeckenbiss<br />

• Einnahme von Antibiotika, Schmerzmitteln<br />

In den letzten vier Monaten:<br />

• Piercen, Tätowieren, Ohrstechen, Akupunktur<br />

außerhalb der Arztpraxis<br />

• Magenspiegelung, Darmspiegelung<br />

• Kontakt mit HIV, Hepatitis-B, -C<br />

In den letzten sechs Monaten:<br />

• Aufenthalt in Malaria-Gebieten<br />

Weitere Fragen beantwortet Ihnen gerne die <strong>Blut</strong>zentrale Linz:<br />

Kostenlose <strong>Blut</strong>spende-Hotline: (0800) 190 190, E-Mail: office@blutz.o.redcross.or.at


Konzert für<br />

Oboe und Orgel<br />

im Rahmen der Sommer-Orgelkurse der Diözese<br />

Linz/Bildungszentrum Schlierbach:<br />

Sonntag, 9. August, um 20:00 Uhr<br />

Pfarrkirche <strong>Nußbach</strong><br />

Hans Georg Jakobi (Oboe)<br />

und Tobias Chizzali (Orgel)<br />

Freiwillige Spenden erbeten!<br />

Salsa-Nacht<br />

Freitag, 14. August<br />

Landgasthof Feichthub<br />

Unterricht: 20:30 bis 23:00 Uhr<br />

Kosten: 25,00 Euro pro Paar<br />

inkl. Begrüßungs-Coktail<br />

Trainer: „Dancing Star“ Alexander Kreissl<br />

Veranstalter: UNION-Tanzsportclub <strong>Nußbach</strong> in<br />

Zusammenarbeit mit der Tanzschule Kreissl<br />

Anmeldung bei Bernhard Prühlinger<br />

Tel.: (0650) 57 02 653 oder<br />

per E-Mail: tanzfreunde@aon.at<br />

Straßensperre<br />

Todau <strong>–</strong> Seebach<br />

Der Güterweg Todau, Seebach, ist in der Zeit<br />

von 10. bis 24. August wegen des Abtrages des<br />

alten ÖBB-Brückentragwerkes gesperrt.<br />

Urlaub<br />

Dr. Janout<br />

Die Ordination des <strong>Gemeinde</strong>arztes Dr. Helmut<br />

Janout, Kirchenplatz 2, ist in der Zeit<br />

vom 31. August bis 13. September<br />

geschlossen!<br />

Wohnungen<br />

zu vermieten<br />

• 55-m²-Wohnung im Dachgeschoß (Gasthaus),<br />

Jageredt 2:<br />

Infos: Karl Tretter, Tel.: (0681) 10 36 64 81<br />

• 70-m²-Wohnung im 1. Stock (Mehrfamilienhaus)<br />

in Hauptstraße 43, altes <strong>Gemeinde</strong>amt<br />

Infos: Rosa Panhuber, Tel.: (0650) 33 94<br />

959<br />

• 75-m²-Wohnung im Erdgeschoß im Ortszentrum,<br />

Styriaweg 8:<br />

Weitere Auskünfte:<br />

Styria Steyr, Tel.: (07252) 52 932-0<br />

Anmeldung:<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Nußbach</strong>, Tel.: (07587) 82 55<br />

