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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong><br />
Bebauungsplan „Mehnewang II. BA“<br />
Inhalt:<br />
(Stand 16. März 2010)<br />
• Satzung<br />
• Planungsrechtliche Festsetzungen<br />
• Örtliche Bauvorschriften<br />
• Begründung<br />
• Rechtsplan
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />
Planungsrechtliche Festsetzungen<br />
Stand 16. März 2010<br />
Satzung<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> über die Aufstellung des Bebauungsplanes<br />
"Mehnewang 2. BA"<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> hat am................die Aufstellung<br />
des Bebauungsplanes "Mehnewang 2. BA“ unter Zugrundelegung der<br />
nachfolgenden Rechtsvorschriften als Satzung beschlossen:<br />
1.) Baugesetzbuch (BauGB)<br />
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I<br />
S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.07.2009(BGBl.<br />
I S. 2585),<br />
2.) Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke<br />
(Baunutzungsverordnung - BauNVO)<br />
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990<br />
(BGBl. I S. 132), zuletzt geändert am 22.04.1993 (BGBl. I S.<br />
466)<br />
3.) Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne sowie über<br />
die Darstellung des Planinhaltes<br />
(Planzeichenverordnung - PlanzV-90)<br />
n der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Dezember 1990<br />
(BGBl. I 1991 S. 58)<br />
4.) Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBOBaWü)<br />
in der Fassung vom 08.08.1995 (GBl. S. 617), gültig ab<br />
01.01.1996, zuletzt geändert durch Verordnung vom<br />
17.12.2009 (Gbl. S. 809)<br />
5.) <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg (GemO)<br />
in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.07.2000 (GBl. S.<br />
581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom<br />
04.05.2009 (GBl. S. 185)<br />
1 Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />
Planungsrechtliche Festsetzungen<br />
Stand 16. März 2010<br />
Satzung<br />
§ 1<br />
Räumlicher Geltungsbereich<br />
Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus den Festsetzungen im<br />
zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes.<br />
§ 2<br />
Bestandteile der Satzung<br />
Die Satzung besteht aus:<br />
1. dem zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes<br />
M 1 : 500<br />
vom<br />
2. den Bebauungsvorschriften vom<br />
Der Satzung sind als Anlagen beigefügt:<br />
1. Begründung vom<br />
2. Lage- / Übersichtsplan vom<br />
§ 3<br />
Inkrafttreten gem. § 10 (3) BauGB<br />
Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />
<strong>Owingen</strong>, den....................... ................................<br />
H. Wengert, Bürgermeister<br />
2 Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />
Planungsrechtliche Festsetzungen<br />
Stand 16. März 2010<br />
1. Planungsrechtliche Festsetzungen (§ 9 (1) BauGB)<br />
1.0 Art + Maß der baulichen Nutzung<br />
(§ 9 (1) Nr. 1 BauGB)<br />
Art + Maß der baulichen Nutzung sind für den Geltungsbereich<br />
des Bebauungsplanes durch Planeintrag festgesetzt und der<br />
zugehörigen Nutzungsschablone zu entnehmen.<br />
1.1 Art der baulichen Nutzung<br />
• WA = Allgemeines Wohngebiet<br />
(§ 4 BauNVO)<br />
Gemäß § 1 (6) BauNVO wird festgesetzt, dass die in § 4 (3)<br />
BauNVO ausgeführten Ausnahmen im "Allgemeinen<br />
Wohngebiet" nicht Bestandteil des Bebauungsplanes werden.<br />
1.2 Maß der baulichen Nutzung<br />
Das Maß der baulichen Nutzung wird nach § 16 (2) BauNVO<br />
bestimmt durch die im Bebauungsplan eingetragene maximale<br />
Festsetzung der<br />
• Grundflächenzahl (GRZ),<br />
• die Zahl der Vollgeschosse,<br />
• die Höhe der baulichen Anlagen.<br />
1.2.1 Grundflächenzahl (§ 19 BauNVO)<br />
Die zulässige Grundflächenzahl (GRZ) ist im Bebauungsplan<br />
durch Eintrag in der Nutzungsschablone festgesetzt.<br />
1.2.2 Zahl der Vollgeschosse (§ 20 (1) BauNVO)<br />
Zulässig ist die ein- und zweigeschossige Bauweise.<br />
1.2.3 Höhe der baulichen Anlagen (§ 18 (1) BauNVO)<br />
Die Höhe der baulichen Anlagen wird definiert durch die<br />
Festsetzung der minimalen Wandhöhe (WHmin) und der<br />
maximalen Wandhöhe (WHmax) sowie der Mindest-Firsthöhe<br />
(FHmin) und der maximalen Firsthöhe (FH max.).<br />
3 Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />
Planungsrechtliche Festsetzungen<br />
Stand 16. März 2010<br />
Die Wandhöhe ist das traufseitige Maß zwischen der<br />
Erdgeschoss-Fußbodenhöhe EFH) = Roh-Fußboden und dem<br />
Schnittpunkt der Außenwand mit der Oberfläche der Dachhaut.<br />
Die Firsthöhe ist das Maß zwischen FFH und Oberkante<br />
Dachfirst.<br />
1.2.3.1 Wandhöhe<br />
Die Mindest-Wandhöhe der Gebäude beträgt:<br />
• WHmin = 4,00 m<br />
Die maximale Wandhöhe der Gebäude beträgt<br />
• WHmax = 5,60 m<br />
1.2.3.2 Firsthöhe<br />
Die Mindest-Firsthöhe der Gebäude beträgt:<br />
• FHmin = 7,60 m<br />
Die maximale Firsthöhe beträgt<br />
• FHmax = 8,60 m<br />
1.2.4 Höchstzulässige Zahl der Wohneinheiten<br />
(§ 9(1)Nr.6 BauGB<br />
Zur Vermeidung einer ortsuntypischen Verdichtung werden<br />
maximal<br />
• 2 Wohneinheiten je Gebäude<br />
festgesetzt.<br />
2.0 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen<br />
(§ 9 (1) Nr. 2 BauGB, §§ 22, 23 BauNVO)<br />
2.1 Bauweise (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB, § 22 (BauNVO)<br />
Im gesamten Plangebiet gilt die<br />
• Offene Bauweise gem. § 22 (2) BauNVO.<br />
Zulässig sind Einzelhäuser und Doppelhäuser. Die Angaben in<br />
den Nutzungsschablonen sind maßgeblich.<br />
4 Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />
Planungsrechtliche Festsetzungen<br />
Stand 16. März 2010<br />
2.2 Überbaubare Grundstücksfläche<br />
( § 9 (1) Nr. 2 BauGB, § 23 BauNVO)<br />
Die überbaubaren Grundstücksflächen sind im Bebauungsplan<br />
durch Baugrenzen festgesetzt. Die geringfügige Überschreitung<br />
von untergeordneten Bauteilen, z.B. Balkonen, ist zulässig<br />
(geringfügig = maximale Länge 5,00 m, maximale Tiefe 1,50<br />
m).<br />
3.0 Stellung der baulichen Anlagen (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB)<br />
Die Hauptfirstrichtungen sind durch Eintrag im Bebauungsplan<br />
festgesetzt.<br />
Eine Veränderung der Firstrichtung um bis zu 5 ° ist zulässig.<br />
Die Außenwände der Gebäude sind weitgehend rechtwinklig<br />
bzw. parallel zu den eingetragenen Hauptfirst-richtungen zu<br />
erstellen.<br />
4.0 Höhenlage der Gebäude (§ 18 (1) BauNVO)<br />
Für jedes Baufenster ist durch Planeintrag eine maximale<br />
Erdgeschoss-Fußbodenhöhe festgesetzt.<br />
5.0 Flächen für Stellplätze und Garagen<br />
(§ 9 (1) Nr. 4 BauGB, § 12 BauNVO)<br />
