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Brief: An die, Bewohnerinnen und Bewohner

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<strong>An</strong> <strong>die</strong><br />

<strong><strong>Bewohner</strong>innen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bewohner</strong><br />

der Liegenschaften<br />

Rütiweg 63 - 147<br />

3072 Osterm<strong>und</strong>igen<br />

Osterm<strong>und</strong>igen, 3. Juni 2011<br />

Umfrage betreffend Postzustellung in der Rüti:<br />

Selbstbe<strong>die</strong>nungsanlage oder Hauszustellung?<br />

Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren<br />

Die Zustellung im Gebiet Rüti erfolgt seit den 1970er-Jahren über eine Selbstbe<strong>die</strong>nungsanlage,<br />

welche sich am Rütiweg 67 befindet. In den letzten Jahren sind <strong>die</strong> Dienstleistungen bei<br />

der Fachanlage eingeschränkt worden, z. B. durch <strong>die</strong> Kürzung der Schalteröffnungszeiten.<br />

Dies hat unter den Quartierbewohnerinnen <strong>und</strong> -bewohnern Reaktionen ausgelöst; unter<br />

anderem <strong>die</strong> Forderung, <strong>die</strong> Post solle <strong>die</strong> Sendungen wie in allen andern Quartieren Osterm<strong>und</strong>igens<br />

in den <strong>Brief</strong>kasten an der Wohnadresse zustellen (Hauszustellung). 2005 gab es<br />

dazu sogar eine Petition.<br />

Um Klarheit zu erhalten, welche Zustellform <strong>die</strong> Mehrheit der Bevölkerung in der Rüti bevorzugt,<br />

führt der Gemeinderat nun in Absprache mit der Post eine offizielle Umfrage durch (<strong>die</strong><br />

betroffenen Liegenschaftseigentümer sind informiert).<br />

Mit <strong>die</strong>sem <strong>Brief</strong> wird <strong>die</strong> Umfrage gestartet. Sie erhalten in der Beilage einen Stimmzettel,<br />

auf dem Sie ankreuzen können, welche Zustellform Sie bevorzugen.<br />

Es gelten <strong>die</strong> folgenden Spielregeln:<br />

Sie können bis Sonntag, 26. Juni 2011, an der Umfrage teilnehmen (Datum des Poststempels).<br />

Wie nehmen Sie an der Umfrage Teil?<br />

o Sie füllen den Stimmzettel aus, stecken ihn in das beiliegende Rückantwortcouvert,<br />

frankieren es <strong>und</strong> schicken es an <strong>die</strong> Gemeindeverwaltung, oder …<br />

o Sie geben das Couvert bei der Gemeindeverwaltung, Schiessplatzweg 1, am<br />

Schalter ab oder legen es dort in den <strong>Brief</strong>kasten, oder …<br />

o Sie geben das Couvert während den Schalteröffnungszeiten am Schalter bei<br />

der Selbstbe<strong>die</strong>nungsanlage in der Rüti ab.<br />

Präsidialabteilung<br />

Gemeindepräsident<br />

Christian Zahler Schiessplatzweg 1 Telefon +41 31 930 14 14<br />

Telefon direkt +41 31 930 14 19 Postfach Telefax +41 31 930 14 70<br />

christian.zahler@osterm<strong>und</strong>igen.ch CH-3072 Osterm<strong>und</strong>igen 2 www.osterm<strong>und</strong>igen.ch


Seite 2/2<br />

Jede angeschriebene Haushaltung hat 1 Stimme.<br />

Der Gemeinderat wird der Post beantragen, <strong>die</strong> Hauszustellung einzuführen, wenn<br />

o mehr als <strong>die</strong> Hälfte der angeschriebenen Haushaltungen an der Umfrage teilnimmt<br />

<strong>und</strong><br />

o mehr als <strong>die</strong> Hälfte der Teilnehmenden für <strong>die</strong> Hauszustellung stimmt.<br />