• 90-m²-Wohnung im 1. Stock (Mehrfamilienhaus)<br />

in Dauersdorf 4<br />

Infos: Friedrich und Maria Kaltenböck<br />

Tel.: (07587) 85 87 oder (0664) 23 01 158<br />

• 140-m²-Wohnung im 1. Stock, Birkenweg 5<br />

Infos: Peterseil Bernhard, Tel.: (0664) 46 16<br />

Solarvortrag<br />

Firma Xolar<br />

Mittwoch, 9. September um 19:00 Uhr<br />

Schulungsraum der Freiwilligen Feuerwehr<br />

<strong>Nußbach</strong>, Dorfplatz 2<br />

Sie können sich über Technik, Wirtschaftlichkeit,<br />

Förderung und Finanzierung von Solaranlagen<br />

für Heizung und Warmwasser informieren.<br />

Mit Solarenergie können Sie möglichst unabhängig<br />

von Öl und Gas werden, Energiekosten<br />

sparen und einen wichtigen Beitrag zum Schutz<br />

unserer Welt leisten!<br />

Bringen Sie Ihre Nachbarn, Freunde, Arbeitskollegen<br />

und Verwandte mit!<br />

Eintritt frei!<br />

Veranstalter: Firma<br />

2


Reisen in Europa<br />

Stand 07/2009 (Zum Herausnehmen!)<br />

Europa-Büro des Landes Oberösterreich, Altstadt<br />

30, 4021 Linz, Tel. 0732/7720-14020<br />

E-Mail: europabuero@ooe.gv.at,<br />

www.europabuero.at<br />

Für die Bürger und Bürgerinnen der Europäischen<br />

Union gilt grundsätzlich das in Art. 18<br />

Abs. 1 EG-Vertrag festgeschriebene Recht, sich<br />

im Hoheitsgebiet anderer Mitgliedstaaten frei zu<br />

bewegen und aufzuhalten.<br />

Durch die ständige Erweiterung der EU erstreckt<br />

sich dieses Recht immer wieder auf neue Mitgliedstaaten.<br />

Die Erweiterung der EU brachte aber zusätzlich<br />

einen schrittweisen Abbau der Grenzkontrollen<br />

mit sich.<br />

Mittlerweile gibt es zwischen den meisten EU-<br />

Ländern (mit Ausnahme von Bulgarien und Rumänien)<br />

keine Grenzkontrollen mehr, da das so<br />

genannte Schengener Übereinkommen eine Beseitigung<br />

der Binnengrenzen und gemeinsame<br />

Außengrenzen für den Personenverkehr vorsieht.<br />

Durch die Bestimmungen dieses Abkommens<br />

werden alle internen Grenzkontrollen aufgehoben<br />

und stattdessen wirksame Kontrollen an den<br />

Außengrenzen der EU und eine gemeinsame Visumpolitik<br />

eingeführt.<br />

Zusätzlich wird auch vermehrt auf Zusammenarbeit<br />

bei der Sicherung der EU Außengrenzen gesetzt.<br />

So wurde beispielsweise das Schengen Informationssystem<br />

(SIS) umgesetzt. Dies ist eine<br />

nichtöffentliche Datenbank, in der Personen und<br />

Sachen eingetragen sind, die im Schengen-Raum<br />

zur Fahndung ausgeschrieben sind. Zugriffsberechtigt<br />

sind nur Sicherheitsbehörden in Schengen-Ländern.<br />

Rechtsgrundlage dafür sind das Schengener<br />

Übereinkommen und die zugehörigen Durchführungsvereinbarungen.<br />

Für die einzelnen Unionsbürger ist gerade zur<br />

Urlaubszeit der Wegfall der Grenzkontrollen eine<br />

angenehme Reiseerleichterung. Um aber etwaige<br />

Unannehmlichkeiten zu vermeiden, ist es<br />

von Vorteil, sich rechtzeitig über die Einreisemodalitäten<br />

zu informieren. Deshalb haben wir<br />

in der nachfolgenden Tabelle die Einreisebestimmungen<br />

der einzelnen EU Mitgliedstaaten<br />

angeführt.<br />

Achtung: Bei Großereignissen wie dem G8-<br />

Gipfel, Fußball- Welt- und Europameisterschaften<br />

oder Olympischen Spielen kann es allerdings<br />

aus Sicherheitsgründen zur vorübergehenden<br />

Außerkraftsetzung der vertraglichen Reisefreiheit<br />

kommen und es können fallweise Grenzkontrollen<br />

durchgeführt werden.<br />

Generell wird empfohlen, einen aktuell gültigen<br />

Reisepass mitzuführen, da beispielsweise manche<br />

Fluglinien auf Grund privatrechtlich geregelter<br />

Beförderungsbestimmungen ein abgelaufenes<br />

Reisedokument nicht akzeptieren.<br />

