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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong><br />

Bebauungsplan „Mehnewang II. BA“<br />

Inhalt:<br />

(Stand 16. März 2010)<br />

• Satzung<br />

• Planungsrechtliche Festsetzungen<br />

• Örtliche Bauvorschriften<br />

• Begründung<br />

• Rechtsplan


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />

Planungsrechtliche Festsetzungen<br />

Stand 16. März 2010<br />

Satzung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> über die Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

"Mehnewang 2. BA"<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> hat am................die Aufstellung<br />

des Bebauungsplanes "Mehnewang 2. BA“ unter Zugrundelegung der<br />

nachfolgenden Rechtsvorschriften als Satzung beschlossen:<br />

1.) Baugesetzbuch (BauGB)<br />

in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I<br />

S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.07.2009(BGBl.<br />

I S. 2585),<br />

2.) Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke<br />

(Baunutzungsverordnung - BauNVO)<br />

in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990<br />

(BGBl. I S. 132), zuletzt geändert am 22.04.1993 (BGBl. I S.<br />

466)<br />

3.) Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne sowie über<br />

die Darstellung des Planinhaltes<br />

(Planzeichenverordnung - PlanzV-90)<br />

n der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Dezember 1990<br />

(BGBl. I 1991 S. 58)<br />

4.) Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBOBaWü)<br />

in der Fassung vom 08.08.1995 (GBl. S. 617), gültig ab<br />

01.01.1996, zuletzt geändert durch Verordnung vom<br />

17.12.2009 (Gbl. S. 809)<br />

5.) <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg (GemO)<br />

in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.07.2000 (GBl. S.<br />

581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom<br />

04.05.2009 (GBl. S. 185)<br />

1 Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />

Planungsrechtliche Festsetzungen<br />

Stand 16. März 2010<br />

Satzung<br />

§ 1<br />

Räumlicher Geltungsbereich<br />

Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus den Festsetzungen im<br />

zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes.<br />

§ 2<br />

Bestandteile der Satzung<br />

Die Satzung besteht aus:<br />

1. dem zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes<br />

M 1 : 500<br />

vom<br />

2. den Bebauungsvorschriften vom<br />

Der Satzung sind als Anlagen beigefügt:<br />

1. Begründung vom<br />

2. Lage- / Übersichtsplan vom<br />

§ 3<br />

Inkrafttreten gem. § 10 (3) BauGB<br />

Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />

<strong>Owingen</strong>, den....................... ................................<br />

H. Wengert, Bürgermeister<br />

2 Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />

Planungsrechtliche Festsetzungen<br />

Stand 16. März 2010<br />

1. Planungsrechtliche Festsetzungen (§ 9 (1) BauGB)<br />

1.0 Art + Maß der baulichen Nutzung<br />

(§ 9 (1) Nr. 1 BauGB)<br />

Art + Maß der baulichen Nutzung sind für den Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplanes durch Planeintrag festgesetzt und der<br />

