2013-07-01 vBP Fa BFtec TEXT - in Oy-Mittelberg
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<strong>Fa</strong>ssung vom <strong>01</strong>.<strong>07</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong><br />
Vorabzug<br />
Geme<strong>in</strong>de <strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong><br />
Vorhabenbezogener Bebauungsplan<br />
"<strong>Oy</strong> – Hauptstraße Süd – Firma <strong>BFtec</strong>"
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Rechtsgrundlagen 3<br />
2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) (mit Angabe der Rechtsgrundlage auf Grund von<br />
§ 9 BauGB und der BauNVO) sowie andere Bestimmungen zur Zulässigkeit der<br />
Vorhaben (auf Grund von § 12 Abs. 3 Satz 2 BauGB ohne Angabe der<br />
Rechtsgrundlage) mit Zeichenerklärung 4<br />
3 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im S<strong>in</strong>ne des §1a Abs.3<br />
BauGB an anderer Stelle gemäß §9 Abs.1a Satz2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/<br />
-maßnahmen) 10<br />
4 Bauordnungsrechtliche Vorschriften(BOV) gemäß §9 Abs.4 BauGB mit<br />
Zeichenerklärung 11<br />
5 H<strong>in</strong>weise und Zeichenerklärung 13<br />
6 Satzung 17<br />
7 Begründung – Städtebaulicher Teil 19<br />
8 Begründung – Umweltbericht (§2 Abs.4 und §2a Satz2 Nr.2 BauGB und Anlage zu<br />
§2 Abs.4 und §2a BauGB) sowie Abarbeitung der E<strong>in</strong>griffsregelung des §1a BauGB,<br />
Konzept zur Grünordnung 29<br />
9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 52<br />
10 Begründung – Sonstiges 54<br />
11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 56<br />
12 Begründung – Bilddokumentation 57<br />
13 Verfahrensvermerke 59<br />
Seite<br />
Seite 2<br />
Geme<strong>in</strong>de <strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong> Vorhabenbezogener Bebauungsplan "<strong>Oy</strong> – Hauptstraße Süd – Firma <strong>BFtec</strong>"<br />
Textteil mit 61Seiten, <strong>Fa</strong>ssung vom <strong>01</strong>.<strong>07</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong>
1 Rechtsgrundlagen<br />
1.1 Baugesetzbuch (BauGB) <strong>in</strong> der <strong>Fa</strong>ssung der Bekanntmachung vom 23.09.2004<br />
(BGBl.I S.2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.<strong>2<strong>01</strong>3</strong><br />
(BGBl.I S.1548)<br />
1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) <strong>in</strong> der <strong>Fa</strong>ssung der Bekanntmachung vom 23.<strong>01</strong>.1990<br />
(BGBl.I S.132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.<strong>2<strong>01</strong>3</strong><br />
(BGBl.I S.1548)<br />
1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) <strong>in</strong> der <strong>Fa</strong>ssung vom 18.12.1990 (BGBl.I1991 S.58),<br />
zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.<strong>07</strong>.2<strong>01</strong>1 (BGBl.I S.1509);<br />
die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf<br />
den Anhang zur PlanZV<br />
1.4 Bayerische Bauordnung (BayBO) <strong>in</strong> der <strong>Fa</strong>ssung der Bekanntmachung vom 14.08.20<strong>07</strong><br />
(GVBl. S.588), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.04.<strong>2<strong>01</strong>3</strong><br />
(GVBl. S.174)<br />
1.5 Geme<strong>in</strong>deordnung für<br />
den Freistaat Bayern<br />
(GO) <strong>in</strong> der <strong>Fa</strong>ssung der Bekanntmachung vom 22.08.1998, zuletzt<br />
geändert durch Gesetz vom 24.<strong>07</strong>.2<strong>01</strong>2 (GVBl. S.366)<br />
1.6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) <strong>in</strong> der <strong>Fa</strong>ssung vom 29.<strong>07</strong>.2009 (BGBl. I S.2542),<br />
zuletzt geändert durch Gesetz vom 06.06.<strong>2<strong>01</strong>3</strong> (BGBl.I S.1482)<br />
1.7 Bayerisches Naturschutzgesetz<br />
(BayNatSchG) vom 23.02.2<strong>01</strong>1 (GVBl. S.82), zuletzt geändert<br />
durch Gesetz vom 08.04.<strong>2<strong>01</strong>3</strong> (GVBl. S.174)<br />
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Geme<strong>in</strong>de <strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong> Vorhabenbezogener Bebauungsplan "<strong>Oy</strong> – Hauptstraße Süd – Firma <strong>BFtec</strong>"<br />
Textteil mit 61Seiten, <strong>Fa</strong>ssung vom <strong>01</strong>.<strong>07</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong>
2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) (mit Angabe<br />
der Rechtsgrundlage auf Grund von § 9 BauGB und<br />
der BauNVO) sowie andere Bestimmungen zur Zulässigkeit<br />
der Vorhaben (auf Grund von § 12 Abs. 3<br />
Satz 2 BauGB ohne Angabe der Rechtsgrundlage)<br />
mit Zeichenerklärung<br />
2.1 Firma <strong>BFtec</strong><br />
Firma <strong>BFtec</strong><br />
"Für die Bebauung vorgesehene Flächen und deren Art der baulichen<br />
Nutzung" (siehe Planzeichnung); der gekennzeichnete Bereich<br />
dient grundsätzlich der Unterbr<strong>in</strong>gung von Gebäuden und Anlagen<br />
e<strong>in</strong>es Betriebes zur Entwicklung und Optimierung von Stahlfundamenten.<br />
Zulässig s<strong>in</strong>d:<br />
− Büro- und Geschäftsgebäude <strong>in</strong>klusive der notwendigen Sozialräume<br />
(z.B. Aufenthaltsräume)<br />
− Lagerhallen und Lagerflächen<br />
− Flächen für temporäre Testzwecke der firmeneigenen Produkte<br />
− Stellplätze und Zufahrten<br />
− Ver- und Entsorgungsanlagen<br />
− Be- und Entladeflächen<br />
− Sonstige dem Betrieb dienende Nebenanlagen<br />
− 1 Wohnung im Bereich des festgesetzten Typ 2 für Aufsichtsund<br />
Bereitschaftspersonen sowie für Betriebs<strong>in</strong>haber und Betriebsleiter,<br />
die <strong>in</strong> das Büro- und Geschäftsgebäude <strong>in</strong>tegriert,<br />
dem Betrieb zugeordnet und ihm gegenüber <strong>in</strong> Grundfläche und<br />
Baumasse untergeordnet ist.<br />
(siehe Planzeichnung)<br />
2.2 GR ....m 2 Zulässige Grundfläche als Höchstmaß bezogen auf die jeweilige<br />
überbaubare Grundstücksfläche sowie den jeweiligen Gesamtbaukörper<br />
(Hauptgebäude)<br />
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(§9 Abs.1 Nr.1 BauGB; §16 Abs.2 Nr.1 und §19 Abs.2 BauN-<br />
VO; Nr.2.6. PlanZV; siehe Typenschablonen)<br />
2.3 Überschreitung der<br />
Grundfläche<br />
Die zulässige Grundfläche darf neben der <strong>in</strong> §19 Abs.4 Satz2<br />
BauNVO getroffenen Vorschrift durch nicht vollflächig versiegelte<br />
− Stellplätze und<br />
− Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen<br />
um weitere 100%, jedoch höchstens bis zu e<strong>in</strong>er Grundflächenzahl<br />
von 0,80 überschritten werden.<br />
(§9 Abs.1 Nr.1 BauGB; §19 Abs.4 BauNVO)<br />
2.4 H ....m ü. NN Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes über NN als<br />
Höchstmaß; Ausnahmsweise ist e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>gfügige Überschreitung<br />
der festgesetzten Höhe (Gesamthöhe) für die Errichtung e<strong>in</strong>er<br />
Thermischen Solar- und Photovoltaikanlage im Typ1 zulässig, sofern<br />
die Thermische Solar- und Photovoltaikanlage parallel zu den<br />
Dachkanten des Gebäudes errichtet wird und die Überschreitung<br />
maximal 0,50m beträgt.<br />
(§9 Abs.1 Nr.1 BauGB; §16 Abs.2 Nr.4 u. §18 Abs.1 BauNVO;<br />
Nr.2.8. PlanZV; siehe Typenschablonen)<br />
2.5 Baugrenze<br />
(§9 Abs.1 Nr.2 BauGB; §23 Abs.1 u. 3 BauNVO; Nr.3.5. PlanZV;<br />
siehe Planzeichnung)<br />
2.6 Nebenanlagen und sonstige<br />
bauliche Anlagen<br />
außerhalb der überbaubaren<br />
Grundstücksfläche<br />
Auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen s<strong>in</strong>d die gemäß<br />
§14 BauNVO zulässigen Nebenanlagen, nicht überdachte Stellplätze<br />
und Garagen sowie deren Zufahrten und e<strong>in</strong>e freistehende<br />
Werbeanlage auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen<br />
zulässig.<br />
(§9 Abs.1 Nr.4 BauGB; §§12, 14 u. 23 BauNVO)<br />
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2.7 Sichtflächen für den fließenden Verkehr; <strong>in</strong>nerhalb der Fläche<br />
muss e<strong>in</strong>e une<strong>in</strong>geschränkte Sicht jeweils zwischen 0,80m und<br />
70<br />
2,50m über <strong>Fa</strong>hrbahn-Oberkante gewährleistet se<strong>in</strong>. E<strong>in</strong>zelne<br />
Bäume (Hochstämme mit Ast-Ansatz über 2,80m) s<strong>in</strong>d zulässig.<br />
3<br />
Die Bemaßung bezieht sich auf die Schenkel-Längen <strong>in</strong> Metern (ab<br />
E<strong>in</strong>mündungsachse bzw. <strong>Fa</strong>hrbahnrand, Bemaßung beispielhaft<br />
aus der Planzeichnung).<br />
(§9 Abs.1 Nr.10 BauGB; siehe Planzeichnung)<br />
2.8 Verkehrsflächen<br />
(§9 Abs.1 Nr.11 BauGB; Nr.6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung)<br />
2.9 Unterirdische Bauweise<br />
von Niederspannungsleitungen<br />
Niederspannungsleitungen s<strong>in</strong>d ausschließlich <strong>in</strong> unterirdischer<br />
Bauweise zulässig.<br />
(§9 Abs.1 Nr.13 BauGB)<br />
2.10 Nutzung und Versickerung<br />
von Niederschlagswasser<br />
auf den für die<br />
Bebauung vorgesehenen<br />
Flächen<br />
Die Entwässerung des Plangebietes erfolgt im Trennsystem. Der<br />
Schmutzwasseranschluss erfolgt an den bestehenden, nordwestlich<br />
des Grundstückes verlaufenden geme<strong>in</strong>dlichen Mischwasserkanal.<br />
Auf Grund der Undurchlässigkeit der anstehenden Böden ist e<strong>in</strong>e<br />
Versickerung auf dem Grundstück nicht möglich. Die Nutzung des<br />
anfallenden Niederschlagswassers als Brauchwasser über Zisternen<br />
ist zulässig. Das anfallende Tagwasser (Dach- und Verkehrsflächen)<br />
wird gesammelt und <strong>in</strong> e<strong>in</strong> <strong>in</strong>nerhalb der Grünflächen verlaufendes,<br />
offenes Graben- und Beckensystem e<strong>in</strong>geleitet und von<br />
dort gedrosselt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en auf Flurnummer 3543 gelgenen offenen<br />
Graben abgeleitet. Alternativ ist die gedrosselte Ableitung des Tagwassers<br />
über e<strong>in</strong>e Anschlussleitung e<strong>in</strong>schließlich Notüberlauf <strong>in</strong><br />
die Mischwasserkanalisation zulässig.<br />
Die Ableitung von Schichten- und Grundwasser <strong>in</strong> die Mischwasserkanalisation<br />
ist unzulässig. Anfallendes Dra<strong>in</strong>agewasser zur Aufnahme<br />
von Schichten- bzw. Grundwasser wird gesondert erfasst<br />
und über e<strong>in</strong>e eigene Ableitung <strong>in</strong> den östlich auf Flurnummer<br />
3543 gelegenen offenen Graben abgeführt. E<strong>in</strong>e gedrosselte Ableitung<br />
<strong>in</strong> den benachbarten Graben entspricht im Wesentlichen dem<br />
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natürlichen Abflussgeschehen, das sich auf Grund der topographischen<br />
Verhältnisse e<strong>in</strong>stellt.<br />
(§9 Abs.1 Nrn.14 u. 20 BauGB)<br />
2.11 Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche als Ortsdurchgrünung; im Bereich der<br />
öffentlichen Grünfläche ist e<strong>in</strong> Fußweg zulässig.<br />
(§9 Abs.1 Nr.15 BauGB; Nr.9. PlanZV; siehe Planzeichnung)<br />
2.12 Zu erhaltender Baum<br />
(§9 Abs.1 Nr.25b BauGB; Nr.13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung)<br />
2.13 Zu pflanzender Baum, verb<strong>in</strong>dlicher Standort; es s<strong>in</strong>d ausschließlich<br />
Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen im Geltungsbereich<br />
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes" zu verwenden.<br />
(§9 Abs.1 Nr.25a BauGB; Nr.13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung)<br />
2.14 Zu pflanzender Baum, variabler Standort; es s<strong>in</strong>d ausschließlich<br />
Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen im Geltungsbereich<br />
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes" zu verwenden.<br />
(§9 Abs.1 Nr.25a BauGB; Nr.13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung)<br />
2.15 Pflanzungen im<br />
Geltungsbereich des<br />
vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplanes<br />
Pflanzungen:<br />
− Für die Pflanzungen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplanes s<strong>in</strong>d standortgerechte, heimische Bäume<br />
mit e<strong>in</strong>em M<strong>in</strong>deststammumfang von 18-20 cm sowie Sträucher<br />
aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden.<br />
− Auf max. 5 % der Grundstücksfläche s<strong>in</strong>d auch Sträucher, die<br />
nicht <strong>in</strong> der u.g. Pflanzliste festgesetzt s<strong>in</strong>d, zulässig (z.B. Ziersträucher,<br />
Rosen-Züchtungen).<br />
− Es s<strong>in</strong>d m<strong>in</strong>destens die planzeichnerisch festgesetzten Gehölze<br />
zu pflanzen.<br />
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− Hecken aus Nadelgehölzen s<strong>in</strong>d unzulässig.<br />
− Unzulässig s<strong>in</strong>d Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen<br />
im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die <strong>in</strong> der Verordnung<br />
zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverordnung<br />
vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551,<br />
zuletzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom<br />
13.12.20<strong>07</strong>, BGBl. I S. 2930) genannten.<br />
Festgesetzte Pflanzliste:<br />
Bäume 1. Wuchsklasse<br />
Spitz-Ahorn<br />
Berg-Ahorn<br />
Schwarz-Erle<br />
Sand-Birke<br />
Stiel-Eiche<br />
Silber-Weide<br />
W<strong>in</strong>ter-L<strong>in</strong>de<br />
Berg-Ulme<br />
Bäume 2. Wuchsklasse<br />
Obsthochstämme<br />
Feld-Ahorn<br />
Grau-Erle<br />
Ha<strong>in</strong>buche<br />
Vogel-Kirsche<br />
Trauben-Kirsche<br />
Sal-Weide<br />
Sträucher<br />
Roter Hartriegel<br />
Gewöhnlicher Hasel<br />
Pfaffenhütchen<br />
Gewöhnlicher Liguster<br />
Heckenkirsche<br />
Echter Kreuzdorn<br />
Hunds-Rose<br />
Purpur-Weide<br />
Schwarzer Holunder<br />
Wolliger Schneeball<br />
Gewöhnlicher Schneeball<br />
(§9 Abs.1 Nr.25a BauGB)<br />
Acer platanoides<br />
Acer pseudoplatanus<br />
Alnus glut<strong>in</strong>osa<br />
Betula pendula<br />
Quercus robur<br />
Salix alba<br />
Tilia cordata<br />
Ulmus glabra<br />
Acer campestre<br />
Alnus <strong>in</strong>cana<br />
Carp<strong>in</strong>us betulus<br />
Prunus avium<br />
Prunus padus<br />
Salix caprea<br />
Cornus sangu<strong>in</strong>ea<br />
Corylus avellana<br />
Euonymus europaeus<br />
Ligustrum vulgare<br />
Lonicera xylosteum<br />
Rhamnus cathartica<br />
Rosa can<strong>in</strong>a<br />
Salix purpurea<br />
Sambucus nigra<br />
Viburnum lantana<br />
Viburnum opulus<br />
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2.16<br />
Pflanzung<br />
Umgrenzung von Flächen zur E<strong>in</strong>saat e<strong>in</strong>er Blumenwiese zur<br />
E<strong>in</strong>grünung;<br />
Die als "Pflanzung" gekennzeichneten Bereiche s<strong>in</strong>d mit e<strong>in</strong>er<br />
kräuter- und wildblumenreichen Saatgutmischung anzusäen und<br />
zu unterhalten. Die Flächen s<strong>in</strong>d durch zweischürige Mahd pro Jahr<br />
(erste Mahd ab Mitte Juni) bei Verzicht auf Düngung und den E<strong>in</strong>satz<br />
von Pflanzenschutzmitteln extensiv zu pflegen.<br />
(§9 Abs.1 Nr.25a BauGB)<br />
2.17 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlicher Art und/<br />
oder unterschiedlichem Maß der Nutzung<br />
(§9 Abs.1 BauGB und §16 Abs.5 BauNVO; Nr.15.14. PlanZV;<br />
siehe Planzeichnung)<br />
2.18 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogener<br />
Bebauungsplan "<strong>Oy</strong> - Hauptstraße Süd - Firma <strong>BFtec</strong>" der Geme<strong>in</strong>de<br />
<strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong><br />
(§9 Abs.7 BauGB; Nr.15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung)<br />
2.19 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Vorhaben- und<br />
Erschließungsplanes <strong>in</strong> der <strong>Fa</strong>ssung vom 10.06.<strong>2<strong>01</strong>3</strong><br />
(§9 Abs.7 BauGB; Nr.15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung)<br />
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3 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum<br />
Ausgleich im S<strong>in</strong>ne des §1a Abs.3 BauGB an anderer<br />
Stelle gemäß §9 Abs.1a Satz2 BauGB (externe<br />
Ausgleichsflächen/-maßnahmen)<br />
3.1 Lage der Ausgleichsfläche/-maßnahme<br />
Dem durch die vorliegende Planung verursachten E<strong>in</strong>griff wird e<strong>in</strong>e<br />
Ausgleichsfläche/-maßnahme außerhalb des Geltungsbereichs dieser<br />
Planung zugeordnet. Diese Ausgleichsfläche/-maßnahme bef<strong>in</strong>det<br />
sich auf e<strong>in</strong>er Teilfläche der Fl.-Nr.5418, Gemarkung <strong>Mittelberg</strong><br />
(§9 Abs.1a Satz2 BauGB; siehe nachfolgende Planskizze).<br />
Planskizze<br />
Lage der gesamten angestrebten Ökokontofläche<br />
Lage der dem vorliegenden Bebauungsplan zugeordneten<br />
Teilfläche der Fl.-Nr. 5418 (1.650 m²)<br />
Geplante Maßnahmen auf der gesamten Ökokontofläche:<br />
− Aushagerung und Wiedervernässung des Intensivgrünlands südlich des Bachs;<br />
Entwicklung e<strong>in</strong>er Extensivwiese als Puffer zu dem angrenzenden Gewässer<br />
− Passive Renaturierung des Bachlaufes (Initialpflanzung Ufergehölze, Förderung<br />
der Entwicklung von Hochstaudenfluren, Sohlstabilisierung)<br />
− Extensivierung und Wiedervernässung der Feuchtwiese nördlich des Baches zur<br />
Entwicklung e<strong>in</strong>er Streuwiese<br />
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4 Bauordnungsrechtliche Vorschriften(BOV) gemäß<br />
§9 Abs.4 BauGB mit Zeichenerklärung<br />
4.1 Inkraftsetzung der Abstandsflächen<br />
Es gelten die Abstandsflächenvorschriften der Bayerischen Bauordnung<br />
(BayBO).<br />
(Art.6 Abs.5 Satz3 BayBO)<br />
4.2 Anzahl der Stellplätze<br />
auf den für die Bebauung<br />
vorgesehenen Flächen<br />
Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung auf den<br />
für die Bebauung vorgesehenen Flächen beträgt zwei.<br />
Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vorschriften<br />
unbenommen.<br />
(Art.81 Abs.1 Nr.4 BayBO)<br />
4.3 E<strong>in</strong>friedungen Als E<strong>in</strong>friedungen s<strong>in</strong>d ausschließlich Zäune aus Drahtgeflecht<br />
oder Drahtgitter (auf der jeweils erforderlichen Unterkonstruktion)<br />
bis zu e<strong>in</strong>er max. Höhe von 2,00m über dem endgültigen Gelände<br />
sowie Hecken zulässig.<br />
Mauern über e<strong>in</strong>e Höhe von 0,25m über dem endgültigen Gelände<br />
als E<strong>in</strong>friedungen s<strong>in</strong>d unzulässig.<br />
Sämtliche E<strong>in</strong>friedungen s<strong>in</strong>d gegenüber der öffentlichen Verkehrsfläche<br />
um m<strong>in</strong>d. 1,50m zurück zu versetzen.<br />
(Art.81 Abs.1 Nr.5 BayBO)<br />
4.4 Werbeanlagen auf den<br />
für die Bebauung vorgesehenen<br />
Flächen<br />
Es s<strong>in</strong>d im gesamten Geltungsbereich e<strong>in</strong>e Werbeanlage an e<strong>in</strong>er<br />
<strong>Fa</strong>ssade, e<strong>in</strong>e freistehende Werbeanlage <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es Werbeschildes,<br />
e<strong>in</strong>e freistehende Werbeanlage <strong>in</strong> Form von 4<strong>Fa</strong>hnenmasten<br />
und e<strong>in</strong>e freistehende Werbeanlage <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er Werbeattrappe<br />
(Übergroße Nachbildung von Waren oder Markenzeichen) auch<br />
außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig. Die Werbeanlage<br />
an der <strong>Fa</strong>ssade darf <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>er Ansicht (senkrechte Projektion)<br />
e<strong>in</strong>e Größe von 10m 2 Fläche überschreiten und muss unterhalb<br />
der Traufe des Gebäudes enden. Die zulässige freistehende<br />
Werbeanlage <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es Werbeschildes darf die maximale Höhe<br />
von 2,00m und die maximale Fläche von 2,50m² nicht über-<br />
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schreiten. Die zulässigen freistehenden Werbeanlagen <strong>in</strong> Form von<br />
