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"IMPULSE" Der Newsletter für Kapitalanleger (pdf) - PATRIZIA ...

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INFORMATION<br />

INFORMATION<br />

Hausordnung –<br />

Rechte und Pflichten<br />

der Mieter<br />

Die Hausordnung dient <strong>für</strong> die Bewohner vor allem der<br />

Regelung des Zusammenlebens. Typischerweise regelt sie<br />

in Mehrfamilienhäusern folgende Bereiche:<br />

- Einzuhaltende Ruhezeiten<br />

- Nutzung von Gemeinschaftsräumen wie Waschküchen, Dachböden oder Fahrradkellern<br />

- Gartennutzung<br />

- Tierhaltung<br />

- Treppenhausreinigung, Kehrwoche sowie Putzplan<br />

- Schneeräumdienst (Winterdienst)<br />

- Unterstellen von Fahrrädern, Kinderwagen, Rollatoren<br />

- Schutz vor gegenseitigen Belästigungen<br />

- Sicherheitsaspekte, wie das Verschließen von Haustüren, Gartentoren oder Tiefgaragen sowie die Freihaltung<br />

von Fluchtwegen und die Vermeidung von Brandgefahren und Wasserschäden<br />

Kaum ein Thema bietet mehr Potenzial <strong>für</strong> Streitigkeiten<br />

zwischen Vermietern und Mietern oder einzelnen<br />

Parteien in einem Mehrfamilienhaus als die Hausordnung.<br />

Regelmäßige Partys, die Gestaltung und Bepflanzung<br />

der Balkone, Lärm im Treppenhaus, aber natürlich<br />

auch die Kehrwoche – das alles können Punkte sein,<br />

die die Gemüter erhitzen. Eine Hausordnung soll dies<br />

verhindern, indem sie über die Rechte und Pflichten<br />

der Mieter und Vermieter Auskunft gibt und letztlich<br />

das Zusammenleben der Bewohner klar regelt.<br />

Generell ist ein Vermieter nicht verpflichtet, eine<br />

Hausordnung zu erstellen. Bei kleineren Objekten<br />

mit nur wenigen Parteien genügen oft auch mündliche<br />

Absprachen. Bei mehreren Mieteinheiten kann eine<br />

Hausordnung jedoch hilfreich sein, um ein friedliches<br />

Miteinander der Mieter zu gewährleisten. Mieter haben<br />

bei der Aufstellung einer Hausordnung in der Regel<br />

kein Mitspracherecht.<br />

In den meisten Fällen beinhalten Hausordnungen Regelungen<br />

bezüglich der Ruhezeiten, der Nutzung der<br />

Gemeinschaftsräume wie Waschküche oder Partykeller<br />

und Außenanlagen. Die Hausordnung regelt<br />

beispielsweise auch, in welchen zeitlichen Abständen<br />

und in welchen Bereichen in und vor dem Haus die<br />

Reinigung erfolgen soll. In einigen Fällen existiert jedoch<br />

keine einheitliche Rechtsprechung, wie etwa im<br />

Bezug auf Grillen auf dem Balkon oder im Gemeinschaftsgarten.<br />

Ein Grillverbot ist jedoch dann gültig,<br />

wenn sich der Mieter im Mietvertrag zur Einhaltung<br />

verpflichtet hat.<br />

An die in der Hausordnung festgelegten Regeln müssen<br />

sich die Bewohner halten, soweit diese den Mietern<br />

wie durch einen Aushang im Hausflur bekannt gemacht<br />

werden. Ist die Hausordnung Bestandteil des<br />

Mietvertrages, so muss sich der Mieter in jedem Fall<br />

daran halten.<br />

In der Hausordnung darf jedoch nichts festgeschrieben<br />

sein, was gegen geltendes Recht verstößt. So sind<br />

Klauseln wie ein Verbot der Fahrstuhlnutzung in den<br />

Nachtstunden, ein Übernachtungsverbot <strong>für</strong> Besucher<br />

des Mieters oder eine Festlegung, dass der Vermieter<br />

jederzeit die Wohnung des Mieters betreten darf,<br />

nicht zulässig. Weitere ungültige Regelungen sind Anweisungen,<br />

dass auch Kinder während der Ruhezeiten<br />

Ruhe halten müssen oder nach 22.00 Uhr ein Badeund<br />

Duschverbot besteht.<br />

6 IMPULSE WOHNEN & ANLEGEN<br />

IMPULSE WOHNEN & ANLEGEN<br />

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