"IMPULSE" Der Newsletter für Kapitalanleger (pdf) - PATRIZIA ...
"IMPULSE" Der Newsletter für Kapitalanleger (pdf) - PATRIZIA ...
"IMPULSE" Der Newsletter für Kapitalanleger (pdf) - PATRIZIA ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
INFORMATION<br />
INFORMATION<br />
Hausordnung –<br />
Rechte und Pflichten<br />
der Mieter<br />
Die Hausordnung dient <strong>für</strong> die Bewohner vor allem der<br />
Regelung des Zusammenlebens. Typischerweise regelt sie<br />
in Mehrfamilienhäusern folgende Bereiche:<br />
- Einzuhaltende Ruhezeiten<br />
- Nutzung von Gemeinschaftsräumen wie Waschküchen, Dachböden oder Fahrradkellern<br />
- Gartennutzung<br />
- Tierhaltung<br />
- Treppenhausreinigung, Kehrwoche sowie Putzplan<br />
- Schneeräumdienst (Winterdienst)<br />
- Unterstellen von Fahrrädern, Kinderwagen, Rollatoren<br />
- Schutz vor gegenseitigen Belästigungen<br />
- Sicherheitsaspekte, wie das Verschließen von Haustüren, Gartentoren oder Tiefgaragen sowie die Freihaltung<br />
von Fluchtwegen und die Vermeidung von Brandgefahren und Wasserschäden<br />
Kaum ein Thema bietet mehr Potenzial <strong>für</strong> Streitigkeiten<br />
zwischen Vermietern und Mietern oder einzelnen<br />
Parteien in einem Mehrfamilienhaus als die Hausordnung.<br />
Regelmäßige Partys, die Gestaltung und Bepflanzung<br />
der Balkone, Lärm im Treppenhaus, aber natürlich<br />
auch die Kehrwoche – das alles können Punkte sein,<br />
die die Gemüter erhitzen. Eine Hausordnung soll dies<br />
verhindern, indem sie über die Rechte und Pflichten<br />
der Mieter und Vermieter Auskunft gibt und letztlich<br />
das Zusammenleben der Bewohner klar regelt.<br />
Generell ist ein Vermieter nicht verpflichtet, eine<br />
Hausordnung zu erstellen. Bei kleineren Objekten<br />
mit nur wenigen Parteien genügen oft auch mündliche<br />
Absprachen. Bei mehreren Mieteinheiten kann eine<br />
Hausordnung jedoch hilfreich sein, um ein friedliches<br />
Miteinander der Mieter zu gewährleisten. Mieter haben<br />
bei der Aufstellung einer Hausordnung in der Regel<br />
kein Mitspracherecht.<br />
In den meisten Fällen beinhalten Hausordnungen Regelungen<br />
bezüglich der Ruhezeiten, der Nutzung der<br />
Gemeinschaftsräume wie Waschküche oder Partykeller<br />
und Außenanlagen. Die Hausordnung regelt<br />
beispielsweise auch, in welchen zeitlichen Abständen<br />
und in welchen Bereichen in und vor dem Haus die<br />
Reinigung erfolgen soll. In einigen Fällen existiert jedoch<br />
keine einheitliche Rechtsprechung, wie etwa im<br />
Bezug auf Grillen auf dem Balkon oder im Gemeinschaftsgarten.<br />
Ein Grillverbot ist jedoch dann gültig,<br />
wenn sich der Mieter im Mietvertrag zur Einhaltung<br />
verpflichtet hat.<br />
An die in der Hausordnung festgelegten Regeln müssen<br />
sich die Bewohner halten, soweit diese den Mietern<br />
wie durch einen Aushang im Hausflur bekannt gemacht<br />
werden. Ist die Hausordnung Bestandteil des<br />
Mietvertrages, so muss sich der Mieter in jedem Fall<br />
daran halten.<br />
In der Hausordnung darf jedoch nichts festgeschrieben<br />
sein, was gegen geltendes Recht verstößt. So sind<br />
Klauseln wie ein Verbot der Fahrstuhlnutzung in den<br />
Nachtstunden, ein Übernachtungsverbot <strong>für</strong> Besucher<br />
des Mieters oder eine Festlegung, dass der Vermieter<br />
jederzeit die Wohnung des Mieters betreten darf,<br />
nicht zulässig. Weitere ungültige Regelungen sind Anweisungen,<br />
dass auch Kinder während der Ruhezeiten<br />
Ruhe halten müssen oder nach 22.00 Uhr ein Badeund<br />
Duschverbot besteht.<br />
6 IMPULSE WOHNEN & ANLEGEN<br />
IMPULSE WOHNEN & ANLEGEN<br />
7