01.05.2014 Aufrufe

"Besondere Urnenbeisetzungen in Obersulm" Format: PDF, Größe

"Besondere Urnenbeisetzungen in Obersulm" Format: PDF, Größe

"Besondere Urnenbeisetzungen in Obersulm" Format: PDF, Größe

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Besondere</strong><br />

<strong>Urnenbeisetzungen</strong><br />

<strong>in</strong><br />

Obersulm


Urnenwiese<br />

Die Urnenblumenwiese ist e<strong>in</strong>e naturnahe und pflegeleichte Bestattung auf allen Friedhöfen<br />

<strong>in</strong> Obersulm.<br />

In der Wiese werden von der Geme<strong>in</strong>de 1,0 m x 1,0 m große Rasterfelder angeboten. Belegt<br />

wird jeweils das nächste freie Grab.<br />

Je Feld können max. 3 Urnenbestattungen mit verrotbaren Urnen erfolgen. Die Ruhezeit<br />

beträgt 15 Jahre. Während dieser Zeit vergeht die Urne <strong>in</strong> der Regel und braucht nach<br />

Auflösung des Grabes nicht noch e<strong>in</strong>mal bestattet werden. E<strong>in</strong>e Umbettung ist nicht<br />

möglich.<br />

Die Namensnennung erfolgt auf Platten, die bodeneben verbaut werden. Als<br />

Materialauswahl s<strong>in</strong>d Naturste<strong>in</strong>e, künstliche Ste<strong>in</strong>e, Ste<strong>in</strong>zeug und Holz denkbar. Nicht<br />

zulässig s<strong>in</strong>d Glas, Emaille und Kunststoffe. Die Beschriftung der Platten muss durch e<strong>in</strong>e<br />

Gravur erfolgen.<br />

Zwischen der Beisetzungen und der Fertigstellung der Grabplatten erfolgt ke<strong>in</strong>e<br />

Kennzeichnung. Die Grabpflege erfolgt durch die Geme<strong>in</strong>de, daher ist e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>dividuelle<br />

Bepflanzung der Gräber nicht möglich. Wer se<strong>in</strong> Grab <strong>in</strong>dividuell bepflanzen und pflegen<br />

möchte, sollte sich für e<strong>in</strong> Urnenreihengrab oder Urnenwahlgrab entscheiden.<br />

E<strong>in</strong> Grab <strong>in</strong> der Urnenwiese kostet: 1.185,00 €<br />

Dar<strong>in</strong> enthalten s<strong>in</strong>d:<br />

• Die Grabnutzungsgebühr<br />

• Die Grabpflege für die Laufzeit von 15 Jahren


Geme<strong>in</strong>schaftsurnenfeld<br />

Im halbanonymen Grabfeld <strong>in</strong> Sülzbach werden Bestattungen für verrotbare Urnen im nicht<br />

nachkaufbaren Rasterfeld angeboten. In dem 0,5 m x 0,5 m großem Feld kann nur 1 Urne<br />

beigesetzt werden. E<strong>in</strong>e spätere Umbettung ist nicht möglich.<br />

E<strong>in</strong> Grab <strong>in</strong> der Urnenwiese kostet: 877,00 €<br />

Dar<strong>in</strong> enthalten s<strong>in</strong>d:<br />

• Die Grabnutzungsgebühr<br />

• Die Kosten für die Namensnennung<br />

• Die Grabpflege für die Laufzeit von 15 Jahren


Urnenstelen<br />

Urnenstelen werden auf allen Friedhöfen <strong>in</strong> Obersulm angeboten. An den Urnenstelen s<strong>in</strong>d<br />

nur die von der Geme<strong>in</strong>de beschafften Platten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>heitlicher Ausführung zugelassen.<br />

E<strong>in</strong> Urnennischengrab <strong>in</strong> der Urnenstele kostet: 1.185,00 €<br />

