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2013-07-01 vBP Fa BFtec TEXT - in Oy-Mittelberg

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<strong>Fa</strong>ssung vom <strong>01</strong>.<strong>07</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong><br />

Vorabzug<br />

Geme<strong>in</strong>de <strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong><br />

Vorhabenbezogener Bebauungsplan<br />

"<strong>Oy</strong> – Hauptstraße Süd – Firma <strong>BFtec</strong>"


Inhaltsverzeichnis<br />

1 Rechtsgrundlagen 3<br />

2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) (mit Angabe der Rechtsgrundlage auf Grund von<br />

§ 9 BauGB und der BauNVO) sowie andere Bestimmungen zur Zulässigkeit der<br />

Vorhaben (auf Grund von § 12 Abs. 3 Satz 2 BauGB ohne Angabe der<br />

Rechtsgrundlage) mit Zeichenerklärung 4<br />

3 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im S<strong>in</strong>ne des §1a Abs.3<br />

BauGB an anderer Stelle gemäß §9 Abs.1a Satz2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/<br />

-maßnahmen) 10<br />

4 Bauordnungsrechtliche Vorschriften(BOV) gemäß §9 Abs.4 BauGB mit<br />

Zeichenerklärung 11<br />

5 H<strong>in</strong>weise und Zeichenerklärung 13<br />

6 Satzung 17<br />

7 Begründung – Städtebaulicher Teil 19<br />

8 Begründung – Umweltbericht (§2 Abs.4 und §2a Satz2 Nr.2 BauGB und Anlage zu<br />

§2 Abs.4 und §2a BauGB) sowie Abarbeitung der E<strong>in</strong>griffsregelung des §1a BauGB,<br />

Konzept zur Grünordnung 29<br />

9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 52<br />

10 Begründung – Sonstiges 54<br />

11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 56<br />

12 Begründung – Bilddokumentation 57<br />

13 Verfahrensvermerke 59<br />

Seite<br />

Seite 2<br />

Geme<strong>in</strong>de <strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong> Vorhabenbezogener Bebauungsplan "<strong>Oy</strong> – Hauptstraße Süd – Firma <strong>BFtec</strong>"<br />

Textteil mit 61Seiten, <strong>Fa</strong>ssung vom <strong>01</strong>.<strong>07</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong>


1 Rechtsgrundlagen<br />

1.1 Baugesetzbuch (BauGB) <strong>in</strong> der <strong>Fa</strong>ssung der Bekanntmachung vom 23.09.2004<br />

(BGBl.I S.2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.<strong>2<strong>01</strong>3</strong><br />

(BGBl.I S.1548)<br />

1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) <strong>in</strong> der <strong>Fa</strong>ssung der Bekanntmachung vom 23.<strong>01</strong>.1990<br />

(BGBl.I S.132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.<strong>2<strong>01</strong>3</strong><br />

(BGBl.I S.1548)<br />

1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) <strong>in</strong> der <strong>Fa</strong>ssung vom 18.12.1990 (BGBl.I1991 S.58),<br />

zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.<strong>07</strong>.2<strong>01</strong>1 (BGBl.I S.1509);<br />

die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf<br />

den Anhang zur PlanZV<br />

1.4 Bayerische Bauordnung (BayBO) <strong>in</strong> der <strong>Fa</strong>ssung der Bekanntmachung vom 14.08.20<strong>07</strong><br />

(GVBl. S.588), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.04.<strong>2<strong>01</strong>3</strong><br />

(GVBl. S.174)<br />

1.5 Geme<strong>in</strong>deordnung für<br />

den Freistaat Bayern<br />

(GO) <strong>in</strong> der <strong>Fa</strong>ssung der Bekanntmachung vom 22.08.1998, zuletzt<br />

geändert durch Gesetz vom 24.<strong>07</strong>.2<strong>01</strong>2 (GVBl. S.366)<br />

1.6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) <strong>in</strong> der <strong>Fa</strong>ssung vom 29.<strong>07</strong>.2009 (BGBl. I S.2542),<br />

zuletzt geändert durch Gesetz vom 06.06.<strong>2<strong>01</strong>3</strong> (BGBl.I S.1482)<br />

1.7 Bayerisches Naturschutzgesetz<br />

(BayNatSchG) vom 23.02.2<strong>01</strong>1 (GVBl. S.82), zuletzt geändert<br />

durch Gesetz vom 08.04.<strong>2<strong>01</strong>3</strong> (GVBl. S.174)<br />

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Geme<strong>in</strong>de <strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong> Vorhabenbezogener Bebauungsplan "<strong>Oy</strong> – Hauptstraße Süd – Firma <strong>BFtec</strong>"<br />

Textteil mit 61Seiten, <strong>Fa</strong>ssung vom <strong>01</strong>.<strong>07</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong>


2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) (mit Angabe<br />

der Rechtsgrundlage auf Grund von § 9 BauGB und<br />

der BauNVO) sowie andere Bestimmungen zur Zulässigkeit<br />

der Vorhaben (auf Grund von § 12 Abs. 3<br />

Satz 2 BauGB ohne Angabe der Rechtsgrundlage)<br />

mit Zeichenerklärung<br />

2.1 Firma <strong>BFtec</strong><br />

Firma <strong>BFtec</strong><br />

"Für die Bebauung vorgesehene Flächen und deren Art der baulichen<br />

Nutzung" (siehe Planzeichnung); der gekennzeichnete Bereich<br />

dient grundsätzlich der Unterbr<strong>in</strong>gung von Gebäuden und Anlagen<br />

e<strong>in</strong>es Betriebes zur Entwicklung und Optimierung von Stahlfundamenten.<br />

Zulässig s<strong>in</strong>d:<br />

− Büro- und Geschäftsgebäude <strong>in</strong>klusive der notwendigen Sozialräume<br />

(z.B. Aufenthaltsräume)<br />

− Lagerhallen und Lagerflächen<br />

− Flächen für temporäre Testzwecke der firmeneigenen Produkte<br />

− Stellplätze und Zufahrten<br />

− Ver- und Entsorgungsanlagen<br />

− Be- und Entladeflächen<br />

− Sonstige dem Betrieb dienende Nebenanlagen<br />

− 1 Wohnung im Bereich des festgesetzten Typ 2 für Aufsichtsund<br />

Bereitschaftspersonen sowie für Betriebs<strong>in</strong>haber und Betriebsleiter,<br />

die <strong>in</strong> das Büro- und Geschäftsgebäude <strong>in</strong>tegriert,<br />

dem Betrieb zugeordnet und ihm gegenüber <strong>in</strong> Grundfläche und<br />

Baumasse untergeordnet ist.<br />

(siehe Planzeichnung)<br />

2.2 GR ....m 2 Zulässige Grundfläche als Höchstmaß bezogen auf die jeweilige<br />

überbaubare Grundstücksfläche sowie den jeweiligen Gesamtbaukörper<br />

(Hauptgebäude)<br />

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(§9 Abs.1 Nr.1 BauGB; §16 Abs.2 Nr.1 und §19 Abs.2 BauN-<br />

VO; Nr.2.6. PlanZV; siehe Typenschablonen)<br />

2.3 Überschreitung der<br />

Grundfläche<br />

Die zulässige Grundfläche darf neben der <strong>in</strong> §19 Abs.4 Satz2<br />

BauNVO getroffenen Vorschrift durch nicht vollflächig versiegelte<br />

− Stellplätze und<br />

− Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen<br />

um weitere 100%, jedoch höchstens bis zu e<strong>in</strong>er Grundflächenzahl<br />

von 0,80 überschritten werden.<br />

(§9 Abs.1 Nr.1 BauGB; §19 Abs.4 BauNVO)<br />

2.4 H ....m ü. NN Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes über NN als<br />

Höchstmaß; Ausnahmsweise ist e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>gfügige Überschreitung<br />

der festgesetzten Höhe (Gesamthöhe) für die Errichtung e<strong>in</strong>er<br />

Thermischen Solar- und Photovoltaikanlage im Typ1 zulässig, sofern<br />

die Thermische Solar- und Photovoltaikanlage parallel zu den<br />

Dachkanten des Gebäudes errichtet wird und die Überschreitung<br />

maximal 0,50m beträgt.<br />

(§9 Abs.1 Nr.1 BauGB; §16 Abs.2 Nr.4 u. §18 Abs.1 BauNVO;<br />

Nr.2.8. PlanZV; siehe Typenschablonen)<br />

2.5 Baugrenze<br />

(§9 Abs.1 Nr.2 BauGB; §23 Abs.1 u. 3 BauNVO; Nr.3.5. PlanZV;<br />

siehe Planzeichnung)<br />

2.6 Nebenanlagen und sonstige<br />

bauliche Anlagen<br />

außerhalb der überbaubaren<br />

Grundstücksfläche<br />

Auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen s<strong>in</strong>d die gemäß<br />

§14 BauNVO zulässigen Nebenanlagen, nicht überdachte Stellplätze<br />

und Garagen sowie deren Zufahrten und e<strong>in</strong>e freistehende<br />

Werbeanlage auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen<br />

zulässig.<br />

(§9 Abs.1 Nr.4 BauGB; §§12, 14 u. 23 BauNVO)<br />

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2.7 Sichtflächen für den fließenden Verkehr; <strong>in</strong>nerhalb der Fläche<br />

muss e<strong>in</strong>e une<strong>in</strong>geschränkte Sicht jeweils zwischen 0,80m und<br />

70<br />

2,50m über <strong>Fa</strong>hrbahn-Oberkante gewährleistet se<strong>in</strong>. E<strong>in</strong>zelne<br />

Bäume (Hochstämme mit Ast-Ansatz über 2,80m) s<strong>in</strong>d zulässig.<br />

3<br />

Die Bemaßung bezieht sich auf die Schenkel-Längen <strong>in</strong> Metern (ab<br />

E<strong>in</strong>mündungsachse bzw. <strong>Fa</strong>hrbahnrand, Bemaßung beispielhaft<br />

aus der Planzeichnung).<br />

(§9 Abs.1 Nr.10 BauGB; siehe Planzeichnung)<br />

2.8 Verkehrsflächen<br />

(§9 Abs.1 Nr.11 BauGB; Nr.6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung)<br />

2.9 Unterirdische Bauweise<br />

von Niederspannungsleitungen<br />

Niederspannungsleitungen s<strong>in</strong>d ausschließlich <strong>in</strong> unterirdischer<br />

Bauweise zulässig.<br />

(§9 Abs.1 Nr.13 BauGB)<br />

2.10 Nutzung und Versickerung<br />

von Niederschlagswasser<br />

auf den für die<br />

Bebauung vorgesehenen<br />

Flächen<br />

Die Entwässerung des Plangebietes erfolgt im Trennsystem. Der<br />

Schmutzwasseranschluss erfolgt an den bestehenden, nordwestlich<br />

des Grundstückes verlaufenden geme<strong>in</strong>dlichen Mischwasserkanal.<br />

Auf Grund der Undurchlässigkeit der anstehenden Böden ist e<strong>in</strong>e<br />

Versickerung auf dem Grundstück nicht möglich. Die Nutzung des<br />

anfallenden Niederschlagswassers als Brauchwasser über Zisternen<br />

ist zulässig. Das anfallende Tagwasser (Dach- und Verkehrsflächen)<br />

wird gesammelt und <strong>in</strong> e<strong>in</strong> <strong>in</strong>nerhalb der Grünflächen verlaufendes,<br />

offenes Graben- und Beckensystem e<strong>in</strong>geleitet und von<br />

dort gedrosselt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en auf Flurnummer 3543 gelgenen offenen<br />

Graben abgeleitet. Alternativ ist die gedrosselte Ableitung des Tagwassers<br />

über e<strong>in</strong>e Anschlussleitung e<strong>in</strong>schließlich Notüberlauf <strong>in</strong><br />

die Mischwasserkanalisation zulässig.<br />

Die Ableitung von Schichten- und Grundwasser <strong>in</strong> die Mischwasserkanalisation<br />

ist unzulässig. Anfallendes Dra<strong>in</strong>agewasser zur Aufnahme<br />

von Schichten- bzw. Grundwasser wird gesondert erfasst<br />

und über e<strong>in</strong>e eigene Ableitung <strong>in</strong> den östlich auf Flurnummer<br />

3543 gelegenen offenen Graben abgeführt. E<strong>in</strong>e gedrosselte Ableitung<br />

<strong>in</strong> den benachbarten Graben entspricht im Wesentlichen dem<br />

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natürlichen Abflussgeschehen, das sich auf Grund der topographischen<br />

Verhältnisse e<strong>in</strong>stellt.<br />

(§9 Abs.1 Nrn.14 u. 20 BauGB)<br />

2.11 Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche als Ortsdurchgrünung; im Bereich der<br />

öffentlichen Grünfläche ist e<strong>in</strong> Fußweg zulässig.<br />

(§9 Abs.1 Nr.15 BauGB; Nr.9. PlanZV; siehe Planzeichnung)<br />

2.12 Zu erhaltender Baum<br />

(§9 Abs.1 Nr.25b BauGB; Nr.13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung)<br />

2.13 Zu pflanzender Baum, verb<strong>in</strong>dlicher Standort; es s<strong>in</strong>d ausschließlich<br />

Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen im Geltungsbereich<br />

des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes" zu verwenden.<br />

(§9 Abs.1 Nr.25a BauGB; Nr.13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung)<br />

2.14 Zu pflanzender Baum, variabler Standort; es s<strong>in</strong>d ausschließlich<br />

Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen im Geltungsbereich<br />

des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes" zu verwenden.<br />

(§9 Abs.1 Nr.25a BauGB; Nr.13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung)<br />

2.15 Pflanzungen im<br />

Geltungsbereich des<br />

vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes<br />

Pflanzungen:<br />

− Für die Pflanzungen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes s<strong>in</strong>d standortgerechte, heimische Bäume<br />

mit e<strong>in</strong>em M<strong>in</strong>deststammumfang von 18-20 cm sowie Sträucher<br />

aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden.<br />

− Auf max. 5 % der Grundstücksfläche s<strong>in</strong>d auch Sträucher, die<br />

nicht <strong>in</strong> der u.g. Pflanzliste festgesetzt s<strong>in</strong>d, zulässig (z.B. Ziersträucher,<br />

Rosen-Züchtungen).<br />

− Es s<strong>in</strong>d m<strong>in</strong>destens die planzeichnerisch festgesetzten Gehölze<br />

zu pflanzen.<br />

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− Hecken aus Nadelgehölzen s<strong>in</strong>d unzulässig.<br />

− Unzulässig s<strong>in</strong>d Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen<br />

im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die <strong>in</strong> der Verordnung<br />

zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverordnung<br />

vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551,<br />

zuletzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom<br />

13.12.20<strong>07</strong>, BGBl. I S. 2930) genannten.<br />

Festgesetzte Pflanzliste:<br />

Bäume 1. Wuchsklasse<br />

Spitz-Ahorn<br />

Berg-Ahorn<br />

Schwarz-Erle<br />

Sand-Birke<br />

Stiel-Eiche<br />

Silber-Weide<br />

W<strong>in</strong>ter-L<strong>in</strong>de<br />

Berg-Ulme<br />

Bäume 2. Wuchsklasse<br />

Obsthochstämme<br />

Feld-Ahorn<br />

Grau-Erle<br />

Ha<strong>in</strong>buche<br />

Vogel-Kirsche<br />

Trauben-Kirsche<br />

Sal-Weide<br />

Sträucher<br />

Roter Hartriegel<br />

Gewöhnlicher Hasel<br />

Pfaffenhütchen<br />

Gewöhnlicher Liguster<br />

Heckenkirsche<br />

Echter Kreuzdorn<br />

Hunds-Rose<br />

Purpur-Weide<br />

Schwarzer Holunder<br />

Wolliger Schneeball<br />

Gewöhnlicher Schneeball<br />

(§9 Abs.1 Nr.25a BauGB)<br />

Acer platanoides<br />

Acer pseudoplatanus<br />

Alnus glut<strong>in</strong>osa<br />

Betula pendula<br />

Quercus robur<br />

Salix alba<br />

Tilia cordata<br />

Ulmus glabra<br />

Acer campestre<br />

Alnus <strong>in</strong>cana<br />

Carp<strong>in</strong>us betulus<br />

Prunus avium<br />

Prunus padus<br />

Salix caprea<br />

Cornus sangu<strong>in</strong>ea<br />

Corylus avellana<br />

Euonymus europaeus<br />

Ligustrum vulgare<br />

Lonicera xylosteum<br />

Rhamnus cathartica<br />

Rosa can<strong>in</strong>a<br />

Salix purpurea<br />

Sambucus nigra<br />

Viburnum lantana<br />

Viburnum opulus<br />

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2.16<br />

Pflanzung<br />

Umgrenzung von Flächen zur E<strong>in</strong>saat e<strong>in</strong>er Blumenwiese zur<br />

E<strong>in</strong>grünung;<br />

Die als "Pflanzung" gekennzeichneten Bereiche s<strong>in</strong>d mit e<strong>in</strong>er<br />

kräuter- und wildblumenreichen Saatgutmischung anzusäen und<br />

zu unterhalten. Die Flächen s<strong>in</strong>d durch zweischürige Mahd pro Jahr<br />

(erste Mahd ab Mitte Juni) bei Verzicht auf Düngung und den E<strong>in</strong>satz<br />

von Pflanzenschutzmitteln extensiv zu pflegen.<br />

(§9 Abs.1 Nr.25a BauGB)<br />

2.17 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlicher Art und/<br />

oder unterschiedlichem Maß der Nutzung<br />

(§9 Abs.1 BauGB und §16 Abs.5 BauNVO; Nr.15.14. PlanZV;<br />

siehe Planzeichnung)<br />

2.18 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogener<br />

Bebauungsplan "<strong>Oy</strong> - Hauptstraße Süd - Firma <strong>BFtec</strong>" der Geme<strong>in</strong>de<br />

<strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong><br />

(§9 Abs.7 BauGB; Nr.15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung)<br />

2.19 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Vorhaben- und<br />

Erschließungsplanes <strong>in</strong> der <strong>Fa</strong>ssung vom 10.06.<strong>2<strong>01</strong>3</strong><br />

(§9 Abs.7 BauGB; Nr.15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung)<br />

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3 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum<br />

Ausgleich im S<strong>in</strong>ne des §1a Abs.3 BauGB an anderer<br />

Stelle gemäß §9 Abs.1a Satz2 BauGB (externe<br />

Ausgleichsflächen/-maßnahmen)<br />

3.1 Lage der Ausgleichsfläche/-maßnahme<br />

Dem durch die vorliegende Planung verursachten E<strong>in</strong>griff wird e<strong>in</strong>e<br />

Ausgleichsfläche/-maßnahme außerhalb des Geltungsbereichs dieser<br />

Planung zugeordnet. Diese Ausgleichsfläche/-maßnahme bef<strong>in</strong>det<br />

sich auf e<strong>in</strong>er Teilfläche der Fl.-Nr.5418, Gemarkung <strong>Mittelberg</strong><br />

(§9 Abs.1a Satz2 BauGB; siehe nachfolgende Planskizze).<br />

Planskizze<br />

Lage der gesamten angestrebten Ökokontofläche<br />

Lage der dem vorliegenden Bebauungsplan zugeordneten<br />

Teilfläche der Fl.-Nr. 5418 (1.650 m²)<br />

Geplante Maßnahmen auf der gesamten Ökokontofläche:<br />

− Aushagerung und Wiedervernässung des Intensivgrünlands südlich des Bachs;<br />

Entwicklung e<strong>in</strong>er Extensivwiese als Puffer zu dem angrenzenden Gewässer<br />

− Passive Renaturierung des Bachlaufes (Initialpflanzung Ufergehölze, Förderung<br />

der Entwicklung von Hochstaudenfluren, Sohlstabilisierung)<br />

− Extensivierung und Wiedervernässung der Feuchtwiese nördlich des Baches zur<br />

Entwicklung e<strong>in</strong>er Streuwiese<br />

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4 Bauordnungsrechtliche Vorschriften(BOV) gemäß<br />

§9 Abs.4 BauGB mit Zeichenerklärung<br />

4.1 Inkraftsetzung der Abstandsflächen<br />

Es gelten die Abstandsflächenvorschriften der Bayerischen Bauordnung<br />

(BayBO).<br />

(Art.6 Abs.5 Satz3 BayBO)<br />

4.2 Anzahl der Stellplätze<br />

auf den für die Bebauung<br />

vorgesehenen Flächen<br />

Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung auf den<br />

für die Bebauung vorgesehenen Flächen beträgt zwei.<br />

Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vorschriften<br />

unbenommen.<br />

(Art.81 Abs.1 Nr.4 BayBO)<br />

4.3 E<strong>in</strong>friedungen Als E<strong>in</strong>friedungen s<strong>in</strong>d ausschließlich Zäune aus Drahtgeflecht<br />

oder Drahtgitter (auf der jeweils erforderlichen Unterkonstruktion)<br />

bis zu e<strong>in</strong>er max. Höhe von 2,00m über dem endgültigen Gelände<br />

sowie Hecken zulässig.<br />

Mauern über e<strong>in</strong>e Höhe von 0,25m über dem endgültigen Gelände<br />

als E<strong>in</strong>friedungen s<strong>in</strong>d unzulässig.<br />

Sämtliche E<strong>in</strong>friedungen s<strong>in</strong>d gegenüber der öffentlichen Verkehrsfläche<br />

um m<strong>in</strong>d. 1,50m zurück zu versetzen.<br />

(Art.81 Abs.1 Nr.5 BayBO)<br />

4.4 Werbeanlagen auf den<br />

für die Bebauung vorgesehenen<br />

Flächen<br />

Es s<strong>in</strong>d im gesamten Geltungsbereich e<strong>in</strong>e Werbeanlage an e<strong>in</strong>er<br />

