Wahlausschreiben zur Kammerwahl 2011 - PKSH ...
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An alle<br />
wahlberechtigten Kammermitglieder<br />
der <strong>PKSH</strong><br />
Kiel, 12. April <strong>2011</strong><br />
<br />
<br />
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Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
mit diesem Schreiben möchte ich Sie in meiner Eigenschaft als Wahlleiter<br />
über den Ablauf der diesjährigen Wahl <strong>zur</strong> Kammerversammlung informieren.<br />
Ich komme damit meiner Verpflichtung gem. § 4 der Wahlverordnung<br />
Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein nach, dieKammermitglieder<br />
über den Ablauf der Wahlen zu informieren.<br />
Der Vorstand der Psychotherapeutenkammer S.-H. hat einen fünfköpfigen<br />
Wahlvorstand bestellt, der für die ordnungsgemäße Vorbereitung und<br />
Durchführung der Wahl verantwortlich ist. Der Wahlvorstand besteht aus<br />
folgenden Mitgliedern:<br />
1. RA Andreas Kühnelt (Wahlleiter)<br />
2. RAin Dr. Gönke Jacobsen (stellvertretende<br />
Wahlleiterin)<br />
3. Dipl.-Psych. Ute Glander<br />
4. Dipl.-Psych. Peter Koch<br />
5. Dipl.-Päd. Wolfgang Eicke<br />
6. Dr. Karen Röhling<br />
7. Dipl.-Psych. Dagmar Helbig (Ersatzmitglied)
Anschrift des Wahlvorstandes und des Wahlleiters:<br />
Wahlvorstand der <strong>PKSH</strong>, c/o Psychotherapeutenkammer Schleswig-<br />
Holstein, Alter Markt 1-2, 24103 Kiel.<br />
Wahlleiter ist RA Andreas Kühnelt. Er wird vertreten durch Frau Rechtsanwältin<br />
Dr. Gönke Jacobsen.<br />
Die beiden Berufsgruppen der Psychologischen Psychotherapeutinnen<br />
und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen<br />
und -psychotherapeuten bilden getrennte Wahlgruppen und<br />
wählen getrennt voneinander. Der Wahlleiter ermittelt die Anzahl der Psychologischen<br />
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und Kinderund<br />
Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten insgesamt<br />
und nach Geschlechtern getrennt. Die Zahl der Sitze der jeweiligen<br />
Gruppe errechnet der Wahlleiter anhand des Wählerverzeichnisses zum<br />
Stand 1. Januar <strong>2011</strong><br />
Wer die Approbation für beide Wahlgruppen besitzt, muss sich innerhalb<br />
von 10 Tagen nach schriftlicher Aufforderung entscheiden, in welcher<br />
Gruppe sie oder er das Wahlrecht ausüben will. Erfolgt die Entscheidung<br />
nicht eindeutig und fristgerecht, wird sie oder er der größeren Wahlgruppe<br />
zugeordnet. Den Betroffenen geht die Aufforderung gesondert per Post zu.<br />
Gemäß § 4 der Wahlverordnung weise ich Sie auf folgende Einzelheiten<br />
und Fristen hin:<br />
x<br />
Die Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer S.-H.<br />
wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl aufgrund von ungebundenen<br />
Wahlvorschlägen gewählt. Zu wählen sind insgesamt 18<br />
Mitglieder. Jede und jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen,<br />
wie Mitglieder der Kammerversammlung in der entsprechenden<br />
Wahlgruppe zu wählen sind (§ 9 Absatz 2 Wahlverordnung). Hierzu<br />
werden Sie gesondert informiert.<br />
x Die Wahl wird als Briefwahl durchgeführt. Die Wahlunterlagen werden<br />
am 16. Juni <strong>2011</strong>an die Wahlberechtigten abgesandt. Die<br />
Wahlunterlagen enthalten zwei unterschiedlich große Briefumschläge.<br />
Die Stimmabgabe erfolgt durch Übersendung des Stimmzettels,<br />
der sich in dem verschlossenen Wahlumschlag befindet,<br />
zusammen mit dem Wahlausweis in dem größeren Umschlag an<br />
den Wahlleiter.<br />
x Ihre Stimmabgabe muss spätestens am 11. Juli <strong>2011</strong>, Eingang bis<br />
18:00 Uhr, beim Wahlleiter vorliegen.