Dar<strong>in</strong> enthalten s<strong>in</strong>d:<br />

• Die Grabnutzungsgebühr


Urnentafelwand<br />

Bei der Urnentafelwand erfolgt die Beisetzung vor der Wand im e<strong>in</strong>heitlichen Grabfeld auf<br />

den Friedhöfen <strong>in</strong> Willsbach und Sülzbach.<br />

Es wird von der Geme<strong>in</strong>de e<strong>in</strong> Grabfeld von 1,0 m x 1,0 m verkauft, <strong>in</strong> dem 4 Urnen bestattet<br />

werden.<br />

Die Pflege des Grabfeldes übernimmt die Geme<strong>in</strong>de Obersulm. Als Beschriftung werden<br />

e<strong>in</strong>heitliche Tafeln an der Mauer über die Grabflächen durch die Geme<strong>in</strong>de angebracht.<br />

Es s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e Pflegemaßnahmen für die H<strong>in</strong>terbliebenen notwendig.<br />

E<strong>in</strong> Grab an der Urnentafelwand kostet: 1.185,00 €<br />

Dar<strong>in</strong> enthalten s<strong>in</strong>d:<br />

• Die Grabnutzungsgebühr<br />

• Die Kosten für die Namensnennung an der Naturste<strong>in</strong>wand<br />

• Die Grabpflege für die Laufzeit von 15 Jahren


Bestattung unter Bäumen<br />

Die Bestattung wird <strong>in</strong> Eschenau unter den bestehenden Kiefern angeboten. Die Geme<strong>in</strong>de<br />

teilt den Platz unter den Bäumen <strong>in</strong> Segmente auf und verkauft diese für max. 4 verrotbare<br />

Urnen.<br />

Die Namensnennung erfolgt zentral für jeden Baum auf Mess<strong>in</strong>gschildern durch die<br />

Geme<strong>in</strong>de. E<strong>in</strong>e Umbettung ist nicht möglich.<br />

E<strong>in</strong> Grab unter den Bäumen kostet: 877,00 €<br />

Dar<strong>in</strong> enthalten s<strong>in</strong>d:<br />

• Die Grabnutzungsgebühr<br />

• Die Kosten für die Namensnennung<br />

• Die Grabpflege für die Laufzeit von 15 Jahren


Anonyme Bestattungen<br />

Auf den Friedhöfen Eschenau und Willsbach s<strong>in</strong>d Grabstätten für anonyme Beisetzungen<br />

e<strong>in</strong>gerichtet.<br />

Die Grabstatten werden nicht gekennzeichnet.<br />

Anonyme Beisetzungen f<strong>in</strong>den ohne Beise<strong>in</strong> von Angehörigen des Verstorbenen und ohne<br />

H<strong>in</strong>weis auf den Zeitpunkt der Beisetzung satt.<br />

E<strong>in</strong> Grab im anonymen Grabfeld kostet: 528,00 €<br />

Dar<strong>in</strong> enthalten s<strong>in</strong>d:<br />

• Die Grabnutzungsgebühr


Allgeme<strong>in</strong>e Vorschriften<br />

Bei den Urnenbestattungen, die nicht auf allen Friedhöfen angeboten werden, ist der<br />

Bestattungsbezirk frei wählbar.<br />

Die Ruhezeit beträgt bei den besonderen <strong>Urnenbeisetzungen</strong> 15 Jahre.<br />

Bei den Urnennischengräbern <strong>in</strong> Urnenstelen, Urnengräbern unter Bäumen, Urnengräbern<br />

vor der Tafelwand und Urnenwiesengräbern kann das Nutzungsrecht auf Antrag verlängert<br />

werden.<br />

An den Urnengräbern ist es nicht gestattet:<br />

• Aufbauten zu errichten<br />

• Grabschmuck oder Er<strong>in</strong>nerungsstücke niederzulegen<br />

• Kerzen oder Lampen aufzustellen<br />

• Pflegee<strong>in</strong>griffe oder Anpflanzungen vorzunehmen<br />

Geme<strong>in</strong>de Obersulm<br />

Madele<strong>in</strong>e Weißhaar<br />

- Friedhofsverwaltung -<br />

Fon: 07130/28-163<br />

Fax: 07130/28-169<br />

E – Mail: madele<strong>in</strong>e.weisshaar@obersulm.de<br />

Web: www.obersulm.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!