Bestätigungsvermerk neu
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Muster-AG/GmbH<br />
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009<br />
Fehlern immanent ist und auf Grund der stichprobengestützten Prüfung ein unvermeidbares<br />
Risiko besteht, dass wesentliche Fehldarstellungen im Jahresabschluss unentdeckt bleiben.<br />
Die Prüfung erstreckte sich nicht auf Bereiche, die üblicherweise den Gegenstand von<br />
Sonderprüfungen bilden.<br />
Wir führten die Prüfung mit Unterbrechungen im Zeitraum von .................... bis ....................<br />
2009 (Vorprüfung) sowie .................... bis .................... 2010 (Hauptprüfung) überwiegend in<br />
den Räumen der Gesellschaft/am Sitz der Geschäftsführung/des Vorstands in ................<br />
durch. Die Prüfung wurde mit dem Datum dieses Berichtes materiell abgeschlossen.<br />
Für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages ist Frau/Herr ……………….,<br />
Wirtschaftsprüfer, verantwortlich.<br />
Grundlage für unsere Prüfung ist der mit der Gesellschaft abgeschlossene Prüfungsvertrag,<br />
bei dem die von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder herausgegebenen "Allgemeinen<br />
Auftragsbedingungen für Abschlussprüfungen/Wirtschaftstreuhandberufe“ (Beilage XY)<br />
einen integrierten Bestandteil bilden. Diese Auftragsbedingungen gelten nicht nur zwischen<br />
der Gesellschaft und dem Abschlussprüfer, sondern auch gegenüber Dritten. Bezüglich<br />
unserer Verantwortlichkeit und Haftung als Abschlussprüfer gegenüber der Gesellschaft und<br />
gegenüber Dritten kommt § 275 UGB zur Anwendung.<br />
2. Aufgliederung und Erläuterung von wesentlichen<br />
Posten des Jahresabschlusses<br />
Das UGB sieht bestimmte Aufgliederungen und Erläuterungen von einzelnen Posten der<br />
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zwingend im Anhang bzw im Lagebericht vor.<br />
Im Prüfungsbericht kann auf diese Aufgliederungen und Erläuterungen unter Angabe der<br />
entsprechenden Stelle verwiesen werden. Sofern im Anhang und/oder im Lagebericht – auch<br />
unter Berücksichtigung der Generalnorm – zulässigerweise keine detaillierten<br />
Aufgliederungen und Erläuterungen erfolgen, diese aber für den Berichtsempfänger im<br />
Hinblick auf die Analyse und das Verstehen des geprüften Jahresabschlusses notwendig<br />
sind, sind die Posten im Prüfungsbericht aufzugliedern und zu erläutern. Den allgemeinen<br />
Berichtsgrundsätzen folgend, sind diese Aufgliederungen und Erläuterungen – einschließlich<br />
der Vorjahreszahlen – auf wesentliche Posten zu beschränken<br />
Im Folgenden wird dieser Abschnitt nur für jenen Fall angeführt, in dem keine zusätzlichen<br />
Informationen zu den Angaben in Anhang und/oder Lagebericht erforderlich sind:<br />
Alle erforderlichen Aufgliederungen und Erläuterungen von wesentlichen Posten des<br />
Jahresabschlusses sind im Anhang des Jahresabschlusses [und Lagebericht] enthalten. Wir<br />
verweisen daher auf die entsprechenden Angaben der Geschäftsführung/des Vorstandes im<br />
Anhang des Jahresabschlusses [und im Lagebericht].<br />
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