zugehörigen Nutzungsschablone zu entnehmen.<br />

1.1 Art der baulichen Nutzung<br />

• WA = Allgemeines Wohngebiet<br />

(§ 4 BauNVO)<br />

Gemäß § 1 (6) BauNVO wird festgesetzt, dass die in § 4 (3)<br />

BauNVO ausgeführten Ausnahmen im "Allgemeinen<br />

Wohngebiet" nicht Bestandteil des Bebauungsplanes werden.<br />

1.2 Maß der baulichen Nutzung<br />

Das Maß der baulichen Nutzung wird nach § 16 (2) BauNVO<br />

bestimmt durch die im Bebauungsplan eingetragene maximale<br />

Festsetzung der<br />

• Grundflächenzahl (GRZ),<br />

• die Zahl der Vollgeschosse,<br />

• die Höhe der baulichen Anlagen.<br />

1.2.1 Grundflächenzahl (§ 19 BauNVO)<br />

Die zulässige Grundflächenzahl (GRZ) ist im Bebauungsplan<br />

durch Eintrag in der Nutzungsschablone festgesetzt.<br />

1.2.2 Zahl der Vollgeschosse (§ 20 (1) BauNVO)<br />

Zulässig ist die ein- und zweigeschossige Bauweise.<br />

1.2.3 Höhe der baulichen Anlagen (§ 18 (1) BauNVO)<br />

Die Höhe der baulichen Anlagen wird definiert durch die<br />

Festsetzung der minimalen Wandhöhe (WHmin) und der<br />

maximalen Wandhöhe (WHmax) sowie der Mindest-Firsthöhe<br />

(FHmin) und der maximalen Firsthöhe (FH max.).<br />

3 Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />

Planungsrechtliche Festsetzungen<br />

Stand 16. März 2010<br />

Die Wandhöhe ist das traufseitige Maß zwischen der<br />

Erdgeschoss-Fußbodenhöhe EFH) = Roh-Fußboden und dem<br />

Schnittpunkt der Außenwand mit der Oberfläche der Dachhaut.<br />

Die Firsthöhe ist das Maß zwischen FFH und Oberkante<br />

Dachfirst.<br />

1.2.3.1 Wandhöhe<br />

Die Mindest-Wandhöhe der Gebäude beträgt:<br />

• WHmin = 4,00 m<br />

Die maximale Wandhöhe der Gebäude beträgt<br />

• WHmax = 5,60 m<br />

1.2.3.2 Firsthöhe<br />

Die Mindest-Firsthöhe der Gebäude beträgt:<br />

• FHmin = 7,60 m<br />

Die maximale Firsthöhe beträgt<br />

• FHmax = 8,60 m<br />

1.2.4 Höchstzulässige Zahl der Wohneinheiten<br />

(§ 9(1)Nr.6 BauGB<br />

Zur Vermeidung einer ortsuntypischen Verdichtung werden<br />

maximal<br />

• 2 Wohneinheiten je Gebäude<br />

festgesetzt.<br />

2.0 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen<br />

(§ 9 (1) Nr. 2 BauGB, §§ 22, 23 BauNVO)<br />

2.1 Bauweise (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB, § 22 (BauNVO)<br />

Im gesamten Plangebiet gilt die<br />

• Offene Bauweise gem. § 22 (2) BauNVO.<br />

Zulässig sind Einzelhäuser und Doppelhäuser. Die Angaben in<br />

den Nutzungsschablonen sind maßgeblich.<br />

4 Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />

Planungsrechtliche Festsetzungen<br />

Stand 16. März 2010<br />

2.2 Überbaubare Grundstücksfläche<br />

( § 9 (1) Nr. 2 BauGB, § 23 BauNVO)<br />

Die überbaubaren Grundstücksflächen sind im Bebauungsplan<br />

durch Baugrenzen festgesetzt. Die geringfügige Überschreitung<br />

von untergeordneten Bauteilen, z.B. Balkonen, ist zulässig<br />

(geringfügig = maximale Länge 5,00 m, maximale Tiefe 1,50<br />

m).<br />

3.0 Stellung der baulichen Anlagen (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB)<br />

Die Hauptfirstrichtungen sind durch Eintrag im Bebauungsplan<br />

festgesetzt.<br />

Eine Veränderung der Firstrichtung um bis zu 5 ° ist zulässig.<br />

Die Außenwände der Gebäude sind weitgehend rechtwinklig<br />

bzw. parallel zu den eingetragenen Hauptfirst-richtungen zu<br />

erstellen.<br />

4.0 Höhenlage der Gebäude (§ 18 (1) BauNVO)<br />

Für jedes Baufenster ist durch Planeintrag eine maximale<br />

Erdgeschoss-Fußbodenhöhe festgesetzt.<br />

5.0 Flächen für Stellplätze und Garagen<br />

(§ 9 (1) Nr. 4 BauGB, § 12 BauNVO)<br />

Stellplätze, Garagen und Carports sind innerhalb der<br />

Baufenster und auf den hierfür festgesetzten Flächen zulässig.<br />

Sie sind auch außerhalb dieser Flächen im der<br />

Erschließungsstraße zugewandten Bereich zulässig.<br />

Garagen und Carports müssen hierbei einen Mindestabstand<br />

von 1 m von der öffentlichen Verkehrsfläche einhalten.<br />

Wenn ein Mindestabstand von der Strasse zur Garageneinfahrt<br />

von 5 m eingehalten wird, kann die Fläche vor der<br />

Garageneinfahrt als privater Stellplatz genutzt werden und wird<br />

in die Berechnung der erforderlichen Stellplätze miteinbezogen.<br />

Abstellplätze für Wohnmobile und Wohnwagen ab 2 m Höhe<br />

und Kielboote sind außerhalb von Gebäuden nicht zulässig.<br />

5 Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />

Planungsrechtliche Festsetzungen<br />

Stand 16. März 2010<br />

6.0 Verkehrsflächen (§ 9 (1) Nr. 11 BauGB)<br />

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind<br />

Verkehrsflächen ausgewiesen als:<br />

• Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung<br />

Zweckbestimmung:<br />

• verkehrsberuhigter Bereich / Mischfläche für Fußgänger,<br />

Radfahrer und Fahrverkehr.<br />

7.0 Nebenanlagen (§ 14 BauNVO)<br />

Bauliche Nebenanlagen im Sinne von § 14(1) BauNVO sind<br />

auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen mit<br />

folgenden Maßgaben zulässig:<br />

• die maximale Höhe von Nebenanlagen beträgt 3 m,<br />

• Nebenanlagen und Sichtschutzwände sind in dem der<br />

Erschließungsstraße zugewandten Vorgartenbereich nicht<br />

zulässig,<br />

• Sichtschutzwände sind nur auf der gemeinsamen Grenze<br />

von Doppelhaushälften bis max. 2 m Höhe und 5 m Länge<br />

zulässig.<br />

Bauliche Nebenanlagen müssen einen Grenzabstand von<br />

mindestens 1,50 m einhalten.<br />

Bauliche Nebenanlagen sind im der Erschließungsstraße<br />

zugewandten Vorgartenbereich nicht zulässig.<br />

Nebenanlagen für öffentliche Versorgungseinrichtungen<br />

(Anlagen für die Stromversorgung, Zuleitungen für die<br />

Straßenbeleuchtungen und Verteilerkästen) sind gem. § 14 (2)<br />

BauNVO auch auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen<br />

zulässig.<br />

8.0 Grünflächen (§ 9 (1) Nr. 15 BauGB)<br />

8.1 Private Grünflächen (§ 9 (1) Nr. 15 BauGB)<br />

Die nicht überbauten privaten Grundstücksflächen sind, soweit<br />

sie nicht für Zufahrten und Stellplätze genutzt werden als<br />

naturnahe Garten- und Grünflächen anzulegen und zu pflegen.<br />

6 Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />

Planungsrechtliche Festsetzungen<br />

Stand 16. März 2010<br />

Die Bepflanzung soll spätestens in der auf den Bezug<br />

folgenden Vegetationsperiode entsprechend der dem<br />

Bebauungsplan als Anlage beiliegenden Pflanzenliste erfolgen.<br />

8.2 Öffentliche Grünflächen (§ 9 (1) Nr. 15 BauGB)<br />

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind öffentliche<br />

Grünflächen mit Zweckbestimmung festgesetzt.<br />

Zweckbestimmung:<br />

• Spielplatz<br />

Weitere öffentliche Grünflächen sind an der Linzgaustraße zum<br />

Erhalt eines Baumes und als Begleitgrün festgesetzt.<br />

Die öffentliche Grünfläche im Süden des Plangebietes dient der<br />

Ortsrandeingrünung mit folgender Zweckbestimmung:<br />

• extensiv gepflegte Wiese mit Obsthochstämmen<br />

9.0 Pflanzgebote + Pflanzbindungen, Erhalt von Bäumen<br />

(§ 9 (1) Nr. 25a + b BauGB)<br />

9.1 Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern<br />

(§ 9 (1) Nr. 25 a BauGB)<br />

Durch Eintrag im Bebauungsplan sind Standorte für neu zu<br />

pflanzende Bäume in den der Verkehrsfläche zugewandten<br />

Vorgartenbereichen gem. der dem Bebauungsplan beigefügten<br />

Pflanzenliste festgesetzt.<br />

Der Abstand der Bäume vom Straßenrand soll mindestens 2 m<br />

betragen. Von den im Bebauungsplan festgesetzten Standorten<br />

kann abgewichen werden, wenn gewährleistet ist, dass der<br />

jeweilige Baum im der Verkehrsfläche zugewandten<br />

Vorgartenbereich gepflanzt wird.<br />

Die Mindest-Pflanzgröße beträgt 12 – 14 cm Stammumfang.<br />

7 Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />

Planungsrechtliche Festsetzungen<br />

Stand 16. März 2010<br />

10.0 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur<br />

Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft<br />

§ 9 (1) Nr. 20 BauGB<br />

10.1 Maßnahmen im Plangebiet<br />

Im zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes sind Grünflächen<br />

als „Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Boden, Natur und Landschaft“ = Ausgleichsflächen<br />

festgesetzt. Sie sind entsprechend ihrer Zweckbestimmung als<br />

Grünflächen dauerhaft zu unterhalten und zu pflegen.<br />

10.2 Maßnahmen außerhalb des Plangebietes<br />

Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff<br />

werden als externe Kompensationsmaßnahmen folgende<br />

Maßnahmen zugeordnet:<br />

Anlage einer extensiv gepflegte Streuobstwiese auf einer 7.000<br />

m² großen Fläche von Fl.St.Nr. 631.<br />

11.0 Regenwasserbewirtschaftung<br />

§ 9 (1) Nr. 14 BauGB)<br />

Auf jedem Baugrundstück ist im Rahmen der Genehmigungsplanung<br />

eine Retentionsraumzisterne mit einem<br />

Mindestvolumen von 5 m³ für die Gartenbewässerung<br />

nachzuweisen. Die Notüberläufe sind an den herzustellenden<br />

öffentlichen Regenwasserkanal anzuschließen, der wiederum<br />

an eine öffentliche Retentionsfläche angeschlossen wird.<br />

<strong>Owingen</strong>, den........................ ...................................................<br />

