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informationsblatt für berater und beraterinnen ökomanagement ...

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Der Abrechnung der Checkberatung an die Förderstelle sind folgende Unterlagen beizulegen:<br />

• Die von der beratenen Organisation firmenmäßig unterfertigte Liste der realisierten Maßnahmen (aus<br />

Maßnahmendatenbank)<br />

• Kopie des Zertifikates nach ISO 14001 oder EMAS (nur für die Ebene Champion)<br />

• die sowohl vom Berater/der Beraterin als auch von der beratenen Organisation firmenmäßig<br />

unterschriebene St<strong>und</strong>enaufstellung<br />

• Originalrechnung des Beratungsunternehmens<br />

7. Neue Beratungen in den Folgejahren<br />

Die neuerliche Beratung der Organisation zur Stärkung des langfristigen Engagements <strong>und</strong> zur Umsetzung<br />

weiterer umweltrelevanter Maßnahmen ist möglich bzw. erwünscht. Teilnahme <strong>und</strong> Auszeichnung sind jedes<br />

Jahr möglich. Ein neuer Teilnahmeantrag kann erst nach Abschluss der Check-Beratung gestellt werden. Eine<br />

Projektberatung kann nur einmal pro Jahr beantragt werden (maßgeblich ist die Jahreszahl des Datums am<br />

Teilnahmeantrag).<br />

8. Ökomanagement NÖ-Berater <strong>und</strong> Beraterinnen Meetings<br />

Von den Beratern/Beraterinnen wird die persönliche Teilnahme an den vom Programmmanagement<br />

organisierten Workshops <strong>und</strong> Jour-Fixes erwartet. Bei Beratungsfirmen mit mehreren registrierten<br />

Ökomanagement NÖ-Beratern/Beraterinnen wird zumindest die Teilnahme einer dieser Personen<br />

vorausgesetzt.<br />

5|5<br />

ökomanagement niederösterreich | Programmmanagement<br />

Im Auftrag des Landes Niederösterreich: KWI Consultants GmbH<br />

Fuhrmannsgasse 3–7, 3100 St. Pölten, Tel. 02742/9005-19090, Fax 02742/350-66<br />

E-Mail: oekomanagement@oekomanagement.at, www.oekomanagement.at

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