4 <strong>Fa</strong>hnenmasten dürfen die maximale Höhe von 4,50m nicht<br />
überschreiten. Die zulässige freistehende Werbeanlage <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er<br />
Werbeattrappe darf die maximale Höhe von 3,50m nicht überschreiten.<br />
Die Beleuchtung der Anlagen muss kont<strong>in</strong>uierlich erfolgen<br />
(ke<strong>in</strong> Bl<strong>in</strong>ken etc.).<br />
(Art.81 Abs.1 Nr.2 BayBO)<br />
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5 H<strong>in</strong>weise und Zeichenerklärung<br />
5.1 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung)<br />
5.2 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung<br />
(siehe Planzeichnung)<br />
5.3 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeichnung)<br />
931<br />
5.4 930,50 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Halbmeter-<br />
Höhenschichtl<strong>in</strong>ien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe<br />
Planzeichnung)<br />
5.5 Vorhandener Baum (Erhaltung bzw. Beseitigung <strong>in</strong> Abhängigkeit<br />
von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeichnung)<br />
5.6 Vorhandene Gehölze Vorhandene Gehölze sollten wenn möglich erhalten werden (Erhaltung<br />
bzw. Beseitigung <strong>in</strong> Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme);<br />
5.7 Arten- und Biotopschutz Angrenzend an die geschützten Biotope (siehe Planzeichnung)<br />
muss gem. §30 Abs.2 BNatSchG jegliche Nutzung (z.B. Gartennutzung,<br />
landwirtschaftliche Nutzung) so ausgeübt werden, dass<br />
die Biotope nicht zerstört oder erheblich bee<strong>in</strong>trächtigt werden.<br />
Zäune sollten zum Gelände h<strong>in</strong> e<strong>in</strong>en Abstand von m<strong>in</strong>d. 0,15m<br />
zum Durchschlüpfen von Kle<strong>in</strong>lebewesen aufweisen.<br />
5.8 Sichtflächen für den fließenden Verkehr (außerhalb des Geltungsbereiches);<br />
<strong>in</strong>nerhalb der Fläche ist e<strong>in</strong>e une<strong>in</strong>geschränkte<br />
Sicht jeweils 0,70m über <strong>Fa</strong>hrbahn-Oberkante zu gewährleisten<br />
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(siehe Planzeichnung).<br />
5.9 Haupt-Versorgungsleitungen unterirdisch hier Telekommunikationsleitung<br />
der Deutschen Telekom AG und der Kabel Deutschland<br />
Telekommunikationsleitung<br />
GmbH (siehe Planzeichnung)<br />
5.10 Umgrenzung von Schutzgebieten im S<strong>in</strong>ne des Naturschutzrechts;<br />
hier gemäß §30 BNatSchG kartierte Biotope "Hecke am<br />
südlichen Ortsrand von <strong>Oy</strong>" (Nr.8328-<strong>01</strong>41-0<strong>01</strong>) und "Nasswiese<br />
SO <strong>Oy</strong>" (Nr.8328-1064-000), außerhalb des Geltungsbereiches<br />
(siehe Planzeichnung);<br />
5.11 Luftwärmepumpen Durch den Betrieb von Luftwärmepumpen können bei ungünstiger<br />
Aufstellung durch tonhaltige Geräusche <strong>in</strong> der Nachbarschaft Immissionsrichtwertüberschreitungen<br />
der TA Lärm und somit schädliche<br />
Umwelte<strong>in</strong>wirkungen gerade nachts an benachbarten Wohngebäuden<br />
nicht ausgeschlossen werden. Es wird deshalb empfohlen<br />
Luftwärmepumpen so zu errichten, dass an den nächstgelegenen<br />
Baugrenzen oder Wohngebäuden Beurteilungspegel nach der<br />
TA Lärm von 34dB(A) nicht überschritten werden. Dies kann vor<br />
allem durch e<strong>in</strong>e schalltechnisch günstige Aufstellung oder Schalldämmung<br />
der Lüftungsaggregate erreicht werden.<br />
5.12 Brandschutz Für die Zufahrten gelten die "Richtl<strong>in</strong>ien über Flächen für die Feuerwehr"<br />
– <strong>Fa</strong>ssung Februar20<strong>07</strong> – (AIIMBI Nr.15/2008).<br />
Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk<br />
der DVGW Arbeitsblatt W405.<br />
Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN100 vorgesehen werden.<br />
Die Abstände der Hydranten zue<strong>in</strong>ander sollten 100-200m<br />
nicht überschreiten.<br />
Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasserversorgung<br />
aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten,<br />
sollten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser<br />
(z.B. Zisterne) vorhalten.<br />
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Geme<strong>in</strong>de <strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong> Vorhabenbezogener Bebauungsplan "<strong>Oy</strong> – Hauptstraße Süd – Firma <strong>BFtec</strong>"<br />
Textteil mit 61Seiten, <strong>Fa</strong>ssung vom <strong>01</strong>.<strong>07</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong>
5.13 Beseitigung des Niederschlagswassers<br />
Das Versickern von Niederschlagswasser stellt e<strong>in</strong>e Gewässernutzung<br />
dar, die grundsätzlich e<strong>in</strong>er rechtlichen Erlaubnis durch das<br />
zuständige Landratsamt bedarf. Inwiefern im E<strong>in</strong>zelfall e<strong>in</strong>e erlaubnisfreie<br />
Versickerung durchgeführt werden kann (Niederschlagswasserfreistellungsverordnung<br />
(NWFreiV)) sollte von der<br />
Bauherrschaft bei dem zuständigen Landratsamt <strong>in</strong> Erfahrung gebracht<br />
werden.<br />
5.14 Ergänzende H<strong>in</strong>weise Bei dem Baugrund handelt es sich um e<strong>in</strong>en künstlich aufgeschütteten<br />
Hügel. Daher muss davon ausgegangen werden, dass sich<br />
das Material bei Belastung weiter setzt oder es gar zu Hangrutschungen<br />
kommt. Den Bauherren wird deshalb empfohlen, im<br />
Rahmen der Bauvorbereitungen die Beschaffenheit des Baugrundes<br />
durch e<strong>in</strong> geologisches Gutachten überprüfen zu lassen.<br />
Gemäß Art.8 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist<br />
das Auftreten von Bodendenkmälern (z.B. auffällige Bodenverfärbungen,<br />
Holzreste, Mauern, Metallgegenstände, Ste<strong>in</strong>geräte,<br />
Scherben, Knochen etc.) unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde<br />
(Landratsamt) oder dem Bayerischen Landesamt für<br />
Denkmalpflege mitzuteilen. Zur Anzeige verpflichtet s<strong>in</strong>d auch der<br />
Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks, sowie der Unternehmer<br />
und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben.<br />
Die Anzeige e<strong>in</strong>es der Verpflichteten befreit die übrigen.<br />
Nimmt der F<strong>in</strong>der an den Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben,<br />
auf Grund e<strong>in</strong>es Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige<br />
an den Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten befreit. Die<br />
aufgefundenen Gegenstände und der Fundort s<strong>in</strong>d bis zum Ablauf<br />
von e<strong>in</strong>er Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn<br />
nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die Gegenstände vorher<br />
freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet. Zu verständigen<br />
ist das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle<br />
Thierhaupten, oder die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde.<br />
Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen<br />
ist mit der E<strong>in</strong>wirkung von vorübergehenden belästigenden Geruchs-Immissionen<br />
(z.B. durch Aufbr<strong>in</strong>gen von Flüssigdung, Pflanzenschutzmitteln<br />
etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorengeräusche,<br />
Kuhglocken etc.) zu rechnen.<br />
Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) wird<br />
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Textteil mit 61Seiten, <strong>Fa</strong>ssung vom <strong>01</strong>.<strong>07</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong>
empfohlen.<br />
In privaten Grundstücken darf nur unverschmutztes Niederschlagswasser<br />
versickert werden.<br />
5.15 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf e<strong>in</strong>er digitalen (CAD) Grundlage erstellt<br />
ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausführungs-Planung<br />
und/oder der späteren E<strong>in</strong>messung Abweichungen<br />
ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen,<br />
unterschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Geme<strong>in</strong>de <strong>Oy</strong>-<br />
<strong>Mittelberg</strong> noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr.<br />
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Geme<strong>in</strong>de <strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong> Vorhabenbezogener Bebauungsplan "<strong>Oy</strong> – Hauptstraße Süd – Firma <strong>BFtec</strong>"<br />
Textteil mit 61Seiten, <strong>Fa</strong>ssung vom <strong>01</strong>.<strong>07</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong>
6 Satzung<br />
Auf Grund von §10 <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit §12 BauGB des Baugesetzbuches (BauGB) <strong>in</strong> der <strong>Fa</strong>ssung der Bekanntmachung<br />
vom 23.09.2004 (BGBl.I S.2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.<strong>07</strong>.2<strong>01</strong>1 (BGBl.I<br />
S.1509), Art.23 der Geme<strong>in</strong>deordnung für den Freistaat Bayern (GO) <strong>in</strong> der <strong>Fa</strong>ssung der Bekanntmachung<br />
vom 22.08.1998, zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.<strong>07</strong>.2<strong>01</strong>2 (GVBl.S.366), Art.6 (bei Abstandsflächen)<br />
und Art.81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) <strong>in</strong> der <strong>Fa</strong>ssung der Bekanntmachung vom<br />
14.08.20<strong>07</strong> (GVBl.S.588), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2<strong>01</strong>2 (GVBl.S.633), der Baunutzungsverordnung<br />
(BauNVO) <strong>in</strong> der <strong>Fa</strong>ssung der Bekanntmachung vom 23.<strong>01</strong>.1990 (BGBl.I S.132), zuletzt<br />
geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl.I S.466) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) <strong>in</strong> der<br />
<strong>Fa</strong>ssung vom 18.12.1990 (BGBl.I 1991 S.58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.<strong>07</strong>.2<strong>01</strong>1 (BGBl.I<br />
S.1509), hat der Geme<strong>in</strong>derat der Geme<strong>in</strong>de <strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong> den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "<strong>Oy</strong> -<br />
Hauptstraße Süd - Firma <strong>BFtec</strong>" <strong>in</strong> öffentlicher Sitzung am ...................... beschlossen.<br />
§1 Räumlicher Geltungsbereich<br />
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "<strong>Oy</strong> - Hauptstraße Süd - Firma<br />
<strong>BFtec</strong>" ergibt sich aus dessen zeichnerischem Teil vom <strong>01</strong>.<strong>07</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong>.<br />
§2 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum<br />
Ausgleich im S<strong>in</strong>ne des §1a Abs.3 BauGB an anderer<br />
Stelle<br />
Dem durch die vorliegende Planung verursachten E<strong>in</strong>griff wird e<strong>in</strong>e Ausgleichsfläche/-maßnahme außerhalb<br />
des Geltungsbereiches dieser Planung zugeordnet. Diese Ausgleichsfläche/-maßnahme bef<strong>in</strong>det sich auf e<strong>in</strong>er<br />
Teilfläche der Fl.-Nr.5418 der Gemarkung <strong>Mittelberg</strong>.<br />
§3 Bestandteile der Satzung<br />
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "<strong>Oy</strong> - Hauptstraße Süd - Firma <strong>BFtec</strong>" besteht aus der Planzeichnung<br />
und dem Textteil vom <strong>07</strong>.06.<strong>2<strong>01</strong>3</strong> sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan <strong>in</strong> der <strong>Fa</strong>ssung vom<br />
<strong>01</strong>.<strong>07</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong>. Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird die Begründung vom <strong>01</strong>.<strong>07</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong> beigefügt,<br />
ohne dessen Bestandteil zu se<strong>in</strong>. Es werden jene Inhalte des Vorhaben- und Erschließungsplanes <strong>in</strong> der <strong>Fa</strong>ssung<br />
vom <strong>01</strong>.<strong>07</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong> Bestandteil der Satzung, die die Grundzüge, das heißt die Grund- und Umrisse als<br />
auch die Gebäudehöhen des Vorhabens abbilden. Inhalte, die Details u.a. der <strong>in</strong>neren Raumaufteilung und<br />
der Gliederung der <strong>Fa</strong>ssade betreffen sowie die Grundzüge der Grünordnung werden nicht zum Bestandteil<br />
der Satzung.<br />
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Geme<strong>in</strong>de <strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong> Vorhabenbezogener Bebauungsplan "<strong>Oy</strong> – Hauptstraße Süd – Firma <strong>BFtec</strong>"<br />
Textteil mit 61Seiten, <strong>Fa</strong>ssung vom <strong>01</strong>.<strong>07</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong>
§4 Ordnungswidrigkeiten<br />
Ordnungswidrig im S<strong>in</strong>ne des Art.79 Abs.1 Nr.1 BayBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf<br />
Grund von Art.81 BayBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zuwider<br />
handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 500.000,-€ (Fünfhunderttausend Euro) belegt<br />
werden.<br />
§5 In-Kraft-Treten<br />
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "<strong>Oy</strong> - Hauptstraße Süd - Firma <strong>BFtec</strong>" der Geme<strong>in</strong>de <strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong><br />
tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses <strong>in</strong> Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB).<br />
<strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong>, den ........................<br />
..........................................................<br />
(1. Bürgermeister Haslach) (Dienstsiegel)<br />
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Textteil mit 61Seiten, <strong>Fa</strong>ssung vom <strong>01</strong>.<strong>07</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong>
7 Begründung – Städtebaulicher Teil<br />
7.1 Allgeme<strong>in</strong>e Angaben<br />
7.1.1 Zusammenfassung<br />
7.1.1.1 E<strong>in</strong>e Zusammenfassung bef<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong> dem Kapitel "Begründung – Umweltbericht" unter dem<br />
Punkt "E<strong>in</strong>leitung/Kurzdarstellung des Inhaltes".<br />
7.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes<br />
7.1.2.1 Der zu überplanende Bereich liegt am südlichen Ortsrand des Orts-Teiles <strong>Oy</strong> der Geme<strong>in</strong>de <strong>Oy</strong>-<br />
<strong>Mittelberg</strong>. Er umfasst landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie e<strong>in</strong>e dem öffentlichen Straßenraum<br />
zugeordnete Teilfläche der "Hauptstraße".<br />
7.1.2.2 Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "<strong>Oy</strong> - Hauptstraße Süd - Firma<br />
<strong>BFtec</strong>" grenzt nördlich an das Autohaus "AHD Allradhaus". Im Osten, Süd-Osten und Süden<br />
schließen sich landwirtschaftlich genutzte Flächen an das Plangebiet an. Östlich entlang des<br />
Plangebietes besteht darüber h<strong>in</strong>aus mit e<strong>in</strong>em Abstand von ca. 40m Wohnbebauung. Die westliche<br />
Abgrenzung des Geltungsbereiches verläuft auf der "Hauptstraße".<br />
7.1.2.3 Innerhalb des Geltungsbereiches bef<strong>in</strong>den sich die Grundstücke mit den Fl.-Nrn.3543/1<br />
und3549 vollständig sowie das Grundstück mit der Fl.-Nr.3668 (Teilfläche).<br />
7.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange<br />
7.2.1 Bestands-Daten und allgeme<strong>in</strong>e Grundstücks-Morphologie<br />
7.2.1.1 Die landschaftlichen Bezüge werden geprägt durch die "Iller Vorberge".<br />
7.2.1.2 Innerhalb des überplanten Bereiches bef<strong>in</strong>den sich im westlichen Bereich nahe der "Hauptstraße"<br />
e<strong>in</strong> freistehender Baum sowie zwei freistehende Heckengehölze. Darüber h<strong>in</strong>aus s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e naturräumlichen<br />
E<strong>in</strong>zelelemente vorhanden.<br />
7.2.1.3 Die Topografie <strong>in</strong>nerhalb des Plangebietes ist zweigeteilt. Während von der nördlichen Grenze her<br />
das Gelände stetig um ca. 1,6% fällt, beträgt der Neigungsgrad im südlichen Bereich ca. 5%.<br />
Die Grenze zwischen den Unterschiedlichen Neigungsw<strong>in</strong>keln ist bei ungefähr entlang der Höhe<br />
931,50m ü NN.<br />
7.2.1.4 Der Anschluss an die bestehenden Versorgungsleitungen sowie an die "Hauptstraße" s<strong>in</strong>d als unproblematisch<br />
e<strong>in</strong>zustufen. Obwohl e<strong>in</strong>e topographische Bewegung des Geländes vorliegt, s<strong>in</strong>d<br />
ke<strong>in</strong>e erheblichen Höhenversprünge festzustellen.<br />
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Geme<strong>in</strong>de <strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong> Vorhabenbezogener Bebauungsplan "<strong>Oy</strong> – Hauptstraße Süd – Firma <strong>BFtec</strong>"<br />
Textteil mit 61Seiten, <strong>Fa</strong>ssung vom <strong>01</strong>.<strong>07</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong>
7.2.2 Erfordernis der Planung<br />
7.2.2.1 Der Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Absicht der Firma<br />
<strong>BFtec</strong> Ihren Firmenstandort zu verlegen. Das Unternehmen möchte von Philippsthal <strong>in</strong> Osthessen<br />
nach <strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong> umziehen. Die Geme<strong>in</strong>de begrüßt diese Absicht, da mit der Ansiedlung der<br />
Firma "<strong>BFtec</strong>" Arbeitsplätze geschaffen werden und die Geme<strong>in</strong>de <strong>in</strong> der Ansiedlung der Firma<br />
"<strong>BFtec</strong>" e<strong>in</strong>e Stärkung der örtlichen Wirtschaft sieht. Der beabsichtige Standort ist planungsrechtlich<br />
als Außenbereich gemäß § 35 BauGB zu bewerten. Es bedarf daher der Aufstellung e<strong>in</strong>es<br />
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.<br />
7.2.3 Übergeordnete Planungen<br />
7.2.3.1 Für den überplanten Bereich s<strong>in</strong>d u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsprogramms Bayern2006<br />
(LEP) des Bayerischen Staatsm<strong>in</strong>isteriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und<br />
Technologie maßgeblich:<br />
− A I 1.1<br />
− A I 1.1<br />
− A I 1.3/<br />
Strukturkarte<br />
− A I 2.4<br />
− A II 1.3<br />
− A II 2.1.3.2/<br />
Strukturkarte<br />
Zur Sicherung der Lebenschancen künftiger Generationen soll Bayern <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er<br />
Gesamtheit und <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en Teilräumen dauerhaft umwelt-, wirtschaftsund<br />
sozialverträglich entwickelt werden. Gleichwertige und gesunde Lebensund<br />
Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen <strong>in</strong> allen Landesteilen sollen geschaffen und erhalten<br />
werden. […]<br />
In Teilräumen vorhandene lagebed<strong>in</strong>gte und wirtschaftsstrukturelle Probleme<br />
sowie <strong>in</strong>frastrukturelle Engpässe sollen im H<strong>in</strong>blick auf die Schaffung<br />
gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen abgebaut werden. Dabei soll<br />
der ländliche Raum, <strong>in</strong>sbesondere die ländlichen Teilräume, deren Entwicklung<br />
<strong>in</strong> besonderem Maße gestärkt werden soll, bevorzugt entwickelt werden.<br />
Festlegung als Gebietskategorie "Allgeme<strong>in</strong>er ländlicher Raum"<br />
Der Flächen- und Ressourcenverbrauch soll <strong>in</strong> allen Landesteilen reduziert<br />
werden. Die Entwicklung des Landes und se<strong>in</strong>er Teilräume soll so flächenund<br />
ressourcensparend wie möglich erfolgen.<br />
Die Geme<strong>in</strong>den sollen alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen<br />
unter dem Gesichtspunkt e<strong>in</strong>er möglichst ger<strong>in</strong>gen Flächen- und Ressourcen<strong>in</strong>anspruchnahme<br />
optimieren.<br />
Bestimmung als Kle<strong>in</strong>zentrum<br />
