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Prüfungsinformation_QV Pharma_Assistentinnen EFZ - pharmaSuisse

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Eidg. Fähigkeitszeugnis<br />

Mitteilung des Ergebnisses<br />

Einsprachen/Beschwerden/<br />

Rekurse/Kosten<br />

Wer die Prüfung bestanden hat, erhält das eidgenössische<br />

Fähigkeitszeugnis (<strong>EFZ</strong>) und ist berechtigt, die gesetzlich geschützte<br />

Berufsbezeichnung <strong>Pharma</strong>-Assistentin <strong>EFZ</strong>/<strong>Pharma</strong>-Assistent <strong>EFZ</strong><br />

zu führen.<br />

Nach der Schlusssitzung der Prüfungskommission wird der<br />

kantonalen Behörde das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt. Vorher<br />

dürfen keine Mitteilungen über den Verlauf und das Ergebnis der<br />

Prüfung gemacht werden. Gegenüber Drittpersonen sind die<br />

Prüfungsorgane zur Verschwiegenheit verpflichtet.<br />

Richten sich nach kantonalem Recht.<br />

Version 1, Februar 2010<br />

Erarbeitet durch: Kommission Berufsentwicklung und Qualität <strong>pharmaSuisse</strong>, Bern<br />

Herausgeber: SDBB, Abteilung Qualifikationsverfahren, Bern<br />

Prüfungsinformation, <strong>QV</strong> <strong>Pharma</strong>-<strong>Assistentinnen</strong> <strong>EFZ</strong> Seite 5

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