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Richtlinie Elektronische Wahlerfassung - Oberösterreichischer ...

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Landes-Feuerwehrkommando<br />

Oberösterreich<br />

Petzoldstraße 43<br />

4017 Linz<br />

Verwaltung Tel.: 0732 / 770 122 - 0<br />

Fax: 0732 / 770 122 - 209<br />

Homepage: www.ooelfv.at<br />

DVR 0355186<br />

<strong>Richtlinie</strong><br />

<strong>Elektronische</strong> <strong>Wahlerfassung</strong><br />

Festlegung Landes-Feuerwehrkommandant und Landesfeuerwehrinspektor<br />

1 Allgemeine Bestimmungen<br />

Alle fünf Jahre finden in Oberösterreich vom 01.01. bis 30.04. die Feuerwehrwahlen aller<br />

Freiwilligen Feuerwehren statt. Nach erfolgter Umstellung auf das zentrale Online<br />

Feuerwehrverwaltungssystem (syBOS) können die Administration des Wahlaktes und die folglich<br />

aus der Wahl notwendigen Datenänderungen wesentlich effizienter durchgeführt werden.<br />

Jede Feuerwehrwahl muss ab 01.01.2013 über das Wahlmodul in der Online<br />

Feuerwehrverwaltung des Landes-Feuerwehrverbandes abgewickelt werden.<br />

2 Ablauf<br />

2.1 Vorbereitung<br />

Nach Ausschreibung der Wahl durch die zuständige Behörde muss die Feuerwehr die Wahl mit<br />

den bis zu diesem Zeitpunkt bekannten Daten, im System anlegen.<br />

Die Feuerwehr unterstützt die Wahlbehörde bzw. den Wahlleiter mit einem elektronischen<br />

Export der wahlberechtigten Personen, damit die Behörde zur Wahlveranstaltung einladen<br />

kann.<br />

Bis dahin müssen bzw. können weitere Daten zur Wahl im System erfasst werden.<br />

2.2 Wahlveranstaltung<br />

Die Wahlveranstaltung selbst kann je nach Möglichkeit mit elektronischer Unterstützung<br />

(Computer, Drucker, Internetzugang vor Ort) oder auch ohne elektronische Hilfe (ausgedruckte<br />

Niederschrift ergänzen) durchgeführt werden.<br />

2.2.1 Mit elektronischer Unterstützung<br />

Für diese Art der Durchführung wird ein Computer mit Drucker (eventuell Scanner) und<br />

Internetanschluss benötigt.<br />

RI_<strong>Wahlerfassung</strong>.docx Seite 1


Die Daten (Vorschläge, Ergebnisse) werden während der Wahl im Online<br />

Feuerwehrverwaltungssystem erfasst. Anschließend wird die vollständig ausgefüllte<br />

Wahlniederschrift ausgedruckt und vom Wahlleiter und seinen Beisitzern unterfertigt.<br />

Der Wahlleiter behält sich nach Abschluss der Wahl die unterfertigte Niederschrift in Original für<br />

die Ablage bei der zuständigen Behörde.<br />

Die Feuerwehr behält eine Kopie oder einen zweiten bestätigten Ausdruck der unterfertigten<br />

Wahlniederschrift für die Weiterverarbeitung im System.<br />

Siehe syBOS Hilfe „Personal – <strong>Wahlerfassung</strong>“<br />

2.2.2 Ohne elektronische Unterstützung<br />

Kurz vor der Wahlveranstaltung druckt die Feuerwehr eine Niederschrift aus dem Online<br />

Feuerwehrverwaltungssystem mit allen bis dahin eingegeben Daten und Wahlvorschlägen aus.<br />

Die ausgedruckte Niederschrift wird während der Wahlveranstaltung weiter ergänzt (händisch<br />

ausgefüllt) und am Ende durch den Wahlleiter und seine Beisitzer unterfertigt.<br />

Der Wahlleiter behält sich nach Abschluss der Wahl die Original unterfertigte Niederschrift für<br />

die Ablage bei der zuständigen Behörde.<br />

Die Feuerwehr bekommt eine Kopie der unterfertigten Wahlniederschrift oder eine Zweitschrift<br />

für die Weiterverarbeitung im System.<br />

Siehe syBOS Hilfe „Personal – <strong>Wahlerfassung</strong>“<br />

2.2.3 Stichwahl<br />

Wird für eine Funktion mehr als ein Wahldurchgang benötigt, müssen die benötigten<br />