<strong>Fa</strong>ssade, e<strong>in</strong>e freistehende Werbeanlage <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es Werbeschildes,<br />

e<strong>in</strong>e freistehende Werbeanlage <strong>in</strong> Form von 4<strong>Fa</strong>hnenmasten<br />

und e<strong>in</strong>e freistehende Werbeanlage <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er Werbeattrappe<br />

(Übergroße Nachbildung von Waren oder Markenzeichen) auch<br />

außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig. Die Werbeanlage<br />

an der <strong>Fa</strong>ssade darf <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>er Ansicht (senkrechte Projektion)<br />

e<strong>in</strong>e Größe von 10m 2 Fläche überschreiten und muss unterhalb<br />

der Traufe des Gebäudes enden. Die zulässige freistehende<br />

Werbeanlage <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es Werbeschildes darf die maximale Höhe<br />

von 2,00m und die maximale Fläche von 2,50m² nicht über-<br />

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schreiten. Die zulässigen freistehenden Werbeanlagen <strong>in</strong> Form von<br />

4 <strong>Fa</strong>hnenmasten dürfen die maximale Höhe von 4,50m nicht<br />

überschreiten. Die zulässige freistehende Werbeanlage <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er<br />

Werbeattrappe darf die maximale Höhe von 3,50m nicht überschreiten.<br />

Die Beleuchtung der Anlagen muss kont<strong>in</strong>uierlich erfolgen<br />

(ke<strong>in</strong> Bl<strong>in</strong>ken etc.).<br />

(Art.81 Abs.1 Nr.2 BayBO)<br />

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5 H<strong>in</strong>weise und Zeichenerklärung<br />

5.1 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung)<br />

5.2 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung<br />

(siehe Planzeichnung)<br />

5.3 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeichnung)<br />

931<br />

5.4 930,50 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Halbmeter-<br />

Höhenschichtl<strong>in</strong>ien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe<br />

Planzeichnung)<br />

5.5 Vorhandener Baum (Erhaltung bzw. Beseitigung <strong>in</strong> Abhängigkeit<br />

von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeichnung)<br />

5.6 Vorhandene Gehölze Vorhandene Gehölze sollten wenn möglich erhalten werden (Erhaltung<br />

bzw. Beseitigung <strong>in</strong> Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme);<br />

5.7 Arten- und Biotopschutz Angrenzend an die geschützten Biotope (siehe Planzeichnung)<br />

muss gem. §30 Abs.2 BNatSchG jegliche Nutzung (z.B. Gartennutzung,<br />

landwirtschaftliche Nutzung) so ausgeübt werden, dass<br />

die Biotope nicht zerstört oder erheblich bee<strong>in</strong>trächtigt werden.<br />

Zäune sollten zum Gelände h<strong>in</strong> e<strong>in</strong>en Abstand von m<strong>in</strong>d. 0,15m<br />

zum Durchschlüpfen von Kle<strong>in</strong>lebewesen aufweisen.<br />

5.8 Sichtflächen für den fließenden Verkehr (außerhalb des Geltungsbereiches);<br />

<strong>in</strong>nerhalb der Fläche ist e<strong>in</strong>e une<strong>in</strong>geschränkte<br />

Sicht jeweils 0,70m über <strong>Fa</strong>hrbahn-Oberkante zu gewährleisten<br />

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(siehe Planzeichnung).<br />

5.9 Haupt-Versorgungsleitungen unterirdisch hier Telekommunikationsleitung<br />

der Deutschen Telekom AG und der Kabel Deutschland<br />

Telekommunikationsleitung<br />

GmbH (siehe Planzeichnung)<br />

5.10 Umgrenzung von Schutzgebieten im S<strong>in</strong>ne des Naturschutzrechts;<br />

hier gemäß §30 BNatSchG kartierte Biotope "Hecke am<br />

südlichen Ortsrand von <strong>Oy</strong>" (Nr.8328-<strong>01</strong>41-0<strong>01</strong>) und "Nasswiese<br />

SO <strong>Oy</strong>" (Nr.8328-1064-000), außerhalb des Geltungsbereiches<br />

(siehe Planzeichnung);<br />

5.11 Luftwärmepumpen Durch den Betrieb von Luftwärmepumpen können bei ungünstiger<br />

Aufstellung durch tonhaltige Geräusche <strong>in</strong> der Nachbarschaft Immissionsrichtwertüberschreitungen<br />

der TA Lärm und somit schädliche<br />

Umwelte<strong>in</strong>wirkungen gerade nachts an benachbarten Wohngebäuden<br />

nicht ausgeschlossen werden. Es wird deshalb empfohlen<br />

Luftwärmepumpen so zu errichten, dass an den nächstgelegenen<br />

Baugrenzen oder Wohngebäuden Beurteilungspegel nach der<br />

TA Lärm von 34dB(A) nicht überschritten werden. Dies kann vor<br />

allem durch e<strong>in</strong>e schalltechnisch günstige Aufstellung oder Schalldämmung<br />

der Lüftungsaggregate erreicht werden.<br />

5.12 Brandschutz Für die Zufahrten gelten die "Richtl<strong>in</strong>ien über Flächen für die Feuerwehr"<br />

– <strong>Fa</strong>ssung Februar20<strong>07</strong> – (AIIMBI Nr.15/2008).<br />

Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk<br />

der DVGW Arbeitsblatt W405.<br />

Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN100 vorgesehen werden.<br />

Die Abstände der Hydranten zue<strong>in</strong>ander sollten 100-200m<br />

nicht überschreiten.<br />

Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasserversorgung<br />

aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten,<br />

sollten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser<br />

(z.B. Zisterne) vorhalten.<br />

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Geme<strong>in</strong>de <strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong> Vorhabenbezogener Bebauungsplan "<strong>Oy</strong> – Hauptstraße Süd – Firma <strong>BFtec</strong>"<br />

Textteil mit 61Seiten, <strong>Fa</strong>ssung vom <strong>01</strong>.<strong>07</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong>


5.13 Beseitigung des Niederschlagswassers<br />

Das Versickern von Niederschlagswasser stellt e<strong>in</strong>e Gewässernutzung<br />

dar, die grundsätzlich e<strong>in</strong>er rechtlichen Erlaubnis durch das<br />

zuständige Landratsamt bedarf. Inwiefern im E<strong>in</strong>zelfall e<strong>in</strong>e erlaubnisfreie<br />

Versickerung durchgeführt werden kann (Niederschlagswasserfreistellungsverordnung<br />

(NWFreiV)) sollte von der<br />

Bauherrschaft bei dem zuständigen Landratsamt <strong>in</strong> Erfahrung gebracht<br />

werden.<br />

5.14 Ergänzende H<strong>in</strong>weise Bei dem Baugrund handelt es sich um e<strong>in</strong>en künstlich aufgeschütteten<br />

Hügel. Daher muss davon ausgegangen werden, dass sich<br />

das Material bei Belastung weiter setzt oder es gar zu Hangrutschungen<br />

kommt. Den Bauherren wird deshalb empfohlen, im<br />

Rahmen der Bauvorbereitungen die Beschaffenheit des Baugrundes<br />

durch e<strong>in</strong> geologisches Gutachten überprüfen zu lassen.<br />

Gemäß Art.8 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist<br />

das Auftreten von Bodendenkmälern (z.B. auffällige Bodenverfärbungen,<br />

Holzreste, Mauern, Metallgegenstände, Ste<strong>in</strong>geräte,<br />

Scherben, Knochen etc.) unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde<br />

(Landratsamt) oder dem Bayerischen Landesamt für<br />

Denkmalpflege mitzuteilen. Zur Anzeige verpflichtet s<strong>in</strong>d auch der<br />

Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks, sowie der Unternehmer<br />

und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben.<br />

Die Anzeige e<strong>in</strong>es der Verpflichteten befreit die übrigen.<br />

Nimmt der F<strong>in</strong>der an den Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben,<br />

auf Grund e<strong>in</strong>es Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige<br />

an den Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten befreit. Die<br />

aufgefundenen Gegenstände und der Fundort s<strong>in</strong>d bis zum Ablauf<br />

von e<strong>in</strong>er Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn<br />

nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die Gegenstände vorher<br />

freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet. Zu verständigen<br />

ist das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle<br />

Thierhaupten, oder die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde.<br />

Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen<br />

ist mit der E<strong>in</strong>wirkung von vorübergehenden belästigenden Geruchs-Immissionen<br />

(z.B. durch Aufbr<strong>in</strong>gen von Flüssigdung, Pflanzenschutzmitteln<br />

etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorengeräusche,<br />

Kuhglocken etc.) zu rechnen.<br />

Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) wird<br />

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Textteil mit 61Seiten, <strong>Fa</strong>ssung vom <strong>01</strong>.<strong>07</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong>


empfohlen.<br />

In privaten Grundstücken darf nur unverschmutztes Niederschlagswasser<br />

versickert werden.<br />

5.15 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf e<strong>in</strong>er digitalen (CAD) Grundlage erstellt<br />

ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausführungs-Planung<br />

und/oder der späteren E<strong>in</strong>messung Abweichungen<br />

ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen,<br />

unterschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Geme<strong>in</strong>de <strong>Oy</strong>-<br />

<strong>Mittelberg</strong> noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr.<br />

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6 Satzung<br />

Auf Grund von §10 <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit §12 BauGB des Baugesetzbuches (BauGB) <strong>in</strong> der <strong>Fa</strong>ssung der Bekanntmachung<br />

vom 23.09.2004 (BGBl.I S.2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.<strong>07</strong>.2<strong>01</strong>1 (BGBl.I<br />

S.1509), Art.23 der Geme<strong>in</strong>deordnung für den Freistaat Bayern (GO) <strong>in</strong> der <strong>Fa</strong>ssung der Bekanntmachung<br />

vom 22.08.1998, zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.<strong>07</strong>.2<strong>01</strong>2 (GVBl.S.366), Art.6 (bei Abstandsflächen)<br />

und Art.81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) <strong>in</strong> der <strong>Fa</strong>ssung der Bekanntmachung vom<br />

14.08.20<strong>07</strong> (GVBl.S.588), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2<strong>01</strong>2 (GVBl.S.633), der Baunutzungsverordnung<br />

(BauNVO) <strong>in</strong> der <strong>Fa</strong>ssung der Bekanntmachung vom 23.<strong>01</strong>.1990 (BGBl.I S.132), zuletzt<br />

geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl.I S.466) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) <strong>in</strong> der<br />

<strong>Fa</strong>ssung vom 18.12.1990 (BGBl.I 1991 S.58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.<strong>07</strong>.2<strong>01</strong>1 (BGBl.I<br />

S.1509), hat der Geme<strong>in</strong>derat der Geme<strong>in</strong>de <strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong> den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "<strong>Oy</strong> -<br />

Hauptstraße Süd - Firma <strong>BFtec</strong>" <strong>in</strong> öffentlicher Sitzung am ...................... beschlossen.<br />

§1 Räumlicher Geltungsbereich<br />

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "<strong>Oy</strong> - Hauptstraße Süd - Firma<br />

<strong>BFtec</strong>" ergibt sich aus dessen zeichnerischem Teil vom <strong>01</strong>.<strong>07</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong>.<br />

§2 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum<br />

Ausgleich im S<strong>in</strong>ne des §1a Abs.3 BauGB an anderer<br />

Stelle<br />

Dem durch die vorliegende Planung verursachten E<strong>in</strong>griff wird e<strong>in</strong>e Ausgleichsfläche/-maßnahme außerhalb<br />

des Geltungsbereiches dieser Planung zugeordnet. Diese Ausgleichsfläche/-maßnahme bef<strong>in</strong>det sich auf e<strong>in</strong>er<br />

Teilfläche der Fl.-Nr.5418 der Gemarkung <strong>Mittelberg</strong>.<br />

§3 Bestandteile der Satzung<br />

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "<strong>Oy</strong> - Hauptstraße Süd - Firma <strong>BFtec</strong>" besteht aus der Planzeichnung<br />

und dem Textteil vom <strong>07</strong>.06.<strong>2<strong>01</strong>3</strong> sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan <strong>in</strong> der <strong>Fa</strong>ssung vom<br />

<strong>01</strong>.<strong>07</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong>. Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird die Begründung vom <strong>01</strong>.<strong>07</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong> beigefügt,<br />

ohne dessen Bestandteil zu se<strong>in</strong>. Es werden jene Inhalte des Vorhaben- und Erschließungsplanes <strong>in</strong> der <strong>Fa</strong>ssung<br />

vom <strong>01</strong>.<strong>07</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong> Bestandteil der Satzung, die die Grundzüge, das heißt die Grund- und Umrisse als<br />

auch die Gebäudehöhen des Vorhabens abbilden. Inhalte, die Details u.a. der <strong>in</strong>neren Raumaufteilung und<br />

der Gliederung der <strong>Fa</strong>ssade betreffen sowie die Grundzüge der Grünordnung werden nicht zum Bestandteil<br />

der Satzung.<br />

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Textteil mit 61Seiten, <strong>Fa</strong>ssung vom <strong>01</strong>.<strong>07</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong>


§4 Ordnungswidrigkeiten<br />

Ordnungswidrig im S<strong>in</strong>ne des Art.79 Abs.1 Nr.1 BayBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf<br />

Grund von Art.81 BayBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zuwider<br />

handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 500.000,-€ (Fünfhunderttausend Euro) belegt<br />

werden.<br />

§5 In-Kraft-Treten<br />

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "<strong>Oy</strong> - Hauptstraße Süd - Firma <strong>BFtec</strong>" der Geme<strong>in</strong>de <strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong><br />

tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses <strong>in</strong> Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB).<br />

<strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong>, den ........................<br />

..........................................................<br />

(1. Bürgermeister Haslach) (Dienstsiegel)<br />

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7 Begründung – Städtebaulicher Teil<br />

7.1 Allgeme<strong>in</strong>e Angaben<br />

7.1.1 Zusammenfassung<br />

7.1.1.1 E<strong>in</strong>e Zusammenfassung bef<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong> dem Kapitel "Begründung – Umweltbericht" unter dem<br />

Punkt "E<strong>in</strong>leitung/Kurzdarstellung des Inhaltes".<br />

7.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes<br />

7.1.2.1 Der zu überplanende Bereich liegt am südlichen Ortsrand des Orts-Teiles <strong>Oy</strong> der Geme<strong>in</strong>de <strong>Oy</strong>-<br />

<strong>Mittelberg</strong>. Er umfasst landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie e<strong>in</strong>e dem öffentlichen Straßenraum<br />

zugeordnete Teilfläche der "Hauptstraße".<br />

7.1.2.2 Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "<strong>Oy</strong> - Hauptstraße Süd - Firma<br />

<strong>BFtec</strong>" grenzt nördlich an das Autohaus "AHD Allradhaus". Im Osten, Süd-Osten und Süden<br />

schließen sich landwirtschaftlich genutzte Flächen an das Plangebiet an. Östlich entlang des<br />

Plangebietes besteht darüber h<strong>in</strong>aus mit e<strong>in</strong>em Abstand von ca. 40m Wohnbebauung. Die westliche<br />

Abgrenzung des Geltungsbereiches verläuft auf der "Hauptstraße".<br />

7.1.2.3 Innerhalb des Geltungsbereiches bef<strong>in</strong>den sich die Grundstücke mit den Fl.-Nrn.3543/1<br />

und3549 vollständig sowie das Grundstück mit der Fl.-Nr.3668 (Teilfläche).<br />

7.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange<br />

7.2.1 Bestands-Daten und allgeme<strong>in</strong>e Grundstücks-Morphologie<br />

7.2.1.1 Die landschaftlichen Bezüge werden geprägt durch die "Iller Vorberge".<br />

7.2.1.2 Innerhalb des überplanten Bereiches bef<strong>in</strong>den sich im westlichen Bereich nahe der "Hauptstraße"<br />

e<strong>in</strong> freistehender Baum sowie zwei freistehende Heckengehölze. Darüber h<strong>in</strong>aus s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e naturräumlichen<br />

E<strong>in</strong>zelelemente vorhanden.<br />

7.2.1.3 Die Topografie <strong>in</strong>nerhalb des Plangebietes ist zweigeteilt. Während von der nördlichen Grenze her<br />

das Gelände stetig um ca. 1,6% fällt, beträgt der Neigungsgrad im südlichen Bereich ca. 5%.<br />

Die Grenze zwischen den Unterschiedlichen Neigungsw<strong>in</strong>keln ist bei ungefähr entlang der Höhe<br />

931,50m ü NN.<br />

7.2.1.4 Der Anschluss an die bestehenden Versorgungsleitungen sowie an die "Hauptstraße" s<strong>in</strong>d als unproblematisch<br />

e<strong>in</strong>zustufen. Obwohl e<strong>in</strong>e topographische Bewegung des Geländes vorliegt, s<strong>in</strong>d<br />

ke<strong>in</strong>e erheblichen Höhenversprünge festzustellen.<br />

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7.2.2 Erfordernis der Planung<br />

7.2.2.1 Der Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Absicht der Firma<br />

<strong>BFtec</strong> Ihren Firmenstandort zu verlegen. Das Unternehmen möchte von Philippsthal <strong>in</strong> Osthessen<br />

nach <strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong> umziehen. Die Geme<strong>in</strong>de begrüßt diese Absicht, da mit der Ansiedlung der<br />

Firma "<strong>BFtec</strong>" Arbeitsplätze geschaffen werden und die Geme<strong>in</strong>de <strong>in</strong> der Ansiedlung der Firma<br />

"<strong>BFtec</strong>" e<strong>in</strong>e Stärkung der örtlichen Wirtschaft sieht. Der beabsichtige Standort ist planungsrechtlich<br />

als Außenbereich gemäß § 35 BauGB zu bewerten. Es bedarf daher der Aufstellung e<strong>in</strong>es<br />

vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.<br />

7.2.3 Übergeordnete Planungen<br />

7.2.3.1 Für den überplanten Bereich s<strong>in</strong>d u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsprogramms Bayern2006<br />

(LEP) des Bayerischen Staatsm<strong>in</strong>isteriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und<br />

Technologie maßgeblich:<br />

− A I 1.1<br />

− A I 1.1<br />

− A I 1.3/<br />

Strukturkarte<br />

− A I 2.4<br />

− A II 1.3<br />

− A II 2.1.3.2/<br />

Strukturkarte<br />

Zur Sicherung der Lebenschancen künftiger Generationen soll Bayern <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er<br />

Gesamtheit und <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en Teilräumen dauerhaft umwelt-, wirtschaftsund<br />

sozialverträglich entwickelt werden. Gleichwertige und gesunde Lebensund<br />

Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen <strong>in</strong> allen Landesteilen sollen geschaffen und erhalten<br />

werden. […]<br />

In Teilräumen vorhandene lagebed<strong>in</strong>gte und wirtschaftsstrukturelle Probleme<br />

sowie <strong>in</strong>frastrukturelle Engpässe sollen im H<strong>in</strong>blick auf die Schaffung<br />

gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen abgebaut werden. Dabei soll<br />

der ländliche Raum, <strong>in</strong>sbesondere die ländlichen Teilräume, deren Entwicklung<br />

<strong>in</strong> besonderem Maße gestärkt werden soll, bevorzugt entwickelt werden.<br />

Festlegung als Gebietskategorie "Allgeme<strong>in</strong>er ländlicher Raum"<br />

Der Flächen- und Ressourcenverbrauch soll <strong>in</strong> allen Landesteilen reduziert<br />

werden. Die Entwicklung des Landes und se<strong>in</strong>er Teilräume soll so flächenund<br />

ressourcensparend wie möglich erfolgen.<br />

Die Geme<strong>in</strong>den sollen alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen<br />

unter dem Gesichtspunkt e<strong>in</strong>er möglichst ger<strong>in</strong>gen Flächen- und Ressourcen<strong>in</strong>anspruchnahme<br />

optimieren.<br />

Bestimmung als Kle<strong>in</strong>zentrum<br />

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− A II 2.1.4.1<br />

− A II 3/ Strukturkarte<br />

− B I 1.2.2<br />

− B II 1.1.3.1<br />

− B II 2.1<br />

− B II 4.1<br />

− B VI 1.1<br />

− B VI 1.1<br />

Die Kle<strong>in</strong>zentren sollen die Versorgung der Bevölkerung ihrer Nahbereiche<br />

mit Gütern und Dienstleistungen des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen<br />

Grundbedarfs sicherstellen.<br />

Entwicklungsachse Kempten-Füssen; Entwicklungsachsen sollen <strong>in</strong>sbesondere<br />

im H<strong>in</strong>blick auf die Siedlungsentwicklung, die Freiraumsicherung und den<br />

Infrastrukturausbau zu e<strong>in</strong>er geordneten und nachhaltigen raumstrukturellen<br />

Entwicklung […] beitragen.<br />

Als Träger der natürlichen Bodenfunktionen sowie als Archive der Natur- und<br />

Kulturgeschichte (Geotope) sollen die Böden gesichert und – wo erforderlich<br />

