mit malerknoll. Ihr machts! - Deutscher Alpenverein Sektion Kaufering
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(analog den Reisebedingungen für Veranstaltungen des Deutschen<br />
<strong>Alpenverein</strong>s)<br />
1. Teilnahmeberechtigung<br />
Voraussetzung zur Teilnahme am Fahrtenprogramm ist grundsätzlich<br />
eine gültige Mitgliedschaft im Deutschen <strong>Alpenverein</strong> e.V.<br />
2. Anmeldung<br />
Winter:<br />
Tagesfahrten:<br />
Siehe Ausschreibung der jeweiligen Fahrt im Winterprogramm.<br />
Mehrtagesfahrten:<br />
Siehe Fahrtauschreibung im Winterprogramm „Anmeldung zu den<br />
Skifahrten“.<br />
Sommer:<br />
In der Geschäftsstelle. jeden Donnerstag von 18 - 20 Uhr (Telefon: 0<br />
81 91/96 64 44, Telefax: 0 81 91/96 64 64) oder am <strong>Sektion</strong>sabend<br />
vor der Fahrt.<br />
3. Teilnehmerbeiträge<br />
Die Teilnehmerbeiträge der Tagesfahrten werden bei Fahrtantritt im<br />
Bus kassiert. Bei Mehrtagesfahrten werden die Teilnehmerbeiträge<br />
<strong>mit</strong>tels Einzugsermächtigung - etwa drei Wochen vor der Fahrt - von<br />
<strong>Ihr</strong>em Konto abgebucht. Bei Abgabe der Einzugsermächtigung, erhält<br />
der Fahrteilnehmer den Sicherungsschein, der in der Geschäftsstelle<br />
(ELVIA-Insolvenz Versicherung (§ 651 K BGB) auf Verlangen<br />
ausgehändigt wird.<br />
4. Änderungen<br />
Änderungen und Abweichungen unwesentlicher Reiseleistungen von<br />
der irn AV-Heft ausgedruckten Reisebeschreibung, die nach Anmeldung<br />
notwendig werden und von der <strong>Sektion</strong> <strong>Kaufering</strong> nicht wider Treu<br />
und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit dadurch<br />
der Gesamtzuschnitt der gebuchten Fahrt nicht beeinträchtigt wird.<br />
Preiserhöhungen nach Anmeldung zur Fahrt sind bis zum 21.Tage<br />
vor Fahrtantritt aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren<br />
Gründen (Erhöhung der Beförderungskosten, Steuern, Gebühren.<br />
Abgaben, Tarife u.ä.) in dem Umfang möglich, wie nachzuweisende<br />
Tatsachen dies rechtfertigen. Änderungen des Gesamtpreises sind<br />
allen angemeldeten unverzüglich zu erklären. Bei Preiserhöhungen<br />
über 5 % kann der Fahrtteilnehmer innerhalb von 10 Tagen kostenlos<br />
zurücktreten und unverzüglich die Teilnahme in einer gleichwertigen<br />
Reise verlangen, sofern dies möglich ist.<br />
5. Rücktritt<br />
Bei Rücktritt von der Veranstaltung, der schriftlich erfolgen soll, werden<br />
als Bearbeitungsgebühr (Rücktrittskosten) folgende Beträge von dem<br />
Teilnehmerbeitrag einbehalten:<br />
Tagesfahrten:<br />
- grundsätzlich werden 5 Euro in Rechnung gestellt,<br />
- bei Rücktritt vom 7. Tag bis Veranstaltungsbeginn wird der volle<br />
Teilnehmerbetrag berechnet<br />
Mehrtagesfahrten:<br />
- vom 60. – 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn 20% des Teilnehmerbetrages<br />
(Mind 25, Euro)<br />
- vom 29. – 8. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50% des Teilnehmerbeitrages<br />
(Mind 25, Euro)<br />
- vom 07. Tag vor der Veranstaltung bis zum Veranstaltungsbeginn<br />
wird der volle Teilnehmerbeitrag einbehalten.<br />
Ist eine Fahrt voll belegt und kann der Platz, der durch Rücktritt frei<br />
wird, durch Teilnehmer aus der Warteliste aufgefüllt werden, wird<br />
nur 15 Euro Bearbeitungsgebühr einbehalten.<br />
Teilnahmebedingungen<br />
27<br />
Vorauszahlungen für Nebenkosten (z. B. Übernachtungsgebühren),<br />
die von der <strong>Sektion</strong> an Dritte weiterzuleiten sind, können nur erstattet<br />
werden, wenn diese darauf verzichten oder der gebuchte Platz anderweitig<br />