Stellplätze, Garagen und Carports sind innerhalb der<br />
Baufenster und auf den hierfür festgesetzten Flächen zulässig.<br />
Sie sind auch außerhalb dieser Flächen im der<br />
Erschließungsstraße zugewandten Bereich zulässig.<br />
Garagen und Carports müssen hierbei einen Mindestabstand<br />
von 1 m von der öffentlichen Verkehrsfläche einhalten.<br />
Wenn ein Mindestabstand von der Strasse zur Garageneinfahrt<br />
von 5 m eingehalten wird, kann die Fläche vor der<br />
Garageneinfahrt als privater Stellplatz genutzt werden und wird<br />
in die Berechnung der erforderlichen Stellplätze miteinbezogen.<br />
Abstellplätze für Wohnmobile und Wohnwagen ab 2 m Höhe<br />
und Kielboote sind außerhalb von Gebäuden nicht zulässig.<br />
5 Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />
Planungsrechtliche Festsetzungen<br />
Stand 16. März 2010<br />
6.0 Verkehrsflächen (§ 9 (1) Nr. 11 BauGB)<br />
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind<br />
Verkehrsflächen ausgewiesen als:<br />
• Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung<br />
Zweckbestimmung:<br />
• verkehrsberuhigter Bereich / Mischfläche für Fußgänger,<br />
Radfahrer und Fahrverkehr.<br />
7.0 Nebenanlagen (§ 14 BauNVO)<br />
Bauliche Nebenanlagen im Sinne von § 14(1) BauNVO sind<br />
auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen mit<br />
folgenden Maßgaben zulässig:<br />
• die maximale Höhe von Nebenanlagen beträgt 3 m,<br />
• Nebenanlagen und Sichtschutzwände sind in dem der<br />
Erschließungsstraße zugewandten Vorgartenbereich nicht<br />
zulässig,<br />
• Sichtschutzwände sind nur auf der gemeinsamen Grenze<br />
von Doppelhaushälften bis max. 2 m Höhe und 5 m Länge<br />
zulässig.<br />
Bauliche Nebenanlagen müssen einen Grenzabstand von<br />
mindestens 1,50 m einhalten.<br />
Bauliche Nebenanlagen sind im der Erschließungsstraße<br />
zugewandten Vorgartenbereich nicht zulässig.<br />
Nebenanlagen für öffentliche Versorgungseinrichtungen<br />
(Anlagen für die Stromversorgung, Zuleitungen für die<br />
Straßenbeleuchtungen und Verteilerkästen) sind gem. § 14 (2)<br />
BauNVO auch auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen<br />
zulässig.<br />
8.0 Grünflächen (§ 9 (1) Nr. 15 BauGB)<br />
8.1 Private Grünflächen (§ 9 (1) Nr. 15 BauGB)<br />
Die nicht überbauten privaten Grundstücksflächen sind, soweit<br />
sie nicht für Zufahrten und Stellplätze genutzt werden als<br />
naturnahe Garten- und Grünflächen anzulegen und zu pflegen.<br />
6 Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />
Planungsrechtliche Festsetzungen<br />
Stand 16. März 2010<br />
Die Bepflanzung soll spätestens in der auf den Bezug<br />
folgenden Vegetationsperiode entsprechend der dem<br />
Bebauungsplan als Anlage beiliegenden Pflanzenliste erfolgen.<br />
8.2 Öffentliche Grünflächen (§ 9 (1) Nr. 15 BauGB)<br />
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind öffentliche<br />
Grünflächen mit Zweckbestimmung festgesetzt.<br />
Zweckbestimmung:<br />
• Spielplatz<br />
Weitere öffentliche Grünflächen sind an der Linzgaustraße zum<br />
Erhalt eines Baumes und als Begleitgrün festgesetzt.<br />
Die öffentliche Grünfläche im Süden des Plangebietes dient der<br />
Ortsrandeingrünung mit folgender Zweckbestimmung:<br />
• extensiv gepflegte Wiese mit Obsthochstämmen<br />
9.0 Pflanzgebote + Pflanzbindungen, Erhalt von Bäumen<br />
(§ 9 (1) Nr. 25a + b BauGB)<br />
9.1 Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern<br />
(§ 9 (1) Nr. 25 a BauGB)<br />
Durch Eintrag im Bebauungsplan sind Standorte für neu zu<br />
pflanzende Bäume in den der Verkehrsfläche zugewandten<br />
Vorgartenbereichen gem. der dem Bebauungsplan beigefügten<br />
Pflanzenliste festgesetzt.<br />
Der Abstand der Bäume vom Straßenrand soll mindestens 2 m<br />
betragen. Von den im Bebauungsplan festgesetzten Standorten<br />
kann abgewichen werden, wenn gewährleistet ist, dass der<br />
jeweilige Baum im der Verkehrsfläche zugewandten<br />
Vorgartenbereich gepflanzt wird.<br />
Die Mindest-Pflanzgröße beträgt 12 – 14 cm Stammumfang.<br />
7 Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />
Planungsrechtliche Festsetzungen<br />
Stand 16. März 2010<br />
10.0 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur<br />
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft<br />
§ 9 (1) Nr. 20 BauGB<br />
10.1 Maßnahmen im Plangebiet<br />
Im zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes sind Grünflächen<br />
als „Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />
von Boden, Natur und Landschaft“ = Ausgleichsflächen<br />
festgesetzt. Sie sind entsprechend ihrer Zweckbestimmung als<br />
Grünflächen dauerhaft zu unterhalten und zu pflegen.<br />
10.2 Maßnahmen außerhalb des Plangebietes<br />
Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff<br />
werden als externe Kompensationsmaßnahmen folgende<br />
Maßnahmen zugeordnet:<br />
Anlage einer extensiv gepflegte Streuobstwiese auf einer 7.000<br />
m² großen Fläche von Fl.St.Nr. 631.<br />
11.0 Regenwasserbewirtschaftung<br />
§ 9 (1) Nr. 14 BauGB)<br />
Auf jedem Baugrundstück ist im Rahmen der Genehmigungsplanung<br />
eine Retentionsraumzisterne mit einem<br />
Mindestvolumen von 5 m³ für die Gartenbewässerung<br />
nachzuweisen. Die Notüberläufe sind an den herzustellenden<br />
öffentlichen Regenwasserkanal anzuschließen, der wiederum<br />
an eine öffentliche Retentionsfläche angeschlossen wird.<br />
<strong>Owingen</strong>, den........................ ...................................................<br />
H. Wengert, Bürgermeister<br />
8 Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />
Planungsrechtliche Festsetzungen<br />
Stand 16. März 2010<br />
Hinweise:<br />
1. Höhenaufnahmen:<br />
Vor Beginn der Objektplanung sind die tatsächlichen Geländeverhältnisse<br />
aufzunehmen, zu prüfen und mit der Erschließungsplanung abzustimmen.<br />
Jedem Baugesuch sind vom Architekten gefertigte Höhenschnitte an den<br />
jeweiligen Baugrenzen, mit Darstellung des vorhandenen und geplanten<br />
Geländeverlaufs, sowie mit der Darstellung des geplanten Anschlusses an<br />
die Erschließungsstraße beizufügen.<br />
2. Altablagerungen<br />
Im Bereich der Grundstücke Flst.-Nrn. 625 und 627 befindet sich die<br />
Altablagerung Linzgaustraße. Es handelt sich hier um eine ehemalige<br />
Kiesgrube, die in den 50-er Jahren verfüllt wurde. Da die<br />
Zusammensetzung der Verfüllung nicht bekannt ist, können hier<br />
Schadstoffbelastungen des Untergrundes nicht ausgeschlossen werden.<br />
Die untere Bodenschutz- und Altlastenbehörde ist daher bei den<br />
Baugenehmigungsverfahren, welche die Grundstücke Flst.-Nrn. 625 und<br />
627 betreffen, zu beteiligen.<br />
3. Wasserwirtschaft / Grundwasserschutz<br />
