Schul- und Hausordnung - Paulsen-Gymnasium
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<strong>Schul</strong>- <strong>und</strong> <strong>Hausordnung</strong><br />
der <strong>Paulsen</strong>-Oberschule (<strong>Gymnasium</strong>)<br />
vom 03. Mai 2006<br />
I. Allgemeines<br />
Diese Ordnung dient dazu, das Zusammenwirken von Schülern, Lehrern <strong>und</strong> Erziehungsberechtigten an der <strong>Schul</strong>e<br />
zu unterstützen. Jeder trage dazu bei, dass die <strong>Schul</strong>e ihre Aufgaben erfüllen kann. Die Verwirklichung der Aufgaben<br />
erfordert Höflichkeit <strong>und</strong> Rücksichtnahme.<br />
Diese Ordnung gilt für alle <strong>Schul</strong>veranstaltungen innerhalb <strong>und</strong> außerhalb des <strong>Schul</strong>geländes; sie ergänzt die<br />
geltenden Vorschriften, Verordnungen <strong>und</strong> gesetzlichen Bestimmungen des Landes Berlin.<br />
Zur Vereinfachung werden im folgenden Text die Begriffe Schüler <strong>und</strong> Lehrer jeweils für die Wörter Schüler/Schülerin<br />
<strong>und</strong> Lehrer/Lehrerin verwendet.<br />
II. St<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Pausenordnung<br />
1. Öffnungszeiten<br />
Die <strong>Schul</strong>e wird um 07,45 Uhr für die Schüler geöffnet. Beginnt der Unterricht erst nach der 1. Unterrichtsst<strong>und</strong>e,<br />
so warten die Schüler das Ende der laufenden St<strong>und</strong>e auf dem <strong>Schul</strong>hof bzw. im Vorraum des<br />
Verbindungsgebäudes von <strong>Schul</strong>haus <strong>und</strong> Turnhalle ab.<br />
Nach <strong>Schul</strong>schluss verlassen die Schüler das <strong>Schul</strong>gelände.<br />
2. Unterrichtszeiten<br />
St<strong>und</strong>e von bis Nur mittwochs<br />
1. 08:00 Uhr 08:45 Uhr<br />
2. 08:50 Uhr 09:35 Uhr<br />
3. 09:55 Uhr 10:40 Uhr<br />
4. 10:45 Uhr 11:30 Uhr<br />
5. 11:50 Uhr 12:35 Uhr<br />
6. 12:40 Uhr 13:25 Uhr 12:50 Uhr 13:35 Uhr<br />
7. 13:40 Uhr 14:25 Uhr 13:50 Uhr 14:35 Uhr<br />
8. 14:30 Uhr 15:15 Uhr 14:40 Uhr 15:25 Uhr<br />
8/9. 14:30 Uhr 16:00 Uhr 14:40 Uhr 16:10 Uhr<br />
3. Beginn <strong>und</strong> Ende des Sportunterrichts<br />
Bei St<strong>und</strong>enbeginn finden sich die Schüler im Falle des Sportunterrichts bereits umgezogen in der Turnhalle bzw.<br />
auf dem Sportplatz ein. Der Sportunterricht endet 5 Minuten vor dem Klingelzeichen, so dass den Schülern Zeit<br />
zum Umziehen bleibt; die Schüler verlassen jedoch erst mit dem Klingelzeichen den Turnhallenbereich.<br />
Beginnt der Sportunterricht nach der kleinen Pause, so befinden sich die Schüler mit dem Klingelzeichen in den<br />
Umkleideräumen.<br />
Findet der Sportunterricht auf einer Sportstätte außerhalb der <strong>Schul</strong>e statt, so begeben sich die Schüler nach dem<br />
Ende der vorhergehenden Unterrichtsst<strong>und</strong>e dorthin.<br />
4. Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften<br />
Kommen Schüler außerhalb des Unterrichts zur Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften erneut in die <strong>Schul</strong>e, so<br />
begeben sie sich gleich in den entsprechenden Arbeitsraum bzw. den <strong>Schul</strong>garten.<br />
5. Hitzefrei<br />