– wieder hergestellt werden. Verluste an Substanz und Funktionsfähigkeit<br />

des Bodens, <strong>in</strong>sbesondere durch Versiegelung, Erosion, Verdichtung, Auswaschung<br />

und Schadstoffanreicherung, sollen bei allen Maßnahmen und Nutzungen<br />

m<strong>in</strong>imiert werden. Soweit möglich und zumutbar soll der Boden entsiegelt<br />

und regeneriert werden.<br />

Handwerkliche Wirtschaftsstrukturen sollen erhalten und neue Handwerksbetriebe<br />

sollen angesiedelt werden. E<strong>in</strong>e ausgewogene Verteilung nach Branchen<br />

und Betriebsgrößen soll gewährleistet se<strong>in</strong>.<br />

Der Bestand e<strong>in</strong>er breiten Schicht leistungsfähiger kle<strong>in</strong>er und mittlerer Unternehmen<br />

sowie der freien Berufe soll gesichert werden. Unternehmensgründungen,<br />

Unternehmensnachfolge und Kooperationen sollen erleichtert<br />

werden.<br />

In allen Landesteilen soll auf die Schaffung qualifizierter Dauerarbeits- und<br />

Ausbildungsplätze h<strong>in</strong>gewirkt werden. Der Schaffung von qualifizierten Arbeits-<br />

und Ausbildungsplätzen kommt bei Planungs- und Ansiedlungsentscheidungen<br />

<strong>in</strong> allen Landesteilen e<strong>in</strong> besonders hoher Stellenwert zu.<br />

Zur Verr<strong>in</strong>gerung der Inanspruchnahme von Grund und Boden sollen vorrangig<br />

die vorhandenen Potenziale (Baulandreserven, Nachverdichtung, Brachflächen<br />

und leerstehende Bausubstanz) <strong>in</strong> den Siedlungsgebieten genutzt<br />

und flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen angewendet werden.<br />

Die Zersiedelung der Landschaft soll verh<strong>in</strong>dert werden. Neubauflächen<br />

sollen möglichst <strong>in</strong> Anb<strong>in</strong>dung an geeignete Siedlungse<strong>in</strong>heiten ausgewiesen<br />

werden.<br />

Zur Verr<strong>in</strong>gerung der Inanspruchnahme von Grund und Boden sollen vorrangig<br />

die vorhandenen Potenziale (Baulandreserven, Nachverdichtung, Brachflächen<br />

und leerstehende Bausubstanz) <strong>in</strong> den Siedlungsgebieten genutzt<br />

und flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen angewendet wer-<br />

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den. Die Zersiedelung der Landschaft soll verh<strong>in</strong>dert werden. Neubauflächen<br />

sollen möglichst <strong>in</strong> Anb<strong>in</strong>dung an geeignete Siedlungse<strong>in</strong>heiten ausgewiesen<br />

werden.<br />

7.2.3.2 Für den überplanten Bereich s<strong>in</strong>d u.a. folgende Ziele des Regionalplanes (Region Allgäu, 16, <strong>in</strong><br />

der Neufassung vom 10.<strong>01</strong>.20<strong>07</strong> (Bekanntmachung vom 10.Januar20<strong>07</strong>, RABl Schw. Nr.1<br />

20<strong>07</strong>)) maßgeblich:<br />

− A I 2<br />

− A II 2.2<br />

− A III 1<br />

− B I 1.1<br />

− B II 1.2<br />

− B V 1.3<br />

In der Region sollen die Naturgüter Boden, Wasser und Luft als natürliche<br />

Lebensgrundlagen soweit als möglich nachhaltig gesichert und falls erforderlich<br />

wieder hergestellt werden.<br />

Das Alpengebiet, die Iller- und Lechvorberge, das Westallgäu, der Bodenseeraum<br />

sowie das Iller- und Wertachtal sollen <strong>in</strong> ihrer ökologischen Bedeutung<br />

und ihrer Erholungsqualität erhalten bleiben.<br />

Bestimmung der Geme<strong>in</strong>de als Kle<strong>in</strong>zentrum<br />

Die natürlichen Grundlagen und die landschaftlichen Gegebenheiten sollen<br />

zur Erhaltung und Entwicklung der Region als Lebens- und Arbeitsraum für<br />

die dortige Bevölkerung und als bedeutender Erholungsraum gesichert werden.<br />

Auf die Stärkung der mittelständischen Betriebsstruktur als wesentliche<br />

Grundlage der wirtschaftlichen Entwicklung soll h<strong>in</strong>gewirkt werden.<br />

Insbesondere soll e<strong>in</strong>er unorganischen Ausweitung der Siedlungsgebiete <strong>in</strong><br />

besonders exponierte Lagen wie Kuppen und Oberhangteile von Höhenrücken<br />

vor allem im Süden und Westen der Region entgegengewirkt werden.<br />

Zur E<strong>in</strong>grenzung des Flächenverbrauchs sollen <strong>in</strong>sbesondere vorhandene<br />

Baulandreserven und leer stehende Gebäude genutzt sowie Nachverdichtungen<br />

<strong>in</strong> den Siedlungsgebieten vorgenommen werden. E<strong>in</strong>er Zersiedelung der<br />

Landschaft soll entgegen gewirkt werden. Neubauflächen sollen möglichst <strong>in</strong><br />

Anb<strong>in</strong>dung an bestehende Siedlungse<strong>in</strong>heiten ausgewiesen werden.<br />

7.2.3.3 Die Planung steht im teilweisen Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des<br />

Landesentwicklungsprogramms Bayern 2006 (LEP) sowie des Regionalplans Region Allgäu<br />

(RP16). So sollen zur Verr<strong>in</strong>gerung der Inanspruchnahme von Grund und Boden vorrangig die<br />

vorhandenen Potenziale (Baulandreserven, Nachverdichtung, Brachflächen und leerstehende<br />

Bausubstanz) <strong>in</strong> den Siedlungsgebieten genutzt und flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen<br />

angewendet werden. Der gewählte Standort liegt derzeit im Außenbereich gemäß<br />

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§35 BauGB. Es erfolgt somit e<strong>in</strong> Flächenverbrauch. Der gewählte Standort kann allerd<strong>in</strong>gs aus<br />

städtebaulicher Sicht als Ortsabrundung h<strong>in</strong> zur freien Landschaft gewertet werden. Der Standort<br />

wird im nördlichen und östlichen Bereich durch bestehende Siedlungs-Strukturen e<strong>in</strong>gefasst und<br />

von Süd-Westen her durch die "Hauptstraße" abgegrenzt. Das Vorhaben der Firma <strong>BFtec</strong> ist somit<br />

e<strong>in</strong> städtebaulicher "Lückenschluss". Die derzeit noch bewegte südliche Ortsrandabgrenzung des<br />

Orts-Teiles "<strong>Oy</strong>" wird dementsprechend nach Realisierung des Vorhabens der Firma <strong>BFtec</strong> aus<br />

städtebaulicher Sicht ruhiger, deutlicher und e<strong>in</strong>heitlicher. Darüber h<strong>in</strong>aus handelt es sich bei<br />

dem gewählten Standort um e<strong>in</strong>e aufgefüllte Fläche. Es liegt somit e<strong>in</strong>e leichte Bee<strong>in</strong>trächtigung<br />

des Bodens vor.<br />

7.2.3.4 Die Geme<strong>in</strong>de <strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong> verfügt über e<strong>in</strong>en rechtsgültigen Flächennutzungsplan mit <strong>in</strong>tegriertem<br />

Landschaftsplan (rechtsgültig mit Bekanntmachung der Genehmigung vom 19.<strong>01</strong>.1996).<br />

Die überplanten Flächen werden hier<strong>in</strong> als Flächen für die Landwirtschaft sowie – im nordwestlichen<br />

Teil – als gemischte Baufläche und Grünfläche zur Ortsrande<strong>in</strong>grünung dargestellt. Nordöstlich<br />

angrenzend ist e<strong>in</strong> kartiertes Biotop nachrichtlich übernommen. Entlang der südwestlich<br />

angrenzenden Hauptstraße ist e<strong>in</strong>e Allee dargestellt. Da die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />

getroffenen Festsetzungen und Gebiets-E<strong>in</strong>stufungen mit den Darstellungen des gültigen<br />

Flächennutzungsplanes nicht übere<strong>in</strong>stimmen, ist e<strong>in</strong>e Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.<br />

Diese erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. §8 Abs.3 BauGB).<br />

7.2.3.5 Denkmäler im S<strong>in</strong>ne des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG): siehe Punkt "Schutzgut<br />

Kulturgüter" des Umweltberichtes.<br />

7.2.3.6 Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch<br />

diese Planung nicht tangiert.<br />

7.2.4 Entwicklung, allgeme<strong>in</strong>e Zielsetzung und Systematik der Planung<br />

7.2.4.1 Die Standortwahl des Vorhabens der Firma "<strong>BFtec</strong>" wurde im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung<br />

nach §4 Abs.1 BauGB geprüft. Die Firma "<strong>BFtec</strong>" beschäftigt sich mit der Entwicklung<br />

und Optimierung von Stahlfundamenten. Die Hauptaktivität der Firma liegt somit <strong>in</strong> der Bürotätigkeit.<br />

E<strong>in</strong>e Ansiedlung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Gewerbegebiet ist daher nicht zw<strong>in</strong>gend notwendig. Das<br />

Grundstück ist darüber h<strong>in</strong>aus nicht im Eigentum der Geme<strong>in</strong>de oder Vorhabenträgers, steht jedoch<br />

kurzfristig für e<strong>in</strong>e Bebauung zur Verfügung. Tätigkeit<br />

7.2.4.2 Der gewählte Standort entlang der "Hauptstraße" stellt auf Grund der topografischen Verhältnisse<br />

erhöhte Anforderungen an die städtebauliche Entwicklung. Diese Anforderungen werden durch die<br />

Planung (Vorhaben- und Erschließungsplan) des Architekturbüros Lugauer erfüllt. Das Büro- und<br />

Wohngebäude wird fast orthogonal zur "Hauptstraße" errichtet und verdeckt damit die nördlich<br />

gelegene Lagerhalle vollständig. Die Höhe der Lagerhalle wird darüber h<strong>in</strong>aus ger<strong>in</strong>ger se<strong>in</strong>, als<br />

die des Bürogebäudes. Dadurch entsteht e<strong>in</strong> städtebaulich gelungener Abschluss des Orts-Teiles<br />

"<strong>Oy</strong>" zur freien Landschaft h<strong>in</strong>. Des Weiteren wurde die Lage des Büro- und Wohngebäudes so<br />

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Textteil mit 61Seiten, <strong>Fa</strong>ssung vom <strong>01</strong>.<strong>07</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong>


gewählt, dass die südlich im Plangebiet gelegene topographische Kante betont wird. Damit das<br />

Büro- und Wohngebäude auf Grund der fallenden Topografie nicht überladen wirkt, treten die<br />

Außenwände des Obergeschosses gegenüber dem Erdgeschoss zurück. Das Büro- und Wohngebäude<br />

sowie die Lagerhalle sollen jeweils e<strong>in</strong> Flachdach erhalten. Mit der Abweichung vom klassischen<br />

Satteldach wird e<strong>in</strong> städtebaulicher Gegenpart zum Hauptgebäude der Firma "Prima-<br />

Vera" (ebenfalls Flachdach) geschaffen. Die Nutzung von neueren architektonischen Elementen<br />

und deren städtebaubliche E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> die Landschaft wirkt sich adressbildend und förderlich<br />

auf das südliche Ortsbild des Orts-Teiles "<strong>Oy</strong>" aus.<br />

7.2.4.3 Im Rahmen e<strong>in</strong>es Behördenunterrichtungs-Term<strong>in</strong>es am 18.<strong>01</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong> gemäß §4 Abs.1 BauGB<br />

wurde im Besonderen darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass die nordöstlich gelegene Ferienhaus-Siedlung<br />

dem Schutzanspruch e<strong>in</strong>es re<strong>in</strong>en Wohngebietes (WR) zuzuweisen ist. Mittels e<strong>in</strong>er schalltechnischen<br />

Untersuchung ist nachzuweisen, dass die Gewerbelärm-Immissionen der "Firma <strong>BFtec</strong>"<br />

ke<strong>in</strong>e erheblichen Bee<strong>in</strong>trächtigungen der Ferienhaus-Siedlung zur Folge haben. Die schalltechnische<br />

Untersuchung des Büros Sieber (<strong>Fa</strong>ssung vom 23.05.<strong>2<strong>01</strong>3</strong>) ist zu dem Ergebnis gekommen,<br />

dass durch die Firma "<strong>BFtec</strong>" ke<strong>in</strong>e erheblich bee<strong>in</strong>trächtigenden Schallimmissionen ausgehen.<br />

Die Festsetzung von Maßnahmen zur M<strong>in</strong>imierung von Schall-Immissionen ist daher nicht notwendig.<br />

Des Weiteren ist entlang der "Hauptstraße" e<strong>in</strong>e Baumreihe zu pflanzen. Es wurde auch<br />

darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass die Gebäudehöhen auf Grund des fallenden topographischen Geländes<br />

e<strong>in</strong>en angemessenen Rahmen nicht überschreiten dürfen.<br />

7.2.4.4 Bei e<strong>in</strong>em Term<strong>in</strong> zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs.1 BauGB am<br />

13.05.<strong>2<strong>01</strong>3</strong> wurden darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass die "Firma <strong>BFtec</strong>" e<strong>in</strong> Unternehmen mit Bürotätigkeit<br />

darstellt und daher e<strong>in</strong>e Ansiedlung im Gewerbegebiet im Bereich der Logistikhalle der<br />

Firma "Prima-Vera" nicht zw<strong>in</strong>gend notwendig ist. Des Weiteren wurde darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass<br />

die "Firma <strong>BFtec</strong>" den Schutzanspruch der nordöstlich gelegenen Ferienhaus-Siedlung beachten<br />

muss und daher notwendige und lärm<strong>in</strong>tensive Testreihen an anderen Standorten erfolgen. Ebenso<br />

wurde darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass die "Firma <strong>BFtec</strong>" am Standort nur Prototypen lagert, ke<strong>in</strong>e<br />

eigene Produktion erfolgt und auch ke<strong>in</strong> Schwerlast-Verkehr am Standort stattf<strong>in</strong>det.<br />

7.2.4.5 Allgeme<strong>in</strong>e Zielsetzung der Planung ist es, durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan das<br />

geplante Vorhaben der Firma "<strong>BFtec</strong>" zur Errichtung e<strong>in</strong>es Büro- und Geschäftsgebäudes mit <strong>in</strong>tegrierter<br />

Wohnnutzung, e<strong>in</strong>er Lagerhalle, Lagerflächen sowie den notwendigen verkehrlichen Anlagen<br />

(u. a. Stellplätze, Zufahrten) unter Beachtung der immissionsschutz-technischen, naturschutzfachlichen<br />

und verkehrstechnischen Vorgaben umzusetzen.<br />

7.2.4.6 Durch die Wahl des Planungs-Instrumentes "vorhabenbezogener Bebauungsplan" soll sichergestellt<br />

werden, dass die Schaffung von zusätzlichem Baurecht Zweck gebunden auf die o.g. Erfordernisse<br />

h<strong>in</strong> erfolgt. E<strong>in</strong>e Umnutzung der Gebäude und Wohn-E<strong>in</strong>heiten ist damit ausgeschlossen.<br />

Dabei wird neben dem Vorhaben- und Erschließungsplan der Durchführungsvertrag als Steuerungs<strong>in</strong>strument<br />

zur Umsetzung des Vorhabens genutzt. Damit wird erreicht, dass das geplante<br />

Vorhaben umgesetzt wird. Zulässig ist nur das im Durchführungsvertrag beschriebene Vorhaben.<br />

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Um die Möglichkeit zu wahren, das Vorhaben kurzfristig durch Änderungen von Details des Innenraumes<br />

an sich wandelnde Erfordernisse der Nutzung anpassen zu können, werden entsprechende<br />

Detail<strong>in</strong>halte des Vorhaben- und Erschließungsplanes nicht Bestandteil der Satzung.<br />

7.2.4.7 Der redaktionelle Aufbau des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes leitet sich aus der Hierarchie<br />

der Rechtsgrundlagen ab.<br />

7.2.5 Räumlich-strukturelles Konzept<br />

7.2.5.1 Das räumlich-strukturelle Konzept ergibt sich im Wesentlichen aus e<strong>in</strong>er baulich, immissionsschutz-technisch<br />

und funktional s<strong>in</strong>nvollen Anordnung der Gebäude auf dem Grundstück sowie<br />

der städtebaulichen E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung des Vorhabens <strong>in</strong> das Orts- und Landschaftsbild.<br />

7.2.5.2 Die geplante Grünfläche im Norden des Geltungsbereiches soll e<strong>in</strong>e öffentliche Wegeführung von<br />

der südlich gelegenen "Hauptstraße" zu den bebauten Bereichen im nordöstlich des Plangebietes<br />

erlauben.<br />

7.2.6 Planungsrechtliche Vorschriften<br />

7.2.6.1 Die Bestimmung der Art der baulichen Nutzung stellt e<strong>in</strong>en zentralen Punkt des vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes dar. Die Bestimmung erfolgt nicht auf der Grundlage der Vorschriften des<br />

§9 BauGB. Sie ist jedoch stark an die Systematik und Term<strong>in</strong>ologie der Baunutzungsverordnung<br />

(BauNVO) angelehnt. Durch die Festsetzung des Nutzungs-Zweckes "Firma <strong>BFtec</strong>" soll e<strong>in</strong>e dem<br />

Allgeme<strong>in</strong>verständnis zugängliche Zielrichtung vorgegeben werden. Die Art der baulichen Nutzung<br />

wird auf das geplante Vorhaben bezogen festgesetzt. Es wird also e<strong>in</strong>e detaillierte Liste an<br />

zulässigen Nutzungen ausgearbeitet, die explizit an die für die Errichtung und den Betrieb des<br />

Unternehmens angepasst ist. Dies s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere das Büro- und Wohngebäude, die Lagerhalle<br />

mit dazugehörigen Lagerflächen. Außerdem s<strong>in</strong>d Sozialräume für die Angestellten der Firma<br />

"<strong>BFtec</strong>" zulässig. Diese Festsetzungen stehen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em unmittelbaren Zusammenhang mit dem<br />

abzuschließenden Durchführungsvertrag, da e<strong>in</strong>e Zulässigkeit des Vorhabens nur gegeben ist,<br />

wenn der Durchführungsvertrag diese Festsetzungen zum Vertragsgegenstand hat.<br />

7.2.6.2 Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf diejenigen Größen,<br />

die notwendig s<strong>in</strong>d, e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>deutige Abgrenzung des Vorhabens zu gewährleisten.<br />

− Durch die Festsetzung e<strong>in</strong>er zulässigen Grundfläche für die Typen 1 und 2 wird e<strong>in</strong>e von der<br />

Grundstücksgröße unabhängige Zielvorgabe getroffen. Die zulässigen Grundflächen wurden so<br />

festgesetzt, dass das geplante Vorhaben verwirklicht werden kann.<br />

− Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für bauliche Anlagen durch Parkplätze, Zufahrten<br />

etc. zu überschreiten, wird e<strong>in</strong>e s<strong>in</strong>nvolle Voraussetzung getroffen, um den ruhenden<br />

Verkehr aus den öffentlichen Bereichen fern zu halten. Die <strong>in</strong> der Baunutzungsverordnung<br />

(§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungs-Möglichkeit von 50 % ist für e<strong>in</strong> Baugebiet der<br />

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geplanten Art nicht ausreichend. Alle<strong>in</strong> durch die erforderlichen und zulässigen Garagen<br />

und/oder Stellplätze ist <strong>in</strong> der Regel das Überschreitungs-Potenzial ausgeschöpft. Zu berücksichtigen<br />

bleiben alle anderen Nebenanlagen im S<strong>in</strong>ne des § 14 BauNVO (Wege, Terrassen,<br />

Schuppen, Gewächshäuschen, Spielgeräte, Schwimmbecken etc.) sowie unter Umständen unterirdische<br />

Anlagen. E<strong>in</strong>e beliebige Ausdehnung der Überschreitungs-Möglichkeit für alle <strong>in</strong><br />

§ 19 BauNVO genannten Anlagen auf den im Plan festgesetzten Wert würde u.U. zu Fehlentwicklungen<br />

führen, da dann z.B. Grenzgaragen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em nicht vertretbaren Maße zulässig<br />

wären. Die getroffene Regelung sieht e<strong>in</strong>e differenzierte Überschreitungsmöglichkeit vor. Für<br />

die <strong>in</strong> § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO genannten Anlagen besteht auf Grund von § 19 Abs. 4<br />

Satz 2 BauNVO e<strong>in</strong>e Überschreitungsmöglichkeit von 50 % der zulässigen Grundfläche. Für<br />

die <strong>in</strong> den abweichenden Bestimmungen dieser Planung genannten Anlagen besteht e<strong>in</strong>e<br />

weiter gehende Überschreitungsmöglichkeit. Die Kappungs-Grenzen für die e<strong>in</strong>zelnen Nebenanlagen-Typen<br />

s<strong>in</strong>d daher unterschiedlich. E<strong>in</strong>e solche Differenzierung wird zwar <strong>in</strong> § 19<br />

Abs. 4 Satz 2 BauNVO nicht ausdrücklich erwähnt, sie ist jedoch auf Grund der Ausführungen<br />

<strong>in</strong> den e<strong>in</strong>schlägigen Kommentierungen als zulässig anzusehen (vgl. Fickert/Fieseler zu § 19<br />

