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Brandschutzerziehung im Land Brandenburg Teil 1

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Folie 29<br />

4. Feuergefahren<br />

4.1.2. Was kann in unserer Schule brennen?<br />

Alarmplan für die Schule<br />

Der Alarmplan stellt die Zusammenfassung von Anweisungen und Ratschlägen für das<br />

Verhalten <strong>im</strong> Brandfall und für Selbsthilfemaßnahmen dar. Er muss für den Gefahrenfall alle<br />

einsatztaktischen und organisatorischen Maßnahmen enthalten. Zusätzlich ist es zweckmäßig, <strong>im</strong><br />

Rahmen des Alarmplans auch Anweisungen für die Brandverhütung zu geben.<br />

Bei all diesen Punkten müssen die lokalen Gegebenheiten unbedingt berücksichtigt werden.<br />

Schon aus diesem Grund kann es kein für alle Objekte einheitliches bzw. gültiges Muster geben!<br />

Ein Alarmplan besteht <strong>im</strong> Regelfall aus den folgenden drei <strong>Teil</strong>en:<br />

Der <strong>Teil</strong> A richtet sich an alle Personen, die sich <strong>im</strong> Objekt aufhalten. Dies gilt auch für solche, die<br />

sich nur kurzzeitig darin befinden (Besucher, abholende Eltern usw.)<br />

Der <strong>Teil</strong> B richtet sich an Personen, die sich regelmäßig und nicht nur vorübergehend in einer<br />

baulichen Anlage aufhalten (Lehrer, Schüler usw.). Er sollte mindestens folgende <strong>Teil</strong>e<br />

beinhalten:<br />

- Verhalten <strong>im</strong> Brandfall (= Brandschutzordnung <strong>Teil</strong> A)<br />

- Verhalten bei Unfällen<br />

- Flucht- und Rettungswegeplan<br />

- Melde- und Löscheinrichtungen

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