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Geme<strong>in</strong>de <strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong> Vorhabenbezogener Bebauungsplan "<strong>Oy</strong> – Hauptstraße Süd – Firma <strong>BFtec</strong>"<br />
Textteil mit 61Seiten, <strong>Fa</strong>ssung vom <strong>01</strong>.<strong>07</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong>
− A II 2.1.4.1<br />
− A II 3/ Strukturkarte<br />
− B I 1.2.2<br />
− B II 1.1.3.1<br />
− B II 2.1<br />
− B II 4.1<br />
− B VI 1.1<br />
− B VI 1.1<br />
Die Kle<strong>in</strong>zentren sollen die Versorgung der Bevölkerung ihrer Nahbereiche<br />
mit Gütern und Dienstleistungen des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen<br />
Grundbedarfs sicherstellen.<br />
Entwicklungsachse Kempten-Füssen; Entwicklungsachsen sollen <strong>in</strong>sbesondere<br />
im H<strong>in</strong>blick auf die Siedlungsentwicklung, die Freiraumsicherung und den<br />
Infrastrukturausbau zu e<strong>in</strong>er geordneten und nachhaltigen raumstrukturellen<br />
Entwicklung […] beitragen.<br />
Als Träger der natürlichen Bodenfunktionen sowie als Archive der Natur- und<br />
Kulturgeschichte (Geotope) sollen die Böden gesichert und – wo erforderlich<br />
– wieder hergestellt werden. Verluste an Substanz und Funktionsfähigkeit<br />
des Bodens, <strong>in</strong>sbesondere durch Versiegelung, Erosion, Verdichtung, Auswaschung<br />
und Schadstoffanreicherung, sollen bei allen Maßnahmen und Nutzungen<br />
m<strong>in</strong>imiert werden. Soweit möglich und zumutbar soll der Boden entsiegelt<br />
und regeneriert werden.<br />
Handwerkliche Wirtschaftsstrukturen sollen erhalten und neue Handwerksbetriebe<br />
sollen angesiedelt werden. E<strong>in</strong>e ausgewogene Verteilung nach Branchen<br />
und Betriebsgrößen soll gewährleistet se<strong>in</strong>.<br />
Der Bestand e<strong>in</strong>er breiten Schicht leistungsfähiger kle<strong>in</strong>er und mittlerer Unternehmen<br />
sowie der freien Berufe soll gesichert werden. Unternehmensgründungen,<br />
Unternehmensnachfolge und Kooperationen sollen erleichtert<br />
werden.<br />
In allen Landesteilen soll auf die Schaffung qualifizierter Dauerarbeits- und<br />
Ausbildungsplätze h<strong>in</strong>gewirkt werden. Der Schaffung von qualifizierten Arbeits-<br />
und Ausbildungsplätzen kommt bei Planungs- und Ansiedlungsentscheidungen<br />
<strong>in</strong> allen Landesteilen e<strong>in</strong> besonders hoher Stellenwert zu.<br />
Zur Verr<strong>in</strong>gerung der Inanspruchnahme von Grund und Boden sollen vorrangig<br />
die vorhandenen Potenziale (Baulandreserven, Nachverdichtung, Brachflächen<br />
und leerstehende Bausubstanz) <strong>in</strong> den Siedlungsgebieten genutzt<br />
und flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen angewendet werden.<br />
Die Zersiedelung der Landschaft soll verh<strong>in</strong>dert werden. Neubauflächen<br />
sollen möglichst <strong>in</strong> Anb<strong>in</strong>dung an geeignete Siedlungse<strong>in</strong>heiten ausgewiesen<br />
werden.<br />
Zur Verr<strong>in</strong>gerung der Inanspruchnahme von Grund und Boden sollen vorrangig<br />
die vorhandenen Potenziale (Baulandreserven, Nachverdichtung, Brachflächen<br />
und leerstehende Bausubstanz) <strong>in</strong> den Siedlungsgebieten genutzt<br />
und flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen angewendet wer-<br />
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Geme<strong>in</strong>de <strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong> Vorhabenbezogener Bebauungsplan "<strong>Oy</strong> – Hauptstraße Süd – Firma <strong>BFtec</strong>"<br />
Textteil mit 61Seiten, <strong>Fa</strong>ssung vom <strong>01</strong>.<strong>07</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong>
den. Die Zersiedelung der Landschaft soll verh<strong>in</strong>dert werden. Neubauflächen<br />
sollen möglichst <strong>in</strong> Anb<strong>in</strong>dung an geeignete Siedlungse<strong>in</strong>heiten ausgewiesen<br />
werden.<br />
7.2.3.2 Für den überplanten Bereich s<strong>in</strong>d u.a. folgende Ziele des Regionalplanes (Region Allgäu, 16, <strong>in</strong><br />
der Neufassung vom 10.<strong>01</strong>.20<strong>07</strong> (Bekanntmachung vom 10.Januar20<strong>07</strong>, RABl Schw. Nr.1<br />
20<strong>07</strong>)) maßgeblich:<br />
− A I 2<br />
− A II 2.2<br />
− A III 1<br />
− B I 1.1<br />
− B II 1.2<br />
− B V 1.3<br />
In der Region sollen die Naturgüter Boden, Wasser und Luft als natürliche<br />
Lebensgrundlagen soweit als möglich nachhaltig gesichert und falls erforderlich<br />
wieder hergestellt werden.<br />
Das Alpengebiet, die Iller- und Lechvorberge, das Westallgäu, der Bodenseeraum<br />
sowie das Iller- und Wertachtal sollen <strong>in</strong> ihrer ökologischen Bedeutung<br />
und ihrer Erholungsqualität erhalten bleiben.<br />
Bestimmung der Geme<strong>in</strong>de als Kle<strong>in</strong>zentrum<br />
Die natürlichen Grundlagen und die landschaftlichen Gegebenheiten sollen<br />
zur Erhaltung und Entwicklung der Region als Lebens- und Arbeitsraum für<br />
die dortige Bevölkerung und als bedeutender Erholungsraum gesichert werden.<br />
Auf die Stärkung der mittelständischen Betriebsstruktur als wesentliche<br />
Grundlage der wirtschaftlichen Entwicklung soll h<strong>in</strong>gewirkt werden.<br />
Insbesondere soll e<strong>in</strong>er unorganischen Ausweitung der Siedlungsgebiete <strong>in</strong><br />
besonders exponierte Lagen wie Kuppen und Oberhangteile von Höhenrücken<br />
vor allem im Süden und Westen der Region entgegengewirkt werden.<br />
Zur E<strong>in</strong>grenzung des Flächenverbrauchs sollen <strong>in</strong>sbesondere vorhandene<br />
Baulandreserven und leer stehende Gebäude genutzt sowie Nachverdichtungen<br />
<strong>in</strong> den Siedlungsgebieten vorgenommen werden. E<strong>in</strong>er Zersiedelung der<br />
Landschaft soll entgegen gewirkt werden. Neubauflächen sollen möglichst <strong>in</strong><br />
Anb<strong>in</strong>dung an bestehende Siedlungse<strong>in</strong>heiten ausgewiesen werden.<br />
7.2.3.3 Die Planung steht im teilweisen Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des<br />
Landesentwicklungsprogramms Bayern 2006 (LEP) sowie des Regionalplans Region Allgäu<br />
(RP16). So sollen zur Verr<strong>in</strong>gerung der Inanspruchnahme von Grund und Boden vorrangig die<br />
vorhandenen Potenziale (Baulandreserven, Nachverdichtung, Brachflächen und leerstehende<br />
Bausubstanz) <strong>in</strong> den Siedlungsgebieten genutzt und flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen<br />
angewendet werden. Der gewählte Standort liegt derzeit im Außenbereich gemäß<br />
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Geme<strong>in</strong>de <strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong> Vorhabenbezogener Bebauungsplan "<strong>Oy</strong> – Hauptstraße Süd – Firma <strong>BFtec</strong>"<br />
Textteil mit 61Seiten, <strong>Fa</strong>ssung vom <strong>01</strong>.<strong>07</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong>
§35 BauGB. Es erfolgt somit e<strong>in</strong> Flächenverbrauch. Der gewählte Standort kann allerd<strong>in</strong>gs aus<br />
städtebaulicher Sicht als Ortsabrundung h<strong>in</strong> zur freien Landschaft gewertet werden. Der Standort<br />
wird im nördlichen und östlichen Bereich durch bestehende Siedlungs-Strukturen e<strong>in</strong>gefasst und<br />
von Süd-Westen her durch die "Hauptstraße" abgegrenzt. Das Vorhaben der Firma <strong>BFtec</strong> ist somit<br />
e<strong>in</strong> städtebaulicher "Lückenschluss". Die derzeit noch bewegte südliche Ortsrandabgrenzung des<br />
Orts-Teiles "<strong>Oy</strong>" wird dementsprechend nach Realisierung des Vorhabens der Firma <strong>BFtec</strong> aus<br />
städtebaulicher Sicht ruhiger, deutlicher und e<strong>in</strong>heitlicher. Darüber h<strong>in</strong>aus handelt es sich bei<br />
dem gewählten Standort um e<strong>in</strong>e aufgefüllte Fläche. Es liegt somit e<strong>in</strong>e leichte Bee<strong>in</strong>trächtigung<br />
des Bodens vor.<br />
7.2.3.4 Die Geme<strong>in</strong>de <strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong> verfügt über e<strong>in</strong>en rechtsgültigen Flächennutzungsplan mit <strong>in</strong>tegriertem<br />
Landschaftsplan (rechtsgültig mit Bekanntmachung der Genehmigung vom 19.<strong>01</strong>.1996).<br />
Die überplanten Flächen werden hier<strong>in</strong> als Flächen für die Landwirtschaft sowie – im nordwestlichen<br />
Teil – als gemischte Baufläche und Grünfläche zur Ortsrande<strong>in</strong>grünung dargestellt. Nordöstlich<br />
angrenzend ist e<strong>in</strong> kartiertes Biotop nachrichtlich übernommen. Entlang der südwestlich<br />
angrenzenden Hauptstraße ist e<strong>in</strong>e Allee dargestellt. Da die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />
getroffenen Festsetzungen und Gebiets-E<strong>in</strong>stufungen mit den Darstellungen des gültigen<br />
Flächennutzungsplanes nicht übere<strong>in</strong>stimmen, ist e<strong>in</strong>e Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.<br />
Diese erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. §8 Abs.3 BauGB).<br />
7.2.3.5 Denkmäler im S<strong>in</strong>ne des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG): siehe Punkt "Schutzgut<br />
Kulturgüter" des Umweltberichtes.<br />
7.2.3.6 Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch<br />
diese Planung nicht tangiert.<br />
7.2.4 Entwicklung, allgeme<strong>in</strong>e Zielsetzung und Systematik der Planung<br />
7.2.4.1 Die Standortwahl des Vorhabens der Firma "<strong>BFtec</strong>" wurde im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung<br />
nach §4 Abs.1 BauGB geprüft. Die Firma "<strong>BFtec</strong>" beschäftigt sich mit der Entwicklung<br />
und Optimierung von Stahlfundamenten. Die Hauptaktivität der Firma liegt somit <strong>in</strong> der Bürotätigkeit.<br />
E<strong>in</strong>e Ansiedlung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Gewerbegebiet ist daher nicht zw<strong>in</strong>gend notwendig. Das<br />
Grundstück ist darüber h<strong>in</strong>aus nicht im Eigentum der Geme<strong>in</strong>de oder Vorhabenträgers, steht jedoch<br />
kurzfristig für e<strong>in</strong>e Bebauung zur Verfügung. Tätigkeit<br />
7.2.4.2 Der gewählte Standort entlang der "Hauptstraße" stellt auf Grund der topografischen Verhältnisse<br />
erhöhte Anforderungen an die städtebauliche Entwicklung. Diese Anforderungen werden durch die<br />
Planung (Vorhaben- und Erschließungsplan) des Architekturbüros Lugauer erfüllt. Das Büro- und<br />
Wohngebäude wird fast orthogonal zur "Hauptstraße" errichtet und verdeckt damit die nördlich<br />
gelegene Lagerhalle vollständig. Die Höhe der Lagerhalle wird darüber h<strong>in</strong>aus ger<strong>in</strong>ger se<strong>in</strong>, als<br />
die des Bürogebäudes. Dadurch entsteht e<strong>in</strong> städtebaulich gelungener Abschluss des Orts-Teiles<br />
"<strong>Oy</strong>" zur freien Landschaft h<strong>in</strong>. Des Weiteren wurde die Lage des Büro- und Wohngebäudes so<br />
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Geme<strong>in</strong>de <strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong> Vorhabenbezogener Bebauungsplan "<strong>Oy</strong> – Hauptstraße Süd – Firma <strong>BFtec</strong>"<br />
Textteil mit 61Seiten, <strong>Fa</strong>ssung vom <strong>01</strong>.<strong>07</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong>
gewählt, dass die südlich im Plangebiet gelegene topographische Kante betont wird. Damit das<br />
Büro- und Wohngebäude auf Grund der fallenden Topografie nicht überladen wirkt, treten die<br />
Außenwände des Obergeschosses gegenüber dem Erdgeschoss zurück. Das Büro- und Wohngebäude<br />
sowie die Lagerhalle sollen jeweils e<strong>in</strong> Flachdach erhalten. Mit der Abweichung vom klassischen<br />
Satteldach wird e<strong>in</strong> städtebaulicher Gegenpart zum Hauptgebäude der Firma "Prima-<br />
Vera" (ebenfalls Flachdach) geschaffen. Die Nutzung von neueren architektonischen Elementen<br />
und deren städtebaubliche E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> die Landschaft wirkt sich adressbildend und förderlich<br />
auf das südliche Ortsbild des Orts-Teiles "<strong>Oy</strong>" aus.<br />
7.2.4.3 Im Rahmen e<strong>in</strong>es Behördenunterrichtungs-Term<strong>in</strong>es am 18.<strong>01</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong> gemäß §4 Abs.1 BauGB<br />
wurde im Besonderen darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass die nordöstlich gelegene Ferienhaus-Siedlung<br />
dem Schutzanspruch e<strong>in</strong>es re<strong>in</strong>en Wohngebietes (WR) zuzuweisen ist. Mittels e<strong>in</strong>er schalltechnischen<br />
Untersuchung ist nachzuweisen, dass die Gewerbelärm-Immissionen der "Firma <strong>BFtec</strong>"<br />
ke<strong>in</strong>e erheblichen Bee<strong>in</strong>trächtigungen der Ferienhaus-Siedlung zur Folge haben. Die schalltechnische<br />
Untersuchung des Büros Sieber (<strong>Fa</strong>ssung vom 23.05.<strong>2<strong>01</strong>3</strong>) ist zu dem Ergebnis gekommen,<br />
dass durch die Firma "<strong>BFtec</strong>" ke<strong>in</strong>e erheblich bee<strong>in</strong>trächtigenden Schallimmissionen ausgehen.<br />
Die Festsetzung von Maßnahmen zur M<strong>in</strong>imierung von Schall-Immissionen ist daher nicht notwendig.<br />
Des Weiteren ist entlang der "Hauptstraße" e<strong>in</strong>e Baumreihe zu pflanzen. Es wurde auch<br />
darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass die Gebäudehöhen auf Grund des fallenden topographischen Geländes<br />
e<strong>in</strong>en angemessenen Rahmen nicht überschreiten dürfen.<br />
7.2.4.4 Bei e<strong>in</strong>em Term<strong>in</strong> zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs.1 BauGB am<br />
13.05.<strong>2<strong>01</strong>3</strong> wurden darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass die "Firma <strong>BFtec</strong>" e<strong>in</strong> Unternehmen mit Bürotätigkeit<br />
darstellt und daher e<strong>in</strong>e Ansiedlung im Gewerbegebiet im Bereich der Logistikhalle der<br />
Firma "Prima-Vera" nicht zw<strong>in</strong>gend notwendig ist. Des Weiteren wurde darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass<br />
die "Firma <strong>BFtec</strong>" den Schutzanspruch der nordöstlich gelegenen Ferienhaus-Siedlung beachten<br />
muss und daher notwendige und lärm<strong>in</strong>tensive Testreihen an anderen Standorten erfolgen. Ebenso<br />
wurde darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass die "Firma <strong>BFtec</strong>" am Standort nur Prototypen lagert, ke<strong>in</strong>e<br />
eigene Produktion erfolgt und auch ke<strong>in</strong> Schwerlast-Verkehr am Standort stattf<strong>in</strong>det.<br />
7.2.4.5 Allgeme<strong>in</strong>e Zielsetzung der Planung ist es, durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan das<br />
geplante Vorhaben der Firma "<strong>BFtec</strong>" zur Errichtung e<strong>in</strong>es Büro- und Geschäftsgebäudes mit <strong>in</strong>tegrierter<br />
Wohnnutzung, e<strong>in</strong>er Lagerhalle, Lagerflächen sowie den notwendigen verkehrlichen Anlagen<br />
(u. a. Stellplätze, Zufahrten) unter Beachtung der immissionsschutz-technischen, naturschutzfachlichen<br />
und verkehrstechnischen Vorgaben umzusetzen.<br />
7.2.4.6 Durch die Wahl des Planungs-Instrumentes "vorhabenbezogener Bebauungsplan" soll sichergestellt<br />
werden, dass die Schaffung von zusätzlichem Baurecht Zweck gebunden auf die o.g. Erfordernisse<br />
h<strong>in</strong> erfolgt. E<strong>in</strong>e Umnutzung der Gebäude und Wohn-E<strong>in</strong>heiten ist damit ausgeschlossen.<br />
Dabei wird neben dem Vorhaben- und Erschließungsplan der Durchführungsvertrag als Steuerungs<strong>in</strong>strument<br />
zur Umsetzung des Vorhabens genutzt. Damit wird erreicht, dass das geplante<br />
Vorhaben umgesetzt wird. Zulässig ist nur das im Durchführungsvertrag beschriebene Vorhaben.<br />
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Um die Möglichkeit zu wahren, das Vorhaben kurzfristig durch Änderungen von Details des Innenraumes<br />
an sich wandelnde Erfordernisse der Nutzung anpassen zu können, werden entsprechende<br />
Detail<strong>in</strong>halte des Vorhaben- und Erschließungsplanes nicht Bestandteil der Satzung.<br />
7.2.4.7 Der redaktionelle Aufbau des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes leitet sich aus der Hierarchie<br />
der Rechtsgrundlagen ab.<br />
7.2.5 Räumlich-strukturelles Konzept<br />
7.2.5.1 Das räumlich-strukturelle Konzept ergibt sich im Wesentlichen aus e<strong>in</strong>er baulich, immissionsschutz-technisch<br />
und funktional s<strong>in</strong>nvollen Anordnung der Gebäude auf dem Grundstück sowie<br />
der städtebaulichen E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung des Vorhabens <strong>in</strong> das Orts- und Landschaftsbild.<br />
7.2.5.2 Die geplante Grünfläche im Norden des Geltungsbereiches soll e<strong>in</strong>e öffentliche Wegeführung von<br />
der südlich gelegenen "Hauptstraße" zu den bebauten Bereichen im nordöstlich des Plangebietes<br />
erlauben.<br />
7.2.6 Planungsrechtliche Vorschriften<br />
7.2.6.1 Die Bestimmung der Art der baulichen Nutzung stellt e<strong>in</strong>en zentralen Punkt des vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplanes dar. Die Bestimmung erfolgt nicht auf der Grundlage der Vorschriften des<br />
§9 BauGB. Sie ist jedoch stark an die Systematik und Term<strong>in</strong>ologie der Baunutzungsverordnung<br />
(BauNVO) angelehnt. Durch die Festsetzung des Nutzungs-Zweckes "Firma <strong>BFtec</strong>" soll e<strong>in</strong>e dem<br />
Allgeme<strong>in</strong>verständnis zugängliche Zielrichtung vorgegeben werden. Die Art der baulichen Nutzung<br />
wird auf das geplante Vorhaben bezogen festgesetzt. Es wird also e<strong>in</strong>e detaillierte Liste an<br />
zulässigen Nutzungen ausgearbeitet, die explizit an die für die Errichtung und den Betrieb des<br />
Unternehmens angepasst ist. Dies s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere das Büro- und Wohngebäude, die Lagerhalle<br />
mit dazugehörigen Lagerflächen. Außerdem s<strong>in</strong>d Sozialräume für die Angestellten der Firma<br />
"<strong>BFtec</strong>" zulässig. Diese Festsetzungen stehen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em unmittelbaren Zusammenhang mit dem<br />
abzuschließenden Durchführungsvertrag, da e<strong>in</strong>e Zulässigkeit des Vorhabens nur gegeben ist,<br />
wenn der Durchführungsvertrag diese Festsetzungen zum Vertragsgegenstand hat.<br />
7.2.6.2 Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf diejenigen Größen,<br />
die notwendig s<strong>in</strong>d, e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>deutige Abgrenzung des Vorhabens zu gewährleisten.<br />
− Durch die Festsetzung e<strong>in</strong>er zulässigen Grundfläche für die Typen 1 und 2 wird e<strong>in</strong>e von der<br />
Grundstücksgröße unabhängige Zielvorgabe getroffen. Die zulässigen Grundflächen wurden so<br />
festgesetzt, dass das geplante Vorhaben verwirklicht werden kann.<br />
− Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für bauliche Anlagen durch Parkplätze, Zufahrten<br />
etc. zu überschreiten, wird e<strong>in</strong>e s<strong>in</strong>nvolle Voraussetzung getroffen, um den ruhenden<br />
Verkehr aus den öffentlichen Bereichen fern zu halten. Die <strong>in</strong> der Baunutzungsverordnung<br />
(§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungs-Möglichkeit von 50 % ist für e<strong>in</strong> Baugebiet der<br />
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geplanten Art nicht ausreichend. Alle<strong>in</strong> durch die erforderlichen und zulässigen Garagen<br />
und/oder Stellplätze ist <strong>in</strong> der Regel das Überschreitungs-Potenzial ausgeschöpft. Zu berücksichtigen<br />
bleiben alle anderen Nebenanlagen im S<strong>in</strong>ne des § 14 BauNVO (Wege, Terrassen,<br />