BELGIEN Österreichische Staatsbürgerinnen<br />

und Staatsbürger, sowie Bürgerinnen und Bürger<br />

anderer EU-Mitgliedsstaaten benötigen für die<br />

Einreise und den Aufenthalt kein Visum. Der<br />

Reisepass darf bei der Einreise weniger als 5<br />

Jahre abgelaufen sein. Die Einreise kann auch<br />

mit einem Personalausweis erfolgen. Laut belgischem<br />

Recht müssen Sie einen Reisepass oder<br />

Personalausweis immer bei sich tragen.<br />

Zur Vermeidung von Kindesentführungen können<br />

Kinder nur mit eigenem Reisepass oder Personalausweis<br />

aus Belgien ausreisen (gilt insbesondere<br />

bei Flugreisen). Eine Miteintragung im<br />

Reisepass eines Elternteils alleine (ohne Foto)<br />

reicht für die Ausreise nicht aus.<br />

BULGARIEN Für die Einreise ist ein gültiger<br />

Reisepass oder ein gültiger Personalausweis erforderlich.<br />

Wird ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen angestrebt,<br />

so ist bei der örtlich zuständigen Fremdenbehörde<br />

eine "udostoverenie" (Anmeldebescheinigung)<br />

zu beantragen. Diese wird in der<br />

Regel am selben Tag ausgestellt.<br />

Kinder, die im Reisepass des begleitenden Elternteiles<br />

mit eingetragen sind, benötigen für die<br />

Einreise nach Bulgarien prinzipiell keinen eigenen<br />

Reisepass. Dennoch wird dringend empfohlen,<br />

Kindern einen eigenen Reisepass ausstellen<br />

zu lassen.<br />

Zwischen 8:30 und 18:00 stehen in Problemfällen<br />

oder bei Unklarheiten beim Grenzübertritt<br />

die Rufnummern der Grenzpolizei 00359 2 982<br />

33 08 oder 00359 2 982 33 72 ausländischen<br />

Staatsangehörigen zur Auskunftserteilung oder<br />

Unterstützung in deutscher oder englischer Sprache<br />

zur Verfügung.<br />

DÄNEMARK Österreichische Staatsbürger/innen<br />

benötigen für die Einreise und den<br />

3


Aufenthalt kein Visum (einschließlich Grönland<br />

und Färöer Inseln). Der Reisepass muss bei der<br />

Ein- und auch bei der Ausreise noch gültig sein.<br />

Die Einreise nach Dänemark kann auch mit einem<br />

gültigen Personalausweis erfolgen. Generell<br />

wird bei Reisen ins Ausland die Mitnahme einer<br />

Fotokopie Ihres Reisepasses (getrennt vom Reisepass<br />

aufbewahrt) angeraten. Im Hinblick auf<br />

die Sicherheitskontrollen auf den dänischen<br />

Flug- und Seehäfen ist bei einer Weiterreise in<br />

ein Land, das nicht Mitglied des Schengener<br />

Abkommens ist, die Mitnahme eines Reisepasses<br />

erforderlich. Dies gilt auch für Grönland und die<br />

Färöer.<br />

DEUTSCHLAND Österreichische Staatsbürger/innen<br />

sowie Bürger/innen anderer EU-<br />

Mitgliedsstaaten benötigen für die Einreise und<br />

den Aufenthalt kein Visum. Der Reisepass darf<br />

bei der Einreise weniger als 5 Jahre abgelaufen<br />

sein. Die Einreise kann auch mit einem gültigen<br />

Personalausweis erfolgen.<br />

ESTLAND Österreichische Staatsbürger/innen<br />

können nur mit einem gültigen Personalausweis<br />

einreisen. Abgelaufene Reisepässe werden nicht<br />

akzeptiert. Reisepässe müssen für den gesamten<br />

Aufenthalt sowie bei der Ausreise gültig sein.<br />

Die Einreise von Minderjährigen muss mit einem<br />

eigenen Reisepass erfolgen. Reisende dürfen<br />

sich ohne Visum bis zu 90 Tage im Land aufhalten.<br />

Für eine Aufenthaltsdauer über 3 Monaten<br />

muss eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.<br />

Diese kann im Inland beantragt werden und<br />

kostet rund 10,00 Euro. Der Nachweis eines ausreichenden<br />

Krankenversicherungsschutzes ist<br />

mit der E-Card erbracht, die auf Verlangen vorzuweisen<br />

ist.<br />

FINNLAND Österreichische Staatsbürger/innen<br />

