Richtlinie Elektronische Wahlerfassung - Oberösterreichischer ...
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Landes-Feuerwehrkommando<br />
Oberösterreich<br />
Petzoldstraße 43<br />
4017 Linz<br />
Verwaltung Tel.: 0732 / 770 122 - 0<br />
Fax: 0732 / 770 122 - 209<br />
Homepage: www.ooelfv.at<br />
DVR 0355186<br />
<strong>Richtlinie</strong><br />
<strong>Elektronische</strong> <strong>Wahlerfassung</strong><br />
Festlegung Landes-Feuerwehrkommandant und Landesfeuerwehrinspektor<br />
1 Allgemeine Bestimmungen<br />
Alle fünf Jahre finden in Oberösterreich vom 01.01. bis 30.04. die Feuerwehrwahlen aller<br />
Freiwilligen Feuerwehren statt. Nach erfolgter Umstellung auf das zentrale Online<br />
Feuerwehrverwaltungssystem (syBOS) können die Administration des Wahlaktes und die folglich<br />
aus der Wahl notwendigen Datenänderungen wesentlich effizienter durchgeführt werden.<br />
Jede Feuerwehrwahl muss ab 01.01.2013 über das Wahlmodul in der Online<br />
Feuerwehrverwaltung des Landes-Feuerwehrverbandes abgewickelt werden.<br />
2 Ablauf<br />
2.1 Vorbereitung<br />
Nach Ausschreibung der Wahl durch die zuständige Behörde muss die Feuerwehr die Wahl mit<br />
den bis zu diesem Zeitpunkt bekannten Daten, im System anlegen.<br />
Die Feuerwehr unterstützt die Wahlbehörde bzw. den Wahlleiter mit einem elektronischen<br />
Export der wahlberechtigten Personen, damit die Behörde zur Wahlveranstaltung einladen<br />
kann.<br />
Bis dahin müssen bzw. können weitere Daten zur Wahl im System erfasst werden.<br />
2.2 Wahlveranstaltung<br />
Die Wahlveranstaltung selbst kann je nach Möglichkeit mit elektronischer Unterstützung<br />
(Computer, Drucker, Internetzugang vor Ort) oder auch ohne elektronische Hilfe (ausgedruckte<br />
Niederschrift ergänzen) durchgeführt werden.<br />
2.2.1 Mit elektronischer Unterstützung<br />
Für diese Art der Durchführung wird ein Computer mit Drucker (eventuell Scanner) und<br />
Internetanschluss benötigt.<br />
RI_<strong>Wahlerfassung</strong>.docx Seite 1
Die Daten (Vorschläge, Ergebnisse) werden während der Wahl im Online<br />
Feuerwehrverwaltungssystem erfasst. Anschließend wird die vollständig ausgefüllte<br />
Wahlniederschrift ausgedruckt und vom Wahlleiter und seinen Beisitzern unterfertigt.<br />
Der Wahlleiter behält sich nach Abschluss der Wahl die unterfertigte Niederschrift in Original für<br />
die Ablage bei der zuständigen Behörde.<br />
Die Feuerwehr behält eine Kopie oder einen zweiten bestätigten Ausdruck der unterfertigten<br />
Wahlniederschrift für die Weiterverarbeitung im System.<br />
Siehe syBOS Hilfe „Personal – <strong>Wahlerfassung</strong>“<br />
2.2.2 Ohne elektronische Unterstützung<br />
Kurz vor der Wahlveranstaltung druckt die Feuerwehr eine Niederschrift aus dem Online<br />
Feuerwehrverwaltungssystem mit allen bis dahin eingegeben Daten und Wahlvorschlägen aus.<br />
Die ausgedruckte Niederschrift wird während der Wahlveranstaltung weiter ergänzt (händisch<br />
ausgefüllt) und am Ende durch den Wahlleiter und seine Beisitzer unterfertigt.<br />
Der Wahlleiter behält sich nach Abschluss der Wahl die Original unterfertigte Niederschrift für<br />
die Ablage bei der zuständigen Behörde.<br />
Die Feuerwehr bekommt eine Kopie der unterfertigten Wahlniederschrift oder eine Zweitschrift<br />