H. Wengert, Bürgermeister<br />

8 Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />

Planungsrechtliche Festsetzungen<br />

Stand 16. März 2010<br />

Hinweise:<br />

1. Höhenaufnahmen:<br />

Vor Beginn der Objektplanung sind die tatsächlichen Geländeverhältnisse<br />

aufzunehmen, zu prüfen und mit der Erschließungsplanung abzustimmen.<br />

Jedem Baugesuch sind vom Architekten gefertigte Höhenschnitte an den<br />

jeweiligen Baugrenzen, mit Darstellung des vorhandenen und geplanten<br />

Geländeverlaufs, sowie mit der Darstellung des geplanten Anschlusses an<br />

die Erschließungsstraße beizufügen.<br />

2. Altablagerungen<br />

Im Bereich der Grundstücke Flst.-Nrn. 625 und 627 befindet sich die<br />

Altablagerung Linzgaustraße. Es handelt sich hier um eine ehemalige<br />

Kiesgrube, die in den 50-er Jahren verfüllt wurde. Da die<br />

Zusammensetzung der Verfüllung nicht bekannt ist, können hier<br />

Schadstoffbelastungen des Untergrundes nicht ausgeschlossen werden.<br />

Die untere Bodenschutz- und Altlastenbehörde ist daher bei den<br />

Baugenehmigungsverfahren, welche die Grundstücke Flst.-Nrn. 625 und<br />

627 betreffen, zu beteiligen.<br />

3. Wasserwirtschaft / Grundwasserschutz<br />

Das auf den Dachflächen anfallende Oberflächenwasser ist auf den<br />

Baugrundstücken dezentral in Zisternen mit Retentionsraum + gedrosselter<br />

Ableitung zu speichern und kann für die Gartenbewässerung verwendet<br />

werden. Der Überlauf ist an den Regenwasserkanal anzuschließen.<br />

Sollte im Zuge der Bauarbeiten Grundwasser erschlossen werden, so ist<br />

dieser Aufschluss nach § 37 Abs. 4 WG unverzüglich beim Landratsamt<br />

Bodenseekreis – untere Wasserbehörde – anzuzeigen. Eine Wasserhaltung<br />

während der Bauzeit (Grundwasserabsenkung) bedarf einer<br />

wasserrechtlichen Erlaubnis, die bei der unteren Wasserbehörde zu<br />

beantragen ist.<br />

Drainagen zur dauerhaften Ableitung/Absenkung des Grundwassers im<br />

Sinne des § 3 WHG sind nicht zulässig. Wird Grundwasser erschlossen,<br />

sind die entsprechenden Bauteile wasserdicht auszuführen und<br />

Rohrgräben o.ä. abzudichten.<br />

4. Geotechnik<br />

Nach vorläufiger Geologischer Karte liegt das Plangebiet im<br />

Verbreitungsbereich weitgestufter Moränensedimente der Würm-Eiszeit.<br />

Die Mächtigkeiten dieser quartiären Ablagerungen sind nicht im Detail<br />

bekannt. Im tieferen Untergrund stehen Gesteine der Oberen<br />

Meeresmolasse an.<br />

Sofern die geplante Verslckerung der anfallenden Oberflächenwässer<br />

wasserwirtschaftlich zulässig ist, wird die Erstellung entsprechender<br />

hydrologischer Versickerungsgutachten empfohlen.<br />

Die Moränensedimente stellen einen guten Baugrund dar, können aber<br />

aufgrund ihrer heterogenen Zusammensetzung (z.B. bindige Lagen,<br />

Findlinge) lokal zu Erschwernissen bei der Erschließung und Bebauung<br />

führen. Auf eine ausreichende Einbindetiefe der Fundamente und<br />

9 Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />

Planungsrechtliche Festsetzungen<br />

Stand 16. März 2010<br />

einheitliche Gründungsbedingungen ist daher zu achten. Bei etwaigen<br />

geotechnischen Fragen im Zuge der weiteren Planungen oder von<br />

Bauarbeiten werden objektbezogene Baugrunduntersuchungen gemäß<br />

DIN 4020 durch ein privates Ingenieurbüro empfohlen.<br />

5. Archäologische Denkmalpflege<br />

Sollten im Zuge von Erdarbeiten archäologische Fundstellen (z.B. Mauern,<br />

Gruben, Brandschichten) angeschnitten oder Funde gemacht werden (z.B.<br />

Scherben, Metallteile, Knochen), ist das Regierungspräsidium Tübingen,<br />

Abt. Archäologische Denkmalpflege, unverzüglich zu benachrichtigen. Auf<br />

§ 20 DSchG wird verwiesen.<br />

6. Erdaushub<br />

Unbelasteter Erdaushub soll weitgehend auf den entsprechenden<br />

Baugrundstücken verbleiben.<br />

7. Randeinfassungen<br />

Bei der Herstellung der Straßen-Randeinfassungen ist die<br />

straßenabgewandte Rückenstütze (Hinterbeton) der Randeinfassung auf<br />

den Privatgrundstücken zu dulden.<br />

8. Kabel, Straßenbeleuchtung, Anlagen für die Stromversorgung<br />

Die geplanten Gebäude werden mit Niederspannungskabeln<br />

angeschlossen. Aus diesem Grund wird es erforderlich,<br />

a) auf öffentlichem Grund Kabel (0,4 und 20 kV) zu verlegen und<br />

b) entlang der öffentlichen Straßen und Wege, auf den privaten<br />

Grundstücksflächen in einem Geländestreifen von 0,5 m, Standorte<br />

für die Straßenbeleuchtung sowie Anlagen und Einrichtungen für<br />

die Stromversorgung zu dulden.<br />

10 Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />

Örtliche Bauvorschriften<br />

Stand 16. März 2010<br />

Örtliche Bauvorschriften<br />

gemäß § 74 LBO über die Zulässigkeit bestimmter bau-gestalterischer und<br />

genehmigungsrechtlicher Anforderungen im Bereich des Bebauungsplanes<br />

"Mehnewang 2. BA“, <strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong><br />

Aufgrund von § 74 (1) Nr. 1, 3, 4, 5, und (7) der Landesbauordnung für Baden-<br />

Württemberg (LBO) in der Fassung vom 08.08.1995 (GBl. S. 617), zuletzt<br />

geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GBl. S. 809) in Verbindung mit § 4 der<br />

<strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 03.10.1983 (GBl.<br />

S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2009 (GBl. S. 185) werden die<br />

nachfolgend aufgeführten baugestalterischen Festsetzungen als örtliche<br />

Bauvorschriften getroffen und vom <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> als<br />

Satzung beschlossen.<br />

Inhalt:<br />

1.0 Räumlicher Geltungsbereich<br />

2.0 Äußere Gestaltung baulicher Anlagen<br />

3.0 Werbeanlagen, Automaten<br />

4.0 Antennen<br />

5.0 Elektrische Freileitungen<br />

6.0 Gestaltung der Freiflächen<br />

1.0 Räumlicher Geltungsbereich<br />

Die örtlichen Bauvorschriften gelten für den im Rechtsplan M 1 : 500<br />

dargestellten Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Mehnewang 2.<br />

