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Wahlausschreiben zur Kammerwahl 2011 - PKSH ...

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An alle<br />

wahlberechtigten Kammermitglieder<br />

der <strong>PKSH</strong><br />

Kiel, 12. April <strong>2011</strong><br />

<br />

<br />

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Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

mit diesem Schreiben möchte ich Sie in meiner Eigenschaft als Wahlleiter<br />

über den Ablauf der diesjährigen Wahl <strong>zur</strong> Kammerversammlung informieren.<br />

Ich komme damit meiner Verpflichtung gem. § 4 der Wahlverordnung<br />

Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein nach, dieKammermitglieder<br />

über den Ablauf der Wahlen zu informieren.<br />

Der Vorstand der Psychotherapeutenkammer S.-H. hat einen fünfköpfigen<br />

Wahlvorstand bestellt, der für die ordnungsgemäße Vorbereitung und<br />

Durchführung der Wahl verantwortlich ist. Der Wahlvorstand besteht aus<br />

folgenden Mitgliedern:<br />

1. RA Andreas Kühnelt (Wahlleiter)<br />

2. RAin Dr. Gönke Jacobsen (stellvertretende<br />

Wahlleiterin)<br />

3. Dipl.-Psych. Ute Glander<br />

4. Dipl.-Psych. Peter Koch<br />

5. Dipl.-Päd. Wolfgang Eicke<br />

6. Dr. Karen Röhling<br />

7. Dipl.-Psych. Dagmar Helbig (Ersatzmitglied)


Anschrift des Wahlvorstandes und des Wahlleiters:<br />

Wahlvorstand der <strong>PKSH</strong>, c/o Psychotherapeutenkammer Schleswig-<br />

Holstein, Alter Markt 1-2, 24103 Kiel.<br />

Wahlleiter ist RA Andreas Kühnelt. Er wird vertreten durch Frau Rechtsanwältin<br />

Dr. Gönke Jacobsen.<br />

Die beiden Berufsgruppen der Psychologischen Psychotherapeutinnen<br />

und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen<br />

und -psychotherapeuten bilden getrennte Wahlgruppen und<br />

wählen getrennt voneinander. Der Wahlleiter ermittelt die Anzahl der Psychologischen<br />

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und Kinderund<br />

Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten insgesamt<br />

und nach Geschlechtern getrennt. Die Zahl der Sitze der jeweiligen<br />

Gruppe errechnet der Wahlleiter anhand des Wählerverzeichnisses zum<br />

Stand 1. Januar <strong>2011</strong><br />

Wer die Approbation für beide Wahlgruppen besitzt, muss sich innerhalb<br />

von 10 Tagen nach schriftlicher Aufforderung entscheiden, in welcher<br />

Gruppe sie oder er das Wahlrecht ausüben will. Erfolgt die Entscheidung<br />

nicht eindeutig und fristgerecht, wird sie oder er der größeren Wahlgruppe<br />

zugeordnet. Den Betroffenen geht die Aufforderung gesondert per Post zu.<br />

Gemäß § 4 der Wahlverordnung weise ich Sie auf folgende Einzelheiten<br />

und Fristen hin:<br />

x<br />

Die Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer S.-H.<br />

wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl aufgrund von ungebundenen<br />

Wahlvorschlägen gewählt. Zu wählen sind insgesamt 18<br />

Mitglieder. Jede und jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen,<br />

wie Mitglieder der Kammerversammlung in der entsprechenden<br />

Wahlgruppe zu wählen sind (§ 9 Absatz 2 Wahlverordnung). Hierzu<br />

werden Sie gesondert informiert.<br />

x Die Wahl wird als Briefwahl durchgeführt. Die Wahlunterlagen werden<br />

am 16. Juni <strong>2011</strong>an die Wahlberechtigten abgesandt. Die<br />

Wahlunterlagen enthalten zwei unterschiedlich große Briefumschläge.<br />

Die Stimmabgabe erfolgt durch Übersendung des Stimmzettels,<br />

der sich in dem verschlossenen Wahlumschlag befindet,<br />

zusammen mit dem Wahlausweis in dem größeren Umschlag an<br />

den Wahlleiter.<br />

x Ihre Stimmabgabe muss spätestens am 11. Juli <strong>2011</strong>, Eingang bis<br />

18:00 Uhr, beim Wahlleiter vorliegen.


