Tarifbestimmungen »Der Sechser - MoBiel GmbH
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wird ein neues Monatsticket ausgegeben.<br />
Monatstickets werden im Abonnement ausgegeben,<br />
wenn ein Verkehrsunternehmen des Tarifraums<br />
(siehe Ziffer 2.1) mit einem hierfür vorgesehenen<br />
Vordruck ermächtigt wird, das jeweilige Fahrgeld<br />
monatlich oder jährlich im voraus bis auf weiteres<br />
vom Girokonto abzubuchen.<br />
Für verlorene Monatstickets wird kein Ersatz geleistet.<br />
Erstattungen von Beförderungsentgelten wegen<br />
Nichtausnutzung sind nicht möglich.<br />
Weitere Einzelheiten regeln die jeweils gültigen<br />
Abonnement-Bedingungen.<br />
6.5.2 9-Uhr-Abos<br />
Das <strong>Sechser</strong>-Abo wird zusätzlich auch als 9-Uhr-Abo<br />
ausgegeben.<br />
Hierbei gelten die 9-Uhr-Monatstickets montags bis<br />
freitags von 09:00 Uhr bis 03:00 Uhr des folgenden<br />
Tages, an Samstagen sowie Sonn- und gesetzlichen<br />
Feiertagen ohne Zeiteinschränkung.<br />
Im Übrigen gelten die Bestimmungen für <strong>Sechser</strong>-<br />
Abos gemäß Ziffer 6.5.1.<br />
6.5.3 Teilnetz-Abos<br />
Das <strong>Sechser</strong>-Abo wird nicht nur für bestimmte Strecken,<br />
sondern zusätzlich auch für bestimmte, nachfolgende<br />
Bereiche (Teilnetze) ausgegeben:<br />
1. Teilnetz „Bielefeld + Umgebung“:<br />
Bielefeld und alle direkt angrenzenden Städte<br />
und Gemeinden.<br />
2. Teilnetz „Gütersloh + Bielefeld“ mit Gültigkeit<br />
a) im Kreis Gütersloh und der Stadt Bielefeld<br />
sowie<br />
b) im Tarifgebiet Dissen/Bad Rothenfelde zur<br />
Nutzung<br />
- des kompletten Schienenpersonennah-<br />
<strong>Tarifbestimmungen</strong> - 20 Stand: 01.08.2012