Brandschutzerziehung im Land Brandenburg Teil 1
Brandschutzerziehung im Land Brandenburg Teil 1
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Folie 29<br />
4. Feuergefahren<br />
4.1.2. Was kann in unserer Schule brennen?<br />
Alarmplan für die Schule<br />
Der Alarmplan stellt die Zusammenfassung von Anweisungen und Ratschlägen für das<br />
Verhalten <strong>im</strong> Brandfall und für Selbsthilfemaßnahmen dar. Er muss für den Gefahrenfall alle<br />
einsatztaktischen und organisatorischen Maßnahmen enthalten. Zusätzlich ist es zweckmäßig, <strong>im</strong><br />
Rahmen des Alarmplans auch Anweisungen für die Brandverhütung zu geben.<br />
Bei all diesen Punkten müssen die lokalen Gegebenheiten unbedingt berücksichtigt werden.<br />
Schon aus diesem Grund kann es kein für alle Objekte einheitliches bzw. gültiges Muster geben!<br />
Ein Alarmplan besteht <strong>im</strong> Regelfall aus den folgenden drei <strong>Teil</strong>en:<br />
Der <strong>Teil</strong> A richtet sich an alle Personen, die sich <strong>im</strong> Objekt aufhalten. Dies gilt auch für solche, die<br />
sich nur kurzzeitig darin befinden (Besucher, abholende Eltern usw.)<br />
Der <strong>Teil</strong> B richtet sich an Personen, die sich regelmäßig und nicht nur vorübergehend in einer<br />
baulichen Anlage aufhalten (Lehrer, Schüler usw.). Er sollte mindestens folgende <strong>Teil</strong>e<br />
beinhalten:<br />
- Verhalten <strong>im</strong> Brandfall (= Brandschutzordnung <strong>Teil</strong> A)<br />
- Verhalten bei Unfällen<br />
- Flucht- und Rettungswegeplan<br />
- Melde- und Löscheinrichtungen