sowie Bürger/innen anderer EU-Mitgliedsstaaten<br />

benötigen für die Einreise und den Aufenthalt<br />

kein Visum. Der Reisepass muss bei der Ausreise<br />

gültig sein. Die Einreise kann auch mit einem<br />

Personalausweis erfolgen.<br />

FRANKREICH Österreichische Staatsbürger/innen<br />

sowie Bürger/innen anderer EU-<br />

Mitgliedsstaaten benötigen für die Einreise und<br />

den Aufenthalt kein Visum. Der Reisepass darf<br />

bei der Einreise weniger als 5 Jahre abgelaufen<br />

sein. Die Einreise kann auch mit einem Personalausweis<br />

erfolgen.<br />

GRIECHENLAND Österreichische Staatsbürger/innen<br />

sowie Bürger/innen anderer EU-<br />

Mitgliedsstaaten benötigen für die Einreise kein<br />

Visum. Der Reisepass darf bei der Einreise weniger<br />

als 5 Jahre abgelaufen sein. Eine vorherige<br />

Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Fluglinie<br />

bzw. dem Reiseveranstalter wird dennoch empfohlen,<br />

um allenfalls von dieser Regelung abweichende<br />

Transportbestimmungen in Erfahrung<br />

zu bringen: Bei Einreisen und Ausreisen am<br />

Luftweg kann nunmehr Passagieren mit abgelaufenem<br />

Reisepass die Beförderung verweigert<br />

werden, weswegen ein gültiger Reisepass oder<br />

Personalausweis zu benützen wäre. Kinder benötigen<br />

ab dem 12. Geburtstag zur Einreise nach<br />

Griechenland einen eigenen Identitätsnachweis.<br />

Eine Miteintragung im Reisepass eines oder beider<br />

Elternteile wird ab diesem Zeitpunkt nicht<br />

mehr akzeptiert. Minderjährige, die ohne Begleitung<br />

der Obsorgeberechtigten nach GR reisen,<br />

benötigen eine Zustimmungserklärung (in Englisch)<br />

der Obsorgeberechtigten. Unterschriften<br />

auf dieser Erklärung sind von einem österreichischen<br />

Gericht oder Notar zu beglaubigen. Bei<br />

einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten muss<br />

bei der für den Wohnort zuständigen Polizeidienststelle<br />

eine Eintragungsbestätigung ("Veveossi<br />

Engrafis") beantragt werden.<br />

GROßBRITANNIEN Österreicher/innen brauchen<br />

für die Einreise nach Großbritannien einen<br />

gültigen Reisepass oder Personalausweis. Für die<br />

Einreise auf die britischen St. Virgin Islands besteht<br />

für Österreicher keine Visumspflicht mehr,<br />

jedoch muss der Reisepass mindestens 6 Monate<br />

nach Wiederausreise gültig sein; der Reisende<br />

muss überdies Rückflugtickets vorweisen und<br />

über ausreichende Geldmittel für die Aufenthaltsdauer<br />

verfügen.<br />

IRLAND Österreichische Staatsbürger/innen<br />

sowie Bürger/innen anderer EU-Mitgliedsstaaten<br />

benötigen für die Einreise und den Aufenthalt<br />

kein Visum. Österreicher brauchen für die Einreise<br />

nach Irland einen gültigen Reisepass oder<br />

Personalausweis. Der Reisepass darf bei der<br />

Ausreise nicht abgelaufen sein.<br />

ITALIEN Österreichische Staatsbürger/innen<br />

sowie Bürger/innen anderer EU-Mitgliedsstaaten<br />

benötigen für die Einreise und den Aufenthalt<br />

kein Visum. Aufgrund von bilateralen und multilateralen<br />

Abkommen können österreichische<br />

Staatsbürger/innen grundsätzlich auch mit einem<br />

4


maximal 5 Jahre abgelaufen Reisepass einreisen.<br />

Dennoch kann bei Einreisen und Ausreisen auf<br />

dem Luftweg Passagieren mit abgelaufenem Reisepass<br />

die Beförderung aufgrund privatrechtlich<br />

geregelter Beförderungsbestimmungen verweigert<br />

werden. Es wird daher geraten, einen gültigen<br />

Reisepass oder Personalausweis zu benützen.<br />

LETTLAND Reisende dürfen sich ohne Visum<br />

bis zu 3 Monate im Land aufhalten. Reisepässe<br />

müssen für den gesamten Aufenthalt gültig sein.<br />