BA“, <strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong>.<br />

2.0 Gestaltung baulicher Anlagen (§ 74 (1) Nr. 1 LBO)<br />

2.1 Baukörper / Bauliche Anlagen<br />

Die Baukörper sind in rechteckiger geschlossener Form zu erstellen.<br />

Die Gebäudelänge muss mindestens das 1,3-fache der<br />

Gebäudebreite betragen. Bei Doppelhäusern gilt der Gesamt-<br />

Baukörper.<br />

Gebäudeecken ohne Abstützungen sind unzulässig.<br />

Bauliche Anlagen sind so zu gestalten, dass sie nach Form, Farbe,<br />

verwendeten Materialien und Verhältnis von Bauteilen zu Baumassen<br />

zueinander nicht verunstaltend wirken.<br />

Carports sind nur als offene, überdachte Baukonstruktion zulässig.<br />

1


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />

Örtliche Bauvorschriften<br />

Stand 16. März 2010<br />

2.2 Dachform<br />

Zulässig sind symmetrische Satteldächer mit durchlaufender<br />

Firstrichtung. Bei Garagen, Carports und Nebenanlagen sind<br />

Satteldächer, Pultdächer und extensiv begrünte Flachdächer<br />

zulässig.<br />

Für untergeordnete Bauteile sind extensiv begrünte Flachdächer<br />

zulässig.<br />

2. 3 Dachneigung<br />

Die zulässige Dachneigung beträgt<br />

25°– 45°.<br />

Bei Garagen, Carports und Nebengebäuden mit geneigten Dächern<br />

beträgt die zulässige Dachneigung min. 20°, maximale Dachneigung<br />

wie Hauptgebäude.<br />

2. 4 Dacheindeckung<br />

Als Dacheindeckung sind glasierte Ziegel bzw. Dachsteine nicht<br />

zulässig. Es sind naturrote, braunrot engobierte, ziegelbraune oder<br />

anthrazitfarbene Materialien zu verwenden.<br />

Für Flach- und flachgeneigte Dächer ist Dachbegrünung zulässig.<br />

Energiegewinnungsanlagen sind zulässig und ausdrücklich<br />

erwünscht.<br />

2. 5 Dachaufbauten<br />

Dachaufbauten sind ab einer Dachneigung von 35° zulässig.<br />

Zugelassen sind:<br />

• Schleppgauben,<br />

• Giebel-, / giebelständige Gauben mit Satteldach,<br />

• Kastengauben.<br />

Es ist nur eine Gaubenart je Gebäude zulässig.<br />

Die Gesamtlänge aller Gauben einer Dachseite darf 1/3 der<br />

Gebäudelänge nicht überschreiten.<br />

Als seitlicher Abstand der Gaube zum Ortgang sind mindestens 2,00<br />

m und zwischen den Einzelgauben ein Mindestabstand von 1,50 m<br />

einzuhalten.<br />

2


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />

Örtliche Bauvorschriften<br />

Stand 16. März 2010<br />

Zwischen dem Ansatzpunkt der Gauben und der Oberkante des<br />

Firstes ist ein Abstand von 1,00 m gemessen in der Senkrechten,<br />

einzuhalten.<br />

Die Gauben sind in Material und Farbe entsprechend dem Hauptdach<br />

einzudecken.<br />

Dacheinschnitte, d.h. sogenannte Negativgauben, sind unzulässig.<br />

2.6 Fassaden- und Wandgestaltung<br />

Zulässig sind:<br />

• Putzfassaden,<br />

• Holzschalungen, z.B. Deckel- und Deckleistenschalung,<br />

Stülpschalung,<br />

• einfache konstruktive Ständerkonstruktionen.<br />

• Die süd-, südwest- und südostorientierten Fassaden sind als<br />

transparente Wärmedämmfassaden zulässig.<br />

Unzulässig sind Fassadenverkleidungen aus Kunststoff- oder<br />

Metallpaneelen sowie glänzende oder glasierte Materialien.<br />

Größere ungegliederte und tür-, bzw. fensterlose Fassaden und<br />

Fassadenteile sind gem. Pflanzenliste zu begrünen.<br />

2.7 Farbgestaltung<br />

Glänzende Farben, Lacke oder Ölfarben sind nicht zulässig.<br />

3.0 Werbeanlagen, Automaten (§ 74 (1) Nr. 2 LBO)<br />

Innerhalb des Bebauungsplan-Gebietes sind Werbeanlagen zulässig,<br />

wenn sie sich in Form, Farbe, Format und Gestaltung einfügen und<br />

dem Haupt-Baukörper deutlich unterordnen. Sie sind ausschließlich<br />

am Ort der Leistung zulässig und zwar im Erdgeschoss und auf dem<br />

Brüstungsbereich des 1. Obergeschosses.<br />

Die Gesamtbreite der Werbeanlagen darf 1/3 der jeweiligen<br />

Fassadenbreite bzw. des Fassadenabschnittes und eine<br />

Gesamthöhe von 40 cm nicht überschreiten. Als Beschriftung sind<br />

nur Einzelbuchstaben bis zu einer maximalen Höhe von 30 cm<br />

zulässig.<br />

Unzulässig sind Werbeanlagen mit Blink-, Lauf- oder Wechsellicht<br />

und durchlaufende Kastenkörper von mehr als 1,5 m2 Größe. Die<br />

Addition mehrerer Werbeanlagen ist einheitlich zugestalten und darf<br />

insgesamt die Hälfte der Fassadenbreite bzw. die der Breite des<br />

Fassadenabschnittes nicht überschreiten. Unzulässig sind<br />

3


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />

Örtliche Bauvorschriften<br />

Stand 16. März 2010<br />

Werbeanlagen, die mehr als 0,3 m vor die Wandfläche der Fassade<br />

treten und Großflächenwerbung mit einer Größe von mehr als 1,5 m².<br />

Je werbender Einrichtung ist nur 1 Werbung zulässig. Automaten sind<br />

im Freibereich nicht zulässig.<br />

4.0 Antennen ( § 74 (1) Nr. 4 LBO)<br />

Je Gebäude ist eine Satelliten- und eine terrestrische<br />

Antennenanlage zulässig.<br />

5.0 Elektrische Freileitungen<br />

Niederspannungs-Freileitungen sind unzulässig.<br />

6.0 Gestaltung der Freiflächen (§ 74 (1) Nr. 3 LBO)<br />

Die nicht überbaubaren Flächen sind mit Ausnahme der Stellplätze,<br />

Zufahrten und Zugänge als Grünflächen und / oder Hausgärten<br />

anzulegen und mit heimischen Gehölzen und Stauden zu bepflanzen.<br />

Gem. Eintrag im Bebauungsplan sind Bäume lt. Pflanzenliste zu<br />

pflanzen. Die Bepflanzung soll spätestens in der auf den Bezug der<br />

Gebäude folgenden Vegetationsperiode erfolgen.<br />

Die vorhandene Topographie ist - unter Berücksichtigung der neu<br />

festgesetzten Erdgeschossfußbodenhöhen - weitgehend zu erhalten.<br />

Die Gebäude müssen sich dem Gelände anpassen.<br />

Geländeveränderungen sind nur zur Anpassung der Gebäude an das<br />

Gelände zugelassen.<br />

Aufschüttungen und Abgrabungen, die im Zusammenhang mit einer<br />

Baumaßnahme erforderlich werden sind im Bauantrag durch<br />

entsprechende Schnitte darzustellen.<br />

Zu den angrenzenden Grundstücken ist das Gelände im Verhältnis 1<br />

: 2 und flacher abzuböschen.<br />

Stützmauern sind im direkten Anschluss an das Gebäude zulässig.<br />

Im Rahmen der Gartengestaltung sind Stützmauern nur bis zu einer<br />

Ansichtshöhe von max. 50 cm zulässig. Die Errichtung von<br />

Stützmauern entlang der Grundstücksgrenzen ist nicht zulässig.<br />

Die Gebäude müssen sich dem Gelände anpassen.<br />

Geländeveränderungen sind nur zur Anpassung der Gebäude an das<br />

Gelände zugelassen. Außerhalb des unmittelbaren Gebäudebereichs<br />

sind Aufschüttungen und Abgrabungen nur bis maximal 50 cm über<br />

bzw. unter das vorhandene Gelände zulässig. Dies gilt nicht für die im<br />

Plan mit Nr. 1, 2, 3 und 4 bezeichneten Baugrundstücke. Hier sind<br />

4


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />

Örtliche Bauvorschriften<br />

Stand 16. März 2010<br />

aufgrund der topographischen Situation Aufschüttungen und<br />

Abgrabungen über das o. a. genannte Maß hinaus zulässig.<br />

Zur Minimierung der Eingriffe durch Flächenversiegelung sind die<br />

Flächen der privaten und öffentlichen Stellplätze für PKW, Zufahrten<br />

und Hofflächen in wasserdurchlässigen Belägen (z.B.<br />

wassergebundene Decke, Rasenfugenpflaster etc.) herzustellen,<br />

wenn dem keine wasserrechtlichen Belange entgegenstehen.<br />

Asphalt ist nur für die Herstellung der Erschließungsstraße zulässig.<br />

6.1 Einfriedungen, Abgrenzungen<br />

Zulässig sind<br />

- freiwachsende Hecken aus Laubgehölzen gem. Pflanzenliste,<br />

- geschnittene Hecken aus Laubgehölzen gem. Pflanzenliste,<br />

- einfache Zäune mit senkrechter Lattung bis zu einer Höhe von 1 m.<br />

An der der Erschließungsstraße zugewandten Seite sind zulässige<br />

Einfriedungen als Zäune min. 0,50 m von der Grenze nach innen zu<br />

