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Muster-AG/GmbH<br />

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009<br />

Fehlern immanent ist und auf Grund der stichprobengestützten Prüfung ein unvermeidbares<br />

Risiko besteht, dass wesentliche Fehldarstellungen im Jahresabschluss unentdeckt bleiben.<br />

Die Prüfung erstreckte sich nicht auf Bereiche, die üblicherweise den Gegenstand von<br />

Sonderprüfungen bilden.<br />

Wir führten die Prüfung mit Unterbrechungen im Zeitraum von .................... bis ....................<br />

2009 (Vorprüfung) sowie .................... bis .................... 2010 (Hauptprüfung) überwiegend in<br />

den Räumen der Gesellschaft/am Sitz der Geschäftsführung/des Vorstands in ................<br />

durch. Die Prüfung wurde mit dem Datum dieses Berichtes materiell abgeschlossen.<br />

Für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages ist Frau/Herr ……………….,<br />

Wirtschaftsprüfer, verantwortlich.<br />

Grundlage für unsere Prüfung ist der mit der Gesellschaft abgeschlossene Prüfungsvertrag,<br />

bei dem die von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder herausgegebenen "Allgemeinen<br />

Auftragsbedingungen für Abschlussprüfungen/Wirtschaftstreuhandberufe“ (Beilage XY)<br />

einen integrierten Bestandteil bilden. Diese Auftragsbedingungen gelten nicht nur zwischen<br />

der Gesellschaft und dem Abschlussprüfer, sondern auch gegenüber Dritten. Bezüglich<br />

unserer Verantwortlichkeit und Haftung als Abschlussprüfer gegenüber der Gesellschaft und<br />

gegenüber Dritten kommt § 275 UGB zur Anwendung.<br />

2. Aufgliederung und Erläuterung von wesentlichen<br />

Posten des Jahresabschlusses<br />

Das UGB sieht bestimmte Aufgliederungen und Erläuterungen von einzelnen Posten der<br />

Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zwingend im Anhang bzw im Lagebericht vor.<br />

Im Prüfungsbericht kann auf diese Aufgliederungen und Erläuterungen unter Angabe der<br />

entsprechenden Stelle verwiesen werden. Sofern im Anhang und/oder im Lagebericht – auch<br />

unter Berücksichtigung der Generalnorm – zulässigerweise keine detaillierten<br />

Aufgliederungen und Erläuterungen erfolgen, diese aber für den Berichtsempfänger im<br />

Hinblick auf die Analyse und das Verstehen des geprüften Jahresabschlusses notwendig<br />

sind, sind die Posten im Prüfungsbericht aufzugliedern und zu erläutern. Den allgemeinen<br />

Berichtsgrundsätzen folgend, sind diese Aufgliederungen und Erläuterungen – einschließlich<br />

der Vorjahreszahlen – auf wesentliche Posten zu beschränken<br />

Im Folgenden wird dieser Abschnitt nur für jenen Fall angeführt, in dem keine zusätzlichen<br />

Informationen zu den Angaben in Anhang und/oder Lagebericht erforderlich sind:<br />

Alle erforderlichen Aufgliederungen und Erläuterungen von wesentlichen Posten des<br />

Jahresabschlusses sind im Anhang des Jahresabschlusses [und Lagebericht] enthalten. Wir<br />

verweisen daher auf die entsprechenden Angaben der Geschäftsführung/des Vorstandes im<br />

Anhang des Jahresabschlusses [und im Lagebericht].<br />

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