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Mitteilungen der Psychotherapeuten - PKSH ...

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<strong>Mitteilungen</strong> <strong>der</strong> <strong>Psychotherapeuten</strong>kammer<br />

stein an qualifizierter psychischer Versorgung<br />

die Arbeitsbedingungen <strong>der</strong> Psychologischen<br />

PsychotherapeutInnen und <strong>der</strong><br />

Kin<strong>der</strong>- und JugendlichenpsychotherapeutInnen<br />

sich drastisch verschlechterten.<br />

Der Beruf müsse auch für den akademischen<br />

Nachwuchs attraktiv bleiben, damit<br />

diese Berufsgruppe, die erst 1999 gesetzlich<br />

verankert wurde, eine Zukunft<br />

habe.<br />

Dafür werde sich die <strong>Psychotherapeuten</strong>kammer,<br />

so Dr. Rogner, gegenüber Politik<br />

und Krankenkassen einsetzen. Insgesamt<br />

gab es eine sehr positive Resonanz auf<br />

die Veranstaltung, so dass es im nächsten<br />

Jahr einen weiteren Angestelltentag<br />

geben wird.<br />

Fortbildung<br />

Aufgrund häufiger Anfragen weisen wir<br />

darauf hin, dass die angestellten Kammermitglie<strong>der</strong><br />

nach <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Fortbildungsordnung<br />

gegenüber <strong>der</strong> Kassenärztlichen<br />

Vereinigung nach Ablauf des Fünf-<br />

Jahres-Zeitraumes keine 250 Stunden<br />

nachweisen müssen. Dies gilt nur für die<br />

nie<strong>der</strong>gelassenen Kollegen, die in <strong>der</strong> vertragspsychotherapeutischen<br />

Versorgung tätig<br />

sind. Die angestellten Kammermitglie<strong>der</strong><br />

sind zwar nach dem Heilberufegesetz<br />

zur Fortbildung verpflichtet, ein regelmäßiger<br />

Nachweis ist jedoch zur Zeit nicht nötig.<br />

Mit herzlichen kollegialen Grüßen<br />

Dr. Oswald Rogner, Dr. Angelika<br />

Nierobisch, Lea Webert, Peter Koch<br />

und Heiko Borchers.<br />

Geschäftsstelle<br />

Walkerdamm 17<br />

24103 Kiel<br />

Tel. 0431 / 66 11 99-0<br />

Fax 0431 / 66 11 99-5<br />

info@pksh.de<br />

www.pksh.de<br />

Nachrichten aus dem Versorgungswerk <strong>der</strong><br />

<strong>Psychotherapeuten</strong>kammer Schleswig-Holstein<br />

Freiwillige Mitgliedschaft<br />

In letzter Zeit erreichen das Versorgungswerk<br />

häufiger Anfragen zur freiwilligen<br />

Mitgliedschaft im Versorgungswerk <strong>der</strong><br />

<strong>Psychotherapeuten</strong>kammer Schleswig-<br />

Holstein. Eine freiwillige Mitgliedschaft im<br />

Versorgungswerk können Kammermitglie<strong>der</strong><br />

erwerben, die nicht Pflichtmitglie<strong>der</strong><br />

des Versorgungswerkes sind.<br />

Dies können beispielsweise angestellte<br />

Kammermitglie<strong>der</strong> sein, die aufgrund ihrer<br />

Pflichtversicherung in <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Rentenversicherung von <strong>der</strong> Pflichtmitgliedschaft<br />

im Versorgungswerk <strong>der</strong><br />

<strong>Psychotherapeuten</strong>kammer befreit wurden.<br />

Aber selbstverständlich gehören<br />

hierzu auch alle Kammermitglie<strong>der</strong>, die<br />

nach <strong>der</strong> Gründung des Versorgungswerkes<br />

von ihrem Recht, aus <strong>der</strong> Mitgliedschaft<br />

im Versorgungswerk entlassen zu<br />

werden, Gebrauch machten.<br />

Die Entlassung bzw. <strong>der</strong> Austritt aus dem<br />

Versorgungswerk kann nicht einfach annulliert<br />

o<strong>der</strong> rückgängig gemacht werden.<br />

Gemäß § 5 <strong>der</strong> Satzung des Versorgungswerkes<br />

muss eine freiwillige Mitgliedschaft<br />

beantragt werden. Diesem Antrag ist eine<br />

persönliche Gesundheitserklärung (ärztliche<br />

Bescheinigung über den Gesundheitszustand<br />

und etwaige vorliegende Behin<strong>der</strong>ungen),<br />

welche auf eigene Kosten einzuholen<br />

ist, beizufügen. Ferner darf das 60.<br />

Lebensjahr noch nicht vollendet sein.<br />

Freiwillige Mitglie<strong>der</strong> zahlen gemäß § 17 <strong>der</strong><br />

Satzung des Versorgungswerkes den ermäßigten<br />

Beitrag. Der ermäßigte Beitrag beträgt<br />

in <strong>der</strong> Regel ein Zehntel des Höchstbetrages<br />

in <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung für<br />

Angestellte; das sind zur Zeit € 102,38 monatlich.<br />

Auf Antrag kann <strong>der</strong> ermäßigte Beitrag<br />

auf zwei o<strong>der</strong> drei Zehntel erhöht werden<br />

(zur Zeit € 204,75 bzw. € 307,13). Freiwillige<br />

Mitglie<strong>der</strong> haben die gleiche Möglichkeit,<br />

wie Pflichtmitglie<strong>der</strong> neben den monatlichen<br />

ermäßigten Beiträgen bzw. Regelpflichtbeiträgen,<br />

zusätzliche Beiträge einzuzahlen.<br />

Diese Mehrzahlungen dürfen zusammen<br />

mit den zu entrichtenden Beiträgen das<br />

Zweieinhalbfache des ermäßigten Beitrages<br />

nicht übersteigen. Derartige Zahlungen führen<br />

zu einer Höherversicherung bei <strong>der</strong> späteren<br />

Altersrente und <strong>der</strong> Hinterbliebenenrente.<br />

Außerdem können diese freiwilligen<br />

zusätzlichen Zahlungen günstige Auswirkungen<br />

auf die persönliche Steuerlast haben<br />

(hierzu siehe „Steuerliche Aspekte eines<br />

berufsständischen Versorgungswerkes“ unter<br />

www.pksh.de und dann unter dem Menüpunkt<br />

„Versorgungswerk“ sowie dem Unterpunkt<br />

„Steuerliche Aspekte“).<br />

Heiko Borchers<br />

Vorsitzen<strong>der</strong> des Aufsichtsausschusses<br />

des Versorgungswerkes <strong>der</strong> <strong>PKSH</strong><br />

Schleswig-<br />

Holstein<br />

90<br />

<strong>Psychotherapeuten</strong>journal 1/2006

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