WIE MAN SICH BETTET, SO LIEGT MAN - in Oy-Mittelberg
WIE MAN SICH BETTET, SO LIEGT MAN - in Oy-Mittelberg
WIE MAN SICH BETTET, SO LIEGT MAN - in Oy-Mittelberg
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Die Preisangaben<br />
Die Preisangaben bei Ferienwohnungen und –häusern beziehen sich auf die gesamte<br />
Unterkunft und be<strong>in</strong>halten die Endre<strong>in</strong>igung. Wenn die Endre<strong>in</strong>igung wahlweise vom<br />
Gast übernommen werden kann, ist diese gesondert ausgewiesen. Bei Zimmern beziehen<br />
sich die Übernachtungspreise auf e<strong>in</strong>e Person (p.P.) mit Frühstück, Halb- oder Vollpension.<br />
Die von-bis-Preise dienen Ihrer Orientierung. Preisspannen entstehen durch<br />
Saisonpreise und bei Ferienwohnungen und –häusern durch e<strong>in</strong>e unterschiedliche Aufenthaltsdauer<br />
und Gästezahl. Es gelten die bei der Buchung vere<strong>in</strong>barten Preise.<br />
FÜR WEITERE INFORMATIONEN<br />
KUR- UND TOURISMUSBÜRO, TEL. 08366/207 // FAX 1427 //<br />
TOURIST@OY-MITTELBERG.DE // OY-MITTELBERG.DE<br />
BUCHUNG DER UNTERKUNFT DIREKT BEI IHREM GASTGEBER oder unter oy-mittelberg.de<br />
Kurabgabe<br />
Die Geme<strong>in</strong>de <strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong> ist <strong>in</strong> drei Kurbezirke e<strong>in</strong>geteilt und erhebt ganzjährig e<strong>in</strong>en<br />
Kurbeitrag, um Ihnen rundum e<strong>in</strong>en bestmöglichen Service und Angebote zu bieten.<br />
Kurbezirk I Ortsteil <strong>Oy</strong><br />
Kurbezirk II Ortsteil <strong>Mittelberg</strong><br />
Kurbezirk III Faistenoy, Haslach, Maria-Ra<strong>in</strong>, Oberzollhaus,<br />
Petersthal (mit Ausnahmen), Schwarzenberg<br />
Die Kurabgabe beträgt pro Übernachtung K<strong>in</strong>der vom 7. bis zum vollendeten<br />
und erwachsener Person:<br />
16. Lebensjahr<br />
Kurbezirk I 1,40 € Kurbezirk I 0,70 €<br />
Kurbezirk II 1,20 € Kurbezirk II 0,60 €<br />
Kurbezirk III 1,00 € Kurbezirk III 0,50 €<br />
Die Preise im Gastgeberteil verstehen sich i.d.R. ohne Kurbeitrag. K<strong>in</strong>der bis zur Vollendung<br />
des 6. Lebensjahres s<strong>in</strong>d kurabgabefrei. Beh<strong>in</strong>derte mit Ausweis ab 50% Beh<strong>in</strong>derung<br />
bekommen 50% Ermäßigung.<br />
Ihre Gästekarte »Allgäu-Walser-Card«<br />
Als <strong>Oy</strong>-<strong>Mittelberg</strong>er Urlaubsgast erhalten Sie von Ihrem Gastgeber e<strong>in</strong>e persönliche<br />
Allgäu-Walser-Card, welche zahlreiche Vergünstigungen, vor allem im Oberallgäu, ermöglicht.<br />
E<strong>in</strong>en Reiseführer und e<strong>in</strong>e Karte mit den Leistungen der Allgäu-Walser-Card<br />
erhalten Sie von Ihrem Gastgeber und im Kur- und Tourismusbüro // oberallgaeu.de<br />
Auszug aus dem Gastaufnahmevertrag:<br />
Mit e<strong>in</strong>er mündlichen oder schriftlichen Unterkunftsreservierung haben Sie mit Ihrem<br />
zukünftigen Gastgeber e<strong>in</strong>en rechtsgültigen Mietvertrag abgeschlossen. Es gelten die<br />
Bestimmungen des befristeten Mietvertrags aus dem BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch)<br />
und zusätzlich die Rahmenbed<strong>in</strong>gungen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes<br />
(DEHOGA). Der Abschluss e<strong>in</strong>er Reiserücktrittskostenversicherung wird dr<strong>in</strong>gend<br />
empfohlen! Die Gastaufnahmebed<strong>in</strong>gungen werden Ihnen zugesandt und f<strong>in</strong>den Sie auf<br />
www.oy-mittelberg.de<br />
1. Der Gastaufnahmevertrag ist verb<strong>in</strong>dlich abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt<br />
und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird.<br />
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Parteien zur Erfüllung<br />
des Vertrages.<br />
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadenersatz<br />
zu leisten.<br />
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nicht<strong>in</strong>anspruchnahme der vertraglichen Leistungen, unabhängig<br />
von Zeitpunkt des Reiserücktritts, den vere<strong>in</strong>barten oder betriebsüblichen<br />
Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.<br />
Die Rechtssprechung sieht folgende E<strong>in</strong>sparungen als angemessen an: Bei Übernachtung<br />
mit Frühstück 20%, bei Übernachtung mit Halbpension 30%, bei Übernachtung<br />
mit Vollpension 40%, bei Ferienwohnungen 10% des Unterkunftspreises.<br />
5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht <strong>in</strong> Anspruch genommene<br />
Unterkünfte nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten; bis zur Weitervermietung<br />
jedoch haftet der Gast nach Punkt 4.<br />
6. Der Gast wird umgehend auf se<strong>in</strong>e Verpflichtung h<strong>in</strong>gewiesen, evtl. Ausfallkosten zu<br />
übernehmen; erst nach Ablauf des stornierten Buchungszeitraumes werden dem Gast<br />
die Kosten <strong>in</strong> Rechnung gestellt, falls nicht anders vere<strong>in</strong>bart.<br />
7. Gerichtsstand ist der Betriebsort.<br />
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