Das auf den Dachflächen anfallende Oberflächenwasser ist auf den<br />
Baugrundstücken dezentral in Zisternen mit Retentionsraum + gedrosselter<br />
Ableitung zu speichern und kann für die Gartenbewässerung verwendet<br />
werden. Der Überlauf ist an den Regenwasserkanal anzuschließen.<br />
Sollte im Zuge der Bauarbeiten Grundwasser erschlossen werden, so ist<br />
dieser Aufschluss nach § 37 Abs. 4 WG unverzüglich beim Landratsamt<br />
Bodenseekreis – untere Wasserbehörde – anzuzeigen. Eine Wasserhaltung<br />
während der Bauzeit (Grundwasserabsenkung) bedarf einer<br />
wasserrechtlichen Erlaubnis, die bei der unteren Wasserbehörde zu<br />
beantragen ist.<br />
Drainagen zur dauerhaften Ableitung/Absenkung des Grundwassers im<br />
Sinne des § 3 WHG sind nicht zulässig. Wird Grundwasser erschlossen,<br />
sind die entsprechenden Bauteile wasserdicht auszuführen und<br />
Rohrgräben o.ä. abzudichten.<br />
4. Geotechnik<br />
Nach vorläufiger Geologischer Karte liegt das Plangebiet im<br />
Verbreitungsbereich weitgestufter Moränensedimente der Würm-Eiszeit.<br />
Die Mächtigkeiten dieser quartiären Ablagerungen sind nicht im Detail<br />
bekannt. Im tieferen Untergrund stehen Gesteine der Oberen<br />
Meeresmolasse an.<br />
Sofern die geplante Verslckerung der anfallenden Oberflächenwässer<br />
wasserwirtschaftlich zulässig ist, wird die Erstellung entsprechender<br />
hydrologischer Versickerungsgutachten empfohlen.<br />
Die Moränensedimente stellen einen guten Baugrund dar, können aber<br />
aufgrund ihrer heterogenen Zusammensetzung (z.B. bindige Lagen,<br />
Findlinge) lokal zu Erschwernissen bei der Erschließung und Bebauung<br />
führen. Auf eine ausreichende Einbindetiefe der Fundamente und<br />
9 Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />
Planungsrechtliche Festsetzungen<br />
Stand 16. März 2010<br />
einheitliche Gründungsbedingungen ist daher zu achten. Bei etwaigen<br />
geotechnischen Fragen im Zuge der weiteren Planungen oder von<br />
Bauarbeiten werden objektbezogene Baugrunduntersuchungen gemäß<br />
DIN 4020 durch ein privates Ingenieurbüro empfohlen.<br />
5. Archäologische Denkmalpflege<br />
Sollten im Zuge von Erdarbeiten archäologische Fundstellen (z.B. Mauern,<br />
Gruben, Brandschichten) angeschnitten oder Funde gemacht werden (z.B.<br />
Scherben, Metallteile, Knochen), ist das Regierungspräsidium Tübingen,<br />
Abt. Archäologische Denkmalpflege, unverzüglich zu benachrichtigen. Auf<br />
§ 20 DSchG wird verwiesen.<br />
6. Erdaushub<br />
Unbelasteter Erdaushub soll weitgehend auf den entsprechenden<br />
Baugrundstücken verbleiben.<br />
7. Randeinfassungen<br />
Bei der Herstellung der Straßen-Randeinfassungen ist die<br />
straßenabgewandte Rückenstütze (Hinterbeton) der Randeinfassung auf<br />
den Privatgrundstücken zu dulden.<br />
8. Kabel, Straßenbeleuchtung, Anlagen für die Stromversorgung<br />
Die geplanten Gebäude werden mit Niederspannungskabeln<br />
angeschlossen. Aus diesem Grund wird es erforderlich,<br />
a) auf öffentlichem Grund Kabel (0,4 und 20 kV) zu verlegen und<br />
b) entlang der öffentlichen Straßen und Wege, auf den privaten<br />
Grundstücksflächen in einem Geländestreifen von 0,5 m, Standorte<br />
für die Straßenbeleuchtung sowie Anlagen und Einrichtungen für<br />
die Stromversorgung zu dulden.<br />
10 Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />
Örtliche Bauvorschriften<br />
Stand 16. März 2010<br />
Örtliche Bauvorschriften<br />
gemäß § 74 LBO über die Zulässigkeit bestimmter bau-gestalterischer und<br />
genehmigungsrechtlicher Anforderungen im Bereich des Bebauungsplanes<br />
"Mehnewang 2. BA“, <strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong><br />
Aufgrund von § 74 (1) Nr. 1, 3, 4, 5, und (7) der Landesbauordnung für Baden-<br />
Württemberg (LBO) in der Fassung vom 08.08.1995 (GBl. S. 617), zuletzt<br />
geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GBl. S. 809) in Verbindung mit § 4 der<br />
<strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 03.10.1983 (GBl.<br />
S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2009 (GBl. S. 185) werden die<br />
nachfolgend aufgeführten baugestalterischen Festsetzungen als örtliche<br />
Bauvorschriften getroffen und vom <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> als<br />
Satzung beschlossen.<br />
Inhalt:<br />
1.0 Räumlicher Geltungsbereich<br />
2.0 Äußere Gestaltung baulicher Anlagen<br />
3.0 Werbeanlagen, Automaten<br />
4.0 Antennen<br />
5.0 Elektrische Freileitungen<br />
6.0 Gestaltung der Freiflächen<br />
1.0 Räumlicher Geltungsbereich<br />
Die örtlichen Bauvorschriften gelten für den im Rechtsplan M 1 : 500<br />
dargestellten Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Mehnewang 2.<br />
BA“, <strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong>.<br />
2.0 Gestaltung baulicher Anlagen (§ 74 (1) Nr. 1 LBO)<br />
2.1 Baukörper / Bauliche Anlagen<br />
Die Baukörper sind in rechteckiger geschlossener Form zu erstellen.<br />
Die Gebäudelänge muss mindestens das 1,3-fache der<br />
Gebäudebreite betragen. Bei Doppelhäusern gilt der Gesamt-<br />
Baukörper.<br />
Gebäudeecken ohne Abstützungen sind unzulässig.<br />
Bauliche Anlagen sind so zu gestalten, dass sie nach Form, Farbe,<br />
verwendeten Materialien und Verhältnis von Bauteilen zu Baumassen<br />
zueinander nicht verunstaltend wirken.<br />
Carports sind nur als offene, überdachte Baukonstruktion zulässig.<br />
1
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />
Örtliche Bauvorschriften<br />
Stand 16. März 2010<br />
2.2 Dachform<br />
Zulässig sind symmetrische Satteldächer mit durchlaufender<br />
Firstrichtung. Bei Garagen, Carports und Nebenanlagen sind<br />
Satteldächer, Pultdächer und extensiv begrünte Flachdächer<br />
zulässig.<br />
Für untergeordnete Bauteile sind extensiv begrünte Flachdächer<br />
zulässig.<br />
2. 3 Dachneigung<br />
Die zulässige Dachneigung beträgt<br />
25°– 45°.<br />
Bei Garagen, Carports und Nebengebäuden mit geneigten Dächern<br />
beträgt die zulässige Dachneigung min. 20°, maximale Dachneigung<br />
wie Hauptgebäude.<br />
2. 4 Dacheindeckung<br />
Als Dacheindeckung sind glasierte Ziegel bzw. Dachsteine nicht<br />
zulässig. Es sind naturrote, braunrot engobierte, ziegelbraune oder<br />
anthrazitfarbene Materialien zu verwenden.<br />
Für Flach- und flachgeneigte Dächer ist Dachbegrünung zulässig.<br />
Energiegewinnungsanlagen sind zulässig und ausdrücklich<br />
erwünscht.<br />
2. 5 Dachaufbauten<br />
Dachaufbauten sind ab einer Dachneigung von 35° zulässig.<br />
Zugelassen sind:<br />
• Schleppgauben,<br />
• Giebel-, / giebelständige Gauben mit Satteldach,<br />
• Kastengauben.<br />
Es ist nur eine Gaubenart je Gebäude zulässig.<br />
Die Gesamtlänge aller Gauben einer Dachseite darf 1/3 der<br />