Die Einreise ist auch mit einem gültigen Personalausweis<br />

möglich. Bitte beachten, dass Minderjährige<br />

entweder einen eigenen Reisepass o-<br />

der einen Personalausweis mit sich zu führen haben.<br />

LITAUEN Österreichische Staatsbürger/innen<br />

benötigen zur Einreise nach Litauen einen gültigen<br />

Reisepass oder Personalausweis. Reisepass<br />

wie auch Personalausweis müssen zumindest für<br />

die Dauer des Aufenthalts bzw. bis zur Ausreise<br />

gültig sein.<br />

LUXEMBURG Österreichische Staatsbürger/innen<br />

sowie Bürger/innen anderer EU-<br />

Mitgliedsstaaten benötigen für die Einreise und<br />

den Aufenthalt kein Visum. Der Reisepass darf<br />

bei der Einreise weniger als 5 Jahre abgelaufen<br />

sein. Die Einreise kann auch mit einem gültigen<br />

Personalausweis erfolgen.<br />

MALTA Für die Einreise nach Malta besteht<br />

keine Visumspflicht. Die Einreise ist sowohl mit<br />

einem Personalausweis als auch mit einem bis zu<br />

5 Jahren abgelaufenem österreichischen Reisepass<br />

möglich. Die Miteintragung von Kindern in<br />

den Pass der Eltern wird gemäß österreichischen<br />

Bestimmungen akzeptiert. Bei Aufenthalten von<br />

mehr als 3 Monaten ist eine Aufenthaltsgenehmigung<br />

(residence permit) zu beantragen, was<br />

auch vor Ort geschehen kann.<br />

NIEDERLANDE Österreichische Staatsbürger/innen<br />

sowie Bürger/innen anderer EU-<br />

Mitgliedstaaten benötigen für die Einreise und<br />

den Aufenthalt kein Visum. Der Reisepass darf<br />

bei der Einreise längstens seit 5 Jahren abgelaufen<br />

sein. Die Einreise kann auch mit einem Personalausweis<br />

erfolgen. Diese Regelung bezieht<br />

sich jedoch ausschließlich auf Selbstfahrer, da<br />

von den Betreibern öffentlicher Verkehrsmittel<br />

wie Flug-, Bahn- und Busgesellschaften sowie<br />

an sämtlichen Flughäfen ausschließlich nur gültige<br />

Reisepässe zur Vorlage akzeptiert werden.<br />

POLEN Österreichische Staatsbürger/innen können<br />

mit österreichischem Reisepass oder Personalausweis<br />

nach Polen einreisen. Der österreichische<br />

Reisepass wie auch der Personalausweis<br />

müssen bei der Einreise und für die Dauer des<br />

Aufenthalts in Polen gültig sein.<br />

PORTUGAL Österreichische Staatsbürger/innen<br />

sowie Bürger/innen anderer EU-<br />

Mitgliedsstaaten benötigen für die Einreise und<br />

den Aufenthalt kein Visum. Der Reisepass darf<br />

bei der Einreise weniger als 5 Jahre abgelaufen<br />

sein. Die Einreise kann auch mit einem Personalausweis<br />

erfolgen.<br />

RUMÄNIEN Wird ein Aufenthalt von mehr als<br />

90 Tagen angestrebt, so ist bei der örtlich zuständigen<br />

Fremdenbehörde ein „Certifica de Inregistrare“<br />

zu beantragen, welches unbürokratisch<br />

und gegen eine Gebühr von umgerechnet<br />

ca. 30 Cent am selben Tag ausgestellt wird. Die<br />

Einreise kann auch mit einem Personalausweis<br />

erfolgen. Bitte beachten Sie, dass der Reisepass<br />

bzw. Personalausweis am Tag der Ausreise noch<br />

gültig sein muss und dass ein Führerschein allein<br />

nicht ausreicht.<br />

SCHWEDEN Österreichische Staatsbürger/innen<br />

sowie Bürger/innen anderer EU-<br />

Mitgliedsstaaten benötigen für die Einreise und<br />

den Aufenthalt kein Visum. Der Reisepass muss<br />

während der Dauer des Aufenthaltes noch gültig<br />

sein. Die Einreise kann auch mit einem Personalausweis<br />

erfolgen.<br />

SLOWAKEI Reisende sind verpflichtet, einen<br />

Reisepass oder Personalausweis mitzuführen.<br />

Dies gilt auch nach dem Beitritt der Slowakei<br />

zum Schengenraum und dem damit verbundenen<br />

Wegfall der Grenzkontrollen. Eine Einreise mit<br />

abgelaufenen Dokumenten ist jedenfalls nicht<br />