Schuppen, Gewächshäuschen, Spielgeräte, Schwimmbecken etc.) sowie unter Umständen unterirdische<br />
Anlagen. E<strong>in</strong>e beliebige Ausdehnung der Überschreitungs-Möglichkeit für alle <strong>in</strong><br />
§ 19 BauNVO genannten Anlagen auf den im Plan festgesetzten Wert würde u.U. zu Fehlentwicklungen<br />
führen, da dann z.B. Grenzgaragen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em nicht vertretbaren Maße zulässig<br />
wären. Die getroffene Regelung sieht e<strong>in</strong>e differenzierte Überschreitungsmöglichkeit vor. Für<br />
die <strong>in</strong> § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO genannten Anlagen besteht auf Grund von § 19 Abs. 4<br />
Satz 2 BauNVO e<strong>in</strong>e Überschreitungsmöglichkeit von 50 % der zulässigen Grundfläche. Für<br />
die <strong>in</strong> den abweichenden Bestimmungen dieser Planung genannten Anlagen besteht e<strong>in</strong>e<br />
weiter gehende Überschreitungsmöglichkeit. Die Kappungs-Grenzen für die e<strong>in</strong>zelnen Nebenanlagen-Typen<br />
s<strong>in</strong>d daher unterschiedlich. E<strong>in</strong>e solche Differenzierung wird zwar <strong>in</strong> § 19<br />
Abs. 4 Satz 2 BauNVO nicht ausdrücklich erwähnt, sie ist jedoch auf Grund der Ausführungen<br />
<strong>in</strong> den e<strong>in</strong>schlägigen Kommentierungen als zulässig anzusehen (vgl. Fickert/Fieseler zu § 19<br />
Rn 23).<br />
− Auf die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße wird verzichtet. Diese Kenngröße ist für die<br />
Vorgabe der Gebäudehöhe wenig aussagefähig, da <strong>in</strong> der Planung Gebäude mit gewerblicher<br />
Nutzung und den damit verbundenen Raumhöhen (Lagerhalle) errichtet werden.<br />
− Die Festsetzung e<strong>in</strong>er Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes über NN schafft e<strong>in</strong>en verb<strong>in</strong>dlichen<br />
Rahmen zur Umsetzung e<strong>in</strong>es breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Sie ist auch für<br />
den Außenstehenden (z.B. Kauf<strong>in</strong>teressenten, Anlieger, etc.) nachvollziehbar und damit kontrollierbar.<br />
Die erzielbaren Raum<strong>in</strong>halte der Gebäude werden auf e<strong>in</strong> konkretes und den Erfordernissen<br />
der gewerblichen Nutzungen entsprechendes Maß festgesetzt.<br />
7.2.6.3 Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) s<strong>in</strong>d auf die Umsetzung des geplanten Vorhabens<br />
abgestimmt. Sie s<strong>in</strong>d so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf<br />
Grund der Nutzungsziffer (zulässige Grundfläche) h<strong>in</strong>ausgehen. Nebenanlagen nach § 14 BauN-<br />
VO sowie nicht überdachte Stellplätze und e<strong>in</strong>e freistehende Werbeanlage s<strong>in</strong>d auch außerhalb<br />
der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) zulässig.<br />
7.2.6.4 Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen<br />
Gründen. Neben den Anforderungen für die e<strong>in</strong>zelnen Baugrundstücke und Gebäude werden<br />
dadurch für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (<strong>in</strong> der Regel neu zu errichtenden)<br />
Anlagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird.<br />
7.2.6.5 Der Vorhabenträger, die Firma "<strong>BFtec</strong>", möchte anfallendes Niederschlagswasser als Brauchwasser<br />
nutzen. Daher ist die Errichtung von unterirdischen Zisternen zulässig. Darüber h<strong>in</strong>aus ist der<br />
anstehende Boden undurchlässig. Die Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers ist daher<br />
nicht möglich. Das anfallende Tagwasser (Dach- und Verkehrsflächen) soll daher über e<strong>in</strong> of-<br />
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fenes Becken- und Muldensystem gesammelt werden und mit Verzögerung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en auf dem<br />
Grundstück mit der Fl.-Nr. 3543 gelegenen Graben abgeleitet werden. Die Hierfür notwendigen<br />
Anlagen müssten <strong>in</strong> Absprache mit dem entsprechenden Eigentümer errichtet werden. Als Alternative<br />
besteht e<strong>in</strong>e Ableitung des anfallenden Tagwassers über e<strong>in</strong>e Anschlussleitung e<strong>in</strong>schließlich<br />
Notüberlauf an die Mischwasserkanalisation, die nördlich des Geltungsbereiches verläuft. Die<br />
Ableitung des anfallenden Tagwassers <strong>in</strong> diesen offenen Graben bietet den Vorteil, dass die<br />
Mischwasserkanalisation nicht zusätzlich durch anfallendes Tagwasser beansprucht würde und<br />
entsprechend der topographischen Lage die Ableitung des anfallenden Tagwassers naturnah gestaltet<br />
würde.<br />
7.2.6.6 Schichten- und Grundwasser <strong>in</strong> die bestehende Mischwasserkanalisation e<strong>in</strong>zuleiten ist unzulässig.<br />
Daher wird anfallendes Dra<strong>in</strong>agewasser zur Aufnahme von Schichten- und Grundwasser gesondert<br />
erfasst und soll über e<strong>in</strong>e eigne Leitung <strong>in</strong> den offenen Graben auf dem Grundstück mit<br />
der Fl.-Nr. 3543 geleitet werden. Es erfolgt entsprechend der vorhandenen Topographie e<strong>in</strong>e naturnahe<br />
Ableitung von Schichten-, Grund- und Dra<strong>in</strong>agewasser.<br />
7.2.6.7 Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoß-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht<br />
ausreichend Flexibilität zur E<strong>in</strong>stellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der<br />
Anreiz verbunden, zur Optimierung des <strong>in</strong>nergebäudlichen Profils e<strong>in</strong>e moderate Höhenlage des<br />
Erdgeschoß-Fußbodens zu wählen. Durch die o.g. Fixierung auf Wand- und Firsthöhen bleiben<br />
Fehlentwicklungen ausgeschlossen.<br />
7.2.7 Infrastruktur<br />
7.2.7.1 E<strong>in</strong>e Trafostation ist nicht erforderlich. Sollte dennoch e<strong>in</strong>e Trafostation erforderlich se<strong>in</strong>, kann auf<br />
Grund des § 14 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) e<strong>in</strong>e solche Nebenanlage <strong>in</strong> der<br />
Ausnahme zugelassen werden, auch wenn im vorhabenbezogenen Bebauungsplan ke<strong>in</strong>e besondere<br />
Fläche hierfür festgesetzt ist.<br />
7.2.7.2 E<strong>in</strong>e Wertstoff-Insel <strong>in</strong>nerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Für den Orts-Teil<br />
s<strong>in</strong>d bereits ausreichend Wertstoff-Inseln an geeigneten Stellen vorhanden.<br />
7.2.8 Verkehrsanb<strong>in</strong>dung und Verkehrsflächen<br />
7.2.8.1 Das auszuweisende Baugebiet grenzt direkt an die "Hauptstraße" und ist über zwei Zufahrten<br />
hervorragend an das überörtliche Verkehrsnetz angebunden. Über die "Hauptstraße" besteht e<strong>in</strong>e<br />
Anb<strong>in</strong>dung an die Bundes-Autobahn7.<br />
7.2.8.2 Die Anb<strong>in</strong>dung an den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestelle "<strong>Oy</strong>,<br />
Prima-Vera" gegeben. Die Bushaltestelle bef<strong>in</strong>det sich ca. 200m südlich des Plangebietes und ist<br />
über e<strong>in</strong>en Fußweg entlang der "Hauptstraße" erreichbar. Die Bushaltestellt wird durch den Regional<br />
Verkehr Allgäu (RVA), die Ostallgäuer Verkehrsgeme<strong>in</strong>schaft (OVG) sie den Regionalbus<br />
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Augsburg (RBA) bedient.<br />
7.2.8.3 E<strong>in</strong> Fuß- und <strong>Fa</strong>hrradweg besteht entlang der "Hauptstraße".<br />
7.2.8.4 Das Grundstück wird über die "Hauptstraße erschlossen. Die "Hauptstraße" ist gleichzeitig e<strong>in</strong>e<br />
Haupterschließungsstraße der Geme<strong>in</strong>de <strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong>. Im S<strong>in</strong>ne der Verkehrs-Sicherheit für den<br />
fließenden Verkehr werden an den Zufahrten vom Vorhabengelände auf die "Hauptstraße" Sichtflächen<br />
festgesetzt.<br />
7.2.8.5 Die <strong>in</strong>nere Erschließung erfolgt über die festgesetzten Baugebiete entsprechend dem Vorhabenund<br />
Erschließungsplanes des Architekturbüros Lugauer. Die Festsetzung von Verkehrsflächen auf<br />
den privaten Grundstücken ist daher nicht notwendig.<br />
7.2.9 Gebäudetypen<br />
Durch die verschiedenen Gebäudetypen wird e<strong>in</strong>e Anpassung bezüglich der e<strong>in</strong>zelnen Kenngrößen<br />
(z.B. Grundfläche und Höhe) an die jeweilige städtebauliche Situation wie folgt erreicht:<br />
− Typ 1 stellt die für die Lagerhallen erforderliche Umsetzbarkeit von kompakter und flächensparender<br />
Bauweise sicher. Auf Grund der zulässigen Gesamthöhe wird gewährleistet, dass e<strong>in</strong>e<br />
dass die geplanten Lagerhallen umgesetzt werden können.<br />
− Die für den Typ 2 festgesetzten Rahmenbed<strong>in</strong>gungen s<strong>in</strong>d speziell auf das geplante Büro- und<br />
Geschäftsgebäude mit <strong>in</strong>tegrierter Wohnnutzung zugeschnitten. Die maximale Gesamthöhe<br />
wurde so gewählt, dass e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> die Landschaft erfolgt.<br />
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8 Begründung – Umweltbericht (§2 Abs.4 und §2a<br />
Satz2 Nr.2 BauGB und Anlage zu §2 Abs.4 und<br />
§2a BauGB) sowie Abarbeitung der E<strong>in</strong>griffsregelung<br />
des §1a BauGB, Konzept zur Grünordnung<br />
8.1 E<strong>in</strong>leitung (Nr.1 Anlage zu §2 Abs.4 sowie §2a BauGB)<br />
8.1.1 Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />
"<strong>Oy</strong> - Hauptstraße Süd - Firma <strong>BFtec</strong>" (Nr.1a Anlage zu §2 Abs.4 sowie §2a<br />
BauGB)<br />
8.1.1.1 Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird e<strong>in</strong>e Baufläche "Firma <strong>BFtec</strong>" am südlichen<br />
Rand des Hauptortes <strong>Oy</strong> ausgewiesen.<br />
8.1.1.2 Das Plangebiet grenzt südlich an e<strong>in</strong> Autohaus an und wird momentan als Intensivgrünland genutzt.<br />
Nordöstlich des Gebietes bef<strong>in</strong>det sich e<strong>in</strong>e Hecke aus Laubgehölzen, an die sich e<strong>in</strong><br />
Wohngebiet mit kle<strong>in</strong>en Betrieben des Beherbergungsgewerbes (Ferienwohnungen) anschließt.<br />
Im Süden liegen weitere landwirtschaftlich genutzte Flächen. Westlich wird das Plangebiet durch<br />
die "Hauptstraße" abgegrenzt, die dem Ortsteil <strong>Oy</strong> als Ortsdurchfahrt dient. Jenseits dieser Straße<br />
liegen e<strong>in</strong> Wohnhaus und das Betriebsgelände der Primavera Life GmbH.<br />
8.1.1.3 Die überplanten Flächen werden im rechtsgültigen Flächennutzungsplan mit <strong>in</strong>tegriertem Landschaftsplan<br />
der Geme<strong>in</strong>de <strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong> als Flächen für die Landwirtschaft sowie – im nordwestlichen<br />
Teil – als gemischte Baufläche und Grünfläche zur Ortsrande<strong>in</strong>grünung dargestellt. Nordöstlich<br />
angrenzend ist e<strong>in</strong> kartiertes Biotop nachrichtlich übernommen. Entlang der südwestlich<br />
angrenzenden Hauptstraße ist e<strong>in</strong>e Allee dargestellt. Da die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />
getroffenen Festsetzungen und Gebiets-E<strong>in</strong>stufungen mit den Darstellungen des gültigen<br />
Flächennutzungsplanes nicht übere<strong>in</strong>stimmen, ist e<strong>in</strong>e Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.<br />
Diese erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. §8 Abs.3 BauGB).<br />
8.1.1.4 Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient dazu, der Firma <strong>BFtec</strong> die Verlegung ihres Firmenstandorts<br />
von Philippsthal <strong>in</strong> Osthessen nach <strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong> im Allgäu zu ermöglichen. Geplant<br />
s<strong>in</strong>d die Errichtung e<strong>in</strong>es Büro- und Geschäftsgebäudes mit <strong>in</strong>tegrierter Wohnnutzung, e<strong>in</strong>er zweiteiligen<br />
Lagerhalle, Lagerflächen sowie den notwendigen Stellplätzen, Zufahrten und Hofflächen.<br />
8.1.1.5 Der gewählte Standort ist auf Grund der angrenzenden gewerblichen Nutzungen, der guten Verkehrsanb<strong>in</strong>dung<br />
sowie wegen der Lage am Ortsrand mit Aussicht auf die Berge (Wohnnutzung)<br />
für die vorgesehene Nutzung <strong>in</strong> h<strong>in</strong>reichendem Maß geeignet.<br />
8.1.1.6 Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "<strong>Oy</strong> - Hauptstraße Süd - Firma <strong>BFtec</strong>" ist e<strong>in</strong>e Umweltprüfung<br />
gem. §2 Abs.4 BauGB durchzuführen sowie e<strong>in</strong> Umweltbericht gem. §2a Satz2<br />
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Textteil mit 61Seiten, <strong>Fa</strong>ssung vom <strong>01</strong>.<strong>07</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong>
Nr.2 BauGB sowie Anlage zu §2 Abs.4 und §2a BauGB zu erstellen.<br />
8.1.1.7 Der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich von 1.650m² erfolgt vollständig auf e<strong>in</strong>er externen<br />
Fläche der Gemarkung <strong>Mittelberg</strong> (Teilfläche der Fl.-Nr.5418).<br />
8.1.1.8 Der Bedarf an Grund und Boden (Geltungsbereich) beträgt <strong>in</strong>sgesamt 0,53ha, davon entfallen<br />
0,33ha auf die Baufläche"<strong>BFtec</strong>", 0,02ha auf Verkehrsflächen und 0,02ha auf Grünflächen.<br />
8.1.2 Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen (Nr.1b Anlage zu §2 Abs.4 sowie<br />
§2a BauGB)<br />
8.1.2.1 Regionalplan:<br />
Nach dem Regionalplan der Region Allgäu (Karte1 "Raumstruktur") liegt <strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong> als Kle<strong>in</strong>zentrum<br />
im Allgeme<strong>in</strong>en ländlichen Raum. In der Karte3 "Landschaft und Erholung" ist östlich<br />
von <strong>Mittelberg</strong> das landschaftliche Vorbehaltsgebiet Nr.15 "Rottachberg und Umgebung des Rottachsees"<br />
dargestellt; nördlich bzw. nordöstlich der Autobahn liegen die landschaftlichen Vorbehaltsgebiete<br />
Nr.13 ("Iller Vorberge (Kempter Wald)") und Nr.11 ("Wertachtal und Wertachschlucht").<br />
Ke<strong>in</strong>es dieser Gebiete ist von der Planung betroffen.<br />
8.1.2.2 Flächennutzungsplan mit <strong>in</strong>tegriertem Landschaftsplan (rechtsgültig mit Bekanntmachung der<br />
Genehmigung vom 19.<strong>01</strong>.1996):<br />
Die überplanten Flächen werden im rechtsgültigen Flächennutzungsplan mit <strong>in</strong>tegriertem Landschaftsplan<br />
der Geme<strong>in</strong>de <strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong> als Flächen für die Landwirtschaft sowie – im nordwestlichen<br />
Teil – als gemischte Baufläche und Grünfläche zur Ortsrande<strong>in</strong>grünung dargestellt. Nordöstlich<br />
angrenzend ist e<strong>in</strong> kartiertes Biotop nachrichtlich übernommen. Entlang der südwestlich<br />
angrenzenden Hauptstraße ist e<strong>in</strong>e Allee dargestellt. Da die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />
getroffenen Festsetzungen und Gebiets-E<strong>in</strong>stufungen mit den Darstellungen des gültigen<br />
Flächennutzungsplanes nicht übere<strong>in</strong>stimmen, ist e<strong>in</strong>e Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.<br />
Diese erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. §8 Abs.3 BauGB).<br />
8.1.2.3 Natura2000-Gebiete (§1 Abs.6 Nr.7 Buchst.b BauGB):<br />
Das nächste FFH-Gebiet liegt etwa 1,5km nordöstlich ("Kempter Wald mit Oberem Rottachtal",<br />
Nr.8228-3<strong>01</strong>). Es ist von der Planung nicht betroffen.<br />
8.1.2.4 Weitere Schutzgebiete/Biotope:<br />
− Schutzgebiete für Natur und Landschaft liegen nicht <strong>in</strong> räumlicher Nähe zum Plangebiet. Das<br />
nächste Landschaftsschutzgebiet bef<strong>in</strong>det sich im Bereich des o. g. FFH-Gebietes etwa 800 m<br />
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Geme<strong>in</strong>de <strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong> Vorhabenbezogener Bebauungsplan "<strong>Oy</strong> – Hauptstraße Süd – Firma <strong>BFtec</strong>"<br />
Textteil mit 61Seiten, <strong>Fa</strong>ssung vom <strong>01</strong>.<strong>07</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong>
nordöstlich ("Schwarzenberger Weiher mit W<strong>in</strong>termoos und Sennenmoos", Nr. 421.<strong>01</strong>). Unmittelbar<br />
nordöstlich angrenzend liegt das gem. § 30BNatSchG kartierte Biotop "Hecke am<br />
südlichen Ortsrand von <strong>Oy</strong>" (Nr. 8328-<strong>01</strong>41-0<strong>01</strong>). Rund 70 m weiter südöstlich bef<strong>in</strong>det sich<br />
das kartierte Biotop "Nasswiese SO <strong>Oy</strong>" (Nr. 8328-1064-000).<br />
− Wasserschutzgebiete s<strong>in</strong>d von der Planung nicht betroffen. Die nächsten festgesetzten Wasserschutzgebiete<br />
("<strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong>") liegen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Entfernung von rund 2 km im Nordosten bzw.<br />
etwa 2,2 km im Westen.<br />
8.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung<br />
nach §2 Abs.4 Satz1 BauGB (Nr.2 Anlage zu §2 Abs.4 sowie §2a BauGB)<br />
8.2.1 Bestandsaufnahme der e<strong>in</strong>schlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, e<strong>in</strong>schließlich<br />
der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich bee<strong>in</strong>flusst<br />
werden (Nr.2a Anlage zu §2 Abs.4 und §2a BauGB)<br />
8.2.1.1 Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; §1 Abs.6 Nr.7<br />
Buchst.a BauGB):<br />
Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes s<strong>in</strong>d die Naturnähe, Empf<strong>in</strong>dlichkeit und der Vernetzungsgrad<br />
der betrachteten Lebensräume sowie das Vorkommen geschützter oder gefährdeter Arten<br />
bzw. Biotope.<br />
− Beim Plangebiet handelt es sich um <strong>in</strong>tensiv genutztes Grünland am südlichen Ortsrand von<br />
<strong>Oy</strong>. Im Norden grenzt das Betriebsgelände e<strong>in</strong>es Autohauses an; im Westen bef<strong>in</strong>den sich die<br />
Hauptstraße und anschließend e<strong>in</strong> Wohnhaus sowie das Betriebsgelände der Primavera Life<br />
GmbH. Weiter südlich liegen ebenfalls Wiesenflächen.<br />
− Die Mähwiese ist der e<strong>in</strong>zige im Plangebiet vorkommende Lebensraumtyp. Auf Grund der <strong>in</strong>tensiven<br />
landwirtschaftlichen Nutzung der Fläche (häufiges Befahren, häufige Mahd, Ausbr<strong>in</strong>gung<br />
von Dünger und Pflanzenschutzmitteln, E<strong>in</strong>saat von Arten des Dauergrünlands) ist deren<br />
Artenvielfalt begrenzt. Der Vegetationsbestand wird überwiegend von Fettwiesenarten (Futtergräser<br />
und -kräuter) und Stickstoffanzeigern dom<strong>in</strong>iert. In Bezug auf die <strong>Fa</strong>una hat die Fläche<br />
vorwiegend als Teil des Nahrungshabitats, z.B. von Vögeln, e<strong>in</strong>e Bedeutung.<br />
− Nordwestlich angrenzend bef<strong>in</strong>det sich auf e<strong>in</strong>em Geländerücken e<strong>in</strong>e dichte, vorwiegend aus<br />
Spitzahorn und Esche bestehende Hecke mit e<strong>in</strong>em Strauchmantel aus Weißdorn, Hasel,<br />
Kreuzdorn, Pfaffenhütchen, Wildrose und Traubenkirsche. Die naturnah ausgebildete Hecke<br />
bietet vielen Kle<strong>in</strong>lebewesen (z.B. Insekten) e<strong>in</strong>en Lebensraum und kann von Vögeln zur Brut<br />
sowie zur Nahrungssuche genutzt werden. In diesem Bereich kann daher von e<strong>in</strong>er größeren<br />
biologischen Vielfalt ausgegangen werden.<br />
− E<strong>in</strong>e botanische und/oder faunistische Bestandsaufnahme wurde nicht durchgeführt, da es <strong>in</strong>nerhalb<br />
des Plangebietes ke<strong>in</strong>erlei H<strong>in</strong>weise auf besondere Artenvorkommen (Arten der "Ro-<br />
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Geme<strong>in</strong>de <strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong> Vorhabenbezogener Bebauungsplan "<strong>Oy</strong> – Hauptstraße Süd – Firma <strong>BFtec</strong>"<br />
Textteil mit 61Seiten, <strong>Fa</strong>ssung vom <strong>01</strong>.<strong>07</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong>