Gebäudelänge nicht überschreiten.<br />
Als seitlicher Abstand der Gaube zum Ortgang sind mindestens 2,00<br />
m und zwischen den Einzelgauben ein Mindestabstand von 1,50 m<br />
einzuhalten.<br />
2
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />
Örtliche Bauvorschriften<br />
Stand 16. März 2010<br />
Zwischen dem Ansatzpunkt der Gauben und der Oberkante des<br />
Firstes ist ein Abstand von 1,00 m gemessen in der Senkrechten,<br />
einzuhalten.<br />
Die Gauben sind in Material und Farbe entsprechend dem Hauptdach<br />
einzudecken.<br />
Dacheinschnitte, d.h. sogenannte Negativgauben, sind unzulässig.<br />
2.6 Fassaden- und Wandgestaltung<br />
Zulässig sind:<br />
• Putzfassaden,<br />
• Holzschalungen, z.B. Deckel- und Deckleistenschalung,<br />
Stülpschalung,<br />
• einfache konstruktive Ständerkonstruktionen.<br />
• Die süd-, südwest- und südostorientierten Fassaden sind als<br />
transparente Wärmedämmfassaden zulässig.<br />
Unzulässig sind Fassadenverkleidungen aus Kunststoff- oder<br />
Metallpaneelen sowie glänzende oder glasierte Materialien.<br />
Größere ungegliederte und tür-, bzw. fensterlose Fassaden und<br />
Fassadenteile sind gem. Pflanzenliste zu begrünen.<br />
2.7 Farbgestaltung<br />
Glänzende Farben, Lacke oder Ölfarben sind nicht zulässig.<br />
3.0 Werbeanlagen, Automaten (§ 74 (1) Nr. 2 LBO)<br />
Innerhalb des Bebauungsplan-Gebietes sind Werbeanlagen zulässig,<br />
wenn sie sich in Form, Farbe, Format und Gestaltung einfügen und<br />
dem Haupt-Baukörper deutlich unterordnen. Sie sind ausschließlich<br />
am Ort der Leistung zulässig und zwar im Erdgeschoss und auf dem<br />
Brüstungsbereich des 1. Obergeschosses.<br />
Die Gesamtbreite der Werbeanlagen darf 1/3 der jeweiligen<br />
Fassadenbreite bzw. des Fassadenabschnittes und eine<br />
Gesamthöhe von 40 cm nicht überschreiten. Als Beschriftung sind<br />
nur Einzelbuchstaben bis zu einer maximalen Höhe von 30 cm<br />
zulässig.<br />
Unzulässig sind Werbeanlagen mit Blink-, Lauf- oder Wechsellicht<br />
und durchlaufende Kastenkörper von mehr als 1,5 m2 Größe. Die<br />
Addition mehrerer Werbeanlagen ist einheitlich zugestalten und darf<br />
insgesamt die Hälfte der Fassadenbreite bzw. die der Breite des<br />
Fassadenabschnittes nicht überschreiten. Unzulässig sind<br />
3
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />
Örtliche Bauvorschriften<br />
Stand 16. März 2010<br />
Werbeanlagen, die mehr als 0,3 m vor die Wandfläche der Fassade<br />
treten und Großflächenwerbung mit einer Größe von mehr als 1,5 m².<br />
Je werbender Einrichtung ist nur 1 Werbung zulässig. Automaten sind<br />
im Freibereich nicht zulässig.<br />
4.0 Antennen ( § 74 (1) Nr. 4 LBO)<br />
Je Gebäude ist eine Satelliten- und eine terrestrische<br />
Antennenanlage zulässig.<br />
5.0 Elektrische Freileitungen<br />
Niederspannungs-Freileitungen sind unzulässig.<br />
6.0 Gestaltung der Freiflächen (§ 74 (1) Nr. 3 LBO)<br />
Die nicht überbaubaren Flächen sind mit Ausnahme der Stellplätze,<br />
Zufahrten und Zugänge als Grünflächen und / oder Hausgärten<br />
anzulegen und mit heimischen Gehölzen und Stauden zu bepflanzen.<br />
Gem. Eintrag im Bebauungsplan sind Bäume lt. Pflanzenliste zu<br />
pflanzen. Die Bepflanzung soll spätestens in der auf den Bezug der<br />
Gebäude folgenden Vegetationsperiode erfolgen.<br />
Die vorhandene Topographie ist - unter Berücksichtigung der neu<br />
festgesetzten Erdgeschossfußbodenhöhen - weitgehend zu erhalten.<br />
Die Gebäude müssen sich dem Gelände anpassen.<br />
Geländeveränderungen sind nur zur Anpassung der Gebäude an das<br />
Gelände zugelassen.<br />
Aufschüttungen und Abgrabungen, die im Zusammenhang mit einer<br />
Baumaßnahme erforderlich werden sind im Bauantrag durch<br />
entsprechende Schnitte darzustellen.<br />
Zu den angrenzenden Grundstücken ist das Gelände im Verhältnis 1<br />
: 2 und flacher abzuböschen.<br />
Stützmauern sind im direkten Anschluss an das Gebäude zulässig.<br />
Im Rahmen der Gartengestaltung sind Stützmauern nur bis zu einer<br />
Ansichtshöhe von max. 50 cm zulässig. Die Errichtung von<br />
Stützmauern entlang der Grundstücksgrenzen ist nicht zulässig.<br />
Die Gebäude müssen sich dem Gelände anpassen.<br />
Geländeveränderungen sind nur zur Anpassung der Gebäude an das<br />
Gelände zugelassen. Außerhalb des unmittelbaren Gebäudebereichs<br />
sind Aufschüttungen und Abgrabungen nur bis maximal 50 cm über<br />
bzw. unter das vorhandene Gelände zulässig. Dies gilt nicht für die im<br />
Plan mit Nr. 1, 2, 3 und 4 bezeichneten Baugrundstücke. Hier sind<br />
4
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />
Örtliche Bauvorschriften<br />
Stand 16. März 2010<br />
aufgrund der topographischen Situation Aufschüttungen und<br />
Abgrabungen über das o. a. genannte Maß hinaus zulässig.<br />
Zur Minimierung der Eingriffe durch Flächenversiegelung sind die<br />
Flächen der privaten und öffentlichen Stellplätze für PKW, Zufahrten<br />
und Hofflächen in wasserdurchlässigen Belägen (z.B.<br />
wassergebundene Decke, Rasenfugenpflaster etc.) herzustellen,<br />
wenn dem keine wasserrechtlichen Belange entgegenstehen.<br />
Asphalt ist nur für die Herstellung der Erschließungsstraße zulässig.<br />
6.1 Einfriedungen, Abgrenzungen<br />
Zulässig sind<br />
- freiwachsende Hecken aus Laubgehölzen gem. Pflanzenliste,<br />
- geschnittene Hecken aus Laubgehölzen gem. Pflanzenliste,<br />
- einfache Zäune mit senkrechter Lattung bis zu einer Höhe von 1 m.<br />
An der der Erschließungsstraße zugewandten Seite sind zulässige<br />
Einfriedungen als Zäune min. 0,50 m von der Grenze nach innen zu<br />
versetzen, davor ist eine Staudenrabatte gem. Pflanzenliste zu<br />
pflanzen. Die Höhe der vor der Einfriedung gelegenen<br />
Staudenrabatten darf max. 0,80 m betragen.<br />
Nicht zulässig sind Maschendrahtzäune, Holzzäune mit diagonaler<br />
Lattung („Jägerzäune“) und Hecken aus Nadelgehölzen.<br />
6.2 Versickerung, Retention und Ableitung von nicht schädlich<br />
verunreinigtem Niederschlagswasser (§ 74 (3) Nr. 2 LBO)<br />
Das anfallende Oberflächenwasser auf den einzelnen Grundstücken<br />
ist zu sammeln (Speicher, Zisterne) und gegebenenfalls zu<br />
verwenden (Gartenbewässerung, Brauchwasser).<br />
Zur teilweisen Zurückhaltung von Niederschlagswasser aus<br />
Dachflächen in unterirdischen Behältern (zur Vorbeugung von<br />
Überschwemmungsflächen und zum Zweck der Trinkwasserschonung)<br />
sind in jedem einzelnen Baugrundstück Zisternen<br />
von mindestens 5000 l Behälterinhalt mit einem eingebautem<br />
Grobschmutzvorfilter herzustellen und dauernd zu unterhalten. Das<br />
Regenwasser aus Dachflächen muss in die Behälter eingeleitet<br />
werden und ist anschließend durch Überlaufsicherungen der<br />