versetzen, davor ist eine Staudenrabatte gem. Pflanzenliste zu<br />

pflanzen. Die Höhe der vor der Einfriedung gelegenen<br />

Staudenrabatten darf max. 0,80 m betragen.<br />

Nicht zulässig sind Maschendrahtzäune, Holzzäune mit diagonaler<br />

Lattung („Jägerzäune“) und Hecken aus Nadelgehölzen.<br />

6.2 Versickerung, Retention und Ableitung von nicht schädlich<br />

verunreinigtem Niederschlagswasser (§ 74 (3) Nr. 2 LBO)<br />

Das anfallende Oberflächenwasser auf den einzelnen Grundstücken<br />

ist zu sammeln (Speicher, Zisterne) und gegebenenfalls zu<br />

verwenden (Gartenbewässerung, Brauchwasser).<br />

Zur teilweisen Zurückhaltung von Niederschlagswasser aus<br />

Dachflächen in unterirdischen Behältern (zur Vorbeugung von<br />

Überschwemmungsflächen und zum Zweck der Trinkwasserschonung)<br />

sind in jedem einzelnen Baugrundstück Zisternen<br />

von mindestens 5000 l Behälterinhalt mit einem eingebautem<br />

Grobschmutzvorfilter herzustellen und dauernd zu unterhalten. Das<br />

Regenwasser aus Dachflächen muss in die Behälter eingeleitet<br />

werden und ist anschließend durch Überlaufsicherungen der<br />

Ortskanalisation zuzuleiten.<br />

Zur Gewährleistung einer dauerhaften Funktionsfähigkeit der<br />

Rückhaltung ist bei jeder Zisterne ein Rückhaltevolumen von<br />

mindestens 2000 l gedrosselt mit max. 0,7 l/s (entspricht einem<br />

Rohrdurchmesser von 50 mm) in die Ortskanalisation abzuleiten oder<br />

auf dem Grundstück zur Versickerung zu bringen unter Beachtung<br />

nachbarrechtlicher und wasserwirtschaftlicher Belange.<br />

5


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />

Örtliche Bauvorschriften<br />

Stand 16. März 2010<br />

Das zurückgehaltene Speichervolumen kann für Gartenberieselungen<br />

verwendet werden. Im Falle von Brauchwassernutzung, nur für WC-<br />

Spülung und den Betrieb von Waschmaschinen, ist eine besondere<br />

Vereinbarung über die Anschlussbedingungen zum Betrieb von<br />

Regenwassersammelanlagen mit dem Erschließungs- bzw.<br />

Entsorgungsträger erforderlich.<br />

<strong>Owingen</strong>, den ...................... ......................................................<br />

6


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />

Begründung<br />

Stand März 2010_______________________________________________________________<br />

Inhalt<br />

1. DAS PLANGEBIET - LAGE + RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH<br />

2. PLANERFORDERNIS + PLANUNGSZIELE<br />

3. BESTEHENDE RECHTSVERHÄLTNISSE<br />

+ EINORDNUNG IN DEN FLÄCHENNUTZUNGSPLAN<br />

3.1 LANDESENTWICKLUNGSPLAN / REGIONALPLAN<br />

3.2 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN<br />

3.2.1 ALTERNATIVENPRÜFUNG<br />

3.3 GESAMTKONZEPT MEHNEWANG<br />

3.4 SCHUTZGEBIETE<br />

4. BESTAND / NUTZUNG<br />

5. PLANUNG<br />

5.1 PLANUNGSINHALTE<br />

5.1.1 ART DER BAULICHEN NUTZUNG<br />

5.1.2 BEBAUUNG<br />

5.1.3 ERSCHLIESSUNG<br />

5.2 PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

5.3 ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN<br />

6. VER- UND ENTSORGUNG<br />

6.1 REGENWASSERBEWIRTSCHAFTUNG<br />

7. MASSNAHMEN DER GRÜNORDNUNG<br />

7.1 UMWELTBERICHT / EINGRIFF-AUSGLEICHSBILANZIERUNG<br />

8. FLÄCHENBILANZ<br />

1 Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />

Begründung<br />

Stand März 2010_______________________________________________________________<br />

1. DAS PLANGEBIET<br />

- LAGE + RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH<br />

Das Plangebiet liegt am östlichen Ortsrand von <strong>Owingen</strong> direkt<br />

angrenzend an das in den letzten Jahren bebaute Wohngebiet<br />

„Mehnewang 1. Bauabschnitt“. Es ist ca. 2,3 ha groß und umfasst die<br />

Grundstücke:<br />

Fl.St.Nr. 625<br />

Fl.St.Nr. 623 (Teilbereich Linzgaustraße)<br />

Fl.St.Nr. 630 (Teilbereich)<br />

Lageplan (ohne Maßstab)<br />

Im Norden grenzt eine Hofstelle und landwirtschaftlich als Obstgarten<br />

genutzte Flächen, im Osten Wiesenflächen und im Süden eine<br />

Heckenstruktur, die als §32 Biotop geschützt ist, an.<br />

Mitten im Plangebiet liegt eine Hofstelle, die durch die Linzgaustraße<br />

erschlossen ist.<br />

Die Flächen innerhalb des Plangebietes werden intensiv<br />

landwirtschaftlich als Acker und vorwiegend Grünland genutzt.<br />

2 Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />

Begründung<br />

Stand März 2010_______________________________________________________________<br />

Baugebiet Mehnewang<br />

1. Bauabschnitt<br />

Baugebiet Mehnewang<br />

2. Bauabschnitt<br />

3 Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />

Begründung<br />

Stand März 2010_______________________________________________________________<br />

2. PLANERFORDERNIS + PLANUNGSZIELE<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> / Bodenseekreis hat sich in den letzten<br />

Jahrzehnten zu einem bevorzugten und familienfreundlichen<br />

Wohnstandort entwickelt. Gründe hierfür sind neben dem hohen<br />

Freizeitwert der Umgebung und vorhandenen Infrastruktureinrichtungen<br />

(Kindergarten, Schulen, Einkaufsmöglichkeiten etc.)<br />

bezahlbare Grundstücke, die Ausweisung kleinerer und<br />

überschaubarer Wohnquartiere mit jeweils eigener Identität und das<br />

Bemühen, eine attraktive Ortsmitte zu entwickeln.<br />

Für das Baugebiet „Mehnewang“ wurde bereits vor einiger Zeit ein<br />

Gesamtkonzept entwickelt, das von der <strong>Gemeinde</strong> in kleineren<br />

Abschnitten und bedarfsorientiert umgesetzt wird. Der 1.<br />

Bauabschnitt ist mittlerweile nahezu vollständig bebaut. Weiterhin<br />

besteht in <strong>Owingen</strong> eine Nachfrage nach familienfreundlichen<br />

Baugrundstücken. Um diesen Bedarf abzudecken, entwickelt die<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> jetzt den 2. Bauabschnitt des Gebietes<br />

Mehnewang.<br />

Dem Bebauungsplan / Aufstellungsbeschluss des 2. Bauabschnittes<br />

liegt angesichts aktueller Entwicklungen der Wille der <strong>Gemeinde</strong><br />

zugrunde, ein nachhaltiges und solarenergie-optimiertes Baugebiet<br />

zu entwickeln, in dem auch zukunftsorientierte Bauformen realisiert<br />

werden sollen.<br />

Selbstverständlich stellt der vorliegende Bebauungsplan eine<br />

Abwägung aller in Betracht kommender Belange dar. Um die<br />

Zukunftsfähigkeit des Baugebietes zu gewährleisten, werden jedoch<br />

neben der Betrachtung städtebaulicher, sozialer und ökologischer<br />

Aspekte Überlegungen zur Realisierung einer energieoptimierten<br />

Bebauung in den Mittelpunkt gestellt.<br />

Die Planung sieht die Ausweisung von ca. 28 Baugrundstücken für<br />

Einzel- und Doppelhäuser vor.<br />

4 Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />

Begründung<br />

Stand März 2010_______________________________________________________________<br />

3. BESTEHENDE RECHTSVERHÄLTNISSE<br />

+ EINORDNUNG IN DEN FLÄCHENNUTZUNGSPLAN<br />

3.1 LANDESENTWICKLUNGSPLAN / REGIONALPLAN<br />

<strong>Owingen</strong> ist dem Ländlichen Raum im engeren Sinne und dem<br />

Mittelzentrum Überlingen zugeordnet.<br />

Der Regionalplan Bodensee-Oberschwaben trifft für den Planbereich<br />

keine Aussagen.<br />

(Auszug aus dem Regionalplan)<br />

Die Regionalen Grünzüge im Norden, Süden und Osten halten einen<br />

ausreichenden Abstand zum Plangebiet.<br />

3.2 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN<br />

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft<br />

Überlingen – <strong>Owingen</strong> – Sipplingen ist das Plangebiet<br />

als Wohnbaufläche ausgewiesen.<br />

5 Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />

Begründung<br />

Stand März 2010_______________________________________________________________<br />