Wahldurchgänge und die Ergebnisse extra in einem Anhang zur Niederschrift dokumentiert<br />

werden.<br />

(In syBOS wird nur der entscheidende Wahlgang erfasst)<br />

2.2.4 Zweiter Feuerwehrkommandant-Stellvertreter<br />

Wird in der Feuerwehr ein zweiter Feuerwehrkommandant Stellvertreter gewählt, muss diese<br />

Wahl im System extra mit der dafür vorgesehenen Vorlage dokumentiert und erfasst werden.<br />

Die Vorbereitung und die darauffolgende Dateneingabe erfolgen sinngemäß wie bei einem<br />

herkömmlichen Wahlakt.<br />

2.3 Dateneingabe nach der Wahl<br />

Die Feuerwehr muss nach Möglichkeit unmittelbar nach der Wahl, spätestens aber am<br />

nächsten Tag das Ergebnis laut Niederschrift im System nacherfassen und diese in<br />

elektronischer Form hochladen (PDF-Dokument) siehe syBOS Hilfe „Personal –<br />

<strong>Wahlerfassung</strong>“.<br />

Bei Stichwahlen ist nur der Entscheidungswahlgang einzutragen. Die vorherigen Wahlgänge<br />

können nicht eingegeben werden.<br />

Die Feuerwehr ist für die Richtigkeit der Eingabe verantwortlich.<br />

RI_<strong>Wahlerfassung</strong>.docx Seite 2


Mit dem Hochladen der Niederschrift wird der Status der Wahl auf „Niederschrift weitergeleitet“<br />

gestellt. Die Wahl ist ab diesem Zeitpunkt elektronisch dokumentiert und kann nicht mehr<br />

verändert werden.<br />

2.4 Weiterleitung der Wahlniederschrift<br />

Die Weiterleitung an die Organe des Landes-Feuerwehrverbandes erfolgt durch syBOS.<br />

Es ist keine schriftliche Weiterleitung an AFK, BFK und LFKDO erforderlich.<br />

Eine Weiterleitung an die BH erfolgt wie gewohnt durch die Gemeinde.<br />

3 Wahlen außerhalb der gesetzlichen Wahlperiode<br />

Wenn einzelne Funktionen außerhalb der gesetzlichen Wahlperiode neu gewählt werden<br />

müssen, sind diese ebenfalls zukünftig im Feuerwehr Onlinesystem zu erfassen.<br />

4 Sonstiges<br />

Nach Bestätigung der Wahl durch die Feuerwehr mit bereits gesetztem Status „Niederschrift<br />

weitergeleitet“, erfolgt die Kontrolle im System durch den Landes-Feuerwehrinspektor.<br />

Anschließend werden die Daten (Funktionen, Dienstgrade) geändert und der Status auf<br />

„Abgeschlossen“ geändert.<br />

Bei einer Wiederwahl werden keine Änderungen im Personenstatus eingetragen.<br />

Die Datensätze der Feuerwehrwahlen können von den zuständigen Abschnitts- und Bezirks-<br />

Feuerwehrkommandanten eingesehen werden.<br />

Es braucht keine Kopie der Niederschrift per Post an das Landes-Feuerwehrkommando oder an<br />

das Bezirks-Feuerwehrkommando gesendet werden.<br />

Pflichtbereichsfeuerwehrkommandant:<br />

Wird bei Gemeinden mit einer Feuerwehr ebenfalls vom LFKDO Oö. geändert.<br />

Bei allen anderen neugewählten Feuerwehrkommandanten ist eine Ernennung durch die<br />

Gemeinde mit schriftlicher Information an das LFKDO Oö. notwendig.<br />

Die Erfassung erfolgt im System durch das LFKDO Oberösterreich.<br />

5 Inkrafttreten<br />

Diese <strong>Richtlinie</strong> tritt mit Wirkung vom 01.01.2013 in Kraft.<br />

Landes-Feuerwehrkommandant<br />

Dr. Wolfgang Kronsteiner<br />

RI_<strong>Wahlerfassung</strong>.docx Seite 3

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