Nach fünftägig durchgängiger Hitze werden gemeinsam mit der kooperierenden Fichtenberg-Oberschule ab der 4.<br />
St<strong>und</strong>e Kurzst<strong>und</strong>en eingeführt:<br />
St<strong>und</strong>e von bis Bem<br />
4. St<strong>und</strong>e 10,45 Uhr 11,15 Uhr<br />
Große Pause 11,15 Uhr 11,30 Uhr<br />
5. St<strong>und</strong>e 11,30 Uhr 12,00 Uhr<br />
6. St<strong>und</strong>e 12,05 Uhr 12,35 Uhr<br />
Große Pause 12,35 Uhr 12,40 Uhr<br />
7. St<strong>und</strong>e 12,40 Uhr 13,10 Uhr<br />
8. St<strong>und</strong>e 13,10 Uhr 13,40 Uhr<br />
9. St<strong>und</strong>e 13,40 Uhr 14,10 Uhr<br />
Nur GO
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III. Verhalten auf dem <strong>Schul</strong>gelände<br />
1. Unterrichtsbeginn <strong>und</strong> Pausen<br />
Nach dem Öffnen der <strong>Schul</strong>e begeben sich die Schüler in ihre Klassenräume <strong>und</strong> bereiten sich dort auf den<br />
Unterrichtsbeginn vor. Findet der Unterricht nicht im eigenen Klassenraum statt, so finden sich die Schüler vor<br />
dem Unterrichtsbeginn vor dem betreffenden Unterrichtsraum ein.<br />
Die Schüler der Klassen 7 bis 10 bleiben in den kleinen Pausen in der Regel im Klassenraum, in den großen<br />
Pausen gehen sie auf den Hof (Ausnahme: Zwei Schüler zum Klassendienst <strong>und</strong> in besonderen Fällen Schüler,<br />
die im Klassenbuch eingetragen sind.). Wird bei schlechter Witterung abgeklingelt, bleiben die Schüler in den<br />
Klassenräumen oder halten sich auf den Fluren auf. Der <strong>Schul</strong>hof darf auch bei schlechtem Wetter betreten<br />
werden. Nach dem ersten Klingeln am Ende der großen Pause begeben sich die Schüler in ihre Klassenräume<br />
bzw. finden sich vor den Fachräumen ein.<br />
Der Sportplatz der <strong>Schul</strong>e <strong>und</strong> der <strong>Schul</strong>garten sind nicht Bestandteil des <strong>Schul</strong>hofes im Sinne dieser Ordnung.<br />
2. Verhalten in den Unterrichtsräumen<br />
Alle Schüler sind für ihr Verhalten, die Sauberkeit <strong>und</strong> die Ordnung in ihrem Klassenraum verantwortlich, die<br />
Reinigung der Räume erfolgt entsprechend der schulischen Reinigungsordnung (Näheres regelt die<br />
<strong>Schul</strong>konferenz). Schäden melden die Klassensprecher umgehend dem <strong>Schul</strong>hausmeister <strong>und</strong> dem<br />
Klassenlehrer.<br />
Die Schüler haben die Möglichkeit, ihre Klassenräume in Absprache mit den Klassenlehrern auszugestalten.<br />
Während der Pausen sorgen zwei Schüler als Klassendienst für das Lüften des Klassenraumes, die Säuberung<br />
der Tafel <strong>und</strong> das Vorhandensein einer ausreichenden Menge Kreide für den folgenden Unterricht. Die Namen der<br />
Schüler des Klassendienstes werden im Klassenbuch vermerkt.<br />
Die Unterrichtsräume werden von den Lerngruppen in einem ordentlichen Zustand verlassen, die Tafeln<br />
gesäubert, die Fenster geschlossen <strong>und</strong> die Stühle nach der letzten Unterrichtsst<strong>und</strong>e hochgestellt. Verantwortlich<br />
ist der unterrichtende Lehrer.<br />
Handys sowie Walkman, MP3-Player u. Ä. sind während des Unterrichts auszuschalten; Ohrhörer/Kopfhörer sind<br />
abzunehmen.<br />
3. Unterricht außerhalb der eigenen Klassenräume<br />