Rn 23).<br />

− Auf die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße wird verzichtet. Diese Kenngröße ist für die<br />

Vorgabe der Gebäudehöhe wenig aussagefähig, da <strong>in</strong> der Planung Gebäude mit gewerblicher<br />

Nutzung und den damit verbundenen Raumhöhen (Lagerhalle) errichtet werden.<br />

− Die Festsetzung e<strong>in</strong>er Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes über NN schafft e<strong>in</strong>en verb<strong>in</strong>dlichen<br />

Rahmen zur Umsetzung e<strong>in</strong>es breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Sie ist auch für<br />

den Außenstehenden (z.B. Kauf<strong>in</strong>teressenten, Anlieger, etc.) nachvollziehbar und damit kontrollierbar.<br />

Die erzielbaren Raum<strong>in</strong>halte der Gebäude werden auf e<strong>in</strong> konkretes und den Erfordernissen<br />

der gewerblichen Nutzungen entsprechendes Maß festgesetzt.<br />

7.2.6.3 Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) s<strong>in</strong>d auf die Umsetzung des geplanten Vorhabens<br />

abgestimmt. Sie s<strong>in</strong>d so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf<br />

Grund der Nutzungsziffer (zulässige Grundfläche) h<strong>in</strong>ausgehen. Nebenanlagen nach § 14 BauN-<br />

VO sowie nicht überdachte Stellplätze und e<strong>in</strong>e freistehende Werbeanlage s<strong>in</strong>d auch außerhalb<br />

der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) zulässig.<br />

7.2.6.4 Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen<br />

Gründen. Neben den Anforderungen für die e<strong>in</strong>zelnen Baugrundstücke und Gebäude werden<br />

dadurch für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (<strong>in</strong> der Regel neu zu errichtenden)<br />

Anlagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird.<br />

7.2.6.5 Der Vorhabenträger, die Firma "<strong>BFtec</strong>", möchte anfallendes Niederschlagswasser als Brauchwasser<br />

nutzen. Daher ist die Errichtung von unterirdischen Zisternen zulässig. Darüber h<strong>in</strong>aus ist der<br />

anstehende Boden undurchlässig. Die Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers ist daher<br />

nicht möglich. Das anfallende Tagwasser (Dach- und Verkehrsflächen) soll daher über e<strong>in</strong> of-<br />

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fenes Becken- und Muldensystem gesammelt werden und mit Verzögerung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en auf dem<br />

Grundstück mit der Fl.-Nr. 3543 gelegenen Graben abgeleitet werden. Die Hierfür notwendigen<br />

Anlagen müssten <strong>in</strong> Absprache mit dem entsprechenden Eigentümer errichtet werden. Als Alternative<br />

besteht e<strong>in</strong>e Ableitung des anfallenden Tagwassers über e<strong>in</strong>e Anschlussleitung e<strong>in</strong>schließlich<br />

Notüberlauf an die Mischwasserkanalisation, die nördlich des Geltungsbereiches verläuft. Die<br />

Ableitung des anfallenden Tagwassers <strong>in</strong> diesen offenen Graben bietet den Vorteil, dass die<br />

Mischwasserkanalisation nicht zusätzlich durch anfallendes Tagwasser beansprucht würde und<br />

entsprechend der topographischen Lage die Ableitung des anfallenden Tagwassers naturnah gestaltet<br />

würde.<br />

7.2.6.6 Schichten- und Grundwasser <strong>in</strong> die bestehende Mischwasserkanalisation e<strong>in</strong>zuleiten ist unzulässig.<br />

Daher wird anfallendes Dra<strong>in</strong>agewasser zur Aufnahme von Schichten- und Grundwasser gesondert<br />

erfasst und soll über e<strong>in</strong>e eigne Leitung <strong>in</strong> den offenen Graben auf dem Grundstück mit<br />

der Fl.-Nr. 3543 geleitet werden. Es erfolgt entsprechend der vorhandenen Topographie e<strong>in</strong>e naturnahe<br />

Ableitung von Schichten-, Grund- und Dra<strong>in</strong>agewasser.<br />

7.2.6.7 Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoß-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht<br />

ausreichend Flexibilität zur E<strong>in</strong>stellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der<br />

Anreiz verbunden, zur Optimierung des <strong>in</strong>nergebäudlichen Profils e<strong>in</strong>e moderate Höhenlage des<br />

Erdgeschoß-Fußbodens zu wählen. Durch die o.g. Fixierung auf Wand- und Firsthöhen bleiben<br />

Fehlentwicklungen ausgeschlossen.<br />

7.2.7 Infrastruktur<br />

7.2.7.1 E<strong>in</strong>e Trafostation ist nicht erforderlich. Sollte dennoch e<strong>in</strong>e Trafostation erforderlich se<strong>in</strong>, kann auf<br />

Grund des § 14 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) e<strong>in</strong>e solche Nebenanlage <strong>in</strong> der<br />

Ausnahme zugelassen werden, auch wenn im vorhabenbezogenen Bebauungsplan ke<strong>in</strong>e besondere<br />

Fläche hierfür festgesetzt ist.<br />

7.2.7.2 E<strong>in</strong>e Wertstoff-Insel <strong>in</strong>nerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Für den Orts-Teil<br />

s<strong>in</strong>d bereits ausreichend Wertstoff-Inseln an geeigneten Stellen vorhanden.<br />

7.2.8 Verkehrsanb<strong>in</strong>dung und Verkehrsflächen<br />

7.2.8.1 Das auszuweisende Baugebiet grenzt direkt an die "Hauptstraße" und ist über zwei Zufahrten<br />

hervorragend an das überörtliche Verkehrsnetz angebunden. Über die "Hauptstraße" besteht e<strong>in</strong>e<br />

Anb<strong>in</strong>dung an die Bundes-Autobahn7.<br />

7.2.8.2 Die Anb<strong>in</strong>dung an den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestelle "<strong>Oy</strong>,<br />

Prima-Vera" gegeben. Die Bushaltestelle bef<strong>in</strong>det sich ca. 200m südlich des Plangebietes und ist<br />

über e<strong>in</strong>en Fußweg entlang der "Hauptstraße" erreichbar. Die Bushaltestellt wird durch den Regional<br />

Verkehr Allgäu (RVA), die Ostallgäuer Verkehrsgeme<strong>in</strong>schaft (OVG) sie den Regionalbus<br />

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Augsburg (RBA) bedient.<br />

7.2.8.3 E<strong>in</strong> Fuß- und <strong>Fa</strong>hrradweg besteht entlang der "Hauptstraße".<br />

7.2.8.4 Das Grundstück wird über die "Hauptstraße erschlossen. Die "Hauptstraße" ist gleichzeitig e<strong>in</strong>e<br />

Haupterschließungsstraße der Geme<strong>in</strong>de <strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong>. Im S<strong>in</strong>ne der Verkehrs-Sicherheit für den<br />

fließenden Verkehr werden an den Zufahrten vom Vorhabengelände auf die "Hauptstraße" Sichtflächen<br />

festgesetzt.<br />

7.2.8.5 Die <strong>in</strong>nere Erschließung erfolgt über die festgesetzten Baugebiete entsprechend dem Vorhabenund<br />

Erschließungsplanes des Architekturbüros Lugauer. Die Festsetzung von Verkehrsflächen auf<br />

den privaten Grundstücken ist daher nicht notwendig.<br />

7.2.9 Gebäudetypen<br />

Durch die verschiedenen Gebäudetypen wird e<strong>in</strong>e Anpassung bezüglich der e<strong>in</strong>zelnen Kenngrößen<br />

(z.B. Grundfläche und Höhe) an die jeweilige städtebauliche Situation wie folgt erreicht:<br />

− Typ 1 stellt die für die Lagerhallen erforderliche Umsetzbarkeit von kompakter und flächensparender<br />

Bauweise sicher. Auf Grund der zulässigen Gesamthöhe wird gewährleistet, dass e<strong>in</strong>e<br />

dass die geplanten Lagerhallen umgesetzt werden können.<br />

− Die für den Typ 2 festgesetzten Rahmenbed<strong>in</strong>gungen s<strong>in</strong>d speziell auf das geplante Büro- und<br />

Geschäftsgebäude mit <strong>in</strong>tegrierter Wohnnutzung zugeschnitten. Die maximale Gesamthöhe<br />

wurde so gewählt, dass e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> die Landschaft erfolgt.<br />

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8 Begründung – Umweltbericht (§2 Abs.4 und §2a<br />

Satz2 Nr.2 BauGB und Anlage zu §2 Abs.4 und<br />

§2a BauGB) sowie Abarbeitung der E<strong>in</strong>griffsregelung<br />

des §1a BauGB, Konzept zur Grünordnung<br />

8.1 E<strong>in</strong>leitung (Nr.1 Anlage zu §2 Abs.4 sowie §2a BauGB)<br />

8.1.1 Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />

"<strong>Oy</strong> - Hauptstraße Süd - Firma <strong>BFtec</strong>" (Nr.1a Anlage zu §2 Abs.4 sowie §2a<br />

BauGB)<br />

8.1.1.1 Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird e<strong>in</strong>e Baufläche "Firma <strong>BFtec</strong>" am südlichen<br />

Rand des Hauptortes <strong>Oy</strong> ausgewiesen.<br />

8.1.1.2 Das Plangebiet grenzt südlich an e<strong>in</strong> Autohaus an und wird momentan als Intensivgrünland genutzt.<br />

Nordöstlich des Gebietes bef<strong>in</strong>det sich e<strong>in</strong>e Hecke aus Laubgehölzen, an die sich e<strong>in</strong><br />

Wohngebiet mit kle<strong>in</strong>en Betrieben des Beherbergungsgewerbes (Ferienwohnungen) anschließt.<br />

Im Süden liegen weitere landwirtschaftlich genutzte Flächen. Westlich wird das Plangebiet durch<br />

die "Hauptstraße" abgegrenzt, die dem Ortsteil <strong>Oy</strong> als Ortsdurchfahrt dient. Jenseits dieser Straße<br />

liegen e<strong>in</strong> Wohnhaus und das Betriebsgelände der Primavera Life GmbH.<br />

8.1.1.3 Die überplanten Flächen werden im rechtsgültigen Flächennutzungsplan mit <strong>in</strong>tegriertem Landschaftsplan<br />

der Geme<strong>in</strong>de <strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong> als Flächen für die Landwirtschaft sowie – im nordwestlichen<br />

Teil – als gemischte Baufläche und Grünfläche zur Ortsrande<strong>in</strong>grünung dargestellt. Nordöstlich<br />

angrenzend ist e<strong>in</strong> kartiertes Biotop nachrichtlich übernommen. Entlang der südwestlich<br />

angrenzenden Hauptstraße ist e<strong>in</strong>e Allee dargestellt. Da die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />

getroffenen Festsetzungen und Gebiets-E<strong>in</strong>stufungen mit den Darstellungen des gültigen<br />

Flächennutzungsplanes nicht übere<strong>in</strong>stimmen, ist e<strong>in</strong>e Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.<br />

Diese erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. §8 Abs.3 BauGB).<br />

8.1.1.4 Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient dazu, der Firma <strong>BFtec</strong> die Verlegung ihres Firmenstandorts<br />

von Philippsthal <strong>in</strong> Osthessen nach <strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong> im Allgäu zu ermöglichen. Geplant<br />

s<strong>in</strong>d die Errichtung e<strong>in</strong>es Büro- und Geschäftsgebäudes mit <strong>in</strong>tegrierter Wohnnutzung, e<strong>in</strong>er zweiteiligen<br />

Lagerhalle, Lagerflächen sowie den notwendigen Stellplätzen, Zufahrten und Hofflächen.<br />

8.1.1.5 Der gewählte Standort ist auf Grund der angrenzenden gewerblichen Nutzungen, der guten Verkehrsanb<strong>in</strong>dung<br />

sowie wegen der Lage am Ortsrand mit Aussicht auf die Berge (Wohnnutzung)<br />

für die vorgesehene Nutzung <strong>in</strong> h<strong>in</strong>reichendem Maß geeignet.<br />

8.1.1.6 Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "<strong>Oy</strong> - Hauptstraße Süd - Firma <strong>BFtec</strong>" ist e<strong>in</strong>e Umweltprüfung<br />

gem. §2 Abs.4 BauGB durchzuführen sowie e<strong>in</strong> Umweltbericht gem. §2a Satz2<br />

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Nr.2 BauGB sowie Anlage zu §2 Abs.4 und §2a BauGB zu erstellen.<br />

8.1.1.7 Der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich von 1.650m² erfolgt vollständig auf e<strong>in</strong>er externen<br />

Fläche der Gemarkung <strong>Mittelberg</strong> (Teilfläche der Fl.-Nr.5418).<br />

8.1.1.8 Der Bedarf an Grund und Boden (Geltungsbereich) beträgt <strong>in</strong>sgesamt 0,53ha, davon entfallen<br />

0,33ha auf die Baufläche"<strong>BFtec</strong>", 0,02ha auf Verkehrsflächen und 0,02ha auf Grünflächen.<br />

8.1.2 Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen (Nr.1b Anlage zu §2 Abs.4 sowie<br />

§2a BauGB)<br />

8.1.2.1 Regionalplan:<br />

Nach dem Regionalplan der Region Allgäu (Karte1 "Raumstruktur") liegt <strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong> als Kle<strong>in</strong>zentrum<br />

im Allgeme<strong>in</strong>en ländlichen Raum. In der Karte3 "Landschaft und Erholung" ist östlich<br />

von <strong>Mittelberg</strong> das landschaftliche Vorbehaltsgebiet Nr.15 "Rottachberg und Umgebung des Rottachsees"<br />

dargestellt; nördlich bzw. nordöstlich der Autobahn liegen die landschaftlichen Vorbehaltsgebiete<br />

Nr.13 ("Iller Vorberge (Kempter Wald)") und Nr.11 ("Wertachtal und Wertachschlucht").<br />

Ke<strong>in</strong>es dieser Gebiete ist von der Planung betroffen.<br />

8.1.2.2 Flächennutzungsplan mit <strong>in</strong>tegriertem Landschaftsplan (rechtsgültig mit Bekanntmachung der<br />

Genehmigung vom 19.<strong>01</strong>.1996):<br />

Die überplanten Flächen werden im rechtsgültigen Flächennutzungsplan mit <strong>in</strong>tegriertem Landschaftsplan<br />

der Geme<strong>in</strong>de <strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong> als Flächen für die Landwirtschaft sowie – im nordwestlichen<br />

Teil – als gemischte Baufläche und Grünfläche zur Ortsrande<strong>in</strong>grünung dargestellt. Nordöstlich<br />

angrenzend ist e<strong>in</strong> kartiertes Biotop nachrichtlich übernommen. Entlang der südwestlich<br />

angrenzenden Hauptstraße ist e<strong>in</strong>e Allee dargestellt. Da die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />

getroffenen Festsetzungen und Gebiets-E<strong>in</strong>stufungen mit den Darstellungen des gültigen<br />

Flächennutzungsplanes nicht übere<strong>in</strong>stimmen, ist e<strong>in</strong>e Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.<br />

Diese erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. §8 Abs.3 BauGB).<br />

8.1.2.3 Natura2000-Gebiete (§1 Abs.6 Nr.7 Buchst.b BauGB):<br />

Das nächste FFH-Gebiet liegt etwa 1,5km nordöstlich ("Kempter Wald mit Oberem Rottachtal",<br />

Nr.8228-3<strong>01</strong>). Es ist von der Planung nicht betroffen.<br />

8.1.2.4 Weitere Schutzgebiete/Biotope:<br />

− Schutzgebiete für Natur und Landschaft liegen nicht <strong>in</strong> räumlicher Nähe zum Plangebiet. Das<br />

nächste Landschaftsschutzgebiet bef<strong>in</strong>det sich im Bereich des o. g. FFH-Gebietes etwa 800 m<br />

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nordöstlich ("Schwarzenberger Weiher mit W<strong>in</strong>termoos und Sennenmoos", Nr. 421.<strong>01</strong>). Unmittelbar<br />

nordöstlich angrenzend liegt das gem. § 30BNatSchG kartierte Biotop "Hecke am<br />

südlichen Ortsrand von <strong>Oy</strong>" (Nr. 8328-<strong>01</strong>41-0<strong>01</strong>). Rund 70 m weiter südöstlich bef<strong>in</strong>det sich<br />

das kartierte Biotop "Nasswiese SO <strong>Oy</strong>" (Nr. 8328-1064-000).<br />

− Wasserschutzgebiete s<strong>in</strong>d von der Planung nicht betroffen. Die nächsten festgesetzten Wasserschutzgebiete<br />

("<strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong>") liegen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Entfernung von rund 2 km im Nordosten bzw.<br />

etwa 2,2 km im Westen.<br />

8.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung<br />

nach §2 Abs.4 Satz1 BauGB (Nr.2 Anlage zu §2 Abs.4 sowie §2a BauGB)<br />

8.2.1 Bestandsaufnahme der e<strong>in</strong>schlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, e<strong>in</strong>schließlich<br />

der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich bee<strong>in</strong>flusst<br />

werden (Nr.2a Anlage zu §2 Abs.4 und §2a BauGB)<br />

8.2.1.1 Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; §1 Abs.6 Nr.7<br />

Buchst.a BauGB):<br />

Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes s<strong>in</strong>d die Naturnähe, Empf<strong>in</strong>dlichkeit und der Vernetzungsgrad<br />

der betrachteten Lebensräume sowie das Vorkommen geschützter oder gefährdeter Arten<br />

bzw. Biotope.<br />

− Beim Plangebiet handelt es sich um <strong>in</strong>tensiv genutztes Grünland am südlichen Ortsrand von<br />

<strong>Oy</strong>. Im Norden grenzt das Betriebsgelände e<strong>in</strong>es Autohauses an; im Westen bef<strong>in</strong>den sich die<br />

Hauptstraße und anschließend e<strong>in</strong> Wohnhaus sowie das Betriebsgelände der Primavera Life<br />

GmbH. Weiter südlich liegen ebenfalls Wiesenflächen.<br />

− Die Mähwiese ist der e<strong>in</strong>zige im Plangebiet vorkommende Lebensraumtyp. Auf Grund der <strong>in</strong>tensiven<br />

landwirtschaftlichen Nutzung der Fläche (häufiges Befahren, häufige Mahd, Ausbr<strong>in</strong>gung<br />

von Dünger und Pflanzenschutzmitteln, E<strong>in</strong>saat von Arten des Dauergrünlands) ist deren<br />

Artenvielfalt begrenzt. Der Vegetationsbestand wird überwiegend von Fettwiesenarten (Futtergräser<br />

und -kräuter) und Stickstoffanzeigern dom<strong>in</strong>iert. In Bezug auf die <strong>Fa</strong>una hat die Fläche<br />

vorwiegend als Teil des Nahrungshabitats, z.B. von Vögeln, e<strong>in</strong>e Bedeutung.<br />

− Nordwestlich angrenzend bef<strong>in</strong>det sich auf e<strong>in</strong>em Geländerücken e<strong>in</strong>e dichte, vorwiegend aus<br />

Spitzahorn und Esche bestehende Hecke mit e<strong>in</strong>em Strauchmantel aus Weißdorn, Hasel,<br />

Kreuzdorn, Pfaffenhütchen, Wildrose und Traubenkirsche. Die naturnah ausgebildete Hecke<br />

bietet vielen Kle<strong>in</strong>lebewesen (z.B. Insekten) e<strong>in</strong>en Lebensraum und kann von Vögeln zur Brut<br />

sowie zur Nahrungssuche genutzt werden. In diesem Bereich kann daher von e<strong>in</strong>er größeren<br />

biologischen Vielfalt ausgegangen werden.<br />

− E<strong>in</strong>e botanische und/oder faunistische Bestandsaufnahme wurde nicht durchgeführt, da es <strong>in</strong>nerhalb<br />

des Plangebietes ke<strong>in</strong>erlei H<strong>in</strong>weise auf besondere Artenvorkommen (Arten der "Ro-<br />

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ten Liste", gesetzlich geschützte Arten, lokal oder regional bedeutsame Arten) gibt und diese<br />

auf Grund der <strong>in</strong>tensiven Nutzung auch nicht zu erwarten s<strong>in</strong>d. Die Bedeutung der Fläche für<br />

das Schutzgut ist <strong>in</strong>sgesamt ger<strong>in</strong>g.<br />

8.2.1.2 Schutzgut Boden und Geologie (§1 Abs.6 Nr.7 Buchst.a BauGB):<br />

Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes s<strong>in</strong>d die Funktionen des Bodens als Standort für Kulturpflanzen<br />

und für natürliche Vegetation, als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf sowie als Filter<br />

und Puffer für Schadstoffe. Auch die Empf<strong>in</strong>dlichkeit des Bodens, der Natürlichkeitsgrad des Bodenprofils<br />

und der geologischen Verhältnisse sowie eventuell vorhandene Altlasten werden als<br />

Beurteilungskriterien herangezogen. Darüber h<strong>in</strong>aus wird die Eignung der Flächen für e<strong>in</strong>e Bebauung<br />

bewertet.<br />

− Aus geologischer Sicht gehört das Plangebiet zu den Allgäuer Molasse-Vorbergen. Gemäß geologischer<br />