Falls der Gemeinderat aufgr<strong>und</strong> der Umfrageergebnisse <strong>die</strong> Variante Hauszustellung<br />

bevorzugt, erfolgt <strong>die</strong> Umsetzung innerhalb von 24 Monaten. Kündigungsfristen der<br />

Räumlichkeiten für <strong>die</strong> heutige Selbstbe<strong>die</strong>nungsanlage <strong>und</strong> <strong>An</strong>passung/Installation<br />

von <strong>Brief</strong>einwürfen in einzelnen Liegenschaften erfordern <strong>die</strong>se Übergangszeit.<br />

Falls der Gemeinderat aufgr<strong>und</strong> der Umfrageergebnisse von der Post <strong>die</strong> Weiterführung<br />

der Selbstbe<strong>die</strong>nungsanlage wünscht, bleibt alles beim Alten.<br />

Der Gemeinderat wird der Post seinen <strong>An</strong>trag voraussichtlich im Juli 2011 stellen. Die<br />

Post hat zugesichert, <strong>die</strong> von den Behörden favorisierte Variante umzusetzen.<br />

Die beiden Zustellformen können wie folgt beschrieben werden:<br />

Selbstbe<strong>die</strong>nungsanlage<br />

Die heutige Regelung wird weitergeführt, d. h.<br />

- Die Postfachanlage mit über 800 Postfächern<br />

bleibt erhalten.<br />

- Die heute für Zeitungen <strong>und</strong> Zeitschriften<br />

bestehende Hauszustellung bleibt bestehen<br />

Die Zustellung aller Sendungen erfolgt bis um<br />

07.30 Uhr ins Postfach.<br />

Alle avisierten Sendungen können während den<br />

Öffnungszeiten bei der Selbstbe<strong>die</strong>nungsanlage<br />

in der „Rüti“ abgeholt werden, <strong>die</strong>s ab dem Tag<br />

des Zustellversuchs.<br />

Frankierte Pakete können während der Öffnungszeiten<br />

der Selbstbe<strong>die</strong>nungsanlage in der<br />

„Rüti“ aufgegeben werden.<br />

Die Aufträge „Post zurückbehalten“ sind bei der<br />

Postfachanlage während jeweils zweier Wochen<br />

gratis. Eine längere Lagerung ist kostenpflichtig.<br />

Hauszustellung<br />

Bei einer Hauszustellung gibt es in der „Rüti“<br />

keine Postfächer mehr. Wer weiterhin eine Postfachzustellung<br />

wünscht, kann <strong>die</strong>s bei der Poststelle<br />

Osterm<strong>und</strong>igen 1 beantragen.<br />

Die Zustellung der Sendungen erfolgt in den<br />

<strong>Brief</strong>kasten an der Wohnadresse. In der Regel<br />

werden <strong>Brief</strong>e bis um 12.30 Uhr <strong>und</strong> Pakete bis<br />

um 16.00 Uhr zugestellt.<br />

Die meisten avisierten Sendungen können in der<br />

neuen Postagentur in der Migros (Bernstrasse<br />

114) abgeholt werden (vgl. Flugblatt der Post<br />

vom 31. Mai 2011). Die Abholung ist ab dem<br />

nächsten Werktag nach dem Zustellversuch<br />

möglich.<br />

Spezialsendungen (z. B. Betreibungs- <strong>und</strong> Gerichtsurk<strong>und</strong>en)<br />

werden an <strong>die</strong> Poststelle Osterm<strong>und</strong>igen<br />

1 avisiert.<br />

Die Aufgabe von Paketen erfolgt bei einer Poststelle.<br />

Die Aufträge „Post zurückbehalten“ kosten jeweils<br />

10 Franken. Die gelagerten Sendungen<br />

werden am gewünschten Tag an <strong>die</strong> Wohnadresse<br />

zugestellt oder liegen bei einer Poststelle<br />

nach Wahl zur Abholung bereit.<br />

Fre<strong>und</strong>liche Grüsse<br />

Ch. Zahler<br />

Gemeindepräsident

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