Wahlausschreiben zur Kammerwahl 2011 - PKSH ...
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Anschrift des Wahlvorstandes und des Wahlleiters:<br />
Wahlvorstand der <strong>PKSH</strong>, c/o Psychotherapeutenkammer Schleswig-<br />
Holstein, Alter Markt 1-2, 24103 Kiel.<br />
Wahlleiter ist RA Andreas Kühnelt. Er wird vertreten durch Frau Rechtsanwältin<br />
Dr. Gönke Jacobsen.<br />
Die beiden Berufsgruppen der Psychologischen Psychotherapeutinnen<br />
und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen<br />
und -psychotherapeuten bilden getrennte Wahlgruppen und<br />
wählen getrennt voneinander. Der Wahlleiter ermittelt die Anzahl der Psychologischen<br />
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und Kinderund<br />
Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten insgesamt<br />
und nach Geschlechtern getrennt. Die Zahl der Sitze der jeweiligen<br />
Gruppe errechnet der Wahlleiter anhand des Wählerverzeichnisses zum<br />
Stand 1. Januar <strong>2011</strong><br />
Wer die Approbation für beide Wahlgruppen besitzt, muss sich innerhalb<br />
von 10 Tagen nach schriftlicher Aufforderung entscheiden, in welcher<br />
Gruppe sie oder er das Wahlrecht ausüben will. Erfolgt die Entscheidung<br />
nicht eindeutig und fristgerecht, wird sie oder er der größeren Wahlgruppe<br />
zugeordnet. Den Betroffenen geht die Aufforderung gesondert per Post zu.<br />
Gemäß § 4 der Wahlverordnung weise ich Sie auf folgende Einzelheiten<br />
und Fristen hin:<br />
x<br />
Die Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer S.-H.<br />
wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl aufgrund von ungebundenen<br />
Wahlvorschlägen gewählt. Zu wählen sind insgesamt 18<br />
Mitglieder. Jede und jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen,<br />
wie Mitglieder der Kammerversammlung in der entsprechenden<br />
Wahlgruppe zu wählen sind (§ 9 Absatz 2 Wahlverordnung). Hierzu<br />
werden Sie gesondert informiert.<br />
x Die Wahl wird als Briefwahl durchgeführt. Die Wahlunterlagen werden<br />
am 16. Juni <strong>2011</strong>an die Wahlberechtigten abgesandt. Die<br />
Wahlunterlagen enthalten zwei unterschiedlich große Briefumschläge.<br />
Die Stimmabgabe erfolgt durch Übersendung des Stimmzettels,<br />
der sich in dem verschlossenen Wahlumschlag befindet,<br />
zusammen mit dem Wahlausweis in dem größeren Umschlag an<br />
den Wahlleiter.<br />
x Ihre Stimmabgabe muss spätestens am 11. Juli <strong>2011</strong>, Eingang bis<br />
18:00 Uhr, beim Wahlleiter vorliegen.