vergeben wird.<br />
Falls durch die Abmeldung weitere Kosten entstehen, sind diese vom<br />
zurücktretenden Teilnehmer zu ersetzen. Bis zum Fahrtbeginn kann<br />
der Fahrtteilnehmer verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte<br />
und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die <strong>Sektion</strong> <strong>Kaufering</strong> kann<br />
dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen<br />
Reiseerfordernissen nicht genügt (z.B. keine Mitgliedschaft im DAV<br />
und andere) oder seine Teilnahme gesetzlichen Vorschriften oder<br />
behördlichen Anordnungen entgegensteht.<br />
6. Persönliche Leistungsfähigkeit<br />
Sie müssen den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung so weit<br />
entsprechen, dass Sie die Gruppe nicht unzumutbar stören, behindern<br />
oder gefährden. Vor Gemeinschaftstouren ist der Leiter berechtigt, die<br />
Leistungsfähigkeit und die Ausrüstung der Teilnehmer zu überprüfen.<br />
Der Leiter kann Teilnehmer ausschließen, die den zu erwartenden<br />
Anforderungen seiner Meinung nach nicht gewachsen erscheinen. Wer<br />
die Anweisungen des Leiters während der Veranstaltung nicht befolgt,<br />
kann von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.<br />
7. Absage durch die <strong>Sektion</strong><br />
Bei geringer Teilnehmerzahl, aus Sicherheitsgründen oder bei kurzfristigem<br />
Ausfall des Tourenleiters, ist die <strong>Sektion</strong> berechtigt, die<br />
Verunstaltung abzusagen oder das Ziel zu verändern. Im Falle einer<br />
Absage werden die Teilnehmerbeiträge vollständig erstattet. Bei kurzfristigem<br />
Ausfall des Tourenleiters kann die <strong>Sektion</strong> einen qualifizierten<br />
Ersatz einsetzen. Der Wechsel des Tourenleiters berechtigt nicht zum<br />
Rücktritt von der Veranstaltung bzw zum Ersatz der Teilnehmerbeiträge/Gebühren.<br />
Wird ein Teilnehmer aufgrund einer Testtour von<br />
der eigentlichen Tour ausgeschlossen, dann erhält der Teilnehmer den<br />
auf die eigentliche Gemeinschaftstour entfallenden Teilnehmerbetrag<br />
zurückerstattet.<br />
8. Abbruch der Veranstaltung<br />
Bei Abbruch der Veranstaltung aus Sicherheitsgründen oder aus<br />
anderem besonderen Anlass besteht kein Anspruch auf Erstattung<br />
der Beiträge. Eine mangelhafte Erfüllung des Angebots kann daraus<br />
nicht abgeleitet werden.<br />
9. Vorzeitige Abreise, Ausschluss<br />
Bei vorzeitiger Abreise eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin oder bei<br />
Ausschluss durch den Leiter besteht kein Anspruch auf Erstattung<br />
der Beiträge/Gebühren<br />
10. Haftung und Versicherung<br />
Bergtouren und Skifahrten sind nie ohne Risiko. Deshalb erfolgt die<br />
Teilnahme an einer Veranstaltung der <strong>Sektion</strong> auf eigene Gefahr und<br />
eigene Verantwortung. Jeder Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung<br />
von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter<br />
Fahrlässigkeit gegen die Tourenleiter und Ausbilder, andere <strong>Sektion</strong>s<strong>mit</strong>glieder<br />
oder die <strong>Sektion</strong> <strong>Kaufering</strong>, soweit nicht durch bestehende<br />
Haftpflichtversicherungen der Schaden abgedeckt ist.<br />
11. Ausrüstung<br />
Die Mitnahme und Funktionsfähigkeit der vom Leiter vorgeschriebenen<br />
Ausrüstung ist zwingende Voraussetzung für die Teilnahme an<br />
der jeweiligen Veranstaltung. Erfolg und Sicherheit können von der<br />
Qualität und Vollständigkeit der Ausrüstung abhängen. Wer ohne die<br />
vom Leiter für notwendig erachtete Ausrüstung an der Veranstaltung<br />
teilnimmt, kann ausgeschlossen werden.