Karte (M 1:500.000) s<strong>in</strong>d im Gebiet würmzeitliche Jungmoränen-Ablagerungen zu<br />

erwarten. Diese weisen im Allgeme<strong>in</strong>en ger<strong>in</strong>ge bis mäßige oder (stark) variable Durchlässigkeiten<br />

auf. Bei dem überplanten Grundstück handelt es sich um e<strong>in</strong>e ehemalige Geländemulde,<br />

die durch Auffüllung mit Erdaushub auf das jetzige Niveau modelliert wurde.<br />

− Zu der Errichtung der Lager- und des Bürogebäudes auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 3549<br />

(Gemarkung <strong>Mittelberg</strong>) wurde von der ICP Ingenieurgesellschaft Dipl.-Geol. Brüll, Prof.<br />

Czurda & Coll. mbH (Geologen und Ingenieure für Wasser und Boden), Altusried, e<strong>in</strong>e Baugrunduntersuchung<br />

durchgeführt (Gutachten vom 18.02.<strong>2<strong>01</strong>3</strong>, Nr. 1302<strong>01</strong>). Als unterste<br />

Schicht wurden dabei eiszeitliche Moränenablagerungen aufgeschlossen (gemischtkörniger<br />

Boden aus kiesigem Schluff bis stark schluffigem Kies, mit tonigen und sandigen Anteilen,<br />

sowie e<strong>in</strong>gelagerten Ste<strong>in</strong>en und Blöcken). Nach oben geht die Moräne <strong>in</strong> steife, darüber weiche<br />

Talfüllungen über, welche den Talgrund der ehemaligen Geländesenke wiedergeben. Die<br />

Zusammensetzung von Talfüllung und Moräne ist ähnlich, die Übergänge s<strong>in</strong>d unscharf. In<br />

der am Nordwesteck des Grundstücks durchgeführten Bohrung war die Talfüllung von organischem<br />

Moorboden und Torf <strong>in</strong> ca. 1,3 m Schichtstärke überdeckt. Mit Moorboden muss auch<br />

an anderen, mit den Aufschlüssen nicht erfassten Bereichen gerechnet werden. Die vorgenannten<br />

natürlichen Böden werden von e<strong>in</strong>er Auffüllung überdeckt, die bis <strong>in</strong> Tiefen von<br />

1,4 m bis maximal 5,0 m erkundet wurde. Die Auffüllung besteht vorwiegend aus m<strong>in</strong>eralischem<br />

Erdaushub sowie dar<strong>in</strong> unregelmäßig e<strong>in</strong>geschalteten organischen Lagen. Vere<strong>in</strong>zelt<br />

s<strong>in</strong>d Ziegel- und Betonreste enthalten, H<strong>in</strong>weise auf altlastenrelevante E<strong>in</strong>lagerungen wurden<br />

nicht festgestellt. Die Schichtenfolge wird von e<strong>in</strong>er 10 cm bis 25 cm mächtigen Oberbodenschicht<br />

abgeschlossen. Die Böden aus Talfüllung, Moorboden und Auffüllung s<strong>in</strong>d allesamt<br />

von weicher Konsistenz und ger<strong>in</strong>ger Durchlässigkeit. Sie haben daher nur e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>ge Bedeutung<br />

für die Grundwasserneubildungsrate.<br />

− Im größten Teil des Plangebietes handelt sich um offene bzw. unversiegelte Bodenflächen, die<br />

landwirtschaftlich genutzt werden (Intensivgrünland). Im Bereich der asphaltierten Hauptstra-<br />

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ße ist der Boden bereits versiegelt, so dass der geologische Untergrund sowie die Böden, die<br />

sich daraus entwickelt haben, nicht mehr <strong>in</strong> ihrer ursprünglichen Form <strong>in</strong> Ersche<strong>in</strong>ung treten.<br />

Das überplante Gebiet zeichnet sich durch e<strong>in</strong>e mittlere Bodenfruchtbarkeit aus und ist daher<br />

e<strong>in</strong> durchschnittlich bedeutender landwirtschaftlicher Ertragsstandort.<br />

− Die Flächen s<strong>in</strong>d aus geologischer Sicht für e<strong>in</strong>e Bebauung geeignet. Auf Grund der <strong>in</strong> der<br />

Vergangenheit erfolgten Geländeauffüllung muss jedoch mit deutlichen Erschwernissen bei der<br />

Ausführung der Baumaßnahmen gerechnet werden.<br />

8.2.1.3 Schutzgut Wasser (§1 Abs.6 Nr.7 Buchst.a BauGB):<br />

Kriterien zur Beurteilung des Schutzguts Wasser s<strong>in</strong>d zum e<strong>in</strong>en die Naturnähe der Oberflächengewässer<br />

(Gewässerstrukturgüte und Gewässergüte), zum anderen die Durchlässigkeit der Grundwasser<br />

führenden Schichten, das Grundwasserdargebot, der Flurabstand des Grundwassers, die<br />

Grundwasserneubildung sowie – abgeleitet aus den genannten Kriterien – die Empf<strong>in</strong>dlichkeit<br />

des Schutzgutes Wasser gegenüber Bee<strong>in</strong>trächtigungen durch das Vorhaben.<br />

− Oberflächengewässer kommen im Plangebiet oder <strong>in</strong> der unmittelbaren Umgebung nicht vor.<br />

− Gemäß der o. g. Baugrunduntersuchung wurde <strong>in</strong>nerhalb der Deckschichten e<strong>in</strong>e deutliche<br />

Durchfeuchtung festgestellt, die auf e<strong>in</strong>gestautes Niederschlagswasser <strong>in</strong>nerhalb der ger<strong>in</strong>g<br />

durchlässigen Böden zurückzuführen ist. Mit Staunässe ist <strong>in</strong> allen Tiefenbereichen unterhalb<br />

der Geländeoberkante zu rechnen. Der Durchlässigkeitsbeiwert (kf-Wert) der anstehenden Böden<br />

liegt unterhalb von 10-7 m/s, d.h. es handelt sich um Flächen ohne Versickerungsleistung.<br />

8.2.1.4 Wasserwirtschaft (Wasser; §1 Abs.6 Nr.7 Buchst.a BauGB):<br />

Die für die Wasserwirtschaft wichtigen Gesichtspunkte s<strong>in</strong>d die Versorgung des Plangebietes mit<br />

Tr<strong>in</strong>kwasser, die Entsorgung von Abwässern, die Ableitung bzw. Versickerung von Niederschlagswasser<br />

sowie eventuell auftretendes Hangwasser oder Hochwasser von angrenzenden Gewässern,<br />

das zu Überflutungsproblemen im Plangebiet führt.<br />

− Momentan fallen im Gebiet ke<strong>in</strong>e Abwässer an.<br />

− Das Niederschlagswasser versickert breitflächig über die belebte Bodenzone bzw. fließt nach<br />

Südosten h<strong>in</strong> ab.<br />

8.2.1.5 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§1 Abs.6 Nr.7 Buchst. a und h<br />

BauGB):<br />

Kriterien zur Beurteilung des Schutzguts s<strong>in</strong>d die Luftqualität sowie das Vorkommen von Kaltluf-<br />

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tentstehungsgebieten und Frischluftschneisen.<br />

− Das Plangebiet liegt <strong>in</strong>nerhalb des Klimabezirks "Schwäbisches Alpenvorland", das generell<br />

durch hohe Niederschläge und kühle Temperaturen gekennzeichnet ist. Die Jahresmitteltemperatur<br />

liegt zwischen 6°C und 7°C. Der Föhn, der als <strong>Fa</strong>llw<strong>in</strong>d von den Alpen kommt, kann<br />

jedoch vor allem im W<strong>in</strong>ter wärmere Luftmassen herantragen. Die mittlere Jahresniederschlagsmenge<br />

ist mit 1.500 mm bis 2.000 mm relativ hoch. Da das Gebiet auf e<strong>in</strong>er Höhe<br />

zwischen 930 m NN und 933 m ü. NN liegt, fällt e<strong>in</strong> großer Teil des Niederschlags als<br />

Schnee.<br />

− Die offenen Flächen des Plangebietes dienen der lokalen Kaltluftproduktion. Die im Gebiet<br />

entstehende Kaltluft fließt der Geländeneigung folgend nach Süden bzw. Südosten h<strong>in</strong> ab und<br />

hat daher ke<strong>in</strong>e Relevanz für die Durchlüftung bebauter Bereiche.<br />

− Es liegen ke<strong>in</strong>e Messdaten zur Luftqualität vor. Aus dem Kfz-Verkehr der angrenzenden Straße<br />

und Betriebsgrundstücke reichern sich <strong>in</strong> ger<strong>in</strong>gem Umfang Schadstoffe <strong>in</strong> der Luft an.<br />

8.2.1.6 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; §1 Abs.6 Nr.7 Buchst.a BauGB):<br />

Kriterien zur Bewertung des Schutzguts s<strong>in</strong>d die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft.<br />

Die E<strong>in</strong>sehbarkeit <strong>in</strong> das Plangebiet, Blickbeziehungen vom Gebiet und angrenzenden Bereichen<br />

<strong>in</strong> die Landschaft sowie die Erholungseignung des Gebietes werden als Nebenkriterien herangezogen.<br />

− <strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong> liegt im Bereich der Allgäuer Molassevoralpen, genauer gesagt im Naturraum<br />

der Iller Vorberge, die von e<strong>in</strong>em ausgeprägten eiszeitlichen Relief geprägt s<strong>in</strong>d. Beim Plangebiet<br />

selbst handelt es sich um e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>tensiv landwirtschaftlich genutzte Fläche <strong>in</strong> südlicher<br />

Ortsrandlage des Hauptortes <strong>Oy</strong>. Im Norden grenzt das Betriebsgelände e<strong>in</strong>es Autohauses an,<br />

im Nordwesten e<strong>in</strong> durch e<strong>in</strong>e vorgelagerte Hecke sehr gut e<strong>in</strong>gegrüntes Wohngebiet. Jenseits<br />

der westlich vorbeiführenden Hauptstraße liegen e<strong>in</strong> ebenfalls gut durch Laubgehölze e<strong>in</strong>gegrüntes<br />

Wohngrundstück sowie das durch e<strong>in</strong>en begrünten Wall von der Straße abgeschirmte<br />

Betriebsgelände der Primavera Life GmbH.<br />

− Die überplante Fläche weist e<strong>in</strong> leichtes Gefälle mit e<strong>in</strong>er Exposition Richtung Südosten auf<br />

und bietet sehr gute Blickbeziehungen zu den Allgäuer Alpen (Reuter Wanne) im Süden sowie<br />

zu den Bergen des Ammergebirges im Osten. Auf Grund der Ortsrandlage und der weitereichenden<br />

Sichtbeziehungen handelt es sich um e<strong>in</strong>en landschaftlich attraktiven Bereich.<br />

− Das gesamte Plangebiet ist bei der Ortse<strong>in</strong>fahrt von Süden (über die Hauptstraße) sehr gut<br />

e<strong>in</strong>sehbar und leicht exponiert. Wegen der landschaftlich schönen Lage kommt dem Gebiet<br />

e<strong>in</strong>e besondere Erholungseignung zu, auch wenn es nicht direkt durch Erholungssuchende genutzt<br />

wird. Diese nehmen die Fläche jedoch als Teil der gesamten Landschaftskulisse wahr.<br />

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8.2.1.7 Schutzgut Mensch (§1 Abs.6 Nr.7 Buchst.c BauGB):<br />

Kriterien zur Beurteilung des Schutzguts s<strong>in</strong>d gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die<br />

Erholungseignung des Gebietes.<br />

− Das Plangebiet wird landwirtschaftlich genutzt. Nutzungskonflikte mit der nördlich des Plangebietes<br />

liegenden Ferienhaussiedlung, welche den Schutzanspruch e<strong>in</strong>es re<strong>in</strong>en Wohngebietes<br />

(WR) hat, liegen bisher nicht vor.<br />

− Für den gesamten Ort hat der Tourismus, vor allem auf Grund des attraktiven Landschaftsbildes,<br />

e<strong>in</strong>e große Bedeutung. Der Ort wird ganzjährig touristisch besucht. Entlang der westlich<br />

an das Plangebiet angrenzenden Hauptstraße verläuft e<strong>in</strong> Wanderweg, der an e<strong>in</strong> vor allem<br />

im Bereich der südlich liegenden Berge ausgedehntes Wanderwegenetz anknüpft. Südlich<br />

führt im W<strong>in</strong>ter e<strong>in</strong>e Langlaufroute vorbei. Dem Plangebiet kommt wegen se<strong>in</strong>er Ortsrandlage<br />

auch für die Naherholung e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>direkte Bedeutung zu.<br />

8.2.1.8 Schutzgut Kulturgüter (§1 Abs.6 Nr.7 Buchst.d BauGB):<br />

Es bef<strong>in</strong>den sich ke<strong>in</strong>e Baudenkmäler im überplanten Bereich. Nach jetzigem Kenntnisstand liegen<br />

auch ke<strong>in</strong>e Bodendenkmäler im Wirkbereich der Planung.<br />

8.2.1.9 Erneuerbare Energien (§1 Abs.6 Nr.7 Buchst.f BauGB):<br />

Im H<strong>in</strong>blick auf e<strong>in</strong>e nachhaltige Energieversorgung ist die Erhöhung des Anteils Erneuerbarer<br />

Energien zur Gew<strong>in</strong>nung von Wärme oder Strom anzustreben. Alternative Energiequellen können<br />

auf umweltschonende Weise e<strong>in</strong>en Beitrag zur langfristigen Energieversorgung leisten.<br />

− Der Bereich weist e<strong>in</strong>e leichte Hanglage mit e<strong>in</strong>er Exposition Richtung Südosten auf.<br />

− Der Bau von Erdwärmesondeanlagen bedarf laut Energieatlas Bayern an dem Standort e<strong>in</strong>er<br />

E<strong>in</strong>zelfallprüfung durch die <strong>Fa</strong>chbehörde, ist also nicht von vornhere<strong>in</strong> ausgeschlossen.<br />

8.2.1.10 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser,<br />

Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kulturgüter (§1 Abs.6 Nr.7 Buchst.i<br />

BauGB):<br />

Soweit Wechselwirkungen zwischen den e<strong>in</strong>zelnen Schutzgütern bestehen, wurden diese bei der<br />

Abarbeitung der e<strong>in</strong>zelnen Schutzgüter angemerkt.<br />

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8.2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung<br />

(Nr.2b Anlage zu §2 Abs.4 und §2a BauGB)<br />

8.2.2.1 Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; §1 Abs.6 Nr.7<br />

Buchst.a BauGB):<br />

− Der Lebensraum der im Bereich des Intensivgrünlandes vorkommenden Tiere und Pflanzen<br />

geht durch die Bebauung und die damit e<strong>in</strong>hergehende Versiegelung verloren. In Folge der<br />

heranrückenden Bebauung wird das angrenzende Biotop <strong>in</strong> gewissem Umfang bee<strong>in</strong>trächtigt.<br />

Die dort lebenden Tiere können durch die vom Betrieb ausgehenden Bewegungen oder durch<br />

Lärm gestört werden. Zwischen dem Biotop und der Bebauung bleibt jedoch als Puffer e<strong>in</strong>e<br />

etwa 25 m breite Wiesenfläche erhalten.yyyZE<br />

− Das Gebiet kann <strong>in</strong> Zukunft e<strong>in</strong>e höhere Artenvielfalt aufweisen. E<strong>in</strong> Teil der Pflanzenarten<br />

wird jedoch höchstwahrsche<strong>in</strong>lich nicht heimisch und/oder standortgerecht se<strong>in</strong>. Auch bei den<br />

Tieren werden vor allem Kulturfolger und Ubiquisten von den Änderungen profitieren. Die<br />

Vielfalt der Lebensräume wird sich erhöhen (Pflanzflächen, Straßenbegleitgrün, teilversiegelte<br />

Bereiche usw.). Die Mehrzahl der neu entstehenden Lebensräume wird jedoch stark anthropogen<br />

bee<strong>in</strong>flusst und aller Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit nach durch hohe Nährstoff-Konzentrationen geprägt<br />

se<strong>in</strong>. Für aus naturschutzfachlicher Sicht besonders wertvolle Arten bieten die neuen Lebensräume<br />

ke<strong>in</strong>en Raum.<br />

− Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und M<strong>in</strong>imierung können das Ausmaß des Lebensraum-Verlustes<br />

reduziert und im Plangebiet weiterh<strong>in</strong> Flächen angeboten werden, die<br />

Tieren und Pflanzen Lebensraum bieten. Auf dem Betriebsgrundstück ist e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>destzahl von<br />

Bäumen zu pflanzen, um die Durchgrünung und damit auch den Lebensraumwert des Baugebietes<br />

zu verbessern. Für die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern s<strong>in</strong>d standortgerechte<br />

heimische Gehölze zu verwenden. Dies verbessert das Lebensraum-Angebot vor allem für<br />

Kle<strong>in</strong>lebewesen und Vögel, denn e<strong>in</strong>heimische Pflanzen bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten.<br />

Ihre Verwendung dient daher auch der Erhaltung oder Verbesserung des Lebensraumes<br />

für Kle<strong>in</strong>lebewesen. Mauern mit e<strong>in</strong>er Höhe über 0,25 m s<strong>in</strong>d unzulässig, um die<br />

Durchlässigkeit des Gebietes für Kle<strong>in</strong>lebewesen zu erhalten und Zerschneidungseffekte zu<br />

verh<strong>in</strong>dern. Nach Betrachtung der Vermeidungs- und M<strong>in</strong>imierungsmaßnahmen kann der<br />

E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> das Schutzgut Arten und Lebensräume <strong>in</strong>sgesamt als ger<strong>in</strong>g bewertet werden.<br />

Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./<br />

– neg./ 0 neutral)<br />

baubed<strong>in</strong>gt<br />

Baustellenverkehr, Betrieb von Baumasch<strong>in</strong>en<br />

Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Staubund<br />

u.U. auch Schadstoffemissionen<br />

Baustellene<strong>in</strong>richtungen, Bodenablage- kle<strong>in</strong>flächiger Verlust von Intensivgrünland –<br />

–<br />

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ungen, Baustraßen<br />

anlagenbed<strong>in</strong>gt<br />

Errichtung der Betriebsgebäude und<br />

Hof- sowie Stellplatzflächen<br />

Erhaltung des Baumes im Norden; Gehölzpflanzungen<br />

auf dem Grundstück<br />

betriebsbed<strong>in</strong>gt<br />

Kunden- und Betriebsverkehr, Gewerbeausübung<br />

Verlust von Grünland als Lebensraum, Bee<strong>in</strong>trächtigung<br />

des benachbarten Biotops durch Heranrücken<br />

der Bebauung (Lärm, Verkle<strong>in</strong>erung der an das Biotop<br />

angrenzenden Wiesenfläche als Nahrungshabitat)<br />

– –<br />

Erhaltung und Schaffung von Ersatzlebensräumen +<br />

u.U. Bee<strong>in</strong>trächtigung scheuer Tiere –<br />

Lichtemissionen Bee<strong>in</strong>trächtigung nachtaktiver Insekten –<br />

8.2.2.2 Schutzgut Boden und Geologie (§1 Abs.6 Nr.7 Buchst.a BauGB):<br />

− Die landwirtschaftlichen Ertragsflächen gehen verloren. Während der Bauzeit wird e<strong>in</strong> großer<br />

Teil der Bodenflächen für Baustellene<strong>in</strong>richtungen und Baustraßen beansprucht sowie durch<br />

Staub- und u.U. auch Schadstoffemissionen belastet. Das neue Bürogebäude soll aufgeständert<br />

werden, so dass es trotz der Hanglange nicht zu e<strong>in</strong>er wesentlichen Veränderung des vorhandenen<br />

Reliefs kommt: Das Gelände läuft – weiterh<strong>in</strong> als Hang erkennbar – unter dem<br />

Bürogebäude h<strong>in</strong>durch. Die durch die weiteren Baukörper und Verkehrsflächen entstehende<br />

Versiegelung führt zu e<strong>in</strong>er weiteren Bee<strong>in</strong>trächtigung der bereits vorbelasteten Böden. In den<br />

versiegelten Bereichen kann ke<strong>in</strong>e der Bodenfunktionen (Standort für Kulturpflanzen, Filter<br />

und Puffer, Ausgleichskörper im Wasserhaushalt) mehr wahrgenommen werden. Auf Grund<br />

der festgesetzten Grundflächen von <strong>in</strong>sgesamt 1.040 m² können <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit den zulässigen<br />

Überschreitungen bis zu 2.600 m² des Plangebietes neu versiegelt werden.<br />

− Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und M<strong>in</strong>imierung können die entstehenden Bee<strong>in</strong>trächtigungen<br />

des Schutzgutes Boden reduziert werden. Für Stellplätze, Zufahrten und andere<br />

untergeordnete Wege s<strong>in</strong>d wasserdurchlässige (versickerungsfähige) Beläge vorgeschrieben,<br />

um die Versiegelung der Freiflächen zu m<strong>in</strong>imieren und damit die Wasseraufnahmefähigkeit<br />

des Bodens weitestgehend zu erhalten.<br />

− Auf Grund der vorhandenen Vorbelastung des Bodens (Auffüllungen) und der vergleichsweise<br />

kle<strong>in</strong>en Größe des Plangebietes ist die E<strong>in</strong>griffsstärke <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit den festgesetzten<br />

Vermeidungs- und M<strong>in</strong>imierungs-Maßnahmen noch als moderat zu bewerten.<br />

Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./<br />

– neg./ 0 neutral)<br />

baubed<strong>in</strong>gt<br />

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Baustellenverkehr, evtl. Unfälle E<strong>in</strong>trag von Schadstoffen –<br />