Ortskanalisation zuzuleiten.<br />
Zur Gewährleistung einer dauerhaften Funktionsfähigkeit der<br />
Rückhaltung ist bei jeder Zisterne ein Rückhaltevolumen von<br />
mindestens 2000 l gedrosselt mit max. 0,7 l/s (entspricht einem<br />
Rohrdurchmesser von 50 mm) in die Ortskanalisation abzuleiten oder<br />
auf dem Grundstück zur Versickerung zu bringen unter Beachtung<br />
nachbarrechtlicher und wasserwirtschaftlicher Belange.<br />
5
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />
Örtliche Bauvorschriften<br />
Stand 16. März 2010<br />
Das zurückgehaltene Speichervolumen kann für Gartenberieselungen<br />
verwendet werden. Im Falle von Brauchwassernutzung, nur für WC-<br />
Spülung und den Betrieb von Waschmaschinen, ist eine besondere<br />
Vereinbarung über die Anschlussbedingungen zum Betrieb von<br />
Regenwassersammelanlagen mit dem Erschließungs- bzw.<br />
Entsorgungsträger erforderlich.<br />
<strong>Owingen</strong>, den ...................... ......................................................<br />
6
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />
Begründung<br />
Stand März 2010_______________________________________________________________<br />
Inhalt<br />
1. DAS PLANGEBIET - LAGE + RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH<br />
2. PLANERFORDERNIS + PLANUNGSZIELE<br />
3. BESTEHENDE RECHTSVERHÄLTNISSE<br />
+ EINORDNUNG IN DEN FLÄCHENNUTZUNGSPLAN<br />
3.1 LANDESENTWICKLUNGSPLAN / REGIONALPLAN<br />
3.2 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN<br />
3.2.1 ALTERNATIVENPRÜFUNG<br />
3.3 GESAMTKONZEPT MEHNEWANG<br />
3.4 SCHUTZGEBIETE<br />
4. BESTAND / NUTZUNG<br />
5. PLANUNG<br />
5.1 PLANUNGSINHALTE<br />
5.1.1 ART DER BAULICHEN NUTZUNG<br />
5.1.2 BEBAUUNG<br />
5.1.3 ERSCHLIESSUNG<br />
5.2 PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
5.3 ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN<br />
6. VER- UND ENTSORGUNG<br />
6.1 REGENWASSERBEWIRTSCHAFTUNG<br />
7. MASSNAHMEN DER GRÜNORDNUNG<br />
7.1 UMWELTBERICHT / EINGRIFF-AUSGLEICHSBILANZIERUNG<br />
8. FLÄCHENBILANZ<br />
1 Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />
Begründung<br />
Stand März 2010_______________________________________________________________<br />
1. DAS PLANGEBIET<br />
- LAGE + RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH<br />
Das Plangebiet liegt am östlichen Ortsrand von <strong>Owingen</strong> direkt<br />
angrenzend an das in den letzten Jahren bebaute Wohngebiet<br />
„Mehnewang 1. Bauabschnitt“. Es ist ca. 2,3 ha groß und umfasst die<br />
Grundstücke:<br />
Fl.St.Nr. 625<br />
Fl.St.Nr. 623 (Teilbereich Linzgaustraße)<br />
Fl.St.Nr. 630 (Teilbereich)<br />
Lageplan (ohne Maßstab)<br />
Im Norden grenzt eine Hofstelle und landwirtschaftlich als Obstgarten<br />
genutzte Flächen, im Osten Wiesenflächen und im Süden eine<br />
Heckenstruktur, die als §32 Biotop geschützt ist, an.<br />
Mitten im Plangebiet liegt eine Hofstelle, die durch die Linzgaustraße<br />
erschlossen ist.<br />
Die Flächen innerhalb des Plangebietes werden intensiv<br />
landwirtschaftlich als Acker und vorwiegend Grünland genutzt.<br />
2 Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />
Begründung<br />
Stand März 2010_______________________________________________________________<br />
Baugebiet Mehnewang<br />
1. Bauabschnitt<br />
Baugebiet Mehnewang<br />
2. Bauabschnitt<br />
3 Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />
Begründung<br />
Stand März 2010_______________________________________________________________<br />
2. PLANERFORDERNIS + PLANUNGSZIELE<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> / Bodenseekreis hat sich in den letzten<br />
Jahrzehnten zu einem bevorzugten und familienfreundlichen<br />
Wohnstandort entwickelt. Gründe hierfür sind neben dem hohen<br />
Freizeitwert der Umgebung und vorhandenen Infrastruktureinrichtungen<br />
(Kindergarten, Schulen, Einkaufsmöglichkeiten etc.)<br />
bezahlbare Grundstücke, die Ausweisung kleinerer und<br />
überschaubarer Wohnquartiere mit jeweils eigener Identität und das<br />
Bemühen, eine attraktive Ortsmitte zu entwickeln.<br />
Für das Baugebiet „Mehnewang“ wurde bereits vor einiger Zeit ein<br />
Gesamtkonzept entwickelt, das von der <strong>Gemeinde</strong> in kleineren<br />
Abschnitten und bedarfsorientiert umgesetzt wird. Der 1.<br />
Bauabschnitt ist mittlerweile nahezu vollständig bebaut. Weiterhin<br />
besteht in <strong>Owingen</strong> eine Nachfrage nach familienfreundlichen<br />
Baugrundstücken. Um diesen Bedarf abzudecken, entwickelt die<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> jetzt den 2. Bauabschnitt des Gebietes<br />
Mehnewang.<br />
Dem Bebauungsplan / Aufstellungsbeschluss des 2. Bauabschnittes<br />
liegt angesichts aktueller Entwicklungen der Wille der <strong>Gemeinde</strong><br />
zugrunde, ein nachhaltiges und solarenergie-optimiertes Baugebiet<br />
zu entwickeln, in dem auch zukunftsorientierte Bauformen realisiert<br />
werden sollen.<br />
Selbstverständlich stellt der vorliegende Bebauungsplan eine<br />
Abwägung aller in Betracht kommender Belange dar. Um die<br />
Zukunftsfähigkeit des Baugebietes zu gewährleisten, werden jedoch<br />
neben der Betrachtung städtebaulicher, sozialer und ökologischer<br />
Aspekte Überlegungen zur Realisierung einer energieoptimierten<br />
Bebauung in den Mittelpunkt gestellt.<br />
Die Planung sieht die Ausweisung von ca. 28 Baugrundstücken für<br />
Einzel- und Doppelhäuser vor.<br />
4 Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />
Begründung<br />
Stand März 2010_______________________________________________________________<br />
3. BESTEHENDE RECHTSVERHÄLTNISSE<br />
+ EINORDNUNG IN DEN FLÄCHENNUTZUNGSPLAN<br />
3.1 LANDESENTWICKLUNGSPLAN / REGIONALPLAN<br />
<strong>Owingen</strong> ist dem Ländlichen Raum im engeren Sinne und dem<br />
Mittelzentrum Überlingen zugeordnet.<br />
Der Regionalplan Bodensee-Oberschwaben trifft für den Planbereich<br />
keine Aussagen.<br />
(Auszug aus dem Regionalplan)<br />
Die Regionalen Grünzüge im Norden, Süden und Osten halten einen<br />
ausreichenden Abstand zum Plangebiet.<br />
3.2 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN<br />
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft<br />
Überlingen – <strong>Owingen</strong> – Sipplingen ist das Plangebiet<br />
als Wohnbaufläche ausgewiesen.<br />
5 Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />
Begründung<br />
Stand März 2010_______________________________________________________________<br />
Die vorliegende Planung ist daher aus dem Flächennutzungsplan<br />
entwickelt. Diese Einschätzung wird auch vom Landratsamt<br />
Bodenseekreis in seiner Stellungnahme vom 25.11.2008 geteilt:<br />
„Der aus der Wohnbaufläche „Mehnewang“ entwickelte und seit dem 30.<br />