x Wahlberechtigt sind nur solche Mitglieder der Psychotherapeutenkammer<br />
S.-H., die in einer Wählerliste eingetragen sind. In die<br />
Wählerliste aufgenommen werden nur solche Kammermitglieder,<br />
deren Mitgliedschaft am 16. März <strong>2011</strong> bestand. Der Wahlleiter erstellt<br />
das Verzeichnis der Wahlberechtigten (Wählerliste). Innerhalb<br />
der Wählerliste wird nach den beiden Berufsgruppen getrennt. Die<br />
Wählerliste ist vom 2. – 9. Mai <strong>2011</strong> bei der Psychotherapeutenkammer<br />
S.-H. während folgender Zeiten <strong>zur</strong> Einsichtnahme durch<br />
Kammermitglieder ausgelegt:<br />
Montags bis Freitag<br />
in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />
und zusätzlich<br />
Dienstag, 3. Mai <strong>2011</strong> und<br />
Donnerstag, 5. Mai <strong>2011</strong>,<br />
jeweils 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />
x Während des gleichen Zeitraumes können Sie Einsicht nehmen<br />
auch bei den Gesundheitsämtern der Kreise und den kreisfreien<br />
Städten in S.-H, die Abschriften der Wählerliste erhalten werden.<br />
x Gegen das Wählerverzeichnis kann bis zum 16. Mai <strong>2011</strong> beim<br />
Wahlvorstand Einspruch erhoben werden. Über den Einspruch entscheidet<br />
der Wahlvorstand bis zum 30. Mai <strong>2011</strong>. Die Wählerliste<br />
wird endgültig am 8. Juni <strong>2011</strong> abgeschlossen. Jede und jeder<br />
endgültig eingetragene Wahlberechtigte erhält einen Wahlausweis.<br />
x<br />
Jedes wahlberechtigte Kammermitglied kann sich innerhalb seiner<br />
Wahlgruppe für die Wahl bewerben. Die Bewerbung erfolgt durch<br />
Einreichung eines Wahlvorschlages, der bis zum 5. Mai <strong>2011</strong> beim<br />
Wahlleiter unter der Adresse der Geschäftsstelle eingereicht werden<br />
muss. Im Wahlvorschlag sind Vor- und Zuname, Wohnort und<br />
Ort der Berufsausübung, Approbation als Psychologische Psychotherapeutin<br />
oder Psychologischer Psychotherapeut oder als Kinderund<br />
Jugendlichenpsychotherapeutin oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut<br />
sowie Geburtsdatum der sich bewerbenden<br />
Person anzugeben. Diejenigen Kammermitglieder, die sich in der<br />
praktischen Ausbildung befinden, müssen anstelle von Angaben <strong>zur</strong><br />
Approbation angeben, für welche Wahlgruppe sie kandidieren. Der<br />
Wahlvorschlag ist von dem Bewerber zu unterzeichnen. Jede Bewerberin/jeder<br />
Bewerber kann sich nur einmal in ihrer/seiner Wahlgruppe<br />
bewerben.
x Nach Bekanntmachung der Wahlvorschläge, die bis spätestens 10.<br />
Juni <strong>2011</strong> erfolgt, kann jede Bewerberin/jeder Bewerber zum Zwecke<br />
der Wahlwerbung die Anschriften der von dem jeweiligen<br />
Wahlvorschlag betroffenen Wahlberechtigten gegen Kostenerstattung<br />
(5,00 ¼YRQGHU*HVFKlIWVVWHOOHGHU3V\FKRWKHUDSHXWHQNDmmer<br />
erhalten, soweit die Wahlberechtigten der Bekanntgabe ihrer<br />
individuellen Daten nicht widersprochen haben.<br />
x Die Wahlberechtigten haben die Möglichkeit, bis zum 5. Mai <strong>2011</strong><br />
durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Wahlvorstand der Weitergabe<br />
ihrer Daten zu widersprechen.<br />
x<br />
x<br />
x<br />
Jede Wahlbewerberin/jeder Wahlbewerber erhält Gelegenheit, auf<br />
der Internetseite der Kammer in einem vorgegebenen Format für<br />
seine Wahl zu werben.<br />
In der Geschäftsstelle der Psychotherapeutenkammer S.-H., Alter<br />
Markt 1-2, 24103 Kiel, wird das Wahlergebnis am Dienstag, den 12.<br />
Juli <strong>2011</strong> ab 15.00 Uhr ermittelt und sodann bekannt gemacht. Bei<br />
der Ermittlung können alle Kammermitglieder anwesend sein, soweit<br />
die verfügbaren Räumlichkeiten es zulassen.<br />
Die gewählten Kammermitglieder werden umgehend schriftlich benachrichtigt.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
RA Andreas Kühnelt<br />
Wahlleiter