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mit malerknoll. Ihr machts! - Deutscher Alpenverein Sektion Kaufering

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(analog den Reisebedingungen für Veranstaltungen des Deutschen<br />

<strong>Alpenverein</strong>s)<br />

1. Teilnahmeberechtigung<br />

Voraussetzung zur Teilnahme am Fahrtenprogramm ist grundsätzlich<br />

eine gültige Mitgliedschaft im Deutschen <strong>Alpenverein</strong> e.V.<br />

2. Anmeldung<br />

Winter:<br />

Tagesfahrten:<br />

Siehe Ausschreibung der jeweiligen Fahrt im Winterprogramm.<br />

Mehrtagesfahrten:<br />

Siehe Fahrtauschreibung im Winterprogramm „Anmeldung zu den<br />

Skifahrten“.<br />

Sommer:<br />

In der Geschäftsstelle. jeden Donnerstag von 18 - 20 Uhr (Telefon: 0<br />

81 91/96 64 44, Telefax: 0 81 91/96 64 64) oder am <strong>Sektion</strong>sabend<br />

vor der Fahrt.<br />

3. Teilnehmerbeiträge<br />

Die Teilnehmerbeiträge der Tagesfahrten werden bei Fahrtantritt im<br />

Bus kassiert. Bei Mehrtagesfahrten werden die Teilnehmerbeiträge<br />

<strong>mit</strong>tels Einzugsermächtigung - etwa drei Wochen vor der Fahrt - von<br />

<strong>Ihr</strong>em Konto abgebucht. Bei Abgabe der Einzugsermächtigung, erhält<br />

der Fahrteilnehmer den Sicherungsschein, der in der Geschäftsstelle<br />

(ELVIA-Insolvenz Versicherung (§ 651 K BGB) auf Verlangen<br />

ausgehändigt wird.<br />

4. Änderungen<br />

Änderungen und Abweichungen unwesentlicher Reiseleistungen von<br />

der irn AV-Heft ausgedruckten Reisebeschreibung, die nach Anmeldung<br />

notwendig werden und von der <strong>Sektion</strong> <strong>Kaufering</strong> nicht wider Treu<br />

und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit dadurch<br />

der Gesamtzuschnitt der gebuchten Fahrt nicht beeinträchtigt wird.<br />

Preiserhöhungen nach Anmeldung zur Fahrt sind bis zum 21.Tage<br />

vor Fahrtantritt aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren<br />

Gründen (Erhöhung der Beförderungskosten, Steuern, Gebühren.<br />

Abgaben, Tarife u.ä.) in dem Umfang möglich, wie nachzuweisende<br />

Tatsachen dies rechtfertigen. Änderungen des Gesamtpreises sind<br />

allen angemeldeten unverzüglich zu erklären. Bei Preiserhöhungen<br />

über 5 % kann der Fahrtteilnehmer innerhalb von 10 Tagen kostenlos<br />

zurücktreten und unverzüglich die Teilnahme in einer gleichwertigen<br />

Reise verlangen, sofern dies möglich ist.<br />

5. Rücktritt<br />

Bei Rücktritt von der Veranstaltung, der schriftlich erfolgen soll, werden<br />

als Bearbeitungsgebühr (Rücktrittskosten) folgende Beträge von dem<br />

Teilnehmerbeitrag einbehalten:<br />

Tagesfahrten:<br />

- grundsätzlich werden 5 Euro in Rechnung gestellt,<br />

- bei Rücktritt vom 7. Tag bis Veranstaltungsbeginn wird der volle<br />

Teilnehmerbetrag berechnet<br />

Mehrtagesfahrten:<br />

- vom 60. – 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn 20% des Teilnehmerbetrages<br />

(Mind 25, Euro)<br />

- vom 29. – 8. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50% des Teilnehmerbeitrages<br />