x Wahlberechtigt sind nur solche Mitglieder der Psychotherapeutenkammer<br />

S.-H., die in einer Wählerliste eingetragen sind. In die<br />

Wählerliste aufgenommen werden nur solche Kammermitglieder,<br />

deren Mitgliedschaft am 16. März <strong>2011</strong> bestand. Der Wahlleiter erstellt<br />

das Verzeichnis der Wahlberechtigten (Wählerliste). Innerhalb<br />

der Wählerliste wird nach den beiden Berufsgruppen getrennt. Die<br />

Wählerliste ist vom 2. – 9. Mai <strong>2011</strong> bei der Psychotherapeutenkammer<br />

S.-H. während folgender Zeiten <strong>zur</strong> Einsichtnahme durch<br />

Kammermitglieder ausgelegt:<br />

Montags bis Freitag<br />

in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />

und zusätzlich<br />

Dienstag, 3. Mai <strong>2011</strong> und<br />

Donnerstag, 5. Mai <strong>2011</strong>,<br />

jeweils 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

x Während des gleichen Zeitraumes können Sie Einsicht nehmen<br />

auch bei den Gesundheitsämtern der Kreise und den kreisfreien<br />

Städten in S.-H, die Abschriften der Wählerliste erhalten werden.<br />

x Gegen das Wählerverzeichnis kann bis zum 16. Mai <strong>2011</strong> beim<br />

Wahlvorstand Einspruch erhoben werden. Über den Einspruch entscheidet<br />

der Wahlvorstand bis zum 30. Mai <strong>2011</strong>. Die Wählerliste<br />

wird endgültig am 8. Juni <strong>2011</strong> abgeschlossen. Jede und jeder<br />

endgültig eingetragene Wahlberechtigte erhält einen Wahlausweis.<br />

x<br />

Jedes wahlberechtigte Kammermitglied kann sich innerhalb seiner<br />

Wahlgruppe für die Wahl bewerben. Die Bewerbung erfolgt durch<br />

Einreichung eines Wahlvorschlages, der bis zum 5. Mai <strong>2011</strong> beim<br />

Wahlleiter unter der Adresse der Geschäftsstelle eingereicht werden<br />

muss. Im Wahlvorschlag sind Vor- und Zuname, Wohnort und<br />

Ort der Berufsausübung, Approbation als Psychologische Psychotherapeutin<br />

oder Psychologischer Psychotherapeut oder als Kinderund<br />

Jugendlichenpsychotherapeutin oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut<br />

sowie Geburtsdatum der sich bewerbenden<br />

Person anzugeben. Diejenigen Kammermitglieder, die sich in der<br />

praktischen Ausbildung befinden, müssen anstelle von Angaben <strong>zur</strong><br />

Approbation angeben, für welche Wahlgruppe sie kandidieren. Der<br />

Wahlvorschlag ist von dem Bewerber zu unterzeichnen. Jede Bewerberin/jeder<br />

Bewerber kann sich nur einmal in ihrer/seiner Wahlgruppe<br />

bewerben.


x Nach Bekanntmachung der Wahlvorschläge, die bis spätestens 10.<br />

Juni <strong>2011</strong> erfolgt, kann jede Bewerberin/jeder Bewerber zum Zwecke<br />

der Wahlwerbung die Anschriften der von dem jeweiligen<br />

Wahlvorschlag betroffenen Wahlberechtigten gegen Kostenerstattung<br />

(5,00 ¼YRQGHU*HVFKlIWVVWHOOHGHU3V\FKRWKHUDSHXWHQNDmmer<br />

erhalten, soweit die Wahlberechtigten der Bekanntgabe ihrer<br />

individuellen Daten nicht widersprochen haben.<br />

x Die Wahlberechtigten haben die Möglichkeit, bis zum 5. Mai <strong>2011</strong><br />

durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Wahlvorstand der Weitergabe<br />

ihrer Daten zu widersprechen.<br />

x<br />

x<br />

x<br />

Jede Wahlbewerberin/jeder Wahlbewerber erhält Gelegenheit, auf<br />

der Internetseite der Kammer in einem vorgegebenen Format für<br />

seine Wahl zu werben.<br />

In der Geschäftsstelle der Psychotherapeutenkammer S.-H., Alter<br />

Markt 1-2, 24103 Kiel, wird das Wahlergebnis am Dienstag, den 12.<br />

Juli <strong>2011</strong> ab 15.00 Uhr ermittelt und sodann bekannt gemacht. Bei<br />

der Ermittlung können alle Kammermitglieder anwesend sein, soweit<br />

die verfügbaren Räumlichkeiten es zulassen.<br />

Die gewählten Kammermitglieder werden umgehend schriftlich benachrichtigt.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

RA Andreas Kühnelt<br />

Wahlleiter

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