Tarifbestimmungen »Der Sechser - MoBiel GmbH
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8. Reisegruppen<br />
1. Mindestens 10 zahlende Personen, die als Reisegruppe zusammen<br />
eine Fahrt mit einem gemeinsamen Reisezweck/<br />
-ziel durchführen, werden zum ermäßigten Fahrpreis befördert.<br />
2. Für jeden Erwachsenen (Person ab 15 Jahren) wird der<br />
Preis eines ermäßigten Einzeltickets der betreffenden Preisstufe<br />
berechnet.<br />
3. 2 Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren zählen als ein<br />
Erwachsener und zahlen daher ebenfalls den Preis eines<br />
ermäßigten Einzeltickets der entsprechenden Preisstufe.<br />
Ein einzelnes Kind dieser Altersgruppe erhält keine weitere<br />
Ermäßigung und zählt wie ein Erwachsener. Für Kinder unter<br />
6 Jahren bitte Regelungen unter 3.3.1 und 3.3.2 beachten.<br />
4. Die Gruppenermäßigung wird nur dann gewährt, wenn die<br />
Reisegruppe mit den fahrplanmäßig eingesetzten Fahrzeugen<br />
befördert werden kann und die Gruppenfahrt rechtzeitig<br />
– die Frist muss beim jeweiligen Verkehrsunternehmen erfragt<br />
werden – vor Fahrtbeginn bei dem jeweils befördernden<br />
Bus-, Stadtbahn- oder Schienenverkehrsunternehmen angemeldet<br />
worden ist.<br />
5. Eine Mitnahmepflicht für Reisegruppen besteht nicht, wenn<br />
die Gruppenfahrt nicht fristgerecht angemeldet wurde.<br />
6. Lässt das Platzangebot es zu, werden Reisegruppen auch<br />
ohne vorherige Anmeldung zum ermäßigten Fahrpreis befördert.<br />
7. Im Übrigen gelten die Bestimmungen für Einzeltickets gemäß<br />
Ziffer 5.1.<br />
9. Polizeibeamte<br />
Gemäß 9.2 der Beförderungsbedingungen werden Vollzugsbeamte<br />
des Polizeidienstes des Bundes und Länder in Uniform im<br />
Geltungsbereich nach Ziffer 1 in der 2. Wagenklasse unentgeltlich<br />
befördert.<br />
In Bussen und Stadtbahnen werden Vollzugsbeamte des Polizeidienstes<br />
des Bundes und der Länder darüber hinaus auch in<br />
Zivil unentgeltlich befördert.<br />
Als Ticket gilt der Dienstausweis<br />
10. Schwerbehinderte<br />
Die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten im öf-<br />
Stand: 01.08.2012 <strong>Tarifbestimmungen</strong> - 35