Schüler halten sich nur unter Aufsicht eines Lehrers in Fach- <strong>und</strong> Sammlungsräumen auf.<br />
Während des Unterrichts außerhalb der eigenen Klassenräume werden diese verschlossen. Sie werden von den<br />
Schülern so hinterlassen, dass ggf. Unterricht anderer Lerngruppen in ihnen stattfinden kann.<br />
In die Fachräume wird die Übergarderobe nicht mitgenommen; ausgenommen sind der Wahlpflicht- <strong>und</strong> der<br />
Oberstufenunterricht.<br />
4. Fehlen eines Lehrers; Änderungen des St<strong>und</strong>enplanes<br />
Ist der Lehrer 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht erschienen, so meldet ein Klassensprecher dies am<br />
Lehrerzimmer oder im Sekretariat.<br />
5. Benutzung Fortbewegungsmittel<br />
Fahrräder, Skateboards, Rollschuhe <strong>und</strong> ähnliche Fortbewegungsmittel werden auf dem <strong>Schul</strong>gelände nicht<br />
benutzt.<br />
6. Verhalten im Falle eines Brandes bzw. einer notwendigen Räumung des <strong>Schul</strong>gebäudes<br />
Vergleiche Anlage 1 (Brandschutzordnung der <strong>Schul</strong>e)<br />
7. Verhalten auf dem <strong>Schul</strong>hof<br />
Das Befahren des <strong>Schul</strong>hofes ist wegen der damit verb<strong>und</strong>enen Unfallgefahr gr<strong>und</strong>sätzlich nicht gestattet.<br />
Dasselbe gilt für das Schneeballwerfen.<br />
Fahrräder werden nur an dem dafür vorgesehen Platz abgestellt <strong>und</strong> auf dem <strong>Schul</strong>hof geschoben. Für<br />
gestohlene <strong>und</strong> beschädigte Fahrzeuge übernimmt die <strong>Schul</strong>e keine Haftung.<br />
Motorgetriebene Fahrzeuge werden auf dem <strong>Schul</strong>gelände ohne Genehmigung des <strong>Schul</strong>leiters nicht abgestellt.<br />
8. Rauchen auf dem <strong>Schul</strong>gelände<br />
Das Rauchen auf dem <strong>Schul</strong>gelände <strong>und</strong> bei schulischen Veranstaltungen ist nicht gestattet.<br />
9. Einnahme von Getränken<br />
In auslaufsicheren, verschließbaren Gefäßen ist die Mitnahme <strong>und</strong> das Trinken daraus auch im <strong>Schul</strong>gebäude in<br />
den Pausen gestattet. Von dieser Genehmigung sind die Fachräume ausgenommen; in der Turnhalle darf nur<br />
Wasser getrunken werden.<br />
10. Mitbringen von Rauschmitteln <strong>und</strong> Waffen
3<br />
Im Interesse der Sicherheit auf dem <strong>Schul</strong>gelände ist das Mitbringen von Rauschmitteln (einschl. Alkohol) <strong>und</strong><br />
Waffen allen Personen untersagt.<br />
Im Falle der Zuwiderhandlung <strong>und</strong> der Benutzung anderer Gegenstände als Waffe kann der <strong>Schul</strong>leiter<br />
Hausverbot erteilen <strong>und</strong> ggf. Strafantrag stellen.<br />
11. Klassenämter<br />
Neben dem Amt der Klassensprecher werden in jeder Klasse folgende Ämter durch je zwei Schüler besetzt:<br />
Klassendienst; Klassenbuchführung; Karten- <strong>und</strong> Bücheramt sowie Schlüsselamt.<br />
IV. Verlassen des <strong>Schul</strong>geländes; Fehlen <strong>und</strong> Beurlaubung<br />
1. Verlassen des <strong>Schul</strong>geländes<br />
Schüler der Klassen 7 bis 10 verlassen das <strong>Schul</strong>gelände während der täglichen <strong>Schul</strong>zeit ohne Erlaubnis eines<br />
Lehrers nicht.<br />
Die Erlaubnis zum Verlassen des <strong>Schul</strong>geländes erteilt in besonderen Fällen während der Pausen nur der auf dem<br />
Hof Aufsicht führende Lehrer, während der Unterrichtsst<strong>und</strong>en der unterrichtende Lehrer.<br />
Möchte ein Schüler wegen Krankheit vorzeitig während der täglichen <strong>Schul</strong>zeit die <strong>Schul</strong>e verlassen, so meldet er<br />
sich während des Unterrichts beim unterrichtenden Lehrer, in den Pausen bei dem die folgende Unterrichtsst<strong>und</strong>e<br />
erteilenden Lehrer ab. Dann begibt er sich ins Sekretariat, von dort werden die Erziehungsberechtigten benachrichtigt,<br />
die selbst oder eine von ihnen beauftragte volljährige Person den Schüler abholen.<br />
2. Fehlen eines Schülers<br />
Ein Gr<strong>und</strong> für plötzliches Fehlen kann in der Regel nur in Erkrankungen oder unvorhergesehenen Ereignissen, die<br />
dem <strong>Schul</strong>besuch entgegenstehen, liegen. In diesen Fällen benachrichtigen die Erziehungsberechtigten die<br />
<strong>Schul</strong>e innerhalb von drei Tagen. Sollte der Schüler weiterhin fehlen müssen, so wird beim Wiedererscheinen der<br />
Klassenleiter/Tutor nochmals schriftlich über den Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> die Dauer des Fehlens unterrichtet.<br />
Auf die Möglichkeit von Ordnungsmaßnahmen bei gehäuftem unentschuldigtem Fehlen wird hingewiesen (vgl. Abschnitt<br />
V).<br />
Wird durch das Fehlen eine Klausur oder eine angekündigte Abnahme von Abschlussleistungen in Sportkursen<br />
der gymnasialen Oberstufe versäumt, so wird im Falle einer Erkrankung eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt.<br />
Werden in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 mehr als zwei schriftliche Lernerfolgskontrollen pro Halbjahr krankheitsbedingt<br />
versäumt, ordnet der <strong>Schul</strong>leiter für den Rest des Halbjahres gr<strong>und</strong>sätzlich die Beibringung einer ärztlichen<br />
Bescheinigung für den Fall eines krankheitsbedingten weiteren Versäumnisses an<br />
3. Beurlaubung<br />
Eine Beurlaubung aus religiösen Gründen ist für bestimmte kirchliche Feiertage <strong>und</strong> Gedenktage durch den Senator<br />
für <strong>Schul</strong>e, Jugend <strong>und</strong> Sport bereits ausgesprochen - Informationen erteilt der Klassenlehrer/Tutor.<br />
Beurlaubungen vom Unterricht sind auch aus anderen Gründen möglich. Gr<strong>und</strong>lage einer solchen Beurlaubung<br />
kann jedoch nur der schriftliche Antrag eines Erziehungsberechtigten sein - Bescheinigungen von Ärzten, Kirchengemeinden,<br />
Sportvereinen oder anderen Institutionen reichen allein nicht aus. Die Erziehungsberechtigten können<br />
durch einen handschriftlichen Vermerk auf solchen Bescheinigungen die Beurlaubung ihres Kindes für diesen<br />
Anlass beantragen.<br />
Ein solcher Antrag wird gr<strong>und</strong>sätzlich 14 Tage vor Eintritt des Ereignisses an den Klassenleiter/Tutor eingereicht,<br />
sofern der Antragsgr<strong>und</strong> nicht plötzlich eintritt.<br />
4. Beurlaubung vom Sportunterricht<br />
Die Beurlaubung vom Sportunterricht wird von den Erziehungsberechtigten schriftlich beantragt <strong>und</strong> begründet;<br />
ein ärztliches Attest wird beigefügt. Auf das Attest kann bei vorübergehender, offenk<strong>und</strong>iger Behinderung verzichtet<br />
werden. Für Beurlaubungen bis zu vier Wochen ist der den Sportunterricht erteilende Lehrer zuständig, für<br />
längere Beurlaubungen der <strong>Schul</strong>leiter, der auf der Gr<strong>und</strong>lage eines schul- oder sportärztlichen Gutachtens über<br />
Art <strong>und</strong> Umfang der Beurlaubung entscheidet.<br />
V. Erziehungs- <strong>und</strong> Ordnungsmaßnahmen; Vermittlungsausschuss<br />
1. Dafür qualifizierte Schüler sind an der <strong>Schul</strong>e als Konfliktlotsen (Mediatoren) tätig.<br />
2. Zur Abgabe von Stellungnahmen in Konfliktsituationen gegenüber der <strong>Schul</strong>aufsicht nach § 63 <strong>Schul</strong>G bildet die<br />
<strong>Schul</strong>konferenz einen Ausschuss. Dieser besteht aus sechs Mitgliedern (je zwei Eltern, Lehrkräfte uns Schüler)<br />
die von der <strong>Schul</strong>konferenz in der ersten Sitzung einer Legislaturperiode für zwei <strong>Schul</strong>jahre aus dem Kreise der<br />
gewählten Mitglieder der <strong>Schul</strong>konferenz <strong>und</strong> ihrer Vertreter gewählt werden.<br />
Der Ausschuss tagt auch, wenn eines oder mehrere Mitglieder verhindert sind. Die Beratungen unterliegen der<br />
Verschwiegenheit, soweit es sich um Tatsachen handelt, deren Bekanntgabe ein schutzwürdiges Interesse Einzelner<br />
verletzen könnte.<br />
VI. Haftung<br />
1. Schüler <strong>und</strong> deren Erziehungsberechtigte haften für von den Schülern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte<br />
Personen- <strong>und</strong> Sachschäden entsprechend den Vorschriften des bürgerlichen Rechts.
4<br />
2. Bei der Begehung von Straftaten auf dem <strong>Schul</strong>gelände <strong>und</strong> bei <strong>Schul</strong>veranstaltungen außerhalb des <strong>Schul</strong>geländes<br />
entscheidet der <strong>Schul</strong>leiter über eine mögliche Strafanzeige.<br />
3. Die <strong>Schul</strong>e übernimmt keine Haftung bei Verlust oder Beschädigung von Sachen auf dem <strong>Schul</strong>gelände <strong>und</strong> bei<br />
<strong>Schul</strong>veranstaltungen außerhalb des <strong>Schul</strong>geländes.<br />
4. Außerhalb der Unterrichtszeit betreten Schüler das <strong>Schul</strong>gelände nur mit Genehmigung des <strong>Schul</strong>leiters <strong>und</strong> bei<br />
Anwesenheit einer Lehrkraft auf dem <strong>Schul</strong>gelände.<br />
VII. Inkrafttreten <strong>und</strong> Geltungsdauer<br />
1. Die <strong>Schul</strong>- <strong>und</strong> <strong>Hausordnung</strong> tritt am 17. Mai 2006 in Kraft. Sie ersetzt die <strong>Schul</strong>- <strong>und</strong> <strong>Hausordnung</strong> vom<br />
23.05.1984, zuletzt geändert am 01.08.2004.<br />
2. Diese <strong>Schul</strong>- <strong>und</strong> <strong>Hausordnung</strong> gilt für zwei <strong>Schul</strong>jahre, ihre Geltungsdauer verlängert sich jeweils um zwei Jahre,<br />
falls nicht vor Ablauf dieses Zeitraumes die <strong>Schul</strong>konferenz eine Änderung beschließt.<br />
3. Alle Lehrer <strong>und</strong> Schüler erhalten ein Exemplar der <strong>Schul</strong>- <strong>und</strong> <strong>Hausordnung</strong>. Die Erziehungsberechtigten bestätigen<br />
die Kenntnisnahme durch Unterschrift.<br />
Für die <strong>Schul</strong>konferenz<br />
Berlin, 03. Mai 2006<br />
Dr. J. Werner, OStD<br />
<strong>Schul</strong>leiter<br />
Anlagen zur <strong>Schul</strong>- <strong>und</strong> <strong>Hausordnung</strong><br />
Anlage 1:<br />
Benutzungsordnung für den GO-Raum<br />
vom 30.05.2001<br />
1. Zutritt zum GO-Raum haben ausschließlich Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler der GO, die <strong>Schul</strong>sprecher <strong>und</strong> das Team<br />
der Schülerzeitung.<br />
2. Im GO-Raum wird das Rauch- <strong>und</strong> Alkoholverbot eingehalten.<br />
3. Die Benutzer des GO-Raumes halten selbsttätig den Raum in Ordnung, achten auf sachgemäße Entsorgung von<br />
Müll <strong>und</strong> beschädigen weder Möbel noch andere Gegenstände der Einrichtung.<br />
4. Verstöße gegen die Benutzungsordnung des GO-Raumes gelten als Verstöße gegen die <strong>Schul</strong>- <strong>und</strong> <strong>Hausordnung</strong>.<br />
Anlage 2<br />
Die Benutzerordnung zur Nutzung des <strong>Schul</strong>netzwerkes ist in der jeweils von der <strong>Schul</strong>konferenz beschlossenen<br />
Fassung Bestandteil der <strong>Hausordnung</strong> <strong>und</strong> kann in Raum 113 eingesehen werden; sie wird jedem Schüler,<br />
der dasselbe nutzen will, ausgehändigt. (Beschluss der <strong>Schul</strong>konferenz vom 05.06.2002)<br />
Anlage 3:<br />
Brandschutzordnung vom 11.05.1983<br />
1. Bei Entdeckung eines Brandherdes ist Feueralarm auszulösen, sofern die Brandursache unklar oder nicht überschaubar<br />
ist. Dieses erfolgt durch Auslösung des Hausalarms oder direkte Benachrichtigung einer Lehrkraft oder<br />
des Hausmeisters.<br />
2. Beim Ertönen der Alarmsirene (dunkler Ton) werden alle Schüler im Klassen- bzw. Kursverband von den Aufsicht<br />
führenden Lehrkräften auf den Hof geführt.<br />
3. Vor dem Verlassen des Unterrichtsraumes sind die Fenster zu schließen, <strong>und</strong> die Gruppe ordnet sich an der Tür;<br />
Taschen, Bücher (Ausnahme: Klassenbuch) <strong>und</strong> Mäntel verbleiben in den Räumen.<br />
4. Nach dem Verlassen des Unterrichtsraumes sind die Türen fest zu schließen (jedoch nicht zu verschließen).<br />
5. Den Fluchtweg bestimmt die Lehrkraft; sie richtet sich gr<strong>und</strong>sätzlich nach dem Fluchtpfeil des Unterrichtsraumes;<br />
Schüler des Zeichensaales <strong>und</strong> aus der Aula benutzen die Haupttreppe; Schüler, die in den naturwissenschaftlichen<br />
Räumen Unterricht hatten, die Nebentreppe. Die Schüler der Turnhalle benutzen den direkten Ausgang zum<br />
Sportplatz.<br />
6. Auf dem Hof stellen sich die Klassen in Zweierreihen auf: Dabei wählen die Schüler den in der ersten<br />
Dienstbesprechung des <strong>Schul</strong>jahres angegebenen Platz auf dem <strong>Schul</strong>hof. Ausnahmen: Schüler aus der Sporthalle<br />
stellen sich an der Sprunggrube auf; die Schüler der GO reihen sich in Kursgruppen an der Mauer zum<br />
<strong>Schul</strong>garten auf.<br />
7. Nach dem Aufstellen überprüfen die Aufsicht führenden Lehrkräfte sofort die Vollzähligkeit der Schüler <strong>und</strong> melden<br />
das Ergebnis dem Sicherheitsbeauftragten.
5<br />
Anlage 4<br />
Reinigungsordnung