Lagerung von Baumaterial, Baustellene<strong>in</strong>richtungen<br />

(Wege, Conta<strong>in</strong>er)<br />

Bodenabbau, -aufschüttungen und Bodentransport<br />

anlagenbed<strong>in</strong>gt<br />

Errichtung der Betriebsgebäude und Hofsowie<br />

Stellplatzflächen<br />

partielle Bodenverdichtung, evtl. Zerstörung der<br />

Vegetationsdecke/Freilegen des Oberbodens<br />

stellenweise Bodenverdichtung, Bodenprofil ist<br />

bereits anthropogen verändert, daher ke<strong>in</strong> Verlust<br />

e<strong>in</strong>es naturnahen Bodens<br />

Bodenversiegelung – ursprüngliche Boden-<br />

Funktionen gehen verloren<br />

gesamte Flächenbeanspruchung Verlust offenen belebten Bodens – –<br />

betriebsbed<strong>in</strong>gt<br />

Kunden- und Betriebsverkehr, Gewerbeausübung<br />

E<strong>in</strong>trag von Schadstoffen –<br />

–<br />

–<br />

– –<br />

8.2.2.3 Schutzgut Wasser (§1 Abs.6 Nr.7 Buchst.a BauGB):<br />

− Die geplante gewerbliche Bebauung hat e<strong>in</strong>e Veränderung des Wasserhaushaltes zur Folge.<br />

Die Versickerungsleistung und damit auch die Grundwasserneubildungsrate nehmen ab, da<br />

Flächen versiegelt werden. Die Versiegelung wird <strong>in</strong>sgesamt nicht mehr als etwa 0,26 ha offenen<br />

Boden betreffen, so dass der Wasserhaushalt und die Grundwasserneubildung nicht <strong>in</strong><br />

erheblichem Maße verändert werden. Da die Böden <strong>in</strong>nerhalb des Plangebietes bereits jetzt<br />

nur schwach durchlässig s<strong>in</strong>d, s<strong>in</strong>d die Bee<strong>in</strong>trächtigungen des Schutzgutes Wasser unter Betrachtung<br />

der u. g. Vermeidungs- und M<strong>in</strong>imierungsmaßnahmen <strong>in</strong>sgesamt nicht erheblich.<br />

− Für Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege s<strong>in</strong>d ausschließlich teilversiegelte<br />

(versickerungsfähige) Beläge zulässig, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens soweit<br />

wie möglich zu erhalten und Bee<strong>in</strong>trächtigungen der Grundwasserneubildungsrate zu reduzieren.<br />

Das Entwässerungskonzept sieht vor, das auf den Dach- und Hofflächen des privaten<br />

Baugrundstückes anfallende unverschmutzte Niederschlagswasser <strong>in</strong> e<strong>in</strong> <strong>in</strong>nerhalb der Grünflächen<br />

verlaufendes, offenes Graben- und Beckensystem e<strong>in</strong>zuleiten und von dort gedrosselt<br />

über e<strong>in</strong>e Anschlussleitung e<strong>in</strong>schließlich Notüberlauf <strong>in</strong> die Mischwasserkanalisation abzuleiten.<br />

Alternativ ist die gedrosselte Ableitung des Niederschlagwassers <strong>in</strong> den auf Fl.-Nr. 3543<br />

gelegenen offenen Graben zulässig.<br />

Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./<br />

– neg./ 0 neutral)<br />

baubed<strong>in</strong>gt<br />

Lagerung von Baumaterial/Boden, Baustellene<strong>in</strong>richtungen<br />

(Conta<strong>in</strong>er)<br />

Bodenverdichtung, reduzierte Versickerung<br />

und mehr oberflächiger Abfluss von Niederschlagswasser<br />

–<br />

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anlagenbed<strong>in</strong>gt<br />

Errichtung der Betriebsgebäude und Hof- sowie<br />

Stellplatzflächen<br />

betriebsbed<strong>in</strong>gt<br />

durch Flächenversiegelung reduzierte Versickerung<br />

von Niederschlagswasser im Gebiet,<br />

Verr<strong>in</strong>gerung der Grundwasserneubildungsrate<br />

Kunden- und Betriebsverkehr, Gewerbenutzung Schadstoffe<strong>in</strong>träge –<br />

– –<br />

8.2.2.4 Wasserwirtschaft (Wasser; §1 Abs.6 Nr.7 Buchst.a BauGB):<br />

− Durch die neue Bebauung fallen zukünftig im Gebiet Abwässer an. Das anfallende Schmutzwasser<br />

wird der Verbandskläranlage <strong>Oy</strong> des Abwasserverbandes Kempten (Allgäu) zugeführt.<br />

Die Anlage ist ausreichend dimensioniert.<br />

− Das Niederschlagswasser, das auf den Dach- und Hofflächen des Baugrundstückes anfällt,<br />

wird <strong>in</strong> e<strong>in</strong> <strong>in</strong>nerhalb der Grünflächen verlaufendes, offenes Graben- und Beckensystem e<strong>in</strong>geleitet<br />

und von dort gedrosselt über e<strong>in</strong>e Anschlussleitung e<strong>in</strong>schließlich Notüberlauf der<br />

Mischwasserkanalisation zugeführt. Alternativ ist die gedrosselte Ableitung des Niederschlagwassers<br />

<strong>in</strong> den auf Fl.-Nr. 3543 gelegenen offenen Graben zulässig.<br />

8.2.2.5 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§1 Abs.6 Nr.7 Buchst. a und h<br />

BauGB):<br />

− Die Kaltluftentstehung wird im Plangebiet unterbunden und auf südlich die angrenzenden Offenflächen<br />

beschränkt. Auf Grund der ger<strong>in</strong>gen Anzahl an Baukörpern und der Pflanzung von<br />

Bäumen <strong>in</strong>sbesondere im westlichen Bereich entsteht für das Schutzgut Klima/Luft ke<strong>in</strong>e wesentliche<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigung. Siedlungsrelevante Kaltluftströmungen s<strong>in</strong>d nicht betroffen.<br />

− Bei E<strong>in</strong>haltung der gültigen Wärmestandards und E<strong>in</strong>bau moderner Heizanlagen s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e<br />

erheblichen Umweltauswirkungen durch Schadstoffemissionen zu erwarten. E<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>gfügige<br />

Erhöhung der Vorbelastung umliegender Gebiete durch Abgase des Kunden- und Betriebsverkehrs<br />

ist zwar möglich. Insgesamt ist jedoch ke<strong>in</strong>e erhebliche Verschlechterung der Luftqualität<br />

zu erwarten.<br />

Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./<br />

– neg./ 0 neutral)<br />

baubed<strong>in</strong>gt<br />

Baustellenverkehr, Betrieb von Baumasch<strong>in</strong>en Lärm, Freiwerden von Staub und u.U. auch<br />

Schadstoffen (Verkehr, Unfälle)<br />

–<br />

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Textteil mit 61Seiten, <strong>Fa</strong>ssung vom <strong>01</strong>.<strong>07</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong>


anlagenbed<strong>in</strong>gt<br />

Errichtung der Betriebsgebäude und Hofsowie<br />

Stellplatzflächen<br />

mehr Wärmeabstrahlung, weniger Verdunstung,<br />

ungünstigeres Kle<strong>in</strong>klima<br />

Überbauung des Intensivgrünlands Verm<strong>in</strong>derung der Kaltluftproduktion –<br />

Gehölzpflanzungen<br />

betriebsbed<strong>in</strong>gt<br />

Kunden- und Betriebsverkehr, Gewerbeausübung<br />

Verbesserung des Kle<strong>in</strong>klimas (Staubfilterung,<br />

Temperaturausgleich durch Beschattung usw.)<br />

Verkehrsabgase, evtl. Schadstoff-/Staubemissionen<br />

aus dem Gewerbebetrieb<br />

– –<br />

+<br />

–<br />

8.2.2.6 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; §1 Abs.6 Nr.7 Buchst.a BauGB):<br />

− Durch die Errichtung neuer Baukörper erfährt das Landschaftsbild e<strong>in</strong>e gewisse Bee<strong>in</strong>trächtigung,<br />

weil sich der bereits gewerblich geprägte Charakter des südlichen Ortse<strong>in</strong>gangs verstärkt<br />

und der Ortsrand an dieser Stelle weiter nach Süden verlagert wird.<br />

− Durch die getroffenen Festsetzungen wird <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan<br />

sichergestellt, dass die neue Bebauung sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er ansprechenden Architektur<br />

darstellt und e<strong>in</strong>e ausreichende E<strong>in</strong>grünung hergestellt wird (Pflanzgebote). Um den Ortse<strong>in</strong>gangsbereich<br />

möglichst attraktiv zu gestalten, wird entlang der Hauptstraße die Pflanzung e<strong>in</strong>er<br />

Baum-Reihe festgesetzt. Die auch für alle weiteren Pflanzungen festgesetzten Gehölzlisten<br />

tragen dazu bei, die Eigenart des Landschaftsbildes zu schützen und mit Hilfe landschaftstypischer<br />

Gehölz-Arten e<strong>in</strong>e Anb<strong>in</strong>dung des Betriebsgeländes an die Landschaft zu erreichen. Um<br />

landschaftsästhetische Fehlentwicklungen und zu starke Trennwirkungen zu vermeiden, werden<br />

Hecken aus Nadelgehölzen generell ausgeschlossen. Die Pflanzung von nicht <strong>in</strong> der<br />

Pflanzliste festgesetzten Sträuchern wird nur auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen,<br />

um die privaten Freiflächen möglichst naturnah zu gestalten.<br />

Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./<br />

– neg./ 0 neutral)<br />

baubed<strong>in</strong>gt<br />

Baustellene<strong>in</strong>richtungen<br />

anlagenbed<strong>in</strong>gt<br />

Errichtung der Betriebsgebäude und Hofsowie<br />

Stellplatzflächen<br />

temporäre Bee<strong>in</strong>trächtigung des Landschaftsbildes<br />

v. a. bei größeren Baustellen<br />

Vorverlagerung des Ortsrandes <strong>in</strong> Richtung Süden,<br />

jedoch nicht weiter als die östlich und westlich<br />

bereits vorhandene Bebauung; stärkere gewerbliche<br />

Prägung des Ortsrandes<br />

–<br />

–<br />

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E<strong>in</strong>grünung des Betriebsgeländes<br />

betriebsbed<strong>in</strong>gt<br />

Erhaltung bzw. Wiederherstellung e<strong>in</strong>es gut<br />

durchgrünten Ortse<strong>in</strong>gangs- bzw. Siedlungsbildes<br />

Lichtemissionen Lichtabstrahlung <strong>in</strong> die umliegende Landschaft –<br />

+<br />

8.2.2.7 Schutzgut Mensch (§1 Abs.6 Nr.7 Buchst.c BauGB):<br />

− Die <strong>in</strong>tensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen gehen verloren. Dafür wird durch die Planung<br />

die Ansiedelung e<strong>in</strong>es Gewerbebetriebes ermöglicht, wodurch Arbeitsplätze gesichert<br />

werden können.<br />

− Die Wanderwegs- und Langlauf-Verb<strong>in</strong>dungen bleiben erhalten. Die Erlebbarkeit des landschaftlichen<br />

Umfeldes erfährt durch die geplanten Baukörper e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>gfügige Bee<strong>in</strong>trächtigung.<br />

Durch die Gestaltung der Gebäude und die E<strong>in</strong>grünung des Betriebsgeländes ergeben<br />

sich jedoch ke<strong>in</strong>e wesentlichen Verschlechterungen für die Naherholung oder den Tourismus.<br />

− Durch das geplante Vorhaben s<strong>in</strong>d Gewerbelärme<strong>in</strong>wirkungen auf die Umgebungsbebauung<br />

zu erwarten. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde e<strong>in</strong>e schalltechnische Untersuchung<br />

(Büro Sieber vom 23.05.<strong>2<strong>01</strong>3</strong>) erstellt. Von dem Vorhaben gehen nur tagsüber (06:00<br />

bis 22:00 Uhr) Schallemissionen aus. Die Berechnungen zeigen, dass der zulässige Immissionsrichtwert<br />

der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) für e<strong>in</strong> re<strong>in</strong>es Wohngebiet<br />

(WR) an der nördlich des Vorhabens gelegenen Ferienhaussiedlung um m<strong>in</strong>destens<br />

24 dB(A) unterschritten wird. Durch das geplante Vorhaben der Firma <strong>BFtec</strong> GmbH s<strong>in</strong>d daher<br />

ke<strong>in</strong>e lärmbed<strong>in</strong>gten Nutzungskonflikte zu erwarten.<br />

Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./<br />

– neg./ 0 neutral)<br />

baubed<strong>in</strong>gt<br />

Baustellenverkehr, Lieferung und Ablagerung<br />

von Baumaterial, Betrieb von Baumasch<strong>in</strong>en<br />

anlagenbed<strong>in</strong>gt<br />

Errichtung der Betriebsgebäude und Hofsowie<br />

Stellplatzflächen<br />

betriebsbed<strong>in</strong>gt<br />

Kunden- und Betriebsverkehr, Gewerbeausübung<br />

Belastung durch Lärm und Erschütterungen,<br />

Freiwerden von Staub und u.U. auch Schadstoffen<br />

(Verkehr, Unfälle)<br />

Ansiedelung e<strong>in</strong>es Gewerbebetriebes, Sicherung<br />

von Arbeitsplätzen und Steuere<strong>in</strong>nahmen<br />

Belastung durch Verkehrs- und/oder Betriebslärm,<br />

Verkehrsabgase<br />

–<br />

++<br />

–<br />

8.2.2.8 Schutzgut Kulturgüter (§1 Abs.6 Nr.7 Buchst.d BauGB):<br />

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Da im überplanten Bereich nach jetzigem Kenntnisstand ke<strong>in</strong>e Kulturgüter vorhanden s<strong>in</strong>d, entsteht<br />

ke<strong>in</strong>e Bee<strong>in</strong>trächtigung. Sollten während der Bauausführung, <strong>in</strong>sbesondere bei Erdarbeiten<br />

und Arbeiten im Bereich von Keller, Gründung und Fundamenten Funde (beispielsweise Scherben,<br />

Metallteile, Knochen) und Befunde (z. B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschichten) entdeckt werden,<br />

ist das Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten, und/oder die örtliche Untere<br />

Denkmalschutzbehörde unverzüglich zu benachrichtigen.<br />

8.2.2.9 Erneuerbare Energien (§1 Abs.6 Nr.7 Buchst.f BauGB):<br />

− Auf Grund der Topografie ist e<strong>in</strong>e Ausrichtung zukünftiger Baukörper zur nahezu optimalen Errichtung<br />

von Sonnenkollektoren <strong>in</strong> Ost-West-Ausrichtung möglich.<br />

− Die Möglichkeit der alternativen Nutzung von Erdwärme muss bei Bedarf gesondert geprüft<br />

werden. Bisher ist e<strong>in</strong>e solche Nutzung nicht vorgesehen.<br />

8.2.2.10 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser,<br />

Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kulturgüter (§1 Abs.6 Nr.7 Buchst.i<br />

BauGB):<br />

Im vorliegenden Planungsfall s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e erheblichen Effekte auf Grund von Wechselwirkungen<br />

zwischen den e<strong>in</strong>zelnen Schutzgütern zu erwarten.<br />

8.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung der Planung<br />

(Nr.2b Anlage zu §2 Abs.4 und §2a BauGB)<br />

8.2.3.1 Bei Nicht-Durchführung der Planung bleibt das <strong>in</strong>tensiv genutzte Grünland als landwirtschaftlicher<br />

Ertragsstandort sowie als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erhalten. An der biologischen<br />

Vielfalt und dem Vorkommen bestimmter Arten <strong>in</strong>nerhalb sowie im Umfeld des Plangebietes ändert<br />

sich nichts. Es ist ke<strong>in</strong>e Veränderung der vorkommenden Böden und der geologischen Verhältnisse<br />

sowie des Wasserhaushaltes und der Grundwasserneubildung zu erwarten. Das Gebiet<br />

wird nicht an die Ver- und Entsorgungsleitungen angeschlossen und bleibt unbebaut. Damit bleiben<br />

auch die Luftaustausch-Bahnen sowie die Luftqualität unverändert. Es ergibt sich ke<strong>in</strong>e Veränderung<br />

h<strong>in</strong>sichtlich der Kaltluftentstehung. Das Landschaftsbild, die Erholungseignung sowie<br />

die Auswirkungen auf den Menschen bleiben unverändert. Es bestehen weiterh<strong>in</strong> ke<strong>in</strong>e Nutzungskonflikte.<br />

Wie auch bei Durchführung der Planung bleiben die Schutzgebiete, Biotope und ihre<br />

Verbundfunktion unverändert. H<strong>in</strong>sichtlich des Schutzgutes Kulturgüter ergeben sich ke<strong>in</strong>e Veränderungen.<br />

Bei Nicht-Durchführung der Planung s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e zusätzlichen Energiequellen nötig. Die<br />

bestehenden Wechselwirkungen erfahren ke<strong>in</strong>e Veränderung.<br />

8.2.3.2 Auch wenn bei Nicht-Durchführung der Planung die bestehenden Nutzungen vorerst erhalten<br />

bleiben, können langfristig Änderungen e<strong>in</strong>treten, die sich nutzungsbed<strong>in</strong>gt (z.B. Grünlandum-<br />

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uch zum Maisanbau), aus großräumigen Vorgängen (z.B. Klimawandel) oder <strong>in</strong> Folge der natürlichen<br />

Dynamik (z.B. Populationsschwankungen, fortschreitende Sukzession) ergeben. Diese<br />

auch bisher schon möglichen Änderungen s<strong>in</strong>d aber nur schwer oder nicht prognostizierbar. Zudem<br />

liegen sie außerhalb des E<strong>in</strong>flussbereichs der Geme<strong>in</strong>de; e<strong>in</strong> unmittelbarer Bezug zur vorliegenden<br />

Planung besteht nicht.<br />

8.2.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verr<strong>in</strong>gerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/<br />

Abarbeitung der E<strong>in</strong>griffsregelung des §1a BauGB, Konzept zur Grünordnung<br />

(Nr.2c Anlage zu §2 Abs.4 sowie §2a BauGB):<br />

8.2.4.1 Die Abarbeitung der Ausgleichspflicht erfolgt auf der Grundlage des Leitfadens zur E<strong>in</strong>griffs-<br />

Regelung <strong>in</strong> der Bauleitplanung des Bayerischen Staatsm<strong>in</strong>isteriums für Landesentwicklung und<br />

Umweltfragen. Die <strong>in</strong> diesem Leitfaden aufgeführte Checkliste (Punkt3.1, Abbildung2) kann<br />

nicht <strong>in</strong> allen Fragen mit "ja" beantwortet werden. Insbesondere die Punkte1.1 und 1.2 (Vorhabenstyp)<br />

s<strong>in</strong>d hiervon betroffen. Es handelt sich nicht um e<strong>in</strong> Wohngebiet und die festgesetzten<br />

Grundflächen (GR) entspricht e<strong>in</strong>er GRZ von mehr als 0,3 se<strong>in</strong>. Daher wird das Regelverfahren<br />

(Vorgehen <strong>in</strong> vier Arbeits-Schritten gem. Punkt3.2) wie nachfolgend dargelegt angewandt.<br />

8.2.4.2 Die Erfassung und Bewertung von Natur und Landschaft erfolgt anhand der Matrix Abb.7 <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung<br />

mit den Listen 1a bis 1c des Anhangs TeilA des o.g. Leitfadens wie folgt:<br />

8.2.4.3 Schutzgut Arten und Lebensräume: Es handelt sich um <strong>in</strong>tensiv genutztes Grünland. Es ergibt sich<br />

hieraus e<strong>in</strong>e Teil-Zuordnung zur Liste 1a, oberer Wert.<br />

E<strong>in</strong>griff Auswirkungen Vermeid.- und M<strong>in</strong>imierungs-Maßnahmen<br />

Bewertung des E<strong>in</strong>griffes<br />

Überbauung von Intensivgrünland<br />

Der Lebensraum "Intensivgrünland"<br />

wird durch die<br />

Überbauung zerstört.<br />

E<strong>in</strong>- und Durchgrünung der<br />

Bebauung; Verwendung<br />

standortgerechter, e<strong>in</strong>heimischer<br />

Gehölzarten<br />

E<strong>in</strong>griff erheblich<br />

8.2.4.4 Schutzgut Boden: Es handelt sich um mit m<strong>in</strong>eralischem Erdaushub aufgefüllte Böden (Auffüllungen<br />

bis <strong>in</strong> Tiefen von 1,4m bis maximal 5m, teils mit e<strong>in</strong>geschalteten organischen Lagen und<br />

vere<strong>in</strong>zelt mit Ziegel- und Betonresten). Auf Grund der sich hieraus ergebenden Vorbelastung<br />

ergibt sich e<strong>in</strong>e Teil-Zuordnung zur Liste 1a, oberer Wert.<br />

E<strong>in</strong>griff Auswirkungen Vermeid.- und M<strong>in</strong>imierungs-Maßnahmen<br />

Bewertung des E<strong>in</strong>griffes<br />

Versiegelung bisher offener<br />

Oberflächen<br />

Im Bereich der Überbauung<br />

f<strong>in</strong>det e<strong>in</strong> Bodenabtrag statt.<br />

teilversiegelte Beläge<br />

E<strong>in</strong>griff erheblich<br />

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Die Bodenfunktionen gehen<br />

vollständig verloren.<br />

8.2.4.5 Schutzgut Wasser: Es handelt sich um Flächen ohne Versickerungsleistung (ger<strong>in</strong>g durchlässige<br />