ten Liste", gesetzlich geschützte Arten, lokal oder regional bedeutsame Arten) gibt und diese<br />
auf Grund der <strong>in</strong>tensiven Nutzung auch nicht zu erwarten s<strong>in</strong>d. Die Bedeutung der Fläche für<br />
das Schutzgut ist <strong>in</strong>sgesamt ger<strong>in</strong>g.<br />
8.2.1.2 Schutzgut Boden und Geologie (§1 Abs.6 Nr.7 Buchst.a BauGB):<br />
Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes s<strong>in</strong>d die Funktionen des Bodens als Standort für Kulturpflanzen<br />
und für natürliche Vegetation, als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf sowie als Filter<br />
und Puffer für Schadstoffe. Auch die Empf<strong>in</strong>dlichkeit des Bodens, der Natürlichkeitsgrad des Bodenprofils<br />
und der geologischen Verhältnisse sowie eventuell vorhandene Altlasten werden als<br />
Beurteilungskriterien herangezogen. Darüber h<strong>in</strong>aus wird die Eignung der Flächen für e<strong>in</strong>e Bebauung<br />
bewertet.<br />
− Aus geologischer Sicht gehört das Plangebiet zu den Allgäuer Molasse-Vorbergen. Gemäß geologischer<br />
Karte (M 1:500.000) s<strong>in</strong>d im Gebiet würmzeitliche Jungmoränen-Ablagerungen zu<br />
erwarten. Diese weisen im Allgeme<strong>in</strong>en ger<strong>in</strong>ge bis mäßige oder (stark) variable Durchlässigkeiten<br />
auf. Bei dem überplanten Grundstück handelt es sich um e<strong>in</strong>e ehemalige Geländemulde,<br />
die durch Auffüllung mit Erdaushub auf das jetzige Niveau modelliert wurde.<br />
− Zu der Errichtung der Lager- und des Bürogebäudes auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 3549<br />
(Gemarkung <strong>Mittelberg</strong>) wurde von der ICP Ingenieurgesellschaft Dipl.-Geol. Brüll, Prof.<br />
Czurda & Coll. mbH (Geologen und Ingenieure für Wasser und Boden), Altusried, e<strong>in</strong>e Baugrunduntersuchung<br />
durchgeführt (Gutachten vom 18.02.<strong>2<strong>01</strong>3</strong>, Nr. 1302<strong>01</strong>). Als unterste<br />
Schicht wurden dabei eiszeitliche Moränenablagerungen aufgeschlossen (gemischtkörniger<br />
Boden aus kiesigem Schluff bis stark schluffigem Kies, mit tonigen und sandigen Anteilen,<br />
sowie e<strong>in</strong>gelagerten Ste<strong>in</strong>en und Blöcken). Nach oben geht die Moräne <strong>in</strong> steife, darüber weiche<br />
Talfüllungen über, welche den Talgrund der ehemaligen Geländesenke wiedergeben. Die<br />
Zusammensetzung von Talfüllung und Moräne ist ähnlich, die Übergänge s<strong>in</strong>d unscharf. In<br />
der am Nordwesteck des Grundstücks durchgeführten Bohrung war die Talfüllung von organischem<br />
Moorboden und Torf <strong>in</strong> ca. 1,3 m Schichtstärke überdeckt. Mit Moorboden muss auch<br />
an anderen, mit den Aufschlüssen nicht erfassten Bereichen gerechnet werden. Die vorgenannten<br />
natürlichen Böden werden von e<strong>in</strong>er Auffüllung überdeckt, die bis <strong>in</strong> Tiefen von<br />
1,4 m bis maximal 5,0 m erkundet wurde. Die Auffüllung besteht vorwiegend aus m<strong>in</strong>eralischem<br />
Erdaushub sowie dar<strong>in</strong> unregelmäßig e<strong>in</strong>geschalteten organischen Lagen. Vere<strong>in</strong>zelt<br />
s<strong>in</strong>d Ziegel- und Betonreste enthalten, H<strong>in</strong>weise auf altlastenrelevante E<strong>in</strong>lagerungen wurden<br />
nicht festgestellt. Die Schichtenfolge wird von e<strong>in</strong>er 10 cm bis 25 cm mächtigen Oberbodenschicht<br />
abgeschlossen. Die Böden aus Talfüllung, Moorboden und Auffüllung s<strong>in</strong>d allesamt<br />
von weicher Konsistenz und ger<strong>in</strong>ger Durchlässigkeit. Sie haben daher nur e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>ge Bedeutung<br />
für die Grundwasserneubildungsrate.<br />
− Im größten Teil des Plangebietes handelt sich um offene bzw. unversiegelte Bodenflächen, die<br />
landwirtschaftlich genutzt werden (Intensivgrünland). Im Bereich der asphaltierten Hauptstra-<br />
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ße ist der Boden bereits versiegelt, so dass der geologische Untergrund sowie die Böden, die<br />
sich daraus entwickelt haben, nicht mehr <strong>in</strong> ihrer ursprünglichen Form <strong>in</strong> Ersche<strong>in</strong>ung treten.<br />
Das überplante Gebiet zeichnet sich durch e<strong>in</strong>e mittlere Bodenfruchtbarkeit aus und ist daher<br />
e<strong>in</strong> durchschnittlich bedeutender landwirtschaftlicher Ertragsstandort.<br />
− Die Flächen s<strong>in</strong>d aus geologischer Sicht für e<strong>in</strong>e Bebauung geeignet. Auf Grund der <strong>in</strong> der<br />
Vergangenheit erfolgten Geländeauffüllung muss jedoch mit deutlichen Erschwernissen bei der<br />
Ausführung der Baumaßnahmen gerechnet werden.<br />
8.2.1.3 Schutzgut Wasser (§1 Abs.6 Nr.7 Buchst.a BauGB):<br />
Kriterien zur Beurteilung des Schutzguts Wasser s<strong>in</strong>d zum e<strong>in</strong>en die Naturnähe der Oberflächengewässer<br />
(Gewässerstrukturgüte und Gewässergüte), zum anderen die Durchlässigkeit der Grundwasser<br />
führenden Schichten, das Grundwasserdargebot, der Flurabstand des Grundwassers, die<br />
Grundwasserneubildung sowie – abgeleitet aus den genannten Kriterien – die Empf<strong>in</strong>dlichkeit<br />
des Schutzgutes Wasser gegenüber Bee<strong>in</strong>trächtigungen durch das Vorhaben.<br />
− Oberflächengewässer kommen im Plangebiet oder <strong>in</strong> der unmittelbaren Umgebung nicht vor.<br />
− Gemäß der o. g. Baugrunduntersuchung wurde <strong>in</strong>nerhalb der Deckschichten e<strong>in</strong>e deutliche<br />
Durchfeuchtung festgestellt, die auf e<strong>in</strong>gestautes Niederschlagswasser <strong>in</strong>nerhalb der ger<strong>in</strong>g<br />
durchlässigen Böden zurückzuführen ist. Mit Staunässe ist <strong>in</strong> allen Tiefenbereichen unterhalb<br />
der Geländeoberkante zu rechnen. Der Durchlässigkeitsbeiwert (kf-Wert) der anstehenden Böden<br />
liegt unterhalb von 10-7 m/s, d.h. es handelt sich um Flächen ohne Versickerungsleistung.<br />
8.2.1.4 Wasserwirtschaft (Wasser; §1 Abs.6 Nr.7 Buchst.a BauGB):<br />
Die für die Wasserwirtschaft wichtigen Gesichtspunkte s<strong>in</strong>d die Versorgung des Plangebietes mit<br />
Tr<strong>in</strong>kwasser, die Entsorgung von Abwässern, die Ableitung bzw. Versickerung von Niederschlagswasser<br />
sowie eventuell auftretendes Hangwasser oder Hochwasser von angrenzenden Gewässern,<br />
das zu Überflutungsproblemen im Plangebiet führt.<br />
− Momentan fallen im Gebiet ke<strong>in</strong>e Abwässer an.<br />
− Das Niederschlagswasser versickert breitflächig über die belebte Bodenzone bzw. fließt nach<br />
Südosten h<strong>in</strong> ab.<br />
8.2.1.5 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§1 Abs.6 Nr.7 Buchst. a und h<br />
BauGB):<br />
Kriterien zur Beurteilung des Schutzguts s<strong>in</strong>d die Luftqualität sowie das Vorkommen von Kaltluf-<br />
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tentstehungsgebieten und Frischluftschneisen.<br />
− Das Plangebiet liegt <strong>in</strong>nerhalb des Klimabezirks "Schwäbisches Alpenvorland", das generell<br />
durch hohe Niederschläge und kühle Temperaturen gekennzeichnet ist. Die Jahresmitteltemperatur<br />
liegt zwischen 6°C und 7°C. Der Föhn, der als <strong>Fa</strong>llw<strong>in</strong>d von den Alpen kommt, kann<br />
jedoch vor allem im W<strong>in</strong>ter wärmere Luftmassen herantragen. Die mittlere Jahresniederschlagsmenge<br />
ist mit 1.500 mm bis 2.000 mm relativ hoch. Da das Gebiet auf e<strong>in</strong>er Höhe<br />
zwischen 930 m NN und 933 m ü. NN liegt, fällt e<strong>in</strong> großer Teil des Niederschlags als<br />
Schnee.<br />
− Die offenen Flächen des Plangebietes dienen der lokalen Kaltluftproduktion. Die im Gebiet<br />
entstehende Kaltluft fließt der Geländeneigung folgend nach Süden bzw. Südosten h<strong>in</strong> ab und<br />
hat daher ke<strong>in</strong>e Relevanz für die Durchlüftung bebauter Bereiche.<br />
− Es liegen ke<strong>in</strong>e Messdaten zur Luftqualität vor. Aus dem Kfz-Verkehr der angrenzenden Straße<br />
und Betriebsgrundstücke reichern sich <strong>in</strong> ger<strong>in</strong>gem Umfang Schadstoffe <strong>in</strong> der Luft an.<br />
8.2.1.6 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; §1 Abs.6 Nr.7 Buchst.a BauGB):<br />
Kriterien zur Bewertung des Schutzguts s<strong>in</strong>d die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft.<br />
Die E<strong>in</strong>sehbarkeit <strong>in</strong> das Plangebiet, Blickbeziehungen vom Gebiet und angrenzenden Bereichen<br />
<strong>in</strong> die Landschaft sowie die Erholungseignung des Gebietes werden als Nebenkriterien herangezogen.<br />
− <strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong> liegt im Bereich der Allgäuer Molassevoralpen, genauer gesagt im Naturraum<br />
der Iller Vorberge, die von e<strong>in</strong>em ausgeprägten eiszeitlichen Relief geprägt s<strong>in</strong>d. Beim Plangebiet<br />
selbst handelt es sich um e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>tensiv landwirtschaftlich genutzte Fläche <strong>in</strong> südlicher<br />
Ortsrandlage des Hauptortes <strong>Oy</strong>. Im Norden grenzt das Betriebsgelände e<strong>in</strong>es Autohauses an,<br />
im Nordwesten e<strong>in</strong> durch e<strong>in</strong>e vorgelagerte Hecke sehr gut e<strong>in</strong>gegrüntes Wohngebiet. Jenseits<br />
der westlich vorbeiführenden Hauptstraße liegen e<strong>in</strong> ebenfalls gut durch Laubgehölze e<strong>in</strong>gegrüntes<br />
Wohngrundstück sowie das durch e<strong>in</strong>en begrünten Wall von der Straße abgeschirmte<br />
Betriebsgelände der Primavera Life GmbH.<br />
− Die überplante Fläche weist e<strong>in</strong> leichtes Gefälle mit e<strong>in</strong>er Exposition Richtung Südosten auf<br />
und bietet sehr gute Blickbeziehungen zu den Allgäuer Alpen (Reuter Wanne) im Süden sowie<br />
zu den Bergen des Ammergebirges im Osten. Auf Grund der Ortsrandlage und der weitereichenden<br />
Sichtbeziehungen handelt es sich um e<strong>in</strong>en landschaftlich attraktiven Bereich.<br />
− Das gesamte Plangebiet ist bei der Ortse<strong>in</strong>fahrt von Süden (über die Hauptstraße) sehr gut<br />
e<strong>in</strong>sehbar und leicht exponiert. Wegen der landschaftlich schönen Lage kommt dem Gebiet<br />
e<strong>in</strong>e besondere Erholungseignung zu, auch wenn es nicht direkt durch Erholungssuchende genutzt<br />
wird. Diese nehmen die Fläche jedoch als Teil der gesamten Landschaftskulisse wahr.<br />
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8.2.1.7 Schutzgut Mensch (§1 Abs.6 Nr.7 Buchst.c BauGB):<br />
Kriterien zur Beurteilung des Schutzguts s<strong>in</strong>d gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die<br />
Erholungseignung des Gebietes.<br />
− Das Plangebiet wird landwirtschaftlich genutzt. Nutzungskonflikte mit der nördlich des Plangebietes<br />
liegenden Ferienhaussiedlung, welche den Schutzanspruch e<strong>in</strong>es re<strong>in</strong>en Wohngebietes<br />
(WR) hat, liegen bisher nicht vor.<br />
− Für den gesamten Ort hat der Tourismus, vor allem auf Grund des attraktiven Landschaftsbildes,<br />
e<strong>in</strong>e große Bedeutung. Der Ort wird ganzjährig touristisch besucht. Entlang der westlich<br />
an das Plangebiet angrenzenden Hauptstraße verläuft e<strong>in</strong> Wanderweg, der an e<strong>in</strong> vor allem<br />
im Bereich der südlich liegenden Berge ausgedehntes Wanderwegenetz anknüpft. Südlich<br />
führt im W<strong>in</strong>ter e<strong>in</strong>e Langlaufroute vorbei. Dem Plangebiet kommt wegen se<strong>in</strong>er Ortsrandlage<br />
auch für die Naherholung e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>direkte Bedeutung zu.<br />
8.2.1.8 Schutzgut Kulturgüter (§1 Abs.6 Nr.7 Buchst.d BauGB):<br />
Es bef<strong>in</strong>den sich ke<strong>in</strong>e Baudenkmäler im überplanten Bereich. Nach jetzigem Kenntnisstand liegen<br />
auch ke<strong>in</strong>e Bodendenkmäler im Wirkbereich der Planung.<br />
8.2.1.9 Erneuerbare Energien (§1 Abs.6 Nr.7 Buchst.f BauGB):<br />
Im H<strong>in</strong>blick auf e<strong>in</strong>e nachhaltige Energieversorgung ist die Erhöhung des Anteils Erneuerbarer<br />
Energien zur Gew<strong>in</strong>nung von Wärme oder Strom anzustreben. Alternative Energiequellen können<br />
auf umweltschonende Weise e<strong>in</strong>en Beitrag zur langfristigen Energieversorgung leisten.<br />
− Der Bereich weist e<strong>in</strong>e leichte Hanglage mit e<strong>in</strong>er Exposition Richtung Südosten auf.<br />
− Der Bau von Erdwärmesondeanlagen bedarf laut Energieatlas Bayern an dem Standort e<strong>in</strong>er<br />
E<strong>in</strong>zelfallprüfung durch die <strong>Fa</strong>chbehörde, ist also nicht von vornhere<strong>in</strong> ausgeschlossen.<br />
8.2.1.10 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser,<br />
Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kulturgüter (§1 Abs.6 Nr.7 Buchst.i<br />
BauGB):<br />
Soweit Wechselwirkungen zwischen den e<strong>in</strong>zelnen Schutzgütern bestehen, wurden diese bei der<br />
Abarbeitung der e<strong>in</strong>zelnen Schutzgüter angemerkt.<br />
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8.2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung<br />
(Nr.2b Anlage zu §2 Abs.4 und §2a BauGB)<br />
8.2.2.1 Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; §1 Abs.6 Nr.7<br />
Buchst.a BauGB):<br />
− Der Lebensraum der im Bereich des Intensivgrünlandes vorkommenden Tiere und Pflanzen<br />
geht durch die Bebauung und die damit e<strong>in</strong>hergehende Versiegelung verloren. In Folge der<br />
heranrückenden Bebauung wird das angrenzende Biotop <strong>in</strong> gewissem Umfang bee<strong>in</strong>trächtigt.<br />
Die dort lebenden Tiere können durch die vom Betrieb ausgehenden Bewegungen oder durch<br />
Lärm gestört werden. Zwischen dem Biotop und der Bebauung bleibt jedoch als Puffer e<strong>in</strong>e<br />
etwa 25 m breite Wiesenfläche erhalten.yyyZE<br />
− Das Gebiet kann <strong>in</strong> Zukunft e<strong>in</strong>e höhere Artenvielfalt aufweisen. E<strong>in</strong> Teil der Pflanzenarten<br />
wird jedoch höchstwahrsche<strong>in</strong>lich nicht heimisch und/oder standortgerecht se<strong>in</strong>. Auch bei den<br />
Tieren werden vor allem Kulturfolger und Ubiquisten von den Änderungen profitieren. Die<br />
Vielfalt der Lebensräume wird sich erhöhen (Pflanzflächen, Straßenbegleitgrün, teilversiegelte<br />
Bereiche usw.). Die Mehrzahl der neu entstehenden Lebensräume wird jedoch stark anthropogen<br />
bee<strong>in</strong>flusst und aller Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit nach durch hohe Nährstoff-Konzentrationen geprägt<br />
se<strong>in</strong>. Für aus naturschutzfachlicher Sicht besonders wertvolle Arten bieten die neuen Lebensräume<br />
ke<strong>in</strong>en Raum.<br />
− Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und M<strong>in</strong>imierung können das Ausmaß des Lebensraum-Verlustes<br />
reduziert und im Plangebiet weiterh<strong>in</strong> Flächen angeboten werden, die<br />
Tieren und Pflanzen Lebensraum bieten. Auf dem Betriebsgrundstück ist e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>destzahl von<br />
Bäumen zu pflanzen, um die Durchgrünung und damit auch den Lebensraumwert des Baugebietes<br />
zu verbessern. Für die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern s<strong>in</strong>d standortgerechte<br />
heimische Gehölze zu verwenden. Dies verbessert das Lebensraum-Angebot vor allem für<br />
Kle<strong>in</strong>lebewesen und Vögel, denn e<strong>in</strong>heimische Pflanzen bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten.<br />
Ihre Verwendung dient daher auch der Erhaltung oder Verbesserung des Lebensraumes<br />
für Kle<strong>in</strong>lebewesen. Mauern mit e<strong>in</strong>er Höhe über 0,25 m s<strong>in</strong>d unzulässig, um die<br />
Durchlässigkeit des Gebietes für Kle<strong>in</strong>lebewesen zu erhalten und Zerschneidungseffekte zu<br />
verh<strong>in</strong>dern. Nach Betrachtung der Vermeidungs- und M<strong>in</strong>imierungsmaßnahmen kann der<br />
E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> das Schutzgut Arten und Lebensräume <strong>in</strong>sgesamt als ger<strong>in</strong>g bewertet werden.<br />
Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./<br />
– neg./ 0 neutral)<br />
baubed<strong>in</strong>gt<br />
Baustellenverkehr, Betrieb von Baumasch<strong>in</strong>en<br />
Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Staubund<br />
u.U. auch Schadstoffemissionen<br />
Baustellene<strong>in</strong>richtungen, Bodenablage- kle<strong>in</strong>flächiger Verlust von Intensivgrünland –<br />
–<br />
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ungen, Baustraßen<br />
anlagenbed<strong>in</strong>gt<br />
Errichtung der Betriebsgebäude und<br />
Hof- sowie Stellplatzflächen<br />
Erhaltung des Baumes im Norden; Gehölzpflanzungen<br />
auf dem Grundstück<br />
betriebsbed<strong>in</strong>gt<br />
Kunden- und Betriebsverkehr, Gewerbeausübung<br />
Verlust von Grünland als Lebensraum, Bee<strong>in</strong>trächtigung<br />
des benachbarten Biotops durch Heranrücken<br />
der Bebauung (Lärm, Verkle<strong>in</strong>erung der an das Biotop<br />
angrenzenden Wiesenfläche als Nahrungshabitat)<br />
– –<br />
Erhaltung und Schaffung von Ersatzlebensräumen +<br />
u.U. Bee<strong>in</strong>trächtigung scheuer Tiere –<br />
Lichtemissionen Bee<strong>in</strong>trächtigung nachtaktiver Insekten –<br />
8.2.2.2 Schutzgut Boden und Geologie (§1 Abs.6 Nr.7 Buchst.a BauGB):<br />
− Die landwirtschaftlichen Ertragsflächen gehen verloren. Während der Bauzeit wird e<strong>in</strong> großer<br />
Teil der Bodenflächen für Baustellene<strong>in</strong>richtungen und Baustraßen beansprucht sowie durch<br />
Staub- und u.U. auch Schadstoffemissionen belastet. Das neue Bürogebäude soll aufgeständert<br />
werden, so dass es trotz der Hanglange nicht zu e<strong>in</strong>er wesentlichen Veränderung des vorhandenen<br />
Reliefs kommt: Das Gelände läuft – weiterh<strong>in</strong> als Hang erkennbar – unter dem<br />
Bürogebäude h<strong>in</strong>durch. Die durch die weiteren Baukörper und Verkehrsflächen entstehende<br />
Versiegelung führt zu e<strong>in</strong>er weiteren Bee<strong>in</strong>trächtigung der bereits vorbelasteten Böden. In den<br />
versiegelten Bereichen kann ke<strong>in</strong>e der Bodenfunktionen (Standort für Kulturpflanzen, Filter<br />
und Puffer, Ausgleichskörper im Wasserhaushalt) mehr wahrgenommen werden. Auf Grund<br />
der festgesetzten Grundflächen von <strong>in</strong>sgesamt 1.040 m² können <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit den zulässigen<br />
Überschreitungen bis zu 2.600 m² des Plangebietes neu versiegelt werden.<br />
− Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und M<strong>in</strong>imierung können die entstehenden Bee<strong>in</strong>trächtigungen<br />
des Schutzgutes Boden reduziert werden. Für Stellplätze, Zufahrten und andere<br />
untergeordnete Wege s<strong>in</strong>d wasserdurchlässige (versickerungsfähige) Beläge vorgeschrieben,<br />
um die Versiegelung der Freiflächen zu m<strong>in</strong>imieren und damit die Wasseraufnahmefähigkeit<br />
des Bodens weitestgehend zu erhalten.<br />
− Auf Grund der vorhandenen Vorbelastung des Bodens (Auffüllungen) und der vergleichsweise<br />
kle<strong>in</strong>en Größe des Plangebietes ist die E<strong>in</strong>griffsstärke <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit den festgesetzten<br />
Vermeidungs- und M<strong>in</strong>imierungs-Maßnahmen noch als moderat zu bewerten.<br />
Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./<br />
– neg./ 0 neutral)<br />
baubed<strong>in</strong>gt<br />
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Baustellenverkehr, evtl. Unfälle E<strong>in</strong>trag von Schadstoffen –<br />
Lagerung von Baumaterial, Baustellene<strong>in</strong>richtungen<br />
(Wege, Conta<strong>in</strong>er)<br />
Bodenabbau, -aufschüttungen und Bodentransport<br />