zulässig und während des Aufenthaltes müssen<br />

die Reisedokumente laut slowakischem Gesetz<br />

zwecks Identifizierung ständig mitgeführt werden.<br />

Österreichische Staatsbürger/innen dürfen<br />

ohne Visum in die Slowakei einreisen. Für die<br />

Einreise von Drittstaatsangehörigen mit einer<br />

Aufenthaltsgenehmigung eines EU-Staates bzw.<br />

Schweiz wird ebenfalls kein Visum benötigt.<br />

SLOWENIEN Österreichische Staatsbürger/innen<br />

können mit einem Reisepass, der bis<br />

5


zu 5 Jahre abgelaufen sein kann, oder mit einem<br />

Personalausweis einreisen. Eine Anmeldung innerhalb<br />

von drei Tagen bei den Meldebehörden<br />

ist vorgesehen, wobei diese bei Unterbringung<br />

im Hotel automatisch erfolgt. Sollte der Aufenthalt<br />

drei Monate übersteigen, muss bei der zuständigen<br />

Verwaltungseinheit eine Aufenthaltserlaubnis<br />

beantragt werden. Es wird empfohlen,<br />

alleinreisenden Minderjährigen eine Einverständniserklärung<br />

der Erziehungsberechtigten<br />

mitzugeben.<br />

SPANIEN Österreichische Reisende dürfen sich<br />

ohne Aufenthaltstitel bis zu drei Monaten im<br />

Land aufhalten. Die Einreise kann mit Reisepass<br />

oder Personalausweis erfolgen. Führerscheine<br />

werden von den spanischen Behörden nur eingeschränkt<br />

als Identitätsdokumente anerkannt.<br />

Flugreisenden wird jedenfalls geraten, für den<br />

Fall eines allfälligen Passverlustes einen zweiten<br />

Lichtbildausweis oder eine Passkopie mit sich zu<br />

führen.<br />

TSCHECHIEN Österreicher/innen benötigen<br />

für die Einreise in die Tschechische Republik<br />

und den Aufenthalt dort einen gültigen Reisepass<br />

oder Personalausweis. Die Einreise mit einem<br />

abgelaufenen Reisepass ist nicht möglich.<br />

UNGARN Reisende dürfen sich ohne Visum bis<br />

zu 90 Tage im Land aufhalten. Der Reisepass<br />

darf bei der Einreise weniger als 5 Jahre abgelaufen<br />

sein, es wird jedoch vereinzelt von Problemen<br />

mit ungarischen Grenzbehörden bei der<br />

Einreise mit abgelaufenen Reisepässen berichtet.<br />

Die Einreise kann auch mit einem Personalausweis<br />

erfolgen.<br />

ZYPERN Die Einreise in die Republik Zypern<br />

über die Einreisepunkte im Süden der Insel<br />

(Flughäfen Larnaka und Pafos, Seehäfen an der<br />

Südküste) ist für EU-Bürger/innen visumfrei mit<br />

einem bei der Einreise gültigen Reisepass oder<br />

einem mit einem Lichtbild versehenen Personalausweis<br />

bis zu einer maximalen Aufenthaltsdauer<br />

von drei Monaten möglich. Bei der Absicht,<br />

länger als drei Monate auf Zypern zu bleiben,<br />

haben EU-Bürger/innen innerhalb von 8 Tagen<br />

ab der Einreise bei der Ausländerbehörde der zuständigen<br />

Polizei ein „Alien Registration Certificate“<br />

beantragen und vor Ablauf der drei Monate<br />

ab Einreise bei der der zuständigen Einwanderungsbehörde<br />

eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.<br />

Eine Einreise aus dem Ausland direkt<br />

in den türkisch-zyprischen Nordteil der Insel gilt<br />

für die Republik Zypern als illegal. Der im Nordteil<br />

gelegene Flughafen Erkan/Timbou, der nicht<br />

vom internationalen ICAO-Regime erfasst wird,<br />

und die nördlichen Seehäfen sind von der Republik<br />

Zypern als Eintrittspunkte auf zyprisches<br />

Territorium nicht anerkannt. Infolgedessen ist<br />

eine Überquerung der „green line“ an den<br />

Checkpoints in den regierungskontrollierten Süden<br />

mit anschließender Ausreise über einen offiziellen<br />

Eintrittspunkt in der Regel nicht möglich.<br />

Zusätzlich sind auch noch die Nicht<strong>–</strong>EU<strong>–</strong>Staaten<br />

