Bestätigungsvermerk neu
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Muster-AG/GmbH<br />
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009<br />
An die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der/<br />
An die Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats der/<br />
An die Mitglieder der Geschäftsführung der<br />
Muster-AG/GmbH,<br />
Ort<br />
Wir haben die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009 der<br />
Muster-AG/GmbH,<br />
Ort,<br />
(im Folgenden auch kurz "Gesellschaft" genannt)<br />
abgeschlossen und erstatten über das Ergebnis dieser Prüfung den folgenden Bericht:<br />
1. Prüfungsvertrag und Auftragsdurchführung<br />
In der ordentlichen Hauptversammlung/Generalversammlung/Mit Gesellschafter(umlauf)beschluss<br />
vom ................................ der Muster-AG/GmbH, Ort, wurden wir zum<br />
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009 gewählt. Die Gesellschaft, vertreten durch den<br />
Aufsichtsrat/die Geschäftsführung, schloss mit uns einen Prüfungsvertrag, den<br />
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 unter Einbeziehung der Buchführung [und den<br />
Lagebericht] gemäß den §§ 269 ff UGB zu prüfen. 1<br />
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine große/mittelgroße/kleine Gesellschaft iSd §<br />
221 UGB. [sofern Änderungen in den Größenmerkmalen eingetreten sind, sollte angegeben<br />
werden welche Größenmerkmale im Berichtsjahr maßgebend sind]<br />
Bei der gegenständlichen Prüfung handelt es sich um eine Pflichtprüfung/freiwillige<br />
Abschlussprüfung.<br />
Diese Prüfung erstreckte sich darauf, ob bei der Erstellung des Jahresabschlusses die<br />
gesetzlichen Vorschriften [und die ergänzenden Bestimmungen des<br />
Gesellschaftsvertrages/der Satzung] beachtet wurden. [Der Lagebericht ist darauf zu prüfen,<br />
ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob die sonstigen Angaben im<br />
Lagebericht nicht eine falsche Vorstellung von der Lage des Unternehmens erwecken. Es ist<br />
auch festzustellen, ob ein Corporate Governance-Bericht (§ 243b UGB) erstellt wurde.]<br />
Bei unserer Prüfung beachteten wir die in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften<br />
und die berufsüblichen Grundsätze ordnungsgemäßer Durchführung von Abschlussprüfungen.<br />
Wir weisen darauf hin, dass die Abschlussprüfung mit hinreichender Sicherheit<br />
die Richtigkeit des Abschlusses gewährleisten soll. Eine absolute Sicherheit lässt sich nicht<br />
erreichen, weil jedem Rechnungslegungs- und internen Kontrollsystem die Möglichkeit von<br />
1 Sofern zutreffend als Fußnote: Über die ebenfalls vereinbarte Prüfung des Konzernabschlusses zum<br />
31.Dezember 2009 berichten wir mittels gesonderten Berichtes.<br />
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