anlagenbed<strong>in</strong>gt<br />
Errichtung der Betriebsgebäude und Hofsowie<br />
Stellplatzflächen<br />
partielle Bodenverdichtung, evtl. Zerstörung der<br />
Vegetationsdecke/Freilegen des Oberbodens<br />
stellenweise Bodenverdichtung, Bodenprofil ist<br />
bereits anthropogen verändert, daher ke<strong>in</strong> Verlust<br />
e<strong>in</strong>es naturnahen Bodens<br />
Bodenversiegelung – ursprüngliche Boden-<br />
Funktionen gehen verloren<br />
gesamte Flächenbeanspruchung Verlust offenen belebten Bodens – –<br />
betriebsbed<strong>in</strong>gt<br />
Kunden- und Betriebsverkehr, Gewerbeausübung<br />
E<strong>in</strong>trag von Schadstoffen –<br />
–<br />
–<br />
– –<br />
8.2.2.3 Schutzgut Wasser (§1 Abs.6 Nr.7 Buchst.a BauGB):<br />
− Die geplante gewerbliche Bebauung hat e<strong>in</strong>e Veränderung des Wasserhaushaltes zur Folge.<br />
Die Versickerungsleistung und damit auch die Grundwasserneubildungsrate nehmen ab, da<br />
Flächen versiegelt werden. Die Versiegelung wird <strong>in</strong>sgesamt nicht mehr als etwa 0,26 ha offenen<br />
Boden betreffen, so dass der Wasserhaushalt und die Grundwasserneubildung nicht <strong>in</strong><br />
erheblichem Maße verändert werden. Da die Böden <strong>in</strong>nerhalb des Plangebietes bereits jetzt<br />
nur schwach durchlässig s<strong>in</strong>d, s<strong>in</strong>d die Bee<strong>in</strong>trächtigungen des Schutzgutes Wasser unter Betrachtung<br />
der u. g. Vermeidungs- und M<strong>in</strong>imierungsmaßnahmen <strong>in</strong>sgesamt nicht erheblich.<br />
− Für Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege s<strong>in</strong>d ausschließlich teilversiegelte<br />
(versickerungsfähige) Beläge zulässig, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens soweit<br />
wie möglich zu erhalten und Bee<strong>in</strong>trächtigungen der Grundwasserneubildungsrate zu reduzieren.<br />
Das Entwässerungskonzept sieht vor, das auf den Dach- und Hofflächen des privaten<br />
Baugrundstückes anfallende unverschmutzte Niederschlagswasser <strong>in</strong> e<strong>in</strong> <strong>in</strong>nerhalb der Grünflächen<br />
verlaufendes, offenes Graben- und Beckensystem e<strong>in</strong>zuleiten und von dort gedrosselt<br />
über e<strong>in</strong>e Anschlussleitung e<strong>in</strong>schließlich Notüberlauf <strong>in</strong> die Mischwasserkanalisation abzuleiten.<br />
Alternativ ist die gedrosselte Ableitung des Niederschlagwassers <strong>in</strong> den auf Fl.-Nr. 3543<br />
gelegenen offenen Graben zulässig.<br />
Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./<br />
– neg./ 0 neutral)<br />
baubed<strong>in</strong>gt<br />
Lagerung von Baumaterial/Boden, Baustellene<strong>in</strong>richtungen<br />
(Conta<strong>in</strong>er)<br />
Bodenverdichtung, reduzierte Versickerung<br />
und mehr oberflächiger Abfluss von Niederschlagswasser<br />
–<br />
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anlagenbed<strong>in</strong>gt<br />
Errichtung der Betriebsgebäude und Hof- sowie<br />
Stellplatzflächen<br />
betriebsbed<strong>in</strong>gt<br />
durch Flächenversiegelung reduzierte Versickerung<br />
von Niederschlagswasser im Gebiet,<br />
Verr<strong>in</strong>gerung der Grundwasserneubildungsrate<br />
Kunden- und Betriebsverkehr, Gewerbenutzung Schadstoffe<strong>in</strong>träge –<br />
– –<br />
8.2.2.4 Wasserwirtschaft (Wasser; §1 Abs.6 Nr.7 Buchst.a BauGB):<br />
− Durch die neue Bebauung fallen zukünftig im Gebiet Abwässer an. Das anfallende Schmutzwasser<br />
wird der Verbandskläranlage <strong>Oy</strong> des Abwasserverbandes Kempten (Allgäu) zugeführt.<br />
Die Anlage ist ausreichend dimensioniert.<br />
− Das Niederschlagswasser, das auf den Dach- und Hofflächen des Baugrundstückes anfällt,<br />
wird <strong>in</strong> e<strong>in</strong> <strong>in</strong>nerhalb der Grünflächen verlaufendes, offenes Graben- und Beckensystem e<strong>in</strong>geleitet<br />
und von dort gedrosselt über e<strong>in</strong>e Anschlussleitung e<strong>in</strong>schließlich Notüberlauf der<br />
Mischwasserkanalisation zugeführt. Alternativ ist die gedrosselte Ableitung des Niederschlagwassers<br />
<strong>in</strong> den auf Fl.-Nr. 3543 gelegenen offenen Graben zulässig.<br />
8.2.2.5 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§1 Abs.6 Nr.7 Buchst. a und h<br />
BauGB):<br />
− Die Kaltluftentstehung wird im Plangebiet unterbunden und auf südlich die angrenzenden Offenflächen<br />
beschränkt. Auf Grund der ger<strong>in</strong>gen Anzahl an Baukörpern und der Pflanzung von<br />
Bäumen <strong>in</strong>sbesondere im westlichen Bereich entsteht für das Schutzgut Klima/Luft ke<strong>in</strong>e wesentliche<br />
Bee<strong>in</strong>trächtigung. Siedlungsrelevante Kaltluftströmungen s<strong>in</strong>d nicht betroffen.<br />
− Bei E<strong>in</strong>haltung der gültigen Wärmestandards und E<strong>in</strong>bau moderner Heizanlagen s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e<br />
erheblichen Umweltauswirkungen durch Schadstoffemissionen zu erwarten. E<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>gfügige<br />
Erhöhung der Vorbelastung umliegender Gebiete durch Abgase des Kunden- und Betriebsverkehrs<br />
ist zwar möglich. Insgesamt ist jedoch ke<strong>in</strong>e erhebliche Verschlechterung der Luftqualität<br />
zu erwarten.<br />
Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./<br />
– neg./ 0 neutral)<br />
baubed<strong>in</strong>gt<br />
Baustellenverkehr, Betrieb von Baumasch<strong>in</strong>en Lärm, Freiwerden von Staub und u.U. auch<br />
Schadstoffen (Verkehr, Unfälle)<br />
–<br />
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Geme<strong>in</strong>de <strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong> Vorhabenbezogener Bebauungsplan "<strong>Oy</strong> – Hauptstraße Süd – Firma <strong>BFtec</strong>"<br />
Textteil mit 61Seiten, <strong>Fa</strong>ssung vom <strong>01</strong>.<strong>07</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong>
anlagenbed<strong>in</strong>gt<br />
Errichtung der Betriebsgebäude und Hofsowie<br />
Stellplatzflächen<br />
mehr Wärmeabstrahlung, weniger Verdunstung,<br />
ungünstigeres Kle<strong>in</strong>klima<br />
Überbauung des Intensivgrünlands Verm<strong>in</strong>derung der Kaltluftproduktion –<br />
Gehölzpflanzungen<br />
betriebsbed<strong>in</strong>gt<br />
Kunden- und Betriebsverkehr, Gewerbeausübung<br />
Verbesserung des Kle<strong>in</strong>klimas (Staubfilterung,<br />
Temperaturausgleich durch Beschattung usw.)<br />
Verkehrsabgase, evtl. Schadstoff-/Staubemissionen<br />
aus dem Gewerbebetrieb<br />
– –<br />
+<br />
–<br />
8.2.2.6 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; §1 Abs.6 Nr.7 Buchst.a BauGB):<br />
− Durch die Errichtung neuer Baukörper erfährt das Landschaftsbild e<strong>in</strong>e gewisse Bee<strong>in</strong>trächtigung,<br />
weil sich der bereits gewerblich geprägte Charakter des südlichen Ortse<strong>in</strong>gangs verstärkt<br />
und der Ortsrand an dieser Stelle weiter nach Süden verlagert wird.<br />
− Durch die getroffenen Festsetzungen wird <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan<br />
sichergestellt, dass die neue Bebauung sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er ansprechenden Architektur<br />
darstellt und e<strong>in</strong>e ausreichende E<strong>in</strong>grünung hergestellt wird (Pflanzgebote). Um den Ortse<strong>in</strong>gangsbereich<br />
möglichst attraktiv zu gestalten, wird entlang der Hauptstraße die Pflanzung e<strong>in</strong>er<br />
Baum-Reihe festgesetzt. Die auch für alle weiteren Pflanzungen festgesetzten Gehölzlisten<br />
tragen dazu bei, die Eigenart des Landschaftsbildes zu schützen und mit Hilfe landschaftstypischer<br />
Gehölz-Arten e<strong>in</strong>e Anb<strong>in</strong>dung des Betriebsgeländes an die Landschaft zu erreichen. Um<br />
landschaftsästhetische Fehlentwicklungen und zu starke Trennwirkungen zu vermeiden, werden<br />
Hecken aus Nadelgehölzen generell ausgeschlossen. Die Pflanzung von nicht <strong>in</strong> der<br />
Pflanzliste festgesetzten Sträuchern wird nur auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen,<br />
um die privaten Freiflächen möglichst naturnah zu gestalten.<br />
Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./<br />
– neg./ 0 neutral)<br />
baubed<strong>in</strong>gt<br />
Baustellene<strong>in</strong>richtungen<br />
anlagenbed<strong>in</strong>gt<br />
Errichtung der Betriebsgebäude und Hofsowie<br />
Stellplatzflächen<br />
temporäre Bee<strong>in</strong>trächtigung des Landschaftsbildes<br />
v. a. bei größeren Baustellen<br />
Vorverlagerung des Ortsrandes <strong>in</strong> Richtung Süden,<br />
jedoch nicht weiter als die östlich und westlich<br />
bereits vorhandene Bebauung; stärkere gewerbliche<br />
Prägung des Ortsrandes<br />
–<br />
–<br />
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Geme<strong>in</strong>de <strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong> Vorhabenbezogener Bebauungsplan "<strong>Oy</strong> – Hauptstraße Süd – Firma <strong>BFtec</strong>"<br />
Textteil mit 61Seiten, <strong>Fa</strong>ssung vom <strong>01</strong>.<strong>07</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong>
E<strong>in</strong>grünung des Betriebsgeländes<br />
betriebsbed<strong>in</strong>gt<br />
Erhaltung bzw. Wiederherstellung e<strong>in</strong>es gut<br />
durchgrünten Ortse<strong>in</strong>gangs- bzw. Siedlungsbildes<br />
Lichtemissionen Lichtabstrahlung <strong>in</strong> die umliegende Landschaft –<br />
+<br />
8.2.2.7 Schutzgut Mensch (§1 Abs.6 Nr.7 Buchst.c BauGB):<br />
− Die <strong>in</strong>tensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen gehen verloren. Dafür wird durch die Planung<br />
die Ansiedelung e<strong>in</strong>es Gewerbebetriebes ermöglicht, wodurch Arbeitsplätze gesichert<br />
werden können.<br />
− Die Wanderwegs- und Langlauf-Verb<strong>in</strong>dungen bleiben erhalten. Die Erlebbarkeit des landschaftlichen<br />
Umfeldes erfährt durch die geplanten Baukörper e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>gfügige Bee<strong>in</strong>trächtigung.<br />
Durch die Gestaltung der Gebäude und die E<strong>in</strong>grünung des Betriebsgeländes ergeben<br />
sich jedoch ke<strong>in</strong>e wesentlichen Verschlechterungen für die Naherholung oder den Tourismus.<br />
− Durch das geplante Vorhaben s<strong>in</strong>d Gewerbelärme<strong>in</strong>wirkungen auf die Umgebungsbebauung<br />
zu erwarten. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde e<strong>in</strong>e schalltechnische Untersuchung<br />
(Büro Sieber vom 23.05.<strong>2<strong>01</strong>3</strong>) erstellt. Von dem Vorhaben gehen nur tagsüber (06:00<br />
bis 22:00 Uhr) Schallemissionen aus. Die Berechnungen zeigen, dass der zulässige Immissionsrichtwert<br />
der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) für e<strong>in</strong> re<strong>in</strong>es Wohngebiet<br />
(WR) an der nördlich des Vorhabens gelegenen Ferienhaussiedlung um m<strong>in</strong>destens<br />
24 dB(A) unterschritten wird. Durch das geplante Vorhaben der Firma <strong>BFtec</strong> GmbH s<strong>in</strong>d daher<br />
ke<strong>in</strong>e lärmbed<strong>in</strong>gten Nutzungskonflikte zu erwarten.<br />
Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./<br />
– neg./ 0 neutral)<br />
baubed<strong>in</strong>gt<br />
Baustellenverkehr, Lieferung und Ablagerung<br />
von Baumaterial, Betrieb von Baumasch<strong>in</strong>en<br />
anlagenbed<strong>in</strong>gt<br />
Errichtung der Betriebsgebäude und Hofsowie<br />
Stellplatzflächen<br />
betriebsbed<strong>in</strong>gt<br />
Kunden- und Betriebsverkehr, Gewerbeausübung<br />
Belastung durch Lärm und Erschütterungen,<br />
Freiwerden von Staub und u.U. auch Schadstoffen<br />
(Verkehr, Unfälle)<br />
Ansiedelung e<strong>in</strong>es Gewerbebetriebes, Sicherung<br />
von Arbeitsplätzen und Steuere<strong>in</strong>nahmen<br />
Belastung durch Verkehrs- und/oder Betriebslärm,<br />
Verkehrsabgase<br />
–<br />
++<br />
–<br />
8.2.2.8 Schutzgut Kulturgüter (§1 Abs.6 Nr.7 Buchst.d BauGB):<br />
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Da im überplanten Bereich nach jetzigem Kenntnisstand ke<strong>in</strong>e Kulturgüter vorhanden s<strong>in</strong>d, entsteht<br />
ke<strong>in</strong>e Bee<strong>in</strong>trächtigung. Sollten während der Bauausführung, <strong>in</strong>sbesondere bei Erdarbeiten<br />
und Arbeiten im Bereich von Keller, Gründung und Fundamenten Funde (beispielsweise Scherben,<br />
Metallteile, Knochen) und Befunde (z. B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschichten) entdeckt werden,<br />
ist das Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten, und/oder die örtliche Untere<br />
Denkmalschutzbehörde unverzüglich zu benachrichtigen.<br />
8.2.2.9 Erneuerbare Energien (§1 Abs.6 Nr.7 Buchst.f BauGB):<br />
− Auf Grund der Topografie ist e<strong>in</strong>e Ausrichtung zukünftiger Baukörper zur nahezu optimalen Errichtung<br />
von Sonnenkollektoren <strong>in</strong> Ost-West-Ausrichtung möglich.<br />
− Die Möglichkeit der alternativen Nutzung von Erdwärme muss bei Bedarf gesondert geprüft<br />
werden. Bisher ist e<strong>in</strong>e solche Nutzung nicht vorgesehen.<br />
8.2.2.10 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser,<br />
Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kulturgüter (§1 Abs.6 Nr.7 Buchst.i<br />
BauGB):<br />
Im vorliegenden Planungsfall s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e erheblichen Effekte auf Grund von Wechselwirkungen<br />
zwischen den e<strong>in</strong>zelnen Schutzgütern zu erwarten.<br />
8.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung der Planung<br />
(Nr.2b Anlage zu §2 Abs.4 und §2a BauGB)<br />
8.2.3.1 Bei Nicht-Durchführung der Planung bleibt das <strong>in</strong>tensiv genutzte Grünland als landwirtschaftlicher<br />
Ertragsstandort sowie als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erhalten. An der biologischen<br />
Vielfalt und dem Vorkommen bestimmter Arten <strong>in</strong>nerhalb sowie im Umfeld des Plangebietes ändert<br />
sich nichts. Es ist ke<strong>in</strong>e Veränderung der vorkommenden Böden und der geologischen Verhältnisse<br />
sowie des Wasserhaushaltes und der Grundwasserneubildung zu erwarten. Das Gebiet<br />
wird nicht an die Ver- und Entsorgungsleitungen angeschlossen und bleibt unbebaut. Damit bleiben<br />
auch die Luftaustausch-Bahnen sowie die Luftqualität unverändert. Es ergibt sich ke<strong>in</strong>e Veränderung<br />
h<strong>in</strong>sichtlich der Kaltluftentstehung. Das Landschaftsbild, die Erholungseignung sowie<br />
die Auswirkungen auf den Menschen bleiben unverändert. Es bestehen weiterh<strong>in</strong> ke<strong>in</strong>e Nutzungskonflikte.<br />
Wie auch bei Durchführung der Planung bleiben die Schutzgebiete, Biotope und ihre<br />
Verbundfunktion unverändert. H<strong>in</strong>sichtlich des Schutzgutes Kulturgüter ergeben sich ke<strong>in</strong>e Veränderungen.<br />
Bei Nicht-Durchführung der Planung s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e zusätzlichen Energiequellen nötig. Die<br />
bestehenden Wechselwirkungen erfahren ke<strong>in</strong>e Veränderung.<br />
8.2.3.2 Auch wenn bei Nicht-Durchführung der Planung die bestehenden Nutzungen vorerst erhalten<br />
bleiben, können langfristig Änderungen e<strong>in</strong>treten, die sich nutzungsbed<strong>in</strong>gt (z.B. Grünlandum-<br />
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uch zum Maisanbau), aus großräumigen Vorgängen (z.B. Klimawandel) oder <strong>in</strong> Folge der natürlichen<br />
Dynamik (z.B. Populationsschwankungen, fortschreitende Sukzession) ergeben. Diese<br />
auch bisher schon möglichen Änderungen s<strong>in</strong>d aber nur schwer oder nicht prognostizierbar. Zudem<br />
liegen sie außerhalb des E<strong>in</strong>flussbereichs der Geme<strong>in</strong>de; e<strong>in</strong> unmittelbarer Bezug zur vorliegenden<br />
Planung besteht nicht.<br />
8.2.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verr<strong>in</strong>gerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/<br />
Abarbeitung der E<strong>in</strong>griffsregelung des §1a BauGB, Konzept zur Grünordnung<br />
(Nr.2c Anlage zu §2 Abs.4 sowie §2a BauGB):<br />
8.2.4.1 Die Abarbeitung der Ausgleichspflicht erfolgt auf der Grundlage des Leitfadens zur E<strong>in</strong>griffs-<br />
Regelung <strong>in</strong> der Bauleitplanung des Bayerischen Staatsm<strong>in</strong>isteriums für Landesentwicklung und<br />
Umweltfragen. Die <strong>in</strong> diesem Leitfaden aufgeführte Checkliste (Punkt3.1, Abbildung2) kann<br />
nicht <strong>in</strong> allen Fragen mit "ja" beantwortet werden. Insbesondere die Punkte1.1 und 1.2 (Vorhabenstyp)<br />
s<strong>in</strong>d hiervon betroffen. Es handelt sich nicht um e<strong>in</strong> Wohngebiet und die festgesetzten<br />
Grundflächen (GR) entspricht e<strong>in</strong>er GRZ von mehr als 0,3 se<strong>in</strong>. Daher wird das Regelverfahren<br />
(Vorgehen <strong>in</strong> vier Arbeits-Schritten gem. Punkt3.2) wie nachfolgend dargelegt angewandt.<br />
8.2.4.2 Die Erfassung und Bewertung von Natur und Landschaft erfolgt anhand der Matrix Abb.7 <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung<br />
mit den Listen 1a bis 1c des Anhangs TeilA des o.g. Leitfadens wie folgt:<br />
8.2.4.3 Schutzgut Arten und Lebensräume: Es handelt sich um <strong>in</strong>tensiv genutztes Grünland. Es ergibt sich<br />
hieraus e<strong>in</strong>e Teil-Zuordnung zur Liste 1a, oberer Wert.<br />
E<strong>in</strong>griff Auswirkungen Vermeid.- und M<strong>in</strong>imierungs-Maßnahmen<br />
Bewertung des E<strong>in</strong>griffes<br />
Überbauung von Intensivgrünland<br />
Der Lebensraum "Intensivgrünland"<br />
wird durch die<br />
Überbauung zerstört.<br />
E<strong>in</strong>- und Durchgrünung der<br />
Bebauung; Verwendung<br />
standortgerechter, e<strong>in</strong>heimischer<br />
Gehölzarten<br />
E<strong>in</strong>griff erheblich<br />
8.2.4.4 Schutzgut Boden: Es handelt sich um mit m<strong>in</strong>eralischem Erdaushub aufgefüllte Böden (Auffüllungen<br />
bis <strong>in</strong> Tiefen von 1,4m bis maximal 5m, teils mit e<strong>in</strong>geschalteten organischen Lagen und<br />
vere<strong>in</strong>zelt mit Ziegel- und Betonresten). Auf Grund der sich hieraus ergebenden Vorbelastung<br />
ergibt sich e<strong>in</strong>e Teil-Zuordnung zur Liste 1a, oberer Wert.<br />
E<strong>in</strong>griff Auswirkungen Vermeid.- und M<strong>in</strong>imierungs-Maßnahmen<br />
Bewertung des E<strong>in</strong>griffes<br />
Versiegelung bisher offener<br />
Oberflächen<br />
Im Bereich der Überbauung<br />
f<strong>in</strong>det e<strong>in</strong> Bodenabtrag statt.<br />
teilversiegelte Beläge<br />
E<strong>in</strong>griff erheblich<br />
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Die Bodenfunktionen gehen<br />
vollständig verloren.<br />
8.2.4.5 Schutzgut Wasser: Es handelt sich um Flächen ohne Versickerungsleistung (ger<strong>in</strong>g durchlässige<br />
Böden, die <strong>in</strong> allen Tiefenbereichen unter der Geländeoberfläche zu Staunässe neigen). Es ergibt<br />
sich hieraus e<strong>in</strong>e Teil-Zuordnung zur Liste 1a, oberer Wert.<br />
E<strong>in</strong>griff Auswirkungen Vermeid.- und M<strong>in</strong>imierungs-Maßnahmen<br />
Bewertung des E<strong>in</strong>griffes<br />
Versiegelung von Bodenflächen<br />
Verm<strong>in</strong>derung der Grundwasser-Neubildung<br />
und Erhöhung<br />
des Oberflächen-<br />
Abflusses<br />
Sammlung und gedrosselte<br />
Ableitung des anfallenden<br />
Niederschlagswassers <strong>in</strong> den<br />
Mischwasserkanal und/oder<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>en benachbart liegenden<br />
offenen Graben; Verwendung<br />
wasserdurchlässiger<br />
Beläge<br />
E<strong>in</strong>griff unerheblich: Das gesamte<br />
im Bereich der geplanten<br />
Bebauung anfallende<br />
Niederschlagswasser wird<br />
gedrosselt abgeleitet. Die<br />
