Mitteilungen der Psychotherapeuten - PKSH ...
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<strong>Mitteilungen</strong> <strong>der</strong> <strong>Psychotherapeuten</strong>kammer<br />
stein an qualifizierter psychischer Versorgung<br />
die Arbeitsbedingungen <strong>der</strong> Psychologischen<br />
PsychotherapeutInnen und <strong>der</strong><br />
Kin<strong>der</strong>- und JugendlichenpsychotherapeutInnen<br />
sich drastisch verschlechterten.<br />
Der Beruf müsse auch für den akademischen<br />
Nachwuchs attraktiv bleiben, damit<br />
diese Berufsgruppe, die erst 1999 gesetzlich<br />
verankert wurde, eine Zukunft<br />
habe.<br />
Dafür werde sich die <strong>Psychotherapeuten</strong>kammer,<br />
so Dr. Rogner, gegenüber Politik<br />
und Krankenkassen einsetzen. Insgesamt<br />
gab es eine sehr positive Resonanz auf<br />
die Veranstaltung, so dass es im nächsten<br />
Jahr einen weiteren Angestelltentag<br />
geben wird.<br />
Fortbildung<br />
Aufgrund häufiger Anfragen weisen wir<br />
darauf hin, dass die angestellten Kammermitglie<strong>der</strong><br />
nach <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Fortbildungsordnung<br />
gegenüber <strong>der</strong> Kassenärztlichen<br />
Vereinigung nach Ablauf des Fünf-<br />
Jahres-Zeitraumes keine 250 Stunden<br />
nachweisen müssen. Dies gilt nur für die<br />
nie<strong>der</strong>gelassenen Kollegen, die in <strong>der</strong> vertragspsychotherapeutischen<br />
Versorgung tätig<br />
sind. Die angestellten Kammermitglie<strong>der</strong><br />
sind zwar nach dem Heilberufegesetz<br />
zur Fortbildung verpflichtet, ein regelmäßiger<br />
Nachweis ist jedoch zur Zeit nicht nötig.<br />
Mit herzlichen kollegialen Grüßen<br />
Dr. Oswald Rogner, Dr. Angelika<br />
Nierobisch, Lea Webert, Peter Koch<br />
und Heiko Borchers.<br />
Geschäftsstelle<br />
Walkerdamm 17<br />
24103 Kiel<br />
Tel. 0431 / 66 11 99-0<br />
Fax 0431 / 66 11 99-5<br />
info@pksh.de<br />
www.pksh.de<br />
Nachrichten aus dem Versorgungswerk <strong>der</strong><br />
<strong>Psychotherapeuten</strong>kammer Schleswig-Holstein<br />
Freiwillige Mitgliedschaft<br />
In letzter Zeit erreichen das Versorgungswerk<br />
häufiger Anfragen zur freiwilligen<br />
Mitgliedschaft im Versorgungswerk <strong>der</strong><br />
<strong>Psychotherapeuten</strong>kammer Schleswig-<br />
Holstein. Eine freiwillige Mitgliedschaft im<br />
Versorgungswerk können Kammermitglie<strong>der</strong><br />
erwerben, die nicht Pflichtmitglie<strong>der</strong><br />
des Versorgungswerkes sind.<br />
Dies können beispielsweise angestellte<br />
Kammermitglie<strong>der</strong> sein, die aufgrund ihrer<br />
Pflichtversicherung in <strong>der</strong> gesetzlichen<br />
Rentenversicherung von <strong>der</strong> Pflichtmitgliedschaft<br />
im Versorgungswerk <strong>der</strong><br />
<strong>Psychotherapeuten</strong>kammer befreit wurden.<br />
Aber selbstverständlich gehören<br />
hierzu auch alle Kammermitglie<strong>der</strong>, die<br />
nach <strong>der</strong> Gründung des Versorgungswerkes<br />
von ihrem Recht, aus <strong>der</strong> Mitgliedschaft<br />
im Versorgungswerk entlassen zu<br />
werden, Gebrauch machten.<br />
Die Entlassung bzw. <strong>der</strong> Austritt aus dem<br />
Versorgungswerk kann nicht einfach annulliert<br />
o<strong>der</strong> rückgängig gemacht werden.<br />
Gemäß § 5 <strong>der</strong> Satzung des Versorgungswerkes<br />
muss eine freiwillige Mitgliedschaft<br />
beantragt werden. Diesem Antrag ist eine<br />
persönliche Gesundheitserklärung (ärztliche<br />
Bescheinigung über den Gesundheitszustand<br />
und etwaige vorliegende Behin<strong>der</strong>ungen),<br />
welche auf eigene Kosten einzuholen<br />
ist, beizufügen. Ferner darf das 60.<br />
Lebensjahr noch nicht vollendet sein.<br />
Freiwillige Mitglie<strong>der</strong> zahlen gemäß § 17 <strong>der</strong><br />
Satzung des Versorgungswerkes den ermäßigten<br />
Beitrag. Der ermäßigte Beitrag beträgt<br />
in <strong>der</strong> Regel ein Zehntel des Höchstbetrages<br />
in <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung für<br />
Angestellte; das sind zur Zeit € 102,38 monatlich.<br />
Auf Antrag kann <strong>der</strong> ermäßigte Beitrag<br />
auf zwei o<strong>der</strong> drei Zehntel erhöht werden<br />
(zur Zeit € 204,75 bzw. € 307,13). Freiwillige<br />
Mitglie<strong>der</strong> haben die gleiche Möglichkeit,<br />
wie Pflichtmitglie<strong>der</strong> neben den monatlichen<br />
ermäßigten Beiträgen bzw. Regelpflichtbeiträgen,<br />
zusätzliche Beiträge einzuzahlen.<br />
Diese Mehrzahlungen dürfen zusammen<br />
mit den zu entrichtenden Beiträgen das<br />
Zweieinhalbfache des ermäßigten Beitrages<br />
nicht übersteigen. Derartige Zahlungen führen<br />
zu einer Höherversicherung bei <strong>der</strong> späteren<br />
Altersrente und <strong>der</strong> Hinterbliebenenrente.<br />
Außerdem können diese freiwilligen<br />
zusätzlichen Zahlungen günstige Auswirkungen<br />
auf die persönliche Steuerlast haben<br />
(hierzu siehe „Steuerliche Aspekte eines<br />
berufsständischen Versorgungswerkes“ unter<br />
www.pksh.de und dann unter dem Menüpunkt<br />
„Versorgungswerk“ sowie dem Unterpunkt<br />
„Steuerliche Aspekte“).<br />
Heiko Borchers<br />
Vorsitzen<strong>der</strong> des Aufsichtsausschusses<br />
des Versorgungswerkes <strong>der</strong> <strong>PKSH</strong><br />
Schleswig-<br />
Holstein<br />
90<br />
<strong>Psychotherapeuten</strong>journal 1/2006