Böden, die <strong>in</strong> allen Tiefenbereichen unter der Geländeoberfläche zu Staunässe neigen). Es ergibt<br />

sich hieraus e<strong>in</strong>e Teil-Zuordnung zur Liste 1a, oberer Wert.<br />

E<strong>in</strong>griff Auswirkungen Vermeid.- und M<strong>in</strong>imierungs-Maßnahmen<br />

Bewertung des E<strong>in</strong>griffes<br />

Versiegelung von Bodenflächen<br />

Verm<strong>in</strong>derung der Grundwasser-Neubildung<br />

und Erhöhung<br />

des Oberflächen-<br />

Abflusses<br />

Sammlung und gedrosselte<br />

Ableitung des anfallenden<br />

Niederschlagswassers <strong>in</strong> den<br />

Mischwasserkanal und/oder<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>en benachbart liegenden<br />

offenen Graben; Verwendung<br />

wasserdurchlässiger<br />

Beläge<br />

E<strong>in</strong>griff unerheblich: Das gesamte<br />

im Bereich der geplanten<br />

Bebauung anfallende<br />

Niederschlagswasser wird<br />

gedrosselt abgeleitet. Die<br />

Versickerungsleistung der<br />

überplanten Flächen ist bereits<br />

sehr ger<strong>in</strong>g.<br />

8.2.4.6 Schutzgut Klima und Luft: Es handelt sich um Flächen ohne kle<strong>in</strong>klimatisch wirksame Luftaustauschbahnen.<br />

Es ergibt sich hieraus e<strong>in</strong>e Teil-Zuordnung zur Liste 1a, oberer Wert.<br />

E<strong>in</strong>griff Auswirkungen Vermeid.- und M<strong>in</strong>imierungs-Maßnahmen<br />

Bewertung des E<strong>in</strong>griffes<br />

Überbauung bisher offener<br />

Bodenflächen<br />

E<strong>in</strong>schränkung der Kaltluftbildung<br />

Planung weniger Baukörper;<br />

Aufständerung des Bürogebäudes<br />

(Kaltluftabfluss darunter<br />

möglich); Pflanzung<br />

von Gehölzen auf dem Betriebsgrundstück<br />

Nach Betrachtung der Vermeidungs-<br />

und M<strong>in</strong>imierungs-Maßnahmen<br />

wird der<br />

E<strong>in</strong>griff als unerheblich e<strong>in</strong>gestuft,<br />

da die Klimafunktionen<br />

von den von Bebauung<br />

freigehaltenen Flächen sowie<br />

den vorgesehenen Gehölz-<br />

Pflanzungen gewährleistet<br />

werden.<br />

8.2.4.7 Schutzgut Landschaftsbild: Es handelt sich um e<strong>in</strong>e strukturarme Wiesenfläche am bisherigen<br />

Ortsrand. Nordöstlich grenzt e<strong>in</strong>e Feldhecke, im Norden das kaum e<strong>in</strong>gegrünte Betriebsgelände<br />

e<strong>in</strong>es Autohauses an. Es ergibt sich hieraus e<strong>in</strong>e Teil-Zuordnung zur Liste 1b, unterer Wert.<br />

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E<strong>in</strong>griff Auswirkungen Vermeid.- und M<strong>in</strong>imierungs-Maßnahmen<br />

Bewertung des E<strong>in</strong>griffes<br />

Bau e<strong>in</strong>es Bürogebäudes und<br />

e<strong>in</strong>er zweiteiligen Lagerhallen<br />

<strong>in</strong> gut e<strong>in</strong>sehbarer Hanglage<br />

am südlichen Ortsrand<br />

Zusätzliche Baukörper verlagern<br />

den Ortsrand weiter<br />

nach Süden und führen zu<br />

e<strong>in</strong>er stärker gewerblichen<br />

Prägung.<br />

max. 6,50 m bzw. 8,00 m<br />

hohe Baukörper; E<strong>in</strong>grünung<br />

durch Baumpflanzungen <strong>in</strong>sbesondere<br />

entlang der Ortse<strong>in</strong>gangsstraße<br />

E<strong>in</strong>griff unerheblich: Die zusätzlichen<br />

Baukörper fügen<br />

sich <strong>in</strong> die Landschaft sowie<br />

die umgebende Gebäudekulisse<br />

e<strong>in</strong>. Durch die E<strong>in</strong>grünung<br />

an allen Randbereichen<br />

werden die Gebäudekanten<br />

aufgelockert.<br />

8.2.4.8 Auf Grund der o. g. Teil-Zuordnungen ergibt sich e<strong>in</strong>e Gesamt-Zuordnung zur Liste 1a, oberer<br />

Wert, das heißt, es handelt sich um e<strong>in</strong> Gebiet ger<strong>in</strong>ger Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild<br />

(KategorieI).<br />

8.2.4.9 Die Erfassung der Auswirkungen des E<strong>in</strong>griffs und die Weiterentwicklung der Planung erfolgt anhand<br />

der Matrix Abb.7 <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit der Liste2 des Anhangs TeilB des o. g. Leitfadens wie<br />

folgt: Es handelt sich um e<strong>in</strong> Gebiet mit der E<strong>in</strong>griffs-Schwere des TypsA, da der Versiegelungsbzw.<br />

Nutzungsgrad als hoch e<strong>in</strong>zustufen ist. Die festgesetzte GRZ ist größer als 0,35 (im Durchschnitt).<br />

8.2.4.10 Zur Vermeidung bzw. M<strong>in</strong>imierung von Bee<strong>in</strong>trächtigungen von Natur und Landschaft dienen folgende<br />

Maßnahmen (Konzept zur Grünordnung):<br />

− E<strong>in</strong>- und Durchgrünung des Vorhabensgebietes durch Baumpflanzungen und Erhaltung des<br />

Laubbaumes im Bereich der geplanten Grünfläche im Norden (planungsrechtliche Festsetzungen,<br />

Schutzgut Arten- und Lebensräume, Schutzgut Landschaftsbild)<br />

− E<strong>in</strong>saat der Fläche unterhalb der geplanten Baumreihe an der Straße mit e<strong>in</strong>er kräuter- und<br />

wildblumenreichen Saatgutmischung zur Verbesserung der Lebensraumqualität für Kle<strong>in</strong>lebewesen<br />

(planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten- und Lebensräume)<br />

− naturnahe Gestaltung der Pflanzungen durch Verwendung standortgerechter, e<strong>in</strong>heimischer<br />

Gehölze (Festsetzung von Pflanzlisten, Schutzgut Arten- und Lebensräume)<br />

− Ausschluss von Nadelhecken (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Landschaftsbild)<br />

− E<strong>in</strong>schränkungen zu Werbeanlagen im H<strong>in</strong>blick auf deren Größe und Gestaltung (bauordnungsrechtliche<br />

Vorschriften, Schutzgut Landschaftsbild)<br />

− Schutz des Landschaftsbildes mittels Betonung der im südlichen Plangebiet gelegenen topographischen<br />

Kante durch angepasste Situierung des Büro- und Wohngebäudes; weitestgehende<br />

Erhaltung des vorhandenen Geländereliefs durch Aufständerung dieses Gebäudes; anspre-<br />

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chende Gestaltung des Gebäudes (Außenwände des Obergeschosses gegenüber dem Erdgeschoss<br />

zurückversetzt; Flachdach als städtebauliches Pendant zum Flachdach des gegenüberliegenden<br />

Hauptgebäudes der Firma Primavera Life GmbH)<br />

− Reduzierung des Versiegelungsgrades und dadurch Erhaltung der Wasseraufnahmefähigkeit<br />

des Bodens durch Verwendung versickerungsfähiger Beläge (planungsrechtliche Festsetzungen,<br />

Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser)<br />

8.2.4.11 Das Ermitteln des Umfangs der erforderlichen Ausgleichsflächen erfolgt anhand der Matrix Abb.7<br />

des o.g. Leitfadens. Auf Grund der o.g. Zuordnungen <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit den umfangreichen Vermeidungs-<br />

und M<strong>in</strong>imierungs-Maßnahmen ergibt sich e<strong>in</strong> Kompensationsfaktor von 0,5 (Feld BI,<br />

oberer Wert). Bei e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>griffs-Fläche von 3.296m 2 ergibt sich daraus e<strong>in</strong>e erforderliche Ausgleichsfläche<br />

von 1.648m 2 . In der nachfolgenden Auflistung s<strong>in</strong>d die e<strong>in</strong>zelnen Teilflächen sowie<br />

deren Summe aufgelistet:<br />

Teilgebiete Feld Kompensationsfaktor<br />

Fläche (m 2 )<br />

erforderliche<br />

Ausgleichsfläche<br />

(m 2 )<br />

Grünland/Planung Baufläche "<strong>BFtec</strong>" A I 0,5 3.296 1.648<br />

Grünland/Planung Öffentliche Grünfläche – – 224 0<br />

bestehende Straße (Hauptstraße) – – 1.797 0<br />

Summe 5.317 1.648<br />

8.2.4.12 Die Auswahl geeigneter Flächen und naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen erfolgt auf der<br />

Grundlage des Anhanges TeilC des o.g. Leitfadens. Die Ausgleichsfläche ist Teil e<strong>in</strong>er größeren<br />

Ökokontofläche, die sich etwa 1km östlich des E<strong>in</strong>griffsgebietes bef<strong>in</strong>det und die Wiesenstreifen<br />

beidseitig e<strong>in</strong>es Grabens umfasst (Teilfläche2 des kartierten Biotops "Grabensystem mit Gehölzsaum<br />

östlich <strong>Oy</strong>", Nr.8328-0046). Die Ökokontofläche grenzt südlich an das Sennenmoos an<br />

(Teil des Landschaftsschutzgebietes "Schwarzenberger Weiher mit W<strong>in</strong>termoos und Sennenmoos"<br />

sowie gemäß §30 BNatSchG kartiertes Biotop "Südliches Sennenmoos-Flurbezeichnung 'Moos'"<br />

(Nr.8328-0047-0<strong>01</strong>)). Die Wiese südlich des Baches bzw. Grabens ist momentan als Intensivgrünland<br />

ausgebildet, die Fläche nördlich des Baches ist als Feuchtwiese anzusprechen. Der Bach<br />

selbst ist begradigt und e<strong>in</strong>getieft und weist nur e<strong>in</strong> lückiges Ufergehölz auf. Das Entwicklungsziel<br />

für die südlich des Baches liegende Fläche ist e<strong>in</strong>e Extensivwiese, die als Pufferstreifen zu dem<br />

Gewässer dienen soll. Nördlich des Baches wird die Entwicklung e<strong>in</strong>er Streuwiese angestrebt. Der<br />

Bach selbst soll naturnäher gestaltet werden. Für die Fläche existiert e<strong>in</strong> Maßnahmenkonzept von<br />

Hofmann & Dietz – Architektur|Landschaftsplanung|Stadtplanung (Stand Oktober 2<strong>01</strong>2).<br />

Das Konzept sieht auch Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserhaushaltes auf den angrenzen-<br />

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den Flurstücken vor, um im gesamten Bereich wieder e<strong>in</strong>e stärkere Verb<strong>in</strong>dung zwischen Bach<br />

und Aue herzustellen. Da aktuell jedoch nicht alle angestrebten Flurstücke verfügbar s<strong>in</strong>d, kann<br />

voraussichtlich nicht e<strong>in</strong> Anrechenfaktor von 1,0 für die diesem Bebauungsplan zugeordnete Teilfläche<br />

(Teil der Fl. Nr.5418) angesetzt werden. Dies ist mit der Unteren Naturschutzbehörde noch<br />

abzustimmen. Das Flurstück5418 umfasst <strong>in</strong>sgesamt 6.599m². Für das vorliegenden Vorhaben<br />

ergibt sich e<strong>in</strong> Ausgleichsbedarf von 1.650m². Die nicht für den vorliegenden Bebauungsplan<br />

benötigte Fläche wird <strong>in</strong> das Ökokonto der Geme<strong>in</strong>de <strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong> e<strong>in</strong>gebucht.<br />

8.2.4.13 Folgende Maßnahmen s<strong>in</strong>d auf der Fläche vorgesehen (siehe auch Tabelle zu den Ausgleichsflächen<br />

sowie Maßnahmenskizze unter Punkt "Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum<br />

Ausgleich im S<strong>in</strong>ne des §1a Abs.3 BauGB an anderer Stelle gemäß §9 Abs.1a Satz2 BauGB<br />

(externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen)"):<br />

− Der Pufferstreifen südlich des Bachlaufes soll durch regelmäßige Mahd mit Entfernen des<br />

Mähguts ausgehagert werden. Anschließend erfolgt e<strong>in</strong>e extensive Wiesennutzung.<br />

− Passive Bachrenaturierung: abschnittsweise Pflanzung von autochthonen Ufergehölzen, Zulassen<br />

von Uferabbrüchen und Laufverlagerungen; Sohlstabilisierung zur Verh<strong>in</strong>derung weiterer<br />

E<strong>in</strong>tiefung durch E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gen von Sedimentationsfallen (Fichtenkrone mit Beastung); Entwicklung<br />

e<strong>in</strong>es breiten Uferhochstauden-Saums.<br />

− Die Feuchtwiese im Norden soll durch Sohlanhebung des Bachlaufes und Verschluss evtl. vorhandener<br />

Dra<strong>in</strong>agerohre wiedervernässt werden. Sie soll durch zweimal jährliche Mahd mit<br />

Abtransport des Mähguts so lange gepflegt werden, bis die Vegetation sich zielgemäß entwickelt<br />

hat. Anschließend wird die Fläche nur e<strong>in</strong>mal jährlich (ab August) gemäht. Auf die Ausbr<strong>in</strong>gung<br />

von m<strong>in</strong>eralischem oder organischem Dünger und den E<strong>in</strong>satz von Bioziden ist zu<br />

verzichten.<br />

8.2.4.14 Die vorgesehenen Maßnahmen kompensieren die Bee<strong>in</strong>trächtigungen wie folgt:<br />

Der Verlust von Lebensraum (Intensivgrünland) wird durch die Schaffung vielfältigerer Lebensräume<br />

(extensiv genutzte Feucht- und Nasswiesen) ausgeglichen. Die Anpflanzung von Gehölzen<br />

führt zu e<strong>in</strong>er Strukturanreicherung im Bereich des Bachlaufes.<br />

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8.2.4.15 Tabelle zu den Ausgleichsflächen<br />

Ausgleichsflächen<br />

Lage der<br />

Flächen<br />

Bestands-Situation der<br />

Flächen<br />

angestrebte Maßnahme oder<br />

Nutzung<br />

Ausgleichsfläche<br />

<strong>in</strong> m 2<br />

Teilfläche der Fl.-Nr. 5418<br />

der Gemarkung <strong>Mittelberg</strong><br />

extern<br />

<strong>in</strong>tensiv genutztes Grünland;<br />

strukturarmer, e<strong>in</strong>getiefter<br />

Bachlauf;<br />

Feuchtwiese<br />

Aushagerung und Wiedervernässung<br />

des Intensivgrünlands südlich<br />

des Bachs, Entwicklung e<strong>in</strong>er<br />

Extensivwiese als Puffer zu dem<br />

angrenzenden Gewässer; am<br />

Bachlauf: Initialpflanzung Ufergehölze,<br />

Förderung der Entwicklung<br />

von Hochstaudenfluren,<br />

Sohlstabilisierung; Extensivierung<br />

und Wiedervernässung der<br />

Feuchtwiese nördlich des Baches<br />

zur Entwicklung e<strong>in</strong>er Streuwiese<br />

1.650<br />

Summe 1.650<br />

8.2.4.16 Ergebnis: Der Ausgleichsbedarf wird damit vollständig abgedeckt. Zur Sicherung der o.g. angestrebten<br />

Maßnahmen oder Nutzungen s<strong>in</strong>d entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan getroffen,<br />

deren E<strong>in</strong>haltung und Umsetzung zw<strong>in</strong>gend s<strong>in</strong>d. Zusätzlich s<strong>in</strong>d vertragliche Vere<strong>in</strong>barungen<br />

auf der Grundlage des §12 Abs.1 BauGB (Durchführungsvertrag) zu treffen.<br />

8.2.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Nr.2d Anlage zu §2 Abs.4 und §2a BauGB)<br />

8.2.5.1 Standortalternativen: Für den überplanten Bereich bestanden von Seiten des Vorhabenträgers<br />

konkrete Anfragen. E<strong>in</strong> Vorteil des gewählten Standortes ist zum e<strong>in</strong>en die Vorbelastung der Bodenflächen<br />

durch Auffüllungen, d.h. es werden ke<strong>in</strong>e naturnahen Böden zerstört. Zudem ist die<br />

Fläche leicht über die Hauptstraße anzub<strong>in</strong>den, weshalb ke<strong>in</strong>e weiteren aufwändigen Erschließungsmaßnahmen<br />

notwendig s<strong>in</strong>d. Im Norden und Südwesten grenzen bereits Gewerbebetriebe<br />

an. Lärmkonflikte mit dem östlich angrenzenden Wohngebiet s<strong>in</strong>d gemäß der schalltechnischen<br />

Untersuchung nicht zu erwarten.<br />

8.2.5.2 Planungsalternativen: Für die Gestaltung der Gebäude wurden von Seiten des Vorhabenträgers<br />

bzw. des Architekten verschiedene Alternativen erarbeitet. Die ursprünglich vorgesehene Lagerhalle<br />

im Norden wurde im Laufe der Planung durch e<strong>in</strong>e aus zwei separaten Baukörpern bestehende<br />

Halle ersetzt, um im Ortse<strong>in</strong>gangsbereich ke<strong>in</strong>e zu lange geschlossene Gebäudefront zu erzeugen.<br />

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8.3 Zusätzliche Angaben (Nr.3 Anlage zu §2 Abs.4 sowie §2a BauGB)<br />

8.3.1 Beschreibung der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung (Nr.3a<br />

Anlage zu §2 Abs.4 und §2a BauGB):<br />

8.3.1.1 Vom Büro Sieber wurde e<strong>in</strong>e Bestandsaufnahme mit Fotodokumentation durchgeführt.<br />

8.3.1.2 Verwendete Grundlagen für die Beurteilung der Schutzgüter und die Erarbeitung der grünordnerischen<br />

Maßnahmen war das Heft "Der Umweltbericht <strong>in</strong> der Praxis – Leitfaden zur Umweltprüfung<br />

<strong>in</strong> der Bauleitplanung" der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsm<strong>in</strong>isterium des Innern.<br />

8.3.1.3 Die Abarbeitung der E<strong>in</strong>griffsregelung erfolgt nach dem Leitfaden zur E<strong>in</strong>griffs-Regelung <strong>in</strong> der<br />

Bauleitplanung des Bayerischen Staatsm<strong>in</strong>isteriums für Landesentwicklung und Umweltfragen.<br />

8.3.1.4 Folgende umweltbezogene Informationen lagen vor bzw. wurden als Grundlage verwendet:<br />

− Ergebnisvermerk des Term<strong>in</strong>s zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB<br />

am 18.<strong>01</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong> im Landratsamt Oberallgäu, Sonthofen (mit Stellungnahmen der Unteren<br />

Immissionsschutzbehörde, der Unteren Naturschutzbehörde, des Wasserwirtschaftsamtes<br />

Kempten (Allgäu) sowie des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten (Allgäu),<br />

Bereich Landwirtschaft)<br />

− Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "<strong>Oy</strong> - Hauptstraße<br />

Süd - Firma <strong>BFtec</strong>" des Büros Sieber <strong>in</strong> der <strong>Fa</strong>ssung vom 23.05.<strong>2<strong>01</strong>3</strong><br />

− Baugrunduntersuchung zur Errichtung e<strong>in</strong>es Lager- und e<strong>in</strong>es Bürogebäudes auf dem Grundstück<br />

Fl.-Nr. 3549, Hauptstraße, <strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong> der ICP Ingenieurgesellschaft Dipl.-Geol.<br />

Brüll, Prof. Czurda & Coll. mbH (Geologen und Ingenieure für Wasser und Boden), Altusried,<br />

vom 18.02.<strong>2<strong>01</strong>3</strong> (Gutachten-Nr. 1302<strong>01</strong>)<br />

8.3.1.5 Der bei Umsetzung der Bebauung anfallende Abfall wird sachgerecht entsorgt bzw. wiederverwertet.<br />

Die Entsorgung der Abfälle erfolgt über den Zweckverband für Abfallwirtschaft Kempten (ZAK).<br />

8.3.2 Schwierigkeiten bei Zusammenstellung der Angaben (Nr.3a Anlage zu §2 Abs.4 und<br />

§2a BauGB):<br />

8.3.2.1 Zum Zeitpunkt der Planaufstellung lagen ke<strong>in</strong>e Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der<br />

Angaben vor.<br />

8.3.3 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt<br />

bei der Durchführung der Planung (Nr.3b Anlage zu §2 Abs.4 und §2a BauGB, §4c<br />

BauGB):<br />

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8.3.3.1 Die Maßnahmen zur Reduzierung der Auswirkungen auf die Umwelt s<strong>in</strong>d durch planungsrechtliche<br />