Versickerungsleistung der<br />
überplanten Flächen ist bereits<br />
sehr ger<strong>in</strong>g.<br />
8.2.4.6 Schutzgut Klima und Luft: Es handelt sich um Flächen ohne kle<strong>in</strong>klimatisch wirksame Luftaustauschbahnen.<br />
Es ergibt sich hieraus e<strong>in</strong>e Teil-Zuordnung zur Liste 1a, oberer Wert.<br />
E<strong>in</strong>griff Auswirkungen Vermeid.- und M<strong>in</strong>imierungs-Maßnahmen<br />
Bewertung des E<strong>in</strong>griffes<br />
Überbauung bisher offener<br />
Bodenflächen<br />
E<strong>in</strong>schränkung der Kaltluftbildung<br />
Planung weniger Baukörper;<br />
Aufständerung des Bürogebäudes<br />
(Kaltluftabfluss darunter<br />
möglich); Pflanzung<br />
von Gehölzen auf dem Betriebsgrundstück<br />
Nach Betrachtung der Vermeidungs-<br />
und M<strong>in</strong>imierungs-Maßnahmen<br />
wird der<br />
E<strong>in</strong>griff als unerheblich e<strong>in</strong>gestuft,<br />
da die Klimafunktionen<br />
von den von Bebauung<br />
freigehaltenen Flächen sowie<br />
den vorgesehenen Gehölz-<br />
Pflanzungen gewährleistet<br />
werden.<br />
8.2.4.7 Schutzgut Landschaftsbild: Es handelt sich um e<strong>in</strong>e strukturarme Wiesenfläche am bisherigen<br />
Ortsrand. Nordöstlich grenzt e<strong>in</strong>e Feldhecke, im Norden das kaum e<strong>in</strong>gegrünte Betriebsgelände<br />
e<strong>in</strong>es Autohauses an. Es ergibt sich hieraus e<strong>in</strong>e Teil-Zuordnung zur Liste 1b, unterer Wert.<br />
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E<strong>in</strong>griff Auswirkungen Vermeid.- und M<strong>in</strong>imierungs-Maßnahmen<br />
Bewertung des E<strong>in</strong>griffes<br />
Bau e<strong>in</strong>es Bürogebäudes und<br />
e<strong>in</strong>er zweiteiligen Lagerhallen<br />
<strong>in</strong> gut e<strong>in</strong>sehbarer Hanglage<br />
am südlichen Ortsrand<br />
Zusätzliche Baukörper verlagern<br />
den Ortsrand weiter<br />
nach Süden und führen zu<br />
e<strong>in</strong>er stärker gewerblichen<br />
Prägung.<br />
max. 6,50 m bzw. 8,00 m<br />
hohe Baukörper; E<strong>in</strong>grünung<br />
durch Baumpflanzungen <strong>in</strong>sbesondere<br />
entlang der Ortse<strong>in</strong>gangsstraße<br />
E<strong>in</strong>griff unerheblich: Die zusätzlichen<br />
Baukörper fügen<br />
sich <strong>in</strong> die Landschaft sowie<br />
die umgebende Gebäudekulisse<br />
e<strong>in</strong>. Durch die E<strong>in</strong>grünung<br />
an allen Randbereichen<br />
werden die Gebäudekanten<br />
aufgelockert.<br />
8.2.4.8 Auf Grund der o. g. Teil-Zuordnungen ergibt sich e<strong>in</strong>e Gesamt-Zuordnung zur Liste 1a, oberer<br />
Wert, das heißt, es handelt sich um e<strong>in</strong> Gebiet ger<strong>in</strong>ger Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild<br />
(KategorieI).<br />
8.2.4.9 Die Erfassung der Auswirkungen des E<strong>in</strong>griffs und die Weiterentwicklung der Planung erfolgt anhand<br />
der Matrix Abb.7 <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit der Liste2 des Anhangs TeilB des o. g. Leitfadens wie<br />
folgt: Es handelt sich um e<strong>in</strong> Gebiet mit der E<strong>in</strong>griffs-Schwere des TypsA, da der Versiegelungsbzw.<br />
Nutzungsgrad als hoch e<strong>in</strong>zustufen ist. Die festgesetzte GRZ ist größer als 0,35 (im Durchschnitt).<br />
8.2.4.10 Zur Vermeidung bzw. M<strong>in</strong>imierung von Bee<strong>in</strong>trächtigungen von Natur und Landschaft dienen folgende<br />
Maßnahmen (Konzept zur Grünordnung):<br />
− E<strong>in</strong>- und Durchgrünung des Vorhabensgebietes durch Baumpflanzungen und Erhaltung des<br />
Laubbaumes im Bereich der geplanten Grünfläche im Norden (planungsrechtliche Festsetzungen,<br />
Schutzgut Arten- und Lebensräume, Schutzgut Landschaftsbild)<br />
− E<strong>in</strong>saat der Fläche unterhalb der geplanten Baumreihe an der Straße mit e<strong>in</strong>er kräuter- und<br />
wildblumenreichen Saatgutmischung zur Verbesserung der Lebensraumqualität für Kle<strong>in</strong>lebewesen<br />
(planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten- und Lebensräume)<br />
− naturnahe Gestaltung der Pflanzungen durch Verwendung standortgerechter, e<strong>in</strong>heimischer<br />
Gehölze (Festsetzung von Pflanzlisten, Schutzgut Arten- und Lebensräume)<br />
− Ausschluss von Nadelhecken (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Landschaftsbild)<br />
− E<strong>in</strong>schränkungen zu Werbeanlagen im H<strong>in</strong>blick auf deren Größe und Gestaltung (bauordnungsrechtliche<br />
Vorschriften, Schutzgut Landschaftsbild)<br />
− Schutz des Landschaftsbildes mittels Betonung der im südlichen Plangebiet gelegenen topographischen<br />
Kante durch angepasste Situierung des Büro- und Wohngebäudes; weitestgehende<br />
Erhaltung des vorhandenen Geländereliefs durch Aufständerung dieses Gebäudes; anspre-<br />
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chende Gestaltung des Gebäudes (Außenwände des Obergeschosses gegenüber dem Erdgeschoss<br />
zurückversetzt; Flachdach als städtebauliches Pendant zum Flachdach des gegenüberliegenden<br />
Hauptgebäudes der Firma Primavera Life GmbH)<br />
− Reduzierung des Versiegelungsgrades und dadurch Erhaltung der Wasseraufnahmefähigkeit<br />
des Bodens durch Verwendung versickerungsfähiger Beläge (planungsrechtliche Festsetzungen,<br />
Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser)<br />
8.2.4.11 Das Ermitteln des Umfangs der erforderlichen Ausgleichsflächen erfolgt anhand der Matrix Abb.7<br />
des o.g. Leitfadens. Auf Grund der o.g. Zuordnungen <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit den umfangreichen Vermeidungs-<br />
und M<strong>in</strong>imierungs-Maßnahmen ergibt sich e<strong>in</strong> Kompensationsfaktor von 0,5 (Feld BI,<br />
oberer Wert). Bei e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>griffs-Fläche von 3.296m 2 ergibt sich daraus e<strong>in</strong>e erforderliche Ausgleichsfläche<br />
von 1.648m 2 . In der nachfolgenden Auflistung s<strong>in</strong>d die e<strong>in</strong>zelnen Teilflächen sowie<br />
deren Summe aufgelistet:<br />
Teilgebiete Feld Kompensationsfaktor<br />
Fläche (m 2 )<br />
erforderliche<br />
Ausgleichsfläche<br />
(m 2 )<br />
Grünland/Planung Baufläche "<strong>BFtec</strong>" A I 0,5 3.296 1.648<br />
Grünland/Planung Öffentliche Grünfläche – – 224 0<br />
bestehende Straße (Hauptstraße) – – 1.797 0<br />
Summe 5.317 1.648<br />
8.2.4.12 Die Auswahl geeigneter Flächen und naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen erfolgt auf der<br />
Grundlage des Anhanges TeilC des o.g. Leitfadens. Die Ausgleichsfläche ist Teil e<strong>in</strong>er größeren<br />
Ökokontofläche, die sich etwa 1km östlich des E<strong>in</strong>griffsgebietes bef<strong>in</strong>det und die Wiesenstreifen<br />
beidseitig e<strong>in</strong>es Grabens umfasst (Teilfläche2 des kartierten Biotops "Grabensystem mit Gehölzsaum<br />
östlich <strong>Oy</strong>", Nr.8328-0046). Die Ökokontofläche grenzt südlich an das Sennenmoos an<br />
(Teil des Landschaftsschutzgebietes "Schwarzenberger Weiher mit W<strong>in</strong>termoos und Sennenmoos"<br />
sowie gemäß §30 BNatSchG kartiertes Biotop "Südliches Sennenmoos-Flurbezeichnung 'Moos'"<br />
(Nr.8328-0047-0<strong>01</strong>)). Die Wiese südlich des Baches bzw. Grabens ist momentan als Intensivgrünland<br />
ausgebildet, die Fläche nördlich des Baches ist als Feuchtwiese anzusprechen. Der Bach<br />
selbst ist begradigt und e<strong>in</strong>getieft und weist nur e<strong>in</strong> lückiges Ufergehölz auf. Das Entwicklungsziel<br />
für die südlich des Baches liegende Fläche ist e<strong>in</strong>e Extensivwiese, die als Pufferstreifen zu dem<br />
Gewässer dienen soll. Nördlich des Baches wird die Entwicklung e<strong>in</strong>er Streuwiese angestrebt. Der<br />
Bach selbst soll naturnäher gestaltet werden. Für die Fläche existiert e<strong>in</strong> Maßnahmenkonzept von<br />
Hofmann & Dietz – Architektur|Landschaftsplanung|Stadtplanung (Stand Oktober 2<strong>01</strong>2).<br />
Das Konzept sieht auch Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserhaushaltes auf den angrenzen-<br />
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den Flurstücken vor, um im gesamten Bereich wieder e<strong>in</strong>e stärkere Verb<strong>in</strong>dung zwischen Bach<br />
und Aue herzustellen. Da aktuell jedoch nicht alle angestrebten Flurstücke verfügbar s<strong>in</strong>d, kann<br />
voraussichtlich nicht e<strong>in</strong> Anrechenfaktor von 1,0 für die diesem Bebauungsplan zugeordnete Teilfläche<br />
(Teil der Fl. Nr.5418) angesetzt werden. Dies ist mit der Unteren Naturschutzbehörde noch<br />
abzustimmen. Das Flurstück5418 umfasst <strong>in</strong>sgesamt 6.599m². Für das vorliegenden Vorhaben<br />
ergibt sich e<strong>in</strong> Ausgleichsbedarf von 1.650m². Die nicht für den vorliegenden Bebauungsplan<br />
benötigte Fläche wird <strong>in</strong> das Ökokonto der Geme<strong>in</strong>de <strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong> e<strong>in</strong>gebucht.<br />
8.2.4.13 Folgende Maßnahmen s<strong>in</strong>d auf der Fläche vorgesehen (siehe auch Tabelle zu den Ausgleichsflächen<br />
sowie Maßnahmenskizze unter Punkt "Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum<br />
Ausgleich im S<strong>in</strong>ne des §1a Abs.3 BauGB an anderer Stelle gemäß §9 Abs.1a Satz2 BauGB<br />
(externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen)"):<br />
− Der Pufferstreifen südlich des Bachlaufes soll durch regelmäßige Mahd mit Entfernen des<br />
Mähguts ausgehagert werden. Anschließend erfolgt e<strong>in</strong>e extensive Wiesennutzung.<br />
− Passive Bachrenaturierung: abschnittsweise Pflanzung von autochthonen Ufergehölzen, Zulassen<br />
von Uferabbrüchen und Laufverlagerungen; Sohlstabilisierung zur Verh<strong>in</strong>derung weiterer<br />
E<strong>in</strong>tiefung durch E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gen von Sedimentationsfallen (Fichtenkrone mit Beastung); Entwicklung<br />
e<strong>in</strong>es breiten Uferhochstauden-Saums.<br />
− Die Feuchtwiese im Norden soll durch Sohlanhebung des Bachlaufes und Verschluss evtl. vorhandener<br />
Dra<strong>in</strong>agerohre wiedervernässt werden. Sie soll durch zweimal jährliche Mahd mit<br />
Abtransport des Mähguts so lange gepflegt werden, bis die Vegetation sich zielgemäß entwickelt<br />
hat. Anschließend wird die Fläche nur e<strong>in</strong>mal jährlich (ab August) gemäht. Auf die Ausbr<strong>in</strong>gung<br />
von m<strong>in</strong>eralischem oder organischem Dünger und den E<strong>in</strong>satz von Bioziden ist zu<br />
verzichten.<br />
8.2.4.14 Die vorgesehenen Maßnahmen kompensieren die Bee<strong>in</strong>trächtigungen wie folgt:<br />
Der Verlust von Lebensraum (Intensivgrünland) wird durch die Schaffung vielfältigerer Lebensräume<br />
(extensiv genutzte Feucht- und Nasswiesen) ausgeglichen. Die Anpflanzung von Gehölzen<br />
führt zu e<strong>in</strong>er Strukturanreicherung im Bereich des Bachlaufes.<br />
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8.2.4.15 Tabelle zu den Ausgleichsflächen<br />
Ausgleichsflächen<br />
Lage der<br />
Flächen<br />
Bestands-Situation der<br />
Flächen<br />
angestrebte Maßnahme oder<br />
Nutzung<br />
Ausgleichsfläche<br />
<strong>in</strong> m 2<br />
Teilfläche der Fl.-Nr. 5418<br />
der Gemarkung <strong>Mittelberg</strong><br />
extern<br />
<strong>in</strong>tensiv genutztes Grünland;<br />
strukturarmer, e<strong>in</strong>getiefter<br />
Bachlauf;<br />
Feuchtwiese<br />
Aushagerung und Wiedervernässung<br />
des Intensivgrünlands südlich<br />
des Bachs, Entwicklung e<strong>in</strong>er<br />
Extensivwiese als Puffer zu dem<br />
angrenzenden Gewässer; am<br />
Bachlauf: Initialpflanzung Ufergehölze,<br />
Förderung der Entwicklung<br />
von Hochstaudenfluren,<br />
Sohlstabilisierung; Extensivierung<br />
und Wiedervernässung der<br />
Feuchtwiese nördlich des Baches<br />
zur Entwicklung e<strong>in</strong>er Streuwiese<br />
1.650<br />
Summe 1.650<br />
8.2.4.16 Ergebnis: Der Ausgleichsbedarf wird damit vollständig abgedeckt. Zur Sicherung der o.g. angestrebten<br />
Maßnahmen oder Nutzungen s<strong>in</strong>d entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan getroffen,<br />
deren E<strong>in</strong>haltung und Umsetzung zw<strong>in</strong>gend s<strong>in</strong>d. Zusätzlich s<strong>in</strong>d vertragliche Vere<strong>in</strong>barungen<br />
auf der Grundlage des §12 Abs.1 BauGB (Durchführungsvertrag) zu treffen.<br />
8.2.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Nr.2d Anlage zu §2 Abs.4 und §2a BauGB)<br />
8.2.5.1 Standortalternativen: Für den überplanten Bereich bestanden von Seiten des Vorhabenträgers<br />
konkrete Anfragen. E<strong>in</strong> Vorteil des gewählten Standortes ist zum e<strong>in</strong>en die Vorbelastung der Bodenflächen<br />
durch Auffüllungen, d.h. es werden ke<strong>in</strong>e naturnahen Böden zerstört. Zudem ist die<br />
Fläche leicht über die Hauptstraße anzub<strong>in</strong>den, weshalb ke<strong>in</strong>e weiteren aufwändigen Erschließungsmaßnahmen<br />
notwendig s<strong>in</strong>d. Im Norden und Südwesten grenzen bereits Gewerbebetriebe<br />
an. Lärmkonflikte mit dem östlich angrenzenden Wohngebiet s<strong>in</strong>d gemäß der schalltechnischen<br />
Untersuchung nicht zu erwarten.<br />
8.2.5.2 Planungsalternativen: Für die Gestaltung der Gebäude wurden von Seiten des Vorhabenträgers<br />
bzw. des Architekten verschiedene Alternativen erarbeitet. Die ursprünglich vorgesehene Lagerhalle<br />
im Norden wurde im Laufe der Planung durch e<strong>in</strong>e aus zwei separaten Baukörpern bestehende<br />
Halle ersetzt, um im Ortse<strong>in</strong>gangsbereich ke<strong>in</strong>e zu lange geschlossene Gebäudefront zu erzeugen.<br />
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8.3 Zusätzliche Angaben (Nr.3 Anlage zu §2 Abs.4 sowie §2a BauGB)<br />
8.3.1 Beschreibung der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung (Nr.3a<br />
Anlage zu §2 Abs.4 und §2a BauGB):<br />
8.3.1.1 Vom Büro Sieber wurde e<strong>in</strong>e Bestandsaufnahme mit Fotodokumentation durchgeführt.<br />
8.3.1.2 Verwendete Grundlagen für die Beurteilung der Schutzgüter und die Erarbeitung der grünordnerischen<br />
Maßnahmen war das Heft "Der Umweltbericht <strong>in</strong> der Praxis – Leitfaden zur Umweltprüfung<br />
<strong>in</strong> der Bauleitplanung" der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsm<strong>in</strong>isterium des Innern.<br />
8.3.1.3 Die Abarbeitung der E<strong>in</strong>griffsregelung erfolgt nach dem Leitfaden zur E<strong>in</strong>griffs-Regelung <strong>in</strong> der<br />
Bauleitplanung des Bayerischen Staatsm<strong>in</strong>isteriums für Landesentwicklung und Umweltfragen.<br />
8.3.1.4 Folgende umweltbezogene Informationen lagen vor bzw. wurden als Grundlage verwendet:<br />
− Ergebnisvermerk des Term<strong>in</strong>s zur frühzeitigen Behördenunterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB<br />
am 18.<strong>01</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong> im Landratsamt Oberallgäu, Sonthofen (mit Stellungnahmen der Unteren<br />
Immissionsschutzbehörde, der Unteren Naturschutzbehörde, des Wasserwirtschaftsamtes<br />
Kempten (Allgäu) sowie des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten (Allgäu),<br />
Bereich Landwirtschaft)<br />
− Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "<strong>Oy</strong> - Hauptstraße<br />
Süd - Firma <strong>BFtec</strong>" des Büros Sieber <strong>in</strong> der <strong>Fa</strong>ssung vom 23.05.<strong>2<strong>01</strong>3</strong><br />
− Baugrunduntersuchung zur Errichtung e<strong>in</strong>es Lager- und e<strong>in</strong>es Bürogebäudes auf dem Grundstück<br />
Fl.-Nr. 3549, Hauptstraße, <strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong> der ICP Ingenieurgesellschaft Dipl.-Geol.<br />
Brüll, Prof. Czurda & Coll. mbH (Geologen und Ingenieure für Wasser und Boden), Altusried,<br />
vom 18.02.<strong>2<strong>01</strong>3</strong> (Gutachten-Nr. 1302<strong>01</strong>)<br />
8.3.1.5 Der bei Umsetzung der Bebauung anfallende Abfall wird sachgerecht entsorgt bzw. wiederverwertet.<br />
Die Entsorgung der Abfälle erfolgt über den Zweckverband für Abfallwirtschaft Kempten (ZAK).<br />
8.3.2 Schwierigkeiten bei Zusammenstellung der Angaben (Nr.3a Anlage zu §2 Abs.4 und<br />
§2a BauGB):<br />
8.3.2.1 Zum Zeitpunkt der Planaufstellung lagen ke<strong>in</strong>e Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der<br />
Angaben vor.<br />
8.3.3 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt<br />
bei der Durchführung der Planung (Nr.3b Anlage zu §2 Abs.4 und §2a BauGB, §4c<br />
BauGB):<br />
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Geme<strong>in</strong>de <strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong> Vorhabenbezogener Bebauungsplan "<strong>Oy</strong> – Hauptstraße Süd – Firma <strong>BFtec</strong>"<br />
Textteil mit 61Seiten, <strong>Fa</strong>ssung vom <strong>01</strong>.<strong>07</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong>
8.3.3.1 Die Maßnahmen zur Reduzierung der Auswirkungen auf die Umwelt s<strong>in</strong>d durch planungsrechtliche<br />
Festsetzungen gesichert.<br />
8.3.3.2 Die Ausführung der Vermeidungs-, M<strong>in</strong>imierungs- und Kompensationsmaßnahmen wird von der<br />
Geme<strong>in</strong>de <strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong> erstmalig e<strong>in</strong> Jahr nach Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />
bzw. Erschließung und Bebauung des Grundstückes durch Ortsbesichtigung geprüft.<br />
Hierbei sollte auch überprüft werden, ob nach der Umsetzung des Bebauungsplanes unvorhergesehene<br />
nachteilige Umweltauswirkungen <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> den angrenzenden geschützten Biotopen<br />
aufgetreten s<strong>in</strong>d. Gegebenenfalls ist von der Geme<strong>in</strong>de zu klären, ob geeignete Maßnahmen<br />
zur Abhilfe ergriffen werden können. Da die Geme<strong>in</strong>de darüber h<strong>in</strong>aus ke<strong>in</strong> eigenständiges Umweltüberwachungssystem<br />
betreibt, ist sie auf entsprechende Informationen der zuständigen Umweltbehörden<br />
angewiesen.<br />
8.3.4 Zusammenfassung (Nr.3c Anlage zu §2 Abs.4 und §2a BauGB):<br />
8.3.4.1 Es handelt sich um e<strong>in</strong>e Baufläche "<strong>BFtec</strong>" mit zulässigen Grundflächenzahlen (GR) von <strong>in</strong>sgesamt<br />
1.040m². Vorgesehen s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong> Büro- und Geschäftsgebäude (mit <strong>in</strong>tegrierter Wohnnutzung),<br />
e<strong>in</strong>e zweiteilige Lagerhalle sowie die notwendigen Stellplätze und Hofflächen.<br />
8.3.4.2 Der überplante Bereich umfasst 0,53ha.<br />
8.3.4.3 Schutzgebiete für Natur und Landschaft liegen nicht <strong>in</strong> räumlicher Nähe zum Plangebiet. Das<br />
nächste FFH-Gebiet liegt etwa 1,5km nordöstlich ("Kempter Wald mit Oberem Rottachtal"). Das<br />
nächste Landschaftsschutzgebiet bef<strong>in</strong>det sich im Umfeld dieses FFH-Gebietes etwa 800m nordöstlich<br />
("Schwarzenberger Weiher mit W<strong>in</strong>termoos und Sennenmoos"). Unmittelbar nordöstlich<br />
angrenzend liegt das gem. § 30BNatSchG kartierte Biotop "Hecke am südlichen Ortsrand von<br />
<strong>Oy</strong>". Rund 70m weiter südöstlich bef<strong>in</strong>det sich das kartierte Biotop "Nasswiese SO <strong>Oy</strong>". Die<br />
nächsten festgesetzten Wasserschutzgebiete ("<strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong>") liegen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Entfernung von<br />
rund 2km im Nordosten bzw. etwa 2,2km im Westen. Ke<strong>in</strong>es der Schutzgebiete oder Biotope ist<br />
von der Planung betroffen.<br />
8.3.4.4 Das Plangebiet liegt am südlichen Rand des Hauptortes <strong>Oy</strong> und wird momentan als Intensivgrünland<br />
genutzt. Es grenzt südlich an e<strong>in</strong> Autohaus an. Nordöstlich des Gebietes bef<strong>in</strong>det sich e<strong>in</strong>e<br />
