Merkblatt Forschungsantrag
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Der Umfang des Antrages beträgt einschließlich Deckblatt maximal 10 Seiten.<br />
Anlagen sind möglich.<br />
Für eine Beantragung muss die Beteiligung einer Professorin bzw. eines<br />
Professors nicht gegeben sein.<br />
Hinweis: Sollten Sie bei der Ausarbeitung Ihres Antrages Fragen haben,<br />
steht Ihnen die Forschungsreferentin, Dr. Martina Schmette (Tel.: -<br />
418, E-Mail: martina.schmette@ph-gmuend.de), gerne für Auskünfte<br />
und Unterstützung zur Verfügung.<br />
– Der Senatsausschuss für Forschungsangelegenheiten berät und begutachtet die<br />
Anträge und erarbeitet eine Empfehlung, die im Rektorat diskutiert wird.<br />
– Das Rektorat entscheidet danach in der Regel noch vor Jahreswechsel über die<br />
Anträge, gibt die Bewilligungen bekannt und weist die Mittel zu.<br />
– Über das Ergebnis der Bewilligung zu den internen Forschungsanträgen wird der<br />
Senat informiert.<br />
– Frühester möglicher Förderbeginn ist der Januar des Folgejahres.<br />
– Zielvereinbarung:<br />
Mit der Bewilligung der Fördersumme verpflichtet sich der Antragsteller / die Antragstellerin<br />
einen abschließenden Bericht dem Prorektorat Forschung vorzulegen.<br />
Der Bericht muss innerhalb eines halben Jahres nach Abschluss des Forschungsvorhabens<br />
vorliegen. Dazu gehören auch die Angabe der Publikationen/<br />
Präsentationen, Abschlussarbeiten o.ä. sowie des Drittmittelantrags. Projekte,<br />
die nicht zur Publikation führen, sind in einem ausführlichen Forschungsbericht<br />
(siehe hierzu das Informationsblatt „Abschluss- oder Zwischenbericht interner<br />
<strong>Forschungsantrag</strong>“) zusammen zu fassen und innerhalb eines halben Jahres<br />
nach Abschluss des Projekts vorzulegen.<br />
Folgeanträgen ist ein aussagekräftiger Zwischenbericht beizufügen, der zusätzlich<br />
zum Antrag Grundlage für die Bewilligung ist.<br />
Bei Nichtbewilligung des Folgeantrags ist innerhalb eines halben Jahres ein Abschlussbericht<br />
des ursprünglichen Projektes vorzulegen.<br />
– Abruf der Fördermittel:<br />
Der Abruf der Fördermittel kann erst erfolgen, wenn das Projektvorhaben in<br />
die Forschungsdatenbank eingetragen wurde. Über die Eintragung in die<br />
Forschungsdatenbank sind die Forschungsreferentin sowie die Haushaltsabteilung<br />
zu informieren.<br />
Eine Übertragung der Mittel über den Förderzeitraum hinaus wird nur in umfassend<br />
begründeten Ausnahmefällen (Begründung muss schriftlich erfolgen) nach<br />
Vorlage eines schriftlichen Berichtes und bis maximal 12 Monate über die Förderdauer<br />
des Projektes hinaus bewilligt. Nicht verbrauchte Mittel gehen ansonsten<br />
zurück in den Haushalt.<br />
– Personalwechsel<br />
Sollte der/die Projektleiter/-in oder der/die Projektbearbeiter/-in des internen Forschungsprojektes<br />
während der Projektlaufzeit die PH verlassen, so ist durch den<br />
Kostenstellenverantwortlichen im Vorfeld zu prüfen, ob dass Projekt noch weitergeführt<br />
werden kann. Kann das Projekt weitergeführt werden, ist ggf. zu beachten,<br />
ob ein Wechsel der Kostenstellenverantwortlichkeit vorzunehmen ist. Kann<br />
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