Die vorliegende Planung ist daher aus dem Flächennutzungsplan<br />

entwickelt. Diese Einschätzung wird auch vom Landratsamt<br />

Bodenseekreis in seiner Stellungnahme vom 25.11.2008 geteilt:<br />

„Der aus der Wohnbaufläche „Mehnewang“ entwickelte und seit dem 30.<br />

Oktober 2004 rechtskräftige Bebauungsplan „Mehnewang, 1. BA“ ist bereits<br />

weitgehend realisiert. Der nunmehr geplante 2. Bauabschnitt geht zum Teil<br />

über die - recht willkürliche - östliche Begrenzung der Wohnbaufläche des<br />

Flächennutzungsplans hinaus, bezieht jedoch im nördlichen Teil genehmigte<br />

Flächen nicht ein. Zudem enthält er nicht bebaubare Bereiche entlang der §<br />

32-Biotope.<br />

Der Bebauungsplan leitet die unverbindliche Grundzügeplanung des<br />

Flächennutzungsplans unter Einbeziehung des gesamten <strong>Gemeinde</strong>gebiets<br />

zu einer verbindlichen Ordnungsplanung für Teile des <strong>Gemeinde</strong>gebietes<br />

über. Die Bindungswirkung des Flächennutzungsplans besteht nur im<br />

Hinblick auf die durch seine Darstellungen zum Ausdruck gebrachte<br />

Grundkonzeption. Anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls<br />

entscheidet das Gewicht der Baufläche im Verhältnis zu den anderen<br />

Bauflächen nach Qualität und Quantität.<br />

Vorliegend spricht keine topografische Zäsur gegen eine Einbeziehung<br />

randlicher landwirtschaftliche Flächen in den räumlichen Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplans. Sowohl die planerische Konzeption für den inneren<br />

Bereich als auch die planerische Konzeption des Flächennutzungsplans für<br />

das <strong>Gemeinde</strong>gebiet lassen diese Entwicklung zu, die städtebauliche<br />

Entwicklung wird nicht beeinträchtigt.<br />

„Die getroffene Entscheidung des hierfür zuständigen Amtes für<br />

Kreisentwicklung, der Bebauungsplan „Mehnewang, 2. BA“ sei mit dem<br />

vorgelegten Geltungsbereich nach § 8 Abs. 2 BauGB als noch aus dem<br />

Flächennutzungsplan entwickelt anzusehen, kann insofern uneingeschränkt<br />

bekräftigt werden.“<br />

3.2.1 ALTERNATIVENPRÜFUNG<br />

Parallel zur vorliegenden Planung bemüht sich die <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Owingen</strong> schon seit mehreren Jahren um die Erschließung<br />

innerörtlicher Potenziale für die <strong>Gemeinde</strong>entwicklung. Für zwei<br />

Projekte im Bereich des zentral gelegenen Bebauungsplangebietes<br />

„Kohlerbreite – Hinter den Gärten„ wurden die planungsrechtlichen<br />

Voraussetzungen geschaffen, nämlich für den Bau einer Wohnanlage<br />

für Betreutes Wohnen und die Erschließung einer in zweiter Reihe<br />

gelegenen kleineren Fläche für familiengerechte Baugrundstücke.<br />

Weitere vorhandene Freiflächen sind in Privatbesitz und kurz- bis<br />

mittelfristig nicht verfügbar. Hinzu kommt, dass der Charakter des<br />

ehem. Straßendorfes <strong>Owingen</strong> auch geprägt wird durch stattliche<br />

bäuerliche Anwesen mit umgebenden Freiflächen. Deren Umnutzung<br />

und Bebauung sollte in jedem Einzelfall genau betrachtet werden, da<br />

die zu massive Nachverdichtung solcher Bereiche zu einer<br />

nachteiligen Veränderung des gewachsenen Siedlungsbildes führen<br />

könnte.<br />

6 Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />

Begründung<br />

Stand März 2010_______________________________________________________________<br />

Gleiches gilt für die zentral im Ortskern gelegene große öffentliche<br />

Freifläche hinter dem Rathaus. Sie stellt gewissermaßen das „grüne<br />

Zentrum“ <strong>Owingen</strong>s dar und verbindet die umgebenden Einrichtungen<br />

wie Schule, Sporthalle, Bürgerhalle, Kindergarten u. a. miteinander.<br />

Aufgrund ihrer vielfältigen Funktionen kann sie aus Sicht der<br />

Ortsentwicklung für eine Bebauung auch mittel- bis langfristig nicht<br />

zur Verfügung stehen.<br />

Aus den genannten Argumenten ergibt sich, dass derzeit für die<br />

Erschließung des Baugebietes „Mehnewang II“ keine Alternativen zur<br />

Verfügung stehen und das kleine Baugebiet ein sinnvoller Beitrag zur<br />

verträglichen Ortsentwicklung darstellt.<br />

3.3 GESAMTKONZEPT MEHNEWANG<br />

Das vom Planungsbüro Fakler-Binder, Kreßbronn, erarbeitete<br />

Gesamtkonzept dient der vorliegenden Planung als Grundlage. Zur<br />

Optimierung solarenergetischer Belange wurde es allerdings<br />

behutsam verändert. Dies betrifft insbesondere die Stellung der<br />

Gebäude und die Bebauungsdichte. Ursprünglich freigehaltene<br />

Bereiche nördlich der Linzgaustraße sind unter dem Gesichtspunkt<br />

des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden in das Baugebiet<br />

einbezogen, die Fortführung der Linzgaustraße ist zugunsten einer<br />

verbesserten Gebäudestellung um wenige Grade nach Norden<br />

verschwenkt. Wichtige städtebauliche Zielsetzungen wie z.B. die<br />

gruppenartige Anordnung der Gebäude und die Ausweisung<br />

verkehrsberuhigter Bereiche wurden beibehalten.<br />

3.4 SCHUTZGEBIETE<br />

Am südlichen Rand des Plangebiets ist ein § 32-Biotop Nr. 1821-435-<br />

5374 "Schilfbestand und Hecke südöstlich <strong>Owingen</strong>" ausgewiesen.<br />

Es ist von der vorliegenden Planung nicht betroffen.<br />

4. BESTAND / NUTZUNG<br />

Im Plangebiet liegt eine ehemalige Hofstelle, umgeben von derzeit<br />

landwirtschaftlich als Acker und Grünland genutzten Flächen.<br />

Mehnewang 1.<br />

Bauabschnitt<br />

Mehnewang 2.<br />

Bauabschnitt<br />

7 Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />

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Stand März 2010_______________________________________________________________<br />

5. PLANUNG / PLANUNGSINHALTE<br />

5.1.1 ART DER BAULICHEN NUTZUNG<br />

Die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes gem. § 4 BauNVO<br />

entspricht der Ausweisung des 1. Bauabschnittes und dem Ziel ein<br />

hochwertiges, familienfreundliches Baugebiet zu entwickeln. Sie<br />

orientiert sich außerdem an der Umgebungsbebauung, insbesondere<br />

dem Baugebiet „Mehnewang 1. Bauabschnitt“.<br />

5.1.2 BEBAUUNG<br />

Die Bebauung entspricht den Vorgaben des Gesamtkonzeptes<br />

„Mehnewang“ und wurde unter Anlehnung an die unter Punkt 2<br />

genannten Planungsziele behutsam modifiziert. Sie untergliedert sich<br />

in zwei Bereiche, die Flächen nördlich und südlich der Linzgaustraße.<br />

Entlang der Linzgaustraße werden zunächst 5 Baugrundstücke<br />

ausgewiesen, die jeweils von dieser Straße aus erschlossen sind.<br />

Daran anschließend zweigt ein Anliegerweg nach Norden ab, um den<br />

sich weitere 6 Bauflächen gruppieren. Gegenüber befindet sich die<br />

Zufahrt in den Bereich südlich der Linzgaustraße. Sie führt nach<br />

Süden und ist mehrfach platzartig aufgeweitet.<br />

8 Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />

Begründung<br />

Stand März 2010_______________________________________________________________<br />