Hecke aus Laubgehölzen, an die sich e<strong>in</strong> Wohngebiet mit kle<strong>in</strong>en Betrieben des Beherbergungsgewerbes<br />
(Ferienwohnungen) anschließt. Im Süden liegen landwirtschaftlich genutzte Flächen.<br />
Westlich wird der Bereich durch die "Hauptstraße" abgegrenzt, die dem Ortsteil <strong>Oy</strong> als Ortsdurchfahrt<br />
dient. Jenseits dieser Straße liegen e<strong>in</strong> Wohnhaus sowie das Betriebsgelände der Primavera<br />
Life GmbH. Das Gelände fällt nach Südosten h<strong>in</strong> ab. Die Böden des Plangebietes unterliegen<br />
durch <strong>in</strong> der Vergangenheit vorgenommene Geländeauffüllungen bereits e<strong>in</strong>er Vorbelastung. Der<br />
überplante Bereich hat für den Naturhaushalt e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>ge und für das Landschaftsbild auf Grund<br />
der Ortsrandlage und der weiten E<strong>in</strong>sehbarkeit e<strong>in</strong>e mittlere Bedeutung. Die Durchführung der<br />
Planung wirkt sich vor allem auf das Schutzgut Mensch auf Grund von Immissions-Konflikten<br />
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Geme<strong>in</strong>de <strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong> Vorhabenbezogener Bebauungsplan "<strong>Oy</strong> – Hauptstraße Süd – Firma <strong>BFtec</strong>"<br />
Textteil mit 61Seiten, <strong>Fa</strong>ssung vom <strong>01</strong>.<strong>07</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong>
(Wohngebiet <strong>in</strong> der Nähe e<strong>in</strong>es neu anzusiedelnden Gewerbebetriebes) sowie auf das Schutzgut<br />
Landschaftsbild (Bebauung <strong>in</strong> Ortsrandlage, Bee<strong>in</strong>trächtigung von Sichtbeziehungen) aus. Bei<br />
Nicht-Durchführung der Planung bleibt das <strong>in</strong>tensiv genutzte Grünland erhalten.<br />
8.3.4.5 Die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und M<strong>in</strong>imierung be<strong>in</strong>halten hauptsächlich folgende<br />
Punkte: E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung der geplanten Baukörper <strong>in</strong> die Landschaft durch e<strong>in</strong>e gute E<strong>in</strong>- und Durchgrünung<br />
des Grundstücks mittels Baumpflanzungen und E<strong>in</strong>saaten; naturnahe Gestaltung der<br />
Pflanzungen durch Verwendung standortgerechter, e<strong>in</strong>heimischer Gehölze und Ausschluss von<br />
Nadelhecken; Reduzierung des Versiegelungsgrades und dadurch Erhaltung der Wasseraufnahmefähigkeit<br />
des Bodens durch Verwendung versickerungsfähiger Beläge; E<strong>in</strong>schränkungen zu<br />
Werbeanlagen im H<strong>in</strong>blick auf deren Größe und Gestaltung; weitestgehende Erhaltung des vorhandenen<br />
Geländereliefs durch Aufständerung des südlichen Gebäudes.<br />
8.3.4.6 Die Abarbeitung der E<strong>in</strong>griffsregelung des §1a BauGB erfolgt nach dem Regelverfahren des Leitfadens<br />
zur E<strong>in</strong>griffs-Regelung <strong>in</strong> der Bauleitplanung des Bayerischen Staatsm<strong>in</strong>isteriums für Landesentwicklung<br />
und Umweltfragen. Die Maßnahmen zum Ausgleich des E<strong>in</strong>griffs erfolgen auf e<strong>in</strong>er<br />
externen Ausgleichsfläche auf e<strong>in</strong>er Teilfläche der Fl.-Nr.5418 der Gemarkung <strong>Mittelberg</strong>. Der<br />
erforderliche Ausgleichsbedarf beträgt 1.650m² und kann durch folgende Maßnahmen vollständig<br />
abgedeckt werden: Entwicklung von feuchtem bis nassen Extensivgrünland; Ufergehölzpflanzungen<br />
und Sohlstabilisierung an e<strong>in</strong>em Bachlauf.<br />
8.3.4.7 Die Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei der Durchführung<br />
der Planung (Abs.3b Anlage zu §2 Abs.4 und §2a BauGB) s<strong>in</strong>d durch planungsrechtliche<br />
Festsetzungen gesichert.<br />
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Textteil mit 61Seiten, <strong>Fa</strong>ssung vom <strong>01</strong>.<strong>07</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong>
9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil<br />
9.1 Örtliche Bauvorschriften<br />
9.1.1 Umfang der getroffenen Vorschriften<br />
Durch die o.g. Beschränkung bei den örtlichen Bauvorschriften wird entsprechend den Vorstellungen<br />
des Vorhabenträgers angepasst und auf e<strong>in</strong> M<strong>in</strong>imum reduziert. Darüber h<strong>in</strong>aus werden bl<strong>in</strong>kende<br />
Werbeanlagen ausgeschlossen, um e<strong>in</strong>e Bee<strong>in</strong>trächtigung des Umfeldes zu vermeiden.<br />
9.1.2 Abstandsflächen<br />
Für die Abstandsflächen werden <strong>in</strong> jedem <strong>Fa</strong>ll die Regelungen des Art.6 Abs.5 Satz1 und 2<br />
BayBO zu Grunde gelegt. Dies ist s<strong>in</strong>nvoll, um Bee<strong>in</strong>trächtigungen der Belichtungs- und Belüftungs-Situation<br />
speziell <strong>in</strong> Bezug auf die flexible Handhabung der überbaubaren Grundstücksflächen<br />
zu vermeiden.<br />
9.1.3 Stellplätze und Garagen<br />
Die Vorschriften zur Anzahl der Stellplätze werden als Ergänzung der gesetzlichen Vorschriften<br />
und als e<strong>in</strong>e auf die <strong>in</strong>dividuelle Bedarfs-Situation zugeschnittene Regelung festgesetzt. Es ist<br />
zum e<strong>in</strong>en beabsichtigt, e<strong>in</strong> Bürogebäude mi e<strong>in</strong>er Fläche von ca. 430m² zu errichten. Hierfür<br />
werden <strong>in</strong>nerhalb des Vorhaben- und Erschließungsplanes ausreichend Stellplätze dargestellt.<br />
Hierbei wurden die gesetzlichen Vorschriften zu Grunde gelegt. Für die geplante Wohnnutzung<br />
wurde festgesetzt, dass je Wohne<strong>in</strong>heit zwei Stellplätze nachzuweisen. Diese Regelung wurde getroffen<br />
auf Grund der allgeme<strong>in</strong> gestiegenen Motorisierung und der zu erwartenden Bevölkerungs-Struktur<br />
e<strong>in</strong> erhöhter Stellplatzbedarf vorliegt. Darüber h<strong>in</strong>aus dient die Festsetzung um<br />
Fehlentwicklungen im überplanten Bereich zu vermeiden.<br />
9.1.4 E<strong>in</strong>friedungen<br />
Mit der Beschränkung der E<strong>in</strong>friedungen wird die Verträglichkeit zum Orts- und Landschaftsbild<br />
gewahrt. Es werden daher nur Zäune aus Drahtgeflecht oder Drahtgitter und Hecken zugelassen.<br />
Ebenfalls wird die maximale Höhe auf 2,00m begrenzt, damit der Ortse<strong>in</strong>gang des Orts-Teiles<br />
"<strong>Oy</strong>" nicht durch e<strong>in</strong>e "Wand" bee<strong>in</strong>trächtigt wird. Auch müssen jedwede E<strong>in</strong>friedungen gegenüber<br />
der öffentlichen Verkehrsfläche um m<strong>in</strong>d. 1,50m zurück versetzt werden, damit im W<strong>in</strong>ter<br />
ausreichend Fläche für den Schneeräumdienst zur Verfügung steht.<br />
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Geme<strong>in</strong>de <strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong> Vorhabenbezogener Bebauungsplan "<strong>Oy</strong> – Hauptstraße Süd – Firma <strong>BFtec</strong>"<br />
Textteil mit 61Seiten, <strong>Fa</strong>ssung vom <strong>01</strong>.<strong>07</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong>
9.1.5 Werbeanlagen<br />
Durch die Beschränkung der Größe und der Art der Werbeanlagen wird verh<strong>in</strong>dert, dass e<strong>in</strong>e Bee<strong>in</strong>trächtigung<br />
der unmittelbaren Anwohner sowie der landschaftsoptischen Situation entsteht.<br />
Die Werbeanlagen sollten entsprechend der landschaftlichen Umgebung zurückhaltend gestaltet<br />
werden. E<strong>in</strong> Bezug zur Größe der geplanten Anlagen sollte gewahrt bleiben. Der Begriff der Werbeattrappe<br />
umfasst lebensgroße und übergroße Nachbildungen von Waren oder Markenzeichen,<br />
die zu Werbezwecken auf dem Firmengelände errichtet werden soll (z.B. Schokoladen-Kuh, Eistüte).<br />
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Textteil mit 61Seiten, <strong>Fa</strong>ssung vom <strong>01</strong>.<strong>07</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong>
10 Begründung – Sonstiges<br />
10.1 Umsetzung der Planung<br />
10.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung<br />
E<strong>in</strong>e Veränderungssperre ist nicht erforderlich.<br />
Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) s<strong>in</strong>d nicht erforderlich und nicht<br />
geplant. Der Flächenerwerb für die Geme<strong>in</strong>de beschränkt sich auf die öffentlichen Grünflächen.<br />
10.1.2 Wesentliche Auswirkungen<br />
Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgeme<strong>in</strong>dliche Situation s<strong>in</strong>d auf Grund der begrenzten<br />
Größe der zu bebauenden Flächen nicht erkennbar. Die <strong>in</strong>frastrukturellen E<strong>in</strong>richtungen s<strong>in</strong>d geeignet,<br />
die zusätzlichen E<strong>in</strong>wohner bzw. E<strong>in</strong>richtungen zu versorgen.<br />
10.1.2.1 Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit e<strong>in</strong>er ger<strong>in</strong>gen E<strong>in</strong>buße an der Erlebbarkeit der<br />
freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der<br />
getroffenen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflächen) s<strong>in</strong>d diese<br />
Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten.<br />
10.1.3 Durchführungsvertrag<br />
10.1.3.1 Im Durchführungsvertrag werden u.a. Regelungen zu den Durchführungsfristen sowie zur Kostenübernahme<br />
getroffen.<br />
10.2 Erschließungsrelevante Daten<br />
10.2.1 Kennwerte<br />
10.2.1.1 Fläche des Geltungsbereiches: 0,53ha<br />
10.2.1.2 Flächenanteile:<br />
Nutzung der Fläche Fläche <strong>in</strong> ha Anteil an der Gesamtfläche<br />
Baufläche als Firma <strong>BFtec</strong> 0,33 62,2 %<br />
Sonstige öffentliche Verkehrsflächen 0,18 33,6 %<br />
Öffentliche Grünflächen 0,02 4,2 %<br />
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Textteil mit 61Seiten, <strong>Fa</strong>ssung vom <strong>01</strong>.<strong>07</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong>
10.2.1.3 Verhältnis von Erschließungsfläche zur Nettobaufläche (<strong>in</strong>nerhalb des Baugebietes): 33%<br />
10.2.2 Erschließung<br />
10.2.2.1 Abwasserbeseitigung durch Anschluss an die geme<strong>in</strong>dliche Kläranlage<br />
10.2.2.2 Wasserversorgung durch Anschluss an das Netz der E-G <strong>Mittelberg</strong><br />
10.2.2.3 Die Löschwasserversorgung wird durch e<strong>in</strong>e entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen<br />
<strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit e<strong>in</strong>er ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt.<br />
10.2.2.4 Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der E-G <strong>Mittelberg</strong><br />
10.2.2.5 Müllentsorgung durch den Zweckverband für Abfallwirtschaft Kempten(Allgäu) (ZAK)<br />
10.2.2.6 Durch die vorhabenbezogenen Bebauungsplan "<strong>Oy</strong> - Hauptstraße Süd - Firma <strong>BFtec</strong>" s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e<br />
weiteren Erschließungsmaßnahmen erforderlich. Die vorhandenen Erschließungsanlagen (Verkehrsflächen,<br />
Versorgungsleitungen, Abwasserleitungen) s<strong>in</strong>d ausreichend dimensioniert und<br />
funktionsfähig.<br />
10.3 Zusätzliche Informationen<br />
10.3.1 Planänderungen<br />
10.3.1.1 Bei der Planänderung vom <strong>01</strong>.<strong>07</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong> fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öffentlichen<br />
Geme<strong>in</strong>derats-Sitzung vom 17.06.<strong>2<strong>01</strong>3</strong> wie folgt Berücksichtigung.<br />
− Anpassung der Festsetzung zur Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes<br />
− Änderung der Festsetzung über die zulässigen Werbeanlagen auf den für die Bebauung vorgesehenen<br />
Flächen<br />
− Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung<br />
− redaktionelle Änderungen und Ergänzungen<br />
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11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen<br />
Ausschnitt aus dem Regionalplan<br />
Allgäu, Karte<br />
Raumstruktur; Darstellung<br />
als Kle<strong>in</strong>zentrum<br />
Ausschnitt aus dem FIS-<br />
Naturmit den gemäß § 30<br />
BNatSchG kartierten Biotopen;<br />
Darstellung des<br />
E<strong>in</strong>leitungspunktes (blauer<br />
Punkt) <strong>in</strong> den offenen<br />
Graben auf dem Grundstück<br />
mit der Fl.-Nr. 3543<br />
im Bezug auf die Lage<br />
des Geltungsbereiches<br />
(orange umkreist)<br />
Auszug aus dem rechstgültigen<br />
Flächennutzungsplan<br />
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Textteil mit 61Seiten, <strong>Fa</strong>ssung vom <strong>01</strong>.<strong>07</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong>
12 Begründung – Bilddokumentation<br />
Blick <strong>in</strong> Richtung Norden;<br />
im H<strong>in</strong>tergrund ist das<br />
Autohaus "AHD Allradhaus"<br />
zu sehen<br />
Blick <strong>in</strong> Richtung Nord-<br />
Osten auf die bestehende<br />
Verkehrs<strong>in</strong>sel, den bestehenden<br />
Baum und Heckenstrukturen<br />
<strong>in</strong>nerhalb<br />
des Plangebietes sowie<br />
das Autohaus "AHD Allradhaus"<br />
im H<strong>in</strong>tergrund<br />
Blick von Westen auf das<br />
südliche Plangebiet; die<br />
bestehenden Baum- und<br />
Heckenstrukturen liegen<br />
außerhalb des Geltungsbereiches;<br />
im Vordergrund<br />
ist die "Hauptstraße" dargestellt<br />
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Textteil mit 61Seiten, <strong>Fa</strong>ssung vom <strong>01</strong>.<strong>07</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong>
Blick <strong>in</strong> Richtung Osten;<br />
das Ortsausgangsschild<br />
wird mit Realisierung der<br />
Maßnahme <strong>in</strong> Richtung<br />
Süden versetzt<br />
Blick vom Plangebiet <strong>in</strong><br />
Richtung Süd-Westen;<br />
das Flachdach der Firma<br />
"Prima-Vera" ist im H<strong>in</strong>tergrund<br />
sichtbar<br />
Blick <strong>in</strong> Richtung Süd-<br />
Osten vom Plangebiet; im<br />
Vordergrund ist die bewegte<br />
Topographie des<br />
Plangebietes zu sehen<br />
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Geme<strong>in</strong>de <strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong> Vorhabenbezogener Bebauungsplan "<strong>Oy</strong> – Hauptstraße Süd – Firma <strong>BFtec</strong>"<br />
Textteil mit 61Seiten, <strong>Fa</strong>ssung vom <strong>01</strong>.<strong>07</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong>
13 Verfahrensvermerke<br />
13.1 Aufstellungsbeschluss (gem.§2 Abs.1 BauGB)<br />
Der Aufstellungsbeschluss erfolgte <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>deratssitzung vom …………. . Der Beschluss<br />
wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht.<br />
<strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong>, den ………….<br />
……………………………<br />
(Theo Haslach, 1. Bürgermeister)<br />
13.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem.§3 BauGB)<br />
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit öffentlicher Unterrichtung sowie Gelegenheit zur<br />
Äußerung und Erörterung fand am ……… statt (gem. §3 Abs.1 BauGB).<br />
Die öffentliche Auslegung fand <strong>in</strong> der Zeit vom …………. bis …………. (Billigungsbeschluss<br />
vom ………….; Entwurfsfassung vom ………….; Bekanntmachung am<br />
………….) statt (gem. §3 Abs.2 BauGB). Die nach E<strong>in</strong>schätzung der Geme<strong>in</strong>de wesentlichen,<br />
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wurden ausgelegt.<br />
<strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong>, den ………….<br />
……………………………<br />
(Theo Haslach, 1. Bürgermeister)<br />
13.3 Beteiligung der Behörden (gem.§4 BauGB)<br />
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen e<strong>in</strong>es Term<strong>in</strong>es am<br />
……… unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. §4 Abs.1 BauGB).<br />
Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen e<strong>in</strong>geholt<br />
(gem. §4 Abs.2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom …………. (Entwurfsfassung vom<br />
………….; Billigungsbeschluss vom ……….) zur Abgabe e<strong>in</strong>er Stellungnahme aufgefordert.<br />
<strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong>, den ………….<br />
……………………………<br />
(Theo Haslach, 1. Bürgermeister)<br />
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Geme<strong>in</strong>de <strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong> Vorhabenbezogener Bebauungsplan "<strong>Oy</strong> – Hauptstraße Süd – Firma <strong>BFtec</strong>"<br />
Textteil mit 61Seiten, <strong>Fa</strong>ssung vom <strong>01</strong>.<strong>07</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong>
13.4 Satzungsbeschluss (gem. §10 Abs.1 BauGB)<br />
Der Satzungsbeschluss erfolgte <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>deratssitzung vom …………. über die Entwurfsfassung<br />
vom …………. .<br />
<strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong>, den ………….<br />
……………………………<br />
(Theo Haslach, 1. Bürgermeister)<br />
13.5 Ausfertigung<br />
Hiermit wird bestätigt, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan "<strong>Oy</strong> - Hauptstraße Süd - Firma<br />
<strong>BFtec</strong>" <strong>in</strong> der <strong>Fa</strong>ssung vom ……… dem Satzungsbeschluss des Geme<strong>in</strong>derates vom<br />
……… zu Grunde lag und dem Satzungsbeschluss entspricht.<br />
<strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong>, den ………….<br />
……………………………<br />
(Theo Haslach, 1. Bürgermeister)<br />
13.6 Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. §10 Abs.3 BauGB)<br />
Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Der vorhabenbezogene<br />
Bebauungsplan "<strong>Oy</strong> - Hauptstraße Süd - Firma <strong>BFtec</strong>" ist damit <strong>in</strong> Kraft getreten. Er wird<br />
mit Begründung für jede Person zur E<strong>in</strong>sicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen<br />
Auskunft gegeben.<br />
<strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong>, den ………….<br />
……………………………<br />
(Theo Haslach, 1. Bürgermeister)<br />
13.7 Zusammenfassende Erklärung (gem. §10 Abs.4 BauGB)<br />
Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan "<strong>Oy</strong> - Hauptstraße Süd - Firma <strong>BFtec</strong>" wurde e<strong>in</strong>e zusammenfassende<br />
Erklärung beigefügt über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die<br />
Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden, und aus welchen<br />
Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, <strong>in</strong> Betracht kommenden anderweitigen<br />
Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.<br />
<strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong>, den ………….<br />
……………………………<br />
(Theo Haslach, 1. Bürgermeister)<br />
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Geme<strong>in</strong>de <strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong> Vorhabenbezogener Bebauungsplan "<strong>Oy</strong> – Hauptstraße Süd – Firma <strong>BFtec</strong>"<br />
Textteil mit 61Seiten, <strong>Fa</strong>ssung vom <strong>01</strong>.<strong>07</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong>
Plan aufgestellt am: <strong>07</strong>.06.<strong>2<strong>01</strong>3</strong><br />
Plan geändert am: <strong>01</strong>.<strong>07</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong><br />
Planer:<br />
……………………………<br />
(i.A. C. Remmler)<br />
Büro Sieber, L<strong>in</strong>dau(B)<br />
Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Orig<strong>in</strong>alausfertigungen tragen die<br />
Unterschrift des Planers. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt.<br />
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Geme<strong>in</strong>de <strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong> Vorhabenbezogener Bebauungsplan "<strong>Oy</strong> – Hauptstraße Süd – Firma <strong>BFtec</strong>"<br />
Textteil mit 61Seiten, <strong>Fa</strong>ssung vom <strong>01</strong>.<strong>07</strong>.<strong>2<strong>01</strong>3</strong>