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Wahlausschreiben zur Kammerwahl 2011 - PKSH ...

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Anschrift des Wahlvorstandes und des Wahlleiters:<br />

Wahlvorstand der <strong>PKSH</strong>, c/o Psychotherapeutenkammer Schleswig-<br />

Holstein, Alter Markt 1-2, 24103 Kiel.<br />

Wahlleiter ist RA Andreas Kühnelt. Er wird vertreten durch Frau Rechtsanwältin<br />

Dr. Gönke Jacobsen.<br />

Die beiden Berufsgruppen der Psychologischen Psychotherapeutinnen<br />

und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen<br />

und -psychotherapeuten bilden getrennte Wahlgruppen und<br />

wählen getrennt voneinander. Der Wahlleiter ermittelt die Anzahl der Psychologischen<br />

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und Kinderund<br />

Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten insgesamt<br />

und nach Geschlechtern getrennt. Die Zahl der Sitze der jeweiligen<br />

Gruppe errechnet der Wahlleiter anhand des Wählerverzeichnisses zum<br />

Stand 1. Januar <strong>2011</strong><br />

Wer die Approbation für beide Wahlgruppen besitzt, muss sich innerhalb<br />

von 10 Tagen nach schriftlicher Aufforderung entscheiden, in welcher<br />

Gruppe sie oder er das Wahlrecht ausüben will. Erfolgt die Entscheidung<br />

nicht eindeutig und fristgerecht, wird sie oder er der größeren Wahlgruppe<br />

zugeordnet. Den Betroffenen geht die Aufforderung gesondert per Post zu.<br />

Gemäß § 4 der Wahlverordnung weise ich Sie auf folgende Einzelheiten<br />

und Fristen hin:<br />

x<br />

Die Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer S.-H.<br />

wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl aufgrund von ungebundenen<br />

Wahlvorschlägen gewählt. Zu wählen sind insgesamt 18<br />

Mitglieder. Jede und jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen,<br />

wie Mitglieder der Kammerversammlung in der entsprechenden<br />

Wahlgruppe zu wählen sind (§ 9 Absatz 2 Wahlverordnung). Hierzu<br />

werden Sie gesondert informiert.<br />

x Die Wahl wird als Briefwahl durchgeführt. Die Wahlunterlagen werden<br />

am 16. Juni <strong>2011</strong>an die Wahlberechtigten abgesandt. Die<br />

Wahlunterlagen enthalten zwei unterschiedlich große Briefumschläge.<br />

Die Stimmabgabe erfolgt durch Übersendung des Stimmzettels,<br />

der sich in dem verschlossenen Wahlumschlag befindet,<br />

zusammen mit dem Wahlausweis in dem größeren Umschlag an<br />

den Wahlleiter.<br />

x Ihre Stimmabgabe muss spätestens am 11. Juli <strong>2011</strong>, Eingang bis<br />

18:00 Uhr, beim Wahlleiter vorliegen.

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