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Tarifbestimmungen »Der Sechser - MoBiel GmbH

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6.8.2 Monatstickets für Selbstzahler<br />

Monatstickets des Ausbildungsverkehrs für selbstzahlende<br />

Personen bestehen aus der Kundenkarte<br />

und dem dazugehörigen Monatsticket. Beide gemeinsam<br />

bilden das Zeitticket. Sie sind auf die Person<br />

des Inhabers ausgestellt und nicht übertragbar.<br />

An die unter Ziffer 6.8.1 Punkt 1. und 2. aufgeführten<br />

selbstzahlenden Personen werden Kundenkarten<br />

ausgegeben; an die unter Ziffer 6.8.1 Punkt 2. aufgeführten<br />

Personen jedoch nur gegen Vorlage eines<br />

Berechtigungsnachweises.<br />

a) Bestellung der Kundenkarte:<br />

Die Kundenkarte wird bei Nachweis der unter<br />

Ziffer 6.8.1 beschriebenen Voraussetzungen unentgeltlich<br />

ausgestellt. Bestellvordrucke sind bei<br />

den Verkehrsgesellschaften/-unternehmen erhältlich.<br />

Die Kundenkarte ist mit Ablauf der durch die<br />

Ausgabestelle eingetragenen Gültigkeitsdauer<br />

erneut zu beantragen bzw. zu verlängern. Hierzu<br />

ist ggf. ein neuer Berechtigungsnachweis vorzulegen.<br />

b) Räumlicher Geltungsbereich:<br />

Die Ausgabestelle trägt in die Kundenkarte den<br />

räumlichen Geltungsbereich (von Wohnort/ständiger<br />

Aufenthaltsort nach Ausbildungsort) mit<br />

Kennung und Bezeichnung sowie die entsprechende<br />

Preisstufe unter Beachtung möglicher<br />

Fahrpreis mildernder Besonderheiten ein.<br />

Bei Änderung des räumlichen Geltungsbereichs<br />

wird eine neue Kundenkarte ausgegeben.<br />

c) Unterschrift:<br />

Kundenkarten sind nur gültig, wenn der Inhaber<br />

vor der ersten Benutzung seinen Namen, Vornamen<br />

und seine Adresse mit Tinte oder Kugelschreiber<br />

einträgt und unterschreibt; Name und<br />

Vorname sind auszuschreiben.<br />

Der Fahrgast ist verpflichtet, auf Verlangen die<br />

<strong>Tarifbestimmungen</strong> - 26 Stand: 01.08.2012

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