(Mind 25, Euro)<br />

- vom 07. Tag vor der Veranstaltung bis zum Veranstaltungsbeginn<br />

wird der volle Teilnehmerbeitrag einbehalten.<br />

Ist eine Fahrt voll belegt und kann der Platz, der durch Rücktritt frei<br />

wird, durch Teilnehmer aus der Warteliste aufgefüllt werden, wird<br />

nur 15 Euro Bearbeitungsgebühr einbehalten.<br />

Teilnahmebedingungen<br />

27<br />

Vorauszahlungen für Nebenkosten (z. B. Übernachtungsgebühren),<br />

die von der <strong>Sektion</strong> an Dritte weiterzuleiten sind, können nur erstattet<br />

werden, wenn diese darauf verzichten oder der gebuchte Platz anderweitig<br />

vergeben wird.<br />

Falls durch die Abmeldung weitere Kosten entstehen, sind diese vom<br />

zurücktretenden Teilnehmer zu ersetzen. Bis zum Fahrtbeginn kann<br />

der Fahrtteilnehmer verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte<br />

und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die <strong>Sektion</strong> <strong>Kaufering</strong> kann<br />

dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen<br />

Reiseerfordernissen nicht genügt (z.B. keine Mitgliedschaft im DAV<br />

und andere) oder seine Teilnahme gesetzlichen Vorschriften oder<br />

behördlichen Anordnungen entgegensteht.<br />

6. Persönliche Leistungsfähigkeit<br />

Sie müssen den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung so weit<br />

entsprechen, dass Sie die Gruppe nicht unzumutbar stören, behindern<br />

oder gefährden. Vor Gemeinschaftstouren ist der Leiter berechtigt, die<br />

Leistungsfähigkeit und die Ausrüstung der Teilnehmer zu überprüfen.<br />

Der Leiter kann Teilnehmer ausschließen, die den zu erwartenden<br />

Anforderungen seiner Meinung nach nicht gewachsen erscheinen. Wer<br />

die Anweisungen des Leiters während der Veranstaltung nicht befolgt,<br />

kann von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.<br />

7. Absage durch die <strong>Sektion</strong><br />

Bei geringer Teilnehmerzahl, aus Sicherheitsgründen oder bei kurzfristigem<br />

Ausfall des Tourenleiters, ist die <strong>Sektion</strong> berechtigt, die<br />

Verunstaltung abzusagen oder das Ziel zu verändern. Im Falle einer<br />

Absage werden die Teilnehmerbeiträge vollständig erstattet. Bei kurzfristigem<br />

Ausfall des Tourenleiters kann die <strong>Sektion</strong> einen qualifizierten<br />

Ersatz einsetzen. Der Wechsel des Tourenleiters berechtigt nicht zum<br />

Rücktritt von der Veranstaltung bzw zum Ersatz der Teilnehmerbeiträge/Gebühren.<br />

Wird ein Teilnehmer aufgrund einer Testtour von<br />

der eigentlichen Tour ausgeschlossen, dann erhält der Teilnehmer den<br />

auf die eigentliche Gemeinschaftstour entfallenden Teilnehmerbetrag<br />

zurückerstattet.<br />

8. Abbruch der Veranstaltung<br />

Bei Abbruch der Veranstaltung aus Sicherheitsgründen oder aus<br />

anderem besonderen Anlass besteht kein Anspruch auf Erstattung<br />

der Beiträge. Eine mangelhafte Erfüllung des Angebots kann daraus<br />

nicht abgeleitet werden.<br />

9. Vorzeitige Abreise, Ausschluss<br />

Bei vorzeitiger Abreise eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin oder bei<br />

Ausschluss durch den Leiter besteht kein Anspruch auf Erstattung<br />

der Beiträge/Gebühren<br />

10. Haftung und Versicherung<br />

Bergtouren und Skifahrten sind nie ohne Risiko. Deshalb erfolgt die<br />

Teilnahme an einer Veranstaltung der <strong>Sektion</strong> auf eigene Gefahr und<br />

eigene Verantwortung. Jeder Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung<br />

von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter<br />

Fahrlässigkeit gegen die Tourenleiter und Ausbilder, andere <strong>Sektion</strong>s<strong>mit</strong>glieder<br />

oder die <strong>Sektion</strong> <strong>Kaufering</strong>, soweit nicht durch bestehende<br />

Haftpflichtversicherungen der Schaden abgedeckt ist.<br />

11. Ausrüstung<br />

Die Mitnahme und Funktionsfähigkeit der vom Leiter vorgeschriebenen<br />

Ausrüstung ist zwingende Voraussetzung für die Teilnahme an<br />

der jeweiligen Veranstaltung. Erfolg und Sicherheit können von der<br />

Qualität und Vollständigkeit der Ausrüstung abhängen. Wer ohne die<br />

vom Leiter für notwendig erachtete Ausrüstung an der Veranstaltung<br />

teilnimmt, kann ausgeschlossen werden.

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