Festsetzungen gesichert.<br />

8.3.3.2 Die Ausführung der Vermeidungs-, M<strong>in</strong>imierungs- und Kompensationsmaßnahmen wird von der<br />

Geme<strong>in</strong>de <strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong> erstmalig e<strong>in</strong> Jahr nach Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />

bzw. Erschließung und Bebauung des Grundstückes durch Ortsbesichtigung geprüft.<br />

Hierbei sollte auch überprüft werden, ob nach der Umsetzung des Bebauungsplanes unvorhergesehene<br />

nachteilige Umweltauswirkungen <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> den angrenzenden geschützten Biotopen<br />

aufgetreten s<strong>in</strong>d. Gegebenenfalls ist von der Geme<strong>in</strong>de zu klären, ob geeignete Maßnahmen<br />

zur Abhilfe ergriffen werden können. Da die Geme<strong>in</strong>de darüber h<strong>in</strong>aus ke<strong>in</strong> eigenständiges Umweltüberwachungssystem<br />

betreibt, ist sie auf entsprechende Informationen der zuständigen Umweltbehörden<br />

angewiesen.<br />

8.3.4 Zusammenfassung (Nr.3c Anlage zu §2 Abs.4 und §2a BauGB):<br />

8.3.4.1 Es handelt sich um e<strong>in</strong>e Baufläche "<strong>BFtec</strong>" mit zulässigen Grundflächenzahlen (GR) von <strong>in</strong>sgesamt<br />

1.040m². Vorgesehen s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong> Büro- und Geschäftsgebäude (mit <strong>in</strong>tegrierter Wohnnutzung),<br />

e<strong>in</strong>e zweiteilige Lagerhalle sowie die notwendigen Stellplätze und Hofflächen.<br />

8.3.4.2 Der überplante Bereich umfasst 0,53ha.<br />

8.3.4.3 Schutzgebiete für Natur und Landschaft liegen nicht <strong>in</strong> räumlicher Nähe zum Plangebiet. Das<br />

nächste FFH-Gebiet liegt etwa 1,5km nordöstlich ("Kempter Wald mit Oberem Rottachtal"). Das<br />

nächste Landschaftsschutzgebiet bef<strong>in</strong>det sich im Umfeld dieses FFH-Gebietes etwa 800m nordöstlich<br />

("Schwarzenberger Weiher mit W<strong>in</strong>termoos und Sennenmoos"). Unmittelbar nordöstlich<br />

angrenzend liegt das gem. § 30BNatSchG kartierte Biotop "Hecke am südlichen Ortsrand von<br />

<strong>Oy</strong>". Rund 70m weiter südöstlich bef<strong>in</strong>det sich das kartierte Biotop "Nasswiese SO <strong>Oy</strong>". Die<br />

nächsten festgesetzten Wasserschutzgebiete ("<strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong>") liegen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Entfernung von<br />

rund 2km im Nordosten bzw. etwa 2,2km im Westen. Ke<strong>in</strong>es der Schutzgebiete oder Biotope ist<br />

von der Planung betroffen.<br />

8.3.4.4 Das Plangebiet liegt am südlichen Rand des Hauptortes <strong>Oy</strong> und wird momentan als Intensivgrünland<br />

genutzt. Es grenzt südlich an e<strong>in</strong> Autohaus an. Nordöstlich des Gebietes bef<strong>in</strong>det sich e<strong>in</strong>e<br />

Hecke aus Laubgehölzen, an die sich e<strong>in</strong> Wohngebiet mit kle<strong>in</strong>en Betrieben des Beherbergungsgewerbes<br />

(Ferienwohnungen) anschließt. Im Süden liegen landwirtschaftlich genutzte Flächen.<br />

Westlich wird der Bereich durch die "Hauptstraße" abgegrenzt, die dem Ortsteil <strong>Oy</strong> als Ortsdurchfahrt<br />

dient. Jenseits dieser Straße liegen e<strong>in</strong> Wohnhaus sowie das Betriebsgelände der Primavera<br />

Life GmbH. Das Gelände fällt nach Südosten h<strong>in</strong> ab. Die Böden des Plangebietes unterliegen<br />

durch <strong>in</strong> der Vergangenheit vorgenommene Geländeauffüllungen bereits e<strong>in</strong>er Vorbelastung. Der<br />

überplante Bereich hat für den Naturhaushalt e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>ge und für das Landschaftsbild auf Grund<br />

der Ortsrandlage und der weiten E<strong>in</strong>sehbarkeit e<strong>in</strong>e mittlere Bedeutung. Die Durchführung der<br />

Planung wirkt sich vor allem auf das Schutzgut Mensch auf Grund von Immissions-Konflikten<br />

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(Wohngebiet <strong>in</strong> der Nähe e<strong>in</strong>es neu anzusiedelnden Gewerbebetriebes) sowie auf das Schutzgut<br />

Landschaftsbild (Bebauung <strong>in</strong> Ortsrandlage, Bee<strong>in</strong>trächtigung von Sichtbeziehungen) aus. Bei<br />

Nicht-Durchführung der Planung bleibt das <strong>in</strong>tensiv genutzte Grünland erhalten.<br />

8.3.4.5 Die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und M<strong>in</strong>imierung be<strong>in</strong>halten hauptsächlich folgende<br />

Punkte: E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung der geplanten Baukörper <strong>in</strong> die Landschaft durch e<strong>in</strong>e gute E<strong>in</strong>- und Durchgrünung<br />

des Grundstücks mittels Baumpflanzungen und E<strong>in</strong>saaten; naturnahe Gestaltung der<br />

Pflanzungen durch Verwendung standortgerechter, e<strong>in</strong>heimischer Gehölze und Ausschluss von<br />

Nadelhecken; Reduzierung des Versiegelungsgrades und dadurch Erhaltung der Wasseraufnahmefähigkeit<br />

des Bodens durch Verwendung versickerungsfähiger Beläge; E<strong>in</strong>schränkungen zu<br />

Werbeanlagen im H<strong>in</strong>blick auf deren Größe und Gestaltung; weitestgehende Erhaltung des vorhandenen<br />

Geländereliefs durch Aufständerung des südlichen Gebäudes.<br />

8.3.4.6 Die Abarbeitung der E<strong>in</strong>griffsregelung des §1a BauGB erfolgt nach dem Regelverfahren des Leitfadens<br />

zur E<strong>in</strong>griffs-Regelung <strong>in</strong> der Bauleitplanung des Bayerischen Staatsm<strong>in</strong>isteriums für Landesentwicklung<br />

und Umweltfragen. Die Maßnahmen zum Ausgleich des E<strong>in</strong>griffs erfolgen auf e<strong>in</strong>er<br />

externen Ausgleichsfläche auf e<strong>in</strong>er Teilfläche der Fl.-Nr.5418 der Gemarkung <strong>Mittelberg</strong>. Der<br />

erforderliche Ausgleichsbedarf beträgt 1.650m² und kann durch folgende Maßnahmen vollständig<br />

abgedeckt werden: Entwicklung von feuchtem bis nassen Extensivgrünland; Ufergehölzpflanzungen<br />

und Sohlstabilisierung an e<strong>in</strong>em Bachlauf.<br />

8.3.4.7 Die Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei der Durchführung<br />

der Planung (Abs.3b Anlage zu §2 Abs.4 und §2a BauGB) s<strong>in</strong>d durch planungsrechtliche<br />

Festsetzungen gesichert.<br />

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9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil<br />

9.1 Örtliche Bauvorschriften<br />

9.1.1 Umfang der getroffenen Vorschriften<br />

Durch die o.g. Beschränkung bei den örtlichen Bauvorschriften wird entsprechend den Vorstellungen<br />

des Vorhabenträgers angepasst und auf e<strong>in</strong> M<strong>in</strong>imum reduziert. Darüber h<strong>in</strong>aus werden bl<strong>in</strong>kende<br />

Werbeanlagen ausgeschlossen, um e<strong>in</strong>e Bee<strong>in</strong>trächtigung des Umfeldes zu vermeiden.<br />

9.1.2 Abstandsflächen<br />

Für die Abstandsflächen werden <strong>in</strong> jedem <strong>Fa</strong>ll die Regelungen des Art.6 Abs.5 Satz1 und 2<br />

BayBO zu Grunde gelegt. Dies ist s<strong>in</strong>nvoll, um Bee<strong>in</strong>trächtigungen der Belichtungs- und Belüftungs-Situation<br />

speziell <strong>in</strong> Bezug auf die flexible Handhabung der überbaubaren Grundstücksflächen<br />

zu vermeiden.<br />

9.1.3 Stellplätze und Garagen<br />

Die Vorschriften zur Anzahl der Stellplätze werden als Ergänzung der gesetzlichen Vorschriften<br />

und als e<strong>in</strong>e auf die <strong>in</strong>dividuelle Bedarfs-Situation zugeschnittene Regelung festgesetzt. Es ist<br />

zum e<strong>in</strong>en beabsichtigt, e<strong>in</strong> Bürogebäude mi e<strong>in</strong>er Fläche von ca. 430m² zu errichten. Hierfür<br />

werden <strong>in</strong>nerhalb des Vorhaben- und Erschließungsplanes ausreichend Stellplätze dargestellt.<br />

Hierbei wurden die gesetzlichen Vorschriften zu Grunde gelegt. Für die geplante Wohnnutzung<br />

wurde festgesetzt, dass je Wohne<strong>in</strong>heit zwei Stellplätze nachzuweisen. Diese Regelung wurde getroffen<br />

auf Grund der allgeme<strong>in</strong> gestiegenen Motorisierung und der zu erwartenden Bevölkerungs-Struktur<br />

e<strong>in</strong> erhöhter Stellplatzbedarf vorliegt. Darüber h<strong>in</strong>aus dient die Festsetzung um<br />

Fehlentwicklungen im überplanten Bereich zu vermeiden.<br />

9.1.4 E<strong>in</strong>friedungen<br />

Mit der Beschränkung der E<strong>in</strong>friedungen wird die Verträglichkeit zum Orts- und Landschaftsbild<br />

gewahrt. Es werden daher nur Zäune aus Drahtgeflecht oder Drahtgitter und Hecken zugelassen.<br />

Ebenfalls wird die maximale Höhe auf 2,00m begrenzt, damit der Ortse<strong>in</strong>gang des Orts-Teiles<br />

"<strong>Oy</strong>" nicht durch e<strong>in</strong>e "Wand" bee<strong>in</strong>trächtigt wird. Auch müssen jedwede E<strong>in</strong>friedungen gegenüber<br />

der öffentlichen Verkehrsfläche um m<strong>in</strong>d. 1,50m zurück versetzt werden, damit im W<strong>in</strong>ter<br />

ausreichend Fläche für den Schneeräumdienst zur Verfügung steht.<br />

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9.1.5 Werbeanlagen<br />

Durch die Beschränkung der Größe und der Art der Werbeanlagen wird verh<strong>in</strong>dert, dass e<strong>in</strong>e Bee<strong>in</strong>trächtigung<br />

der unmittelbaren Anwohner sowie der landschaftsoptischen Situation entsteht.<br />

Die Werbeanlagen sollten entsprechend der landschaftlichen Umgebung zurückhaltend gestaltet<br />

werden. E<strong>in</strong> Bezug zur Größe der geplanten Anlagen sollte gewahrt bleiben. Der Begriff der Werbeattrappe<br />

umfasst lebensgroße und übergroße Nachbildungen von Waren oder Markenzeichen,<br />

die zu Werbezwecken auf dem Firmengelände errichtet werden soll (z.B. Schokoladen-Kuh, Eistüte).<br />

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10 Begründung – Sonstiges<br />

10.1 Umsetzung der Planung<br />

10.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung<br />

E<strong>in</strong>e Veränderungssperre ist nicht erforderlich.<br />

Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) s<strong>in</strong>d nicht erforderlich und nicht<br />

geplant. Der Flächenerwerb für die Geme<strong>in</strong>de beschränkt sich auf die öffentlichen Grünflächen.<br />

10.1.2 Wesentliche Auswirkungen<br />

Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgeme<strong>in</strong>dliche Situation s<strong>in</strong>d auf Grund der begrenzten<br />

Größe der zu bebauenden Flächen nicht erkennbar. Die <strong>in</strong>frastrukturellen E<strong>in</strong>richtungen s<strong>in</strong>d geeignet,<br />

die zusätzlichen E<strong>in</strong>wohner bzw. E<strong>in</strong>richtungen zu versorgen.<br />

10.1.2.1 Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit e<strong>in</strong>er ger<strong>in</strong>gen E<strong>in</strong>buße an der Erlebbarkeit der<br />

freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der<br />

getroffenen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflächen) s<strong>in</strong>d diese<br />

Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten.<br />

10.1.3 Durchführungsvertrag<br />

10.1.3.1 Im Durchführungsvertrag werden u.a. Regelungen zu den Durchführungsfristen sowie zur Kostenübernahme<br />

getroffen.<br />

10.2 Erschließungsrelevante Daten<br />

10.2.1 Kennwerte<br />

10.2.1.1 Fläche des Geltungsbereiches: 0,53ha<br />

10.2.1.2 Flächenanteile:<br />

Nutzung der Fläche Fläche <strong>in</strong> ha Anteil an der Gesamtfläche<br />

Baufläche als Firma <strong>BFtec</strong> 0,33 62,2 %<br />

Sonstige öffentliche Verkehrsflächen 0,18 33,6 %<br />

Öffentliche Grünflächen 0,02 4,2 %<br />

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10.2.1.3 Verhältnis von Erschließungsfläche zur Nettobaufläche (<strong>in</strong>nerhalb des Baugebietes): 33%<br />

10.2.2 Erschließung<br />

10.2.2.1 Abwasserbeseitigung durch Anschluss an die geme<strong>in</strong>dliche Kläranlage<br />

10.2.2.2 Wasserversorgung durch Anschluss an das Netz der E-G <strong>Mittelberg</strong><br />

10.2.2.3 Die Löschwasserversorgung wird durch e<strong>in</strong>e entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen<br />

<strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit e<strong>in</strong>er ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt.<br />

10.2.2.4 Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der E-G <strong>Mittelberg</strong><br />

10.2.2.5 Müllentsorgung durch den Zweckverband für Abfallwirtschaft Kempten(Allgäu) (ZAK)<br />

10.2.2.6 Durch die vorhabenbezogenen Bebauungsplan "<strong>Oy</strong> - Hauptstraße Süd - Firma <strong>BFtec</strong>" s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e<br />

weiteren Erschließungsmaßnahmen erforderlich. Die vorhandenen Erschließungsanlagen (Verkehrsflächen,<br />

Versorgungsleitungen, Abwasserleitungen) s<strong>in</strong>d ausreichend dimensioniert und<br />

funktionsfähig.<br />

10.3 Zusätzliche Informationen<br />

10.3.1 Planänderungen<br />

10.3.1.1 Bei der Planänderung vom <strong>01</strong>.<strong>07</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong> fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öffentlichen<br />

Geme<strong>in</strong>derats-Sitzung vom 17.06.<strong>2<strong>01</strong>3</strong> wie folgt Berücksichtigung.<br />

− Anpassung der Festsetzung zur Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes<br />

− Änderung der Festsetzung über die zulässigen Werbeanlagen auf den für die Bebauung vorgesehenen<br />

Flächen<br />

− Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung<br />

− redaktionelle Änderungen und Ergänzungen<br />

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11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen<br />

Ausschnitt aus dem Regionalplan<br />

Allgäu, Karte<br />

Raumstruktur; Darstellung<br />

als Kle<strong>in</strong>zentrum<br />

Ausschnitt aus dem FIS-<br />

Naturmit den gemäß § 30<br />

BNatSchG kartierten Biotopen;<br />

Darstellung des<br />

E<strong>in</strong>leitungspunktes (blauer<br />

Punkt) <strong>in</strong> den offenen<br />

Graben auf dem Grundstück<br />

mit der Fl.-Nr. 3543<br />

im Bezug auf die Lage<br />

des Geltungsbereiches<br />

(orange umkreist)<br />

Auszug aus dem rechstgültigen<br />

Flächennutzungsplan<br />

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12 Begründung – Bilddokumentation<br />

Blick <strong>in</strong> Richtung Norden;<br />

im H<strong>in</strong>tergrund ist das<br />

Autohaus "AHD Allradhaus"<br />

zu sehen<br />

Blick <strong>in</strong> Richtung Nord-<br />

Osten auf die bestehende<br />

Verkehrs<strong>in</strong>sel, den bestehenden<br />

Baum und Heckenstrukturen<br />

<strong>in</strong>nerhalb<br />

des Plangebietes sowie<br />

das Autohaus "AHD Allradhaus"<br />

im H<strong>in</strong>tergrund<br />

Blick von Westen auf das<br />

südliche Plangebiet; die<br />

bestehenden Baum- und<br />

Heckenstrukturen liegen<br />

außerhalb des Geltungsbereiches;<br />

im Vordergrund<br />

ist die "Hauptstraße" dargestellt<br />

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Blick <strong>in</strong> Richtung Osten;<br />

das Ortsausgangsschild<br />

wird mit Realisierung der<br />

Maßnahme <strong>in</strong> Richtung<br />

Süden versetzt<br />

Blick vom Plangebiet <strong>in</strong><br />

Richtung Süd-Westen;<br />

das Flachdach der Firma<br />

"Prima-Vera" ist im H<strong>in</strong>tergrund<br />

sichtbar<br />

Blick <strong>in</strong> Richtung Süd-<br />

Osten vom Plangebiet; im<br />

Vordergrund ist die bewegte<br />

Topographie des<br />

Plangebietes zu sehen<br />

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13 Verfahrensvermerke<br />

13.1 Aufstellungsbeschluss (gem.§2 Abs.1 BauGB)<br />

Der Aufstellungsbeschluss erfolgte <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>deratssitzung vom …………. . Der Beschluss<br />

wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht.<br />

<strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong>, den ………….<br />

……………………………<br />

(Theo Haslach, 1. Bürgermeister)<br />

13.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem.§3 BauGB)<br />

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit öffentlicher Unterrichtung sowie Gelegenheit zur<br />

Äußerung und Erörterung fand am ……… statt (gem. §3 Abs.1 BauGB).<br />

Die öffentliche Auslegung fand <strong>in</strong> der Zeit vom …………. bis …………. (Billigungsbeschluss<br />

vom ………….; Entwurfsfassung vom ………….; Bekanntmachung am<br />

………….) statt (gem. §3 Abs.2 BauGB). Die nach E<strong>in</strong>schätzung der Geme<strong>in</strong>de wesentlichen,<br />

bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wurden ausgelegt.<br />

<strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong>, den ………….<br />

……………………………<br />

(Theo Haslach, 1. Bürgermeister)<br />

13.3 Beteiligung der Behörden (gem.§4 BauGB)<br />

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen e<strong>in</strong>es Term<strong>in</strong>es am<br />

……… unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. §4 Abs.1 BauGB).<br />

Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen e<strong>in</strong>geholt<br />

(gem. §4 Abs.2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom …………. (Entwurfsfassung vom<br />

………….; Billigungsbeschluss vom ……….) zur Abgabe e<strong>in</strong>er Stellungnahme aufgefordert.<br />

<strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong>, den ………….<br />

……………………………<br />

(Theo Haslach, 1. Bürgermeister)<br />

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13.4 Satzungsbeschluss (gem. §10 Abs.1 BauGB)<br />

Der Satzungsbeschluss erfolgte <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>deratssitzung vom …………. über die Entwurfsfassung<br />

vom …………. .<br />

<strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong>, den ………….<br />

……………………………<br />

(Theo Haslach, 1. Bürgermeister)<br />

13.5 Ausfertigung<br />

Hiermit wird bestätigt, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan "<strong>Oy</strong> - Hauptstraße Süd - Firma<br />

<strong>BFtec</strong>" <strong>in</strong> der <strong>Fa</strong>ssung vom ……… dem Satzungsbeschluss des Geme<strong>in</strong>derates vom<br />

……… zu Grunde lag und dem Satzungsbeschluss entspricht.<br />

<strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong>, den ………….<br />

……………………………<br />

(Theo Haslach, 1. Bürgermeister)<br />

13.6 Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. §10 Abs.3 BauGB)<br />

Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Der vorhabenbezogene<br />

Bebauungsplan "<strong>Oy</strong> - Hauptstraße Süd - Firma <strong>BFtec</strong>" ist damit <strong>in</strong> Kraft getreten. Er wird<br />

mit Begründung für jede Person zur E<strong>in</strong>sicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen<br />

Auskunft gegeben.<br />

<strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong>, den ………….<br />

……………………………<br />

(Theo Haslach, 1. Bürgermeister)<br />

13.7 Zusammenfassende Erklärung (gem. §10 Abs.4 BauGB)<br />

Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan "<strong>Oy</strong> - Hauptstraße Süd - Firma <strong>BFtec</strong>" wurde e<strong>in</strong>e zusammenfassende<br />

Erklärung beigefügt über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die<br />

Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden, und aus welchen<br />

Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, <strong>in</strong> Betracht kommenden anderweitigen<br />

Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.<br />

<strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong>, den ………….<br />

……………………………<br />

(Theo Haslach, 1. Bürgermeister)<br />

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Plan aufgestellt am: <strong>07</strong>.06.<strong>2<strong>01</strong>3</strong><br />

Plan geändert am: <strong>01</strong>.<strong>07</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong><br />

Planer:<br />

……………………………<br />

(i.A. C. Remmler)<br />

Büro Sieber, L<strong>in</strong>dau(B)<br />

Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Orig<strong>in</strong>alausfertigungen tragen die<br />

Unterschrift des Planers. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt.<br />

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