Schweiz, Norwegen und Island Mitglieder des<br />

Schengener Übereinkommens. Somit ergeben<br />

sich auch bei Reisen in diese Staaten erleichterte<br />

Einreisemodalitäten.<br />

ISLAND Österreichische Staatsbürger/innen benötigen<br />

für die Einreise und den Aufenthalt kein<br />

Visum. Die Einreise kann mit einem Reisepass<br />

oder Personalausweis erfolgen. Reisepass bzw.<br />

Personalausweis müssen bei der Ausreise noch<br />

mind. 3 Monate gültig sein. Generell wird bei<br />

Reisen ins Ausland die Mitnahme einer Fotokopie<br />

Ihres Reisepasses (getrennt vom Reisepass<br />

aufbewahrt) angeraten.<br />

NORWEGEN Österreichische Staatsbürger/innen<br />

sowie Bürger/innen anderer EU-<br />

Mitgliedsstaaten benötigen für die Einreise und<br />

den Aufenthalt kein Visum. Der Reisepass muss<br />

während der Aufenthaltsdauer noch gültig sein.<br />

Die Einreise kann auch mit einem Personalausweis<br />

erfolgen.<br />

SCHWEIZ Reisende dürfen sich ohne Visum<br />

unbeschränkt im Land aufhalten, sie müssen sich<br />

jedoch bei einem über 3 Monate hinausgehenden<br />

Aufenthalt an die für ihren Wohnort zuständige<br />

kantonale Meldebehörde wenden. Der Reisepass<br />

darf bei der Einreise weniger als 5 Jahre abgelaufen<br />

sein. Die Einreise kann auch mit einem<br />

Personalausweis erfolgen.<br />

6


Bürgermeister Leo<br />

Sudasch meint, …<br />

• … dass Herrn Anton Eisenführer, Ahornstraße,<br />

zu seiner ausgezeichneten beruflichen<br />

Leistung auch öffentlich gratuliert werden<br />

darf. Er ist verantwortlich für alle drei Billa-<br />

Fleischzerlegebetriebe in Ansfelden, St. Veit<br />

an der Glan und Traiskirchen. Die REWE International<br />

AG eröffnete vor kurzem in Traiskirchen<br />

den modernsten Fleischzerlegebetrieb<br />

Österreichs. Die Handelsfirmen BILLA,<br />

MERKUR, PENNY und ADEG bieten<br />

Schweine- und Rindfleisch ausschließlich von<br />

österreichischen Landwirten an.<br />

v. l. n. r.: Billa-Vorstandssprecher Volker Hornsteiner, ,Rewe International-<br />

Vorstandsvorsitzender Frank Hensel, LH.-Stv. Wolfgang Sobotka, Ldw.-<br />

Minister Niki Berlakovich, Anton Eisenführer, Bgm. Fritz Knotzer<br />

(Foto: M.F.G)<br />

Alles Gute und viel Erfolg für die Zukunft!<br />

• … dass die Veranstaltungen<br />

des Ferienprogramms von<br />

den Kindern gut besucht<br />

werden. Bisher verzeichneten<br />

wir 286 Anmeldungen!<br />

Anmeldungen sind noch<br />

jederzeit möglich.<br />

“Danke“ an alle Veranstalter!<br />

• … dass Sie das Angebot des Schnuppertickets<br />

ausprobieren sollten! Sie können damit<br />

um nur 6,00 Euro mit den öffentlichen Verkehrsmitteln<br />

von <strong>Nußbach</strong> nach Linz und<br />

zurück fahren. Dieses Angebot kann täglich<br />

jeweils ein(e) <strong>Nußbach</strong>er BürgerIn nutzen.<br />

Nähere Infos im <strong>Gemeinde</strong>amt: Tel.: 82 55<br />

• … dass die vorübergehenden Straßenverkehrsbehinderungen<br />

wegen der<br />

laufenden Bauvorhaben akzeptiert werden<br />

mögen (Kanalbau Windhag, Ausbau Güterweg<br />

Wimberg, Teil-Sanierung <strong>Nußbach</strong>-<br />

Straße, Güterweg-Reparaturen nach Hochwasserschaden,<br />

...)<br />

Das ist los in <strong>Nußbach</strong>:<br />

Den aktuellen Veranstaltungs- und Terminkalender finden Sie auch im Schaukasten beim <strong>Gemeinde</strong>zentrum<br />

und im Internet unter www.gemeinde-nussbach/Termine.<br />

AUGUST<br />

Sa. 01. 07:00<br />

Radtour "Traunsee - Wolfgangsee - Mondsee<br />

Sportunion,<br />

Ortsplatz<br />

- Attersee" (110 km)<br />

Tel.: (0664) 58 00 005<br />

SPÖ-Frauen &<br />

Mo. 03. 14:00 Ferienkalender- "Wer mag gerne Pizza" Naturfreundehaus Pensionistenverband,<br />

Tel.: 84 26<br />

Mo. 03. 15:30 <strong>Blut</strong><strong>spenden</strong> bis 20:30 Feuerwehrhaus<br />

Österreichisches Rotes<br />

Kreuz<br />

Di. 04. 14:00 Kegelnachmittag Scheiberl Pub, Wartberg<br />

Seniorenbund,<br />

Tel.: 83 61<br />

Di. 04. 15:30 <strong>Blut</strong><strong>spenden</strong> bis 20:30 Feuerwehrhaus<br />

Österreichisches Rotes<br />

Kreuz<br />

Do. 06. 17:30 Radausfahrt Molkereiparkplatz Wartberg<br />

Naturfreunde,<br />

Tel.: (0664) 54 51 450<br />

Fr. 07. 19:00 Ferienkalender-"Nachtwanderung" Spielplatz Theatergruppe<br />

Sa. 08. 14:00 Ferienkalender-"Volleyball & Co." Sportplatz Katholische Jungschar<br />

So. 09. 20:00 Orgelkonzert Pfarrkirche<br />

7


Mo. 10. 06:00 Abfallabfuhr (2- und 4wöchig) <strong>Nußbach</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