Oktober 2004 rechtskräftige Bebauungsplan „Mehnewang, 1. BA“ ist bereits<br />
weitgehend realisiert. Der nunmehr geplante 2. Bauabschnitt geht zum Teil<br />
über die - recht willkürliche - östliche Begrenzung der Wohnbaufläche des<br />
Flächennutzungsplans hinaus, bezieht jedoch im nördlichen Teil genehmigte<br />
Flächen nicht ein. Zudem enthält er nicht bebaubare Bereiche entlang der §<br />
32-Biotope.<br />
Der Bebauungsplan leitet die unverbindliche Grundzügeplanung des<br />
Flächennutzungsplans unter Einbeziehung des gesamten <strong>Gemeinde</strong>gebiets<br />
zu einer verbindlichen Ordnungsplanung für Teile des <strong>Gemeinde</strong>gebietes<br />
über. Die Bindungswirkung des Flächennutzungsplans besteht nur im<br />
Hinblick auf die durch seine Darstellungen zum Ausdruck gebrachte<br />
Grundkonzeption. Anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls<br />
entscheidet das Gewicht der Baufläche im Verhältnis zu den anderen<br />
Bauflächen nach Qualität und Quantität.<br />
Vorliegend spricht keine topografische Zäsur gegen eine Einbeziehung<br />
randlicher landwirtschaftliche Flächen in den räumlichen Geltungsbereich<br />
des Bebauungsplans. Sowohl die planerische Konzeption für den inneren<br />
Bereich als auch die planerische Konzeption des Flächennutzungsplans für<br />
das <strong>Gemeinde</strong>gebiet lassen diese Entwicklung zu, die städtebauliche<br />
Entwicklung wird nicht beeinträchtigt.<br />
„Die getroffene Entscheidung des hierfür zuständigen Amtes für<br />
Kreisentwicklung, der Bebauungsplan „Mehnewang, 2. BA“ sei mit dem<br />
vorgelegten Geltungsbereich nach § 8 Abs. 2 BauGB als noch aus dem<br />
Flächennutzungsplan entwickelt anzusehen, kann insofern uneingeschränkt<br />
bekräftigt werden.“<br />
3.2.1 ALTERNATIVENPRÜFUNG<br />
Parallel zur vorliegenden Planung bemüht sich die <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Owingen</strong> schon seit mehreren Jahren um die Erschließung<br />
innerörtlicher Potenziale für die <strong>Gemeinde</strong>entwicklung. Für zwei<br />
Projekte im Bereich des zentral gelegenen Bebauungsplangebietes<br />
„Kohlerbreite – Hinter den Gärten„ wurden die planungsrechtlichen<br />
Voraussetzungen geschaffen, nämlich für den Bau einer Wohnanlage<br />
für Betreutes Wohnen und die Erschließung einer in zweiter Reihe<br />
gelegenen kleineren Fläche für familiengerechte Baugrundstücke.<br />
Weitere vorhandene Freiflächen sind in Privatbesitz und kurz- bis<br />
mittelfristig nicht verfügbar. Hinzu kommt, dass der Charakter des<br />
ehem. Straßendorfes <strong>Owingen</strong> auch geprägt wird durch stattliche<br />
bäuerliche Anwesen mit umgebenden Freiflächen. Deren Umnutzung<br />
und Bebauung sollte in jedem Einzelfall genau betrachtet werden, da<br />
die zu massive Nachverdichtung solcher Bereiche zu einer<br />
nachteiligen Veränderung des gewachsenen Siedlungsbildes führen<br />
könnte.<br />
6 Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />
Begründung<br />
Stand März 2010_______________________________________________________________<br />
Gleiches gilt für die zentral im Ortskern gelegene große öffentliche<br />
Freifläche hinter dem Rathaus. Sie stellt gewissermaßen das „grüne<br />
Zentrum“ <strong>Owingen</strong>s dar und verbindet die umgebenden Einrichtungen<br />
wie Schule, Sporthalle, Bürgerhalle, Kindergarten u. a. miteinander.<br />
Aufgrund ihrer vielfältigen Funktionen kann sie aus Sicht der<br />
Ortsentwicklung für eine Bebauung auch mittel- bis langfristig nicht<br />
zur Verfügung stehen.<br />
Aus den genannten Argumenten ergibt sich, dass derzeit für die<br />
Erschließung des Baugebietes „Mehnewang II“ keine Alternativen zur<br />
Verfügung stehen und das kleine Baugebiet ein sinnvoller Beitrag zur<br />
verträglichen Ortsentwicklung darstellt.<br />
3.3 GESAMTKONZEPT MEHNEWANG<br />
Das vom Planungsbüro Fakler-Binder, Kreßbronn, erarbeitete<br />
Gesamtkonzept dient der vorliegenden Planung als Grundlage. Zur<br />
Optimierung solarenergetischer Belange wurde es allerdings<br />
behutsam verändert. Dies betrifft insbesondere die Stellung der<br />
Gebäude und die Bebauungsdichte. Ursprünglich freigehaltene<br />
Bereiche nördlich der Linzgaustraße sind unter dem Gesichtspunkt<br />
des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden in das Baugebiet<br />
einbezogen, die Fortführung der Linzgaustraße ist zugunsten einer<br />
verbesserten Gebäudestellung um wenige Grade nach Norden<br />
verschwenkt. Wichtige städtebauliche Zielsetzungen wie z.B. die<br />
gruppenartige Anordnung der Gebäude und die Ausweisung<br />
verkehrsberuhigter Bereiche wurden beibehalten.<br />
3.4 SCHUTZGEBIETE<br />
Am südlichen Rand des Plangebiets ist ein § 32-Biotop Nr. 1821-435-<br />
5374 "Schilfbestand und Hecke südöstlich <strong>Owingen</strong>" ausgewiesen.<br />
Es ist von der vorliegenden Planung nicht betroffen.<br />
4. BESTAND / NUTZUNG<br />
Im Plangebiet liegt eine ehemalige Hofstelle, umgeben von derzeit<br />
landwirtschaftlich als Acker und Grünland genutzten Flächen.<br />
Mehnewang 1.<br />
Bauabschnitt<br />
Mehnewang 2.<br />
Bauabschnitt<br />
7 Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />
Begründung<br />
Stand März 2010_______________________________________________________________<br />
5. PLANUNG / PLANUNGSINHALTE<br />
5.1.1 ART DER BAULICHEN NUTZUNG<br />
Die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes gem. § 4 BauNVO<br />
entspricht der Ausweisung des 1. Bauabschnittes und dem Ziel ein<br />
hochwertiges, familienfreundliches Baugebiet zu entwickeln. Sie<br />
orientiert sich außerdem an der Umgebungsbebauung, insbesondere<br />
dem Baugebiet „Mehnewang 1. Bauabschnitt“.<br />
5.1.2 BEBAUUNG<br />
Die Bebauung entspricht den Vorgaben des Gesamtkonzeptes<br />
„Mehnewang“ und wurde unter Anlehnung an die unter Punkt 2<br />
genannten Planungsziele behutsam modifiziert. Sie untergliedert sich<br />
in zwei Bereiche, die Flächen nördlich und südlich der Linzgaustraße.<br />
Entlang der Linzgaustraße werden zunächst 5 Baugrundstücke<br />
ausgewiesen, die jeweils von dieser Straße aus erschlossen sind.<br />
Daran anschließend zweigt ein Anliegerweg nach Norden ab, um den<br />
sich weitere 6 Bauflächen gruppieren. Gegenüber befindet sich die<br />
Zufahrt in den Bereich südlich der Linzgaustraße. Sie führt nach<br />
Süden und ist mehrfach platzartig aufgeweitet.<br />
8 Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />
Begründung<br />
Stand März 2010_______________________________________________________________<br />
Die Gebäude sind weitgehend gruppenartig angeordnet, die<br />
Abstände so bemessen, dass auch unter ungünstigen Bedingungen<br />
die gegenseitíge Verschattung nahezu ausgeschlossen wird.<br />
