Tarifbestimmungen »Der Sechser - MoBiel GmbH
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6.8.2 Monatstickets für Selbstzahler<br />
Monatstickets des Ausbildungsverkehrs für selbstzahlende<br />
Personen bestehen aus der Kundenkarte<br />
und dem dazugehörigen Monatsticket. Beide gemeinsam<br />
bilden das Zeitticket. Sie sind auf die Person<br />
des Inhabers ausgestellt und nicht übertragbar.<br />
An die unter Ziffer 6.8.1 Punkt 1. und 2. aufgeführten<br />
selbstzahlenden Personen werden Kundenkarten<br />
ausgegeben; an die unter Ziffer 6.8.1 Punkt 2. aufgeführten<br />
Personen jedoch nur gegen Vorlage eines<br />
Berechtigungsnachweises.<br />
a) Bestellung der Kundenkarte:<br />
Die Kundenkarte wird bei Nachweis der unter<br />
Ziffer 6.8.1 beschriebenen Voraussetzungen unentgeltlich<br />
ausgestellt. Bestellvordrucke sind bei<br />
den Verkehrsgesellschaften/-unternehmen erhältlich.<br />
Die Kundenkarte ist mit Ablauf der durch die<br />
Ausgabestelle eingetragenen Gültigkeitsdauer<br />
erneut zu beantragen bzw. zu verlängern. Hierzu<br />
ist ggf. ein neuer Berechtigungsnachweis vorzulegen.<br />
b) Räumlicher Geltungsbereich:<br />
Die Ausgabestelle trägt in die Kundenkarte den<br />
räumlichen Geltungsbereich (von Wohnort/ständiger<br />
Aufenthaltsort nach Ausbildungsort) mit<br />
Kennung und Bezeichnung sowie die entsprechende<br />
Preisstufe unter Beachtung möglicher<br />
Fahrpreis mildernder Besonderheiten ein.<br />
Bei Änderung des räumlichen Geltungsbereichs<br />
wird eine neue Kundenkarte ausgegeben.<br />
c) Unterschrift:<br />
Kundenkarten sind nur gültig, wenn der Inhaber<br />
vor der ersten Benutzung seinen Namen, Vornamen<br />
und seine Adresse mit Tinte oder Kugelschreiber<br />
einträgt und unterschreibt; Name und<br />
Vorname sind auszuschreiben.<br />
Der Fahrgast ist verpflichtet, auf Verlangen die<br />
<strong>Tarifbestimmungen</strong> - 26 Stand: 01.08.2012