Mo. 10. 08:30 Ferienkalender-"Klettern" Ortsplatz Alpenverein<br />

Di. 11. 14:00 Kegelnachmittag Scheiberl Pub, Wartberg<br />

Seniorenbund,<br />

Tel.: 83 61<br />

Mi. 12. 13:00<br />

2-Tage-Wanderung "Von Allerheiligen im<br />

Sportunion,<br />

Ortsplatz<br />

Mürztal nach Mariazell" (60 km)<br />

Tel.: (0664) 58 00 005<br />

Mi. 12. 13:30<br />

Ferienkalender-"Kegeln auf der Holz- Forster in Natzberg, Natzberg<br />

21<br />

Tel.: 83 61<br />

Seniorenbund,<br />

Ladenbahn"<br />

Do. 13. 06:00 Gelber Sack - Abholung Sammelstelle laut Plan <strong>Gemeinde</strong><br />

Do. 13. 17:30 Radausfahrt Molkereiparkplatz Wartberg<br />

Naturfreunde,<br />

Tel.: (0664) 54 51 450<br />

Fr. 14. 18:30 Ferienkalender-"Natur-Erlebnis Jagd" Hieslmair, Jägerstraße 16 Jägerschaft, Tel.: 82 12<br />

Fr. 14. 20:00 Salsa Nacht Landgasthof Feichthub Tanzsportclub<br />

Sa. 15. Maria Himmelfahrt<br />

Sa. 15. 08:00<br />

Sparverein "Ausgebrannte Taschen" Radtour<br />

Sparverein "Ausgebrannte<br />

Taschen"<br />

Ortsplatz<br />

Eferdinger Landlradweg<br />

So. 16. 10:00 Knittelwerfen Sportzentrum<br />

Sportunion,<br />

Tel.: (0664) 58 00 005<br />

Di. 18. 14:00 Kegelnachmittag Scheiberl Pub, Wartberg<br />

Seniorenbund,<br />

Tel.: 83 61<br />

Do. 20. 17:30 Radausfahrt Molkereiparkplatz Wartberg<br />

Naturfreunde,<br />

Tel.: (0664) 54 51 450<br />

Sa. 22. 2-Tages-Kinder- und Familienwanderung<br />

Naturfreunde,<br />

Tel.: (0664) 54 51 450<br />

Mo. 24. 06:00 Abfallabfuhr (2wöchig) <strong>Nußbach</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

Di. 25. 14:00 Kegelnachmittag Scheiberl Pub, Wartberg<br />

Seniorenbund,<br />

Tel.: 83 61<br />

Do. 27. 14:00 Pensionisten-Stammtisch Gh. Schmiedn Pensionistenverband<br />

Do. 27. 17:30 Radausfahrt Molkereiparkplatz Wartberg Naturfreunde,<br />

Tel.: (0664) 54 51 450<br />

Fr. 28. 15:00 Ferienkalender-"Walderlebnis" Naturfreundehaus Spiegel-Spielgruppe<br />

Sa. 29. 13:00 Faustball-Ortsturnier Sportzentrum<br />

Sportunion,<br />

Tel.: (0664) 58 00 005<br />

Sa. 29. 3-Tages-Fahrt "Bischofshofen"<br />

Naturfreunde,<br />

Tel.: (0664) 54 51 450<br />

Gastronomie-Infos:<br />

• Gasthaus Jageredt, Jageredt 2:<br />

mittwochs: Ripperl<br />

freitags:<br />

freitags: Backhendl<br />

samstags: Backhendl<br />

Steckerlfische (von Mai bis September)<br />

• Gasthaus Lattner, Windhag 16:<br />

freitags: Grillen bei Schönwetter<br />

• Genuss-Schmied’n, Göritz 7:<br />

montags: Ruhetag<br />

dienstags bis freitags: zwei Mittagsmenüs<br />

mittwochs: Schnitzeltag<br />

• Landgasthof Feichthub, Feichthubstraße 4:<br />

mittwochs: Ripperl<br />

August: Salate<br />

Impressum: Medieninhaber, Herausgeber & Verleger <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nußbach</strong> <strong>–</strong> Erscheinungsort 4542 <strong>Nußbach</strong><br />

Für den Inhalt verantwortlich: Wolfgang Kerbl, <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Nußbach</strong>, 4542 <strong>Nußbach</strong>, Kirchenplatz 2 (07587) 82 55 <strong>–</strong> 14, Fax (07587) 82 55 <strong>–</strong> 20<br />

E-Mail: gemeinde@nussbach.ooe.gv.at, Internet: www.gemeinde-nussbach.at<br />

„Der <strong>Nußbach</strong>er“ informiert über Aktuelles aus der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nußbach</strong>.<br />

Wichtig!!!<br />

Wir bitten Sie, diesen <strong>Nußbach</strong>er jedem Interessenten Ihrer Familie zum Lesen weiterzugeben!<br />

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