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Mitteilungsblatt der aktuellen Woche - Gemeinde Oberstenfeld

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Nr. 24 Freitag, 14. Juni 2013<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

Öffnungszeiten<br />

Rathaus <strong>Oberstenfeld</strong><br />

Das Bürgerbüro im Rathaus <strong>Oberstenfeld</strong> hat folgende<br />

Sprechzeiten:<br />

Montag 8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr<br />

Dienstag 8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 19.00 Uhr<br />

Mittwoch 8.00 - 12.30 Uhr<br />

Donnerstag 8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr<br />

Freitag 8.00 - 12.30 Uhr<br />

Die an<strong>der</strong>en Bereiche des Rathauses sind zu den gewohnten<br />

Sprechzeiten für Sie da:<br />

Montag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr<br />

Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr<br />

Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr<br />

Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr<br />

Freitag 8.00 - 12.30 Uhr<br />

Ein Tipp: Wenn Sie das Gespräch mit Bürgermeister Reinhard<br />

Rosner o<strong>der</strong> einem <strong>der</strong> Amtsleiter des Rathauses<br />

suchen o<strong>der</strong> wenn Sie schon im Vorfeld wissen, dass Sie<br />

für Ihr Anliegen etwas Zeit benötigen, dann empfehlen wir<br />

Ihnen, einen persönlichen Gesprächstermin zu vereinbaren.<br />

Telefonzentrale 07062 261-0, E-Mail: info@oberstenfeld.de<br />

www.oberstenfeld.de<br />

Sprechzeiten Ortsvorsteher<br />

Karlheinz Massa, Tel. 07062 21014, Mobil 0176 11126126<br />

Altes Rathaus Gronau Montag 17.30 bis 18.15 Uhr<br />

Dorfhaus Prevorst<br />

1. und 3. Montag im Monat<br />

16.30 Uhr - 17.15 Uhr<br />

Oberes Bottwartal<br />

Beilstein . <strong>Oberstenfeld</strong><br />

Endlich Sommer<br />

Oberes Bottwartal<br />

Beilstein . <strong>Oberstenfeld</strong><br />

Bekanntmachung <strong>der</strong> Haushaltssatzung<br />

des Zweckverbands<br />

„Mineralfreibad Oberes Bottwartal“<br />

für das Jahr 2013<br />

Auf Grund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit<br />

vom 16.09.1974 (Ges.Bl.S. 408) i. V. mit<br />

§ 79 <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg vom<br />

03.10.1983 (Ges.Bl.S. 578) und § 5 des Gesetzes über<br />

kommunale Zusammenarbeit hat die Verbandsversammlung<br />

am 04.02.2013 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr<br />

2013 beschlossen:<br />

§ 1<br />

Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit<br />

1. den Einnahmen und Ausgaben<br />

in Höhe von je<br />

davon<br />

im Verwaltungshaushalt<br />

im Vermögenshaushalt<br />

€1.076.000<br />

€1.021.000<br />

€55.000<br />

§ 2<br />

Der Höchstbetrag <strong>der</strong> Kassenkredite wird auf € 100.000<br />

festgesetzt.<br />

§ 3<br />

Die Umlageanteile <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> betragen:<br />

a) Betriebskostenumlage Beilstein € 67.500<br />

<strong>Oberstenfeld</strong> € 86.500<br />

b) Investitionskostenumlage Beilstein € 24.000<br />

<strong>Oberstenfeld</strong> € 31.000<br />

<strong>Oberstenfeld</strong>, den 05.02.2013<br />

gez. Rosner<br />

Verbandsvorsitzen<strong>der</strong><br />

Das Landratsamt Ludwigsburg hat die Gesetzmäßigkeit<br />

<strong>der</strong> Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 vom<br />

04.02.2013 durch Erlass vom 29.05.2013 gemäß § 121<br />

Absatz 2 GemO bestätigt.<br />

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan liegt in <strong>der</strong> Zeit<br />

vom 17.06.2013 bis 25.06.2013 (je einschließlich) zur Einsichtnahme<br />

auf dem Bürgermeisteramt <strong>Oberstenfeld</strong>, Zimmer<br />

43, öffentlich aus.<br />

Nachdem die Witterung im Mai mit einer Gesamtbesucherzahl<br />

von knapp über 10.000 Badegästen doch einiges zu<br />

wünschen übrig ließ, soll <strong>der</strong> Juni nun besser werden.<br />

So konnten am vergangenen Samstag, den 8. Juni, bei<br />

schönem und warmem Wetter immerhin 3.091 Badegäste<br />

begrüßt werden.<br />

Die Verbandsverwaltung hofft nun auf ein schönes und warmes<br />

<strong>Woche</strong>nende mit guten Oberes Besucherzahlen. Bottwartal<br />

Zum Besuch <strong>der</strong> Freizeitanlage Beilstein wird . <strong>Oberstenfeld</strong> herzlich eingeladen.<br />

Öffnungszeiten:<br />

Täglich von 8:00 Uhr bis 21:00 Uhr<br />

(letzter Einlass 20:30 Uhr)<br />

Frühbadetage für Dauerkartenbesitzer<br />

Montag, Mittwoch und Freitag von 6:00 Uhr - 7:00 Uhr<br />

(nicht an Feiertagen)<br />

www.freibad-oberes-bottwartal.de<br />

Eine Verletzung von Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong>ordnung o<strong>der</strong> aufgrund <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />

beim Erlass <strong>der</strong> Satzung kann nur innerhalb eines Jahres<br />

nach dieser Bekanntmachung unter Bezeichnung des<br />

Sachverhaltes, <strong>der</strong> die Verletzung begründen soll, schriftlich<br />

gegenüber dem Zweckverband Mineralfreibad Oberes<br />

Bottwartal geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser<br />

Frist gilt die Satzung als von Anfang an gültig zustande<br />

gekommen; dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die<br />

Öffentlichkeit <strong>der</strong> Sitzung; die Genehmigung o<strong>der</strong> die Bekanntmachung<br />

<strong>der</strong> Satzung verletzt worden sind.<br />

Oberes Bottwartal<br />

Abweichend hiervon Beilstein kann die . Verletzung <strong>Oberstenfeld</strong> <strong>der</strong> Verfahrenso<strong>der</strong><br />

Formvorschriften auch nach Ablauf <strong>der</strong> Jahresfrist von<br />

je<strong>der</strong>mann geltend gemacht werden, wenn <strong>der</strong> Verbandsvorsitzende<br />

dem Satzungsbeschluss nach § 43 GemO wegen<br />

Gesetzwidrigkeit wi<strong>der</strong>sprochen hat, o<strong>der</strong> wenn vor Ablauf<br />

<strong>der</strong> Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss<br />

beanstandet hat o<strong>der</strong> ein an<strong>der</strong>er die Verletzung<br />

von Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften geltend gemacht hat.

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