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Pfalzwerke Netz AG Netznutzungsentgelte 1. Januar 2013

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5. Preis für den Blindstrom<br />

6. Überschreitung der <strong>Netz</strong>anschlusskapazität<br />

5. Preis für den Blindstrom<br />

Erfolgt die Leistungsentnahme mit einem Leistungsfaktor von cos φ < 0,9 induktiv, wird der<br />

zusätzliche Blindleistungsbedarf mit 1,0 ct./kvarh berechnet.<br />

Diese Preise gelten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

6. Überschreitung der <strong>Netz</strong>anschlusskapazität<br />

Um eine Überlastung des <strong>Netz</strong>es oder eine Überlastung von Leitungen auszuschließen, ist ein über<br />

die reservierte <strong>Netz</strong>anschlusskapazität hinausgehender Strombezug vertraglich nicht zulässig und<br />

wird nur geduldet, wenn die <strong>Netz</strong>sicherheit nicht gefährdet ist. Ein über die Grenze hinausgehender<br />

Strombezug stellt somit ein vertragswidriges Verhalten dar, das <strong>Netz</strong>störungen hervorrufen kann.<br />

Um Anreize für die Einhaltung der technisch notwendigen Randbedingungen zu schaffen, ist ein<br />

über die Grenze hinausgehender Leistungsbezug mit 150 % des Leistungspreises nach Preisblatt<br />

Ziffer <strong>1.</strong> und 3. zu vergüten.<br />

Diese Mehrzahlungen werden bei Erhöhung der <strong>Netz</strong>anschlusskapazität auf den dann fälligen<br />

Baukostenzuschuss angerechnet.<br />

Julia Hussong, <strong>Netz</strong>wirtschaft / 19.12.2012 / 8

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