Schattierungssimulation 21. Dezember 10,00 Uhr, grau die Häuser des 2. Bauabschnittes<br />
Alle Gebäude sind nach Süden ausgerichtet, beziehungsweise um<br />
maximal bis zu 30 ° aus der Südrichtung herausgedreht. Dies<br />
ermöglicht die optimale solarenergetische Nutzung.<br />
5.1.3 ERSCHLIESSUNG<br />
Haupterschließungsstraße ist die Linzgaustraße, die nach Osten<br />
weitergeführt wird.<br />
Innerhalb des Plangebietes zweigen zwei Stichstraßen als<br />
verkehrsberuhigte Anliegerbereiche von der Linzgaustraße ab, die im<br />
Norden, Süden und Osten in Fußwege münden, um die Fußläufigkeit<br />
9 Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />
Begründung<br />
Stand März 2010_______________________________________________________________<br />
und Vernetzung mit dem Ortskern, dem ersten Bauabschnitt und der<br />
freien Landschaft sicherzustellen.<br />
Die zentral im Gebiet gelegene Verbindung zwischen erstem und<br />
zweitem Bauabschnitt ist so dimensioniert, dass sie für Fußgänger<br />
und Radfahrer, aber auch Rettungs-, Ver- und Entsorgungsfahrzeuge<br />
genutzt werden kann.<br />
5.2 PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
• WA = Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO<br />
in Erweiterung des 1. Bauabschnittes „Mehnewang“ als hochwertiges,<br />
familienfreundliches Wohngebiet.<br />
In Abstimmung mit der angrenzenden Wohnbebauung und mit<br />
Rücksicht auf die Lage am Ortsrand sind Gartenbaubetreibe,<br />
Tankstellen und Vergnügungsstätten ausgeschlossen.<br />
Das Maß der baulichen Nutzung wird bestimmt durch die Festsetzung<br />
der<br />
• Grundflächenzahl (GRZ) gem. § 19 BauNVO<br />
Die festgesetzte Grundflächenzahl unterschreitet die in § 17 BauNVO<br />
genannten Obergrenzen deutlich zugunsten einer ortsgerechten Bauund<br />
Freiflächenstruktur.<br />
• Zahl der Vollgeschosse gem. § 20 (1) BauNVO<br />
Entsprechend dem 1. Bauabschnitt und der Lage am Ortsrand ist die<br />
ein- und zweigeschossige Bauweise zulässig.<br />
• Höhe der baulichen Anlagen gem. § 18 (1) BauNVO<br />
Durch die Festsetzung der minimalen und maximalen Wand- und<br />
Firsthöhe wird die Höhenentwicklung für das gesamte Baugebiet und<br />
eine Abstaffelung entsprechend der Topographie sicher gestellt.<br />
Gleichzeitig trägt die Festsetzung der Mindestwand- und Firsthöhe zu<br />
einer homogenen Gestaltung des Wohngebietes bei.<br />
• Zahl der Wohneinheiten gem. § 9 (1) Nr. 6 BauGB<br />
Die Zahl der Wohneinheiten ist auf 2 je Gebäude begrenzt, um eine<br />
ortsuntypische Verdichtung zu vermeiden.<br />
10 Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />
Begründung<br />
Stand März 2010_______________________________________________________________<br />
Weitere Festsetzungen im Planteil und den planungsrechtlichen<br />
Festsetzungen betreffen die<br />
• Festsetzung der überbaubaren Grundstücksfläche<br />
gem. § 23 BauNVO<br />
Die überbaubare Grundstücksfläche ist durch Baugrenzen eindeutig<br />
definiert.<br />
• Bauweise gem. § 22 BauNVO<br />
zulässig ist die offene Bauweise mit Einzel- und Doppelhäusern.<br />
Zuschnitt und Größe der überwiegenden Zahl der Grundstücke<br />
lassen eine variable Nutzung zu.<br />
• Stellung der baulichen Anlagen gem. § 9 (1) Nr. 2 BauGB<br />
Die festgesetzten Hauptfirstrichtungen orientieren sich an der<br />
optimierten solarenergetischen Nutzung ohne jedoch die<br />
städtebaulich erwünschte Gruppierung der Gebäude zu<br />
vernachlässigen.<br />
• Höhenlage der Gebäude gem. § 18 (1) BauNVO<br />
Für jedes Baufenster wird zur Sicherstellung einer abgestaffelten<br />
Bebauung unter Berücksichtigung der topographischen Verhältnisse<br />
die maximale Erdgeschoss-Fußbodenhöhe festgesetzt.<br />
• Flächen für Stellplätze und Garagen gem. § 9 (1) Nr. 2 BauGB<br />
und Festsetzungen für Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO<br />
Zur Reduzierung der Versiegelung und Sicherung der<br />
Freiraumstruktur sowie zur Gestaltung des Ortsbildes werden<br />
Festsetzungen zur Lage und Größe von Stellplätzen, Garagen und<br />
Nebenanlagen getroffen. Während aus funktionalen Gründen<br />
Garagen, Carports und Stellplätze vorzugsweise auf den der<br />
Erschließungsstraße zugewandten Bereichen angeordnet werden<br />
sollen, sind Nebenanlagen auf den Vorgartenflächen als<br />
Einzelbauwerke nicht zulässig.<br />
• Verkehrsflächen<br />
Da die Verkehrsflächen ausschließlich der Erschließung des<br />
Wohngebietes „Mehnewang“ dienen und deshalb mit einem<br />
begrenzter Verkehrsaufkommen der Anwohner zu rechnen ist, werden<br />
die Straßen als Verkehrsflächen „mit besonderer Zweckbestimmung“<br />
als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen.<br />
11 Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />
Begründung<br />
Stand März 2010_______________________________________________________________<br />
Sie sollen „multifunktional“ als Aufenthalts-, Kommunikations- und<br />
Spielflächen dienen.<br />
Im Plangebiet sind einige öffentliche Parkplätze ausgewiesen.<br />
• Private Grünflächen<br />
Im Norden des Plangebietes ist ein kleinerer Grundstücksanteil als<br />
private Grünfläche ausgewiesen. Die nicht überbauten<br />
Grundstücksflächen sollen – entsprechend dem angestrebten<br />
Charakter des Wohnquartiers – als naturnahe Garten- und<br />
Grünflächen angelegt werden.<br />
• Öffentliche Grünflächen<br />
- Im Norden des Plangebiets als Spielplatz sowie Spiel- und<br />
Freizeitwiese<br />
- an der Linzgaustraße eine kleine Fläche zur Erhaltung eines<br />
markanten Baumes<br />
- im Plangebiet als Begleitgrün<br />
- im Süden des Plangebietes als Wiese mit Pflanzgeboten für Bäume.<br />
• Pflanzgebote für Bäume<br />
entlang der Verkehrsflächen sind auf den privaten Baugrundstücken<br />
ca. 35 Pflanzgebote für Bäume auf den Vorgartenflächen<br />
ausgewiesen. Diese „Hausbäume“ gewährleisten die Durchgrünung<br />
des Wohngebietes und die Gestaltung des Straßenraumes.<br />
• Regenwasserbewirtschaftung<br />
zur Rückhaltung des nicht schädlich verunreinigten<br />
Niederschlagwassers sind auf jedem Baugrundstück<br />
Retentionsraumzisternen nachzuweisen. Damit ist auch die sinnvolle<br />
Nutzung von Regenwasser gewährleistet. Die Notüberläufe werden<br />
an einen noch herzustellenden, öffentlichen Regenwasserkanal<br />
angeschlossen. Dieser führt in eine im Süden außerhalb des<br />
Plangebietes gelegene, öffentliche Retentionsfläche. Das<br />
Regenwasserbewirtschaftungskonzept entspricht den Vorgaben des<br />
ersten Bauabschnittes.<br />
12 Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />
Begründung<br />
Stand März 2010_______________________________________________________________<br />
5.3 ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN<br />
Örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 LBO werden aufgrund der<br />
exponierten topographischen Lage im Übergang zur freien<br />
Landschaft erlassen.<br />
Sie sollen zu einem harmonischen Siedlungsbild führen und<br />
gestalterische Auswüchse vermeiden.<br />
Insbesondere betreffen sie<br />
die äußere Gestaltung der baulichen Anlagen<br />
mit Festsetzung zur Dachform, Dachneigung, Dacheindeckung und<br />
Dachaufbauten. Mit Rücksicht auf das gewachsene Siedlungsbild<br />
werden die zulässigen Dachformen auf symmetrische Satteldächer<br />
beschränkt.<br />
Die festgesetzte Dachneigung ermöglicht die optimale Nutzung der<br />
Solarenergie, die in diesem Baugebiet ausdrücklich gewünscht ist.<br />
Um ein wirtschaftliches, energetisch optimiertes<br />
Außenhaut/Volumenverhältnis der Gebäude zu erreichen, muss die<br />
Gebäudelänge mindestens das 1,3 fache der Gebäudebreite<br />
betragen. Dies führt gleichzeitig zur Anlehnung an überlieferte<br />
Bauformen im ländlichen Raum, die durch längsgestreckte Baukörper<br />
geprägt sind.<br />
Dachgestaltung, Dachaufbauten<br />
Die Beschränkung der zulässigen Materialien trägt zu einer ruhigen<br />
Dachlandschaft bei, ebenso die Begrenzung der zulässigen<br />
Gaupenlänge auf max. 1/3 der Gebäudelänge. Negativgaupen<br />
werden nicht zugelassen, weil sie zu einer „aufgerissenen“<br />
Dachlandschaft führen und energetisch problematisch sind.<br />
Fassaden- und Wandgestaltung<br />
Glänzende Materialen sind mit Rücksicht auf das Ortsbild und<br />
nachbarschaftliche Belange ausgeschlossen.<br />
Zur Ermöglichung der passiven Nutzung der Solarenergie sind die<br />
süd-, südwest- und südostorientierten Fassaden als transparente<br />
Wärmedämmfassaden zulässig.<br />
Werbeanlagen, Automaten<br />
Gemäß § 4 (2) Nr. 2 BauNVO ist im allgemeinen Wohngebiet die<br />
verträgliche gewerbliche Nutzung in begrenztem Umfang möglich. Da<br />
diese im Regelfall mit der Anbringung von Werbeanlagen verbunden<br />
ist, sind hierfür Festsetzungen zur Größe und Gestaltung erforderlich.<br />
Diese wurden in der vorliegenden Planung so gewählt, dass der<br />
angestrebte Gebietscharakter nicht beeinträchtigt wird.<br />
13 Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />
Begründung<br />
Stand März 2010_______________________________________________________________<br />
Antennen, elektrische Freileitungen<br />
Die willkürliche Ansammlung unterschiedlichster Antennenanlagen<br />
könnte zu einer empfindlichen Beeinträchtigung des Siedlungsbildes<br />
führen. Deshalb ist je Gebäude maximal eine Satelliten- und eine<br />
terrestrische Antennenanlage zulässig.<br />
Ebenso beeinträchtigen Freileitungen das Orts- und Straßenbild und<br />
werden deshalb ausgeschlossen.<br />
Gestaltung der Freiflächen<br />
Sie sind charakteristischer Bestandteil des Siedlungsbildes im<br />
ländlichen Raum. Die vorhandenen Strukturen tragen zudem zur<br />
hohen Qualität des Plangebietes bei.<br />
Ein besonderes Augenmerk wird auf den weitgehenden Erhalt der<br />
vorhandenen Topographie gelegt. Willkürliche und bautechnisch nicht<br />
erforderliche Veränderungen sind zu unterlassen. Die Festsetzung,<br />
dass Aufschüttungen und Abgrabungen nur bis max. 50 cm über bzw.<br />
unter das vorhandene Gelände zulässig sind, gilt für das gesamte<br />
Plangebiet mit Ausnahme der Baugrundstücke Nr. 1, Nr, 2, Nr.3 und<br />
Nr. 4. Diese liegen deutlich über dem Niveau der<br />
Erschließungsstraße, insbesondere Abgrabungen werden über das<br />
o.a. Maß hinaus erforderlich.<br />
Die Zulässigkeit bestimmter Materialien, Ausführungen und<br />
Pflanzenarten orientiert sich an ländlichen Vorbildern.<br />
Zur Begrenzung negativer Auswirkungen auf den<br />
Grundwasserhaushalt durch die Versiegelung sind für befestigte<br />
Flächen ausschließlich wasserdurchlässige Beläge zulässig.<br />
Die Retention und Ableitung von Niederschlagswasser<br />
wird im Rahmen eines Regenwasserbewirtschaftungskonzeptes<br />
festgesetzt, um Regenwasser sinnvoll zu nutzen, die<br />
Grundwasserneubildung zu fördern, vorhandene Schmutzwassereinrichtungen<br />
zu entlasten und um insgesamt den Umgang mit<br />
wertvollen Naturressourcen in den Blickpunkt der zukünftigen<br />
Anwohner zu rücken.<br />
14 Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />
Begründung<br />
Stand März 2010_______________________________________________________________<br />
6. VER- UND ENTSORGUNG<br />
Die Ver- und Entsorgung des Plangebietes erfolgt über das<br />
vorhandene, ausreichend dimensionierte Kanal- und Leitungsnetz,<br />
das in das Plangebiet erweitert wird.<br />
6.1 REGENWASSERBEWIRTSCHAFTUNG<br />
Das für das Plangebiet erarbeitete Regenwasserbewirtschaftungskonzept<br />
orientiert sich am Bemühen der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Owingen</strong>, mit vorhandenen Naturressourcen sparsam umzugehen. Es<br />
ist sowohl in den planungsrechtlichen Festsetzungen als auch in den<br />
örtlichen Bauvorschriften ausführlich dargestellt.<br />
7. MASSNAHMEN DER GRÜNORDNUNG<br />
Für das Gesamtkonzept Mehnewang wurde ein umfangreicher<br />
Grünordnungsplan erarbeitet, dessen Inhalte auch in den zweiten<br />
Bauabschnitt integriert sind.<br />
grünordnerisches Gesamtkonzept „Mehnewang“<br />
Sie betreffen insbesondere die Gestaltung eines „grünen“ Ortsrandes<br />
mit der Ausweisung von öffentlichen Grünflächen im Norden zur<br />
Freihaltung des topographischen Hochpunktes und im Süden als<br />
Übergang von der Bebauung in die umgebende Landschaft, sowie<br />
Pflanzgebote zur Durchgrünung des Plangebietes und Gestaltung des<br />
Straßenraumes.<br />
15 Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />
Begründung<br />
Stand März 2010_______________________________________________________________<br />
7.1 UMWELTBERICHT / EINGRIFF-AUSGLEICHSBILANZIERUNG<br />
Für die vorliegende Planung wurde ein Umweltbericht erarbeitet, der<br />
Bestandteil der Begründung ist.<br />
Eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung wurde durchgeführt, die<br />
detailliert die Planung dem Bestand gegenüberstellt und bilanziert.<br />
Als Ausgleichsmaßnahme wird im Süden des Plangebietes die<br />
Grünlandnutzung extensiviert und in Fortführung des ersten<br />
Bauabschnittes eine Streuobstwiese als Ortsrandeingrünung<br />
angelegt.<br />
Außerhalb des Plangebietes, aber im direkten räumlichen<br />
Zusammenhang wird auf dem benachbarten Grundstück Fl.St.Nr. 631<br />
auf bisherigen Ackerflächen der Streuobstgürtel fortgeführt.<br />
<strong>Owingen</strong>, den<br />
Überlingen, den<br />
H. Wengert H. Hornstein,<br />
Bürgermeister<br />
Freier Landschaftsarchitekt + Stadtplaner<br />
16 Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL