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Merkblatt Forschungsantrag

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Der Umfang des Antrages beträgt einschließlich Deckblatt maximal 10 Seiten.<br />

Anlagen sind möglich.<br />

Für eine Beantragung muss die Beteiligung einer Professorin bzw. eines<br />

Professors nicht gegeben sein.<br />

Hinweis: Sollten Sie bei der Ausarbeitung Ihres Antrages Fragen haben,<br />

steht Ihnen die Forschungsreferentin, Dr. Martina Schmette (Tel.: -<br />

418, E-Mail: martina.schmette@ph-gmuend.de), gerne für Auskünfte<br />

und Unterstützung zur Verfügung.<br />

– Der Senatsausschuss für Forschungsangelegenheiten berät und begutachtet die<br />

Anträge und erarbeitet eine Empfehlung, die im Rektorat diskutiert wird.<br />

– Das Rektorat entscheidet danach in der Regel noch vor Jahreswechsel über die<br />

Anträge, gibt die Bewilligungen bekannt und weist die Mittel zu.<br />

– Über das Ergebnis der Bewilligung zu den internen Forschungsanträgen wird der<br />

Senat informiert.<br />

– Frühester möglicher Förderbeginn ist der Januar des Folgejahres.<br />

– Zielvereinbarung:<br />

Mit der Bewilligung der Fördersumme verpflichtet sich der Antragsteller / die Antragstellerin<br />

einen abschließenden Bericht dem Prorektorat Forschung vorzulegen.<br />

Der Bericht muss innerhalb eines halben Jahres nach Abschluss des Forschungsvorhabens<br />

vorliegen. Dazu gehören auch die Angabe der Publikationen/<br />

Präsentationen, Abschlussarbeiten o.ä. sowie des Drittmittelantrags. Projekte,<br />

die nicht zur Publikation führen, sind in einem ausführlichen Forschungsbericht<br />

(siehe hierzu das Informationsblatt „Abschluss- oder Zwischenbericht interner<br />

<strong>Forschungsantrag</strong>“) zusammen zu fassen und innerhalb eines halben Jahres<br />

nach Abschluss des Projekts vorzulegen.<br />

Folgeanträgen ist ein aussagekräftiger Zwischenbericht beizufügen, der zusätzlich<br />

zum Antrag Grundlage für die Bewilligung ist.<br />

Bei Nichtbewilligung des Folgeantrags ist innerhalb eines halben Jahres ein Abschlussbericht<br />

des ursprünglichen Projektes vorzulegen.<br />

– Abruf der Fördermittel:<br />

Der Abruf der Fördermittel kann erst erfolgen, wenn das Projektvorhaben in<br />

die Forschungsdatenbank eingetragen wurde. Über die Eintragung in die<br />

Forschungsdatenbank sind die Forschungsreferentin sowie die Haushaltsabteilung<br />

zu informieren.<br />

Eine Übertragung der Mittel über den Förderzeitraum hinaus wird nur in umfassend<br />

begründeten Ausnahmefällen (Begründung muss schriftlich erfolgen) nach<br />

Vorlage eines schriftlichen Berichtes und bis maximal 12 Monate über die Förderdauer<br />

des Projektes hinaus bewilligt. Nicht verbrauchte Mittel gehen ansonsten<br />

zurück in den Haushalt.<br />

– Personalwechsel<br />

Sollte der/die Projektleiter/-in oder der/die Projektbearbeiter/-in des internen Forschungsprojektes<br />

während der Projektlaufzeit die PH verlassen, so ist durch den<br />

Kostenstellenverantwortlichen im Vorfeld zu prüfen, ob dass Projekt noch weitergeführt<br />

werden kann. Kann das Projekt weitergeführt werden, ist ggf. zu beachten,<br />

ob ein Wechsel der Kostenstellenverantwortlichkeit vorzunehmen ist. Kann<br />

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