Häufige Fragen zum Case Management - Personalamt
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KANTONALE VERWALTUNG<br />
Handbuch Personalrecht<br />
Unterlage VI.4.12<br />
Datum 1.1.14<br />
Seite 2<br />
• Das von einem Vertrauensarzt erstellte vertrauensärztliche Gutachten bleibt bei der BVK<br />
als Grundlage für allfällige weitere Abklärungen oder für einen späteren Entscheid über Invalidenleistungen.<br />
• Mittels eines Direktionsschreibens informiert die BVK den Arbeitgeber darüber, dass die<br />
vertrauensärztliche Untersuchung erfolgt ist. Ausserdem nimmt das Direktionsschreiben<br />
Stellung bezüglich einer allfälligen Berufsinvalidität (Bescheinigung der Berufsinvalidität<br />
bzw. Ablehnung derselben). Falls die Berufsinvalidität nicht abschliessend beurteilt werden<br />
kann, beinhaltet dieses Schreiben einen Terminvorschlag für eine vertrauensärztliche<br />
Nachuntersuchung.<br />
• In der Regel wird der/die Arbeitnehmer/in den Bericht der BVK seinem <strong>Case</strong> Manager auf<br />
freiwilliger Basis zur Verfügung stellen.<br />
• Bei Unklarheiten kann der <strong>Case</strong> Manager dem Vertrauensarzt der BVK Rückfragen stellen.<br />
Dies bedingt eine vorgängige Bevollmächtigung des <strong>Case</strong> Managers durch den/die Arbeitnehmer/in.<br />
Darüber hinaus ist der Vertrauensarzt nicht weiter in das <strong>Case</strong> <strong>Management</strong><br />
bzw. in den Reintegrationsprozess involviert.<br />
• Der Antrag für eine allfällige vertrauensärztliche Nachuntersuchung wird wiederum zwischen<br />
dem <strong>Case</strong> Manager und dem Arbeitgeber koordiniert.<br />
• Das Direktionsschreiben, das nach der Nachuntersuchung von der BVK zu Handen des<br />
Arbeitgebers erstellt wird, nimmt in der Regel bereits zur Frage des Umfangs (in %) einer<br />
allfälligen (Teil-) Berufsunfähigkeit Stellung.<br />
• Im Falle einer (Teil-) Invalidisierung erstellt der Arbeitgeber in der Folge eine Austrittsverfügung.<br />
• Die BVK informiert den/die Mitarbeitende/n schriftlich über die Höhe der Leistungen (in Fr.).<br />
• Der Arbeitgeber informiert die BVK über den Abschluss und das Resultat des jeweiligen<br />
<strong>Case</strong> <strong>Management</strong>s.<br />
4. <strong>Fragen</strong> und Auskünfte<br />
Für <strong>Fragen</strong> bezüglich der Zusammenarbeit mit der BVK steht die <strong>Case</strong> <strong>Management</strong>-<br />
Koordinationsstelle des <strong>Personalamt</strong>s, Tel. 043 259 48 13, Mail: cm@pa.zh.ch, gerne zur Verfügung.<br />
FINANZDIREKTION<br />
<strong>Personalamt</strong>