Die Gebäude sind weitgehend gruppenartig angeordnet, die<br />

Abstände so bemessen, dass auch unter ungünstigen Bedingungen<br />

die gegenseitíge Verschattung nahezu ausgeschlossen wird.<br />

Schattierungssimulation 21. Dezember 10,00 Uhr, grau die Häuser des 2. Bauabschnittes<br />

Alle Gebäude sind nach Süden ausgerichtet, beziehungsweise um<br />

maximal bis zu 30 ° aus der Südrichtung herausgedreht. Dies<br />

ermöglicht die optimale solarenergetische Nutzung.<br />

5.1.3 ERSCHLIESSUNG<br />

Haupterschließungsstraße ist die Linzgaustraße, die nach Osten<br />

weitergeführt wird.<br />

Innerhalb des Plangebietes zweigen zwei Stichstraßen als<br />

verkehrsberuhigte Anliegerbereiche von der Linzgaustraße ab, die im<br />

Norden, Süden und Osten in Fußwege münden, um die Fußläufigkeit<br />

9 Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />

Begründung<br />

Stand März 2010_______________________________________________________________<br />

und Vernetzung mit dem Ortskern, dem ersten Bauabschnitt und der<br />

freien Landschaft sicherzustellen.<br />

Die zentral im Gebiet gelegene Verbindung zwischen erstem und<br />

zweitem Bauabschnitt ist so dimensioniert, dass sie für Fußgänger<br />

und Radfahrer, aber auch Rettungs-, Ver- und Entsorgungsfahrzeuge<br />

genutzt werden kann.<br />

5.2 PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

• WA = Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO<br />

in Erweiterung des 1. Bauabschnittes „Mehnewang“ als hochwertiges,<br />

familienfreundliches Wohngebiet.<br />

In Abstimmung mit der angrenzenden Wohnbebauung und mit<br />

Rücksicht auf die Lage am Ortsrand sind Gartenbaubetreibe,<br />

Tankstellen und Vergnügungsstätten ausgeschlossen.<br />

Das Maß der baulichen Nutzung wird bestimmt durch die Festsetzung<br />

der<br />

• Grundflächenzahl (GRZ) gem. § 19 BauNVO<br />

Die festgesetzte Grundflächenzahl unterschreitet die in § 17 BauNVO<br />

genannten Obergrenzen deutlich zugunsten einer ortsgerechten Bauund<br />

Freiflächenstruktur.<br />

• Zahl der Vollgeschosse gem. § 20 (1) BauNVO<br />

Entsprechend dem 1. Bauabschnitt und der Lage am Ortsrand ist die<br />

ein- und zweigeschossige Bauweise zulässig.<br />

• Höhe der baulichen Anlagen gem. § 18 (1) BauNVO<br />

Durch die Festsetzung der minimalen und maximalen Wand- und<br />

Firsthöhe wird die Höhenentwicklung für das gesamte Baugebiet und<br />

eine Abstaffelung entsprechend der Topographie sicher gestellt.<br />

Gleichzeitig trägt die Festsetzung der Mindestwand- und Firsthöhe zu<br />

einer homogenen Gestaltung des Wohngebietes bei.<br />

• Zahl der Wohneinheiten gem. § 9 (1) Nr. 6 BauGB<br />

Die Zahl der Wohneinheiten ist auf 2 je Gebäude begrenzt, um eine<br />

ortsuntypische Verdichtung zu vermeiden.<br />

10 Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />

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Stand März 2010_______________________________________________________________<br />

Weitere Festsetzungen im Planteil und den planungsrechtlichen<br />

Festsetzungen betreffen die<br />

• Festsetzung der überbaubaren Grundstücksfläche<br />

gem. § 23 BauNVO<br />

Die überbaubare Grundstücksfläche ist durch Baugrenzen eindeutig<br />

definiert.<br />

• Bauweise gem. § 22 BauNVO<br />

zulässig ist die offene Bauweise mit Einzel- und Doppelhäusern.<br />

Zuschnitt und Größe der überwiegenden Zahl der Grundstücke<br />

lassen eine variable Nutzung zu.<br />

• Stellung der baulichen Anlagen gem. § 9 (1) Nr. 2 BauGB<br />

Die festgesetzten Hauptfirstrichtungen orientieren sich an der<br />

optimierten solarenergetischen Nutzung ohne jedoch die<br />

städtebaulich erwünschte Gruppierung der Gebäude zu<br />

vernachlässigen.<br />

• Höhenlage der Gebäude gem. § 18 (1) BauNVO<br />

Für jedes Baufenster wird zur Sicherstellung einer abgestaffelten<br />

Bebauung unter Berücksichtigung der topographischen Verhältnisse<br />

die maximale Erdgeschoss-Fußbodenhöhe festgesetzt.<br />

• Flächen für Stellplätze und Garagen gem. § 9 (1) Nr. 2 BauGB<br />

und Festsetzungen für Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO<br />

Zur Reduzierung der Versiegelung und Sicherung der<br />

Freiraumstruktur sowie zur Gestaltung des Ortsbildes werden<br />

Festsetzungen zur Lage und Größe von Stellplätzen, Garagen und<br />

Nebenanlagen getroffen. Während aus funktionalen Gründen<br />

Garagen, Carports und Stellplätze vorzugsweise auf den der<br />

Erschließungsstraße zugewandten Bereichen angeordnet werden<br />

sollen, sind Nebenanlagen auf den Vorgartenflächen als<br />

Einzelbauwerke nicht zulässig.<br />

• Verkehrsflächen<br />

Da die Verkehrsflächen ausschließlich der Erschließung des<br />

Wohngebietes „Mehnewang“ dienen und deshalb mit einem<br />

begrenzter Verkehrsaufkommen der Anwohner zu rechnen ist, werden<br />

die Straßen als Verkehrsflächen „mit besonderer Zweckbestimmung“<br />

als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen.<br />

11 Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />

Begründung<br />

Stand März 2010_______________________________________________________________<br />

Sie sollen „multifunktional“ als Aufenthalts-, Kommunikations- und<br />

Spielflächen dienen.<br />

Im Plangebiet sind einige öffentliche Parkplätze ausgewiesen.<br />

• Private Grünflächen<br />

Im Norden des Plangebietes ist ein kleinerer Grundstücksanteil als<br />

private Grünfläche ausgewiesen. Die nicht überbauten<br />

Grundstücksflächen sollen – entsprechend dem angestrebten<br />

Charakter des Wohnquartiers – als naturnahe Garten- und<br />

Grünflächen angelegt werden.<br />

• Öffentliche Grünflächen<br />

- Im Norden des Plangebiets als Spielplatz sowie Spiel- und<br />

Freizeitwiese<br />

- an der Linzgaustraße eine kleine Fläche zur Erhaltung eines<br />

markanten Baumes<br />

- im Plangebiet als Begleitgrün<br />

- im Süden des Plangebietes als Wiese mit Pflanzgeboten für Bäume.<br />

• Pflanzgebote für Bäume<br />

entlang der Verkehrsflächen sind auf den privaten Baugrundstücken<br />

ca. 35 Pflanzgebote für Bäume auf den Vorgartenflächen<br />

ausgewiesen. Diese „Hausbäume“ gewährleisten die Durchgrünung<br />

des Wohngebietes und die Gestaltung des Straßenraumes.<br />

• Regenwasserbewirtschaftung<br />

zur Rückhaltung des nicht schädlich verunreinigten<br />

Niederschlagwassers sind auf jedem Baugrundstück<br />

Retentionsraumzisternen nachzuweisen. Damit ist auch die sinnvolle<br />

Nutzung von Regenwasser gewährleistet. Die Notüberläufe werden<br />

an einen noch herzustellenden, öffentlichen Regenwasserkanal<br />

angeschlossen. Dieser führt in eine im Süden außerhalb des<br />

Plangebietes gelegene, öffentliche Retentionsfläche. Das<br />

Regenwasserbewirtschaftungskonzept entspricht den Vorgaben des<br />

ersten Bauabschnittes.<br />

12 Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />

Begründung<br />

Stand März 2010_______________________________________________________________<br />