für die Weiterverarbeitung im System.<br />
Siehe syBOS Hilfe „Personal – <strong>Wahlerfassung</strong>“<br />
2.2.3 Stichwahl<br />
Wird für eine Funktion mehr als ein Wahldurchgang benötigt, müssen die benötigten<br />
Wahldurchgänge und die Ergebnisse extra in einem Anhang zur Niederschrift dokumentiert<br />
werden.<br />
(In syBOS wird nur der entscheidende Wahlgang erfasst)<br />
2.2.4 Zweiter Feuerwehrkommandant-Stellvertreter<br />
Wird in der Feuerwehr ein zweiter Feuerwehrkommandant Stellvertreter gewählt, muss diese<br />
Wahl im System extra mit der dafür vorgesehenen Vorlage dokumentiert und erfasst werden.<br />
Die Vorbereitung und die darauffolgende Dateneingabe erfolgen sinngemäß wie bei einem<br />
herkömmlichen Wahlakt.<br />
2.3 Dateneingabe nach der Wahl<br />
Die Feuerwehr muss nach Möglichkeit unmittelbar nach der Wahl, spätestens aber am<br />
nächsten Tag das Ergebnis laut Niederschrift im System nacherfassen und diese in<br />
elektronischer Form hochladen (PDF-Dokument) siehe syBOS Hilfe „Personal –<br />
<strong>Wahlerfassung</strong>“.<br />
Bei Stichwahlen ist nur der Entscheidungswahlgang einzutragen. Die vorherigen Wahlgänge<br />
können nicht eingegeben werden.<br />
Die Feuerwehr ist für die Richtigkeit der Eingabe verantwortlich.<br />
RI_<strong>Wahlerfassung</strong>.docx Seite 2
Mit dem Hochladen der Niederschrift wird der Status der Wahl auf „Niederschrift weitergeleitet“<br />
gestellt. Die Wahl ist ab diesem Zeitpunkt elektronisch dokumentiert und kann nicht mehr<br />
verändert werden.<br />
2.4 Weiterleitung der Wahlniederschrift<br />
Die Weiterleitung an die Organe des Landes-Feuerwehrverbandes erfolgt durch syBOS.<br />
Es ist keine schriftliche Weiterleitung an AFK, BFK und LFKDO erforderlich.<br />
Eine Weiterleitung an die BH erfolgt wie gewohnt durch die Gemeinde.<br />
3 Wahlen außerhalb der gesetzlichen Wahlperiode<br />
Wenn einzelne Funktionen außerhalb der gesetzlichen Wahlperiode neu gewählt werden<br />
müssen, sind diese ebenfalls zukünftig im Feuerwehr Onlinesystem zu erfassen.<br />
4 Sonstiges<br />
Nach Bestätigung der Wahl durch die Feuerwehr mit bereits gesetztem Status „Niederschrift<br />
weitergeleitet“, erfolgt die Kontrolle im System durch den Landes-Feuerwehrinspektor.<br />
Anschließend werden die Daten (Funktionen, Dienstgrade) geändert und der Status auf<br />
„Abgeschlossen“ geändert.<br />
Bei einer Wiederwahl werden keine Änderungen im Personenstatus eingetragen.<br />
Die Datensätze der Feuerwehrwahlen können von den zuständigen Abschnitts- und Bezirks-<br />
Feuerwehrkommandanten eingesehen werden.<br />
Es braucht keine Kopie der Niederschrift per Post an das Landes-Feuerwehrkommando oder an<br />
das Bezirks-Feuerwehrkommando gesendet werden.<br />
Pflichtbereichsfeuerwehrkommandant:<br />
Wird bei Gemeinden mit einer Feuerwehr ebenfalls vom LFKDO Oö. geändert.<br />
Bei allen anderen neugewählten Feuerwehrkommandanten ist eine Ernennung durch die<br />
Gemeinde mit schriftlicher Information an das LFKDO Oö. notwendig.<br />
Die Erfassung erfolgt im System durch das LFKDO Oberösterreich.<br />
5 Inkrafttreten<br />
Diese <strong>Richtlinie</strong> tritt mit Wirkung vom 01.01.2013 in Kraft.<br />
Landes-Feuerwehrkommandant<br />
Dr. Wolfgang Kronsteiner<br />
RI_<strong>Wahlerfassung</strong>.docx Seite 3