5.3 ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN<br />

Örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 LBO werden aufgrund der<br />

exponierten topographischen Lage im Übergang zur freien<br />

Landschaft erlassen.<br />

Sie sollen zu einem harmonischen Siedlungsbild führen und<br />

gestalterische Auswüchse vermeiden.<br />

Insbesondere betreffen sie<br />

die äußere Gestaltung der baulichen Anlagen<br />

mit Festsetzung zur Dachform, Dachneigung, Dacheindeckung und<br />

Dachaufbauten. Mit Rücksicht auf das gewachsene Siedlungsbild<br />

werden die zulässigen Dachformen auf symmetrische Satteldächer<br />

beschränkt.<br />

Die festgesetzte Dachneigung ermöglicht die optimale Nutzung der<br />

Solarenergie, die in diesem Baugebiet ausdrücklich gewünscht ist.<br />

Um ein wirtschaftliches, energetisch optimiertes<br />

Außenhaut/Volumenverhältnis der Gebäude zu erreichen, muss die<br />

Gebäudelänge mindestens das 1,3 fache der Gebäudebreite<br />

betragen. Dies führt gleichzeitig zur Anlehnung an überlieferte<br />

Bauformen im ländlichen Raum, die durch längsgestreckte Baukörper<br />

geprägt sind.<br />

Dachgestaltung, Dachaufbauten<br />

Die Beschränkung der zulässigen Materialien trägt zu einer ruhigen<br />

Dachlandschaft bei, ebenso die Begrenzung der zulässigen<br />

Gaupenlänge auf max. 1/3 der Gebäudelänge. Negativgaupen<br />

werden nicht zugelassen, weil sie zu einer „aufgerissenen“<br />

Dachlandschaft führen und energetisch problematisch sind.<br />

Fassaden- und Wandgestaltung<br />

Glänzende Materialen sind mit Rücksicht auf das Ortsbild und<br />

nachbarschaftliche Belange ausgeschlossen.<br />

Zur Ermöglichung der passiven Nutzung der Solarenergie sind die<br />

süd-, südwest- und südostorientierten Fassaden als transparente<br />

Wärmedämmfassaden zulässig.<br />

Werbeanlagen, Automaten<br />

Gemäß § 4 (2) Nr. 2 BauNVO ist im allgemeinen Wohngebiet die<br />

verträgliche gewerbliche Nutzung in begrenztem Umfang möglich. Da<br />

diese im Regelfall mit der Anbringung von Werbeanlagen verbunden<br />

ist, sind hierfür Festsetzungen zur Größe und Gestaltung erforderlich.<br />

Diese wurden in der vorliegenden Planung so gewählt, dass der<br />

angestrebte Gebietscharakter nicht beeinträchtigt wird.<br />

13 Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />

Begründung<br />

Stand März 2010_______________________________________________________________<br />

Antennen, elektrische Freileitungen<br />

Die willkürliche Ansammlung unterschiedlichster Antennenanlagen<br />

könnte zu einer empfindlichen Beeinträchtigung des Siedlungsbildes<br />

führen. Deshalb ist je Gebäude maximal eine Satelliten- und eine<br />

terrestrische Antennenanlage zulässig.<br />

Ebenso beeinträchtigen Freileitungen das Orts- und Straßenbild und<br />

werden deshalb ausgeschlossen.<br />

Gestaltung der Freiflächen<br />

Sie sind charakteristischer Bestandteil des Siedlungsbildes im<br />

ländlichen Raum. Die vorhandenen Strukturen tragen zudem zur<br />

hohen Qualität des Plangebietes bei.<br />

Ein besonderes Augenmerk wird auf den weitgehenden Erhalt der<br />

vorhandenen Topographie gelegt. Willkürliche und bautechnisch nicht<br />

erforderliche Veränderungen sind zu unterlassen. Die Festsetzung,<br />

dass Aufschüttungen und Abgrabungen nur bis max. 50 cm über bzw.<br />

unter das vorhandene Gelände zulässig sind, gilt für das gesamte<br />

Plangebiet mit Ausnahme der Baugrundstücke Nr. 1, Nr, 2, Nr.3 und<br />

Nr. 4. Diese liegen deutlich über dem Niveau der<br />

Erschließungsstraße, insbesondere Abgrabungen werden über das<br />

o.a. Maß hinaus erforderlich.<br />

Die Zulässigkeit bestimmter Materialien, Ausführungen und<br />

Pflanzenarten orientiert sich an ländlichen Vorbildern.<br />

Zur Begrenzung negativer Auswirkungen auf den<br />

Grundwasserhaushalt durch die Versiegelung sind für befestigte<br />

Flächen ausschließlich wasserdurchlässige Beläge zulässig.<br />

Die Retention und Ableitung von Niederschlagswasser<br />

wird im Rahmen eines Regenwasserbewirtschaftungskonzeptes<br />

festgesetzt, um Regenwasser sinnvoll zu nutzen, die<br />

Grundwasserneubildung zu fördern, vorhandene Schmutzwassereinrichtungen<br />

zu entlasten und um insgesamt den Umgang mit<br />

wertvollen Naturressourcen in den Blickpunkt der zukünftigen<br />

Anwohner zu rücken.<br />

14 Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />

Begründung<br />

Stand März 2010_______________________________________________________________<br />

6. VER- UND ENTSORGUNG<br />

Die Ver- und Entsorgung des Plangebietes erfolgt über das<br />

vorhandene, ausreichend dimensionierte Kanal- und Leitungsnetz,<br />

das in das Plangebiet erweitert wird.<br />

6.1 REGENWASSERBEWIRTSCHAFTUNG<br />

Das für das Plangebiet erarbeitete Regenwasserbewirtschaftungskonzept<br />

orientiert sich am Bemühen der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Owingen</strong>, mit vorhandenen Naturressourcen sparsam umzugehen. Es<br />

ist sowohl in den planungsrechtlichen Festsetzungen als auch in den<br />

örtlichen Bauvorschriften ausführlich dargestellt.<br />

7. MASSNAHMEN DER GRÜNORDNUNG<br />

Für das Gesamtkonzept Mehnewang wurde ein umfangreicher<br />

Grünordnungsplan erarbeitet, dessen Inhalte auch in den zweiten<br />

Bauabschnitt integriert sind.<br />

grünordnerisches Gesamtkonzept „Mehnewang“<br />

Sie betreffen insbesondere die Gestaltung eines „grünen“ Ortsrandes<br />

mit der Ausweisung von öffentlichen Grünflächen im Norden zur<br />

Freihaltung des topographischen Hochpunktes und im Süden als<br />

Übergang von der Bebauung in die umgebende Landschaft, sowie<br />

Pflanzgebote zur Durchgrünung des Plangebietes und Gestaltung des<br />

Straßenraumes.<br />

15 Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Owingen</strong> - Bebauungsplan "Mehnewang 2. BA"<br />

Begründung<br />

Stand März 2010_______________________________________________________________<br />

7.1 UMWELTBERICHT / EINGRIFF-AUSGLEICHSBILANZIERUNG<br />

Für die vorliegende Planung wurde ein Umweltbericht erarbeitet, der<br />

Bestandteil der Begründung ist.<br />

Eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung wurde durchgeführt, die<br />

detailliert die Planung dem Bestand gegenüberstellt und bilanziert.<br />

Als Ausgleichsmaßnahme wird im Süden des Plangebietes die<br />

Grünlandnutzung extensiviert und in Fortführung des ersten<br />

Bauabschnittes eine Streuobstwiese als Ortsrandeingrünung<br />

angelegt.<br />

Außerhalb des Plangebietes, aber im direkten räumlichen<br />

Zusammenhang wird auf dem benachbarten Grundstück Fl.St.Nr. 631<br />

auf bisherigen Ackerflächen der Streuobstgürtel fortgeführt.<br />

<strong>Owingen</strong>, den<br />

Überlingen, den<br />

H. Wengert H. Hornstein,<br />

Bürgermeister<br />

Freier Landschaftsarchitekt + Stadtplaner<br />

16 Helmut Hornstein Freier Landschaftsarchitekt BDLA Stadtplaner SRL

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